1 Deckblatt Lärm.doc
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Inhalt:
Teil 1: Projektbeschreibung Große Kreisstadt Zwickau Dezernat 2 –Bauen
Umweltbüro
Werdauer Straße 62 08056 Zwickau
Teil 2: Auswertung Lärmkartierung 2017 und Vergleich der Lärmschwerpunkte
GAF - Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH
Lessingstraße 4 08058 Zwickau
Gesetzliche Grundlage:
§ 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
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Teil 1
Projektbeschreibung
Große Kreisstadt Zwickau Dezernat 2 –Bauen
Umweltbüro Werdauer Straße 62
08056 Zwickau
4 Inhalt
1. Einführung 2. Unterlagen
3. Ausgangssituation/Aufgabenstellung
4. Evaluierung Lärmaktionsplan Stufe 2 (LAP 2) 5. Verkehrsdatenerhebung 2016
6. Lärmkartierung 2017
7. Analyse der Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet (Hot-Spot-Analyse) 8. Ergebnisse der Lärmkartierung 2018 an den Hot-Spots
9. Vergleich der Lärmsituation 2012 und 2017 10.Arbeitsgruppenarbeit
11.Information- und Beteiligung der Öffentlichkeit 12.Ergebnisse
Anlagenverzeichnis
Anlagen
5 1 Einführung
Die Stadt Zwickau ist entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) i.V.m. der nationalen Gesetzgebung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 47 ff. BImSchG) dazu verpflichtet, die Geräuschbelastung an Hauptverkehrsstraßen mit einem durchschnittlichen jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio.
Fahrzeugen in Lärmkarten zu dokumentieren. Auf Grundlage dieser Lärmkartierung müssen für Bereiche in denen Lärmprobleme festgestellt wurden Lärmaktionspläne aufgestellt werden. In Lärmaktionsplänen sind geeignete Maßnahmen zur kurz-, mittel- und langfristigen Verminderung der Geräuschbelastung festzuschreiben. Sowohl die Aufstellung der Lärmkarten als auch die Erarbeitung von Aktionsplänen erfolgt unter Einbeziehung der Öffentlichkeit. Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind mindestens in einem Turnus von fünf Jahren zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.
2 Unterlagen
/1/ Stadt Zwickau, Lärmaktionsplan Stufe 2, IVAS Ingenieurbüro für Verkehrs- anlagen und –systeme Dresden, Abschlussbericht vom 13.04.2015;
/2/ Lärmkartierung 2011 gemäß § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz, Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm innerhalb der Stadt Zwickau, Quellengruppe: KFZ- Verkehr mit > 3 Mio. KFZ/a, Erläuterungsbericht GAF mbH Nr. 2011_054 vom 11.11.2011;
/3/ Lärmkartierung 2017 gemäß § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz, Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm innerhalb der Stadt Zwickau, Quellengruppe: KFZ- Verkehr mit > 3 Mio. KFZ/a, Erläuterungsbericht GAF mbH Nr. 2017_084 vom 18.08.2017, digitale Daten ebenda;
/4/ Steckbriefe Nr. 1 – 24 zu Hot-Spots der Lärmaktionsplanung der Stadt Zwickau als Grundlage zur Ergänzung bzw. Vervollständigung vom 01.06.2018, Stadt Zwickau, Umweltbüro
Alle diesem Bericht zugrunde liegenden Unterlagen, insbesondere der Lärmaktionsplan Stufe 2 sowie die Lärmkartierung 2011 und 2017 können unter http://www.zwickau.de/umweltbuero oder im Umweltbüro der Stadt Zwickau eingesehen werden.
3 Ausgangssituation / Aufgabenstellung
Im Jahr 2011 erfolgte die Lärmkartierung für alle Zwickauer Hauptverkehrsstraßen mit einem durchschnittlichen jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen /2/. Die Lärmkarten sind die Grundlage für den 2015 vom Stadtrat beschlossenen Lärmaktionsplan Stufe 2 (LAP 2) /1/. Er enthält sowohl schwerpunktbezogene als auch gesamtstädtische Maßnahmen mit dem Ziel, Verkehrslärm in den nachweislichen Schwerpunktgebieten unter die Schwelle der Gesundheitsgefährdung zu senken und den Verkehrslärmschutz nachhaltig bei städtischen Planungen zu berücksichtigen. Der Lärmaktionsplan berücksichtigt dabei die strategischen Planungen und Zielsetzungen der Stadt Zwickau, u.a. der Verkehrs- und Flächennutzungsplanung sowie der Stadtentwicklung. Nun ist es Zeit für eine Bilanz, denn nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Lärmkarten und Lärmaktionspläne regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.
6 Seit der Aufstellung des Lärmaktionsplanes Stufe 2 haben sich maßgebliche Veränderungen ergeben. Insbesondere wurden bedeutende Straßenbauvorhaben im Umland realisiert, die sich maßgeblich auch auf die Verkehrsbeziehungen und das Verkehrsaufkommen innerhalb der Stadt Zwickau auswirken. Weiterhin wurden Maßnahmen des Lärmaktionsplanes Stufe 2 umgesetzt oder begonnen. Darüber hinaus gab es auch Entwicklungen in der Einwohnerstruktur, die in Hinblick auf die Lärmbetroffenheiten an den einzelnen Straßenabschnitten zu bewerten sind.
Die Überprüfung des Lärmaktionsplanes Stufe 2 erfolgt unter Beachtung dieser Gesichtspunkte und bildet auf objektiver Grundlage einen möglichen Anpassungsbedarf ab.
Prüfschritte:
Prüfung des Umsetzungsstandes der Maßnahmen des LAP 2 /1/
Auswertung der Lärmkartierung 2017 /3/ und Vergleich mit der Lärmkartierung 2011 /2/
Feststellung von maßgeblichen Veränderungen der Lärmsituation
Überprüfung der Festlegung der Lärmschwerpunkte (Hot-Spots) im Stadtgebiet auf Grundlage der festgestellten Lärmentwicklung und Anzahl der Betroffenen
Prüfung der Aktualität von Maßnahmen des LAP 2
Bewertung aus Sicht der Fachbereiche
Berücksichtigung von Hinweisen aus der Öffentlichkeit
Feststellung Anpassungsbedarf des LAP 2
4 Evaluierung des Lärmaktionsplanes Stufe 2
Der 2015 bestätigte Lärmaktionsplan Stufe 2 /1/ verfolgt als gesamtstädtischer Plan die Zielstellung, die Verkehrslärmbelastung der Zwickauer Bürger im Bereich der Hauptverkehrsstraßen zu senken. Dazu wurden für die Schwerpunkte der Lärmbelastung im Zwickauer Hauptverkehrsnetz verschiedene Maßnahmen festgelegt. Der Maßnahmeplan umfasst dabei bauliche, verkehrsorganisatorische und verkehrs- planerische Maßnahmen sowie Prüfaufträge.
Ergänzend wurden gesamtstädtische Zielsetzungen mit dem Schwerpunkt der strategischen Lärmminderung in den Lärmaktionsplan aufgenommen, welche als Daueraufgaben zu verstehen sind. Nachfolgend wird aufgezeigt, welchen Umsetzungsstand die Maßnahmen des Lärmaktionsplanes Stufe 2 /1/ zwischenzeitlich erreicht haben.
Die Maßnahmen aus Lärmaktionsplänen sind nach § 47 Abs. 3 BImSchG durch Anordnung oder sonstige Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung umzusetzen. Dies erfolgt in Zwickau in Verantwortung der zuständigen Ämter der Stadtverwaltung und ggf.
weiterer Stellen schrittweise und unter Beachtung der organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Tabelle 1 enthält die Einzelmaßnahmen entsprechend der Nummerierung aus /1/. Die Tabelle enthält weiterhin die Beschreibung des derzeitigen Umsetzungsstandes für jede Maßnahme. Wo möglich, wird ein zeitlicher Rahmen angegeben.
Erfüllungsstand abgeschlossen
teilweise abgeschlossen in Bearbeitung
nicht begonnen
7 Tabelle 1: Übersicht Umsetzungsstand Maßnahmen des Lärmaktionsplanes Stufe 2 /1/
1. Schwerpunktbezogene Maßnahmen:
Maßnahme S1
Leipziger Straße zwischen Kolpingstraße und Gudrunstraße investiv
in Bearbeitung Beschreibung:
Reduzierung der Fahrspuren für den fließenden Verkehr von 4 auf 2
Mitnutzung der Gleisbereiche durch fließenden KFZ Verkehr. Nutzung der derzeitigen äußeren
Fahrstreifen als Parkfläche, Eventuell Einordnung von Baumreihen.
Voraussetzungen
-Ersatz vorhandener Betoneindeckplatten im Gleisbett durch glatte bituminöse Beläge, sonst Rollgeräusche verstärkt
-Detailplanung erforderlich, Beachtung Leistungsfähigkeit der Verkehrsknoten
Projektverlauf:
Umfangreiche Interessenabwägung erforderlich, Beachtung Belange ÖPNV, Ertüchtigung Knoten Kolpingstraße/Leipziger Straße für Linksabbieger lt. Studie Nordvorstadt in Diskussion, Finanzielle Mittel für Planung und Umsetzung erforderlich.
Maßnahme S2
Reichenbacher Straße zwischen Stiftstraße und Werkstättenstraße investiv
in Bearbeitung Beschreibung
Reduzierung der Fahrspuren für den fließenden Verkehr Voraussetzungen Stufe 1 (im Bestand): Einordnung von zwei
Radverkehrsanlagen, dabei stadteinwärts eine Spur. -Ummarkierung der gesamten Fahrbahn (ausfräsen); nur im Zuge turnusmäßige Deckensanierung durchführbar.
Stufe 2 (langfristig): Reduzierung der gesamten
Fahrbahn auf 2 Fahrspuren. Einordnung Radverkehr und Längsparken.
-Fertigstellung und Wirksamkeit der Innenstadttangente, damit Reduktion des Verkehrsaufkommens
Projektverlauf/Fortschritt:
-Querungshilfe für Fußgänger Reichenbacher Straße, östlich der Stiftstraße: Fördermittelantrag gestellt, Realisierung bevorstehend.
-Anschaffung von Geschwindigkeitsanzeigen (Dialogdisplays) zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus vorgesehen.
8 Maßnahme S3
Marienthaler Straße /Antonstraße (S 291) zw. Werdauer Straße und Brander Weg nicht investiv
teilweise abgeschlossen Beschreibung
Prüfauftrag
-Erhebung des aktuellen Verkehrsaufkommens (nach Freigabe Mitteltrasse) -Prüfung von Verkehrsbeschränkungen:
Koordinierung Ampelschaltung, Reduzierung Fahrspuren, Geschwindigkeit nachts
Voraussetzungen
-störungsfreier Verkehr, keine Baustellen bei den Erhebungen
Projektverlauf/Fortschritt
Verkehrserhebungen erfolgt und ausgewertet, Prüfung von Maßnahmen unter Beachtung der Belange des ÖPNV (Straßenbahn) im Rahmen der Überarbeitung des LAP 2019 vorgesehen.
Maßnahme S4
Kolpingstraße zw. August-Bebel-und Thomas-Mann Straße investiv
in Bearbeitung Beschreibung
-Markierung Radfahrschutzstreifen zwischen August-Bebel-Straße und Leipziger Straße (befahrbar)
-Überprüfung der Vollsignalisierung Verkehrsknoten Kolpingstraße/
Walter-Rathenau Straße
Voraussetzungen
-Berücksichtigung der Ergebnisse Verkehrsstudie Nordvorstadt
-Detailplanung erforderlich (Bestimmung der möglichen Variante)
Projektverlauf/Fortschritt
Überprüfung Knoten Kolpingstraße/Walter-Rathenau Straße noch ausstehend -Prüfung durch Verkehrsversuch möglich, finanzielle Mittel zur Überprüfung von Ampelanlage derzeit nicht vorhanden.
Maßnahme S5
Lengenfelder Straße zw. Edisonstraße und Am Kreuzberg teilweise investiv
in Bearbeitung Beschreibung
-Markierung Radfahrstreifen in beide Richtungen
-Schutzstreifen im Abschnitt Friedrich-Naumann-Straße bis vor Äußere Zwickauer Straße
Voraussetzungen
-Überprüfung der Verkehrsorganisation zum ruhenden Verkehr
Projektverlauf/Fortschritt
Beginn der Planung von Schutzstreifen beidseitig. Umsetzung vorgesehen, finanzielle Mittel erforderlich.
9 Maßnahme S6
Werdauer Straße zwischen Ahornweg und westlichem Bebauungsende investiv
nicht begonnen Beschreibung
-Markierung von Radverkehrsanlagen
-Einordnung von Mittelinseln, westliches und östliches Bebauungsende -Überprüfung Standort Ortseingangsschild, Verschiebung nach Westen, Bebauungsanfang
Voraussetzungen
-Detailplanung Mittelinseln erforderlich -Prüfung Verkehrsorganisation
Projektverlauf/Fortschritt
Straßenzustand derzeit noch befriedigend, Schutzstreifen Markierung nach Sanierung. Dabei Prüfung der Anlage von Mittelinseln.
Maßnahme S7
Werdauer Straße, Marienthaler Straße bis Windberghaus nicht investiv
abgeschlossen Beschreibung
Prüfauftrag Ampelanlage Goethestraße:
Bedarfsampel für Fußgänger Projektverlauf/Fortschritt
Zwischen Goethestraße und Garagenhof Einbau lärmoptimierter Asphalt und Markierung Schutzstreifen stadtauswärts.
Prüfung der Ampelanlage durch die Straßenverkehrsbehörde ergab aus verkehrsrechtlichen Gründen keine Veränderungsoption.
Maßnahme S8
Wildenfelser Straße zwischen Muldestraße und östlichem Bebauungsende
investiv in Bearbeitung
Beschreibung
Markierung von Radverkehrsanlagen Projektverlauf/Fortschritt
Detailplanung liegt vor, Umsetzung im Zuge der Deckenerneuerung vorgesehen.
10 Maßnahme S9
Dr.-Friedrichs-Ring zwischen Talstraße und Max-Pechstein-Straße
nicht investiv abgeschlossen
Beschreibung Prüfauftrag
-mögliche Verlagerung Durchgangsverkehr durch geänderte Verkehrsführung -weitere Verbesserungen Fuß- und Radverkehr
Projektverlauf/Fortschritt:
Die verkehrliche Untersuchung für den Bereich Nordvorstadt wurde 2016 abgeschlossen. Maßnahmevorschläge für den Bereich Max-Pechstein- Straße - Umbau Knoten Leipziger Str./Kolpingstraße (Linksabbieger) und Kolpingstraße/B93 sind in der Diskussion.
2. Gesamtstädtische Maßnahmen
G1 Umsetzung entlastender Maßnahmen aus dem Verkehrsentwicklungsplan
Planung und Bau Innenstadttangente (Teilabschnitt zwischen Breithauptstraße und Reichenbacher Straße)
-Planung und Bau Straßenverbindung Leipziger Straße und B 93 (in Verbindung mit dem Ringschluss der Mitteltrasse -West) Planung für Innenstadttangente zwischen Reichenbacher Straße und Werdauer Straße läuft.
G2 Überprüfung von Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßennetz
Überprüfung der Ausweitung von Tempo 30 Zonen, abschnittsweiser Verkehrsbeschränkung oder Beschränkung des LKW Verkehrs -Walther-Rathenau-Straße zwischen Kolpingstraße und Trabantstraße: Eingliederung in Tempo-30-Zone der umliegenden Straßenzüge -Bürgerschachtstr./Am Fuchsgraben: Streckengeschwindigkeit 30 km/h aus Lärmschutzgründen;
-Reuterweg zwischen Am Fuchsgraben und Planitzer Str.: Streckengeschwindigkeit 30 km/h G3 Erweiterte Gebietsuntersuchung am Beispiel Nordvorstadt
-Analyse verkehrlicher und verkehrsorganisatorischer Defizite in der Nordvorstadt (Crimmitschauer/Kolping/Leipziger Straße) -Entwicklung von Veränderungsvorschlägen auch in Hinblick auf die Verbesserung der Wohnqualität
Studie abgeschlossen, Ergebnisse vorliegend
11 G4 Geschwindigkeitsmonitoring und Optimierung der Datenerhebung- bereitstellung und –aufarbeitung
Aktualisierung der Verkehrsdaten im Bereich kartierungspflichtiger Straßen, Optimierung der Datenaufbereitung und –bereitstellung, zur Geschwindigkeitsüberwachung an Lärmbrennpunkten
-umfassende Verkehrsdatenerhebung 2017 abgeschlossen, Übernahme der Geodaten in das geografische Informationssystem (GIS) der Stadt Zwickau erfolgt, Fortschreibbarkeit/Aktualisierung gewährleistet.
-Anschaffung von Dialogdisplays (Geschwindigkeitsanzeigen) bei Förderung vorgesehen.
G5 Beachtung von Lärmminderungsaspekten in der Stadtplanung
explizite Beachtung des Problems Lärmschutz im Rahmen von Problemen der Stadtplanung und der Stadtentwicklung
1 Städtebauliche-Entwicklungskonzeption (SEKO) Nordvorstadt - Leipziger Straße - Verkehrsberuhigung durch Umgestaltung - anstelle 4 Spuren nur noch zwei Spuren, in den Randbereichen Parkbuchten und Begrünung, überfahrbare angehobene Haltestellenbereiche
(Kaphaltestellen) für Straßenbahn (betrifft Leipziger Straße ab Moritzstraße bis Kolpingstraße)
2 SEKO Pölbitz 2012, 1. Fortschreibung 2014: Quartierskonzept für den Bereich Leipziger Str./ Pölbitzer Straße/Franz-Mehring- Straße/Schlachthofstraße
12 5 Verkehrsdatenerhebung 2016/2017
Verkehrsdaten, insbesondere die Verkehrsbelegung der Straßenabschnitte mit PKW und Schwerlastverkehr, bilden eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Berechnung der Lärmkenngrößen und die Darstellung in den Lärmkarten. Die Erhebung des Verkehrsaufkommens dient weiterhin zur Feststellung der Kartierungspflicht von Straßen.
Es ist deshalb erforderlich, diese Daten in regelmäßigen Abständen, bzw. bei Bedarf zu aktualisieren. Die Notwendigkeit zur Durchführung umfassender Verkehrserhebungen für das Stadtgebiet Zwickau ergab sich u.a. aus umfassenden Verlagerungen von Verkehrsströmen nach Freigabe der Mitteltrasse, die zu einer deutlich veränderten Verkehrssituation in Zwickau geführt haben.
Für die Erhebung der Verkehrsdaten erfolgte 2016/2017 die Aktualisierung und Erweiterung des Verkehrsmodelles des Verkehrsentwicklungsplanes der Stadt Zwickau.
Die Basis dafür bildeten umfangreiche Verkehrserhebungen im Stadtgebiet sowie im Stadtumland.
Die aktualisierten Verkehrsdaten bilden die Grundlage der Lärmkartierung 2017 /3/
6 Lärmkartierung 2017
2017 erfolgte die Aktualisierung der Lärmkartierung Zwickau für Straßen mit einem durchschnittlichen jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen /3/.
Tabelle 2 enthält alle im Stadtgebiet Zwickau kartierten Straßen bzw.
Straßenabschnitte.
Die zur Kennzeichnung der Lärmbelastung in den strategischen Lärmkarten zu verwendenden Größen sind in der EU-Umgebungslärmrichtlinie definiert. Dargestellt werden der
Tag-Abend-Nacht-Lärmindex LDEN und der
Nachtlärmindex LNight.
Die Darstellung erfolgt in Rastern mit einer farbigen Abstufung der Pegelbänder von 5 dB. Weiterhin werden Überschreitungen der Auslöseschwellen für Lärmaktionspläne für Tag und Nacht farblich flächenhaft ausgewiesen (Konfliktraster). Diese Schwelle liegt bei LDEN ≥ 65 dB(A) und LNight ≥ 55 dB(A). Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen stellen diese Werte die Grenze zur Gesundheitsgefährdung durch Umgebungslärm dar. Die Lärmkarten können unter http://www.zwickau.de/umweltbuero eingesehen werden.
Die Lärmkartierung 2017 bildet eine maßgebliche Grundlage für die qualifizierte Überprüfung des Lärmaktionsplanes Stufe 2. Sie berücksichtigt die aktualisierten Verkehrsdaten sowie auch Veränderungen im Gebäudebestand und Änderungen sonstiger straßenbezogener Parameter. Anhand aktueller Einwohnerzahlen wurde auch die Zahl der von hohen Lärmpegeln an den Straßenabschnitten betroffenen Einwohner neu ermittelt.
13 Tabelle 2: Übersicht der kartierten Straßen/Straßenabschnitte im Stadtgebiet (Hinweis: Zur besseren Anschaulichkeit des Netzzusammenhanges wurden einige Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen ergänzend mitgeführt.)
Nr. Bezeichnung Beschreibung
1 Bundesautobahn 72
2 Bundesstraße 93 Stadtgebiet
3 Bundesstraße 173 Reichenbacher Straße 4 Bundesstraße 173 Äußere Dresdner Straße 5 Lerchenweg
6 Paul Flemming Straße
7 Bundesstraße 175 Werdauer Straße 8 Staatsstraße 283 Wildenfelser Straße 9 Staatsstraße 290 Crimmitschauer Straße 10 Bundesstraße 175 Kolpingstraße
11 Staatsstraße 291 Marienthaler Straße, Antonstraße, Karl-Keil- Straße,
12 Kreisstraße 6704 (Geinitzstraße/Lengenfelder Straße) 13 Staatsstraße 293 Mitteltrasse
14 Kreisstraße 6705 Pölbitzer Straße 15 Kreisstraße 6708 Leipziger Straße
16 Kreisstraße 7608 Altenburger Straße (bis Brücke Crossen) 17 Dr.-Friedrichs-Ring
18 Gewandhausstraße
19 Kreisstraße 6704 Humboldtstraße 20 Kopernikusstraße
21 Bahnhofstraße/Am Bahnhof 22 Erzgebirgische Straße/Am
Fuchsgraben 23 Bergmannstraße 24 Bürgerschachtstraße 25 Innere Zwickauer Straße 26 Am Flugplatz
27 Neuplanitzer Straße bis Ernst Grube Straße 28 Kreisstraße 6704 Planitzer Straße
29 Am Hammerwald 30 Cainsdorfer Straße 31 Äußere Zwickauer Straße 32 Breithauptstraße
33 Olzmannstraße
Anlage 1 enthält eine Übersichtskarte der kartierten Straßen im Stadtgebiet Zwickau.
14 7 Analyse des Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet (Hot-Spot-Analyse)
Lärmminderungsmaßnahmen des Lärmaktionsplanes Zwickau /1/ betreffen vorrangig Bereiche mit sehr hoher Lärmbelastung und entsprechend betroffenen Einwohnern. Diese Bereiche wurden im Rahmen der Lärmkartierung Zwickau identifiziert, indem aus den Lärmwerten und der Anzahl der Betroffenen Lärmkennziffern gebildet wurden (Hot-Spot Analyse, Verfahren nach Bönninghausen/Popp). Für das Stadtgebiet wurden so 24 Lärm- Hot-Spots identifiziert. Eine ausführliche Beschreibung hierzu enthält Teil 2 dieses Berichtes. Die Lärm-Hot-Spots sind in Tabelle 3 aufgeführt.
Tabelle 3 Verkehrslärm-Hot-Spots im Stadtgebiet 1 Reichenbacher Straße
Stiftstraße - Werkstättenstraße (Maßnahme S 2 LAP) 2 Werdauer Straße (B175)
Lutherstraße - Kopernikusstraße 3 Talstraße (B 175)/ südl. Scheffelstraße
Scheffelstraße -Kolpingstraße 4 Reichenbacher Straße (B 173)
Hilferdingstraße – Neuplanitzer Straße 5 Crimmitschauer Straße (B175)
Moritzstraße - Lessingstraße 6 Werdauer Straße (B 175)
westlich Marienthaler Straße - Windberghaus (Maßnahme S 7 LAP) 7 Kolpingstraße (B 175)
August-Bebel-Straße - Thomas- Mann-Straße (Maßnahme S 4 LAP) 8 Lengenfelder Straße
Edison-Straße – Am Kreuzberg (Maßnahme S 5 LAP) 9 Uhdestraße B 93
südöstlich Casparistraße 10/11 Marienthaler Straße (S 291)
Werdauer Straße – Brander Weg (Maßnahme S 3 LAP) 12 Werdauer Straße (B 175)
Ahornweg – westl. Bebauungsende (Maßnahme S 6 LAP) 13 Leipziger Straße (K 6708)
Pölbitzer Straße – Gudrunstraße 14 Leipziger Straße (K 6708)
Kolpingstraße – Pölbitzer Straße (Maßnahme S 1 LAP) 15 Talstraße (B 93)
Kolpingstraße – Trillerstraße 16 Innere Zwickauer Straße
Äußere Zwickauer Straße – nördliche Aufweitung W.-Busch-Straße 17 Äußere Zwickauer Straße (K 6704)
Innere Zwickauer Straße – Cainsdorfer Straße 18 Wildenfelser Straße (S 283)
Muldestraße – östliches Bebauungsende (Maßnahme S 8 LAP) 19 Humboldtstraße (S 293)
Reichenbacher Straße – Dr.-Friedrichs-Ring 20 Breithauptstraße
Uhdestraße – Planitzer Straße
21 Am Fuchsgraben Reuterweg – Planitzer Straße 22 Crimmitschauer Straße; Kolpingstraße – Horchstraße 23 Dr.-Friedrichs-Ring
Talstraße – Max-Pechstein-Straße (Maßnahme S 9 LAP) 24 Muldestraße (B 93)
Cainsdorfer Brücke – Stadtgrenze
15 8 Ergebnisse der Lärmkartierung 2018 an den Hot-Spots
In den nachfolgen Karten werden die Hot-Spots der Verkehrslärmbelastung an den Hauptverkehrsstraßen einschließlich der dort ermittelten Lärmindizes in den Beurteilungszeiträumen 24 h und Nacht dargestellt (Ganztagespegel LDEN und Nachtpegel LNight):
Hot-Spot Nr. 1
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16 Hot-Spot-Nr. 2
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17 Hot-Spot-Nr. 3
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18 Hot-Spot-Nr. 4 (1)
____________________________________________________________
19 Hot-Spot-Nr. 4 (2)
____________________________________________________________
20 Hot-Spot-Nr. 5
____________________________________________________________
21 Hot-Spot-Nr. 6 (1)
____________________________________________________________
22 Hot-Spot-Nr. 6 (2)
____________________________________________________________
23 Hot-Spot-Nr. 7
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24 Hot-Spot-Nr. 8 (1)
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25 Hot-Spot-Nr. 8 (2)
____________________________________________________________
26 Hot-Spot-Nr. 9
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27 Hot-Spot-Nr. 10-11 (1)
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28 Hot-Spot-Nr. 10-11 (2)
____________________________________________________________
29 Hot-Spot-Nr. 12
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30 Hot-Spot-Nr. 13
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31 Hot-Spot-Nr. 14
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32 Hot-Spot-Nr. 15
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33 Hot-Spot-Nr. 16
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34 Hot-Spot-Nr. 17
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35 Hot-Spot-Nr. 18
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36 Hot-Spot-Nr. 19
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37 Hot-Spot-Nr. 20
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38 Hot-Spot-Nr. 21
____________________________________________________________
39 Hot-Spot-Nr. 22
____________________________________________________________
40 Hot-Spot-Nr. 23
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41 Hot-Spot-Nr. 24
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42 9 Vergleich der Lärmsituation 2011 und 2017
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz fordert die regelmäßige Überprüfung der Lärmaktionspläne und gegebenenfalls ihre Anpassung. Genaue Vorgaben hierzu gibt es jedoch nicht. Um über eventuellen Anpassungsbedarf des Lärmaktionsplanes entscheiden zu können, ist es notwendig, eine objektive Bestandsaufnahme der Lärmentwicklung insbesondere im Bereich der definierten Lärm-Hot-Spots vorzunehmen. Hierbei müssen alle maßgeblichen Veränderungen der Verkehrsbelegung, der Einwohnerentwicklung sowie bauliche Veränderungen berücksichtigt werden. Weiterhin müssen zwischenzeitlich umgesetzte Maßnahmen des Lärmaktionsplanes in Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Lärmsituation bewertet werden.
Als praktikabler Ansatz erweist sich ein Vergleich der Lärmsituation der Jahre 2012 und 2017. In Analogie zum Lärmaktionsplan Stufe 2 wurde erneut auf das sogenannte Steckbriefverfahren zurückgegriffen. Die Steckbriefe der 24 Lärm Hot-Spots im Stadtgebiet enthalten eine umfassende Darstellung und Beschreibung der örtlichen und verkehrlichen Verhältnisse und wurden durch den rechnerischen Vergleich der Ergebnisse der Lärmkartierungen der Jahre 2011 und 2017 ergänzt. Die Entwicklung der Lärmsituation an den Hot-Spots wurde durch die farbliche Darstellung der ermittelten Lärmkennziffer (LKZ) veranschaulicht und mit der Entwicklung des Verkehrsaufkommens und der Bevölkerungsentwicklung untersetzt.
Auf der Grundlage der o. g. Betrachtungen werden folgende Kategorien zur Beschreibung der Lärmentwicklung festgelegt:
1 deutliche Verbesserung 2 leichte Verbesserung 3 keine Veränderung 4 leichte Verschlechterung
Der Gesamtbericht einschließlich der Steckbriefe ist in Teil 2 „Auswertung Lärmkartierung 2017 und Vergleich der Lärmschwerpunkte“ enthalten.
10 Diskussion in der Arbeitsgruppe
Die Steckbriefe mit der Darstellung der Lärmentwicklung bilden die Grundlage für weitere Abstimmungsprozesse. Insbesondere ist es wichtig, mit den Planungs- und Entscheidungsträgern innerhalb der Verwaltung fachübergreifend notwendige Anpassungen des Lärmaktionsplanes zu diskutieren. Dies entspricht der strategischen Zielsetzung der Lärmaktionsplanung. Letztlich haben Maßnahmen zur Lärmminderung dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie mit städtischen Zielsetzungen und Fachplanungen in Übereinstimmung gebracht werden und diese ergänzen. In der Stadt Zwickau erfolgt deshalb eine ressortübergreifende, sachorientierte Zusammenarbeit verschiedener Ämter und weiterer Akteure im Rahmen einer ständigen Arbeitsgruppe (AG) Lärmaktionsplan.
Zum Anpassungsbedarf des LAP 2 wurde eine entsprechende Diskussion geführt. Dabei wurden die Ergebnisse der vergleichenden Betrachtungen in der AG vorgestellt. Auf dieser Grundlage wurden die Lärm Hot-Spots des Stadtgebietes durch die Ressorts in Hinblick auf den grundsätzlichen Anpassungs- bzw. Fortschreibungsbedarf beurteilt.
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43 11 Information- und Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Information der Öffentlichkeit über die Umgebungslärmsituation und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind als wichtige Grundprinzipien der Lärmminderungsplanung in den gesetzlichen Regelungen verankert.
Durch eine frühzeitige und fortlaufende Einbeziehung und Information der Öffentlichkeit werden insbesondere lokale Probleme von Anwohnern deutlich, die allein durch die Lärmkartierung nicht erkennbar sind. Weiterhin werden durch die Öffentlichkeit regelmäßig wichtige Hinweise und Vorschläge zu Maßnahmen eingebracht, die im weiteren Verfahren tiefgründig geprüft und diskutiert und ggf. aufgegriffen werden. Auf dieser Grundlage kann ein transparenter Planungsprozess mit hoher Akzeptanz erreicht werden.
In Zwickau fand bereits im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplanes ein umfangreiches Beteiligungsverfahren statt. Auch die Ergebnisse der Lärmkartierung wurden regelmäßig bekannt gegeben. Weiterführend wurden die Bürger im auch Zuge der Überprüfung des Lärmaktionsplanes über die Ergebnisse der vergleichenden Betrachtung der Lärmkartierung 2011 und 2017, insbesondere über die Entwicklung an den Lärm-Hot-Spots informiert. Es wurden dabei die Hinweise und Vorschläge aus der Bevölkerung aufgenommen. Von Interesse waren besonders die Erfahrungen der Betroffenen sowie Vorschläge, ob und an welchen Stellen des Stadtgebietes weiterer Handlungsbedarf gesehen wird. Alle eingegangenen Hinweise wurden geprüft und werden bei der der Anpassung des Lärmaktionsplanes berücksichtigt. Anlage 2 enthält die Zusammenfassung der Beiträge aus der Bürgerbeteiligung.
12 Ergebnisse
Für die Entscheidung über einen Anpassungsbedarf des Lärmaktionsplanes waren die objektiven Ergebnisse der vergleichenden Betrachtung der Entwicklung der Lärm-Hot- Spots maßgebliches Kriterium. Darüber hinaus wurden auch Einschätzung der Arbeitsgruppe Lärmaktionsplan sowie die Beiträge aus der Bürgerbefragung berücksichtigt. Im Ergebnis ist ein grundsätzlicher Bedarf zur Anpassung des Lärmaktionsplanes festzustellen.
Gegenstand der Anpassung werden sowohl die Festlegung der Lärm-Schwerpunkte als auch die Prüfung in Hinblick auf die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Maßnahmen sein. Dabei müssen aktuelle städtische Entwicklungen und verkehrliche Belange aufgegriffen werden. Ein gesondertes Augenmerk ist zukünftig auch auf die Beachtung der Belange des ÖPNV im Stadtgebiet zu legen, da hieraus insgesamt positive Auswirkungen für den Verkehrslärmschutz im Stadtgebiet resultieren können. Aus Tabelle 4 sind die Hot-Spots mit Anpassungsbedarf ersichtlich.
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44 Tabelle 4: Ergebnisse der Überprüfung des Lärmaktionsplanes Stufe 2 bezüglich Anpassungbedarf
1 Reichenbacher Straße
Stiftstraße - Werkstättenstraße (Maßnahme S 2 LAP)
Anpassungsbedarf gegeben 2 Werdauer Straße (B175)
Lutherstraße - Kopernikusstraße Anpassungsbedarf
gegeben 3 Talstraße (B 175)/ südl. Scheffelstraße
Scheffelstraße -Kolpingstraße kein
Anpassungsbedarf 4 Reichenbacher Straße (B 173)
Hilferdingstraße – Neuplanitzer Straße Anpassungsbedarf gegeben 5 Crimmitschauer Straße (B175)
Moritzstraße - Lessingstraße
Anpassungsbedarf gegeben 6 Werdauer Straße (B 175)
westlich Marienthaler Straße - Windberghaus (Maßnahme S 7 LAP)
kein
Anpassungsbedarf 7 Kolpingstraße (B 175)
August-Bebel-Straße - Thomas-Mann-Straße (Maßnahme S 4 LAP
Anpassungsbedarf gegeben 8 Lengenfelder Straße
Edison-Straße – Am Kreuzberg (Maßnahme S 5 LAP) kein
Anpassungsbedarf 9 Uhdestraße B 93
südöstlich Casparistraße kein
Anpassungsbedarf 10/
11 Marienthaler Straße (S 291)
Werdauer Straße – Brander Weg (Maßnahme S 3 LAP) Anpassungsbedarf gegeben 12 Werdauer Straße (B 175)
Ahornweg – westl. Bebauungsende (Maßnahme S 6 LAP) kein
Anpassungsbedarf 13 Leipziger Straße (K 6708)
Pölbitzer Straße – Gudrunstraße
Anpassungsbedarf gegeben 14 Leipziger Straße ( K 6708)
Kolpingstraße – Pölbitzer Straße (Maßnahme S 1 LAP)
Anpassungsbedarf gegeben 15 Talstraße (B 93)
Kolpingstraße – Trillerstraße kein
Anpassungsbedarf 16 Innere Zwickauer Straße
Äußere Zwickauer Straße – nördl. Aufweitung W.-Busch- Straße
Anpassungsbedarf gegeben 17 Äußere Zwickauer Straße (K 6704)
Innere Zwickauer Straße – Cainsdorfer Straße
kein
Anpassungsbedarf 18 Wildenfelser Straße (S 283)
Muldestraße – östliches Bebauungsende (Maßnahme S 8 LAP) kein
Anpassungsbedarf 19 Humboldtstraße (S 293)
Reichenbacher Straße – Dr.-Friedrichs-Ring Anpassungsbedarf gegeben 20 Breithauptstraße
Uhdestraße – Planitzer Straße kein
Anpassungsbedarf 21 Am Fuchsgraben
Reuterweg – Planitzer Straße
kein
Anpassungsbedarf 22 Crimmitschauer Straße;
Kolpingstraße – Horchstraße
Anpassungsbedarf gegeben 23 Dr.-Friedrichs-Ring
Talstraße – Max-Pechstein-Straße (Maßnahme S 9 LAP) Anpassungsbedarf gegeben 24 Muldestraße (B 93)
Cainsdorfer Brücke – Stadtgrenze kein
Anpassungsbedarf
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45 13 Ausblick
Die Ergebnisse der Überprüfung des Lärmaktionsplanes Stufe 2 der Stadt Zwickau wurden an die zuständige Landesbehörde des Freistaates Sachsen zur Berichterstattung an die EU übermittelt (Art. 10 Abs. 2 i.V.m. Anhang V der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie)). Die Anpassung / Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist im kommenden Jahr vorgesehen.
Claudia Matthes
Bearbeiterin Umweltbüro Zwickau November 2018
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46 Anlagenverzeichnis
Anlage 1:
Übersichtskarte Stadt Zwickau lärmkartierte Straßen 2017
Anlage 2: Zusammenfassung der Hinweise aus der Öffentlichkeitsbefragung im
Rahmen der Überprüfung des Lärmaktionsplanes Juni 2018
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47 Anlage 1:
Übersichtskarte Stadt Zwickau lärmkartierte Straßen 2017
48
49 Anlage 2: Zusammenfassung der Hinweise aus der Öffentlichkeitsbefragung im
Rahmen der Überprüfung des Lärmaktionsplanes Juni 2018
50 Lfd.
Nr.
(S) Straßen- bzw.
ortskonkreter Hinweis/ (W) Weitere Thematik
Kartiert? Lärm- schwer- punkt?
Inhaltliche Zusammenfassung Hinweis (H) – Forderung (F) – Einwand (E) – Anfrage (A) – Redaktionell (R)
Abwägung/ Stellungnahme
Bürger 1
1.1 (S) Marienthaler
Straße Ja Ja - Zunahme der Verkehrsmengen
(H); Aktuelle Erhebung erfolgte 2017, Zunahme der Verkehrsmengen werden bestätigt.
1.2 (S) Marienthaler Straße
- Auslöseschwellen am Gebäude Marienthaler 158a überschritten - Berücksichtigung der Geräusche der Straßenbahn (F)
Straßenbahngeräusch ist aus akustischer Sicht in Hinblick auf den Gesamtbeurteilungspegel durch den Kfz-Verkehr
untergeordnet.
1.3 (S) Marienthaler Straße
- Zunahme der Verkehrsbelastung auch subjektiv (H),
- keine Entlastung durch Mitteltrasse (E)
- Zunahme HBK Verkehr (H) -Bau JVA erhöht
Verkehrsaufkommen weiter (E) - Trend große Autos mit Breitreifen - keine Realisierung Ringschluss Mitteltrasse (E)
- Zunahme Motorradverkehr
Wird zur Kenntnis genommen.
1.4 (S) Marienthaler
Straße Verweis auf Maßnahme S 3 LAP 2
(H):
- Verkehrserhebungen
- anschließend Maßnahmenprüfung - LOA Einbau bei turnusmäßiger Sanierung
Verkehrserhebungen erfolgt, Diskussion über weitere Maßnahmen und Festlegung wird als prioritär im Zuge der Anpassung des LAP betrachtet.
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51 Lfd.
Nr.
(S) Straßen- bzw.
ortskonkreter Hinweis/
(W) Weitere Thematik
Kartiert? Lärm- schwer- punkt?
Inhaltliche Zusammenfassung Hinweis (H) – Forderung (F) – Einwand (E) – Anfrage (A) – Redaktionell (R)
Abwägung/ Stellungnahme
1.5 (S) Marienthaler
Straße -
Geschwindigkeitsüberschreitungen, insbesondere nachts
- höhere Geschwindigkeiten Straßenbahn
Überprüfung der Geschwindigkeiten sind als Aufgabe im LAP formuliert (vgl. Maßnahme G2) Hinweis wird anlassbezogen aufgegriffen
Dialogdisplays oder dauerhafte Messstelle im Rahmen LAP prüfen.
1.6 (S) Marienthaler Straße
Maßnahmen im Rahmen der Überarbeitung des LAP für den Bereich (F):
- Tempo 30 auf Grundlage § 45 StVO (F)
- Einbau LOA kurzfristig (F)
Maßnahme wird geprüft, ist aber an verkehrsrechtliche Voraussetzungen gebunden. Auf die Anforderungen des LASuV bei Anordnung V-Reduzierung (Richtlinie StV) wird verwiesen.
LOA Einsatz kann nur im Rahmen der turnusmäßigen Sanierung erfolgen. Ein Bedarf hierfür besteht an vielen Schwerpunkten im Stadtgebiet gleichermaßen, so dass eine Priorisierung hier nicht möglich ist.
1.7 (S) Marienthaler
Straße - starke Straßenschäden auf Höhe
Hagebaumarkt mit
Bilddokumentation (E), Vibrationen und starke Impulse bei LKW
Wird aufgenommen, Weiterleitung an zuständiges Amt zur schnellen Beseitigung als Sofortmaßnahme
Bürger 2
2.1 (S) Hansastraße nein nein starke Lärm- und Abgasbelästigung, besonders früh (H)
- geänderte Verkehrsströme im Bereich
- hohe Verkehrsdichte
- Busverkehr veraltete Technik SVZ
Wird zur Kenntnis genommen
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52 Lfd.
Nr.
(S) Straßen- bzw.
ortskonkreter Hinweis/
(W) Weitere Thematik
Kartiert? Lärm- schwer- punkt?
Inhaltliche Zusammenfassung Hinweis (H) – Forderung (F) – Einwand (E) – Anfrage (A) – Redaktionell (R)
Abwägung/ Stellungnahme
2.2 (S) Hansastraße - Einbeziehung Hansastraße in die
Lärmkartierung (F) Die Kartierung erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben, wenn bestimmte Verkehrsmengen überschritten wurden.
2017 wurden für das Stadtgebiet aktuelle Verkehrserhebungen durchgeführt (nach
Verkehrswirksamkeit der Mitteltrasse). Die Verkehrsbelegung der Hansastraße liegt unterhalb der Grenze zur
Kartierungspflicht.
Bürger 3
3.1 (S) Lengenfelder
Straße ja ja - starke Belästigung durch LKW
Verkehr, besonders nachts (H) - Tempo 30 nachts oder Tempo 30 LKW ganztags (F)
Maßnahmen werden bei Anpassung LAP geprüft, sind aber an verkehrsrechtliche Voraussetzungen gebunden. Auf die Anforderungen des LASuV bei Anordnung V-Reduzierung (Richtlinie StV) wird verwiesen.
3.2 (S) Lengenfelder
Straße - Änderung Ausschilderung,
Umleitung LKW Verkehr, nicht durch die Stadt (A)
Prüfung im Rahmen Anpassung LAP
3.3 (S) Lengenfelder Straße
- Radwegmarkierung lt. LAP fehlt noch immer (F)
Ist lt. Baulastträger weiterhin beabsichtigt, Zeitraum noch nicht klar
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53 Lfd.
Nr.
(S) Straßen- bzw.
ortskonkreter Hinweis/(W) Weitere Thematik
Kartiert? Lärm- schwer- punkt?
Inhaltliche Zusammenfassung Hinweis (H) – Forderung (F) – Einwand (E) – Anfrage (A) – Redaktionell (R)
Abwägung/ Stellungnahme
Bürger 4
4.1 (S) Reichenbacher Straße
ja ja - Unzureichende Befassung mit dem Lärmproblem für Besitzer von Häusern an hoch belasteten Straßen (H) Erschütterungen im Haus und „Sog“ auf dem Fußweg durch LKW Verkehr.
Wird zur Kenntnis genommen. Auf Anpassung des LAP wird verwiesen.
4.2 (S) Reichenbacher
Straße - konsequente Führung LKW-
Verkehr auf Umgehungsstraße (F) - Geschwindigkeitsreduzierung Reichenbacher Straße (F) - Verringerung Anzahl der
Fahrspuren zur Vergrößerung des Abstandes von den Gebäuden (F)
Prüfung im Rahmen Anpassung LAP
Dialogdisplays oder dauerhafte Messstelle im Rahmen LAP prüfen
Maßnahme LAP 4.3 (S) Reichenbacher
Straße - Radwegmarkierung lt. LAP fehlt
noch immer (F) Maßnahme LAP, an Voraussetzungen gebunden Bürger 5
5.1 (S) Marienthaler
Straße ja ja - gesundheitsschädigender Lärm an der Marienthaler Straße für viele Betroffene (H)
- schlechte Wohn- und
Aufenthaltsqualität im Freien (H)
Wird zur Kenntnis genommen. Auf Anpassung des LAP wird verwiesen.
5.2 - schnell geeignete Maßnahmen (F) Prüfung von Maßnahmen im Rahmen der Anpassung des LAP
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54 Lfd.
Nr.
(S) Straßen- bzw.
ortskonkreter Hinweis/
(W) Weitere Thematik
Kartiert? Lärm- schwer- punkt?
Inhaltliche Zusammenfassung Hinweis (H) – Forderung (F) – Einwand (E) – Anfrage (A) – Redaktionell (R)
Abwägung/ Stellungnahme
Bürger 6
6.1 (S) Scheffelstraße ja nein - Scheffelstraße aufgrund Durchgangsverkehr hohe Verkehrslärmbelastung in E1 (Sputnikweg) (H)
- Berufsverkehr verstärktes Verkehrsauf-kommen (H)
Wird zur Kenntnis genommen. Verkehrsbelegung bei ca.
5800 KfZ/d, unterhalb der Grenze zur Kartierungspflicht.
Erhebliche Belästigungen nicht ausgeschlossen.
6.2 (S) Scheffelstraße - Tempo 30 auf der Scheffelstraße
(F) Prüfung durch die untere Straßenverkehrsbehörde.