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Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten

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Academic year: 2022

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Juli 2020 Stand

Kundeninformation

zu Geschäften in Wertpapieren und

weiteren Finanzinstrumenten

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Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten

Fassung: Juli 2020

Seite A Informationen über die Hamburg Commercial Bank AG und ihre Dienstleistungen 5

I. Name und Anschrift 5

II. Bankerlaubnis und zuständige Aufsichtsbehörde 5

III. Kommunikationsmittel und -sprache 5

IV. Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer Kommunikation 5

V. Elektronische Kommunikation 6

VI. Informationen über Dienstleistungen 7

VII. Informationen über den Zielmarkt von Produkten 7

VIII. Mitteilungen über getätigte Geschäfte 8

IX. Hinweise zur Einlagensicherung 8

X. Informationen über gesetzliche Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung 8 XI. Datenschutzrechtlicher Hinweis

XII. Information zum Steuereinbehalt bei Kapitalerträgen ohne Liquiditätszufluss

8 9

B Unser Umgang mit Interessenkonflikten 10

I. Was sind Interessenkonflikte? 10

II. Welche Geschäfte in Finanzinstrumenten sind relevant? 10

III. Welche Interessenkonflikte können auftreten? 11

IV. Unsere Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten 12

C Informationen über Zuwendungen 14

I Investmentvermögen 14

II. Anleihen und Zertifikate 14

III. Aktien und aktienähnliche Produkte 15

IV. Sonstige Zuwendungen 15

V. Hamburg Commercial Bank AG als Emittentin und Vermittlerin von Finanz-

instrumenten 15

D Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung 16

I. Geltungsbereich 16

II. Arten der Ausführung von Kundenaufträgen 16

III. Übersicht der Ausführungsarten und –plätze von Kundenaufträgen 18

IV. Auftragsausführung in der Finanzportfolioverwaltung 18

V. Überprüfung der Ausführungsgrundsätze 18

VI. Berichte über Ausführungsplätze und -qualität 18

E Kosten und Nebenkosten 19

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Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

der Schutz von Kundenvermögen ist zentraler Aspekt umfassender europäischer und nationaler Gesetze zum An- legerschutz. Im Sinne dieser Anforderungen treffen wir zahl- und weitreichende organisatorische Vorkehrungen und ergreifen geeignete Maßnahmen, die eine anlegergerechte Beratung sowie die ordnungsgemäße Anlage, Ver- wahrung und Verwaltung Ihres Vermögens gewährleisten sollen.

Ein Teil dieser Maßnahmen ist die frühzeitige und umfassende Information. Die vorliegende Broschüre soll Ihnen einen Überblick über uns und

- unsere Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen, - unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten,

- über Zuwendungen,

- unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung,

- unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Bedingungen für Wertpapiergeschäfte und

- unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen und-nebendienstleistungen sowie exemplarische Kostenbe- rechnungen geben.

Zusammen mit dieser Kundeninformation erhalten Sie in Abhängigkeit von Ihrer Kundenklasse regelmäßig auch die Basisinformationen, welche über die unterschiedlichen Arten von Finanzinstrumenten, deren Funktionsweise sowie Chancen-Risiko-Profile in allgemeiner Weise Auskunft geben und deshalb insbesondere zur Vorbereitung auf eine Anlageberatung zu empfehlen sind.

Für Fragen steht Ihnen Ihr Ansprechpartner gerne Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Hamburg Commercial Bank AG

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A Informationen über die Hamburg Commercial Bank AG und ihre Dienst- leistungen

Gemäß den Vorgaben des § 63 Abs. 7 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) stellen wir Ihnen hiermit nachfolgende Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen zur Verfügung.

Allgemeine Informationen über die Arten und Risiken von Finanzinstrumenten erhalten Sie unter anderem in den in Abhängigkeit von Ihrer Kundenklasse durch uns an Sie überreichten Broschüren „Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“ sowie „Basisinformationen über Finanzderivate“.

Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen Produkt stellt Ihnen Ihr Berater gern zur Verfügung. Gleichfalls sind Prospekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz veröffentlicht wurden, sowie gegebenenfalls auch we- sentliche Anlegerinformationen zu Investmentvermögen (Fonds) und Produktinformationsblätter/Basisinforma- tionsblätter auf unserer Homepage (eigene Produkte) bzw. auf der Homepage des jeweiligen Emittenten abrufbar.

I. Name und Anschrift

Zentralen Hamburg Commercial Bank AG Gerhart-Hauptmann-Platz 50 20095 Hamburg

Tel. +49 (0)40 3333-0 Fax +49 (0)40 3333-34001 Postanschrift Hamburg Commercial Bank AG

20079 Hamburg

Internet www.hcob-bank.de www.hcob-bank.com info@hcob-bank.com

II. Bankerlaubnis und zuständige Aufsichtsbehörde

Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Für die Zulassung zuständige Aufsichts- behörde ist die Europäische Zentralbank, Sonnemannstr. 20, 60314 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.eu- ropa.eu). Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn sowie Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de).

III. Kommunikationsmittel und -sprache

Sie können mit uns persönlich, telefonisch oder in Textform in deutscher und englischer Sprache kommunizieren.

Die maßgebliche Sprache für die Vertragsbeziehung zu unserem Haus ist Deutsch. Ihre Aufträge können Sie in deutscher und englischer Sprache persönlich, telefonisch oder in Textform übermitteln. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Aufträge per E-Mail entgegennehmen und dass für telefonische Aufträge sowie Aufträge in Text- form die gesondert vereinbarten bzw. zu vereinbarenden Kommunikationsmittel und -wege gelten.

IV. Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer Kommunikation

Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleitungen und -nebendienstleistungen bezieht, werden

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Anordnung im Einzelfall bis zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraumes stellen wir Ihnen eine Kopie der Auf- zeichnungen auf Wunsch zur Verfügung. Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen Hinweis.

In diesem Fall scheidet die Kommunikation auf diesem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden, gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen Kommunikation für den Bevollmächtigten ebenfalls.

Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Kommunikationswege gesonderte Vereinbarungen gelten. Des Weiteren sind wir dazu verpflichtet, Dritten, die ein berechtigtes Interesse haben, die Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen. Dritter kann dabei beispielsweise der externe Wirtschaftsprüfer der Bank sein, dessen berechtigtes Inte- resse es ist, die Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben durch die Bank festzustellen.

V. Elektronischen Kommunikation

1. Allgemeine Informationen

Als Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind wir verpflichtet, Ihnen Informationen im Zusammenhang mit Geschäften in Finanzinstrumenten grundsätzlich in Papierform zur Verfügung zu stellen. Zu diesen Informationen gehören sowohl allgemeine Erläuterungen, wie diese vorliegende Broschüre als auch transaktionsbezogene Erläu- terungen, wie z.B. konkrete Produkt- und Kosteninformationen. Die vorgeschriebene Papierform sowie die Vor- gabe, solche Informationen vor einem Geschäftsabschluss an Sie zu übermitteln, führt allerdings insbesondere für (transaktionsbezogene) Informationen bei Geschäften, die telefonisch vereinbart werden, zu Verzögerungen durch Postlaufzeiten.

Wir erfragen deshalb über das Formular

Kundenangaben für Geschäfte in Finanzinstrumenten“bzw. auch im Zuge der Mitteilung über Ihre KundenklasseIhre E-Mail-Adresse und/oder Ihre Faxnummer und bitten Sie dort um Ihr ausdrückliches Einverständnis für die Zurverfügungstellung von solchen Informationen auf elektroni- schem Weg (anstelle der Papierform). Dies erlaubt es uns, die in Rede stehenden Informationen per E-Mail und/oder Fax an die angegebene(n) Adresse(n)/Faxnummer(n) zu senden.

2. Hinweise zu Verschlüsselung und Risiken der elektronischen Datenübermittlung

Die Übermittlung per E-Mail von Bank zu Kunde erfolgt verschlüsselt. Wir setzen hierfür TLS (Transport Layer Security) ein. Die Verschlüsselung des Transportweges von unserem Server zu dem Server Ihres Providers ist für gängige Domains, wie z.B. t-online.de oder web.de in der Regel automatisch gewährleistet. Sollte die automatische TLS Verschlüsselung in Ausnahmefällen von Ihrem Internet-Provider jedoch nicht unterstützt werden, würden wir Sie per E-Mail auffordern, sich für unser secure Mail-Verfahren einmalig zu registrieren. Des Weiteren sind Ende-zu-Ende Mailverschlüsselungen mittels PGP-Schlüssel oder S/MIME-Zertifikat möglich. Sofern Sie eine sol- che Verschlüsselung wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. In diesem Fall würden wir Ihnen ebenfalls eine Re- gistrierungsmail schicken und Sie bitten, entsprechend den darin enthaltenen Hinweisen vorzugehen. Änderun- gen Ihrer E-Mail-Adresse(n)/Faxnummer(n) teilen Sie uns bitte unverzüglich mit, damit wir für diese rechtzeitig die Verschlüsselung einrichten können.

Der Versand von E-Mails von Kunden an die Bank ist nicht Gegenstand der getroffenen Vereinbarung/Einver- ständniserklärung. Wir weisen ausdrücklich auf die Risiken der technischen Datenübermittlung wie Verzögerun- gen, Datenverlust, mangelnde Vertraulichkeit, Fälschungen oder Viren etc. hin. Trotz der Verschlüsselung von E- Mails können bei der Übermittlung von Daten per E-Mail oder Fax weder das Bankgeheimnis noch der Daten- schutz gewährleistet werden und ein Missbrauch kann keineswegs vollständig ausgeschlossen werden. Zu den Missbrauchsmöglichkeiten zählen z.B. unbefugte Einsichtnahme oder Verhinderung der Zustellung seitens Drit- ter, Fälschung und Verfälschung durch schattenloses Kopieren, Fälschung von Unterschriften oder Signaturen, Veränderungen am Originalbeleg bzw. -text oder Manipulationen der Absenderkennung.

Weitere Informationen zu unserem secure E-Mail Verfahren finden Sie auch unter https://www.hcob- bank.de/de/kontakt/secure-e-mail/secure-e-mail/ bzw. stehen wir Ihnen über die üblichen Kommunikations- wege und Ansprechpartner gern zur Verfügung.

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VI. Informationen über Dienstleistungen

Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte, insbesondere Kreditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wert- papier- und Depotgeschäft, Termingeschäfte, Geschäfte in sonstigen Finanzinstrumenten, Zahlungsverkehr u. ä., soweit gesetzliche Regelungen keine Einschränkungen vorsehen.

1. Anlageberatung

Im Rahmen der Anlageberatung sprechen wir Ihnen gegenüber eine Empfehlung im Hinblick auf bestimmte für Sie geeignete Finanzinstrumente aus. Wir stützen diese Empfehlung für Kunden der Klassen Privatkunden und Professionelle Kunden auf eine Prüfung Ihrer persönlichen Umstände; insbesondere auf die Angaben, die Sie uns über das Formular „Kundenangaben für Geschäfte in Finanzinstrumenten“ aufgegeben haben. Zudem werden während des Anlageberatungsgespräches weitere persönliche Belange erhoben und berücksichtigt. Wir bitten Sie deshalb, in Ihrem eigenen Interesse sorgfältige Angaben zu machen. Wir weisen darauf hin, dass nach erfolgter Anlageberatung keine weitere regelmäßige Geeignetheitsprüfung zu den empfohlenen Finanzinstrumenten durch uns stattfindet.

Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Anlageberatung, welche die Qualität der Dienstleistung für Sie verbessert und Ihre Kundeninteressen bestmöglich berücksichtigt, beziehen wir eine breite Palette von Produkten verschiedener Emittenten in die Auswahl ein. Dabei werden aus der weltweit inzwischen unüberschaubaren An- zahl von Produkten unzähliger Emittenten grundsätzlich keine bestimmten Finanzinstrumente, Emittenten oder Wertpapierdienstleistungen bevorzugt oder nicht berücksichtigt. Lediglich Eigenemissionen der Hamburg Com- mercial Bank AG, die einem Produkt eines anderen Emittenten mindestens gleichstehen, werden Ihnen vorrangig angeboten.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Falle der Anlageberatung, wie auch im beratungsfreien Geschäft die Überwachung der Wertentwicklung Ihres Portfolios und der einzelnen Finanzinstrumente – mit Ausnahme des gesetzlich vorgeschriebenen Verlustschwellen-reportings i.S.v. Art 62 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 – nicht durch uns erfolgt. Das schließt jedoch nicht aus, dass wir z.B. bei einer Fälligkeit mit Anlageideen auf Sie zukommen.

Die Anlageberatung erbringen wir – wie schon bislang – nicht als Honoraranlageberatung, sondern als provisi- onsbasierte Anlageberatung. Das bedeutet, dass wir Ihnen kein gesondertes Entgelt für unsere Beratungsleistun- gen berechnen. Im Zusammenhang mit der Anlageberatung dürfen wir jedoch Zuwendungen gem. § 70 WpHG von unseren Vertriebspartnern erhalten. Wir setzen die erhaltenen Zuwendungen zur Aufrechterhaltung und Ver- besserung der Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienstleistungen oder -nebendienstleistungen ein und stellen durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicher, dass die Form der provisionsbasierten Anlagebera- tung keine Auswirkungen auf die Unabhängigkeit unserer Beratungsdienstleistung sowie Ihr Kundeninteresse hat. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Ausführungen in den Kapiteln B und C dieser Broschüre.

2. Beratungsfreies Geschäft

Im beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlageentscheidungen unabhängig von einer persönlichen Anlage- empfehlung unsererseits. Wir bewerten für Kunden der Klasse Privatkunden in diesem Fall lediglich die Ange- messenheit, d. h. wir prüfen und teilen Ihnen mit, ob Ihre im Formular „Kundenangaben für Geschäfte in Finan- zinstrumenten“ angegebenen Kenntnisse und Erfahrungen für das gewünschte Geschäft angemessen sind. Eine Überprüfung, ob die Anlage auch mit Ihren finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen vereinbar ist, prüfen wir im beratungsfreien Geschäft nicht. Für Kunden der Klassen Professionelle Kunden und Geeignete Gegenparteien wird die Angemessenheit der Geschäfte regelmäßig angenommen.

VII. Informationen über den Zielmarkt von Produkten

Im Rahmen der Produktentwicklung von Finanzinstrumenten wird für Wertpapiere und sonstige Finanzinstru- mente ein sog. Zielmarkt festgelegt. Der Zielmarkt beschreibt die Kundengruppe, an die sich das Produkt richtet und ist somit für den Vertrieb des jeweiligen Produktes richtungsweisend. Bei der Durchführung der Anlagebera-

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tung sowie auch im beratungsfreien Geschäft wird geprüft, ob das Produkt Ihrem Zielmarkt entspricht. Die Ziel- marktprüfung ist je nach Dienstleistung und Kundenklasse unterschiedlich umfangreich. So werden beispiels- weise im beratungsfreien Geschäft lediglich Ihre Kundenklassifizierung (Privatkunde oder Professioneller Kunde) sowie bei Privatkunden zusätzlich die angegebenen Kenntnisse und Erfahrungen in die Zielmarktprüfung mit ein- bezogen.

VIII. Mitteilungen über getätigte Geschäfte

Sie erhalten über jedes durch die Hamburg Commercial Bank AG ausgeführte relevante Geschäft in Finanzinstru- menten unverzüglich von uns eine Abrechnung oder eine Geschäftsbestätigung. Nähere Informationen zu den re- levanten Finanzinstrumenten und Ausführungsplätzen erhalten Sie im Kapitel D dieser Broschüre.

Wenn wir für Sie ein Wertpapierdepot führen, erhalten Sie zusätzlich am Anfang eines jeden Jahres den zum Ende des jeweiligen Vorjahres erstellten Auszug darüber. Abweichend hierzu werden Art und Häufigkeit der Be- richterstattung für Kunden der Finanzportfolioverwaltung im Finanzportfolioverwaltungsvertrag individuell ver- einbart.

IX. Hinweise zur Einlagensicherung

Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe an.

1. Freiwillige Institutssicherung

Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagensiche- rungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkung fortgeführt werden.

2. Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte entgegen Ziffer 1 ausnahmsweise die Instituts- sicherung nicht greifen, hat der Einleger gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner gedeckten Einlagen im Sinne des § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht ent- schädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind unter anderem Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäschetransakti- onen entstanden sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Bank und Verbindlichkeiten aus eigenen Akzep- ten und Solawechseln.

Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/sicherungssystem. Bitte beachten Sie auch Nr. 20 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtungen der Spar- kassen-Finanzgruppe hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten.

Die Hamburg Commercial Bank AG beabsichtigt, in mit Ablauf des Jahres 2021 vom Sicherungssystem der Spar- kassen-Finanzgruppe in das Sicherungssystem des privaten Banksektors (Bundesverbandes Deutscher Banken) überzuwechseln.

X. Informationen über gesetzliche Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung

Wir möchten Sie darüber informieren, dass bestimmte Forderungen gegen Banken und Sparkassen europaweit besonderen Vorschriften für den Fall der Bestandsgefährdung dieser Institute unterliegen.

Hintergrund sind die gesetzlichen Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung, die in einem Abwicklungs- fall zur Anwendung kommen können. Diese Regelungen (zum Beispiel sogenanntes „Bail-in“) können sich für den Gläubiger beziehungsweise Vertragspartner im Abwicklungsfall des Instituts nachteilig auswirken.

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Nähere Informationen, insbesondere, welche Verbindlichkeiten betroffen sein können, erfahren Sie unter:

www.bafin.de (unter den Suchbegriffen: "Haftungskaskade" und „insolvenzrechtliche Behandlung bestimmter Verbindlichkeiten“).

XI. Datenschutzrechtlicher Hinweis

Für Wertpapier- und sonstige Finanzdienstleistungen verarbeiten wir Ihre hierfür jeweils erforderlichen perso- nenbezogenen Daten. Zwecke sind die Erfüllung der mit Ihnen geschlossenen Verträge (beispielsweise Beratungs- verträge, Depotverträge) und die Erfüllung uns obliegender rechtlicher Verpflichtungen (z.B. aus dem WpHG).

XII. Information zum Steuereinbehalt bei Kapitalerträgen ohne Liquiditätszufluss

Sofern wir den Einbehalt einer Kapitalertragsteuer nicht aus einem Liquiditätszufluss vornehmen können (z. B.

im Fall der Vorabpauschale bei Investmentfonds oder bei der Einbuchung von Bonusaktien), sind wir gesetzlich ermächtigt, die anfallende Kapitalertragsteuer einem bei uns geführten Konto des Kunden zu belasten. Die Belas- tung eines nicht ausgeschöpften Kontokorrentkredits (eingeräumte Kontoüberziehung) ist dabei ausgeschlossen, wenn Sie vor dem Zufluss der Kapitalerträge der Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits widersprechen.

Deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich eines zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Steuerbetrag nicht oder nicht vollständig ab, sind wir gesetzlich verpflichtet, den vollen Kapitalertrag dem Finanzamt anzuzeigen.

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B Unser Umgang mit Interessenkonflikten

Wir erbringen eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen für unsere Kunden.

Interessenkonflikte lassen sich dabei nicht in jedem Fall vermeiden. Aus diesem Grunde haben wir, in Über- einstimmung mit den Vorgaben des Gesetzgebers, weitreichende Vorkehrungen zum Umgang mit Interessen- konflikten getroffen, über die wir Sie informieren möchten.

I. Was sind Interessenkonflikte?

Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn widerstreitende Interessen im Zusammenhang mit Bankdienstleistungen aufeinandertreffen und dies eine Beeinträchtigung von Kundeninteressen, aber auch von Interessen der Hamburg Commercial Bank AG zur Folge haben kann. Interessenkonflikte können innerhalb der Hamburg Commercial Bank AG entstehen sowie im Verhältnis unserer Kunden zu

1. unserem Haus, einschließlich des Vorstandes, 2. unseren Mitarbeitern,

3. Personen oder Unternehmen, die direkt oder indirekt durch Kontrolle im Sinne des Verhältnisses zwischen der Hamburg Commercial Bank AG und Tochterunternehmen verbunden sind,

4. anderen Kunden.

Zu den Mitarbeitern zählen auch die Personen, die durch den Einsatz von vertraglich gebundenen Vermittlern und im Rahmen von Auslagerungsvereinbarungen an der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -ne- bendienstleistungen durch die Hamburg Commercial Bank AG beteiligt sind.

II. Welche Geschäfte in Finanzinstrumenten sind relevant?

Bei den folgenden Wertpapierdienstleistungen können Interessenkonflikte auftreten (siehe Tabelle), sind jedoch nicht auf diese beschränkt und können auch bei anderen Bankdienstleistungen auftreten:

Finanzkommissionsge- schäft

Die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung

Market Making Das kontinuierliche Anbieten des An- und Verkaufs von Finanzinstrumenten an den Finanzmärkten zu selbst gestellten Preisen für eigene Rechnung unter Einsatz des eigenen Kapitals

Systematische

Internalisierung Das häufige organisierte und systematische Betreiben von Handel für eigene Rechnung in erheblichem Umfang außerhalb eines organisierten Marktes oder eines multilateralen oder organisierten Handelssystems, wenn Kunden- aufträge außerhalb eines geregelten Marktes oder eines multilateralen oder organisierten Handelssystems ausgeführt werden, ohne dass ein multilatera- les Handelssystem betrieben wird

Eigenhandel Das Anschaffen oder Veräußern von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere

Abschlussvermittlung Die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rechnung

Anlagevermittlung Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten

Emissionsgeschäft Die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien

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Platzierungsgeschäft Die Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung Finanzportfolioverwaltung Die Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter

Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum

Anlageberatung Die Abgabe von persönlichen Empfehlungen im Sinne des Artikels 9 der Dele- gierten Verordnung (EU) 2017/565an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Emp- fehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Infor- mationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird Eigengeschäft Die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rech-

nung, die keine Dienstleistung für andere darstellt

Interessenkonfliktpotenziale bergen auch folgende Wertpapiernebendienstleistungen in sich:

Depotgeschäft Die Verwahrung und die Verwaltung von Finanzinstrumenten für andere, ein- schließlich Depotverwahrung und verbundener Dienstleistungen wie Cash- Management oder die Verwaltung von Sicherheiten mit Ausnahme der Bereit- stellung und Führung von Wertpapierkonten auf oberster Ebene (zentrale Kontenführung) gemäß Abschnitt A Nummer 2 des Anhangs zur Verordnung (EU) Nr. 909/20014

Unternehmensberatung Die Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot von Dienstleistungen bei Unter- nehmenskäufen und Unternehmenszusammenschlüssen

Devisengeschäfte die in Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen stehen

Anlageempfehlung Das Verbreiten von Empfehlungen oder Vorschlägen von Anlagestrategien im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Anlagestrategieempfehlung) oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Ar- tikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Anlageemp- fehlung).

Dienstleistungen die im Zusammenhang mit dem Emissionsgeschäft stehen

III. Welche Interessenkonflikte können auftreten?

Bei der Erbringung jeder der zuvor aufgeführten Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen können Interessenkonflikte beispielsweise in den nachfolgend aufgeführten Situationen auftreten:

1. aus persönlichen Beziehungen von Mitgliedern der Geschäftsleitung, der Mitarbeiter oder mit diesen verbun- denen Personen zu anderen Unternehmen oder Organisationen,

2. bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten,

3. aus Nebentätigkeiten der unter Nr. 1 genannten Personen für andere Unternehmen oder Organisationen, 4. aus geschäftlichen Beziehungen, insbesondere Kreditbeziehungen, oder Kooperationen der Hamburg Com-

mercial Bank AG, den Mitgliedern ihrer Geschäftsleitung oder ihrer Mitarbeiter zu bzw. mit anderen Unter- nehmen (z. B. Emittenten) und Organisationen,

5. aus der Konzernstruktur der Hamburg Commercial Bank AG und weiteren direkten oder indirekten Beteili- gungen,

6. in der Anlageberatung und in der Finanzportfolioverwaltung aus dem eigenen (Umsatz-)Interesse der Ham- burg Commercial Bank AG am Absatz von Finanzinstrumenten, insbesondere von konzerneigenen Produkten sowie von eigen emittierten Wertpapieren,

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7. bei der Mitwirkung an Emissions- und Platzierungsgeschäften,

8. beim Verbreiten von Empfehlungen oder Vorschlägen von Anlagestrategien oder von Anlageempfehlungen, 9. aus anderen Geschäftstätigkeiten unseres Hauses und dem damit verbundenen Interesse an Eigenhandels-

gewinnen,

10. durch das Erlangen vertraulicher, nicht öffentlich bekannter Informationen,

11. aus sonstigen Vorteilen (wie Provisionen, Gebühren oder monetären bzw. nichtmonetären Zuwendungen), die die Hamburg Commercial Bank AG oder ein Mitarbeiter von einem Kunden erhält oder diesem gewährt, 12. durch eine erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vermittlern,

13. durch Grundsätze und Ziele, die den Umsatz, das Volumen oder den Ertrag der im Rahmen der Anlagebera- tung empfohlenen Geschäfte mittelbar oder unmittelbar beeinflussen können (Vertriebsvorgaben), oder 14. bei dem An- oder Verkauf von Finanzinstrumenten für Kundenportfolios, an denen die Bank, ihre Gesellschaf-

ten und Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter oder relevante Personen sowie die vertraglich gebundenen Vermittler zum Zeitpunkt des An- oder Verkaufs ein materielles Interesse haben (z. B. auf Grund von Eigengeschäften des Handels, Erwerb bzw. Veräußerung von börsennotierten Beteiligungen oder persönlichen Geschäften relevanter Personen (im Weiteren „Mitarbeitergeschäfte“), variablen Gehaltsbestanteilen)

15. durch die Weitergabe von (durch Dritte erstellte) Anlagestrategieempfehlungen oder Anlageempfehlungen, die aufgrund ihrer Veröffentlichung Grundlage für eine Anlageentscheidung der Kunden sein können, 16. bei dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren mit Entscheidungsspielraum in der Finanzportfolioverwaltung.

IV. Unsere Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten

In der Hamburg Commercial Bank AG überwacht eine unabhängige Compliance-Organisation, die unter direkter Verantwortung des Vorstands steht, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen. In ihren Aufgabenbereich fällt auch das Interessenkonfliktmanagement. Zur Vermei- dung von Interessenkonflikten ergreift Compliance unter anderem die folgenden Maßnahmen:

1. Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit sogenannten Chinese Walls, d. h. von virtuellen bzw. tatsächli- chen Barrieren zur Beschränkung des internen Informationsflusses,

2. Führung von Insider- bzw. Watchlists, in die neben Finanzinstrumenten mit Interessenkonfliktpotenzial auch die Mitarbeiter aufgenommen werden, die Kenntnis über die jeweiligen Informationen haben; Geschäfte in Finanzinstrumenten aus diesen Listen unterliegen besonderen Bestimmungen und einer strengen Kontrolle, 3. Überwachung unserer Eigengeschäfte,

4. Schaffung von Grundsätzen zur Auftragszuteilung bei der Zeichnung von Anleihen und Aktien 5. Führung einer Restricted-list zur Vermeidung von widersprüchlichen Handlungen,

6. Offenlegungspflicht für Mitarbeitergeschäfte in Finanzinstrumenten gegenüber Compliance, wenn die Tätig- keit der Mitarbeiter ein Interessenkonfliktpotenzial in sich birgt,

7. Information des Kunden über die Annahme oder Gewährung von Zuwendungen,

8. Als letztes Mittel die Offenlegung von potentiellen oder vorhandenen Interessenkonflikten in den von uns verbreiteten Anlage- und Anlagestrategieempfehlungen, wenn keine andere Maßnahme geeignet war, den Interessenkonflikt zu beseitigen oder zu regeln

9. Auftragsausführung entsprechend unseren Allgemeinen Grundsätzen der Auftragsausführung bzw. der Weisung des Kunden,

10. Regelungen über die Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen für unsere Mitarbeiter sowie 11. Schulungen unserer Mitarbeiter

Um ein effektives Interessenkonfliktmanagement vorhalten zu können, überprüfen wir regelmäßig unsere Geschäftstätigkeit auf Interessenkonfliktpotenziale und ergreifen die notwendigen Maßnahmen zu deren Be- wältigung. Wir haben somit umfangreiche organisatorische Vorkehrungen in unserem Haus getroffen, die den korrekten Umgang mit Interessenkonflikten sicherstellen. Dazu gehört u.a. die

1. Ausgestaltung der Vertriebsvorgaben nach Kriterien, welche die Kundeninteressen nicht beeinträchtigen sowie die Überwachung der Einhaltung dieser Vertriebsvorgaben,

2. Einrichtung von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in den wesentlichen Prozessen im Rahmen der Erbringung von Wertpapierdienstleitungen und -nebendienstleistungen sowie

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3. Einsatz von zuverlässigen und sachkundigen Mitarbeitern im Rahmen der Anlageberatung.

Darüber hinaus möchten wir Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter der Hamburg Commercial Bank AG oder mit ihr verbundene Personen keine Zuwendungen von Dritten annehmen oder gewähren dürfen, es sei denn, die Zuwendung ist darauf ausgerichtet, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern. Durch organisatorische Maßnahmen stellen wir sicher, dass die von uns erbrachten Dienstleistungen bei der Annahme oder Gewährung stets im Interesse unserer Kunden ausgeführt werden und dass Interessenkon- flikte erkannt und bewältigt werden. Darüber hinaus informieren wir unsere Kunden über Zuwendungen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Informationen über Zuwendungen im folgenden Kapitel C.

In der Finanzportfolioverwaltung treffen wir Entscheidungen über den Kauf und Verkauf von Wertpapieren im Rahmen der Anlagerichtlinien, ohne Ihre Zustimmung einzuholen. Diese Konstellation birgt ein Interessenkon- fliktpotenzial in sich. Den daraus resultierenden Risiken begegnen wir durch geeignete organisatorische Maßnah- men, insbesondere durch einen am Kundeninteresse ausgerichteten Investmentauswahlprozess.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass das Tagesgeschäft der Hamburg Commercial Bank AG zu Konflikten zwischen den Interessen der Bank und den Interessen der Mitglieder ihres Aufsichtsrats oder Vorstands oder an- derer Organmitglieder und leitender Angestellter führen kann. Um diesen Interessenkonflikten zu begegnen hat die Bank Richtlinien verabschiedet, mit denen diese Interessenkonflikte aufgedeckt und verhindert bzw. – falls eine Verhinderung nicht möglich ist – offengelegt werden sollen.

In diesem Zusammenhang hat die Hamburg Commercial Bank AG einen eigenen Corporate Governance Kodex entwickelt und berichtet jährlich über die Einhaltung dieses Kodex. Der Kodex verlangt u. a. die Offenlegung von Interessenkonflikten mit Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands. Darüber hinaus beachtet die Hamburg Commercial Bank AG die anwendbaren Vorschriften des deutschen Gesellschafts-, Kreditwesen und Wertpapier- rechts, die diese Interessenkonflikte beschränken.

Interessenkonflikte können bei der Weitergabe von Anlagestrategieempfehlungen oder Anlageempfehlungen oder anderen Informationen über Finanzinstrumente oder deren Emittenten, die direkt oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlageentscheidung enthalten, entstehen. Die Hamburg Commercial Bank AG erstellt keine eigenen Anlagestrategieempfehlungen oder Anlageempfehlungen, sondern verwendet ausschließlich Anlagestrate- gieempfehlungen oder Anlageempfehlungen in unveränderter Form, die von Drittinstituten erstellt werden, die der Aufsicht der BaFin unterliegen. Mögliche Interessenkonflikte, sowohl eigene als auch die des Erstellers der Anlagestrategieempfehlungen oder Anlageempfehlungen, werden dem Kunden –falls eine Verhinderung nicht möglich ist- offengelegt.

Um vermeiden zu können, dass sachfremde Interessen beispielsweise die Beratung, die Auftragsausführung, die Finanzportfolioverwaltung oder das Verbreiten von Anlage- und Anlagestrategieempfehlungen beeinflussen, haben wir hohe Standards für den Umgang mit unseren Kunden eingerichtet. Wir erwarten von unseren Mitarbei- tern größte Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstan- dards und insbesondere die Beachtung des Kundeninteresses. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, diese Stan- dards und Verhaltensregeln zu beachten.

Sollten diese Maßnahmen unerwartet einmal nicht ausreichen, um das Risiko der Beeinträchtigung von Kunden- interessen zu vermeiden, werden wir die betroffenen Kunden über die Art und Herkunft der Interessenkonflikte aufklären und gegebenenfalls in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung oder Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten.

Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne weitere Informationen zum Abschnitt B „Umgang mit Interessenkonflikten“

zur Verfügung.

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C Informationen über Zuwendungen

Wir bieten Ihnen neben eigenen Produkten auch Finanzinstrumente fremder Emittenten an. Für den Vertrieb die- ser Drittprodukte erhalten wir i. d. R. Zuwendungen in Form von verschiedenen Provisionen (einmalige und auch laufende) sowie ggf. auch Zuwendungen, die einen geldwerten Vorteil für uns mit sich bringen. Mit diesen Zuwen- dungen decken wir einen Teil unseres Aufwandes für eine effiziente und qualitativ hochwertige Infrastruktur, die wir für Ihre Beratung, den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten bereithalten. Wir stellen organi- satorisch sicher, dass diese Zuwendungen Ihren Interessen als Kunde nicht entgegenstehen, sondern für die Auf- rechterhaltung und weitere Verbesserung der Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienstleistungen und - nebendienstleistungen eingesetzt werden.

Die im Folgenden aufgeführten Zuwendungssätze und -spannen sind gerundet und dienen Ihrer allgemeinen In- formation. Vor dem Abschluss eines Geschäftes in Finanzinstrumenten werden Sie von Ihrem Berater darüber informiert, ob wir für Ihr gewähltes Produkt eine Zuwendung erhalten und wie hoch diese ist.

I. Investmentvermögen

Einmalige Zuwendung: Fondsgesellschaften erheben bei der Ausgabe von Fondsanteilen einen Ausgabeauf- schlag, der uns bis zur Höhe des gesamten Ausgabeaufschlags als einmalige Vertriebsvergütung zufließen kann.

Die Höhe des Ausgabeaufschlags beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts des Anteils und bei Aktienfonds, offenen Immobilienfonds und Misch- bzw. Dachfonds zwi- schen 0,1 und 5,75 % des Nettoinventarwerts des Anteils.

Laufende Zuwendung: Bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag wird kein Ausgabeaufschlag erhoben, sondern dem Fondsvermögen zur Verbesserung der Qualität unserer Dienstleistungserbringungeine laufende Vertriebsvergü- tung entnommen. Diese laufende Zuwendung erhalten wir für den Zeitraum, in dem Sie die Fondsanteile in Ihrem Depot verwahren lassen.

Teilweise erhalten wir auch bei Fonds mit Ausgabeaufschlag eine laufende Zuwendung, die typischerweise gerin- ger ausfällt, als bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Die Höhe der laufenden Zuwendung beträgt in der Regel bei- spielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p.a., bei Aktienfonds zwischen 0,1 und 1,5 % p.a., bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,1 und 0,6 % p.a. und bei Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 1,7 % p.a.

II. Anleihen und Zertifikate

Bei dem Erwerb von Anleihen und Zertifikaten erheben Emittenten während der Zeichnungsphase i. d. R. einen Ausgabeaufschlag. Die Höhe des Ausgabeaufschlages wird von dem jeweiligen Emittenten individuell festgelegt und bezieht sich immer auf den Nominalwert des Zertifikats bzw. der Anleihe. Üblicherweise betragen die Ausga- beaufschläge zwischen 0,0% und 2,5%. Als Gegenleistung für die durch uns erbrachte Beratung und den Vertrieb können uns diese Ausgabeaufschläge als Zuwendungen anteilig oder vollumfänglich vergütet werden.

Zusätzlich können wir für die zur Platzierung übernommenen Anleihen oder Zertifikate von Drittunternehmen weitere Zuwendungen erhalten. Höhe und Art dieser Zuwendungen sind dabei hauptsächlich von dem jeweiligen Emittenten und dem Platzierungsvolumen abhängig und werden individuell vereinbart. Üblich ist z. B. die Ge- währung sogenannter Upfrontbonifikationen. Dabei erhalten wir auf die zur Platzierung übernommenen Anleihen oder Zertifikate einen Diskont/Rabatt. Erfahrungsgemäß beträgt dieser Rabatt rd. 1,0% vom Nominalwert der Anleihe/des Zertifikats.

Von wenigen Emittenten können wir des Weiteren bestandsabhängige Vergütungen erhalten, die sich an der Haltedauer der Anleihen und Zertifikate in den Kundendepots orientieren. Insgesamt können diese Bestandspro- visionen rd. zwischen 0,1% und 1,0% p.a. des Kurs- oder Nominalwertes der Anleihen oder Zertifikate betragen;

üblicherweise werden 0,5% p.a. rückvergütet. In einem Einzelfall können uns 2,07% zugewendet werden.

(15)

III. Aktien und aktienähnliche Produkte

Für Platzierungen von Aktien und aktienähnlichen Produkten können wir Zuwendungen von den jeweiligen Emit- tenten erhalten. Art und Höhe der Zuwendungen bestimmen sich auch für diese Produkte nach den individuellen Vereinbarungen mit dem jeweiligen Emittenten.

IV. Sonstige Zuwendungen

Darüber hinaus erhalten unsere Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Drittprodukten weitere Leistungen, wie z. B. Informationsmaterial zur allgemeinen Vertriebsunterstützung, technische Unterstützungs- systeme, Möglichkeit der Teilnahme an Schulungen und Fachtagungen sowie die Zurverfügungstellung von Ver- triebsmaterial und Merchandising.

Je nach Marktentwicklung und Zusammensetzung unserer Produktpalette können wir neben den oben aufgeführ- ten weitere Zuwendungen erhalten. Soweit dies relevant wird, teilen wir Ihnen auch hierfür Art und Höhe der von uns ggf. vereinnahmten Zuwendungen im Einzelfall mit.

V. Hamburg Commercial Bank AG als Emittentin und Vermittlerin von Finanzinstrumenten

Wir gewähren unseren Vertriebspartnern für den Vertrieb unserer Produkte ebenfalls Zuwendungen, z. B. in Form von Rückvergütungen der erhobenen Ausgabeaufschläge für unsere Anleihen oder auch Zuwendungen mit geldwerten Vorteilen, beispielsweise durch die Bereitstellung von Werbematerialien. Bei dem Erwerb oder der Veräußerung unserer Produkte über einen Vertriebspartner werden Sie von diesem über die Art und Höhe der durch ihn vereinnahmten Zuwendungen aufgeklärt.

(16)

D Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung

Fassung: Februar 2020

Als Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind wir verpflichtet, Aufträge unserer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach einem schriftlich fixierten Verfahren auszuführen, das darauf ausgerichtet ist, das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden zu erzielen.

Es kommt dabei nicht darauf an, ob bei der Ausführung des einzelnen Auftrages tatsächlich das beste Ergebnis erzielt wird. Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis für den Kunden führt.

Wir ermöglichen die Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen:

I. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Allgemeinen Ausführungsgrundsätze bezieht sich auf Privatkunden und Professionelle Kunden. Geeignete Gegenparteien sind von den Vorschriften nicht erfasst. Um auch Professionellen Kunden den größtmöglichen Anlegerschutz gewährleisten zu können, unterscheiden wir nicht zwischen Privatkunden und Pro- fessionellen Kunden (nachfolgend gemeinsam als „Kunden“ bezeichnet).

Auf Basis der gesetzlichen Grundlage sind Ausgabe und Rücknahme von Anteilen an Investmentvermögen nicht Gegenstand der Allgemeinen Ausführungsgrundsätze. Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile erfolgt durch die Verwahrstelle.

II. Arten der Ausführung von Kundenaufträgen

1. Kommissionsgeschäfte

Bei Kommissionsgeschäften leiten wir Ihren Auftrag zur Ausführung grundsätzlich in unserem Namen für Ihre Rechnung weiter. Wird uns im Rahmen der Auftragserteilung kein bestimmter Ausführungsplatz angewiesen oder eine Ausführung als Festpreis gewünscht (siehe Punkte 2 und 3), kommen dabei die Allgemeinen Ausführungs- grundsätze zur Ermittlung des bestmöglichen Ergebnisses zur Anwendung.

Gemäß Nr. 1 (2) der Bedingungen für Wertpapiergeschäfte haben wir mit der Ausführung von Kundenaufträgen einen Zwischenkommissionär beauftragt. Als unser Zwischenkommissionär führt die Deutsche WertpapierService Bank AG (dwpbank) die Aufträge folgender Finanzinstrumentengruppen aus:

- Eigenkapitalinstrumente – Aktien und Aktienzertifikate - Schuldtitel (außer Geldmarktinstrumente)

- Strukturierte Finanzprodukte - Verbriefte Derivate

Bei der Ausführung von Produkten in den o.g. Finanzinstrumentengruppen kommen dabei die von der dwpbank aufgestellten Allgemeinen Ausführungsgrundsätze zur Anwendung. Diese Ausführungsgrundsätze sowie weitere Informationen sind über die Website www.dwpbank.de abrufbar.

Durch die Weiterleitung Ihrer Aufträge zur Ausführung an die dwpbank ist gewährleistet, dass bei der Ausführung gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis erzielt wird. Die dwpbank ermöglicht durch die Bereitstellung von auf uns abgestimmten, standardisierten Prozessen eine effektive und kostengünstige Ausführung, Abwicklung und Abrechnung von Wertpapiergeschäften. Durch die Bündelung dieser Faktoren bei der dwpbank werden insbeson- dere Kostenvorteile für Sie erzielt.

(17)

2. Weisungsgeschäfte

„Weisung“ bedeutet, dass Sie uns bei der Auftragserteilung einen Ausführungsplatz vorgeben können. Es gibt Finanzinstrumentengruppen, bei denen wir einen Auftrag nicht ohne eine Weisung von Ihnen entgegennehmen können. Ihrer Weisung werden wir stets Folge leisten. Sie ist für uns gegenüber den Allgemeinen Ausführungs- grundsätzen vorrangig und nur für den jeweils erteilten Auftrag gültig. Führen wir einen Auftrag auf Ihre aus- drückliche Weisung aus, finden die Ausführungsgrundsätze keine Anwendung. Die Pflicht zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses entsprechend dem Umfang Ihrer Weisung gilt damit als erfüllt.

Wir nehmen für alle Aufträge in Finanzinstrumentengruppen, die üblicherweise im Wege des Kommissionsge- schäfts über die dwpbank abgeschlossen werden, auch Weisungen entgegen. Die möglichen Ausführungsplätze entnehmen Sie bitte den Ausführungsgrundsätzen der dwpbank auf der Website www.dwpbank.de und geben den gewünschten Ausführungsplatz bei der Auftragserteilung an.

Für den Kauf oder Verkauf von Geldmarktinstrumenten, die an einem organisierten Markt oder multilateralen Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Nr. 8 WpHG gehandelt werden, benötigen wir eine Weisung von Ihnen.

Die möglichen Ausführungsplätze entnehmen Sie bitte den Ausführungsgrundsätzen der dwpbank auf der Webs- ite www.dwpbank.de und geben den gewünschten Ausführungsplatz bei der Auftragserteilung an.

Für den Kauf oder Verkauf von Anteilen an Investmentvermögen an einem organisierten Markt oder multilatera- len Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Nr. 8 WpHG benötigen wir ebenfalls eine Weisung von Ihnen. Die möglichen Ausführungsplätze entnehmen Sie bitte den Ausführungsgrundsätzen der dwpbank auf der Website

www.dwpbank.de und geben den gewünschten Ausführungsplatz bei der Auftragserteilung an.

Des Weiteren benötigen wir für börsengehandelte Derivate, die an mehreren organisierten Märkten (Terminbör- sen) oder multilateralen Handelssystemen i. S. d. § 2 Abs. 8 Nr. 8 WpHG handelbar sind, eine Weisung von Ihnen. Die üblichen bzw. üblicherweise genutzten Ausführungsplätze entnehmen Sie bitte der untenstehenden Tabelle und geben den gewünschten Ausführungsplatz bei der Auftragserteilung an.

3. Festpreisgeschäfte

Festpreisgeschäfte (auch „außerbörsliche Auftragsausführungen“) kommen direkt zwischen der Bank und dem Kunden, also außerhalb eines geregelten Marktes (Börse), zustande. Das Gegenparteirisiko mit der Bank trägt da- bei stets der Kunde.

Auch Finanzinstrumente, die üblicherweise als Kommissionsgeschäfte auszuführen wären, können alternativ als Festpreisgeschäft abgeschlossen werden. Voraussetzung dafür ist immer, dass die Bank die betreffenden Finan- zinstrumente im eigenen Bestand vorhält bzw. diese in den eigenen Bestand übernehmen kann. Die Ausführung als Festpreisgeschäft solcher Finanzinstrumente kann bei jeder Auftragserteilung durch den Kunden einzeln ange- wiesen werden und gilt dann als Weisungsgeschäft. Daneben ist es möglich zu vereinbaren, dass eine Ausführung als Festpreisgeschäft regelmäßig als Alternative zu den Kommissionsgeschäften geprüft wird. Diese Vereinbarung („Zustimmung zur außerbörslichen Auftragsausführung“) wird über das Formular „Kundenangaben für Geschäfte in Finanzinstrumenten“ getroffen.

Bei der Ausführung von Festpreisgeschäften, vor allem bei solchen, die üblicherweise als Kommissionsgeschäfte auszuführen wären, wahren wir das Kundeninteresse, indem der zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots angebo- tene Kurs marktgerecht und zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch den Kunden nicht eindeutig über- holt sein wird. Es besteht zudem auf Kundenwunsch die Möglichkeit der Ausführung an einem anderen Ausfüh- rungsplatz, soweit diese Finanzinstrumente dort gehandelt werden.

(18)

II. Übersicht der Ausführungsarten und -plätze von Kundenaufträgen

Finanzinstrumentengruppe Art der Ausführung Ausführungsplätze

Wertpapiere

- Eigenkapitalinstrumente (Aktien und Aktienzertifikate) - Schuldtitel

- Strukturierte Finanzprodukte - Verbriefte Derivate

- Börsengehandelte Wertpapiere

- Kommissionsgeschäft - Weisungsgeschäft - Festpreisgeschäft

- siehe www.dwpbank.de - im Falle des Festpreis-

geschäfts:

Hamburg Commercial Bank AG

- Anteile an Investmentvermögen - Weisungsgeschäft - siehe www.dwpbank.de

Sonstige Finan- zinstrumente - Repogeschäft

- Buy und Sellbackgeschäft - Wertpapierleihegeschäft - Asset Backed Securities

- Platzierungen von eigenen Emissionen - Übrige Finanzinstrumente

- Festpreisgeschäft - Hamburg Commercial Bank AG

IV. Auftragsausführung in der Finanzportfolioverwaltung

Für die Ausführung der im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung getroffenen Anlageentscheidungen gelten die Allgemeinen Ausführungsgrundsätze zur bestmöglichen Ausführung nach § 82 WpHG grundsätzlich ebenso wie für die Ausführung von Kundenaufträgen.

Der Finanzportfolioverwalter ist aufgrund des Finanzportfoliovertrages zu Entscheidungen befugt, Aufträge auch abweichend von den Allgemeinen Ausführungsgrundsätzen auszuführen, sofern dies für den Kunden von Vorteil ist. In diesen Fällen führen wir Ihre Aufträge im Sinne einer antizipierten Weisung aus.

V. Überprüfung der Ausführungsgrundsätze

Wir überprüfen unsere Grundsätze, die die Weiterleitung von Aufträgen an die dwpbank begründen und die Wirk- samkeit der Grundsätze anlassbezogen, mindestens einmal jährlich.

VI. Berichte über Ausführungsplätze und -qualität

Wir stellen Ihnen auf unserer Homepage www.hcob-bank.com pro Finanzinstrumentengruppe jährlich nachträg- lich Berichte über die fünf Ausführungsplätze, die ausgehend von ihrem Handelsvolumen am wichtigsten sind sowie zusammengefasste Informationen über die erreichte Ausführungsqualität, zur Verfügung.

Sofern Sie nicht an der elektronischen Informationsübermittlung teilnehmen, stellen wir Ihnen auf Wunsch die Ausführungsgrundsätze der dwpbank sowie die Berichte über Ausführungsplätze und -qualität gern ausgedruckt zur Verfügung.

(19)

E. Kosten und Nebenkosten

Auf den folgenden Seiten finden Sie einen Auszug aus unserem zum Stand der Erstellung der Broschüre gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis (Fassung: Juli 2020) mit den für Geschäfte in Finanzinstrumenten relevanten Angaben. Das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis stellen wir Ihnen auf unserer Internetseite und auf Anfrage gerne auch per E-Mail oder in Papierform zur Verfügung. Des Weiteren werden Ihnen in Abhän- gigkeit von Ihrer Kundenklasse und den angefragten Produkten weitere/andere Kosteninformationen zur Verfü- gung gestellt.

Zum besseren Verständnis finden sich auf den darauffolgenden Seiten des Weiteren exemplarische Kostenberech- nungen für gängige Geschäftsvorfälle.

4 Provisionen und Entgelte im Wertpapiergeschäft

1

4.1 Transaktionskosten

An- und Verkauf von

Aktien/Zertifikate/Optionsscheine sowie weitere Wertpapiere in

Stücknotiz)2 1,00 % des Kurswertes

§ Mindestprovision inländische Börsenplätze 50,00 €

§ Mindestprovision ausländische Börsenplätze 100,00 €

Fonds

Bei Ausführung über die Kapitalverwaltungsgesellschaft

§ Provision entfällt

§ Ausgabeaufschlag abhängig vom Fonds

Bei Ausführung über die Börse (Kauf und Verkauf) 1,00 % des Kurswertes

§ Mindestprovision inländische Börsenplätze 50,00 €

§ Mindestprovision ausländische Börsenplätze 100,00 €

Renten sowie andere Wertpapiere in Prozentnotiz2 0,50 % des Kurswertes

§ Mindestprovision inländische Börsenplätze 50,00 €

§ Mindestprovision ausländische Börsenplätze 100,00 €

§ Emissionen der Hamburg Commercial Bank AG (Ersterwerb) kostenfrei

Bezugsrechte

Kapitalmaßnahmen kostenfrei

Umrechnungskurse bei Fremdwährungsgeschäften

Die Bank rechnet bei Wertpapiergeschäften in Fremdwährungen auf Basis der Hamburg Commercial Bank- Kursindikation zu dem um 15.00 Uhr eines jeden Handelstages auf ihrer Internetseite (www.hcob-bank.de) für die jeweilige Währung veröffentlichten Geld- bzw. Briefkurs ab.

Die Kurse werden unter Berücksichtigung der zum Abrechnungstermin im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung gehandelten Kurse zwischen 12.50 Uhr und 13.10 Uhr ermittelt.

1 Es besteht die Möglichkeit, dass aus Geschäften in Zusammenhang mit dem Finanzinstrument oder der Wertpapierdienstleis- tung noch weitere Kosten und Steuern entstehen können, die nicht über die Hamburg Commercial Bank AG gezahlt oder von ihr in Rechnung gestellt werden.

(20)

4.2 Depotverwahrung/-verwaltung

Depotverwahrung/-verwaltung

(vierteljährliche Abrechnung, alle Beträge inklusive Mehrwertsteuer)

Pro Posten 0,119 % des Kurswertes

§ Mindestprovision pro Jahr 23,80 €

§ Höchstbetrag pro Jahr 714,00 €

Depots ohne Bestand kostenfrei

Emissionen der Hamburg Commercial Bank AG kostenfrei

Übertragung, Lieferung von Wertpapieren alle Beträge inklusive Mehrwertsteuer

Gutschrift girosammelverwahrter Wertpapiere kostenfrei

Übertragung im Girosammeldepot kostenfrei

Effektive Einlieferung von girosammelverwahrfähigen Wertpapieren zur

§ Girosammelverwahrung 11,90 €

§ Streifbandverwahrung 29,75 €

§ Effektive Übertragung kostenfrei

§ Effektive Auslieferung kostenfrei

Umschreibung von Namensaktien

§ in Girosammelverwahrung 5,95 €

§ in Streifband und Wertpapierrechnung 11,90 €

Im Ausland verwahrte Wertpapiere alle Beträge inklusive Mehrwertsteuer

Gutschrift im Ausland verwahrter Wertpapiere kostenfrei

Übertragung

§ an andere Kreditinstitute kostenfrei

§ auf ein anderes Depot bei uns kostenfrei

Effektive Einlieferung 14,88 €

Effektive Auslieferung kostenfrei

Einlösung von Wertpapieren und Kupons Diese Leistungen sind mehrwertsteuerfrei.

€ / DM-Kupons und fällige Schuldverschreibungen

§ der Hamburg Commercial Bank AG kostenfrei

§ anderer inländischer Landesbanken kostenfrei

§ bei denen die Hamburg Commercial Bank AG als Nachfolgeinsti- tut Zahlstelle ist

kostenfrei

Kupons zu anderen auf € / DM lautenden Wertpapieren

§ Depotgeschäft kostenfrei

Andere auf € / DM lautende Schuldverschreibungen

§ Depotgeschäft kostenfrei

Auf Fremdwährung lautende Kupons und fällige Schuldverschrei- bungen (Inkassoverfahren)

§ Depotgeschäft kostenfrei

(21)

4.3 Sonstiges

Informationen zum Wertpapiergeschäft

Jahres-Depotauszug, Jahres-Erträgnisaufstellung kostenfrei

Außerterminliche Depotauszüge

§ ohne Kurse und Kursbewertung 5,00 €

§ jede weitere Seite 2,50 €

§ mit Kursen und Kursberechnung 7,50 €

§ jede weitere Seite 5,00 €

Nachträglich angeforderte Duplikate

Jahres-Depotauszug, Jahres-Erträgnisaufstellung 2,50 €

Zins-, Dividenden- und Ertragsgutschriften

§ ohne Steuerbescheinigung 2,50 €

§ mit Steuerbescheinigung 5,00 €

Buchungsanzeigen, Kauf- und Verkaufsabrechnungen 2,50 €

Limite

Erteilung / Änderung / Streichung / Verlängerung kostenfrei

Service zum Quellensteuerrückerstattungsverfahren gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Vollmacht)

Preis je Auftrag 50,00 €

zuzüglich

Preis je Position des Auftrages

(zuzüglich anfallender, fremder Lagerstellenkosten) 5,00 €

Fremdkosten inländische Börsen

Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere kön- nen je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrund- lagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuel- len Wertpapierauftrag können Sie gern bei Ihrer/m Kundenberater/in erfragen.

Sonstige Handelsplätze, insbesondere ausländische Börsen

Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Dritten / Drittlandes an.

Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gern bei Ihrer/m Kundenberater/in erfragen.

Umlagegebühr

Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als dort, wo der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig.

(22)

4.4 Dienstleistungen

Exemplarische Kostenberechnungen

Bei den folgenden Kostenberechnungen ist zu berücksichtigen, dass es sich um beispielhafte Kostenberechnungen handelt. Die ausgewiesenen Kosten müssen nicht den Kosten entsprechen, die für die von Ihnen gewünschte Transaktion anfallen.

Kunden, die am elektronischen Versand teilnehmen (siehe Kapitel A. V.), wird i. d. R. eine transaktionsbezogene Kosteninformation bzw. in Abhängigkeit vom gewünschten Produkt auch eine andere allgemeine Kosteninforma- tion vor Abschluss eines Geschäftes in Finanzinstrumenten zur Verfügung gestellt.

(23)

Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Aktie I) Auftragsdaten

Produkt: Muster-Aktie

Art des Geschäfts: Kauf Kommission

Anzahl Aktien: 100

Kurs Vortag (Schlusskurs): 100,00 EUR

Kurswert (Anlagebetrag): 10.000,00 EUR

II) Aufstellung der Kostenpositionen und Zuwendungen Einstiegskosten (einmalig)

Dienstleistungskosten1,2 100,00 EUR 1,00%

Produktkosten 0,00 EUR 0,00%

Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00%

Laufende Kosten (p.a.)

Dienstleistungskosten3 23,80 EUR 0,24%

Produktkosten 0,00 EUR 0,00%

Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00%

Ausstiegskosten (einmalig)

Dienstleistungskosten 100,00 EUR 1,00%

Produktkosten 0,00 EUR 0,00%

Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00%

III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren

Dienstleistungskosten1,2,3 319,00 EUR 0,64% p.a.

Produktkosten 0,00 EUR 0,00% p.a.

Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00% p.a.

Gesamtkosten 319,00 EUR 0,64% p.a.

davon Zuwendung 0,00 EUR 0,00% p.a.

Erläuterung:

Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 319,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z.B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wert- entwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen.

IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite

Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommen Haltdauer wie folgt:

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 1,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%

Dienstleistungskosten lfd. Kosten p.a.3 0,24% 0,24% 0,24% 0,24% 0,24%

Ausstiegskosten 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 1,00%

Einstiegskosten 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%

Produktkosten lfd. Kosten p.a. 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%

Ausstiegskosten 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%

Fremdwährungskosten 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%

Gesamtkosten 1,24% 0,24% 0,24% 0,24% 1,24%

Erläuterungen:

Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Bank in Rechnung gestellt werden:

• Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d.h. die Kosten für den Erwerb des Produkts.

• Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d.h. die Kosten für den Verkauf des Produkts.

Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussagen über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann.

1 Bei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z.B.

Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen.

2 Auf den Kurswert bzw. Anlage-/Abrechnungsbetrag

3 Die Dienstleistungskosten (jährliches Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben, d.h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Das Mindestdepotentgelt beträgt 23,80 EUR. Die Umrechnung in % erfolgt auf Basis des Anlagebetrages.

(24)

Exemplarischer Kostenausweis für den Verkauf einer Muster-Aktie I) Auftragsdaten

Produkt: Muster-Aktie

Art des Geschäfts: Verkauf Kommission

Anzahl Aktien: 200,00

Kurs Vortag (Schlusskurs): 50,00 EUR

Kurswert: 10.000,00 EUR

II) Aufstellung der Kostenpositionen Ausstiegskosten (einmalig bei Verkauf)

Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00%

Produktkosten 0,00 EUR 0,00%

Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00%

III) Kostenzusammenfassung

Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00% p.a.

Produktkosten 0,00 EUR 0,00% p.a.

Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00% p.a.

Gesamtkosten 100,00 EUR 1,00% p.a.

1 Bei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z.B.

Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen.

(25)

Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Anleihe I) Auftragsdaten

Produkt: Muster-Anleihe

Art des Geschäfts: Kauf Kommission

Nominal: 10.000,00 EUR

Kurs Vortag (Schlusskurs): 100,00%

Kurswert: 10.000,00 EUR

II) Aufstellung der Kostenpositionen und Zuwendungen Einstiegskosten (einmalig)

Dienstleistungskosten1,2 50,00 EUR 0,50%

Produktkosten 0,00 EUR 0,00%

Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00%

Laufende Kosten (p.a.)

Dienstleistungskosten3 23,80 EUR 0,24%

Produktkosten 0,00 EUR 0,00%

Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00%

Ausstiegskosten

Dienstleistungskosten1 50,00 EUR 0,50%

Produktkosten 0,00 EUR 0,00%

Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00%

III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren

Dienstleistungskosten1,2,3 219,00 EUR 0,44% p.a.

Produktkosten 0,00 EUR 0,00% p.a.

Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00% p.a.

Gesamtkosten 219,00 EUR 0,44% p.a.

davon Zuwendung 0,00 EUR 0,00% p.a.

Erläuterung:

Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 219,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Bei Fälligkeit der Anleihe entfallen die Ausstiegskosten. Die tatsächlichen Kosten kön- nen z.B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen.

IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite

Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommen Haltdauer wie folgt:

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 0,50% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%

Dienstleistungskosten lfd. Kosten p.a.3 0,24% 0,24% 0,24% 0,24% 0,24%

Ausstiegskosten 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,50%

Einstiegskosten 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%

Produktkosten lfd. Kosten p.a. 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%

Ausstiegskosten 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%

Fremdwährungskosten 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%

Gesamtkosten 0,74% 0,24% 0,24% 0,24% 0,74%

Erläuterungen:

Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Bank in Rechnung gestellt werden:

• Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d.h. die Kosten für den Erwerb des Produkts.

• Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d.h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts.

Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussagen über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann.

1 Bei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z.B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen.

2 Auf den Kurswert bzw. Anlage-/Abrechnungsbetrag

3 Die Dienstleistungskosten (jährliches Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben, d.h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Das Mindestdepotentgelt beträgt 23,80 EUR. Die Umrechnung in % erfolgt auf Basis des Anlagebetrages.

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