PROGRAMM
2022
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ÜBER UNS 5
LEISTUNGSSPEKTRUM 6
QUALIFIZIERUNGSBEREICHE: 8
Multiplikatorenschulung für Elternkurse Kinderschutz
Ausgewählte Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder)Gesundheit
Angebote für die Orts- und Kreisverbände des Deutschen Kinderschutzbundes NRW
REFERENTEN UND REFERENTINNEN 108
KOOPERATIONSPARTNER 112
TAGUNGSHÄUSER 113
FÖRDERMÖGLICHKEITEN 114
ANMELDEVERFAHREN / TEILNAHMEBEDINGUNGEN 115
IMPRESSUM 116
INHALT SEITE
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Die Bildungsakademie BiS, unter der Trägerschaft des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband NRW e.V., bietet Ihnen ein vielfältiges Angebot verschiedenster Themen rund um den Schutz von Kindern und Jugendlichen, deren Wohlbefinden und gesunde Entwicklung.
Bei der Auswahl unserer Themenangebote legen wir großen Wert auf Aktualität, neu- este wissenschaftliche Erkenntnisse und Praxisnähe. Die Angebote bieten den teilneh- menden Fachkräften der Sozialen Arbeit, des Gesundheitswesens, der schulischen und außerschulischen Bildung sowie weiteren Interessierten einen Raum der Begegnung, des gegenseitigen Austauschs und der Vernetzung. Unsere Angebote bieten wir als Prä- senzveranstaltungen sowie in ausgewählten Bereichen auch als Online-Seminare an.
Besonders am Herzen liegt uns dabei das persönliche Wohlbefinden der Teilnehmen- den. Unsere hoch qualifizierten Referent*innen gestalten die Veranstaltungen bedarfs- orientiert mit viel Engagement, Freude und einer wertschätzenden und respektvollen Haltung.
UNSERE LEITLINIEN:
Weiterbildung teilnehmerorientiert und praxisbezogen gestalten!
BiS fördert und stärkt Ihre Kompetenzen und erweitert Potenziale durch die Weiterbil- dungsangebote. BiS steht für Bildung, Kommunikation und Service. Diese drei Begriffe sind für BiS Anspruch und Verpflichtung gleichermaßen. Bildung bedeutet für uns, mit Ihnen gemeinsam Normen für eine Kind- und Familienorientierung sowie ein Bewusst- sein für Werte und Haltungen in der Zusammenarbeit mit Menschen zu gestalten. Die Kommunikation mit Ihnen ist uns wichtig, da wir Ideen, Wissen und Erkenntnisse aus- tauschen wollen. Service beinhaltet für uns, dienstleistungsorientiert zu arbeiten und Ihre Interessen zu berücksichtigen. Wir sehen unsere Teilnehmenden in beruflichen, ge- sellschaftlichen und privaten Lebensbezügen und wollen Lernprozesse in allen beruf- lichen Lebensphasen begleiten und unterstützen.
Die in diesem Heft genannten Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen, sofern es nichts anders vermerkt ist.
Qualität ist uns wichtig - Rezertifiziert!
ÜBER UNS
6 dass u.a.
• die Zufriedenheit der Teilnehmenden im Mittelpunkt der Qualitätsbestrebungen steht,
• die Planung sich an den Interessen der Teilnehmenden und am gesellschaftlichen Bedarf ausrichtet,
• bei der Auswahl der Referent*innen auf deren fachliche und pädagogische Kompetenz geachtet wird,
• Anregungen, Lob und Kritik aufgegriffen werden und
• die Bildungsakademie BiS sich verpflichtet, die Qualität systematisch weiter zu entwickeln.
Ihre Meinung zählt!
Anregungen, Verbesserungsvorschläge, Lob und Kritik nehmen wir gerne entgegen.
Nach dem Verfahren unseres Verbesserungsmanagements werden wir Ihre Anliegen aufgreifen, prüfen und rückmelden.
UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM
Jahresprogramm
Unser Programmangebot besteht aus Präsenzveranstaltungen sowie ausgewählten On- line-Seminaren. Die Angebote umfassen insbesondere folgende Themenbereiche:
1. Multiplikatorenqualifizierung für Elternkurse 2. Kinderschutz
3. ausgewählte Bereiche der Kinder und Jugendhilfe 4. (Kinder)Gesundheit
5. Angebote für die Orts- und Kreisverbände des Deutschen Kinderschutzbundes NRW Inhouseveranstaltungen nach Maß
Die im Programm genannten Veranstaltungen und Themenbereiche führen wir auch als speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Inhouse-Seminare durch. Termine, zeit- licher Umfang und Preise unserer fachlichen Begleitung und Durchführung stimmen wir im Vorfeld mit Ihnen ab.
Fachveranstaltungen
Neben den terminierten, ausgeschriebenen Fortbildungen und den Inhouse-Schulungen führen wir auch Großveranstaltungen und Fachtagungen durch.
zertifi ziert durch
2211-130
BRANCHENMODELL WEITERBILDUNG gültig bis November 2022
Bei Interesse rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Bildungsakademie BiS Hofkamp 102
42103 Wuppertal Tel.: 0202 74 76 588 - 20 Fax: 0202 74 76 588 - 10 info@bis-akademie.de www.bis-akademie.de
TELEFONISCHE BERATUNGSZEITEN montags von 10:00 – 15:00 Uhr
dienstags – donnerstags von 10:00 – 13:00 Uhr
Ansprechpartner*innen BIRGIT KNAUER
Leitung, Planung und Koordination, Bildungsreferentin (Kinder)Gesundheit MARINA RAMIN
Bildungsreferentin Kinderschutz ANNE WISSEMANN, STEFANIE HOLTEN
Verwaltung, Anmeldeverfahren, Rechnungsstellung
Wir freuen uns auf Ihr Interesse und eine persönliche Begegnung!
Ihr BiS-Team KRISTA KÖRBES
Geschäftsführerin Auxiulium gGmbH / Bildungsakademie BiS
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QUALIFIZIERUNGSBEREICH
MULTIPLIKATORENQUALIFIZIERUNG FÜR ELTERNKURSE
1
INHALT KURS-NR. SEITE
Starke Eltern – Starke Kinder® Schulung zur Elternkursleitung
ONLINE
Online Seminar Starke Eltern – Starke Kinder®
Fortbildung für pädagogische Fachkräfte
Online Seminar GETREL – Getrennt lebende Eltern Online Seminar Der kollegiale Austausch –
Auffrischung zur Durchführung eines Starke Eltern - Starke Kinder® Elternkurses
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104 o/22
106 o/22 108 o/22
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Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Kör- perliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig (§1631 Abs. 2 BGB). Angebote wie der Elternkurs Starke Eltern- Starke Kinder® sollen Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte unterstützen, ihre Erziehungs- verantwortung besser wahrnehmen zu können. Sie sollen Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können (§16 SGB VIII).
Ziel der Elternkurse Starke Eltern – Starke Kinder® ist es, das Selbstvertrauen der Eltern als Erziehende zu stärken, die Kommunikation in der Familie zu verbes- sern und den Kinderrechten Geltung zu verschaffen.
Vermittelt wird das Modell der „anleitenden Erziehung“.
ZIELGRUPPE
Fachkräfte mit pädagogischer / psychologischer Grund- qualifikation, mit Erfahrungen in der Elternarbeit und in der Leitung von Gruppen mit Erwachsenen. Eine end- gültige Zulassung erfolgt nach Rücksendung und Prü- fung eines Vorstellungsbogens.
ZIEL
Die Teilnehmenden dieser Schulung werden zur Durch- führung der Elternkurse Starke Eltern- Starke Kinder® befähigt. An den 12 Abenden dieses Elternkurses wer- den den Eltern die Inhalte in einer Kombination aus Theorie und Selbsterfahrung vermittelt.
STARKE ELTERN – STARKE KINDER® SCHULUNG ZUR ELTERNKURSLEITUNG
→ Kurs-Nr. 100/22, 101/22
Wann:
25./26.04.2022 (Block I) 23./24.05.2022 (Block II) (Kurs 100/22)
Anmeldefrist: 11.04.2022
Wann:
12./13.09.2022 (Block I) 24./25.10 2022 (Block II) (Kurs 101/22)
Anmeldefrist: 29.08.2022
Uhrzeit:
10:00 – ca.17:30 Uhr (Tag 1) 09:00 – ca. 16:30 Uhr (Tag 2)
Wo:
Bildungszentrum der Bergischen Diakonie, Wuppertal
Kosten:
640,– € (inkl. Tages- verpflegung, davon 500,- € reine Seminarkosten, s. S. 114) Übernachtungskosten nach Absprache
Referent:
Tillmann Schrörs max. Personen: 14 Inhouse: ja
10 Die um das Thema „psychische Gesundheit“ aktualisierten Elternkurse basieren auf Theorien der psychischen Kindergesundheit, in die auch neuere wissenschaftliche Er- kenntnisse z.B. aus der Neurobiologie einbezogen wurden. Zur Vermittlung der Kurs- inhalte werden unterschiedliche Methoden verwendet. Die Schulung beinhaltet theore- tische Grundlagen und praktische Übungen vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen.
Ein der Schulung zugehöriges Kurshandbuch wir den Teilnehmenden mit Beginn der Schulung ausgehändigt. Nach erfolgreicher Teilnahme an der viertägigen Schulung er- halten die Teilnehmenden ein Zertifikat. Damit können die Elternkurse Starke Eltern – Starke Kinder® unter diesem Namen und mit Hinweis auf die Rechte des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) vor Ort angeboten werden.
Mit einer verbindlichen Erklärung verpflichten sich die Elternkursleitungen, die vom DKSB beschlossenen Standards und Richtlinien anzuerkennen und anzuwenden.
Erwünscht ist die Durchführung der Elternkurse in Kooperation mit einer Institution.
In NRW wurden bereits viele Elternkursleitungen Starke Eltern - Starke Kinder® geschult und die Elternkurse werden in manchen Regionen von unterschiedlichen Trägern angeboten. Zur Ermittlung des Bedarfs vor Ort können Sie anhand einer Ad- ressliste der Elternkursanbieter auf der Homepage des DKSB NRW (www.dksb-nrw.de) Hinweise auf mögliche Träger vor Ort finden. Eine weitere Möglichkeit ist die Nachfrage bei einem örtlichen Kinderschutzbund.
ONLINE SEMINAR – STARKE ELTERN – STARKE KINDER®
FORTBILDUNG FÜR PÄDAGOGISCHE FACHKRÄFTE
→ Kurs-Nr. 104 o/22
Wann:
25./26.01.2022
Anmeldefrist: 15.01.2022
Uhrzeit:
Jeweils 10:00 – 13:00 Uhr
Veranstaltungsform:
Online / Zoom
Kosten:
160,– €
Referent:
Tillmann Schrörs
Teilnehmer*innen:
Maximal 18
Technische Voraussetzungen:
PC/Laptop mit Webcam und Mikrophon sowie eine stabile Internetverbindung
„Überall lernt man nur von dem, den man liebt“ (Goethe) Das Fortbildungskonzept baut auf den Erfahrungen und Grundlagen des Elternkurses Starke Eltern Starke Kinder® des Deutschen Kinderschutzbundes auf. Die- ses Konzept folgt dem Grundsatz „Probleme kann man nicht für andere lösen, nur dabei helfen!“ und verzich- tet bewusst auf Tipps und Ratschläge. Gemeinsam mit Eltern Ideen für erzieherische Interventionen in einer lebendigen Beziehung zum Kind zu entwickeln, heißt lebensweltorientiert Ressourcen der Eltern wahrzu- nehmen, diese Stärken einzubringen und weiter zu ent- wickeln. Das etablierte und erfolgreiche Elternkurs- programm enthält viele Elemente, die pädagogische Fachkräfte in ihrer Arbeit mit Eltern übernehmen und einsetzen können. Die Fortbildung stellt diese vor und ermöglicht diese Methoden praktisch anzuwenden und einzuüben. In dem Kurs geht es um die Vermittlung der Methoden und Inhalte des Elternkursprogramms; nicht um die Befähigung zur Durchführung eines Elternkur- ses.
ZIELGRUPPE
Pädagogische Fachkräfte ZIEL
Ein Ziel der Fortbildung ist es, pädagogischen Fach- kräften einen Einblick in das Elternkurskonzept Starke Eltern Starke Kinder® zu geben und sie in die zentralen Themen des Kurses einzuführen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Auseinandersetzung mit dem Modell der „an- leitenden Erziehung“ und das praktische Einüben von Methoden. In diesem Zusammenhang geht es auch im- mer um die Frage, wie können Eltern auf verschiedenen Ebenen für eine Zusammenarbeit gewonnen werden.
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• Reflexion persönlicher Werte und Erziehungsziele Was bedeutet Ressourcenorientierung?
• Wie kann im Alltag eine Atmosphäre von gegenseitiger Achtung, Anerkennung und Vertrauen geschaffen werden?
• Grundlegende Kommunikationstechniken wie Einfühlsames Zuhören, typische Reaktionsweisen und die Anwendung von Feedback zur Verhaltenssteuerung
• Umgang mit Gefühlen und Grenzen Wie kann Kritik konstruktiv eingesetzt werden?
Methoden: Vortrag, Rollenspiel, Anleitung von Gruppenarbeit.
ONLINE SEMINAR – GETREL – GETRENNT LEBENDE ELTERN
→ Kurs-Nr. 106 o/22
Wann:
22./23.02.2022
Anmeldefrist: 08.02.2022
Uhrzeit:
Jeweils 10:00 – 13:00 Uhr
Veranstaltungsform:
Online / Zoom
Kosten:
160,– €
Referent:
Tillmann Schrörs
Teilnehmer*innen:
Maximal 12
Technische Voraussetzungen:
PC/Laptop mit Webcam und Mikrophon sowie eine stabile Internetverbindung
Elternkursleiter*innen werden oft mit Fragen getrennt- lebender Eltern konfrontiert. Der GETREL Kurs kann als begleitendes Angebot gesehen werden, das z.B. einmal monatlich für eine kontinuierliche Arbeit an schwierigen Themen der Trennung genutzt werden kann.
ZIELGRUPPE
Elternkursleitungen, die zusätzliches Material einset- zen wollen, um getrenntlebenden Eltern den schwieri- gen und oft konfliktreichen Weg durch die Trennung zu erleichtern.
ZIEL
Neben dem „Starke Eltern – Starke Kinder Angebot“ ein niederschwelliges Angebot speziell für getrenntleben- de Eltern anzubieten.
INHALTE
Trennung und die besonderen Herausforderungen:
• Wie gehe ich mit den Gefühlen meiner Kinder um?
• Wie kann ich mich selbst regulieren?
• Was braucht mein Kind in der Trennung besonders?
• Eltern sein als Arbeitsteam, wie kann das gelingen?
• Was bedeutet ein*e neue*r Partner* für unser Kind?
14 Der kollegiale Austausch bzw. das Refreshing dient zertifizierten Starke Eltern – Starke Kinder® Kursleite- rinnen und Kursleitern als Möglichkeit, die Wiederauf- nahme von Elternkursen zu erleichtern, wenn sie über längere Zeit keine Kurse gegeben haben. Das Auffri- schen der Inhalt erleichtert einerseits den Neueinstieg in das Thema, dient aber auch gleichzeitig dazu vieles Interessantes aus der bewährten Praxis aufzugreifen, den kollegialen Austausch zu unterstützen und Sicher- heit zu erlangen.
ZIELGRUPPE
Kursleiterinnen und Kursleiter Starke Eltern - Starke Kinder®
ZIEL
Auffrischung des SESK Kurshandbuches und Klärung offener Fragen.
INHALTE
• Kurshandbuch
• Praktische Handreichungen
• Übung einzelner Kapitel
• Individuelle Fragestellungen
• Kollegialer Fachaustausch
DURCHFÜHRUNG EINES STARKE ELTERN - STARKE KINDER® ELTERNKURSES
→ Kurs-Nr. 108 o/22
Wann:
08./09.03.2022
Anmeldefrist: 24.02.2022
Uhrzeit:
Jeweils 10:00 – 13:00 Uhr
Kosten:
160,- €
Referent:
Tillmann Schrörs
Teilnehmer*innen:
14
Technische Voraussetzungen:
PC/Laptop mit Webcam und Mikrophon sowie eine stabile Internetverbindung
QUALIFIZIERUNGSBEREICH
KINDERSCHUTZ
2
Grundlagen (sexualisierte) Gewalt als Basis zur Er- arbeitung eines Schutzkonzeptes
Grundlagen eines ganzheitlichen Schutzkonzepts Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft gemäß den §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG
Grundlagen Kinderschutz – Erkennen-Beurteilen- Handeln
Die Fallberatung durch die Kinderschutzfachkraft - Refreshing
Kinderrechte und Kinderschutz in der Kindertagesstätte
Handlungskette bei Verdachtsfällen von Kindeswohl- gefährdung – Fallbeispiele praktisch erarbeiten Weibliche Genitalbeschneidung im Kontext von Kindeswohlgefährdung
Beteiligung von Eltern, Kindern und Jugendlichen in der Gefährdungseinschätzung
Erfassung und Einschätzung von
Kindeswohlgefährdung in Theorie und Praxis Aber niemand hat etwas getan – herausfordernde Aspekte der Einschätzung und des Handelns bei Verdacht auf sexuelle Gewalterfahrungen in Kindheit und Jugend
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INHALT KURS-NR. SEITE
200/22
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209/22
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16 Kinder psychisch erkrankter und/oder sucht-
erkrankter Eltern im Spannungsfeld von Prävention und Kindeswohlgefährdung
„Vom Opfer zum Täter“ – Realität oder Mythos?
Sexuell grenzverletzende Kinder und Jugendliche Datenschutz im kooperativen Kinderschutz Rechtliche Aspekte im Kinderschutz
Rechtliche Aspekte der Beratung von Kindern und Jugendlichen nach der SGB VIII Reform
§8a und die Rolle der Erzieherin/ des Erziehers im Kontext der Kindeswohlgefährdung und der Zusam- menarbeit mit Eltern – rechtliche Sicherheit für die eigene Arbeit
Dokumentation im Kinderschutz
Kinder mit Behinderung im Kinderschutz Uneins bei der Gefährdungseinschätzung Jungs sind anders - Mädchen auch
Zertifikatskurs Interdisziplinären Kinderschutz in der kommunalen Praxis gestalten Blended Learning Format
ONLINE Seminare auf Seite 17 ↓
QUALIFIZIERUNGSBEREICH
KINDERSCHUTZ
2
ONLINE
Online Seminar Grundlagen Kinderschutz Blended Learning Format Erkennen - Beurteilen - Handeln Online Seminar – Sexualpädagogische Konzepte und Schutzkonzepte für Kitas und Familienzentren Online Seminar – Zertifikatskurs Kinderschutzfach- kraft gemäß den §§8a, 8b SGB VIII und §4 KKG Online Seminar Kindeswohlgefährdung Erkennen Beurteilen Handeln in der Kindertagespflege Online Seminar Kindeswohlgefährdung bei Babys und Kleinkindern im Alter von 0 - 3 Jahren Online Seminar Datenschutz im kooperativen Kinderschutz
Online Seminar – §8a und die Rolle der Erzieherin/
des Erziehers im Kontext der Kindeswohlgefährdung und der Zusammenarbeit mit Eltern – rechtliche Sicherheit für die eigene Arbeit
Online Seminar Dokumentation im Kinderschutz Online Vortrag Jungs sind anders, Mädchen auch - geschlechtergerechte Stärkung der Persönlichkeit im Sinne der Präventionsarbeit
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INHALT KURS-NR. SEITE
200 o/22
202 o/22
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211 o/22, 212 o/22 248 o/22
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18 Gewalt kann pädagogischen Fachkräften in allen Be- reichen ihrer Tätigkeit und in vielfältiger Ausprägung begegnen. Sie kann durch Eltern, andere Kinder und Jugendlichen, aber auch durch Fachkräfte selber aus- geübt werden. Hierbei kann es sein, dass die Handlun- gen bewusst schädigend ausgeführt werden, aber auch unbeabsichtigt. In beiden Fällen liegt eine Grenzverlet- zung vor. Besonders subtile Erscheinungsformen von Gewalt können oftmals nicht sicher eingeordnet wer- den, so dass dies zur Verunsicherung der beteiligten Fachkräfte führt. Da sensibles Handeln in Verdachts- fällen und auch in konkreten Situationen erforderlich ist, sollten Fachkräfte in pädagogischen Kontexten, die Grundlagen zum Thema Gewalt kennen, um Hand- lungssicherheit zu gewinnen.
ZIELGRUPPE
Pädagogische Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe
ZIEL
Basiswissen über den Themenbereich (sexualisierte) Gewalt erwerben. Sichereres Handeln in der pädagogi- schen Arbeit erlangen.
INHALTE
• Was sind Formen von (sexualisierter) Gewalt
• Unterscheidung verschiedener Formen von Gewalt
• Motivation und Entstehung von Gewalt
• Umgang mit entsprechenden Vorkommnissen/
Meldepflichten
• Prävention/ Verhaltensampel EINES SCHUTZKONZEPTES
→ Kurs-Nr. 200/22
Wann:
16.03.2022
Anmeldefrist: 02.03.2022
Uhrzeit:
10:00 – 16:00 Uhr
Wo:
Bildungsakademie BiS, Wuppertal
Kosten:
210,– €
(inkl. Tagesverpflegung, davon 190,- € reine Seminarkosten, s. S. 114)
Referentin:
Jessica Gogos
Teilnehmer*innen:
Maximal 15 Inhouse: ja
(Sexualisierte) Gewalt ist ein aktuelles Thema, dass Fach- kräften in ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im- mer wieder begegnen kann und wird.
Sensibilisiert durch die Aufarbeitung der Enthüllungen von (sexualisierter) Gewalt im Rahmen der „Runden Tische Heimerziehung und sexueller Kindesmissbrauch“ ma- chen sich zunehmend Einrichtungen und soziale Dienste auf den Weg, strukturelle Maßnahmen zur Stärkung der Rechte des Kindes einzuleiten sowie Maßnahmen zu ins- tallieren, die Grenzüberschreitungen soweit wie möglich verhindern, aufdecken und wirkungsvoll stoppen.
Gesetzliche Normen zu Beteiligung und Beschwerde stär- ken die Subjektstellung junger Menschen. Diese wichtige gesetzliche Entscheidung findet u.a. in den §§ 45, 79a SGB VIII ihren Ausdruck: Die Entwicklung von einrichtungsbe- zogenen Konzepten zum Schutz vor Gewalt und sexueller Ausbeutung wird zu einem förderrelevanten und quali- tätssichernden Faktor.
Die Implementierung eines Gesamtschutzkonzeptes in einer Organisation stärkt die Rechte des Kindes und verbessert den Kinderschutz in dieser. Dabei stellt eine Potential- und Risikoanalyse die Grundlage für das zu entwickelnde Gesamtschutzkonzept dar. Das Individuelle jeder Organisation ist in diesem Entwicklungsprozess zu berücksichtigen. Ein Gesamtschutzkonzept besteht aus mehreren Bausteinen bzw. Einzelkonzepten, die aufein- ander abgestimmt sind.
ZIELGRUPPE
Pädagogische Fachkräfte von Einrichtungen und Diens- ten der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Schule.
GRUNDLAGEN EINES GANZHEITLICHEN SCHUTZKONZEPTS
→ Kurs-Nr. 202/22
Wann:
14.06.2022
Anmeldefrist: 02.04.2022
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr
Wo:
Bildungsakademie BiS, Wuppertal
Kosten:
210,– €
(inkl. Tagesverpflegung, davon 190,- € reine Seminarkosten, s. S. 114)
Referentin:
Dr. Margareta Müller
Teilnehmer*innen:
Maximal 18 Inhouse: ja
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• Kennenlernen der einzelnen Elemente bzw. Einzelkonzepte eines Gesamtschutzkonzeptes
• Auseinandersetzung mit Qualitätsmerkmalen im Kontext der Implementierung eines Gesamtschutzkonzeptes
INHALTE
• Potential- und Risikoanalyse
• Leitbild und Verhaltenskodex
• Personalauswahl und Fortbildungen
• Präventionsangebote
• Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren
• Notfallplan – „wenn es doch passiert“
• Kooperation mit Fachkräften
• Schutzkonzept überprüfen
• Qualitätsmerkmale in der Umsetzung eines Gesamtschutzkonzeptes
Inhouse als Modulangebot „Fortbildung und / oder Organisationsentwicklungsprozess buchbar.
Die Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fach- kraft) ist ein*e wichtige*r Akteur*in im Kinderschutz in der Beratung von Fachkräften, wenn gewichtige An- haltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.
In diesem Kurs werden die verschiedenen Themenbe- reiche wie Rolle und Auftrag der Kinderschutzfachkraft (KSFK), rechtliche Grundlagen, medizinische Aspekte, Vertiefung der Gefährdungseinschätzung, Beteiligung von Kindern und Eltern, Kollegiale Beratung und die Gestaltung des Beratungsprozesses einer KSFK ver- mittelt. Es werden Anregungen zur Implementierung vor Ort und zur interdiziplinären Kooperation aufgegrif- fen sowie Neuerungen, die sich aus dem seit 06/2021 umzusetzenden Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ergeben, insbesondere mit Blick auf Kinder mit Beein- trächtigung.
Zum Abschluss des Kurses wird eine Beratung als KSFK verschriftlich. Hierzu findet ein intensiver Aus- tausch in der Kleingruppe, beim Kolloquium statt.
ZIELGRUPPE
Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern, die ex- tern Fachteams im Rahmen der Gefährdungseinschät- zung beraten und begleiten werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist neben einer pädagogischen Aus- bildung oder einer Qualifizierung im Gesundheits- und Bildungswesen mit Erfahrungen in der Kinder- und Ju- gendhilfe eine mindestens dreijährige Berufserfahrung sowie Erfahrung mit Praxisfällen im Kinderschutz. Eine endgültige Zulassung erfolgt nach Rücksendung und Prüfung eines Vorstellungsbogens.
ZIEL
Durch die Vertiefung von Fachwissen, Stärkung der so- zialpädagogischen Diagnosemethoden und Reflexion ZERTIFIKATSKURS KINDERSCHUTZFACHKRAFT
GEMÄSS DEN §§8A, 8B SGB VIII UND §4 KKG
→ Kurs-Nr. 204/22, 205/22
Wann:
Block I: 15./16.02.2022, Block II: 07./08.03.2022, Block III: 09.-11.05.2022, Kol- loquium: 24.08.2022, Reflexionstag: 06.02.2023 (Kurs 204/22)
Anmeldefrist: 23.12.2021
Wann:
Block I: 14./15.09.2022, Block II: 17./18.10.2022, Block III: 21.-23.11.2022, Kolloquium: 31.01.2023, Reflexionstag: 14.08.2023 (Kurs 205/22)
Anmeldefrist: 25.07.2022
Teilnehmer*innen:
Maximal 25
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr (1. Tag), 09:00 – 16:00 Uhr (2. Tag) (2., ggf. 3. Tag)
Wo:
Willi-Michels-Bildungsstätte, Hattingen
22 ge Teilnahme an allen Fortbildungstagen, die Bearbei- tung einer eigenständigen Praxisarbeit sowie die aktive Teilnahme am Kolloquium. Am Ende erhalten die Teil- nehmenden das Zertifikat der „Kinderschutzfachkraft gem. §§8a, 8b SGB VIII und 4 Abs. 2 KKG“.
INHALTE
Tag 1+2 (Block1) Rahmenbedingungen und Grundlagen
• Fachliche Anforderungen im Kinderschutz
• Rechtliche Aspekte
• Kindeswohlgefährdung aus ärztlicher Sicht
• Rolle der Kinderschutzfachkraft
Tag 3+4 (Block 2) Handeln im Dialog bei Kindeswohl- gefährdung Erkennen – Beurteilen – Handeln
• Gefährdungseinschätzung
• Methoden der kollegialen Beratung
• Gesprächsführung und Beteiligungsverfahren im Kontext von Kindeswohlgefährdung
Tag 5+6+7 (Block 3) Rolle einer Kinderschutzfach- kraft – Beratungsprozess - Kooperation
• Rolle und Auftrag einer Kinderschutzfachkraft
• Gestaltung des Beratungsprozesses
• Umsetzung / Implementierung vor Ort
• Kooperation im Kinderschutz
• ausgewähltes Fachthema: Inklusion Tag 8 Kolloquium
• Bearbeitung der erstellten Praxisarbeiten in Kleingruppen
Tag 9 Vertiefung und Reflexion
• Fachliche Reflexion
• Inhaltlicher Input Kosten:
1.550– €
(inkl. Tagesverpflegung, davon 1.434,- € reine Seminarkosten, s. S. 114) 1.770,– € (inkl. Tagesverpfle- gung, 4 Übernachtungen)
Dauer:
9-tägige Veranstaltung Inhouse: ja
Information:
kinderschutz-in-nrw.de
Werden Fachkräfte gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so sind Handlungsschritte gemäß §8a SGB VIII erforderlich. Was sind gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung? Was ist zu tun? Und was im- pliziert §8a SGB VIII? Dieser Themenkomplex stellt für Berufseinsteiger*innen eine besondere Herausforde- rung dar und ist möglicherweise noch mit großen Unsi- cherheiten und Ängsten verbunden. In einem Kurs spe- ziell für diese Zielgruppe aber auch für pädagogische Fachkräfte, die eine Auffrischung wünschen, sollen die Grundlagen zu diesem Thema vermittelt werden.
Kernthemen sind dabei: Was sind gewichtige Anhalts- punkte einer Kindeswohlgefährdung? Wie nehme ich eine Gefährdungseinschätzung vor? Welche weiteren Handlungsschritte gibt es?
ZIELGRUPPE
Pädagogische Fachkräfte im Berufseinstieg, pädago- gische Fachkräfte, die eine Auffrischung des Themas wünschen.
ZIEL
Vermittlung von Grundlagen im Kinderschutz INHALTE
• Gesetzliche Grundlagen, insbesondere §8a SGB VIII
• Professionelles Handeln bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohl- gefährdung
• Gemeinsame Bearbeitung von Fragen und Fällen aus der Praxis der Teilnehmenden
GRUNDLAGEN KINDERSCHUTZ / ERKENNEN-BEURTEILEN-HANDELN
→ Kurs-Nr. 209/22
Wann:
03.11.2022
Anmeldefrist: 21.10.2022
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr
Wo:
Bildungsakademie BiS, Wuppertal
Kosten:
210,– €
(inkl. Tagesverpflegung, davon 190,- € reine Seminarkosten, s. S. 114)
Referentin:
Marina Ramin
Teilnehmer*innen:
Maximal 18 Inhouse: ja
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→ Kurs-Nr. 213/22
Erfahrungsgemäß zeichnen sich nach dem Ende der Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft vor allem zwei Szenarien ab, die einen Bedarf nach Auffrischung entstehen lassen: die gut ausgebildete und motivierte Fachkraft hat dann in ihrem Arbeitsfeld wenig oder kei- nen Kontakt zum Thema Kindeswohlgefährdung, oder der Fachkraft begegnen in ihrer Praxis Fällen, die Fra- gen aufwerfen, die erst mal unbeantwortet bleiben.
Diese Veranstaltung bietet eine praxisorientierte Ver- knüpfung von Auffrischung bzw. Vertiefung von Know- How im Kinderschutz und konkreter Fallarbeit, in der die Fachkräfte eigene Fälle zur Verfügung stellen kön- nen. Zusätzlich werden eventuelle neue Entwicklungen im Kinderschutz in den Blick genommen.
ZIELGRUPPE
Zertifizierte Kinderschutzfachkräfte ZIEL
Auffrischung von Know-How, Festigung der professio- nellen Rolle, Sicherheit im Umgang mit Kinderschutz- fällen
INHALTE
• Bedarfsorientierte Auffrischung thematischer Aspekte.
• Fallarbeit zu Fällen der Teilnehmenden.
• Raum für Fragen aus der Praxis.
Wann:
02./03.11.2022
Anmeldefrist: 19.09.2022
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr (Tag 1) 09:00 - 16:00 Uhr (Tag 2)
Wo:
Willi-Michels-Bildungsstätte, Hattingen
Kosten:
315,– €
(inkl. Tagesverpflegung, davon 250,- € reine Seminarkosten, s. S. 114) 370,- € (inkl. Tagesverpfle- gung und Ü/F/A)
Referent:
Marius Wagner
Teilnehmer*innen:
Maximal 15 Barrierefrei: ja Inhouse: ja
Zu oft werden die Rechte von Kindern in den verschiede- nen Lebensbereichen verletzt und missachtet. Das kann das Recht auf gewaltfreie Erziehung, das Recht auf Be- teiligung, das Recht auf Freizeit und Spiel sowie weitere Rechte betreffen. Die Sicherstellung der Rechte des Kin- des §45 (2) SGB VIII sowie der Schutzauftrag bei Kindes- wohlgefährdung gehören mit zu den Aufgaben von Kinder- tagesstätten und Familienzentren. Die Fachkräfte erleben einerseits, dass Rechte von Kindern im häuslichen Um- feld verletzt werden, andererseits es aber auch zu Kinder- rechtsverletzungen bzw. Missachtungen in Einrichtungen kommt. Fehlendes Wissen oder eine mangelnd Reflexion der eigenen professionellen Haltung mit dem Umgang der Rechte von Kindern kann zu Einschränkungen des Kin- deswohls führen. Die Sicherstellung der Kinderrechte ist jedoch grundlegend für das Kindeswohl und ein wichtiger Aspekt in der Präventionsarbeit des Kinderschutzes.
ZIELGRUPPE
Fachkräfte, Leitungskräfte aus
Kindertageseinrichtungen / Familienzentren ZIEL
Wissensvermittlung zu Kinderrechten im Kontext des Kinderschutzes / Auseinandersetzung mit der eigenen professionellen Haltung / Vermittlung von Methoden INHALTE
• Kinderrechte im Kontext des Kinderschutzes
• Reflexion des eigenen professionellen Handelns hinsichtlich ausgewählter Kinderrechte in der Praxis
• Die Umsetzung ausgewählter Rechte in die Praxis, insbesondere das Recht auf gewaltfreie Erziehung sowie das Recht auf Beteiligung und Beschwerde zur Sicherung der Rechte des Kindes
KINDERRECHTE UND KINDERSCHUTZ IN DER KINDERTAGESSTÄTTE
→ Kurs-Nr. 217/22
Wann:
24./25.11.2022
Anmeldefrist: 10.11.2022
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr (1. Tag) 09:00 – 16:00 Uhr (2. Tag)
Wo:
Bildungszentrum der Bergischen Diakonie, Wuppertal
Kosten:
355,– €
(inkl. Tagesverpflegung, davon 315,- € reine Seminarkosten, s. S. 114) Übernachtungskosten auf Anfrage
Referentin:
Sabrina Kolodziej
Teilnehmer*innen:
Maximal 15 Inhouse: ja Barrierefrei: ja
26 Treten gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohl- gefährdung auf, gilt es eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und die sich daraus ergebende Hand- lungskette zu befolgen. Verfahrensabläufe sind in den Einrichtungen durchaus bekannt, doch können subjek- tive Unsicherheiten, aus den unterschiedlichsten Grün- den, durchaus zu Störungen in den Handlungsabläufen führen.
In diesem Kurs werden daher die Grundlagenkennt- nisse zum Thema Kindeswohlgefährdung noch einmal kurz aufgefrischt, um im Anschluss anhand konkreter Fälle aus der Praxis Gefährdungseinschätzungen vor- zunehmen und Handlungsabläufe für die eigene Hand- lungsfähigkeit einzuüben.
ZIELGRUPPE
Pädagogische Fachkräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe und Berufsgeheimnisträgern nach § 4 KKG, die über Grundlagenerfahrungen im Kin- derschutz verfügen und sich eine Auffrischung bzw.
Handlungssicherheit im Umgang mit Fällen wünschen.
ZIEL
• Auffrischung der Grundlagenkenntnissen im Kinderschutz
• Sicherheit gewinnen bei der Einschätzung von Fällen bei einer Kindeswohlgefährdung
• praktische Handlungsschritte einüben INHALTE
• Wissensauffrischung zu den Grundlagen im Kinderschutz
• Gefährdungseinschätzung üben
• Fallbearbeitung von Fällen aus der Praxis der Teilnehmenden
FALLBEISPIELE PRAKTISCH ERARBEITEN
→ Kurs-Nr. 220/22
Wann:
01.06.2022
Anmeldefrist: 14.05.2022
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr
Wo:
Bildungsakademie BiS, Wuppertal
Kosten:
210,– €
(inkl. Tagesverpflegung, davon 190,- € reine Seminarkosten, s. S. 114)
Referentin:
Marina Ramin
Teilnehmer*innen:
Maximal 16 Inhouse: ja
Die Anzahl an Mädchen, die von einer weiblichen Ge- nitalbeschneidung in NRW betroffen sind, ist größer als so manche*r denkt. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema fordert auch pädagogische Fachkräfte in ihrer Arbeit, über die gravierenden Auswirkungen bei den betroffenen Mädchen und Frauen informiert zu sein und Hilfestellung bieten zu können. Dieses Semi- nar sensibilisiert für das Thema der weiblichen Genital- beschneidung, um zu verstehen, was die Beschneidung für die betroffenen Mädchen und Frauen bedeutet und welche Auswirkungen sie auf ihr Leben hat. Die wich- tigsten Fakten und Hintergründe hierzu werden an die- sem Tag vermittelt. Ebenso berichtet eine Betroffene.
ZIELGRUPPE
Pädagogische Fachkräfte, die mit Mädchen und Frauen arbeiten.
ZIEL
Nach dem Kurs werden die Teilnehmer*innen erkennen können, ob Mädchen in ihrer Umgebung bedroht sind, beschnitten zu werden oder eine Beschneidung bereits erlebt haben. Das Seminar bietet Handlungssicherheit und Orientierung bei der Frage, welche Hilfen die Be- troffenen gebrauchen.
INHALTE
Welche Herkunftsländer sind für Sie besonders wichtig?
• Warum, wo und wie werden Mädchen beschnitten?
• Wie sind die Auswirkungen - psychisch und physisch?
• Wie kann ich Beschneidung erkennen und helfen?
• An wen kann ich mich wenden?
• Wie können Sie kultursensibel den Betroffenen WEIBLICHE GENITALBESCHNEIDUNG IM KONTEXT VON KINDESWOHLGEFÄHRDUNG
→ Kurs-Nr. 224/22
Wann:
18.05.2022
Anmeldefrist: 04.05.2022
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr
Wo:
Bildungsakademie BiS, Wuppertal
Kosten:
270,– €
(inkl. Tagesverpflegung, davon 250,- € reine Seminarkosten, s. S. 114)
Referent*in:
Günther Haverkamp Jawahir Cumar
Teilnehmer*innen:
Maximal 16 Inhouse: ja
28 Bei Fällen von Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 8a SGB VIII ist die Beteiligung der Personen- sorgeberechtigten am Prozess der Gefährdungseinschät- zung zwingend vorgeschrieben.
Häufig ist jedoch der Handlungsdruck auf Seiten der be- teiligten Fachkräfte so groß, dass die Bedürfnisse und Gefühle der betroffenen Familien nur wenig Berücksich- tigung finden. Interventionen sind aber in der Regel nur dann erfolgreich, wenn sie von Eltern und Kindern mit- getragen werden. Lösungsorientierte Gesprächsführung kann in diesem Rahmen ein hilfreiches Instrument sein, um gemeinsam mit den Familien tragfähige und langfris- tige Lösungen zu entwickeln.
ZIELGRUPPE
Pädagogische Fachkräfte mit Kenntnissen im Kontext
§8a SGB VIII und (ersten) Erfahrungen in Gesprächs- führung, Kinderschutzfachkräfte
ZIEL
Der lösungsorientierte Ansatz bietet ein facettenrei- ches und klares Instrumentarium zur Gesprächsfüh- rung, um eine ziel- und ressourcenorientierte Elternar- beit umzusetzen. Die Richtung der Unterstützung wird dabei durch die sozialen und persönlichen Ressourcen der Eltern und Kinder sowie den daraus abgeleiteten Zielen bestimmt.
INHALTE
Im Fokus der Fortbildung steht der Prozess des
§8a SGBVIII und die Beteiligung der Eltern, Kinder und Jugendlichen in der Gefährdungseinschätzung. Da- bei wird das Prinzip der Lösungsorientierung genutzt, vorrangig die Eltern zu beteiligen, einzubeziehen und gemeinsam nach Wegen zu suchen der Kindeswohlge- fährdung entgegenzuwirken
GEFÄHRDUNGSEINSCHÄTZUNG
→ Kurs-Nr. 226/22
Wann:
29./30.08.2022
Anmeldefrist: 27.06.2022
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr (1. Tag), 09:00 – 16:00 Uhr (2. Tag)
Wo:
Wolfsburg, Mülheim a. d.
Ruhr
Kosten:
354,-€ (inkl.
Tagesverpflegung, davon 299,- € reine
Seminarkosten, s. S. 114) 410,-€ (inkl. Verpflegung/
Übernachtung)
Referentin:
Heike Pöppinghaus
Teilnehmer*innen:
Maximal 18 Inhouse: ja
Aufgabe aller am Erziehungsprozess von Kindern und Jugendlichen Beteiligter (Erzieher; Lehrer; Pädago- gen; Mitarbeiter der freien Jugendhilfe etc.) ist gemäß
§8a SGB VIII, wahrzunehmen und einzuschätzen, ob bei einem Kind oder Jugendlichen möglicherweise gewich- tige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor- liegen, sowie den Zeitpunkt zu bestimmen und das Ver- fahren zu gestalten, um eine mögliche Gefährdungslage für das Kind oder den Jugendlichen abzuwenden. In- nerhalb dieses Verfahrens gilt es abzuwägen, ob diese Anhaltspunkte als hinreichend gewichtig erscheinen, um diese an das zuständige Jugendamt weiterzuleiten bzw. zu melden. Diese Aufgabe stellt eine besondere Herausforderung für die Beteiligten dar. Im Rahmen des Kurses soll der Blick auf die verschiedenen Berei- che von Vernachlässigungs- und Gewalterfahrungen der Kinder und Jugendlichen, in denen es immer wieder zu gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlge- fährdung kommt, gerichtet werden. Darüber stellt der Versuch eines Symptom-Verstehens bei Kindern und Jugendlichen in der Folge von Gewalterfahrungen ei- nen weiteren Schwerpunkt dar.
ZIELGRUPPE
Pädagogische Fachkräfte der öffentlichen und freien Ju- gendhilfe, Lehrer*innen und Schulsozialarbeiter*innen ZIEL
• Handlungssicherheit im Kontext einer ersten Ge- fährdungseinschätzung.
• Verstehen und Einordnen möglicher Symptom- Bildungen von Kindern und Jugendlichen in der Folge von Gefährdungslagen
ERFASSUNG UND EINSCHÄTZUNG VON KINDESWOHLGEFÄHRDUNG IN THEORIE UND PRAXIS
→ Kurs-Nr. 227/22
Wann:
23./24.05.2022
Anmeldefrist: 31.03.2022
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr (1. Tag), 09:00 – 16:00 Uhr (2. Tag)
Wo:
Willi-Michels-Bildungsstätte, Hattingen
Kosten:
396,- €
(inkl. Tagesverpflegung, davon 372,- € reine Seminarkosten, s. S. 114) 451,- €
(inkl. Tagesverpflegung/
Übernachtung)
Referent*in:
Birgit Köppe-Gaisendrees Martin Roggenkamp
Teilnehmer*innen:
Maximal 16 Inhouse: ja
30
• Exkurs §8a
• Ablaufschema zur Wahrnehmung des
• Schutzauftrages
• Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung in den Bereichen:
- Körperliche und emotionale Vernachlässigung - Wohlstandsverwahrlosung
- Emotionale, körperliche und sexuelle Gewalt
• Symptom-Bildung bei Kindern und Jugendlichen - Allgemeine Stress-Theorie
- Einführung in ein psychotraumatologisches
- Symptom-Verständnis im Kontext von Gefährdungslagen
• Ablauf und Handeln bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung
• Partizipation von Kindern und Eltern
• Glaubhaftigkeit von Aussagen
„…ABER NIEMAND HAT ETWAS GETAN...“ – HERAUSFORDERNDE ASPEKTE DER EINSCHÄTZUNG UND DES HANDELNS BEI VERDACHT AUF SEXUELLE GEWALT- ERFAHRUNGEN IN KINDHEIT UND JUGEND → Kurs-Nr. 230/22
Knapp ein Jahrzehnt nach dem sogenannten Miss- brauchsskandal von 2010 ist das Ausmaß sexueller Ge- walt gegen Kinder und Jugendliche unverändert hoch.
Andererseits herrscht häufig nach wie vor eine große Unsicherheit gerade im Umgang mit Hinweisen und Andeutungen von Kindern und Jugendlichen, die von sexueller Gewalt betroffen sind, bei gleichzeitig sub- jektiv sehr stark empfundenem Handlungsdruck. Häu- fig „erzählen“ Kinder und Jugendliche zunächst eher durch ihr Verhalten als durch Sprache von ihren Er- fahrungen. Hieraus ergeben sich für alle, die am Erzie- hungsprozess von Kindern und Jugendlichen beteiligt sind (Erzieher*innen, Lehrer*innen; Pädagogen*innen;
Mitarbeiter*innen der öffentlichen oder freien Jugend- hilfe etc.) große Herausforderungen im Rahmen der Einschätzung und des Handelns bei einem Verdacht auf sexuelle Gewalterfahrungen.
ZIELGRUPPE
Pädagogische Fachkräfte der öffentlichen und freien Ju- gendhilfe, Lehrer*innen und Schulsozialarbeiter*innen ZIEL
• Herausfordernde Aspekte einer Wahrnehmung und Einschätzung sexueller Übergriffe und sexu- eller Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen
• Handlungssicherheit im Kontext einer möglichen Gefährdungslage für Kinder und Jugendliche auf- grund des Verdachtes auf sexuelle Gewalterfah- rungen.
• Verstehen und Einordnen möglicher Symptom Bildungen und Ambivalenzen von Kindern und Jugendlichen in der Folge von sexuellen Gewalt- erfahrungen
Wann:
28./29.03.2022
Anmeldefrist: 14.03.2022
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr (1. Tag), 09:00 – 16:00 Uhr (2. Tag)
Wo:
Bildungszentrum der Bergischen Diakonie, Wuppertal
Kosten:
390,- €
(inkl. Tagesverpflegung, davon 350,- € reine Seminarkosten, s. S. 114) Übernachtungskosten auf Anfrage
Referent*in:
Birgit Köppe Gaisendrees Martin Roggenkamp
Teilnehmer*innen:
Maximal 15 Inhouse: ja Barrierefrei: ja
32 Definitionen und Formen sexueller Gewalt / sexuellem Missbrauch als einer Form von Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen
• Exkurs Sexuelle Übergriffe bzw. sexuelle Gewalt unter Kindern oder Jugendlichen
• Psychodynamik, Bedeutung und Folgen sexueller Gewalterfahrungen von Kindern und Jugendlichen
• Psychische Situation von Kindern und Jugendlichen in Gefährdungslagen durch sexuelles Gewalterleben
• Belastungsreaktionen und symptomatische Bewältigungsstrategien“ von Kindern und Jugendlichen in Folge sexueller Gewalterfahrungen
• Handeln bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine sexuelle Gewalterfahrung von Kindern und Jugendlichen
• Gemeinsame Bearbeitung von Fällen aus der Praxis der Teilnehmenden
EINSCHÄTZUNG VON ERZIEHUNGSFÄHIGKEIT IM KONTEXT
DES SCHUTZAUFTRAGES DER JUGENDHILFE GEMÄSS §8A SGB VIII
→ Kurs-Nr. 236/22
Die Einschätzung der Erziehungsfähigkeit eines oder beider Elternteile erfolgt im Regelfall in Form eines Sachverständigengutachtens, welches durch ein Fa- miliengericht in Auftrag gegeben wird. Allerdings lie- gen Hinweise auf eine mögliche nicht ausreichende Erziehungsfähigkeit eines oder beider Elternteile den Jugendämtern bereits häufig vor der Einschaltung des Familiengerichtes vor.
Pädagogische Fachkräfte werden in diesem Kontext aufgefordert, ihre eigenen Beobachtungen der (Bela- stungs-)Situation in den Familien zu dokumentieren, welche unter Umständen in die Sachverständigengut- achten einmünden. Hierbei gilt es, Merkmale einer eventuell eingeschränkten Erziehungsfähigkeit früh- zeitig zu erkennen, um Hilfen präventiv und wirksam in der Hilfeplanung einzusetzen.
ZIELGRUPPE
Pädagogische Fachkräfte von Jugendämtern und am- bulanten Hilfen zur Erziehung, die im Auftrag des Jugendamtes tätig sind, mit Kenntnissen im Kontext
§8a SGB VIII.
ZIEL
• Sensibilisierung der pädagogischen Fachkräfte, die (Belastungs-)Situationen in den Familien ein- schätzen.
• Vermittlung von Merkmalen und Störungsbildern, die die Erziehungsfähigkeit einschränken können.
Wann:
26./27.09.2022
Anmeldefrist: 04.09.2022
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr (1. Tag), 09:00 – 16:00 Uhr (2. Tag)
Wo:
Willi-Michels-Bildungsstätte, Hattingen
Kosten:
336,- €
(inkl. Tagesverpflegung, davon 312,- € reine Seminarkosten, s. S. 114) 391,- €
(inkl. Tagesverpflegung/
Übernachtung)
Referentin:
Birgit Köppe-Gaisendrees
Teilnehmer*innen:
Maximal 15 Inhouse: ja
34
• Vermittlung von Beobachtungs- und Einschätzungskriterien
• Erarbeitung der unterschiedlichen Aspekte, die für eine ausreichende Erziehungsfähigkeit notwendig sind
• Darstellung der Diagnostikverfahren zur Einschätzung von Erziehungsfähigkeit in der Praxis
• Vermittlung von Aspekten zur Erstellung von Stellungnahmen an Familiengerichte unter dem Augenmerk der gerichtlichen Relevanz
• Darstellung und Betrachtung möglicher Hintergründe von ambivalentem Verhalten von Müttern, die sich nicht eindeutig schützend für ihre Kinder positionieren Die Fortbildung ist praxisorientiert und gibt Raum für Fallbesprechungen aus der eigenen Praxis.
KINDER PSYCHISCH ERKRANKTER UND / ODER SUCHTKRANKER ELTERN IM SPANNUNGSFELD ZWISCHEN PRÄVENTION UND KINDESWOHLGEFÄHRDUNG
→ Kurs-Nr. 239/22
Das Gesundheitswesen, die Jugendhilfe und die Bil- dungsinstitutionen werden zunehmend von Familien in Anspruch genommen, die sich in Multiproblemlagen befinden. Bei den Eltern lassen sich dabei sehr häufig traumatische Erfahrungen in ihrer eigenen Kindheit wie z.B. emotionale und physische Vernachlässigung, unverarbeitete Beziehungsverluste, Gewalt und/oder sexueller Missbrauch nachweisen. Eine gesicherte Diagnose besteht in den meisten Fällen nicht, entspre- chende Abklärungsmaßnahmen werden von den Eltern häufig abgelehnt. Besonderen Belastungen und Ge- fährdungen sind dabei die minderjährigen Kinder aus- gesetzt. Das frühzeitige Erkennen und Einordnen psy- chischer Verhaltensauffälligkeiten der Eltern und eines begleitenden Suchtmittelmissbrauchs bildet die Vor- aussetzung dafür, dass den betroffenen Familien ge- eignete Hilfen zur Verfügung gestellt oder kindeswohl- gefährdende Konstellationen erkannt werden können.
ZIELGRUPPE
Pädagogische Fachkräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, Lehrer*innen und Schulso- zialarbeiter*innen
ZIEL
Die Teilneilnehmenden erhalten einen guten Über- blick über erziehungsrelevante Auswirkungen von psy- chischen Erkrankungen und Suchterkrankungen der Eltern sowie Interventionsstrategien in Bezug auf Prä- vention und Kinderschutz.
Wann:
12./13.09.2022
Anmeldefrist: 28.08.2022
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr (1. Tag), 09:00 – 16:00 Uhr (2. Tag)
Wo:
Alte Färberei, Wuppertal
Kosten:
390,- € (inkl. Getränke, davon 365,- € reine Seminarkosten, s. S. 114)
Referent*in:
Katrin vom Hoff, Dr. Michael Hipp
Teilnehmer*innen:
Maximal 16 Inhouse: ja Barrierefrei: ja
36 Tag 1
• Beeinträchtigung des Fürsorgeverhaltens d.h. von Feinfühligkeit und Responsivität gegenüber den kindlichen Bedürfnissignalen mit einem erhöhten Risiko der emo- tionalen Vernachlässigung (Bindungsstörung)
• Einschränkung der Schutzfähigkeit gegenüber äußeren Gefahren (z.B. gegenüber Unfällen, Gewalt oder sexualisierter Gewalt etc.)
• Herabsetzung der Verhaltenssteuerung mit einer potenziellen Gefährdung der Kinder durch gewalttätige Impulskontrollverluste
• Reduktion der Stresstoleranz mit dem erhöhten Risiko von physischer Vernachläs- sigung der Kinder (Verwahrlosung)
• Auswirkung des Eltern-Verhalten auf die kindliche Entwicklung und das (Selbst-) Verständnis von Kindern
Tag 2
• Voraussetzungen einer zielgerichteten und integrierten Kooperation zwischen dem Gesundheitswesen einschließlich Erwachsenen- Kinder-Jugendpsychiatrie, der Kinder- und Jugendhilfe und den Bildungsinstitutionen
• Traumapädagogische Methoden beim Umgang mit den Eltern mit dem Ziel von Vertrauensaufbau und Ressourcenstärkung im Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle
• Bindungsförderung zwischen den Eltern und den Kindern
• Diagnostische und präventive Arbeit mit den Kindern einschließlich einer Einschätzung deren Entwicklungsgefährdung
• Grenzen von Prävention und Hilfe mit Einleitung von Kinderschutzmaßnahmen
• Fallarbeit
„VOM OPFER ZUM TÄTER“ – REALITÄT ODER MYTHOS?
SEXUELL GRENZVERLETZENDE KINDER UND JUGENDLICHE
→ Kurs-Nr. 245/22
Ein hoher Anteil an Handlungen und Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begehen Kinder und Ju- gendliche unter 18 Jahren. Dies belegen Erfahrungs- berichte und Falldarstellungen der pädagogischen und therapeutischen Praxis sowie empirische Daten. Ein scheinbar zunehmendes sexuell provozierendes oder sexualisiert auffälliges Verhalten bei Kinder- und Ju- gendlichen beobachten Fachkräfte häufig schon im Kindergarten- oder Grundschulalter. Fachkräfte stel- len sich die Fragen, wie mögliche „Opfer“ geschützt werden können, wann und bei welchen Kindern und Jugendlichen Hilfebedarf besteht und wie vermieden werden kann, unnötig zu pathologisieren oder zu kri- minalisieren. Als besonders wichtig erscheint hier eine gründliche, verstehende pädagogische und psychologi- sche Diagnostik sexuell grenzverletzender Minderjäh- riger, um Hypothesen über Hintergründe und Motivatio- nen bilden zu können. Zudem geht es darum, zu einer ersten hypothetischen Einschätzung bezüglich einer zu erwartenden Prognose zu gelangen, was auch einen Beitrag zum aktiven „Opferschutz“ darstellt.
ZIELGRUPPE
Pädagogische und therapeutische Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Ju- gendhilfe, Schulen und Kindertagesstätten.
ZIEL
Versuch der Entwicklung eines breiteren und differen- zierteren Verständnisses der Besonderheiten sexuell grenzverletzender Minderjähriger, um diese Besonder- heiten im Umgang mit ihnen zu berücksichtigen und um zu einer Handlungsorientierung zu gelangen.
Wann:
20.10.2022
Anmeldefrist: 06.10.2022
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr
Wo:
Alte Färberei, Wuppertal
Kosten:
210,- € (inkl. Getränke, davon 190, -€ reine Seminarkosten, s. S. 114)
Referent:
Martin Roggenkamp
Teilnehmer*innen:
Maximal 18 Inhouse: ja Barrierefrei: ja
38
• Bindungstheoretische und tiefenpsychologisch orientierte Aspekte sexuell grenz- verletzenden Verhaltens
• Vom „Opfer“ zum „Täter“- Realität oder Mythos?
• Zusammenhang zwischen kindlicher und frühkindlicher Erfahrungswelt und sexuell grenzverletzendem Verhalten
• Gefahr der Reduzierung und Stigmatisierung: Häufig anderweitige, bedeutsamere, einhergehende Störungen des Verhaltens und Erlebens bei Kindern und Jugend- lichen mit sexuell auffälligem Verhalten
• Vielfalt sexuell auffälliger Kinder und Jugendlicher
• Aspekte und Besonderheiten pädagogischer und psychologischer Diagnostik bei sexuell grenzverletzenden Kindern und Jugendlichen
DATENSCHUTZ IM KOOPERATIVEN KINDERSCHUTZ
→ Kurs-Nr. 251/22
Datenschutz und Kinderschutz werden häufig in ein Spannungsverhältnis gestellt. Der notwendige Ver- trauensschutz in der sozialen Arbeit scheint durch die Erfordernisse der Kommunikation im Kinderschutz ge- fährdet. Darf ich dem Kinderarzt Informationen über das in meiner Einrichtung Festgestellte mitteilen? Wie reagiere ich auf eine Anfrage des Jugendamtes in Be- zug auf ein von mir betreutes Kind? Nach Klärung der rechtlichen Grundlagen – unter Berücksichtigung ak- tueller Rechtsentwicklungen auf europäischer Ebene – werden diese und weitere Fragen im Rahmen dieser Fortbildung diskutiert und sachgerechte Lösungen er- arbeitet.
ZIELGRUPPE
Mitarbeiter*innen in Einrichtungen der Jugendhilfe (z.B. Kitas, Familienberatungsstellen, Einrichtungen der stationären Jugendhilfe); von §4 KKG erfasste Mit- arbeiter*innen (z.B. Hebammen, Sozialarbeiter*innen, Ärzte*innen, Lehrer*innen, Berater*innen für Sucht- fragen in einer in §4 KKG genannten Einrichtung.
ZIEL
• Die Teilnehmer*innen erhalten einen Überblick über die maßgeblichen Rechtsgrundlagen.
• Sie lernen, diese in entsprechenden Alltagssitua- tionen anzuwenden.
• Sie erlangen Sicherheit im Umgang mit diesen Regelungen in ihrem Alltagspraxis.
INHALTE
• Vermittlung der relevanten Rechtsgrundlagen zum Datenschutz im Praxisfeld des Kinderschutzes
• Erarbeiten von Lösungen zu den sich hier stellen- den Fragen in der Praxis
Wann:
24.02.2022
Anmeldefrist: 10.02.2022
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr
Wo:
Bildungsakademie BiS, Wuppertal
Kosten:
210,– €
(inkl. Tagesverpflegung, davon 190,- € reine Seminarkosten, s. S. 114)
Referent:
Prof. Dr. Rolf Jox
Teilnehmer*innen:
Maximal 15 Inhouse: ja
40
→ Kurs-Nr. 254/22
Die Diskussion um schlimme Fälle von Kindeswohlge- fährdungen hat den Gesetzgeber in den letzten Jahren immer wieder veranlasst, die gesetzlichen Bestimmun- gen zum Kinderschutz zu verändern und zu ergänzen.
Dies regelt das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schut- zes von Kindern und Jugendlichen und der damit verbun- dene §8a, in dem auch einige Berufe und Rollenträger außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe ausdrücklich in den Kinderschutz miteinbezogen wurden und zuletzt das im Juni 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstär- kungsgesetz – KJSG, mit dem die Reform des SGB VIII eingeleitet wurde.
Handelnde im Kinderschutz sind gefordert, sich über die- se Entwicklungen, insbesondere die aktuell geltenden Rechtsgrundlagen auf dem Laufenden zu halten. Werden Neuerungen verpasst, besteht die Gefahr, dass damit ver- bundenes fehlerhaftes Verhalten negative Konsequenzen für das betroffene Kind/den betroffenen Jugendlichen sowie den Handelnden nach sich zieht.
ZIELGRUPPE
Im Kinderschutz Tätige bei freien und öffentlichen Trä- gern der Kinder- und Jugendhilfe, bei sonstigen Ein- richtungen der sozialen Arbeit, bei denen Kinder und Jugendliche (auch) im Focus der Arbeit stehen, oder solche, die es werden wollen.
ZIEL
Die im Kinderschutz Tätigen werden über die aktuellen und geplanten - Rechtsgrundlagen informiert und be- fähigt, diese im jeweiligen Einzelfall anzuwenden.
INHALTE
Allgemeiner Überblick über den Schutzauftrag bei Kin- deswohlgefährdung – Relevante Rechtsgrundlagen und Erläuterung der maßgeblichen Inhalte
• Speziell: Voraussetzungen für eine Kindeswohlge- fährdung in rechtlicher Hinsicht
• Datenschutz und Schweigepflicht im Kinderschutz Wann:
23.11.2022
Anmeldefrist: 09.11.2022
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr
Wo:
Bildungsakademie BiS, Wuppertal
Kosten:
210,– €
(inkl. Tagesverpflegung, davon 190,- € reine Seminarkosten, s. S. 114)
Referent:
Prof. Dr. Rolf Jox
Teilnehmer*innen:
Maximal 15 Inhouse: ja
RECHTLICHE ASPEKTE DER BERATUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN NACH DER SGB VIII REFORM
→ Kurs-Nr. 256/22
Durch das am 10.6.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) vom 3.6.2021 (BGBl. I, S. 1444) wurden die Beratungsangebote und Ansprüche für Kinder- und Jugendliche erweitert. Insbesondere haben sie nun gemäß § 8 Abs. 3 SGB VIII einen Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgebe- rechtigten, ohne dass dafür – wie zuvor – eine Not- und Konfliktlage erforderlich ist. Beratungen ohne Betei- ligung der Eltern stehen im Spannungsfeld zwischen den Rechten der Eltern einerseits und der Kinder- und Jugendlichen andererseits. Berater*innen sollten die maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen ken- nen, um die Beratung rechtssicher durchführen zu können.
ZIELGRUPPE
Alle Berater*innen in der Kinder- und Jugendhilfe (beim Jugendamt, bei den freien Trägern der Jugend- hilfe, im Rahmen der Schulsozialarbeit) sowie in Re- habilitationseinrichtungen für Kinder- und Jugendliche ZIEL
Berater*innen erlangen Rechtsicherheit bei der Beratung von Kindern und Jugendlichen ohne Eltern.
INHALTE
• Einführung in die Problematik,
• Darstellung der relevanten Rechtsgrundlagen für die Beratung (u.a. Rechte der Eltern, der Kinder- und Jugendliche)
• Datenschutz und Schweigepflicht
• Beispielsfälle und ihre Lösungen Wann:
25.05.2022
Anmeldefrist: 11.05.2022
Uhrzeit:
10:00 – 13:00 Uhr
Wo:
Bildungsakademie BiS, Wuppertal
Kosten:
115,– € (inkl. Getränke) (davon 100,- € reine Seminarkosten, s. S. 114)
Referent:
Prof. Dr. Rolf Jox
Teilnehmer*innen:
Maximal 15 Inhouse: ja
42 WOHLGEFÄHRDUNG UND DER ZUSAMMENARBEIT MIT ELTERN – RECHTLICHE SICHERHEIT FÜR DIE EIGENE ARBEIT → Kurs-Nr. 258/22
Werden Erziehern*innen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung in Bezug auf ein von ihnen betreutes Kind bekannt, sieht der, durch das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Ju- gendlichen gefasste §8a SGB VIII, ein zu beachtendes Verfahren vor. Jedoch werden damit verbundene weite- re für die Praxis wichtige Inhalte, insbesondere solche des Datenschutzes/der Schweigepflicht, in dieser Vor- schrift nicht ausdrücklich angesprochen. Wollen Er- zieher*innen Sicherheit in der eigenen Arbeit erlangen, erscheint die Kenntnis der maßgeblichen Rechtsgrund- lagen als unerlässlich.
ZIELGRUPPE
Erzieher*innen, pädagogische Fachkräfte ZIEL
Die Teilnehmer*innen erlangen zunächst grundlegen- de erlangen grundlegende Kenntnisse, die sie befähi- gen, in relevanten Fällen im Kontext von Kindeswohl- gefährdung sicher zu agieren. Im Anschluss üben und reflektieren sie angemessenes Verhalten an Hand aus- gewählter Praxisfälle.
INHALTE
• Überblick: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefähr- dung / Rechtsgrundlagen und Erläuterung
• Rechtliche Rahmenbedingungen für Elternarbeit im Kontext von Kindeswohlgefährdung
• Speziell: Voraussetzungen für eine Kindeswohlge- fährdung in rechtlicher Hinsicht
• Einbindung der Erzieher*innen in den Kontext des Schutzauftrags; Abgrenzung ihrer Rolle vom Tätigwerden anderer Akteure im Kinderschutz.
• Elternarbeit und Kinderschutz / speziell:
Datenschutz / Schweigepflicht – ein Hindernis?
• Einübung einzelner Verfahrensschritte an Hand von Praxisfällen
Wann:
08.06.2022
Anmeldefrist: 26.05.2022
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr
Wo:
Bildungsakademie BiS, Wuppertal
Kosten:
210,- €
(inkl. Tagesverpflegung, davon 190,- € reine Seminarkosten, s. S. 114)
Referent:
Prof. Dr. Rolf Jox
Teilnehmer*innen:
Maximal 15 Inhouse: ja
DOKUMENTATION IM KINDERSCHUTZ
→ Kurs-Nr. 261/22
In der Fortbildung werden wesentliche Prinzipien der Dokumentation und Aktenführung im Kontext eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung dargestellt und diskutiert.
ZIELGRUPPE
Pädagogische Fachkräfte mit Vorkenntnissen im Kon- text von Kinderschutz und des §8a SGB VIII-Verfahrens, zertifizierte Kinderschutzfachkräfte
ZIEL
Erarbeitung geeigneter Praxismaterialien zur Doku- mentation im Kinderschutz.
INHALTE
• Grundsätze der Dokumentation
• Einzelne Formen der Dokumentation (Protokoll, Vermerk etc.)
• Die Dokumentation der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft
Diese Veranstaltung bietet sich auch besonders als Inhouse-Veranstaltung an. Hierbei können die Themen und Methoden auf Ihren Bedarf vor Ort abgestimmt werden.
Wann:
09.11.2022
Anmeldefrist: 27.10.2022
Uhrzeit:
10:00 – 13:00 Uhr
Wo:
Bildungsakademie BiS, Wuppertal
Kosten:
115,– € pro Termin (inkl. Getränke, davon 100,- € reine
Seminarkosten, s. S. 114)
Referent:
Prof. Dr. Rolf Jox
Teilnehmer*innen:
Maximal 18 Inhouse: ja
44
→ Kurs-Nr. 264/22
Kinder mit Behinderung und deren Familien stellen bezüglich des Kinderschutzes eine besondere Heraus- forderung dar. Daher ist es wichtig sich mit der Situ- ation dieser Gruppe spezifischer auseinanderzusetzen.
Welche Besonderheiten sind in der Familienkonstella- tion zu berücksichtigen, welche Auswirkungen hat eine Behinderung und was bedeutet dies in Bezug auf das Thema Kinderschutz.
ZIELGRUPPE
Pädagogische Fachkräfte ZIEL
• Überblick des Themas Inklusion
• Grundlagen zum Thema Behinderung
• Situation von Kindern mit Behinderung und deren Familien
INHALTE
• Grundlagen zur Inklusion
• Kurzer Überblick über verschiedene Behinderungen
• Sensibilisierung für die Situation der Kinder mit Behinderung und ihrer Familien mit Fokus auf den Bereich Kinderschutz
• Weitere Kooperationspartner
• Austausch über Fallbeispiele aus der Praxis Wann:
08.06.2022
Anmeldefrist: 25.05.2022
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr
Wo:
Bildungszentrum der Bergischen Diakonie, Wuppertal
Kosten:
220,– €
(inkl. Tagesverpflegung, davon 200,- € reine Seminarkosten, s. S. 114)
Referentin:
Alja Cordes
Teilnehmer*innen:
Maximal 16 Barrierefrei: ja Inhouse: ja
UNEINS BEI DER GEFÄHRDUNGSEINSCHÄTZUNG ZUR KINDESWOHLGEFÄHRDUNG GEMÄSS § 8A SGB VIII. WAS NUN?
→ Kurs-Nr. 276/22
Wenn sich Fachkräfte Sorgen um das Wohl eines Kindes machen, nehmen sie eine Gefährdungseinschätzung vor, auf deren Grundlage das weitere fachliche Handeln beruht. Dabei kann es jedoch sowohl intern als auch in- stitutionsübergreifend zu verschiedenen Ansichten da- rüber kommen, ob die Situation des Kindes tatsächlich als gefährdend einzustufen ist. Auch kann Uneinigkeit aufkommen, welche konkreten Maßnahmen notwendig und angemessen scheinen, um das Kind zu schützen.
Ein solcher Dissens im Kontext der Gefährdungsein- schätzung wird von betroffenen Fachkräften oft als sehr belastend erlebt.
Dennoch ist der Dissens im Rahmen des Mehraugen- prinzips gesetzlich explizit vorgesehen und kann die Gefährdungseinschätzung sogar verbessern, wenn es Fach- und Führungskräften gelingt, ihn gemeinsam als Anstoß zur Perspektiverweiterung zu nutzen.
Wie und unter welchen Bedingungen dies gelingen kann, soll zentraler Inhalt dieses Seminars sein. Auch die Vor- und Nachteile weiterer Strategien des Um- gangs mit Dissens sowie Ideen zur Förderung einer dis- sensfreundlichen Atmosphäre erhalten Raum.
ZIELGRUPPE
Pädagogische Führungskräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Fachkräfte mit Aufgaben im Kontext
§8a SGB VIII, zertifizierte Kinderschutzfachkräfte Wann:
25./26.08.2022
Anmeldefrist: 11.08.2022
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr (1. Tag) 09:00 – 16:00 Uhr (2. Tag)
Wo:
Bildungszentrum der Bergischen Diakonie, Wuppertal
Kosten:
400,– €
(inkl. Tagesverpflegung, davon 360,- € reine Seminarkosten, s. S. 114) Übernachtungskosten auf Anfrage
Referentinnen:
Sabrina Kolodziej, Leonie Wichelmann
Teilnehmer*innen:
Maximal 15 Barrierefrei: ja Inhouse: ja
46 Die Teilnehmenden werden dazu eingeladen.
• über ihre Erfahrungen in Austausch zu kommen
• die eigene Haltung zu Meinungsverschiedenheiten zu überprüfen
• einen Dissens (auch) als Möglichkeit einer breiteren Sichtweise auf die Problemlage / die Situation des Kindes zu begreifen
• neue Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit konträren Standpunkten zu erfah- ren und zu diskutieren
• Möglichkeiten zur aktiven Gestaltung einer Dissens-Kultur im Team und in der Kooperation mit anderen beteiligten Akteur*innen kennenzulernen
INHALTE
• Definition und gesetzlicher Hintergrund
• Ebenen, auf denen Meinungsverschiedenheiten auftreten können
• Inhalte von Dissens bei der Gefährdungseinschätzung
• Chancen und Risiken verschiedener Handlungsstrategien im Umgang mit Meinungsverschiedenheiten im Kontext der Gefährdungseinschätzung
• Förderung von Dissens als Aufgabe im Kinderschutz?!
• Empfehlungen zum Umgang mit Dissens
JUNGS SIND ANDERS, MÄDCHEN AUCH - GESCHLECHTER-
GERECHTE STÄRKUNG DER PERSÖNLICHKEIT IM SINNE DER PRÄVENTIONSARBEIT
→ Kurs-Nr. 280/22
Welchen Einfluss hat eine geschlechtergerechte Erzie- hung auf unsere Sicht von typisch weiblich und typisch männlich? Mit welchen Rollenerwartungen konfron- tieren wir bewusst oder unbewusst unsere Kinder? Ist es die Persönlichkeit, die Erziehung oder doch das Ge- schlecht, welches vermeintlich typisch weibliches und typisch männliches Verhalten hervorbringt? Wir gehen der Frage nach, wie es gelingen kann, die Persönlich- keit eines Kindes geschlechtergerecht zu stärken und wie wir diese Erkenntnisse opfer- und täterpräventiv bei sexualisierter Gewalt nutzen können.
Hinweis: Diese Veranstaltung kann unabhängig vom online-Vortragsformat aus dem Frühjahr 2022 besucht werden. Das Tagesseminar bietet über den Vortrag hi- naus eine inhaltliche Vertiefung der einzelnen Themen sowie einen höheren Praxis- und Selbstreflexionsan- teil.
ZIELGRUPPE
Pädagogische Fachkräfte aus Kita, Schule, Institutio- nen, Vereine, etc., am Thema Interessierte
ZIEL
Persönliche und fachliche Auseinandersetzung mit der Thematik Gender im Zusammenhang mit sexualisier- ter Gewalt und ihrer Entstehung durch Ungleichbe- handlung und Machtunterschieden zwischen den Ge- schlechtern.
INHALTE
• Selbstreflexion
• Genderaspekte Geschlecht und
• Rollenzuschreibungen, Stereotype
• Gewaltdynamik Wann:
22.09.2022
Anmeldefrist: 08.09.2022
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr
Wo:
Bildungsakademie BiS, Wuppertal
Kosten:
210,- €
(inkl. Tagesverpflegung, davon 190,- € reine Seminarkosten, s. S. 114)
Referentin:
Finola Nieratschker
Teilnehmer*innen:
Maximal 15 Inhouse: ja