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Lärmkartierung 2017 gemäß § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz, Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm innerhalb der Stadt Zwickau Quellengruppe: KFZ- Verkehr mit > 3 Mio. KFZ/a - Erläuterungsbericht -

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Academic year: 2022

Aktie "Lärmkartierung 2017 gemäß § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz, Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm innerhalb der Stadt Zwickau Quellengruppe: KFZ- Verkehr mit > 3 Mio. KFZ/a - Erläuterungsbericht -"

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(1)

GAF - Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH

bekanntgegeben als Messstelle

§§ 26, 28 BImSchG (Q, R)

VMPA-Güteprüfstelle, Schallschutz im Hochbau nach DIN 4109,

VMPA-SPG-215-04-SN

Firmensitz:

Lessingstraße 4 08058 Zwickau

Tel.: 0375/54 16 23 Fax: 0375/54 16 28

www.GAF-online.de E-mail: info@GAF-online.de

HRB 13 11 4 Amtsgericht Chemnitz

Geschäftsführer:

Dipl.-Ing. Dirk Grundke

Zweigstelle Leipzig:

ALBIS-Haus Kantstraße 2 04275 Leipzig

Tel.: 0341/39 36 45-0 Fax: 0341/39 36 45-1

Bankverbindungen:

Commerzbank Zwickau BLZ 870 400 00 Kto-Nr. 703 382 200

Deutsche Bank 24 Leipzig BLZ 860 700 24 Kto-Nr. 116 03 16

Lärmkartierung 2017 gemäß § 47c Bundes-

Immissionsschutzgesetz, Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von

Umgebungslärm innerhalb der Stadt Zwickau Quellengruppe: KFZ- Verkehr mit > 3 Mio. KFZ/a

- Erläuterungsbericht -

Objekt: Stadt Zwickau

KFZ- Verkehr > 3 Mio. KFZ/a

Auftraggeber: Stadt Zwickau Umweltbüro

Postfach 200933, 08009 Zwickau

Auftragnehmer: GAF mbH, Büro Zwickau

Bearbeiter: Dipl.-Ing. Dirk Grundke Tel.: 0375 54 16 23

e-mail: grundke@gaf-online.de

Projekt-Nr.: 2017_084

Dipl.-Ing. D. Grundke

Messstellenleiter, Bearbeiter Zwickau, 18.08.2017

Der Bericht umfasst 25 Seiten und 7 Anlagen

(2)

1 Ziel der Arbeiten 1.1 Auftrag

1.2 Eingereichte Unterlagen

2 Normen, Reglementierungen und Berechnungsvorschriften zur Grundlage der Erstellung von Lärmkarten

3 Vorgehensweise 3.1 Datenerhebung

3.1.1 Verkehrsquellen-Daten 3.1.2 Sonstige Daten

3.2 Modellierung und Berechnung

4 Ergebnisse der Berechnungen und Beurteilungen 4.1 Straßen-Verkehrslärm, Schallimmissionen

4.2 Immissionskonflikte und Einwohner- bzw. Gebietsbelastungen 4.3 Hot-Spot-Analyse

5 Zusammenfassung

Kurzzeichenverzeichnis

Anlagenverzeichnis

Anlagen

(3)

1.1 Auftrag

Die GAF - Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH wurde durch die Stadt Zwickau, Umweltbüro, beauftragt, im Sinne des § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die schutzwürdigen Gebiete der Stadt Zwickau Lärmkarten für die Quellengruppe Straßenverkehr (Straßen-Verkehr mit einem Verkehrsaufkommen > 3 Mio.

KFZ/a und für ergänzende zusätzliche Hauptverkehrsstraßen) zu erstellen.

Im Rahmen der Bearbeitung erfolgten durch die Stadt Zwickau Vorgaben hinsichtlich der zu betrachtenden Lärmquellen einerseits sowie der zu betrachtenden schutzwürdigen Gebiete andererseits. In diesem Bericht wird der Erarbeitungsverlauf an Hand jeweils eines Kartenausschnittes erläutert, sämtliche Karten mit Schallimmissions- und Konfliktplänen sowie tabellarischen Angaben zur Einwohner- und Gebietsbelastung sind im Anhang zu finden.

1.2 Eingereichte Unterlagen

Zur Bearbeitung des Auftrages wurden die folgenden Unterlagen durch die Stadt Zwickau zur Verfügung gestellt bzw. durch GAF verwendet:

-

/1/ Werkvertrag zur Lärmkartierung, 2017, mit Vorgaben zur Vorgehensweise und zur Dokumentation sowie Karten mit Kennzeichnung des Untersuchungsgebietes und der zu betrachtenden Verkehrslärmquellen;

-

/2/ digitale Stadtkarte der Stadt Zwickau mit Angaben zu Einwohnerzahlen, zur Topografie, zu Gebäuden, Straßen sowie zu den schutzwürdigen Gebieten mit Übergabeprotokoll vom 21.06.2017, Az.: 608210-749, Stadtplanungsamt der Stadt Zwickau;

-

/3/ Verkehrszahlen der emissionsrelevanten Straßenabschnitte vom 03.07.2017, Stadtplanungsamt der Stadt Zwickau.

Während des Bearbeitungszeitraumes erfolgten mündliche Absprachen mit dem Umweltbüro

der Stadt Zwickau zur Art und Weise der Datenerhebung, der Modellierung und Berechnung

und zur Form der Ergebnis-Dokumentation. Diese fanden bei der Bearbeitung der

Aufgabenstellung Berücksichtigung.

(4)

Erstellung von Lärmkarten

Für die Berechnungen und Beurteilungen der Lärmsituationen wurden die folgenden Reglementierungen und Vorschriften zu Grunde gelegt:

-

/4/ Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.

Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02.

Juli 2013 (BGBl. I S. 1943);

-

/5/ Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm;

-

/6/ Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 24. Juni 2005, BGBl. Teil I Nr. 38 vom 29. Juni 2005;

-

/7/ Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-

Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) vom 6. März 2006, BGBl. Teil I Nr. 12 vom 15. März 2006

-

/8/ DIN ISO 9613-2 (Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien), 1997;

-

/9/ DIN ISO 1996-2 (Beschreibung und Messung von Umgebungsgeräuschen), 1987;

-

/10/ Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) in der Fassung vom 15.05.2006;

-

/11/ Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) in der Fassung vom 20.04.2007;

Die gesamten Berechungen und Beurteilungen der untersuchten Szenarien wurden mit dem Programmsystem „IMMI“ der Firma Wölfel Meßsysteme Software GmbH & Co., Höchberg durchgeführt. Dieses Programmsystem ermöglicht Modellierungen bzw.

Berechnungen gemäß DIN 18005, RLS-90, Schall 03, VDI 2571, VDI 2714, VDI 2720, VBUS und VBEB, DIN ISO 9613-2, sowie Beurteilungen gemäß ISO 1996-2, 16., 18.

BImSchV und 34. BImSchV, DIN 18005, TA Lärm, Richtlinie 2002/49/EG und

länderspezifischer Reglementierungen.

(5)

3.1 Datenerhebung

3.1.1 Verkehrsquellen- Daten

Die Datenerhebung der Verkehrsquellen-Daten erfolgte hinsichtlich der Verkehrsstärken für den Straßenverkehr im Wesentlichen aus /3/. Sonstige Randbedingungen des Straßen- verkehrs, wie Straßenoberflächen und zulässige Höchstgeschwindigkeiten wurden vor Ort recherchiert. Für das Zwickauer Stadtgebiet wurden die folgend in Tabelle 1 dargestellten Straßen betrachtet, wobei in Straßen mit DTV > 8.219 KFZ/d, die kartierungspflichtig sind, und Straßen mit DTV < 8.219 KFZ/d, die zusätzlich zu kartieren sind, unterschieden wurde.

Tabelle 1: Kurzbeschreibung der zu kartierenden Straßen im Zwickauer Stadtgebiet mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. KFZ/a (DTV: 8.219 KFZ/d, Kartierungspflicht) und zusätzlich zu kartierenden Straßen

Nr. Bezeichnung Gruppe

Länge des Elements in m (3D)

DTV Bemerkungen

1 Altenburger Straßen Pflicht 197.67 8910.00 Nordstadt, Wohnbebauung am Ende der kartierten Straße

2 Am Bahnhof/1 Straßen Zusatz 172.60 6219.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 3 Am Bahnhof/2 Straßen Zusatz 173.61 4835.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 4 Am Flugplatz/3 Straßen Zusatz 702.27 7888.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen in Umgebung 5 Am Flugplatz/4 Straßen Pflicht 185.80 9474.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen in Umgebung 6 Am Fuchsgraben Straßen Zusatz 216.11 6405.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße 7 Am Hammerwald/1 Straßen Pflicht 241.25 14769.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße 8 Am Hammerwald/2 Straßen Pflicht 541.05 10463.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße 9 Am Hammerwald/3 Straßen Pflicht 551.15 12594.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße

10 Antonstraße/1 Straßen Pflicht 373.98 9830.00 Marienthal, Wohnbebauung mit rel. hohen Einwohnerzahlen an Straße

11 Antonstraße/2 Straßen Pflicht 147.41 7296.00 Wohnbebauung mit rel. hohen Einwohnerzahlen an Straße 12 B173/1 Straßen Pflicht 250.92 13914.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 13 B173/10 Straßen Pflicht 404.48 9727.00 Östl. Stadtgrenze, Keine Wohnbebauung in

Umgebung

14 B173/11 Straßen Pflicht 204.74 15039.00 Wohnbebauung mit rel. hohen Einwohnerzahlen an Straße (Studentenwohnheim) 15 B173/12 Straßen Pflicht 152.13 11418.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 16 B173/13 Straßen Pflicht 994.20 13454.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße 17 B173/14 Straßen Pflicht 377.73 13603.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße

18 B173/15 Straßen Pflicht 852.65 11889.00 Westl. Stadtgrenze, Wohnbebauung mit rel.

geringer Einwohnerzahlen an Straße 19 B173/16 Straßen Pflicht 121.29 17050.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße 20 B173/17 Straßen Pflicht 60.29 24896.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße

(6)

21 B173/18 Straßen Pflicht 64.55 24896.00 Wohnbebauung mit rel. geringer Einwohnerzahlen an Straße 22 B173/19 Straßen Pflicht 290.10 25514.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße 23 B173/2 Straßen Pflicht 637.77 13201.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße 24 B173/20 Straßen Pflicht 103.10 25514.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße 25 B173/21 Straßen Pflicht 290.95 9278.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 26 B173/22 Straßen Pflicht 218.09 18826.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 27 B173/23 Straßen Pflicht 297.04 15819.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 28 B173/24 Straßen Pflicht 160.59 13477.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 29 B173/3 Straßen Pflicht 928.14 12746.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 30 B173/4 Straßen Pflicht 632.67 7186.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße 31 B173/5 Straßen Pflicht 518.63 7342.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 32 B173/6 Straßen Pflicht 366.57 14518.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße 33 B173/7 Straßen Zusatz 670.52 7507.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 34 B173/8 Straßen Zusatz 814.43 7507.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße 35 B173/9 Straßen Pflicht 1735.48 11860.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße (nur Asylbewerberheim Lippoldsruh)

36 B175/1 Straßen Zusatz 1482.53 6743.00 Nördliche Stadtgrenze, Keine Wohnbebauung in Umgebung

37 B175/10 Straßen Pflicht 607.25 8688.00 Nördliche Stadtgrenze, Keine Wohnbebauung in Umgebung

38 B175/11 Straßen Pflicht 278.08 8688.00 Nördliche Stadtgrenze, Keine Wohnbebauung in Umgebung

39 B175/12 Straßen Pflicht 389.76 8688.00 Wohnbebauung am westlichen Portal des Moseler B93-Tunnels

40 B175/13 Straßen Pflicht 627.24 9736.00 Wohnbebauung mit rel. hohen Einwohner- zahlen in Umgebung, aktive Lärmminderungs- maßnahmen (LOA-Asphalt)

41 B175/14 Straßen Zusatz 1594.89 7656.00 Nördl. Marienthal, Wohnbebauung mit rel.

hohen Einwohnerzahlen in Umgebung 42 B175/15 Straßen Zusatz 965.30 5649.00 Nördl. Marienthal, Wohnbebauung mit rel.

hohen Einwohnerzahlen in Umgebung 43 B175/16 Straßen Zusatz 312.92 6934.00 Nördl. Marienthal, Wohnbebauung mit rel.

hohen Einwohnerzahlen in Umgebung 44 B175/2 Straßen Zusatz 831.64 3525.00 Nördliche Stadtgrenze, Keine Wohnbebauung

in Umgebung

45 B175/3 Straßen Zusatz 835.64 3525.00 Nördliche Stadtgrenze, Keine Wohnbebauung in Umgebung

46 B175/4 Straßen Pflicht 107.07 15134.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen in Umgebung 47 B175/5 Straßen Pflicht 364.70 16387.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen in Umgebung 48 B175/6 Straßen Pflicht 133.38 25536.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen in Umgebung 49 B175/7 Straßen Pflicht 825.83 17282.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen in Umgebung 50 B175/8 Straßen Pflicht 174.20 27705.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 51 B175/9 Straßen Zusatz 663.00 7692.00 Nördliche Stadtgrenze, Keine Wohnbebauung

in Umgebung

52 B93/1 Straßen Pflicht 73.75 17597.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen (Südportal Citytunnel) 53 B93/10 Straßen Pflicht 297.26 10671.00 Wohnbebauung am westlichen Portal des

Moseler B93-Tunnels

(7)

54 B93/11 Straßen Pflicht 247.75 10671.00 Wohnbebauung am östlichen Portal des Moseler B93-Tunnels

55 B93/12 Straßen Pflicht 2426.61 13605.00 südöstlich des Moseler B93-Tunnels, keine Wohnbebauung in Umgebung

56 B93/13 Straßen Pflicht 571.51 13605.00 Im Bereich Crossen/Schneppendorf, Wohnbebauung durch aktiven Lärmschutz geschützt

57 B93/14 Straßen Pflicht 836.40 13605.00 Im Bereich Crossen/Schneppendorf, Wohnbebauung durch aktiven Lärmschutz geschützt

58 B93/15 Straßen Pflicht 631.96 13605.00 Nördliche Ortseinfahrt Zwickau, keine Wohnbebauung in Umgebung 59 B93/16 Straßen Pflicht 346.40 13605.00 Nördliche Ortseinfahrt Zwickau, keine

Wohnbebauung in Umgebung 60 B93/17 Straßen Pflicht 136.27 13605.00 Nördliche Ortseinfahrt Zwickau, keine

Wohnbebauung in Umgebung 61 B93/18 Straßen Pflicht 167.02 13605.00 Kreuzungsbereich Thurmer Straße,

Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

62 B93/19 Straßen Pflicht 969.26 11497.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

63 B93/2 Straßen Pflicht 147.35 31175.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

64 B93/20 Straßen Pflicht 289.39 13342.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

65 B93/21 Straßen Pflicht 233.98 14372.00 Wohnbebauung mit rel. hohen Einwohnerzahlen im Bereich Talstraße 66 B93/22 Straßen Pflicht 373.60 9694.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen

67 B93/23 Straßen Pflicht 429.61 9723.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

68 B93/24 Straßen Pflicht 235.41 8799.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen (Südportal Citytunnel) 69 B93/25 Straßen Pflicht 689.30 12631.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen

70 B93/26 Straßen Pflicht 469.91 14445.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

71 B93/27 Straßen Pflicht 270.30 15588.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

72 B93/28 Straßen Pflicht 1077.16 7655.00 Südwestl. Stadtgrenze, Wohnbebauung mit rel.

geringen Einwohnerzahlen

73 B93/29 Straßen Pflicht 1648.05 9177.00 Nordwestlich des Moseler B93-Tunnels, keine Wohnbebauung in Umgebung

74 B93/3 Straßen Pflicht 142.59 16608.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

75 B93/30 Straßen Pflicht 293.02 10671.00 Wohnbebauung am westlichen Portal des Moseler B93-Tunnels

76 B93/31 Straßen Pflicht 104.51 10671.00 Wohnbebauung am östlichen Portal des Moseler B93-Tunnels

77 B93/32 Straßen Pflicht 437.07 10671.00 Wohnbebauung am östlichen Portal des Moseler B93-Tunnels

78 B93/33 Straßen Pflicht 2137.75 13605.00 südöstlich des Moseler B93-Tunnels, keine Wohnbebauung in Umgebung

79 B93/34 Straßen Pflicht 162.47 13605.00 Kreuzungsbereich Thurmer Straße, Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

80 B93/35 Straßen Pflicht 580.58 13605.00 Im Bereich Crossen/Schneppendorf, Wohnbebauung durch aktiven Lärmschutz geschützt

81 B93/36 Straßen Pflicht 834.21 13605.00 Im Bereich Crossen/Schneppendorf, Wohnbebauung durch aktiven Lärmschutz geschützt

82 B93/37 Straßen Pflicht 1120.13 13605.00 Nördliche Ortseinfahrt Zwickau, keine Wohnbebauung in Umgebung

(8)

83 B93/38 Straßen Pflicht 283.96 13342.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

84 B93/39 Straßen Pflicht 975.73 11497.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

85 B93/4 Straßen Pflicht 981.80 15307.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

86 B93/40 Straßen Pflicht 235.67 14372.00 Wohnbebauung mit rel. hohen Einwohnerzahlen im Bereich Talstraße 87 B93/41 Straßen Pflicht 373.03 9694.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen

88 B93/42 Straßen Pflicht 425.47 9723.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

89 B93/43 Straßen Pflicht 230.33 8799.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen (Südportal Citytunnel) 90 B93/44 Straßen Pflicht 713.16 12631.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen

91 B93/45 Straßen Pflicht 452.00 14445.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

92 B93/46 Straßen Pflicht 265.84 15588.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

93 B93/47 Straßen Pflicht 539.75 9852.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

94 B93/48 Straßen Pflicht 520.59 7655.00 Südwestl. Stadtgrenze, Wohnbebauung mit rel.

geringen Einwohnerzahlen

95 B93/49 Straßen Pflicht 1198.50 10671.00 Nordwestlich des Moseler B93-Tunnels, keine Wohnbebauung in Umgebung

96 B93/5 Straßen Pflicht 557.51 16608.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

97 B93/6 Straßen Pflicht 180.28 15307.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

98 B93/7 Straßen Pflicht 92.08 19704.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

99 B93/8 Straßen Pflicht 31.74 31175.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

100 B93/9 Straßen Pflicht 452.10 9177.00 Nordwestlich des Moseler B93-Tunnels, keine Wohnbebauung in Umgebung

101 BAB 72 Autobahn 2426.10 39130.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 102 Bahnhofstraße Straßen Zusatz 59.92 4835.00 Wohnbebauung am Ende des kartierten

Abschnitts

103 Bergmannsstraße/1 Straßen Pflicht 305.03 8244.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 104 Bergmannsstraße/2 Straßen Pflicht 52.84 10117.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 105 Bergmannsstraße/3 Straßen Pflicht 103.02 10117.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 106 Breithauptstraße/1 Straßen Pflicht 383.67 8478.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 107 Breithauptstraße/2 Straßen Zusatz 123.37 4657.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 108 Bürgerschachtstr./1 Straßen Zusatz 339.54 7537.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße 109 Bürgerschachtstr./2 Straßen Zusatz 908.99 7537.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße 110 Cainsdorfer Brücke Straßen Pflicht 108.04 14009.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 111 Cainsdorfer/1 Straßen Pflicht 250.90 8587.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße 112 Cainsdorfer/2 Straßen Pflicht 187.29 9278.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 113 Crimmitschauer/1 Straßen Pflicht 145.03 10175.00 Niederhohndorf, Wohnbebauung mit rel.

geringen Einwohnerzahlen an Straße 114 Crimmitschauer/10 Straßen Pflicht 145.74 9129.00 Niederhohndorf, Wohnbebauung mit rel.

geringen Einwohnerzahlen an Straße 115 Crimmitschauer/11 Straßen Pflicht 121.03 10660.00 Niederhohndorf, Wohnbebauung mit rel.

geringen Einwohnerzahlen an Straße 116 Crimmitschauer/12 Straßen Pflicht 466.80 8856.00 Niederhohndorf, Wohnbebauung mit rel.

geringen Einwohnerzahlen an Straße 117 Crimmitschauer/13 Straßen Zusatz 1311.37 7934.00 keine Wohnbebauung in Umgebung

(9)

118 Crimmitschauer/14 Straßen Pflicht 189.86 8713.00 Niederhohndorf, Wohnbebauung mit rel.

geringen Einwohnerzahlen an Straße 119 Crimmitschauer/15 Straßen Pflicht 47.07 8856.00 keine Wohnbebauung in Umgebung 120 Crimmitschauer/16 Straßen Pflicht 285.42 8856.00 Niederhohndorf, Wohnbebauung mit rel.

geringen Einwohnerzahlen an Straße 121 Crimmitschauer/17 Straßen Pflicht 95.02 8856.00 Niederhohndorf, Wohnbebauung mit rel.

geringen Einwohnerzahlen an Straße 122 Crimmitschauer/2 Straßen Zusatz 359.83 7039.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße 123 Crimmitschauer/3 Straßen Pflicht 244.10 9105.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 124 Crimmitschauer/4 Straßen Pflicht 109.66 11680.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 125 Crimmitschauer/5 Straßen Zusatz 379.24 3855.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße 126 Crimmitschauer/6 Straßen Zusatz 538.10 4100.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße

127 Crimmitschauer/7 Straßen Pflicht 2687.60 8544.00 Bis zur nordwestlichen Stadtgrenze, keine Wohnbebauung in Umgebung

128 Crimmitschauer/8 Straßen Pflicht 804.21 8856.00 Niederhohndorf, Wohnbebauung mit rel.

geringen Einwohnerzahlen an Straße 129 Crimmitschauer/9 Straßen Pflicht 229.02 8856.00 keine Wohnbebauung in Umgebung 130 Dr.-Friedr.-Ring/1 Straßen Pflicht 344.39 11364.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße 131 Dr.-Friedr.-Ring/2 Straßen Zusatz 93.38 7871.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße 132 Dr.-Friedr.-Ring/3 Straßen Zusatz 122.03 7866.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße 133 Dr.-Friedr.-Ring/4 Straßen Pflicht 79.52 9117.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße 134 Erzgebirg. Straße Straßen Zusatz 96.96 5804.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße 135 Geinitzstraße/1 Straßen Zusatz 205.10 7546.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße 136 Geinitzstraße/2 Straßen Pflicht 332.63 9101.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße 137 Gewandhausstraße Straßen Pflicht 142.89 9384.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 138 Humboldstraße/1 Straßen Pflicht 419.00 16427.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen in Umgebung 139 Humboldstraße/2 Straßen Pflicht 269.69 26936.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen in Umgebung 140 Innere Zwickauer/1 Straßen Pflicht 162.97 8674.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen in Umgebung 141 Innere Zwickauer/2 Straßen Zusatz 362.50 4411.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 142 Innere Zwickauer/3 Straßen Zusatz 676.37 5377.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 143 Innere Zwickauer/4 Straßen Zusatz 291.80 6617.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 144 Innere Zwickauer/5 Straßen Zusatz 97.17 7487.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 145 Innere Zwickauer/6 Straßen Pflicht 276.58 12721.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen in Umgebung 146 Innere Zwickauer/7 Straßen Pflicht 84.42 5325.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen in Umgebung 147 KV Hammerwald Straßen Pflicht 125.39 5833.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen in Umgebung 148 Karl-Keil/1 Straßen Pflicht 241.36 10241.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 149 Karl-Keil/2 Straßen Pflicht 70.40 12014.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße

(10)

150 Karl-Keil/3 Straßen Pflicht 203.54 8839.00 Wohnbebauung mit rel. hohen Einwohnerzahlen an Straße 151 Kolpingstraße/1 Straßen Pflicht 289.91 10100.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen

152 Kolpingstraße/2 Straßen Pflicht 279.68 14018.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

153 Kolpingstraße/3 Straßen Pflicht 183.14 14470.00 Wohnbebauung mit rel. hohen Einwohnerzahlen in Umgebung 154 Kolpingstraße/4 Straßen Pflicht 283.94 17304.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen in Umgebung 155 Kopernikus/1 Straßen Pflicht 131.54 14090.00 Kreuzungsbereich Werdauer Straße,

Wohnbebauung mit rel. hohen Einwohnerzahlen

156 Kopernikus/2 Straßen Pflicht 298.23 14573.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

157 Kopernikus/3 Straßen Pflicht 303.39 11496.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen

158 Kopernikus/4 Straßen Pflicht 1139.43 11085.00 Wohnbebauung mit rel. hohen Einwohnerzahlen (Asylbewerberheim) 159 Kopernikus/5 Straßen Zusatz 329.55 8156.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen

160 Leipziger/1 Straßen Zusatz 656.14 6728.00 Nördliches Pölbitz, Wohnbebauung mit rel.

hohen Einwohnerzahlen zwischen Pölbitzer Straße und Gudrunstraße

161 Leipziger/2 Straßen Zusatz 361.90 6728.00 Nördliches Pölbitz, Wohnbebauung mit rel.

hohen Einwohnerzahlen zwischen Pölbitzer Straße und Gudrunstraße

162 Leipziger/3 Straßen Pflicht 409.63 12532.00 Nördliches Pölbitz, Wohnbebauung mit rel.

hohen Einwohnerzahlen zwischen Pölbitzer Straße und Gudrunstraße

163 Leipziger/4 Straßen Pflicht 333.82 12234.00 Nördliches Pölbitz, Wohnbebauung mit rel.

hohen Einwohnerzahlen zwischen Pölbitzer Straße und Gudrunstraße

164 Leipziger/5 Straßen Pflicht 442.86 10991.00 Nördliches Pölbitz, Wohnbebauung mit rel.

hohen Einwohnerzahlen zwischen Pölbitzer Straße und Gudrunstraße

165 Leipziger/6 Straßen Pflicht 214.84 11931.00 Südl. Pölbitz, Wohnbebauung mit rel. hohen Einwohnerzahlen an Straße

166 Leipziger/7 Straßen Zusatz 964.88 7304.00 Südl. Pölbitz, Wohnbebauung mit rel. hohen Einwohnerzahlen an Straße

167 Leipziger/8 Straßen Zusatz 242.35 5669.00 Südl. Pölbitz, Wohnbebauung mit rel. hohen Einwohnerzahlen an Straße

168 Leipziger/9 Straßen Zusatz 235.88 7285.00 Südl. Pölbitz, Wohnbebauung mit rel. hohen Einwohnerzahlen an Straße

169 Lengenfelder/1 Straßen Pflicht 61.21 12373.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen in Umgebung 170 Lengenfelder/2 Straßen Pflicht 779.97 11625.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen in Umgebung 171 Lengenfelder/3 Straßen Pflicht 629.94 10387.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen in Umgebung 172 Lengenfelder/4 Straßen Pflicht 162.43 11625.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen in Umgebung 173 Lengenfelder/5 Straßen Pflicht 139.65 13168.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen in Umgebung 174 Lengenfelder/6 Straßen Pflicht 646.74 8995.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen in Umgebung 175 Lengenfelder/7 Straßen Pflicht 409.71 8311.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen in Umgebung 176 Lengenfelder/8 Straßen Pflicht 860.53 8778.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen in Umgebung 177 Lengenfelder/9 Straßen Zusatz 1271.00 7367.00 keine Wohnbebauung in Umgebung 178 Lerchenweg/1 Straßen Zusatz 103.89 7221.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen in Umgebung

(11)

179 Lerchenweg/2 Straßen Zusatz 233.31 6539.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen in Umgebung 180 Lerchenweg/3 Straßen Zusatz 369.77 6789.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen in Umgebung 181 Lerchenweg/4 Straßen Zusatz 280.61 7376.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 182 Lerchenweg/5 Straßen Zusatz 88.60 7376.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen in Umgebung

183 Marienthaler/1 Straßen Pflicht 190.56 14347.00 Marienthal, Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen an Straße

184 Marienthaler/10 Straßen Pflicht 500.82 14240.00 Wohnbebauung mit rel. geringen Einwohnerzahlen an Straße 185 Marienthaler/2 Straßen Pflicht 122.39 18338.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 186 Marienthaler/3 Straßen Pflicht 186.55 19230.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 187 Marienthaler/4 Straßen Pflicht 303.97 17993.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 188 Marienthaler/5 Straßen Pflicht 326.19 19991.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 189 Marienthaler/6 Straßen Pflicht 152.84 8165.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 190 Marienthaler/7 Straßen Pflicht 90.73 10794.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 191 Marienthaler/8 Straßen Pflicht 71.70 8750.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 192 Marienthaler/9 Straßen Pflicht 258.03 7083.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 193 Mitteltrasse/1 Straßen Pflicht 550.80 12328.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 194 Mitteltrasse/2 Straßen Pflicht 479.80 11865.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 195 Neuplanitzer/1 Straßen Pflicht 130.59 9572.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 196 Neuplanitzer/2 Straßen Pflicht 86.10 9572.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 197 Neuplanitzer/3 Straßen Zusatz 239.19 5305.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße, durch aktive Lärmminderungsmaßnahmen geschützt 198 Neuplanitzer/4 Straßen Zusatz 365.78 6099.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 199 Neuplanitzer/5 Straßen Pflicht 359.15 9572.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 200 Olzmann/1 Straßen Pflicht 285.03 10013.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße 201 Olzmann/2 Straßen Pflicht 98.93 8583.00 Kreuzungsbereich Marienthaler Str.,

Wohnbebauung mit rel. hohen Einwohnerzahlen an Straße 202 Olzmann/3 Straßen Pflicht 224.54 10013.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße 203 Olzmann/4 Straßen Pflicht 139.39 10013.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße 204 Olzmann/5 Straßen Pflicht 232.38 10577.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße 205 Paul-Fleming-Straße Straßen Pflicht 202.32 11277.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen in Umgebung 206 Planitzer/1 Straßen Pflicht 394.29 12238.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße 207 Planitzer/2 Straßen Pflicht 305.45 17014.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße 208 Planitzer/3 Straßen Pflicht 518.34 11900.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße 209 Planitzer/4 Straßen Pflicht 229.82 8674.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße 210 Planitzer/5 Straßen Pflicht 336.87 9760.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße 211 Planitzer/6 Straßen Pflicht 204.39 12631.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße 212 Pölbitzer/1 Straßen Pflicht 136.57 9578.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen in Umgebung

(12)

213 Pölbitzer/2 Straßen Pflicht 537.10 13817.00 keine Wohnbebauung in Umgebung 214 Pölbitzer/3 Straßen Pflicht 444.29 9936.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen in Umgebung 215 Pölbitzer/4 Straßen Pflicht 125.53 10799.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen in Umgebung 216 S293/1 Straßen Pflicht 1184.09 13018.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen in Umgebung 217 S293/2 Straßen Pflicht 1183.95 13018.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen in Umgebung 218 S293/3 Straßen Pflicht 1573.25 12067.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 219 S293/4 Straßen Pflicht 685.19 13519.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 220 Spiegelstraße Straßen Zusatz 104.19 3359.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße 221 Steinpleiser/1 Straßen Pflicht 582.01 9056.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße 222 Steinpleiser/2 Straßen Pflicht 99.18 4940.00 Wohnbebauung mit rel. hohen

Einwohnerzahlen an Straße

223 Steinpleiser/3 Straßen Pflicht 109.55 9696.00 Westl. Stadtgrenze, Wohnbebauung mit rel.

hohen Einwohnerzahlen an Straße 224 Sternenstraße Straßen Pflicht 215.22 9492.00 Keine Wohnbebauung in Umgebung 225 Thurmer/1 Straßen Pflicht 157.04 12314.00 westlich B93, keine Wohnbebauung in

Umgebung

226 Thurmer/2 Straßen Pflicht 316.13 15747.00 östlich B93, relativ hohe Einwohnerzahlen westlich der Mulde

227 Thurmer/3 Straßen Pflicht 223.26 17083.00 östlich B93, relativ hohe Einwohnerzahlen westlich der Mulde

228 Thurmer/4 Straßen Pflicht 228.39 15747.00 östlich B93, relativ hohe Einwohnerzahlen westlich der Mulde

229 Virchowplatz Straßen Pflicht 112.18 9492.00 Wohnbebauung mit rel. hohen Einwohnerzahlen an Straße 230 W.-Busch-Straße Straßen Zusatz 346.55 4544.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen in Umgebung 231 Wildenfelser/1 Straßen Pflicht 51.45 16462.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße 232 Wildenfelser/2 Straßen Pflicht 383.20 16462.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße 233 Wildenfelser/3 Straßen Pflicht 401.46 13938.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße 234 Wildenfelser/4 Straßen Pflicht 757.95 6850.00 Wohnbebauung mit rel. geringer

Einwohnerzahlen an Straße

235 Wildenfelser/5 Straßen Pflicht 286.06 6850.00 Östl. Stadtgrenze, Wohnbebauung mit rel.

geringer Einwohnerzahlen an Straße 236 Wildenfelser/6 Straßen Pflicht 1044.17 6850.00 Östl. Stadtgrenze, Wohnbebauung mit rel.

geringer Einwohnerzahlen an Straße 237 Äuß. Schneeberg./1 Straßen Zusatz 45.75 6987.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße 238 Äuß. Schneeberg./2 Straßen Pflicht 71.60 13991.00 Wohnbebauung mit rel. geringen

Einwohnerzahlen an Straße

Die wesentlichen Einflussgrößen auf die Schallemission der untersuchten Straßen gemäß VBUS (Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen) /10/, wie:

-

Verkehrsstärke mit Schwerlastanteil,

-

Straßenoberfläche,

-

zulässige Höchstgeschwindigkeiten,

-

Regelquerschnitt

sind dem Rechenmodell (Anlage 1-nicht online verfügbar-) zu entnehmen, wobei die

Zerlegung der übermittelten Schwerlastanteile p für die einzelnen Beurteilungszeiten

gemäß Tabelle 2 der VBUS /10/ vorgenommen wurde.

(13)

3.1.2 Sonstige Daten

Für die Ermittlung der die Schallausbreitung beeinflussenden Parameter, insbesondere der sog. „quellennahen Bebauung“ wurden Recherchen vor Ort vorgenommen. Die die Schallausbreitung beeinflussenden Parameter der Gebäude, wie Abmessungen, Höhen und Reflexionseigenschaften sind im Rechenmodell integriert. Zur Erstellung eines digitalen Höhenmodells wurden Daten der Stadt Zwickau /2/ bereitgestellt. Diese Dateien sind ebenfalls im Rechenmodell integriert.

Die vorgegebenen Projekt-Daten /2/ enthielten Angaben zur Anzahl von Einwohnern der

betrachteten Gebäude, die entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorschriften in die

Projektdatei integriert wurden.

(14)

Für die Untersuchungsgebiete wurden zunächst Modellierungen der Geländetopografie, der die Schallausbreitung beeinflussenden baulichen Gegebenheiten und der Schallquellen vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurden durch die Stadt Zwickau Dateien /2/ zur Verfügung gestellt, die als Vorlage bei der Modellierung der einzelnen Gebäude bzw.

Lärmschutzwände und –wälle dienten. In Abbildung 1 ist dies beispielhaft dargestellt. Für die späteren Berechnungen der flächenhaften Schallausbreitungen wurden den modellierten Gebäuden Reflexions- bzw. Absorptionseigenschaften zugeordnet.

Abb. 1: Digitales Höhenmodell aus IMMI- Projektdatei mit Straßen, Gebäuden und Hilfslinien am Beispiel des Innenstadtgebietes

Durch Einbindung der bereits genannten Höhendateien des Untersuchungsgebietes sind Berechnungen der Geländetopografie, wie ebenfalls in Abbildung 1 ersichtlich, möglich.

Gemäß den ausgewiesenen Gebietsgrenzen aus /2/ wurde im Rechenmodell sog. NuGe-

Elemente (Nutzungsgebiete) erzeugt, in deren Grenzen die Berechnungen der

immissionsrelevanten Parameter erfolgte. Dieses Gebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet

der Stadt Zwickau.

(15)

Abb. 2: Emissionsmodell Verkehr mit Straßen und Tunnel gemäß VBUS, 2D / 3D am

Beispiel des Innenstadtgebietes

(16)

Nach der Modellierung der die Schallausbreitung beeinflussenden topografischen und baulichen Gegebenheiten erfolgte die Modellierung der Schallquellen. Für die Beurteilung der Verkehrslärmsituationen wurden Modellierungen von Straßen gemäß VBUS vorgenommen (siehe auch Abbildung 2). Die Schallemission der Straßen ergibt sich aus der Elementparameterbelegung (Verkehrsstärke, Steigung, usw.). Die Elementparameter sind dem Rechenmodell (Anlage 1) zu entnehmen. Innerhalb der IMMI-Projektdatei erfolgte eine Zuordnung der betrachteten Straßenabschnitte. In den Karten der Anlagen3 und 4 sind diese Elemente verortet. Die Gebäude wurden hinsichtlich ihrer Nutzung in unbewohnte Gebäude, bewohnte Gebäude und Sondergebäude (Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten) unterteilt.

4 Ergebnisse der Berechnungen und Beurteilungen

Nach der Modellierung der die Schallausbreitung beeinflussenden topografischen und baulichen Gegebenheiten, der Immissionsbereiche und der Schallquellen (Straßen mit jeweiliger Parameterbelegung) erfolgten Berechnungen des Straßen-Verkehrslärm. Die Ergebnisse der Straßen-Verkehrslärmberechnungen sind im folgenden Abschnitt beschrieben.

4.1 Straßen-Verkehrslärm, Schallimmissionen

Die Berechnungen der Schallausbreitung sowie letztendlich der Beurteilungspegel erfolgten mittels detaillierter Prognose mit A-bewerteten Summenpegeln gemäß der „Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) in der Fassung vom 15.05.2006“ /10/. Es wurden Rasterlärmkarten generiert, die Pegel-Rasterwerte in 4 m relativer Höhe mit einem Rasterabstand von 10 m für die Pegelgrößen (Lärmindizes) L

Night

und L

DEN

aufweisen. L

Night

ist der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ISO 1996-2, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Kalendertagen in der Nacht erfolgen. L

DEN

hingegen ist der sog. Tag-Abend-Nacht-Pegel (Day-Evening-Night), der gemäß den derzeit verwendeten bzw. softwaretechnisch umgesetzten Berechnungsvorschriften nach folgender Gleichung gebildet wird:

), ( 10

8 10

4 10

24 12 lg 1

10

10

10 10

5

10

dB

L

Night Evening

Day L L

L

DEN

 

 

     

wobei L

Day

und L

Evening

ebenfalls als A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ISO

1996-2 mit den Beurteilungszeiträumen „Tag“ und „Abend“ definiert sind (Beurteilungs-

zeitraum jeweils ebenfalls ein Jahr). Die beispielhafte Darstellung eines Ausschnittes des

Untersuchungsgebietes (Innenstadtgebiet) mit L

DEN

-Pegelrastern und L

Night

–Pegelrastern sind

in Abbildung 3 ersichtlich. Die Lärmkarten für das gesamte Untersuchungsgebiet sind in

Anlage 4 dargestellt.

(17)

Abb. 3: Straßen-Verkehrslärm, Raster Beurteilungspegel für Lärmindex L

DEN

und L

Night

am

Beispiel des Innenstadtgebietes

(18)

Neben den Rasterlärmkarten der Beurteilungspegel wurden Rasterlärmkarten der Überschrei- tungen für L

DEN

> 65 dB bzw. L

Night

> 55 dB (sog. „Auslöseschwellen für die Lärmaktionsplanung“) erstellt. Die beispielhafte Darstellung eines Ausschnittes des Untersuchungsgebietes mit L

DEN

-Überschreitungen ist in Abbildung 4 ersichtlich. Die Karten der Überschreitungen für das gesamte Untersuchungsgebiet sind in Anlage 4 dargestellt.

Abb. 4: Straßen-Verkehrslärm, Raster Überschreitungen für L

DEN

= 65 dB am Beispiel des Innenstadtgebietes

Als Hauptkonfliktbereiche wurden die Gebiete an der B93 innerhalb des Stadtgebietes (insbesondere Bereiche Talstraße und Uhdestraße) mit Überschreitungen der Auslöse- schwellen für L

DEN

bzw. L

Night

bis 10 dB, weiterhin Gebiete an der Kolpingstraße mit Überschreitungen der Auslöseschwellen für L

DEN

bzw. L

Night

bis 7 dB, Gebiete an der Crimmitschauer Straße (B175) mit Überschreitungen der Auslöseschwellen für L

DEN

bzw.

L

Night

bis 8 dB, Gebiete an der Werdauer Straße (B175) mit Überschreitungen der Auslöseschwellen für L

DEN

bzw. L

Night

bis 9 dB, Gebiete an der Marienthaler Straße mit Überschreitungen der Auslöseschwellen für L

DEN

bzw. L

Night

bis 6 dB, Gebiete an der Leipziger Straße mit Überschreitungen der Auslöseschwellen für L

DEN

bzw. L

Night

bis 4 dB, Gebiete an der Humboldtstraße mit Überschreitungen der Auslöseschwellen für L

DEN

bzw.

L

Night

bis 9 dB, Gebiete an der Breithauptstraße mit Überschreitungen der Auslöseschwellen

für L

DEN

bzw. L

Night

bis 4 dB, Gebiete an der Lengenfelder Straße mit Überschreitungen der

Auslöseschwellen für L

DEN

bzw. L

Night

bis 5 dB, Gebiete an der Inneren Zwickauer Straße

(19)

Äußeren Dresdner Straße (B173) mit Überschreitungen der Auslöseschwellen für L

DEN

bzw.

L

Night

bis 5 dB, Gebiete an der Wildenfelser Straße mit Überschreitungen der Auslöseschwellen für L

DEN

bzw. L

Night

bis 6 dB und schließlich Gebiete an der Reichenbacher Straße (B173) mit Überschreitungen der Auslöseschwellen für L

DEN

bzw.

L

Night

bis 9 dB festgestellt.

Neben den Werten der Beurteilungspegel für L

DEN

bzw. L

Night

ist die Anzahl der durch Straßen-Verkehrslärm in ihren Wohnungen belasteten Menschen anzugeben. Die Zahlenwerte, aufgegliedert in Pegelbändern und jeweils für L

DEN

bzw. L

Night

getrennt betrachtet, sind in Anlage 6 ersichtlich (enthält auch die Anzahl der betroffenen Schulen, Krankenhäuser und Kindergärten). Sie resultieren aus der Nutzung von Berechnungsmodulen, die im Programmsystem IMMI implementiert sind und auf Pegelberechnungen an den Fassaden der einzelnen Häuser gemäß VBEB /11/

zurückzuführen sind (siehe Abbildung 5).

Abb. 5: Straßen-Verkehrslärm, Haus-Fassadenpegel an einzelnen Immissionspunkten bewohnter Gebäude gemäß VBEB am Beispiel des Kreuzungsbereiches

Kolpingstraße / Leipziger Straße

Der Ermittlung der Belastetenzahlen gemäß VBEB liegen Immissionsraster der Lärmindizes

L

DEN

und L

Night

für eine Immissionshöhe von 4 m zu Grunde. Aus diesen Rastern werden

die Haus-Fassadenpegel (siehe Abbildung 5) berechnet. Die Einwohnerzahlen wurden den

entsprechenden Gebäuden direkt zugewiesen, wobei die datenschutzrechtlichen

Vorschriften beachtet wurden. „Da die Lage, die Größe und der Grundriss der Wohnungen

(20)

eines Gebäudes gleichmäßig auf die für das Gebäude festgelegten Immissionspunkte verteilt. Der so bestimmte Wert „Einwohner pro Immissionspunkt“ wird dem Immissionswert an diesem Punkt zugeordnet. Durch die Vorgaben zur Festlegung der Immissionspunkte ist weitestgehend sichergestellt, dass für jede Wohnung mindestens ein Immissionspunkt ermittelt wird. Die Immissionspegel werden mit den ihnen zugeordneten Einwohnerzahlen in den Pegelbereichen nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 der 34. BImSchV zusammengefasst….“

(Zitat VBEB /11/). Die Zahl der Wohnungen wird ebenfalls gemäß VBEB /11/ aus den Gebäudehöhen (Geschossanzahl), der Gebäudegrundfläche und der statistisch ermittelten Wohnfläche je Einwohner (gegenwärtig 38 m

2

für die neuen Bundesländer) bestimmt.

In Anlage 5 schließlich ist die Gesamtfläche der durch KFZ-Verkehr lärmbelasteten Gebiete

(nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 der 34. BImSchV), aufgegliedert in L

DEN

-Werte von 55 dB

oder mehr, von 65 dB oder mehr und von 75 dB oder mehr, in tabellarischer Form

angegeben.

(21)

Die GAF - Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH wurde durch die Stadt Zwickau, Umweltbüro, beauftragt, im Sinne des § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die schutzwürdigen Gebiete der Stadt Zwickau Lärmkarten für die Quellengruppe Straßenverkehr (Straßen-Verkehr mit einem Verkehrsaufkommen > 3 Mio.

KFZ/a und für zusätzliche Hauptverkehrsstraßen) zu erstellen.

Im Rahmen der Bearbeitung erfolgten durch die Stadt Zwickau Vorgaben hinsichtlich der zu betrachtenden Lärmquellen einerseits sowie der zu betrachtenden schutzwürdigen Gebiete andererseits. In diesem Bericht wird der Erarbeitungsverlauf an Hand jeweils eines Kartenausschnittes erläutert, sämtliche Karten mit Schallimmissions- und Konfliktplänen sowie tabellarischen Angaben zur Einwohner- und Gebietsbelastung sind im Anhang zu finden.

Die Datenerhebung der Verkehrsquellen-Daten erfolgte hinsichtlich der Verkehrsstärken für den Straßenverkehr im Wesentlichen aus /3/. Sonstige Randbedingungen des Straßen- verkehrs, wie Straßenoberflächen und zulässige Höchstgeschwindigkeiten wurden vor Ort recherchiert. Für das Zwickauer Stadtgebiet wurden die in Tabelle 1 des Berichtes dargestellten Straßen betrachtet, wobei in Straßen mit DTV > 8.219 KFZ/d, die kartierungspflichtig sind, und Straßen mit DTV < 8.219 KFZ/d, die zusätzlich zu kartieren sind, unterschieden wurde.

Für die Ermittlung der die Schallausbreitung beeinflussenden Parameter, insbesondere der sog. „quellennahen Bebauung“ wurden Recherchen vor Ort vorgenommen. Die die Schallausbreitung beeinflussenden Parameter der Gebäude, wie Abmessungen, Höhen und Reflexionseigenschaften sind im Rechenmodell integriert. Zur Erstellung eines digitalen Höhenmodells wurden Daten seitens der Stadt Zwickau bereitgestellt. Diese Dateien sind ebenfalls im Rechenmodell integriert. Die vorgegebenen Projekt-Daten enthielten außerdem Angaben zur Anzahl von Einwohnern der betrachteten Gebäude, die entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorschriften in die Projektdatei integriert wurden.

Nach der Modellierung der die Schallausbreitung beeinflussenden topografischen und baulichen Gegebenheiten erfolgte die Modellierung der Schallquellen. Für die Beurteilung der Verkehrslärmsituationen wurden Modellierungen von Straßen gemäß VBUS (Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen) vorgenommen. Seitens der Stadt Zwickau wurden Verkehrszahlen zur Verfügung gestellt.

Nach der Modellierung der die Schallausbreitung beeinflussenden topografischen und baulichen Gegebenheiten, der Immissionsbereiche und der Schallquellen (Straßen mit jeweiliger Parameterbelegungen) erfolgten Berechnungen des Straßen-Verkehrslärms.

Die Berechnungen der Schallausbreitung sowie letztendlich der Beurteilungspegel erfolgten

mittels detaillierter Prognose mit A-bewerteten Summenpegeln. Es wurden Rasterlärm-

karten generiert, die Pegel-Rasterwerte in 4 m relativer Höhe mit einem Rasterabstand von

10 m für die Lärmindizes L

Night

und L

DEN

aufweisen. Neben den Rasterlärmkarten der

(22)

L

Night

= 55 dB (Auslöseschwellen für die Lärmaktionsplanung) erstellt.

Als Hauptkonfliktbereiche wurden die Gebiete an der B93 innerhalb des Stadtgebietes (insbesondere Bereiche Talstraße und Uhdestraße) mit Überschreitungen der Auslöse- schwellen für L

DEN

bzw. L

Night

bis 10 dB, weiterhin Gebiete an der Kolpingstraße mit Überschreitungen der Auslöseschwellen für L

DEN

bzw. L

Night

bis 7 dB, Gebiete an der Crimmitschauer Straße (B175) mit Überschreitungen der Auslöseschwellen für L

DEN

bzw.

L

Night

bis 8 dB, Gebiete an der Werdauer Straße (B175) mit Überschreitungen der Auslöseschwellen für L

DEN

bzw. L

Night

bis 9 dB, Gebiete an der Marienthaler Straße mit Überschreitungen der Auslöseschwellen für L

DEN

bzw. L

Night

bis 6 dB, Gebiete an der Leipziger Straße mit Überschreitungen der Auslöseschwellen für L

DEN

bzw. L

Night

bis 4 dB, Gebiete an der Humboldtstraße mit Überschreitungen der Auslöseschwellen für L

DEN

bzw.

L

Night

bis 9 dB, Gebiete an der Breithauptstraße mit Überschreitungen der Auslöseschwellen für L

DEN

bzw. L

Night

bis 4 dB, Gebiete an der Lengenfelder Straße mit Überschreitungen der Auslöseschwellen für L

DEN

bzw. L

Night

bis 5 dB, Gebiete an der Inneren Zwickauer Straße mit Überschreitungen der Auslöseschwellen für L

DEN

bzw. L

Night

bis 5 dB, Gebiete an der Äußeren Dresdner Straße (B173) mit Überschreitungen der Auslöseschwellen für L

DEN

bzw.

L

Night

bis 5 dB, Gebiete an der Wildenfelser Straße mit Überschreitungen der Auslöseschwellen für L

DEN

bzw. L

Night

bis 6 dB und schließlich Gebiete an der Reichenbacher Straße (B173) mit Überschreitungen der Auslöseschwellen für L

DEN

bzw.

L

Night

bis 9 dB festgestellt.

Neben den Werten der Beurteilungspegel für L

DEN

bzw. L

Night

wurden jeweils die Anzahl der durch KFZ-Lärm in ihren Wohnungen belasteten Menschen sowie die Anzahl der betroffenen Sondergebäude mit hohem Schutzanspruch (Schulen, Krankenhäuser und Kindergärten) gemäß VBEB (Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm) angegeben. Außerdem wurde die Gesamtfläche der durch KFZ-Verkehr lärmbelasteten Gebiete, aufgegliedert in L

DEN

-Werte von 55 dB oder mehr, von 65 dB oder mehr und von 75 dB oder mehr, in tabellarischer Form angegeben.

Dirk Grundke, Bearbeiter Zwickau, im August 2017

(23)

Kurzzeichen Einheit Bedeutung

Abb. Abbildung

B Bundes-Straße

BAB Bundes-Autobahn

BZR Beurteilungszeitraum

DTV Kfz/24h durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DStrO dB Pegel-Zuschlag für Fahrbahnoberflächen L

Day

dB(A) Day-Beurteilungspegel

L

Evening

dB(A) Evening-Beurteilungspegel

L

Night

dB(A) Night-Beurteilungspegel

L

DEN

dB(A) Day-Evening-Night-Beurteilungspegel L

m,E

dB(A) Emissionspegel gemäß VBUS

M Kfz/h Verkehrsstärke

NuGe Nutzungsgebiet (IMMI-Element)

p % Anteil Schwerlastverkehr (>2,8 t gemäß VBUS)

S Staatsstraße

STRb Straßenelement gemäß VBUS bzw. RLS-90 (IMMI-Element)

TUNb Tunnelelement gemäß VBUS bzw. RLS-90 (IMMI-Element)

v km/h Geschwindigkeit (zulässige)

(24)

Anlage 1: Rechenmodell gemäß VBUS /10/ (-nicht online verfügbar-) Anlage 3: Übersichtskarte Zwickau

Anlage 4: Lärmkarten Tag/Nacht gemäß VBUS /10/

Anlage 6: Zahlen der in ihren Wohnungen durch Umgebungslärm belasteten Menschen und Sondergebäude (Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten) gemäß VBEB /11/

Anlage 7: Gesamtflächen der lärmbelasteten Gebiete

(25)

Anlage 6: Zahlen der in ihren Wohnungen durch Umgebungslärm belasteten Menschen

und Sondergebäude (Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten) gemäß VBEB

/11/

(26)

Pflichtangaben (für Straßen > 3 Mio. KFZ/a)

Belastete Bewohner, Wohnungen, Schulen, ...

Variante: KFZ Verkehr > 3 Mio.

Rechengebiet: Raster 0 Einstellung: Kopie von Referenz

Lage-Parameter: Lage von IP gemäß END (D) {0} [d=0.00m Lmin=2.5m Lmax=5.0m H=4.00m ] Projekt: D:\Projekte_2017\Lärmkartierung_Zwickau\Lärmkartierung_2017_finale.IPR Datei : D:\Projekte_2017\Lärmkartierung_Zwickau\fassadenpegel_verkehr_pflicht.IRE LDEN

Methode VBEB - den Fassaden werden anteilig Bewohner zugeordnet.

Kategorie Summ

e

n.b. >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-..

dB dB dB dB dB dB dB dB dB dB dB

Bewohner 86618 0 51199 9974 8900 6186 4128 2670 2187 1319 55 0 0

Wohnung 41167 0 24301 4750 4238 2945 1966 1272 1041 628 26 0 0

Schule 34 0 20 4 4 1 1 2 2 0 0 0 0

Krankenhaus 10 0 5 1 0 0 0 3 1 0 0 0 0

Kindergarten 50 0 31 4 9 3 1 1 1 0 0 0 0

LNight

Methode VBEB - den Fassaden werden anteilig Bewohner zugeordnet.

Kategorie Summ

e n.b. >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-..

dB dB dB dB dB dB dB dB dB dB dB

Bewohner 86618 0 68872 6805 4364 2999 2300 1147 130 0 0 0 0

Wohnung 41167 0 32716 3240 2078 1428 1095 546 62 0 0 0 0

Schule 34 0 27 2 1 2 2 0 0 0 0 0 0

Krankenhaus 10 0 6 0 0 2 2 0 0 0 0 0 0

Kindergarten 50 0 41 6 1 1 1 0 0 0 0 0 0

farblich gekennzeichnet: Anzahl der Bewohner, deren Belastung über den Auslöseschwellen für die Lärmaktionsplanung liegen

(27)

Anlage 7: Gesamtflächen der lärmbelasteten Gebiete

(28)

Pflichtangaben (für Straßen > 3 Mio. KFZ/a)

Lärmbänder: Größe der lärmbelasteten Gebiete in km2 Variante: KFZ-Verkehr > 3 Mio.

Lärmindex Bereich /dB Größe in km2

DEN LDEN > 55 dB 14,661

LDEN > 65 dB 6,577 LDEN > 75 dB 0,393

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