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TAXONOMIE-VO UND OFFENLEGUNGS-VO

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Academic year: 2022

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TAXONOMIE-VO UND OFFENLEGUNGS-VO

Mag. Roland Dämon Wertpapierfirmen

Praxisdialog, 8. Juni 2021

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WARUM SUSTAINABLE FINANCE?

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WARUM SUSTAINABLE FINANCE?

Mag. Roland Dämon, Wertpapierfirmen SEITE 2

• Zwischen 2000 und 2016 nahm die jährliche Zahl wetterbedingter Katastrophen weltweit um 46% zu, die wirtschaftlichen Verluste durch extreme Wetterereignisse erhöhten sich zwischen 2007 und 2016 um 86% auf 117 Mrd. EUR im Jahr 2016.

• Dieser Trend ist besorgniserregend, da fast 50% der Risikoexponierung der Banken im Euro-Währungsgebiet direkt oder indirekt mit klimawandelbedingten Risiken verbunden ist

• Berechnungen der EK und des EP ergaben, dass alleine zur Erreichung der Energie- und Klimaziele ein zusätzliches jährliches Investment von 180 Milliarden Euro bis 2030 benötigt wird – ein substantieller Anteil hierzu wird aus dem privaten Sektor kommen müssen.

• Nachhaltigkeitsrisiken (hierbei insb. Klimarisiken) bergen das Potential die Performance

von Assets substantiell negativ zu beeinflussen und in Summe die Finanzmarktstabilität

selbst zu gefährden.

(4)

WARUM SUSTAINABLE FINANCE?

• März 2018: Veröffentlichung des EU Action Plan: Financing Sustainable Growth (COM/2018/097 final) zur Realisierung einer nachhaltigeren Wirtschaft

• Stärkung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft

– Vorausschauende Adressierung von Nachhaltigkeitsrisiken zur Milderung der Auswirkungen auf den Finanzmarkt

– Transition zu einer treibhausgasarmen, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft

• Primäre Stoßrichtung

– Umlenken von Kapitalflüssen auf nachhaltige Investitionen, zur Realisierung eines nachhaltigen und integrativen Wachstums

– Bewältigung finanzieller Risiken, die sich aus dem Klimawandel, der Ressourcenknappheit, der Umweltzerstörung und sozialen Problemen ergeben

– Förderung von Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit

• Berücksichtigung der Faktoren Umwelt, Soziales und Governance (Environmental Social und Governance Faktoren, ESG Faktoren) bei Investitionsentscheidungen

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EUROPÄISCHE INITIATIVEN

EU ACTION PLAN – FINANCING SUSTAINABLE GROWTH

DisclosureVO

UCITS, AIFMD, MIFID II, Solvency II, IDD

Framework TaxonomieVO

Bench- marksVO

EU Green Bond Standard EU Ecolabel

Financial Products

Freiwilliger Standard mit Verknüpfung zur TaxonomieVO

Offenlegungspflichten zu Nachhaltig- keitsrisiken, negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowie bei nachhaltigen Finanzprodukten

Definition von zwei neuen BM für CO2-arme Investitionen

Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren im Regelungswerk der OGAW-RL, AIFMD, MiFID II, Solvency II und IDD; von der EK erlassen am 21.4.2021

Arbeiten des Joint Research Centre der EK: Dritter Technical Report veröffentlicht

EU-Klassifizierungssystem (einheitliche Taxonomie) für Finanzprodukte zur Beurteilung von Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig

SEITE 4

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TAXONOMIE VERORDNUNG

• Regelungsgegenstand:

– Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten

• Status:

– Am 22. Juni 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht – Verordnung (EU) 2020/852

• Anwendbarkeit:

– 1.1.2022 für Klimaschutz, 1.1.2023 für sonstige Umweltziele

(7)

TAXONOMIE VERORDNUNG

Mag. Roland Dämon, Wertpapierfirmen SEITE 6

• Kriterien zur Bestimmung der ökologischen Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit, um damit den Grad der ökologischen

Nachhaltigkeit einer Investition messen zu können

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TAXONOMIE VERORDNUNG – ÖKOLOGISCHE NACHHALTIGKEIT

• Wesentlicher Beitrag (iSd Art. 5, spezifische Erläuterung pro Umweltziel) zur Erreichung zumindest eines der sechs taxativ genannten Umweltziele

• Keine erhebliche Beeinträchtigung (iSd Art. 12) der Umweltziele (Art.5)

• Einhaltung der Mindestschutzbestimmungen

– insb. keine Zwangs- / Kinderarbeit, Vereinigungsfreiheit, Recht auf Tarifverhandlungen, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung (vgl. Art. 13)

• Einklang mit technischen Evaluierungskriterien

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12302-Climate-change-mitigation-and- adaptation-taxonomy

– Konsultation zu technischen Kriterien von 20. November bis 18. Dezember 2020 – 46.590 Stellungnahmen (!!!)

– Delegierter Rechtsakt erlassen am 21.4.2021:

https://ec.europa.eu/finance/docs/level-2-measures/taxonomy-regulation-delegated-act-2021-2800_en.pdf

(9)

TAXONOMIE VERORDNUNG – UMWELTZIELE – ART. 5

Mag. Roland Dämon, Wertpapierfirmen SEITE 8

• Klimaschutz

• Anpassung an den Klimawandel

• Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

• Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling

• Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

• Schutz gesunder Ökosysteme (Biodiversität)

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DISCLOSURE VERORDNUNG 2019 / 2088

• Regelungsgegenstand:

– Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken

• Status:

– Veröffentlichung im Amtsblatt am 9.12.2019

• Anwendbarkeit:

– 10. März 2021;

Anfang 2022 bei Transparenz hinsichtlich light und dark green products

(11)

DISCLOSURE VERORDNUNG 2019 / 2088

Mag. Roland Dämon, Wertpapierfirmen SEITE 10

• Harmonisierte Transparenzvorschriften für Finanzmarktteilnehmer (iW Emittenten und Verwalter) und Finanzberater

– Ausgenommen: Versicherungsvermittler, die Versicherungsberatung für

Versicherungsanlageprodukte anbieten und Wertpapierfirmen, die Anlageberatung anbieten, wenn sie weniger als drei Personen beschäftigen (Art. 17, jedoch opt-in Wahlrecht der MS)

(12)

DISCLOSURE VERORDNUNG 2019 / 2088

• Finanzmarktteilnehmer (ua)

• ein Versicherungsunternehmen, das ein Versicherungsanlageprodukt (insurance-based investment product, IBIP) anbietet;

• eine Wertpapierfirma, die Portfolioverwaltung erbringt;

• eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (EbAV);

• ein Hersteller eines Altersvorsorgeprodukts;

• ein Verwalter alternativer Investmentfonds (alternative investment fund manager, AIFM);

• ein Anbieter eines Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukts (pan-European Personal Pension Product, PEPP-Anbieter);

• eine Verwaltungsgesellschaft für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW- Verwaltungsgesellschaft); oder

• ein Kreditinstitut, das Portfolioverwaltung erbringt;

(13)

DISCLOSURE VERORDNUNG 2019 / 2088

Mag. Roland Dämon, Wertpapierfirmen SEITE 12

• Finanzberater

• ein Versicherungsvermittler, der Versicherungsberatung für IBIP erbringt;

• ein Versicherungsunternehmen, das Versicherungsberatung für IBIP erbringt;

• ein Kreditinstitut, das Anlageberatung anbietet;

• eine Wertpapierfirma, die Anlageberatung anbietet;

• ein AIFM, der Anlageberatung gemäß Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe b Ziffer i der Richtlinie 2011/61/EU anbietet; oder

• eine OGAW-Verwaltungsgesellschaft, die Anlageberatung gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i der Richtlinie 2009/65/EG anbietet;

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DISCLOSURE VERORDNUNG 2019 / 2088

• Finanzprodukt

• ein Portfolio, das im Sinne der MiFID verwaltet wird;

• ein alternativer Investmentfonds (AIF);

• ein IBIP;

• ein Altersvorsorgeprodukt;

• ein Altersversorgungssystem;

• ein Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW); oder

• ein PEPP;

• Einerseits weiter als PRIIPs (Portfolioverwaltung), andererseits aber auch enger (Derivate, Zertifkate, …)

(15)

DISCLOSURE VERORDNUNG 2019 / 2088

Mag. Roland Dämon, Wertpapierfirmen SEITE 14

• Nachhaltige Investition – Art. 2 Z 17:

• Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit

– Umweltziel – Soziales Ziel

– Humankapital bzw. benachteiligte Gruppen

• Vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen (L2 Ermächtigung durch Taxonomie-VO)

• und gute Unternehmensführung

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DISCLOSURE VERORDNUNG 2019 / 2088

• Nachhaltigkeitsrisiko – Art. 2 Z 22:

• Ein Ereignis oder eine Bedingung

• in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung

• dessen Eintreten

• negative Auswirkungen

• auf den Wert der Investition haben könnte

• Unterscheide Nachhaltigkeitsrisiko und nachteilige

Nachhaltigkeitsauswirkung (=Auswirkung auf Umwelt)

(17)

DISCLOSURE VERORDNUNG 2019 / 2088

Mag. Roland Dämon, Wertpapierfirmen SEITE 16

• Artikel 3 - zwingend

• Informationen der Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

– in den Investitionsentscheidungsprozess (Finanzmarktteilnehmer)

– bzw. in die Anlage- oder Versicherungsberatungstätigkeit (Finanzberater)

• auf Internetseiten zu veröffentlichen

(18)

DISCLOSURE VERORDNUNG 2019 / 2088

• Nachteilige Auswirkungen auf Ebene des Unternehmens – Art. 4

• Auf Homepage zu veröffentlichen

• comply or explain bzw. zwingend für Finanzmarktteilnehmer mit >500 Mitarbeitern

• Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf

Nachhaltigkeitsfaktoren von Investitionsentscheidungen bzw. im Rahmen

der Anlage- oder Versicherungsberatung

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DISCLOSURE VERORDNUNG 2019 / 2088

Mag. Roland Dämon, Wertpapierfirmen SEITE 18

• Art. 5 - Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik

• Und Veröffentlichung auf der Homepage

• Verpflichtende Aufnahme in die Vergütungspolitik nach sektoralen Rechtsvorschriften

– zB MiFID II Artikel 27

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DISCLOSURE VERORDNUNG 2019 / 2088

• Vorvertragliche Information iZm Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 6)

• Art und Weise, in welcher Nachhaltigkeitsrisiken in die

Investmententscheidung (Finanzmarktteilnehmer) bzw. Anlage- oder Versicherungsberatung (Finanzberater) berücksichtigt werden und

• Ergebnis der Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte

• Soweit Nachhaltigkeitsrisiken als nicht relevant eingeschätzt werden: Klare und knappe Erläuterung dieser Einschätzung

• Aufnahme in sektorale Informationspflichten

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DISCLOSURE VERORDNUNG 2019 / 2088

Mag. Roland Dämon, Wertpapierfirmen SEITE 20

• Nachteilige Auswirkungen auf Ebene des Finanzprodukts – Art. 7

• comply or explain bzw. zwingend für Finanzmarktteilnehmer mit >500 Mitarbeitern

• Erläuterung ob / wie in jedem einzelnen Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden

• Erklärung, dass Informationen über die wichtigsten nachteiligen

Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in regelmäßigen Berichten verfügbar sind

• Anwendbar ab 30.12.2022

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DISCLOSURE VERORDNUNG 2019 / 2088

• „light green“ und „dark green“ Produkte:

• Als ökologisch / sozial beworbene Finanzprodukte (Art. 8, 10, 11) bzw. nachhaltige Investitionen (Art. 9, 10, 11)

– Ausweitung der vorvertraglichen Informationspflichten

– Ausweitung der Informationspflichten bezüglich des Finanzprodukts – Ausweitung der Informationspflichten in regelmäßigen Berichten

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SUPERVISORY STATEMENT ZUR SFDR

Mag. Roland Dämon, Wertpapierfirmen SEITE 22

• https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/jc_2021_06_joint_esas_superviso ry_statement_-_sfdr.pdf

• Joint ESA Supervisory Statement on the application of the Sustainable Finance Disclosure Regulation Templates für vorvertragliche und periodische

Offenlegungsverpflichtungen vom 25. Februar 2021

• Verschiebung der Anwendbarkeit der RTS zur SFDR (voraussichtlich) auf Ende Dezember 2021

• Enthält eine Tabelle, wann welche Bestimmungen anwendbar sein werden

(24)

PRAXISFRAGEN ZUR SFDR

• Wer ist von der Offenlegungs-Verordnung betroffen?

• Wer ist Finanzmarktteilnehmer?

• Auslagerung einer Verwaltung durch eine UCITS-Gesellschaft auf eine Wertpapierfirma

• Wer ist Finanzberater?

• Welche Pflichten sind zu erfüllen?

• Orientierungshilfen – Beispielsammlung

• Ausnahmen für kleine Unternehmen

• Begriff „beschäftigte Person“

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PRAXISFRAGEN ZUR SFDR

Mag. Roland Dämon, Wertpapierfirmen SEITE 24

• Welche Mitarbeiter gelten als beschäftigte Personen?

• Behandlung des Geschäftsführers

• Behandlung von Teilzeitmitarbeitern

• Behandlung von selbständigen Vermittlern

• Behandlung von ausgelagerten Tätigkeiten

• Behandlung von geschlossenen und nicht vermarkteten Nicht EU AIFs

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Referenzen

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