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Richtlinie zur Begrenzung der Teilnehmer/innenzahl in Seminaren

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07/2006. Sitzung des Fachbereichsrats der Mercator School of Management – 19. Juli 2006

Richtlinie zur Begrenzung der TeilnehmerInnenzahl in Seminaren

Der Fachbereichsrat der Mercator School of Management – Fachbereich Betriebswirt- schaft der Universität Duisburg-Essen erlässt gemäß § 82 Abs. 3 Hochschulgesetz fol- gende Richtlinie zur Begrenzung der Teilnehmerzahl in Seminarveranstaltungen:

Um eine ordnungs- und zweckmäßige Durchführung von Seminaren zu gewährleisten, können Lehrstühle die Teilnehmerzahl ihrer Veranstaltungen entsprechend ihrer Kapazi- täten einschränken. In der Regel sollte eine Anzahl von 30 Teilnehmern zu einem Semi- nar zugelassen werden. Vor jeder Seminarbegrenzung ist ein schriftlicher Antrag an den Dekan zu richten, der die Genehmigung zur Einschränkung erteilt.

Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach folgenden Kriterien:

Es darf kein Losverfahren zur Auswahl der Teilnehmer herangezogen werden. Studie- rende, denen nur noch wenige Prüfungsleistungen zum Abschluss ihres Studiums fehlen, sind solchen vorzuziehen, die noch viele andere Prüfungsleistungen zu erbringen haben.

Falls Studierende noch die gleiche Anzahl an Prüfungen zu absolvieren haben, sind die- jenigen vorzuziehen, die noch innerhalb der Regelstudienzeit studieren. Bei Studieren- den, die im gleichen Fachsemester studieren und die gleiche Anzahl von ausstehenden Prüfungen vorweisen, ist der oder die Studierende mit der bisher besseren Durch- schnittsnote auszuwählen. Bei Gleichheit aller Kriterien entscheidet notfalls der Anfangs- buchstabe des Nachnamens. Studierende, die bereits einmal nicht zum Seminar des je- weiligen Fachs zugelassen worden sind, sind zum nächstmöglichen Termin auf jeden Fall zu berücksichtigen.

Das Auswahlverfahren ist durch den Lehrstuhl zu dokumentieren und für eine Dauer von fünf Jahren zu archivieren.

Duisburg, 19. Juli 2006 Fachbereichsrat der

Mercator School of Management

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