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Double Degree Masterstudiengänge

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Academic year: 2022

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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Informationsbroschüre

Double Degree

Masterstudiengänge

Herbstsemester 2022

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Inhaltsverzeichnis

1 Die Double Degree Masterstudiengänge 4

1.1 Ziel und Inhalt 4

1.2 Partnerfakultäten 4

2 Zulassungsvoraussetzungen 5

2.1 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen 5

2.2 Besondere Zulassungsvoraussetzungen der Partnerfakultäten 5 2.2.1 King’s College London, The Dickson Poon School of Law 5 2.2.2 Maastricht University, Faculty of Law 6 2.2.3 University of Amsterdam, Amsterdam Law School 6 2.2.4 Katholieke Universiteit Leuven, Faculty of Law 7 2.2.5 Université de Strasbourg, Faculté de Droit, Économie, Gestion

et Sciences Politiques et Sociales 7

2.2.6 The University of Hong Kong, Faculty of Law 7 2.2.7 Doshisha University, Graduate School of Law 8 2.2.8 University of California, Berkeley Law 8 2.2.9 University of Johannesburg, Faculty of Law 8

3 Bewerbungsverfahren 9

3.1 Erster Schritt: Zulassung/Immatrikulation an der UZH 9

3.1.1 Studierende der RWF UZH 9

3.1.2 Studierende einer anderen Hochschule 9 3.2 Zweiter Schritt: Bewerbung um einen Studienplatz in einem Double

Degree Programm bei der RWF UZH 10

3.3 Studienplatzzuteilung 11

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Die Double Degree Masterstudiengänge

4 Studienprogramm an der RWF UZH 13

4.1 Studiendauer und Studienbeginn 13

4.2 Studieninhalt 13

4.3 Sprache 14

4.4 Immatrikulation und Studiengebühren 14

4.5 Beantragung des Masterabschlusses 15

5 Webseite 15

6 Kontaktinformationen 16

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Die Double Degree Masterstudiengänge

1 Die Double Degree Masterstudiengänge

1.1 Ziel und Inhalt

Die mit den Partnerfakultäten gemeinsam durchgeführten Masterstudien- gänge bieten den Studierenden die Möglichkeit, ihre Kenntnisse der schweizerischen Rechtsordnung, der Rechtsordnung des Landes der je- weiligen Partnerfakultät und des internationalen Rechts zu erweitern und zu vertiefen. Die Vertrautheit mit ausländischen Rechtsordnungen ist ein wichtiges Anliegen des Programms.

Nach einer Regelstudienzeit von zwei Jahren wird für einen erfolgreich ab- solvierten Double Degree Studiengang der akademische Grad Master of Law UZH der RWF UZH sowie der entsprechende Grad der Partneruniver- sität verliehen.

1.2 Partnerfakultäten

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) bietet Double Degree Masterstudiengänge in Zusammenarbeit mit den fol- genden neun Partnerfakultäten an:

• King's College London, The Dickson Poon School of Law (Gross- britannien)

• Maastricht University, Faculty of Law (Niederlande)

• University of Amsterdam, Amsterdam Law School (Niederlande)

• Katholieke Universiteit Leuven, Faculty of Law (Belgien)

• Université de Strasbourg, Faculté de Droit, Économie, Gestion et Sciences Politiques et Sociales (Frankreich)

• The University of Hong Kong, Faculty of Law (Volksrepublik China)

• Doshisha University, Graduate School of Law (Japan)

• University of California, Berkeley Law (USA)

• University of Johannesburg, Johannesburg Law School (Südafrika)

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Zulassungsvoraussetzungen

2 Zulassungsvoraussetzungen

2.1 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Double Degree Masterstudiengang setzt die Im- matrikulation an der Universität Zürich als Heimuniversität voraus. Zudem müssen Studierende das Bewerbungsverfahren an der RWF UZH erfolg- reich durchlaufen haben. Es besteht kein Anspruch auf einen Studienplatz, auch nicht bei Partneruniversitäten ohne Studienplatzbeschränkungen o- der ohne Erforderlichkeit von Sprachnachweisen.

2.2 Besondere Zulassungsvoraussetzungen der Partnerfakultäten 2.2.1 King’s College London, The Dickson Poon School of Law

• Bachelorabschluss mit Mindestnote 5;

• Einer der folgenden Sprachnachweise:1

- International English Language Testing System (IELTS):

Mindestanforderungen 7.0 overall, Minimum 6.5 in allen Teildisziplinen

- Test of English as a Foreign Language (TOEFL iBT):

Mindestanforderungen 100 overall, mit Minimum 25 in writing und 23 in allen anderen Teildisziplinen

- Cambridge Certificate in English (CPE oder CAE):

Mindestanforderung 185 overall, mit Minimum 176 in allen Teildisziplinen

- Pearson Test of Academic English (PTE): Mindestanforderungen 69 overall, mit Minimum 62 in allen Teildisziplinen

 Studienplatzbeschränkung: max. 30 Studienplätze

1 WICHTIG: die Sprachnachweise dürfen zum Zeitpunkt des Studienbeginns am King’s College max. 2 Jahre alt sein; d.h. zum Zeitpunkt der Bewerbung an der RWF UZH dürfen die Sprach- nachweise max. 1 Jahr alt sein.

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Zulassungsvoraussetzungen

2.2.2 Maastricht University, Faculty of Law

• Bachelorabschluss mit Mindestnote 4.7;

• Kein Sprachnachweis erforderlich, jedoch von Vorteil

 Grundsätzlich keine Studienplatzbeschränkung, jedoch max.

5 Studienplätze für den Studiengang „Forensics, Criminology and Law“

2.2.3 University of Amsterdam, Amsterdam Law School

• Bachelorabschluss mit Mindestnote 4.7;

• Einer der folgenden Sprachnachweise:2

- International English Language Testing System (IELTS): Mindest- anforderungen 7.0 overall, mit Minimum 6.5 in allen Teildisziplinen - Test of English as a Foreign Language (TOEFL iBT): Mindestan-

forderungen 100 overall, mit Minimum 24 in reading und writing, 22 in listening und 25 in speaking

- University of Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE) - University of Cambridge Advanced Certificate in English (CAE):

Mindestpunktezahl 190

 Keine Studienplatzbeschränkung

2 WICHTIG: die Sprachnachweise dürfen zum Zeitpunkt des Studienbeginns an der UvA max.

2 Jahre alt sein; d.h. zum Zeitpunkt der Bewerbung an der RWF UZH dürfen die Sprachnach- weise max. 1 Jahr alt sein.

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Zulassungsvoraussetzungen

2.2.4 Katholieke Universiteit Leuven, Faculty of Law

• Bachelorabschluss mit Mindestnote 4.7;

• Einer der folgenden Sprachnachweise:

- International English Language Testing System (IELTS):

Mindestanforderung 7.0 overall

- Test of English as a Foreign Language (TOEFL):

Mindestanforderungen 600 Punkte im paper-based, 250 im computer-based oder 100 Punkte im internet-based Test - Cambridge Certificate in English (CPE oder CAE)

 Studienplatzbeschränkung: max. 15 Studienplätze

2.2.5 Université de Strasbourg, Faculté de Droit, Économie, Gestion et Sciences Politiques et Sociales

• Bachelorabschluss mit Mindestnote 4.7;

• Einer der folgenden Sprachnachweise:

- Diplôme d’Études en Langue Française (DELF):

Mindestanforderung Niveau B2

- Diplôme du test de connaissance du français (TCF):

Mindestanforderung Niveau B2

 Studienplatzbeschränkung: max. 4 Studienplätze 2.2.6 The University of Hong Kong, Faculty of Law

• Bachelorabschluss mit Mindestnote 5;

• Einer der folgenden Sprachnachweise:

- International English Language Testing System (IELTS):

Mindestanforderungen overall 7.0, mit Minimum 6.5 in jeder Teildisziplin

- Test of English as a Foreign Language (TOEFL):

Mindestanforderungen 593 Punkte im paper-based Test oder 97 Punkte im internet-based Test

 Studienplatzbeschränkung: max. 5 Studienplätze

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Zulassungsvoraussetzungen

2.2.7 Doshisha University, Graduate School of Law

• Bachelorabschluss mit Mindestnote 4.7;

• Einer der folgenden Sprachnachweise:

- International English Language Testing System (IELTS):

Mindestanforderung 6.5 overall

- Test of English as a Foreign Language (TOEFL):

Mindestanforderung 85 Punkte im internet-based Test

 Studienplatzbeschränkung: max. 5 Studienplätze 2.2.8 University of California, Berkeley Law

• Bachelorabschluss mit Mindestnote 5;

• Einer der folgenden Sprachnachweise:

- International English Language Testing System (IELTS):

Mindestanforderung 7.0 overall

- Test of English as a Foreign Language (TOEFL):

Mindestanforderungen 600 Punkte im paper-based Test oder 100 Punkte im internet-based Test

 Studienplatzbeschränkung: max. 5 Studienplätze 2.2.9 University of Johannesburg, Faculty of Law

• Bachelorabschluss mit Mindestnote 4.7;

• Einer der folgenden Sprachnachweise:

- International English Language Testing System (IELTS):

Mindestanforderungen 7.0 overall

- Test of English as a Foreign Language (TOEFL):

Mindestanforderungen 110 overall

 Keine Studienplatzbeschränkung

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Bewerbungsverfahren

3 Bewerbungsverfahren

3.1 Erster Schritt: Zulassung/Immatrikulation an der UZH

Um sich bei der RWF UZH um einen Studienplatz im Double Degree Pro- gramm bewerben zu können, müssen Bewerberinnen und Bewerber zu- nächst zu einem Masterstudiengang der RWF UZH zugelassen werden.

Zuständig hierfür ist die Abteilung Studierende der UZH.

Bei dem in englischer Sprache angebotenen Studienprogramm ist zu be- achten, dass bereits bei der Immatrikulation an der UZH der Nachweis aus- reichender Englischkenntnisse zu erbringen ist. Weitere Informationen zur Zulassung zum Masterstudiengang entnehmen Sie bitte der Webseite der UZH.

3.1.1 Studierende der RWF UZH

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an der RWF UZH im Bachelor- studiengang studieren und mit einem Double Degree Masterstudiengang ihr Studium fortsetzen wollen, müssen bei der nächsten Online-Semester- einschreibung im Studierendenportal einen Antrag auf Studiengangswech- sel in den von ihnen gewünschten Double Degree Masterstudiengang ein- reichen. Dabei wählen sie sowohl die gewünschte Partneruniversität als auch das Studienprogramm an der RWF UZH.

Die Online-Einschreibephase für das Herbstsemester dauert vom 15. Mai – 31. Mai.

3.1.2 Studierende einer anderen Hochschule

Bewerberinnen und Bewerber mit einem rechtswissenschaftlichen Studien- abschluss einer anderen Hochschule müssen den ordentlichen Bewer- bungs-/Einschreibeprozess zur Zulassung zu einem Masterstudiengang der RWF UZH durchlaufen.

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Bewerbungsverfahren

Für Informationen über die Zulassung zum Masterstudium wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle der UZH.

Die Bewerbungsphase der UZH für das Herbstsemester dauert vom 1. Januar – 30. April.

3.2 Zweiter Schritt: Bewerbung um einen Studienplatz in einem Dou- ble Degree Programm bei der RWF UZH

Nach der Zulassung (mit Vorbehalt) zum Masterstudium an der UZH muss dem Student Center der RWF UZH für die Bewerbung um die Zuteilung eines Studienplatzes in einem Double Degree Masterstudiengang ein voll- ständiges Dossier inkl. aller relevanten Unterlagen online eingereicht wer- den.

Bewerberinnen und Bewerber können sich für bis zu drei Partneruniversi- täten bewerben, wobei sie ihre Wahl priorisieren können. Das Bewerbung- sportal finden Sie auf unserer Webseite oben rechts unter „Apply now“.

Folgende obligatorische Bewerbungsunterlagen müssen online eingereicht werden:

• Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular für die Studienplatzzu- teilung in einen Double Degree Masterstudiengang;

• Motivationsschreiben in der jeweiligen Unterrichtssprache der Part- nerfakultät, für jede Wunschpartnerfakultät;

• Lebenslauf (mit Foto) in der jeweiligen Unterrichtssprache der Part- nerfakultät;

• Kopie des Bachelordiploms (oder der Leistungsausweise, sofern das Bachelordiplom noch aussteht);

• Kopie des Briefes der Zulassungsstelle über die Zulassung (mit Vor- behalt) zum Masterstudiengang;

• Kopie des Passes oder der ID;

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Bewerbungsverfahren

• Nachweis über Sprachkenntnisse (Kopie der Online-Testergebnisse ist ausreichend für die Bewerbung, Kopie des Sprachzertifikates kann nachgereicht werden), Ausnahme: Maastricht University (s. unter 2.2.2)

Fakultativ beizulegen sind folgende Unterlagen:

• Sonstige Nachweise für relevante (d.h. juristische)

Zusatzqualifikationen, z.B. Arbeitszeugnisse, Empfehlungsschreiben Die Bewerbungsfrist der RWF UZH für die Double Degree Masterstudien- gänge dauert vom 1. Juli – 15. August.

 Ausnahme: Bewerberinnen und Bewerbern mit ausländischer Vorbildung aus visumpflichtigen Ländern wird empfohlen, sich vom 1. – 31. Juli zu bewerben.

3.3 Studienplatzzuteilung

Das jeweilige Steering Committee der RWF UZH trifft die Auswahl der Stu- dierenden aufgrund der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und eines all- fälligen individuellen Eignungsgesprächs. Bei ausreichender Qualifikation kann auf das Eignungsgespräch verzichtet werden.

Die Zuteilung der Studienplätze erfolgt nach den folgenden Kriterien:

• Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses bzw. die bisherigen Stu- dienleistungen;

• Kenntnis der Unterrichtssprache;

• im Motivationsschreiben sowie anlässlich des Gespräches darge- stellte Studienmotivation; und

• allfällige relevante Zusatzqualifikationen (z. B. Arbeitszeugnisse, juris- tische Praktika).

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Bewerbungsverfahren

Als Mindestanforderungen gelten:

• Mindestdurchschnittsnote von grundsätzlich 4.7 (vorbehalten bleiben abweichende Vorgaben der Partneruniversitäten); und

• Abschluss des Bachelor of Law innerhalb von 5 Jahren.

Das Eignungsgespräch kann letztendlich den Ausschlag für die Platzzutei- lung geben. Die provisorischen Termine der Eignungsgespräche werden vorzeitig im Internet publiziert. Die Einladungen zu den individuellen Eig- nungsgesprächen werden per E-Mail versandt.

Bewerberinnen und Bewerber, welchen kein Studienplatz an einer Partner- fakultät der Double Degree Masterstudiengänge zugeteilt werden kann, werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens in den gewünschten regu- lären Masterstudiengang umgeschrieben oder auf Antrag exmatrikuliert.

Für Bewerberinnen und Bewerber, welche einen Master of Law in engli- scher Sprache angestrebt hatten, ist eine Umschreibung in einen deutsch- sprachigen Masterstudiengang nur möglich, wenn ausreichende Deutsch- kenntnisse nachgewiesen werden können.

Wird der Studienplatz der zweiten oder dritten Priorität zugeteilt, wird die Umschreibung in den jeweiligen Studiengang veranlasst. Der definitive Ent- scheid über die Zuteilung der Studienplätze in einen Double Degree Mas- terstudiengang wird den Bewerberinnen und Bewerbern spätestens Anfang Oktober per E-Mail mitgeteilt.

Bitte beachten Sie:

Mit der Zuteilung eines Studienplatzes an eine der Double Degree Partner- fakultäten wird die Einschreibung in den Double Degree Masterstudien- gang definitiv.

Die Platzzuteilung in einen Double Degree Masterstudiengang durch die RWF UZH steht unter dem Vorbehalt der Zulassung durch die jeweiligen

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Studienprogramm an der RWF UZH

Partnerfakultäten. Die für das Double Degree Programm nominierten Be- werberinnen und Bewerber durchlaufen bei den Partneruniversitäten einen weiteren Registrierungsprozess, der aber kein zusätzliches Bewerbungs- verfahren darstellt.3

4 Studienprogramm an der RWF UZH

4.1 Studiendauer und Studienbeginn

Die Double Degree Masterstudiengänge dauern im Regelstudium vier Se- mester. Es werden je zwei Semester an der RWF UZH und an der Partner- fakultät absolviert (Ausnahme: Studienprogramm an der Berkeley School of Law).

Der Studienbeginn an der RWF UZH ist jeweils im Herbstsemester. Ein Studienbeginn im Frühjahrssemester ist nicht möglich. Mastermodule kön- nen bereits vor Studienbeginn im Double Degree Masterstudiengang vor- geholt werden, die Studiendauer beträgt aber immer mindestens 4 Semes- ter, unabhängig davon, wie viele Mastermodule bereits vorgeholt wurden.

4.2 Studieninhalt

Das Studienprogramm an der RWF UZH umfasst Studienleistungen im Um- fang von 60 ECTS Credits gemäss der Studienordnung für die Double Degree Masterstudiengänge (StudO DD RWF).

An der RWF UZH kann zwischen den beiden folgenden Studienprogram- men gewählt werden:

3 Ausnahme: LL.M. in Public International Law und LL.M. in International Trade and Investment Law an der University of Amsterdam. Für diese zwei Studiengänge muss ein zusätzliches Bewer- bungsverfahren an der UvA absolviert werden.

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Studienprogramm an der RWF UZH

• Studienprogramm Rechtswissenschaft (mehrheitlich deutschspra- chig)

• Studienprogramm International and Comparative Law (aus- schliesslich englischsprachig)

Das Studium an den jeweiligen Partnerfakultäten richtet sich nach deren Vorschriften. Der an der Partnerfakultät erlangte Abschluss wird im Umfang von 30 ECTS Credits pauschal an den Masterabschluss der RWF UZH an- gerechnet. Zu den verschiedenen Studienprogrammen der Partneruniver- sitäten konsultieren Sie bitte die Webseiten der jeweiligen Partneruniversi- täten. Zusätzlich finden Sie auf unserer Webseite unter

„Partnerfakultäten“ für jede Partneruniversität einen Flyer mit einer Über- sicht zum Studienprogramm.

4.3 Sprache

Die Veranstaltungen und Prüfungen finden an der RWF UZH in deutscher und englischer oder ausschliesslich in englischer Sprache, an den Partner- fakultäten vorwiegend in deren Unterrichtssprache statt.

4.4 Immatrikulation und Studiengebühren

Grundsätzlich bleiben Studierende während des ganzen Programms (mind.

4 Semester) regulär immatrikuliert. Die Studiengebühren der UZH werden während des Aufenthaltes an der Partnerfakultät storniert. Die Studienge- bühren an der Partnerfakultät richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung der RWF UZH mit der Partnerfakultät. Weitere Informationen zu den Stu- diengebühren an den Partnerfakultäten entnehmen Sie bitte ebenfalls den obengenannten Flyern.

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Webseite

4.5 Beantragung des Masterabschlusses

Die Double Degree Studierenden können im vierten Semester ihren Mas- terabschluss der UZH beantragen, wenn sie ihr Studienprogramm an der UZH und an der Partnerfakultät gemäss der StudO DD RWF erfolgreich abgeschlossen haben.

Der Zeitpunkt der Verleihung der Masterdiplome der RWF UZH ist abhän- gig von der Diplomerteilung durch die Partnerfakultäten. Je nach Part- nerfakultät ist mit Verzögerungen zu rechnen.

5 Webseite

Diese Broschüre erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte kon- sultieren Sie deshalb auch unsere Webseite zu den Double Degree Mas- terstudiengängen. Diese enthält weitere nützliche Informationen und wird regelmässig aktualisiert.

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Kontaktinformationen

6 Kontaktinformationen

Bei Fragen zu den Double Degree Masterstudiengängen wenden Sie sich bitte an:

Studiendekanat Student Center

MLaw Vanessa Brunner Universität Zürich Rämistrasse 74/2 CH-8001 Zürich Kontaktformular Sprechstunde:

Montag 9:00-12:00 Uhr (online)

Referenzen

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