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General Management II

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General Management II

Zusammenfassung

Mitschrift von www.kuertz.name

(2)

Hinweis: Dies istkein offizielles Script, sondern nur eine pri- vate Mitschrift. Die Mitschriften sind teweilseunvoll- ständig, falsch oder inaktuell, da sie aus dem Zeit- raum 2001–2005 stammen. Falls jemand einen Fehler entdeckt, so freue ich mich dennoch über einen kurzen Hinweis per E-Mail – vielen Dank!

Klaas Ole Kürtz (klaasole@kuertz.net)

(3)

Inhaltsverzeichnis

I Unternehmensverfassung 1

1 Rechtsformen der Unternehmung als Varianten der Konfliktregulierung zwischen Ei-

gentümer und Manager 2

1.1 Eigentümer und Manager . . . 2

1.1.1 Personalunion von Eigentümer und Manager . . . 2

1.1.2 Dominanz des Eigenkapitalgebers (Prinzipal-Agent-Konstellation) . . . 3

1.1.3 Dominanz des Managers (Managerialismus) . . . 3

1.2 Rechtsformen als Bündelangebote des Gesetzgebers . . . 4

1.2.1 Generelles: Rechtsformwahl . . . 4

1.2.2 Einzelunternehmen . . . 4

1.2.3 Personengesellschaften . . . 4

1.2.4 Kapitalgesellschaften . . . 4

1.2.5 Mischformen Personen/Kapitalgesellschaften . . . 5

1.2.6 andere Formen . . . 5

2 Die Unternehmung aus mikroökonomischer Perspektive 6 2.1 Institutionen . . . 6

2.2 Transaktionskostenansatz . . . 6

2.2.1 Grundlagen, Annahmen . . . 6

2.2.2 Beispiele für Transaktionskosten, Klassifizierung . . . 7

2.2.3 Folgerungen für wirtschaftliches Handeln . . . 8

2.3 Prinzipal-Agent-Ansatz . . . 8

2.4 Property-Rights-Ansatz . . . 9

2.5 Zusammenfassung . . . 10

3 Die Unternehmung als Instrument der Erfüllung von Gruppenzielen 11 3.1 Interessenmonistische Unternehmensverfassung . . . 12

3.2 Interessensdualistische Unternehmensverfassung . . . 12

3.3 Interessenpluralistische Unternehmensverfassung . . . 12

3.4 Instrumentalthese. . . 12

3.5 Institutionenthese. . . 13

3.6 Fazit . . . 13 4 Unternehmen als Ort der Enstehung und des Ausgleichs von Interessenskonflikten 14

(4)

5 Unternehmensorgane und ihr Verhältnis zueinander 16

5.1 dualistische Modelle . . . 16

5.1.1 Hauptversammlung. . . 16

5.1.2 Aufsichtsrat . . . 17

5.1.3 Vorstand . . . 18

5.2 monistische Modelle (Board-Modell) . . . 18

6 Mitbestimmung und Betriebsverfassung: Die Unternehmung und ihre Arbeitnehmer 19

II Organisation 21

7 Der Prozess der Spezialisierung: Stellen- und Abteilungsbildung 22 7.1 Organisation . . . 22

7.2 Spezialisierung . . . 22

7.3 Stellenbildung. . . 23

7.3.1 Aufgabenanalyse . . . 23

7.3.2 Aufgabensynthese, Stellenbildung. . . 23

7.3.3 Stellenzuteilung. . . 24

8 Das Resultat der Spezialisierung: die innere Struktur der Unternehmung 25 8.1 Funktionalorganisation . . . 25

8.2 Spartenorganisation . . . 25

8.3 Regionalorganisation . . . 25

8.4 Matrixorganisation . . . 26

9 Koordination als Führungsaufgabe 27 9.1 Reduktion des Koordinationsbedarfs . . . 28

9.2 hierarchische (vertikale) Koordinationsinstrumente . . . 28

9.3 hierarchiefreie (laterale) Koordinationsinstrumente . . . 28

10 Koordination durch Hierarchie 30 10.1 Hierarchie als Konfiguration . . . 30

10.2 Organisation der Unternehmensspitze . . . 31

11 Koordination durch Kollegien 32 12 Koordination durch Projektmanagement 33 12.1 Projekt . . . 33

12.2 Varianten von Projekten . . . 33

12.3 Formen der Projektorganisation . . . 33

12.4 Akteure des Projektmanagements . . . 34

12.5 Instrumente des Projektmanagements . . . 34

12.6 Bewertung . . . 34

A Klausurensammlung 35 A.1 Klausur vom 05.07.2005 . . . 35

(5)

Teil I

Unternehmensverfassung

(6)

Kapitel 1

Rechtsformen der Unternehmung als Varianten der Konfliktregulierung

zwischen Eigentümer und Manager

• Eigentümer

– unmittelbares, vollständiges und aus- schließliches Herrschaftsrecht

– im Rahmen der Rechtsverodnung mit ei- ner Sache nach Belieben verfahren und anderevon jeder Einwirkung auf die Sa- che ausschließen

– Einschränkung: Eigentum verpflichtet;

auch Rechte anderer können Eigentum einschränken

• Manager

– mit Führungsaufgaben betrauten Personen, Übertragung von Kernaufgaben an Mana- ger dient der Überwindung vonProfessio- nalisierungsdefiziten

– Frage: Welche Entscheidungsautonomie soll dem Management (rechtlich oder fak- tisch) eingeräumt werden?

• Ausgestaltung der Arbeitsteilung zwischen Trägergruppe (Gesellschafter, Eigentümer) undManagement:

– prinzipielle Kompetenz zur Entschei- dung/Delegation/Kontrolle muß bei der Trägergruppe als gegeben unterstellt wer- den

– ZentralesProblem: Delegation von Kern- aufgaben könnte zu „Herrschaft der Manager“ führen

– Mikroönonomie: Trennung Eigentum/- Management alsAgency-Problem:In- wieweit kann das potentiell opportunisti- sche Verhalten der Manager durch in- terne und externe Kontrollsysteme ein- geschränkt werden? →Opportunismus- problem(bewußt eigene Interessen ver- folgen, auch wenn dies anderen schadet) – NachEigentumstheseresultiert die Dy-

namik des unternehmerischen Handelns ausEinheit von Unternehmer und Eigen- tümer

1.1 Eigentümer und Manager

1.1.1 Personalunion von Eigentümer und Manager

• üblich bei geringer Größe oder geringem Wachstum; bei Wachstum entsteht Problem derAufgabenteilung (Erfolgs- bzw. Misserfolgs- faktor)

• Probleme:

– einseitige Professionalisierung

– Nachfolgeproblem (in Deutschland sehr viele kleine/mittlere Unternehme mit

(7)

Nachfolgefrage!)

1.1.2 Dominanz des Eigenkapi- talgebers (Prinzipal-Agent- Konstellation)

• Eigenkapitalgeber istZentrum der Willensbil- dung, bestimmt Ziele/Strategie, bestellt Mana- ger, delegiert ihnen Aufgaben und kontrolliert sie; Manager mitbefristetem Vertragsverhältnis;

Verlängerung hängt von Erfolg ab

• Probleme:

– Professionalisierung: Manager hat Kompetenzvorsprung, bessere Informa- tionsmöglichkeiten, d.h. Manager ist offenbar besser oder wirtschaftlicher als Prinzipal, sonst würde er ihn nicht einstellen. Er muß Handlungsspielräume haben, es fehlt aber anHierarchie, daher muß ein System von Aufgaben und Anreizen als Motivation ausreichen!

– Opportunismusproblem: Angestellter Manager kann in eingenem Interesse, sogar gegen das Interesse des Prinzipals tätig sein:

∗ Verschweige Handlungsmöglichkeiten (hidden actions)

∗ Informationen vorenthalten (hidden information)

∗ Persönliche Vorteile abzweigen (consumption of the job)

Führt zu einem Führungsproblem: Wie kontrollieren, ohne zu stark zu kontrollie- ren (und Vertrauen zu verlieren)?

– Kontroll- und Saktionsproblem:

Detail-Kontrollen nicht sachgerecht und zu teuer; es bedarf stattdessen einer Vertragskonstruktion, die es für den Manager interessant machen, nach den Zielen des Prinzipals zu handeln.

• Vertragsgestaltung Kapitalgeber/Geschäfts- führer:

– Geordneter Zielbildungsprozess: kla- re, konfliktfreie, langfristige Formulierung inkl. Zeitdimension und Prioritäten

– Gemeinsame Lernprozesse: Wissens- divergenzen sind auszugelichen: Es gilt einen Kenntnisstand zu erreichen, der dem Prinzipal ein sicheres Urteil erlaubt (Partizipation), nicht die Kompetenz zur direkten Aktion.

– Geordnete Konfliktaustragung: Kon- flikte sind natürlich, aber bergen Risiken, Lösung durch konstruktive Konfrontation – Resultatsbezogene Verantwortung:

Geschäftsführer verantwortlich für das von ihm erzielte Ergebnis (neutral ermittelt);

ergebnisbezogene Kontrollen schließen pro- zessbezogene Kontrollen aus

– Bezug auf dennachhaltigen Erfolg: Ma- nager sollte keine Gewinne zu Lasten zu- künftiger perioden ausweisen können, soll- te sich um Nachfolger sorgen, Risikovor- sorge und immaterielle Investitionen täti- gen. . .→feste Grundvergütung mit Pen- sionen und Stock Options

1.1.3 Dominanz des Managers (Ma- nagerialismus)

• Problem: Vorstellung eines Prinzipal-Agenten- Verhältnises ist selten zutreffend (viele, wech- selnde Eigenkapitalgeber mit komplizierter Wil- lensbildung): Verlagerung des Zentrums der Willensbildung

– lautGesetzgeber:Repräsentationsorgan (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Board of Directors)→Maximierung des Kapitalge- berinteresses (Shareholder Value) bzw.

der Interessen der Repräsentanten im Auf- sichtsrat (Stakeholder Value)

– de fakto:Tatkräftige Geschäftsführung1 prägt/interpretiert Ziele selbst, erweitert sich selbst, übernimmt Rechnungslegung etc.

• Entgegen Prinzipal-Agenten-Theorie kommt es oft nicht zu opportunistischem Verhalten:

Professionalisierung, Finanzierungspotentiale, Selbstfinanzierung, weitere Formen der Kon- fliktregulierung

1Beispiel „Manger Schröder“: „Ich weiß, was ich will und setze das durch, wenn Ihr das nicht wollt, müßt Ihr Euch

’nen anderen suchen“

(8)

1.2 Rechtsformen als Bünde- langebote des Gesetzge- bers

1.2.1 Generelles: Rechtsformwahl

• Rechtsform istGrundlage für interne und ex- terne Rechtsbeziehungen

• Beurteilungsgrundlage: Gestaltungsmög- lichkeiten Gesellschaftervertrag, Eigenka- pitalbeschaffung und Gewinnausschüttung, Haftungsverhältnisse, Geschäftsführung und Repräsentation, Rechnungslegung, Steuerbela- stung

• Genereller Unterschied Personen/Kapitalgesell- schaften in der Theorie:Selbstorganschaft, d.h.

Gesellschaft jederzeit nur durch Gesellschafter vertretbar, nicht durch Externe; in der Praxis:

Haftung:

– unbeschränkteHaftung: gesamtes Pri- matvermögen

– unmittelbar/mittelbar→?

• in Deutschland: 74% EU, 11% GmbH, 8% OHG, 5% KG, 0.1% AG. . . aber 20% des Umsatzes mit AGs!

1.2.2 Einzelunternehmen

Einzelunternehmen: Unternehmer führt Geschäf- te, alleiniger Gewinnanspruch, unbeschränkte (d.h.

auch private!) Haftung (Beispiel: kleine Handwerks- betriebe, freie Berufe)

1.2.3 Personengesellschaften

• Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Vertrag- liche Vereinbarung von mind. zwei Personen;

Geschäfte/Gewinne/Verluste gleichmäßig; un- beschränkte Haftung (Beispiel: Anwaltskanzlei- en, Gemeinschaftspraxen)

• Offene Handelsgesellschaft: Regelungen wie bei GbR; aufvollkaufmännische Handels- gewerbe beschränkt, d.h. auch Handeslrecht und Eintrag ins Handelsregister; nach Außen gleichberechtigt, nach innen vertraglich gere- gelt; unbeschränkte Haftung (Beispiel: kleine,

mittelständische Handelsbetriebe mit primär teamspezifischem Humankapital)

• Kommanditgesellschaft: Unterschied bei Haftungsverhältnissen: (mindestens ein) Kom- plementär haftet unbeschränkt, leitet i.d.R. die KG; (mindestens ein)Kommanditisthaftet nur mit Einlage, ist von Geschäftsführung ausge- schlossen; Boundary Management: Was dringt nach außen?; geringe Bedeutung in der Praxis

• Reederei:o)

1.2.4 Kapitalgesellschaften

• Gesellschaft mit beschränkter Haftung:

Regelung im GmbH-Gesetz; eine oder meh- rere Personen mit Stammeinlage (25.000 e);

Gesellschafterverfassung wählt weisungsgebun- denen Geschäftsführer (extern oder intern?);

Gewinn- und Verlustbeteiligung vertraglich ge- regelt, Rechnungslegung/Offenlegung siehe AG, Haftung auf Gesellschaftsvermögen beschränkt („prädestiniert für die Pleite“), aber Nachschuss- pflicht kann vertraglich geregelt werden; ober- stes Organ: Gesellschafter; sehr weit verbreitet:

kleine und mittelständische

• Aktiengesellschaft: Ziel: skalierbar (bis ins Extreme) und ausgelegt für große Anzahl an Gesellschaftern; Gesellschaftsvertrag mit Ein- lage ≥ 50.000 e; Haftung beschränkt; Rech- nungslegungs, Publizitäts- und Prüfungspflich- ten; Vorstand (oberstes Organ, Leitung, max.

5 Jahre), Aufsichtsrat (Kontrollorgan, Mitbe- stimmungsgesetz, 3 bis 21 Personen auf 4 Jah- re) und Hauptversammlung (Aktionäre, mind.

jährlich); Großunternehmen (Ausnahme: kleine AG)

• Kommanditgesellschaft auf Aktien:Kom- plementär führt Geschäfte und haftet persön- lich,Kommanditaktionäre sind am Grundkapi- tal beteiligt, haften aber nicht; sonst ähnlich zu AG; auf der Hauptversammlung sind Aktionäre stimmberechtigt; geringe Bedeutung: etwa 30 Unternehmen in ganz Deutschland!

(9)

1.2.5 Mischformen Personen/Kapi- talgesellschaften

• stille Gesellschaft: Gesellschaftsvertrag zwi- schen Inhaber eines Handelsgewerbes (EU, KG, GmbH) und stillem Gesellschafter (bei mehre- ren stillen Gesellschaftern: mehrere stille Ge- sellschaften), dieser leistet Einlage, mit der er haftet; erhält nur Anteil an Gewinn, keine Ent- scheidungsrechte; bessere Finanzierungsmög- lichkeiten als bei OHG, KG→Idee: GmbH etc.

besteht, weitere Kapitalgeber treten als neue stille Gesellschafter bei; Anonymität!

• atypische stille Gesellschaft: stille Gesell- schafter werden durch Vertrag an den stillen Reserven beteiligt

• GmbH & Co. KG:

– im engeren Sinne: Gesellschafter der GmbH und Kommanditisten der KG sind identisch, die GmbH ist Komplementär, ohne weitere Gesellschafter; rechtlich Per- sonengesellschaft; wirkt nach außen zu risiko-avers, da kein Teilnehmer etwas ris- kiert!

– im weiteren Sinne:

∗ nicht alle Gesellschafter sind Kom- manditisten oder

∗ nicht alle Kommanditisten sind Ge- sellschafter oder

∗ nicht alle Komplementäre sind die GmbH :o)

– auch alsEin-Mann-GmbH & Co. KG

• GmbH & Still: A ist Gesellschafter einer GmbHB, diese ist Gesellschafter einer GmbH

& StillC, deren stiller GesellschafterAist.

1.2.6 andere Formen

• Genossenschaften

• Stiftungen

• Vereine

(10)

Kapitel 2

Die Unternehmung aus

mikroökonomischer Perspektive

2.1 Institutionen

• Institutionen sind ein Bündel von sanktio- nierbaren Verhaltenserwartungen, die sich auf Verhaltensweisen einzelner oder mehrerer Per- sonen beziehen1 – begrenzte Rationalität ver- langt nach Institutionen: sie schaffen Erwar- tungen, und sie treten ein, wenn Erwartungen ausfallen.

• Gemeinsame Annahmenaller drei Theori- en:

– Individuumsansatz: Organisations- strukturen sind das Ergebnis des Handelns Einzelner

– individuelle Nutzenmaximierung:

Egoismus (Opportunität?) ist Grundmo- tiv2

– begrenzte Rationalität: Akteure besit- zen Willen zum rationalen Handeln, aber es sind keine ausreichenden Informatio- nen vorhanden, menschlicher Verstand ist beschränkt, und tazites oder implizites Wissen ist schlecht transferierbar – d.h.

Handeln ist beschränkt rational und ab- hängig von der Weltsicht

Im Folgenden betrachtet: Neoinstitutionalisti- sche Ansätze

1Beispiele: Bibel, Patente, Sprache, Staat, Unternehmen, AG-Vorstand, Prüfungsordnung

2ander Ziele darauf reduzierbar: Altruismus als langfristi- ger Nutzen plus Selbstbestätigung etc

2.2 Transaktionskostenansatz

2.2.1 Grundlagen, Annahmen

• Grundlegende Untersuchungseinheit:Transak- tionen3, d.h. dieÜbertragung von Verfügungs- rechten zwischen Akteuren (Individuen, Grup- pen, Organisationen, Institutionen);Idee: „Ge- brauch“ des Preismechanismus „Markt“ ist mit Kosten verbunden, der Markt ist evtl. eine kost- spieligere Koordinationsform als ein Unterneh- men

• Grundfrage: Welche und wieviele ökonomi- sche Aktivitäten werden in Unternehmungen über Anweisungen und welche auf Märkten über den Preismechanismus koordiniert? Ein Unternehmen wird so lange wachsen, d.h. so viele Transaktionen übernehmen, bis die Einbe- ziehung einer weiteren Transaktion den Kosten der Abwicklung dieser Transaktion über den Markt oder den Kosten ihrer Organisation in einem anderen Unternehmen entsprechen.

• Ziel:transaktionskostenminimale institu- tionelle Arangement

• betrifft dievertikale Integration, vorwärts, lateral oder rückwärts – Grundfrage4: kaufen oder selbst herstellen?

3einprägsam: das betriebswirtschaftliche Äquivalent zur Reibung

4Beispiel: Zulieferer eines Autoherstellers, eigene Mit- schrift oder kopieren von Komilitonen?

(11)

• Kosten des Tauschs und der Abstimmung zwi- schen spezialisierten ökonomischen Akteuren, hängen ab vonBedingungskonstellationen und von gewählten organisatorischen Gestaltungsal- ternativen, klassifiziert in

1. Verhaltensannahmen: begrenzte Ratio- nalität, Opprtunismus (sogar Missachtung sozialer Normen!)

2. Umweltfaktoren:

(a) Unsicherheit/Komplexität: Maß für die Vorhersehbarkeit und Anzahl der notwendigen Änderungen der Lei- stungsvereinbarung einer Transakti- on, z.B. Qualität, Termine, Mengen, Budgets, Preise, Morivation – Unsi- cherheit eröffnet ex post unvorherseh- bare diskretionäre Verhaltensspielräu- me, da ex-ante-Vereinbarungen zur gegenseitigen Absicherung nicht al- len nachträglich möglichen Entwick- lungen Rechnung tragen können! – Gegenmittel: Reiserücktrittsverische- rung, benutze Informationen über bis- heriges Verhalten und Motive des an- deren Akteurs

(b) Spezifität/strategische Bedeu- tung: Widmung der für eine Transaktion benötigten Ressourcen5; umso höher, je größer Wertdifferenz zwischen beabsichtigten Verwendung und der zweitbesten Verwendung ist; fundamentale Transformation:

Umwandlung einer ex-ante relativ unspezifischen Leistungsbeziehung in eine spezifische Leistungsbeziehung nach einer gewissen Vertragslaufzeit;

genauer beispielsweise Standort- oder Kundenspezifität

Maßnahmen: Standards verwenden, um Lieferanten austauschbar zu ma- chen (Spezifität senken); langfristi- ge Verträge schließen, Knowledge- Transfer (strategische Bedeutung er- höhen). . .

5Beispiel: für GM2-Klausur lernen: Wissen ist wo anders schlecht anwendbar :o)

(c) Transaktionshäufigkeit: Entsteht besonderes Informations- oder Si- cherheitsproblem? Entscheidungsre- levanz bei Auswahl eines effizien- ten Koordinations- und Motivations- instruments; wichtig bei spezifischen bzw. strategisch wichtigen Transak- tionen. . .

3. Transaktionsatmosphäre: soziokultu- relle und technische Faktoren, die in einer gegebenen Situation Einfluß auf die Trans- aktionskosten verschieder Koordinations- und Motivationsinstrumente haben; Ein- fluß perönlicher Beziehungen, Normen, Werte, . . . , aber auch Straßennetz, IT- Anwendungen etc.; hat Einfluß auf Kon- trollkosten – Beispiel: Freundschaft/Repu- tation als sanktionsfähiges Pfand, das in schlechten Zeiten hilft6

• Welterklärungsformel von Williamson – dabei istInformationsverkeilung die Situationen asymmetrisch verteilter Information, bei denen die Gefahr besteht, dass ein Transaktionspart- ner seinen Informationsvorsprung opportuni- stisch ausnützt

2.2.2 Beispiele für Transaktionsko- sten, Klassifizierung

• Beispiele/Klassifikation für Transaktionskosten – Transaktionskosten bei Koordination

über den Markt:

∗ Anbahnungskosten: Marktstudien, Kommunkation, Einkauf, Suchkosten, . . .

∗ Vereinbarungskosten: Juristen, Versicherung, Berater, . . .

∗ Abwicklungskosten: Verantwortli- che für Transaktionene, Mitarbeiter, Lager bauen etc.

∗ Kontrollkosten: Qualitäts- und Ko- stenkontrolle etc.

∗ Anpassungen: Ermöglichen des Austauschs, z.B. durch Sprache, Schnittstellen, Normen, . . .

6Beispiel Mafia: Fehler werden sofort sanktioniert :)

(12)

– Organisationskostenbei Koordination über die Hierarchie:

∗ Einrichtungskosten

∗ Anlaufkosten

∗ Interaktionskosten

∗ Kontrollkosten

• Beispiele mit abnehmendenvertikalen Inte- grationsgrad:

1. Eigenentwicklung und Eigenherstellung 2. Kapitalbeteiligung an Lieferanten/Abneh-

men

3. Lieferantenansiedlung

4. Entwicklungskooperation (Eigen- /Fremdherstellung)

5. Langzeitvereinbarungen (eigen- /fremdentwickelte Teile)

6. Jahresverträge (offene/feste Lieferanten- termine/Mengen)

7. spontaner Einkauf am Markt

2.2.3 Folgerungen für wirtschaftli- ches Handeln

• Minimierung von Interdependenzen zwi- schen Teilaufgaben: Je geringer die Interde- pendenz zwischen Teilaufgaben, desto gerin- ger der Abstimmungsbedarf und die Transak- tionskosten, desto größer auch derorganisato- rische Dezentralisierungsgrad; Abhängigkeiten können gepoolt, sequentiell oder reziprok sein7

• Aufgabenteilung in den Stadien wissens- ökonomischer Reife: Menschliches Wissen ist nur zum Teil artikulier- und vermittelbar;

Wissenstransfer ist ökonomisches Problem. Im- plizites Wissen: aufwendige praktische Lehre, dieses Erforderniss sollte vermieden Werden:

Forderung nach der Vereinfachung von Aus- tauschprozessen8

• GesetzlicheMitbestimmunggilt alsineffizi- ent, da die Suche nach der situationsabhängig

7Beispiel Vorlesung: Klausur abkoppeln von Vorlesung :);

generelle Frage: Welche Gefahr besteht hierbei?

8Beispiel: wissensökonomische Reife bei Macintosh>Win- dows>Linux. . .

jeweils kostengünstiges Organisationsform ver- hindert wird;aber: Internalisierung von Arbeit- nehmerinteressen senkt ergibt Kostenvorteile.

• Graphik Transaktionskosten/Spezifität:

Kurven Markt, Kooperation, Hierarchie. . .

2.3 Prinzipal-Agent-Ansatz

• Gegenstand: Analyse und Gestaltung von Auftragsbeziehungen zwischem einem Prinzipal (Auftraggeber) und einem Agenten (Beauftrag- ten oder Auftragnehmer)

• Prämissen:

– Handeln vonIndividuen/Gruppen;

– möglicheZielkonfliktezwischen Prinzi- pal und Agenten (opportunistische Ziele);

– Agent hat vom Prinzipal nicht einsehbare Handlungsspielräume; der Prinzipal kann das Verhalten des Agenten nicht durchgän- gig beobachten (Informationsdefizit!) – Informationsbeschaffung ist für Prinzipal

und Agenten nicht kostenlos – daher ist Wissen ungleich verteilt: Möglichediskre- tionäre Verhaltensspielräumein Prinzipal- Agenten-Beziehungen.

Ziel: Bewältigung von Vertragsproblemen zwi- schen einem Auftraggeber (Prinzipal) und ei- nem Auftragnehmer (Agent), wenn die Hand- lungen des Agenten den Nutzen des Prinzipals beeinflussen – d.h. Ableitung institutioneller Arrangements zur Begrenzung der zu befürch- tenden Verhaltensprobleme unter Inkaufnahme der geringst möglichen Agency-Kosten

• Agency-KostensindDifferenz zwischen einer Optiomallösung (first-best) und einer second- best-Lösung:

– Signalisierungskostendes Agenten und Kosten für Selbstbindung: Kosten für Zeugnisse, Zertifikate, Qualitätskontroll- Standards, . . .9

9„Guck mal, ich bin gut, hab’n Diplom, bin gut ausgebildet :)“

(13)

– Kontrollkosten (monitoring costs) des Prinzipals: Kontrolle, Sanktionen, Be- wertung des Agenten (diesen kontrollie- ren/überprüfen)

– verbleibender Wohlfahrtsverlust (residual loss) für die Allgemeinheit:

gegenüber der optimalen Kooperation entstehender Verlust10; aufgrund von Unvollkommenheit werden Transak- tionen nicht durchgeführt, die an sich wohlfahrtssteigernd wären

• Asymmetrische Informationen11:

– hidden characteristics: Irrtümer des Prinzipals über die Fähigkeiten des Agen- ten vor Vertragsabschluß (Agent verbirgt Eigenschaften); Folge istadverse selec- tion: Auswahl eines ungeeigneten12) – Ge- genmittel: Signalling/Screening als Besei- tigung der Asymmetrie; Interessensaus- gleich: Reputation des Agenten

– hidden informationund hidden acti- on: Irrtümer des Prinzipals über Alterna- tiven, Chancen und Risiken im Problemlö- sungsprozess bzw. über den Arbeitseinsatz des Agenten13; Folgen sindSuboptima- lität und shrinking, zusammen moral hazard: Verfehlung der besten Lösung bzw. niedrigerer Arbeitseinsatz, Betrug des Prinzipals – Gegenmittel: Ergebnisbe- tiligung als Interessensangleichung; Moni- toring gegen die Asymmetrie

– hidden intention: Irrtümer des Prinzi- pals über die Vollständigkeit der Verträge mit dem Agenten; Folge isthold-up: Be- wußtes Ausnutzen von Vertragslücken

• Erklärungs- und Gestaltungsbeiträgedes Prinzipal-Agent-Ansatzes: Signalling, Scree- ning, Self selection, Angleichen der Interessen, Monitoring, Wechselseitiges Abhängigkeitsver- hältnis schaffen; Integration

• Kritik: Überbetonung der individualistischen Perspektive, Vernachlässigung des institutionel-

10Beispiel: Umweltverschmutzung

11Beispiel: Einkauf von Fußball-Stürmern :)

12Beispiel: Kreditgeber/Kreditnehmer; wichtig für Versi- cherungen: Gesundheitscheck vor Aufnahme

13Beispiel: Patient und Arzt

len Rahmens, Vernachlässigung von Ex-Post- Anpassungen der Verträge, einseitige Präferenz für Perspektive des Prinzipals, Empirische Va- lidierung problematisch (insb. Agency-Kosten)

2.4 Property-Rights-Ansatz

• Betrachtung: alle durchsetzbaren Verhaltens- beziehungen zwischen ökonomischen Akteuren, die aus der Existenz von Gütern resultieren und zu deren Nutzung gehören; beispielsweise Recht, ein Gut zu nutzen, zu verändern, zu veräußern; entstandene Gewinne anzueigenen bzw. Verluste zu tragen. . .

• Verfügungsrechte (Property Rights)sind allegesetzlich bestimmten, satzungsmäßig ge- regelten, vertraglich vereinbarten Rechte oder faktisch dauerhaft praktizierte Regelungen zur Verfügung über Produktionsfaktoren als Input sowie über das Ergebnis als Output dieser Ver- fügung

• Grundsätzliche Idee: Unternehmen ist Sy- stem von Individualverträgen, die aus Syner- gieüberlegungen zu Teamarbeit führen. Die Überwachung erfolgt durch einen CentralAgent – Gleichsetzung von CentralAgent/Kapitalge-

ber/Arbeitgeber istallokationseffizient

• Verdünnung der Eigentumsrechte (z.B. ge- setzliche Mitbestimmung14) führt zur schlech- terer Effizienz

– Produktionsfaktorenals Input der Ver- fügung: Sachmittel (Eigentum), Anlagen- güter (Pracht), Grund und Boden (Besitz), Patente und ander gewerbliche Schutzrech- te (Arbeitsverträge, Werkverträge), Mate- rial (Eigentum, Besitz, Pacht, Abbaurech- te), Kapital (Eigentum, Kreditverträge)

→Entscheidungs- und Koordinationsrecht – Ergebnisse als Output der Verfü-

gung: Gewinne/Verluste (Eigentum, Ge- sellschaftsverträge), Zinsen (Kreditverträ- ge), Einkünfte (Arbeitsverträge)→Recht auf Aneignung des Residuums

14freiwillige Mitbestimmung kann aber die Effizienz stei- gern. . .

(14)

• Verdünnung der Property-Rights-Struktur (PRS): unterteile nach Anzahl Property-Rights- Träger und Grad der Vollständigkeit der Property-Rights-Zuordnung (Internalisierungs- grad):

∗ niedrig/niedrig: verdünnte PRS, z.B. Stiftungen

∗ hoch/niedrig: stark verdünnte PRS, z.B. Großvereine, ADAC

∗ niedrig/hoch: konzentrierte PRS, z.B. Einzelunternehmung

∗ hoch/hoch: verdünnte PRS, z.B.

Publikumsaktiengesellschaften

• unterteile Verfügungsrechte inKoordingati- onsrecht(Planung, Entscheidung, Organisa- tion, Kontrolle),Aneigenungsrecht(Rückla- genbildung, Gewinnausschüttung) undVeräu- ßerungsrecht

– bei Einzelunternehmung: alle Rechte beim Unternehmer

– bei Aktiengesellschaft: Koordinationsrecht beim Vorstand (teilweise beim Aufsichts- rat), Aneignungsrecht beim Aufstichts- rat bzw. der Haupversammlung, Veräu- ßerungsrecht bei Aktionären

– bei Genossenschaft entsprechend: Aneig- nungsrecht bei Generalversammlung, Ver- äußerungsrecht bei Genossen

• jevollständigerdie Property Rights an einem Gut dem Handelnden zugeordnet sind, desto effizienter wird er handeln. Effekte:

– Wohlfahrtsverluste: Negative externe Effekte, soziale Kosten – höher als private Kosten des Handelnden15

– Transaktionskosten: Kosten, die durch die vollständige Zuordnung der Property Rights entstehen

– Trade-Off zwischen beidem:S

• praktische Konsequenzen: Offenlegung von Anspruchsgrundlagen; Handerlbarkeit einzel- ner Verfügungsrechte; Aufbau von Check-and- Balance-Systemen

15Beispiel: Fische überfischen :))

2.5 Zusammenfassung

• Transaktionskostenansatz stellt die Frage nach der ökonomisch optimalen Aus- und Einglie- derung von einzelnen betrieblichen Funktio- nen aus dem Unternehmen (zwischenbetriebli- che Arbeitsteilung) und verlangs insbesondere schuldrechtliche Regelungen

• Prinzipal-Agent-Ansatz stellt die Frage nach der ökonomisch optimalen Aufteilung von Rechten und Pflichten der Interaktionspartner (inner-betriebliche Arbeitsteilung) und verlangt insbesondere nach arbeitsrechtlichen Bestim- mungen

• Property-Rights-Ansatz stellt die Frage nach der ökonomisch optimalen Ausgestaltung und Bewertung von Verfügungsrechten (Herrschafts- und Nutzenteilung) und verlangt insbesondere gesellschafts- und sachrechtliche Regelungen

(15)

Kapitel 3

Die Unternehmung als Instrument der Erfüllung von Gruppenzielen

• Grundlegende Fragen der Unternehmens- verfassung:

1. Welche Interessen sollen die Politik der Unternehmen bestimmen?

2. Welche institutionellen Vorkehrungen sind geeignet, die Unternehmensaktivitäten auf die verfassungskonstutuierenden Interes- sen zu richten?

• Unternehmensverfassung: legale innere Herrschaftsordnung einer Organisation; um- faßt alle rechtlichen/vertraglichen Regelungen der internen und externen Interaktionsbezie- hungen1

• Mitgliedergruppen der Unternehmensverfas- sung:Anteilseigner(Eigenkapital, Risikoträ- ger),Manager(Trennung von Eigentum und Leitung),Arbeitnehmer(Komplettieren die Funktionsfähigkeit der Unternehmung), Um- welt (Kunden, Bevölkerung etc.: erweitereter Verantwortungsbereich)

DerenKern- und Zusatzinteressen:

– Eigenkapitalgeber: reale Kapitalerhaltung, nachhaltiger Mindestgewinn, höchster Ge- winn

– Fremdkapitalgeber: sichere Rückzahlung, sichere Verzinsung, Anschlußgeschäfte

1Beispiele: intern Betriebsverfassung, extern Wettbewerbs- recht, Umweltschutz

– Arbeitnehmer: sicherer Arbeitsplatz, siche- rer/nachhaltiger Verdienst, höchster Ver- dienst

• Einteilung der Interessensgruppen: finanz- wirtschaftlich (Kapitalgeber, Fiskus); leistungs- wirtschaftlich (Arbeitnehmer, Konkurrenten);

kontrollierend (Kartellaufsicht etc.); wirt- schaftspolitik (Staat), informationswirtschaft- lich (Informationsnachfrager)

• Interaktionspartner: Individuen, Gruppen, Institutionen

– Interaktionspartner ingüterlichen und finanziellen Prozessen: Eigentümer/Ei- genkapitalgeber, Arbeitnehmer und Ge- werkschaften, Gläubiger/Fremdkapitalge- ber, Kundern und Lieferanten, Konkurren- ten/Unternehmen der gleichen Branche – Interaktionspartner inInformationspro-

zessen: Abschlußprüfer, Gerichte, Bera- ter, Wissenschaft, Presse

– Interaktionspartner in regulierenden Prozessen: Öffentliche Hand (Bund, Län- der, Gemeinden, übernationale Institute, Behörden), intermediäre Regulierungsor- ganisationen (z.B. TÜV, DIN, Patentamt, Klassifikationsgesellschaften)

• Machtbasenvon Interaktionspartnern:Ahat in dem Maße Macht überB, in dem B wahr- nimmt, daßAüber Ressourcen verfügt, dieA auch einsetzen will; und daßBdiese Ressourcen schätzt oder die Beziehung zuAhoch schätzt

(16)

oder B über zu wenig Gegenmacht verfügt – Machtbasen: Belohnung/Bestrafung, Informa- tion, Legitimität, Expertentum, Attraktivität.

• Interessensbestimmung:Individualizieleder Akteure ergeben Interessen(Ziele Einzelner

„für“ die Unternehmung), die Unternehmensver- fassung ermöglicht eine Bündelung zu einem Ziel „der“ Unternehmung

3.1 Interessenmonistische Un- ternehmensverfassung

• liberale Theorie: Kapitaleigentum legitimiert Entscheidung und Herrschaft im Unternehmen (ökonomische Realität der westlichen Industrie- nationen. . . ) – Einheit von Risiko, Kontrolle und Gewinn

• Institute desVertragesund desMarktesaus- reichend, um die Interessen der Wirtschafts- bürger zur Wohlfahrt aller zum Ausgleich zu bringen. . .→Deregulierung

• Unternehmen reduzieren sich auf Vertragsbe- ziehungen zwischen Produktionsmitteleigenern und Abnehmern, Lieferanten, Arbeitnehmern und Fremdkapitalgebern

• Kapitalgeber nehmen entweder selbst die Ge- schäftsführung war oder übertragen diese über eine Hierarchie der Mandate auf Dritte

3.2 Interessensdualistische Unternehmensverfassung

• Arbeitnehmerinteressen neben den Interessen des Kapitals.

3.3 Interessenpluralistische Unternehmensverfassung

• Unternehmung wird als Koalition von Indi- viduen und Interessensgruppen interpretiert (Koalitions- und Sozialverbandstheorie);

• a priori keine gemeinsame Zielfunktion, die- se ist erst das Ergebnis von Verhandlungs- prozessen und dient dem Ausgleich der Zie- le. . . Zielfunktion ist Ausdruck von Machtver- teilung zwischen Koalitionsmitgliedern

• Manager ist Entscheidungszentrum der Unter- nehmung, bringt jedoch nur Interessen zum Ausgleich

3.4 Instrumentalthese

• Ausgangspunkt: Unternehmen ist Instru- ment verschiedener Interessensgruppen zur Ver- wirklichung gruppenspezifischer Zielsetzung

• spezifischePerspektiven:

– Eigentümerperspektive (Kapital- markttheorie; Shareholder-Value-Ansatz):

Einheit von Risiko, Kapital und Gewinn;

Wenn’s dem Eigentümer gut geht, läuft das Unternehmen und es gibt Arbeit – moralische Entlastung der Unternehmer von Umweltverschmutzung, Ausbeutung etc.

– Gläubigerperspektive (Gläubiger- schutz)

– Arbeitnehmerperspektive(arbeitsori- entierter Ansatz): Arbeitnehmer wollen überall mitentscheiden, sind aber nicht überall kompetent

– Leistungs- und Managementper- spektive(Managerialismus-These): hier bündelt sich Kompetenz, Probleme Oppor- tunismus2, Langfristigkeit und Entfrem- dung (Abstand Top-Management/Middle- Management/Arbeitnehmer)

• mehr als die singuläre Interpreation (eine Gru- pe):Koalitions-Instrumentaltheseals plu- ralistische Sichtweise (Stakeholder-Konzept)

• Stakeholder sind Anspruchsgruppen, neben denShareholdern auch die dieMitarbeiter (z.

B. Anspruch auf Beschäftigung und Sicher- heit), dieKunden(z. B. Anspruch auf Qualität und Zuverlässigkeit), dieLieferantensowie der

2Beispiel: Ackermann :)

(17)

Staat (z. B. Anspruch auf Steuergelder, Um- weltschutz) und die Öffentlichkeit.

– Unternehmen ist Ort, um verschiedene Individualziele und -interessen durch ge- meinschaftliches Handeln zu realisieren – Anreiz-Beitrags-Konzeption: Kapitalbesit-

zer hofft auf Dividene, Arbeitnehmer auf Lohn, Lieferant auf Absatzmöglichkeiten, Kunden auf Einkaufmöglichkeiten, Gläu- biger hofft auf günstige/sichere Finanzan- lage, Manager hofft auf hohes Gehalt, will seine Ideen verwirklichen

– Beteiligte erbringen die von ihnen erwar- teten Instrumentalleistungen nur so lan- ge, wie eine angemessene Gegenleistunge erbracht wird; Unternehmen werden zu einem ständig überprüften Austauschort von Leistung und Gegenleistung

– Bei konsequenter Interpretation ist die Un- ternehmung ein institutionalisierter markt für Anreize und Beiträge einzelner Inter- essen oder unterschiedlicher interessens- gruppen

• Im Extrem: Eigenkapitalgeber liquidieren Un- ternehmen sofort, wenn ihre Interessen nicht mehr uneingeschränkt verwirklicht werden kön- nen – Arbeitnehmer und Manager verlassen das Unternehmen, wenn sie ihre Interessen nicht mehr verwirklichen können.

• Instrumentalthese setzt Mobilität/Flexibilität voraus, unterstellt Zielklarheit, Unveränderlich- keit, Zielsetzungsautonomie – es gibt zudem Gruppen, die am dauerhaften Erhalt des Un- ternehmens interessiert sind bzw. das Unter- nehmen Eigendynamik entwickelt.

3.5 Institutionenthese

• Unternehmung wird als Dauereinrichtu- ing (Institution) angesehen, die sich un- abhängig von Tagesinteresse und kurzfristi- gen Individualzielen entfaltet und auf Dauer hält3. . . Ausdruck der Dauerhaftigkeit ist das

3Siemens, IBM, Microsoft, . . .

Flechtwerk der Verträge, durch die die Unter- nehmung langfristig gebunden wird – bis zum Konkurs

• Ein Unternehmen ist hiernach auchbelastbar4, es entwickelt sich eine CorporateIdentity, Un- ternehmenskultur5

• Im Extrem: Unternehmen existiert losgelöst von Interessensgruppen

• Existieren Unternehmen dauerhaft (was ist dau- erhaft?) aufgrund der Gültigkeit der These oder weil es im Interesse der einzelnen Gruppen liegt?

3.6 Fazit

• Unzweifelbar sehen Interessensgruppen das Un- ternehmen instrumental und streiten darum;

aber Instrumental- und Institutionenthese rei- chen nicht aus, um Unternehmen abzubilden (dies kann z.B. alle Gruppen überdauern)

• wahrscheinlich passend: Institutionenthese mit Elementen der Instrumentalthese (Manager sind dann Systemwahrer und Koordinations- stelle)

• Unternehmensverfassung ist Ergebnis von Kon- fliktaustragung und Instrument zur Regulie- rung neuer Konflikte

4auch wenn gerade mal nicht alle Interessen befriedigt werden können, laufen nicht alle weg – Beispiel Lohnverzicht

5meine Kinder bekommen hier auch Arbeit. . .

(18)

Kapitel 4

Unternehmen als Ort der Enstehung und des Ausgleichs von

Interessenskonflikten

• Prämissen:

– Konfliktniveau vs. Effizienz→ T – wechselnde, konfliktäre Interessen und

welchselnde Machtpositionen der Interak- tionspartner

– Unternehmensverfassung als Regulierungs- mechnismus im Ablauf Individualziele, Ziele der Akteure für das Unternehmen, Ziele des Unternehmens; Unternehmenslei- tung dabei als konfliktregulierende Instanz

• Unternehmensverfassung:Gesamtheit aller Regelungen, durch die die Verhaltensweisen ei- ner Unternehmung gegenüber ihren Marktpart- nern und gegenüber anderen, für ihr Verhalten maßgeblichen Gruppen und Institutionen, be- wußt gestatet werden, soweit diese Regelungen nicht die Marktbeziehungen betreffen1

• Unterscheidung in Inter- und Intragrup- penkonfliktezwischen den Stakeholdern (An-

1Definitionen Unternehmensverfassung:

3. legale innere Herrschaftsordnung einer Organisation;

umfaßt alle rechtlichen/vertraglichen Regelungen der internen und externen Interaktionsbeziehungen 4. Gesamtheit aller Regelungen, durch die die Verhaltens-

weisen einer Unternehmung gegenüber ihren Markt- partnern und gegenüber anderen, für ihr Verhalten maßgeblichen Gruppen und Institutionen, bewußt ge- statet werden, soweit diese Regelungen nicht die Markt- beziehungen betreffen

spruchsgruppen), einzelne Intragruppenkonflik- te:

– Intragruppenkonflikt Eigenkapital- geber: z.B. Gewinnverwendung, Groß- ge- gen Kleinaktionäre, direkte gegen indirek- te Investoren, Unternehmen gegen private Investoren gegen öffentliche Hand etc.

– Intragruppenkonflikt Fremdkapital- geber: z.B. gesicherte gegen ungesicherte Fremdkapitalgeber, Banken gegen Nicht- banken, langfristige gegen kurzfristige Ka- pitalgeber

– Intragruppenkonflikt Arbeit- nehmer: organisierte gegen nicht- organisiserte, Betriebsangehörige gegen Gewerkschaftern, Mitglieder unterschied- licher Gewerkschaften, . . .

– Intragruppenkonflikt Geschäftsfüh- rung: Vertreter unterschiedlicher Res- sorts, Alte gegen Junge, Treiber gegen Bremser, Top- gegen Middle-Management, risikofreudig gegen risikoavers

• Anspruchsbasis:

1. rechtliche Regelungen (Verfügungs- rechte, Schutzrechte – AG-Gesetz, Mit- bestimmungsrecht, Arbeitsrecht, Steuer- recht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- recht etc.)

(19)

2. Regelungen in der Unternehmens- satzung

3. vertragliche Vereinbarungen

4. Forderungen kraft Tradition, Präze- denzbehandlung, Versprechen, faktischer Machtposition, Notposition –durch kon- sistentes und konkordantes2 Handeln tra- ditionell praktizierte Regleungen

• Konfliktumgebung

1. Konflikttradition nach Art bzw. Kon- fliktpartnern

2. Konfliktlösungstradition, z.B. Auswei- chen, Kampf (Arbeitskampf), Verhand- lung/Kompromisssuche

3. Konfliktwahrnehmung und Verzerrung 4. Präzedenzwirkung und Konfliktlösungen 5. Koalitionspartner und Machtverstärker

(Machtpromoter3)

• Konfliktebenen: Organisation ↔ Umwelt, Organisationsebene, Personenebene4

• Konfliktpartner: das eigene Ich, das andere Individuum, die andere Gruppe, die andere Organisation

• Konfliktarten: Ziel- oder Motivations- konflikte, Rollen- oder Ressortkonflikte, Wahrnehmungs- und Wissenskonflikte, Ressourcenkonflikte, Machtkonflikte

• charakteristische Konfliktanlässe: Investi- tion/Desinvestition, Gewinnverwendung, Perso- nalpolitik (Aufsichtsrat: Arbeitnehmer und Ei- gentümer), Finanzierung, Kapitalverzicht, stra- tegische Grundsatzentscheidungen

2übereinstimmend, einiges

3Vorstand gibt Anweisung an Projektmanager, dieser muß dies gegenüber dem MiddleManagement durchsetzen, dann ist der Vorstand in der Rolle eines Machtpromoters

4Beispiel: Shell/BrentSpar: Konflikt mit Kunden, Konflikt zwischen Greenpeace und Shell, Konflikt zwischen Shells Vorstand und Greenpeace-Aktivisten etc.

(20)

Kapitel 5

Unternehmensorgane und ihr Verhältnis zueinander

• Remerspolitisches Modell der Unterneh- mung: Bildung eines allgemeinen Ordnungs- mechanismus zur generellen Machtverteilung und als Basis einer Konfliktregulierung (Soll- vorstellungen): Institutionalisierung. . .

1. eines zentralen Machtträgers in Sachfra- gen

2. eines Bestell- und Kontrollorgans

3. der unternehmenspolitischen Berücksich- tigung der Unternehmenseigner und Un- ternehmensmitglieder

• Unterscheidung in dualistisches (Aufsichtsrats- oder Verwaltungsmodell;

AG in Deutschland) und monistisches Modell (Board-Modell; GmbH sowie AG in GB/US)

5.1 dualistische Modelle

5.1.1 Hauptversammlung

• Funktionen:

1. Bestellungsfunktion: bestellt Mitglie- der des Aufsichtsrats (Ausnahme: Mitbe- stimmungsgesetz), bestellt Gründungsprü- fer

2. Entscheidungsfunktion: Verwendung des Bilanzgewinns (nicht Jahresüberschuß, dort hat der Vorstand Rechte!), Satzungs- änderung (z.B. Rechtsform), Kapitalbe- schaffung und -herabsetzung, Auflösung der Gesellschaft

3. Entlastungsfunktion: Vorstand und Aufsichtsrat

4. Substitutive Kompetenz: Fragen der Geschäftsführung auf Verlangen des Vor- stands, Feststellung des Jahresabschlusses auf Beschluß von Vorstand und Aufsichts- rat

• Vorstellungenvon der Hauptversammlung:

1. praktizierte Aktionärsdemokratie, Ar- beitsgremium für grundsätzliche unterneh- menspolitische Entscheidungen?

2. Anklagebank für angeblich unfähige Vor- stände und Aufsichtsräte, Klagemauer für enttäuschte Minderheiten – und Ort für Lobpreisungen des Vorstands; Abseg- nungsmaschine für vorgefertigte Entschei- dungen

3. Festspielhaus für Selbstverherrlichung des Top-Managements

• Machtverhältnisse und Rechte in der Hauptversammlung:

– Rechteder Aktionäre: Rede-, Auskunfts- und Antragsrecht

– Stimmrechte: gewichtete Stimmrech- te nach Nennbeträgen1, grundsätzlich gilt die einfache Mehrheit, bei bestimm- ten Entscheidungen (z.B. Satzungsände- rung) qualifizierte Mehrheit; Beschrän- kung durchHöchststimmrechte

1gezeichnetes Kapital=ˆ Nennbetrag; alles über Nennbe- trag=ˆ Rücklagen

(21)

– Auftrags- oder Depotstimmrecht:

Banken nehmen Stimmrechte aufgrund Vollmacht oder Weisung war; Stimmrecht- ausschluß bei Vorzugsaktien

• Ablauf und Interaktion in der Hauptver- sammlung

1. Einberufung und Tagesordnung durch Vorstand

2. Tagesordnung durch Anträge von Ak- tionärenergänzt

3. Sitzungsleitungdurch Aufsichtsratsvor- sitzenden

4. Teilnahmepflicht Vorstand und Auf- sichtsrat

5. Bericht des Vorstands(i.d.R. Jahres- abschluß)

6. Diskussionim Plenum – schweigende Mehrheit

– pflichtgemäße Bekundungen abwei- chender Meinungen (Schutzgemein- schaft der Kleinaktionäre etc.) – scharfsinnige Analytiker und glänzen-

de Selbstdarsteller: Einzelkritik 7. notarielle Beurkundungdes Sitzungs-

verlaufs

5.1.2 Aufsichtsrat

• Funktionen

1. Bestellungsfunktion: Vorstand und Ab- schlußprüfer, Personal ab leitendem An- gestellten

2. Organisationsfunktion: Geschäftsord- nung und Geschäftsverteilungsplan 3. Überwachungsfunktiondes Vorstands 4. Beratungsfunktiondes Vorstands 5. Zustimmungsfunktionbei bestimmten

Geschäften (Grundstücksverkäufe)

• Zusammensetzungdes Aufsichtsrates – ab 2000 Arbeitnehmern paritätisch be-

setzt, ab 500 nur13 Arbeitnehmervertreter

– Hauptversammlung wählt Vertreter der Kapitalgeber, diese stellen (üblicherwei- se?) den Vorsitzenden

– Arbeitnehmer wählen in Urwahl bzw.

über Betriebsversammlung/Wahlmänner die Vertreter der Arbeitnehmer: sieben be- triebliche Vertreter (mind. ein Arbeiter, Angestellter, leitender Angestellter), drei Gewerkschaftler; diese stellen (üblicherwei- se?) den stellvertretenden Vorsitzenden – bei Patt ist Stimme des Vorsitzenden

ausschlaggebend (Richtung Eigenkapital!), auch der leitende Angestellte tendiert evtl.

eher zum Management, d.h. zur Eigenka- pitalseite

• Defekteder Aufsichtsratstätigkeit – Auswahlder Mitglieder:

∗ bei Kapitalvertretern dominieren Mehrheitsaktionäre, in Publikumsge- sellschaften rekrutiert der Vorstand den Aufstichtsrat, allenfalls rekrutiert sich der Aufsichtsrat selbst

∗ bei Arbeitnehmervertretern: Be- triebsräte dominieren (sind bekannt und „kompetent“2), haben daher Rol- lenkonflikt3, und ringen um Profil und politisieren den Aufsichtsrat

– Fragwürdige Rekrutierungstakti- ken:

∗ enges Verflechtungsnetzwerk4

∗ eher Manager als echte Unternehmer5; Banken oft präsent (Depotstimmrecht und Hausbankfunktion!)

∗ beruflicher Erfolg ist Voraussetzung, Mißerfolgt Ausstiegsgrund (ist ja ei- gentlich nicht notwendig – ist ja Kon- trollorgan. . . ); Erfahrung im Unter- nehmen wird überbewertet

– Asymmetrische Informationsvertei- lung

2können zumindest einen Jahresabschluß lesen. . .

3Beispiel: Gewerkschafter sollen für Arbeitnehmer spre- chen, beispielsweise für Streik, sollen aber als Aufsichtsrat dem Unternehmen dienen, das hieße gegen Streik

4bekannte Persönlichkeiten, Geldadelkleine, vernetzte Gesellschaft in Deutschland; z.B. Ackermann/Esser gegensei- tig Aufsichtsrat/Vorstand (?)

5BWLer vs. Ingenieure ;o)

(22)

∗ Informationsasymmetrien zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, zwischen Vorsitzendem und anderen Mitglie- dern, zwischen einzelnen Mitgliedern

∗ Überragende Rolle des Vorsitzenden

∗ kein Kontakt zu Führungskräften un- terhalb Vorstand und zum Abschluß- prüfer (d.h. nur Jahresabschluß und keine interne Kostenrechnung verfüg- bar!)

∗ führt zu ritualisiertem Ablauf, keinem freien Dialog; geringem Einfluß, Kon- sensstreben des Gremiums

– Defekte der laufenden Aufsichtsrat- stätigkeit

∗ zu groß, zu seltene Treffen, zu kurze Dauer, schlechte Präsenz der „Wichti- gen“

∗ unzureichende Informationen vorab, u.a. über Strategie und Planung

∗ vergangenheitsorientiert, Beschäfti- gung mit unwichtigen Geschäften mit Zustimmungspflicht

5.1.3 Vorstand

• gewählt auf fünf Jahre, Abwahl nur aus „wich- tigen Gründen“

• Funktionen

– Geschäftsführung: Entscheidungen tref- fen und durchsetzen

– Repräsentation: (außer)gerichtliche Vertretung (allein der Vorstand!)

– Informationspflicht gegenüber Auf- sichtsrat

– AufstellungJahresabschluß – EinberufungHauptversammlung Beschlüsse mit einfacher Mehrheit; i.d.R. ge- meinschaftliche Wahrnehmung dieser Funktio- nen, Ausnahmen regelt Geschäftsordnung bzw.

Geschäftsverteilungsplan (siehe Aufsichtsrat)

• spezielle Befugnisse desVorsitzenden – Federführungsfunktion: Sitzung einbe-

rufen, Tagesordnung festlegen

– Koordinationsfunktion: gemeinsame Ziele für alle Ressorts festlegen etc.

– Passives Informationsrecht: kann Be- richte aller verlangen :)

– Dispositionskompetenz im Rahmen der Ressortdefinitionz.B. bei Personal- entscheidungen

– Ordnungskompetenz

– (strittig)Richtlinienkompetenz6

5.2 monistische Modelle (Board-Modell)

• Verwaltungsorgan ist nicht in Leistungs- und Kontrollstelle getrennt

• in USA: nationales Recht der Bundesstaa- ten, Unternehmensverfassung dann geregelt durch charter (Gründungsvertrag) und by- laws(Satzung und Geschäftsordnung)

• Aufgaben des Shareholder Meeting: Wahl- /Abwahl der Board-Mitglieder, Erlass der by-laws, Entscheidung über außerordentliche Board-Mitglieder

• Aufgaben desBoard of Directors: Kontrolle des Managements, Wahl des CEO, Festsetzung von Budgetentscheidungen, auch Prämien und Gehälter; reine Geschäftsführungsaktivitäten (Strategie); Wahrnehmung der Interessen der Anteilseigner und sonstiger Interessen (gesell- schaftliche Verantwortung etc.)

• Probleme: Doppelaufgabe (Vertretung und Ma- nagement), keine Arbeitnehmer!

6Beispiel: DaimlerChrysler als Welt-AG?

(23)

Kapitel 6

Mitbestimmung und Betriebs-

verfassung: Die Unternehmung und ihre Arbeitnehmer

• Betriebsverfassungist Gesamtheit aller in- haltlichen und organisatorischen Regelungen zur Gestaltung de Verhältnisses der Mitglieder des sozialen Systems „Betrieb“

• Zielvon Mitbestimmung: Arbeitnehmer teilha- ben lassen an Entscheidungen – Demokratisie- rung und Humanisierung: Arbeitnehmer nicht nur Bestandteil des Produktionsprozesses; auch Konfliktregulierung

• Geschichte: Grundstein ca. 1920, Betriebs- verfassungsgesetz 1972, Mitbestimmungsgesetz (paritätisch besetzter Aufsichtsrat etc.) 1976;

mit zunehmendem Wohlstand entwickeln sich stärkere Gewerkschaften (siehe Spanien)

• Wirkung: in Deutschland recht unflexibel, langsam, komplex (Kosten des Mitbestim- mungssystems pro Mitarbeiter pro Jahr: 560e) – aber: großer Vorteil der relativen Streiksi- cherheitin Deutschland, und die Organe ar- beiten oft auch im Konsens

• Organe der Betriebsverfassung

– Betriebsversammlung(alle Arbeitneh- mer, Arbeitgeber als Gast)

– (Betriebsobmann bei bis zu vier Arbeit- nehmern)

– Betriebsrat ab fünf Mitarbeitern auf drei/vier Jahre gewählt, ausgewogen nach Geschlechtern, Behindertenquoten etc.;

z.T. völlig freigestellt (ab 300 Mitarbei- tern); Kündigungsschutz bis ein Jahr nach Ende der Tätigkeit – zuständig für Belan- ge der Arbeitnehmer in den Betrieben, d.h.

eher technisch

TeilgremiumBetriebsausschußals

„Regierung“ im Betriebsrat

– Sprecherausschuß vergleichbar zu Be- triebsrat aus leitenden Angestellten – Gesamtbetriebsrat/-sprecherausschuß

und Konzernbetriebsrat/- sprecherausschuß

– Wirtschaftsausschuß mit drei bis sie- ben Personen ab 100 Arbeitnehmern, kon- trolliert den Betriebsrat; besetzt vom Be- triebsrat (nicht nur mit Betriebsräten, z.B. auch „Brückenbauer“, beispielsweise Middle-Management) – zuständig eher für wirtschaftliche Fragen, z.B. Personalpla- nungsstrategie

Häufige Folge:harter Kern der Machtträ- ger(Netzwerkcharakter, Wissensmacht) durch Schnittmenge Betriebsrat, Betriebsausschuß, Wirtschaftsausschuß

• Rechte des Betriebsratesabgestuft:

– Mitbestimmung (d.h. Einbeziehung von Anfang an, gemeinsame Entscheidun- gen, Einigungsstelle bei Unstimmigkei- ten) z.B. bei Betriebsordnung (z.B. Rau-

(24)

chen); Betriebssicherheit; Werkswohnun- gen, Urlaubs-, Sonn- und Feiertagsrege- lungen sowie Arbeitszeit; Datenerfassung und Mitarbeiterüberwachung

– Zustimmung(Maßnahmen nicht gegen Einwände des Betriebsrats durchsetzbar):

z.B. Entlassungen, Stellenausschreibungen – Mitberaten(d.h. gemeinsames Gespräch

mit Arbeitgeber)

– Anhörung(d.h. Stellungnahme) – Informationz.B. bei Personalplanung

• Mitbestimmung nach Chmielewicz– Mo- delle:

1. Betriebsrat(1) (ergänzt durch Wirtschafts- ausschuß, Einigungsstelle, Betriebsver- sammlung), kein Aufsichtsrat(2), kein Arbeitsdirektor(3)

2. Aufsichtsrat(2) unterparitätisch mitbe- stimmt

3. Aufsichtsrat(2) paritätisch mitbestimmt (im Pattfall: Vorsitzender)

4. Arbeitsdirektor(3) als Personalvorstand 5. Aufsichtsrat(2) mit Pattauflösung durch

neutrales Mitglied, gewerkschaftlicher Arbeitsdirektor(3)

• Machtpositionim Sinne vonWittes: unter- scheideEinflußpotentiale, realisierten Einfluß und wahrgenommenen Einfluß – Einflußerfolg für das Unternehmen (Jahresüberschuß etc.) und für die Arbeitnehmer (Kündigungen, ma- terielle Leistungen)

• Einflußpotentialeder Arbeitnehmer

– Legitimation: Mitbestimmung über Mindestvorschriften hinaus, regelmäßige Gespräche Betriebsleitung/Betriebsrat – Position: Anteile Arbeitnehmer in Aus-

schüssen des Aufsichtsrats etc.; Betriebs- räte im Aufsichtsrat

– Rückhalt: Wahlbeteiligung bei Betriebs- ratswahl

– Ressourcen: Freistellungen

(25)

Teil II

Organisation

(26)

Kapitel 7

Der Prozess der Spezialisierung:

Stellen- und Abteilungsbildung

7.1 Organisation

• Organisation ist Gesamtheit aller formalen Regelungen zur Verhaltensbeeinflussung bei Ar- beitsteilung soweit diese in einem abgegrenz- tenGeltungsbereich, nach einem systematischen Konzept,vor der Aufgabenerfüllung festgelegt, imKonsens von allen Beteiligten angewandt, unpersönlich sind, bis zum WiderrufDauergel- tung beanspruchen

• Perspektiven: Prozess des Organisierens ↔ Ergebnis„die Organisation“

• Im Unternehmen nicht unbedingt formalisiert;

Geflecht von Sympathien, persönlichen Zielen, . . .⇒Netzwerkcharakter

• Organisation besteht aus Regelung von Spezialisieriung1undKoordination–Ziel:

Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, Effizienzstei- gerung (Smith2, Fords Fließband, Segelsport- Beispiel)

7.2 Spezialisierung

• unterscheide horizontale und vertikale Ar- beitsteilung; wir betrachten hier zudem den

1Beispiel: Hierarchie der Geschäftsprozesse im Großunter- nehmen: Megaprozess Unternehmen, Subprozess Produktion, Subprozess Vormaterialbeschaffung, Subprozess Warenverein- nahmung, Subprozess Warenannahme, Einzelaktivität Men- genprüfung

2Smith’s Stecknadelbeispiel (18 Vorgänge): zehn Mitar- beiter: zwanzig vs. mehrere Tausend Stecknadeln :o)))

Aufbauin einer Organisation, nicht den zeitli- chen Ablauf

• Grad der Spezialisierung vs. Performance (z.B.

Qualität) aufgetragen3:T

• Vorteile: kurze Einlernzeit, Übungseffekte, Mitarbeiter werden besser/schneller, Personal flexibler einzusetzen, Kontrolle und Entloh- nungsgerechtigkeit leichter, Ergonomie besser herstellbar

• Nachteile: Streß und Monotonie4 →Demoti- vation, Abwesenheit, Krankheit, Fluktuation5 sinkende Qualität, niedriges organisationelles Commitment, Arbeitnehmer werden leichter überflüssig, weniger Flexibilität für veränderte Produkte etc. (Transaktionskosten steigen bei Änderungen)

• Abbau der Spezialisierung:

– Erweiterung desTätigkeitsspielraums:

∗ Job Rotation(siehe Aldi etc.)

∗ Job Enlargement: (qualitativ) ähn- liche Aufgaben zusammenfassen

∗ Job Enrichment: Aufgabenfeld er- weitern6

3nicht, wie zunächst angenommen, höchste Wirtschaft- lichkeit bei größtmöglicher Arbeitsteilung – Unternehmen heute eher links vom Optimum, oszillieren z.T. ums Optimum durch Beratungen etc.

4Beispiel Lehrstuhl: ohnehin zu wenig Geld, wenn dann noch zu stark spezialisiert: Demotivation

5bei machen Unternehmen 50% im Jahr!

6Beispiel: Einkäufer erhält auch Verhandlungsmöglichkeit mit Lieferanten

(27)

– Erweiterung der Entscheidungs- oder Kontrollfunktion:

∗ teilautonome Gruppen, Task Forces: Teamarbeit, der Gruppe wird Gesamtziel übertragen

7.3 Stellenbildung

7.3.1 Aufgabenanalyse

• schrittweise Zerlegung in Einzelhandlun- gen/Teilaufgaben, möglichst vollständig und überschneidungsfrei – Frage: welcheGranula- rität?

• Kriteriender Analyse:

– nach Verrichtung: Tätigkeit, Aktivitä- ten, Handlung (z.B. Beschaffung, Produk- tion, Absatz, Planung, Kontrolle)

– nachObjekt: Entscheidung, Ausgangsob- jekt, Zielobjekt =? Produkt(bestandteil) (z.B. Motor, Elektronik, Bremsen, . . . ; oder Bachelor, Master, Patente, . . . ) – Raum: Feld, Ressource, Umwelt, Region,

Kunde (z.B. Personal, Material, Anlagen, Kapital, Region Nord, Kunde X)

– Phase (Planung, Realisation, Kontrol- le), Zweckbeziehung (Primär- und Se- kundäraufgaben),Rang (Entscheidungs- /Ausführungsaufgaben),Relevanz

• deduktivvs.induktiv

– deduktiv: Theorie auf die Aufgaben an- gewandt – anwendbar falls: Oberaufga- be präzise bestimmt, greifbare Unterschei- dungskriterium, gute Theorie-Modelle – induktiv: aus Beobachtung Aufgaben ab-

leiten (Business Reengeniering) – an- wendbar falls: Umorganisation statt Neu- schaffen einer Organisation

∗ Vorteile induktiver Methoden: oh- ne Theorie anwendbar, unbekannte Felder können bearbeitet werden, der Prozess wird analysiert

∗ Nachteile: nur die empirische Wahr- heit zählt, verborgene Prozesse etc.

werden ausgeblendet, was läßt sich

überhaupt beobachten?; es kommt zu Überschneidungen

– in der Praxis vernünftig: deduktiv ein

„Baukasten-System“ aufstellen, induktiv Aufgaben darin einordnen

7.3.2 Aufgabensynthese, Stellenbil- dung

• Zusammenfassung von Einzelaufgaben zu Aufgabenkomplexen: Stellen, Abteilungen, Instanzen

• Ziele:

– Aufteilung, so daß menschliche und techni- scheLeistungspotentiale optimal ge- nutztwerden

– minimale Interdependenzen (Abhän- giges zusammenbringen, Wege verkürzen, Transaktionskosten)

– wissensökonomische Reife der einzel- nen Teilaufgaben schaffen→Weiterverar- beitung mit wenig Insiderwissen möglich;

Interfaces

– evtl. passend zu denAufgabenträgern, aber im Prinzippersonenunabhängige Aufgabenkomplexe: auf Dauer angelegt und von normalem Leistungsstand zu er- füllen

• unterscheide nach Bezug auf die Aufga- ben (aufgabenbezogene Stellenbildung) oder Menschen/Sachmittel (aufgabenträgerbezoge- ne Stellenbildung)

• Kombination/Delegation

– Kombinationsmodell (bottom-up):

Stellen „basteln“ aus kleineren Aufgaben, kombinieren, Abteilungen bilden, . . .→ bei Umorganisation anzuwenden, z.B.

Key Account Management

– Delegationsmodell(top-down): Aufga- ben aufteilen und delegieren, . . .→ bei wachsenden Aufgaben anzuwenden, entsprechend loslassen, sonst Kapazitäts- probleme und Defekte bei der Spezialisie- rung

(28)

7.3.3 Stellenzuteilung

• Aufgaben und Personen zusammenbringen (Stellen für einzelne Personen, zusammengefaßt zu Abteilungen), Anreizsysteme schaffen

• wer mit welcher Vorrichtung an welchen Objek- ten mit welchen Sachmitteln an welchen Orten zu welchen Zeiten (wer, was, wofür, womit, wo, wann)

• Reihenfolge der Schritte7

– Aufgaben vorhanden, Personen suchen – Personen vorhanden, Aufgaben auf diese

aufteilen

7Beispiel Fußballmanschaft: Spielsystem haben, Leute kaufen, Werder wird Meister :) – oder gute Leute holen, die dann schwer zusammenzubringen sind.Aber: Wenn sie zusammenarbeiten, dann göttlich :)

(29)

Kapitel 8

Das Resultat der Spezialisierung: die innere Struktur der Unternehmung

Beurteilung nachEffizienz(doing things right)und Effektivität(doing the right things). . .

8.1 Funktionalorganisation

• Spezialisierung nach Verrichtungen:

Funktionalorganisation

• unter der Unternehmensleitung: Bereichsleiter für große Bereiche wie Beschaffung, Produktion, Absatz, Forschung & Entwicklung, Finanzen &

Verwaltung

• Ansatz: Kommunikation verstärken innerhalb der Bereiche; passend fürgroße Unternehmen, die homogene Leistungsprogramme haben und an einem homogenen Mark operieren(z.B. Luft- hansa, Autoindustrie, Chemie); hier werden dieFunktionen optimiert (z.B. Anpassung an Marktdynamik, Technologieanforderungen etc.) – homogene Tätigkeiten werden geclustert, Stei-

gerungRessourcen- und Markteffizienz

• Probleme: Koordination, Interdependenzen;

wird ineffizient bei Überschneidungen1, Schat- tenorganisationen – dann gehtProzesseffizi- enzverloren

1wenn die Beschaffung zu viel tun muß und überlastet ist oder den Anforderungen nicht gewachsen, fängt die Produk- tion an, selbst zu bestellen etc.

8.2 Spartenorganisation

• Spezialisierung nach Objekten: Ge- schäftsbereichsorganisation, Spartenor- ganisation, Organisation nach Objekten

• unter der Unternehmensleitung: Abteilungen für einzelne Produkte/Sparten, nebengeordnet evtl. interne Bereiche, z.B. Personal

• Ansatz: zu komplexe und inhomogene Ab- teilungen (z.B. Produktion vieler verschiede- ner Produkte) werden vermieden, Prozesseffizi- enz wird gesteigert; sinnvoll bei großen Mehr- Produkt-Unternehmen (z.B. Bayer)

• Nachteile: Tätigkeiten werden an mehreren Orten doppelt ausgeführt, nicht unbedingt kon- fliktfrei; nur machbar bei Teilbarkeit von Res- sourcen (Management, Image, Kunden, Perso- nal); gegenseitige interne Konkurrenz, gegen- seitig Kundenbeziehungen im Unternehmen

• der unterschiedlichen Behandlung von Kunden durch verschiedene Abteilungen kann entgegen- gewirkt werden durch Key Account Manage- ment etc., so daß Kunden nicht in unterschiedli- chen Unternehmenssparten Rabatte und Kondi- tionen einzeln aushandeln etc. (großes Problem auch bei Fusionen!)

8.3 Regionalorganisation

• Gliederung nach Regionen – unter der Unter- nehmensleitung noch einige zentrale Abteilun-

(30)

gen (Generaldirektion), dann aber regional auf- geteilt

• Vorteile: bei regional spezifischen Produk- ten/Märkten/Kunden flexibler, bei regional dif- ferenzierter Konkurrenzsituation bessere Reak- tionsmöglichkeit, bei individuellem und regiona- lem Involvement wichtig (Versicherungsagenten etc.)

8.4 Matrixorganisation

• Mehrfachunterstellung, Matrixorganisa- tion

• unter der Geschäftsführung: zum einen geglie- dert nach Verrichtungsprinzip (Beschaffung, Produktion, Absatz), zum anderen gegliedert nach Objekten – untergeordnet sind einzelne Stellen dann jeweils unter matrixartig; Objekte:

– Projekte – Produkte

– Key Customer – Key Account Manager betreuen einzelne Kunden

– Produktionsfaktoren – Personal, Sachmit- tel, Kapital

• Ansatz: Flexibilität steigern, Spezialisierung;

normalerweise sind die funktional gegliederten Vorsitzenden „mächtiger“

• Nachteile: Transaktionskosten (Kommunika- tionsaufwand bei Absprache mit zwei Vorge- setzten), Machtkämpfe/Zuständigkeitsproble- me, Rollenkonflikte

(31)

Kapitel 9

Koordination als Führungsaufgabe

• KoordinationsmechanismenoderKoordi- nationsinstrumente1 sind Regelungen, die sich auf die Abstimmung arbeitsteiliger Pro- zesse auf die Ausrichtung von Aktivitäten auf die Organisationsziele beziehen

• Ziel: Ausrichtung auf ein gemeinsames Ziel (→Effektivität), beachtet aber auch die Wirt- schaftlichkeit der Interaktion (→Effizienz)

• notwendig, wenn zwischen verschiedenen Tätigkeits- und Entscheidungsbereichen Schnittstellen und Interdependenzen bestehen – der Bedarf ist umso höher, je größer die Zahl der spezialisierten Organi- sationseinheiten ist und je komplexer die Interdependenzen zwischen diesen Einheiten sind.

• Abstimmung von Einzelaktivitäten in Hinblick auf einübergeordnetes Ziel, jedoch müssen die Ziele der koordinierten Stellen nicht über- einstimmen

• Interdependezen nach Thompson:

– gepoolte Interdependenzen: mehrere Teilbereiche greifen aufeine knappe Res- source zu, es entstehen Ressourcen- und Verteilungskonflikte – z.B. Verteilung fi- nanzieller Mittel auf Geschäftsbereiche – sequentielle Interdependenzen: mehre-

re Teilbereiche bearbeiten ein Objekt nacheinander, es entstehen Ressort- und Motivkonflikte – z.B. technische Abtei- lung entwickelt Alternativen, Controlling

1Forschungsergebnis: Fähigkeit zur Koordination etc. ist wichtiger für den Erfolg als Forschung & Entwicklung etc. . .

prüft Wirtschaftlichkeit, Sicherheitsinge- nieur prüft Sicherheit, Geschäftsleitung fällt Entscheidung

– reziprokeInterdependenzen: ein Objekt wird von mehreren Teilbereichen nachein- ander bearbeitet, kehrt aber dabei ggf.

mehrfach wieder zu einem Teilbereich zu- rück – z.B. Aufstellung Jahresabschluß

• Koordination erfolgt hierarchie-neutral (unabhängig von jeder Form der Hierar- chie), hierarchie-ergänzend (zusätzlich zu bestehender Hierarchie) oder hierarchie- ersetzend (bestehende Hierarchie wird entbehrlich)

• Schnittstellen sind Interaktionspunkte mit wechselseitigem Austausch von Informationen, Gütern oder Finanzen; die einzelnen Anknüp- fungspunkte der Schnittstelle haben eine gewis- se Handlungsautonomie, sind gleichgeordnet und stehen zwingend in Interaktionsbeziehun- gen

• Anzeichen vonSchnittstellenproblemen – gegenseitige Schuldzuweisungen, einseitige

Problemlösungen

– Zurückhalten von Informationen, interes- senloses Verhalten

– Suche nach kurzfristigen Lösungen – Ausschuß, lange Durchlaufzeiten, schlech-

te Losgrößen, häufige Umrüstung, hohe Lagerhaltung etc.

• Koordinationsmodell: Regelung von Inter- aktion insbesondere durch Kommunikationzur

(32)

vorausschauenden und nachträglichen Konflikt- regulierung beim Einsatzknapper Ressourcen zur Erreichung derZielsetzung

• Aufgabender Koordinierung

1. Ausrichtung auf ein Ziel: Bestandtei- le der Zielsetzung bewußt machen, auf Verbesserungmöglichkeiten überprüfen, in der täglichen Arbeit anzuwenden – Ziel- konflikte sind dabei zu verhindern bzw. zu regulieren

2. Vermeidung überflüssiger Arbeit:

Doppelarbeit vermeiden, Reihenfolgen op- timieren

3. Verteilung knapper Ressourcen 4. Herstellung gleichen Wissensstan-

des: Wissens- und Wahrnehmungsunter- schiede

• Beispiel für typische Fragen an wichtigen Schnittstellen in Unternehmen

– Verkauf/Markting: Haben Produkte oder Kunden Vorrang?

– Marketing/Produktion: Was kostet Sortiments- und Verpackungsvielfalt und was bringt sie?

– Produktion/Einkauf: Was ist günsti- ger – schwankende Rohstoffpreise mit ent- sprechender Produktionsanpassung oder höhere Rohstoffpreise mit konstanter Pro- duktion?

– Einkauf/F&E: Einkaufsspezifikationen nach Lieferantenmarkt oder nach techni- schen Gesichtspunkten?

– Verkauf/Produktion: Liefertreue für verschiedene Kunden und Produkte – Marketing/F&E: Technische Möglich-

keiten und Marktchanchen in Einklang bringen

9.1 Reduktion des Koordinati- onsbedarfs

• angepaßte Organisationsform: funktionale Organisation bei prozeßbezogenen Problemen, Geschäftsbereichsorganisation bei produktbe- zogenen Problemen etc.

• flexible Ressourcen (Mitarbeiter etc.), Re- serveressourcen2,Puffer, Bandbreiten – Ene- kopplung der Arbeit interdependenter Stellen

• Standards, autonome Stellen und Abteilungen (wissensökonomische Reife, „Black Box“)

• verringerte Leistungsanforderungen

9.2 hierarchische (vertikale) Koordinationsinstrumen- te

anwendbar innerhalb einer Hierarchie, z.B. einzelnes Unternehmen

• formal

– Haupthierarchie: Vorgesetzter, dessen Vorgesetzter, . . .

– Nebenhierarchie: z.B. Matrixorganisa- tion

• informal: durch eingeschworene Gruppen etc.

9.3 hierarchiefreie (laterale) Koordinationsinstrumen- te

auch anwendbar außerhalb von Hierarchien, z.B.

über Organisationsgrenzen hinaus, wenn keine di- rekte Befehlsgewalt vorliegt bzw. keine Sanktionie- rungsmaßnahmen möglich sind

• durch Einwirken auf individuelles Verhal- ten

– explizit: Anreize (Interaktion aufzu- nehmen), Side Payments, Schulung (Wahrnehmungs- und Wissenskonflikte abbauen), Job Rotation (Abbau Ressort- oder Rollenkonflikte) – System ist aber nicht ausreichend, da nicht alle erreicht werden

2Springer :)

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