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Radio in der konvergenten Welt - mit oder ohne DAB+?

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Radio in der konvergenten Welt - mit oder ohne DAB+?

Der VPRT zur Debatte um die Hörfunk-Digitalisierung

Radio war in der gesamten Zeit seiner Existenz einer ständigen Veränderung unterworfen.

Heute wandelt es sich in ein digitales Medium. Das Besondere an der jetzigen Situation ist also nur, dass der aktuelle und für die nächste Zukunft abzusehende Veränderungsprozess im Wettbewerb besonders intensiv und rasch getaktet erfolgt. Vergleichbar allenfalls mit der Phase, während der sich das Radio Mitte des letzten Jahrhunderts an das zum

Massenmedium werdende Fernsehen anpassen musste.

Der Digitalisierungsprozess des Hörfunks erfolgt - auch angesichts der Anforderungen an ein Radio der Zukunft zum Beispiel durch Interaktivität, Personalisierung und Vernetzung sowie zielgruppenspezifischer Messbarkeit - auf breiter Basis, also auf vielen Wegen. Nachfolgend wird dazu ein kleiner Ausschnitt beleuchtet mit der Frage: Brauchen wir dabei DAB+?

In der Diskussion um DAB wurde stets argumentiert, Radio könne nicht als einziges analoges Medium in einer digitalen Welt überleben. Trotz der unverändert intensiven Verankerung in UKW ist Radio auf dem Weg zu einem digital verbreiteten Medium bereits weit vorangekommen. Die sich schnell entwickelnde Bedeutung insbesondere des Handys, aber auch des Internets mit seinen verschiedenen Nutzungsformen insgesamt steht dafür.

Die mobile Nutzung des Internets hat die stationäre inzwischen überholt, die Streamingnutzung von Audio hat sich im letzten Jahr nahezu verdoppelt.

Digitalisierung kommt auch ohne DAB+

Jüngst haben Facebook, aber auch Google einsatzfähige Drohnen-Prototypen zur

Internetversorgung von dünn besiedelten Regionen vorgestellt. Das wird sicherlich nicht zur Radioversorgung entwickelt, aber Radio, oder allgemeiner gesagt Musik wird ebenso sicher ein Teil des Angebotes sein. Ohne in eine Technikdiskussion einsteigen zu wollen: Es gibt bereits digitale Verbreitungswege für das Radio, und die Prognose ist nicht sehr gewagt, dass sich in absehbarer Zeit weitere Formen am Markt etablieren werden. Digitalisierung findet vor allem im Web statt und wird auch ohne DAB+ kommen.

Auch bei DAB+ beginnen wir nicht bei null: Das Angebot ist entwickelt und steht für bundesweite und landesweite Verbreitung zur Verfügung. Deutliche Einschränkungen müssen allerdings bei der regionalen Aussteuerung von Werbung und für den Lokalfunk gemacht werden, da für dessen sinnvolle Abbildung weder wirtschaftlich noch publizistisch ein Konzept vorliegt.

DAB+ ist eine Technologie, die trotz ihrer zahlreichen Einsatzmöglichkeiten spezifisch als klassisches Radioverbreitungsmedium ausgerichtet ist - mit allen Vor- und Nachteilen. Eine einfache Nutzungsmöglichkeit ist gerade für wenig technikaffine Nutzer ein nicht zu

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einfache Nutzungsmöglichkeit ist gerade für wenig technikaffine Nutzer ein nicht zu

unterschätzendes Argument. Nicht vernachlässigt werden sollte auch, dass Alternativen und Wettbewerb den Medien immer gut bekommen sind.

#I: Mit Vollgas Richtung DAB+?

epd Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), plädiert in seinem Gastbeitrag für epd medien für ein sanftes Vorgehen bei der Digitalisierung des Hörfunks. Finanzierungsgrundlage des privaten Rundfunks bleibe noch auf längere Zeit nur UKW, schreibt Schunk, der

Programmdirektor bei "Radio Regenbogen" ist. Für wichtiger als eine Diskussion um einen UKW-Abschalttermin hält der Radiomanager die Entwicklung von Kriterien, nach denen über eine Abschaltung entschieden werden kann. Schunk macht sich für digitale Alternativen zu DAB+ stark und fordert ein chancengleiches Finanzierungsmodell für die

Hörfunk-Digitalisierung.

Monopole und Übermacht eines Anbieters haben die Medienentwicklung noch stets gebremst. Insbesondere gilt dies, wenn sich im Medienbereich Marktmacht ballt, die sich einem nationalen oder zumindest europäischen Einfluss weitgehend entziehen könnte. Die weiteren Argumente für DAB+ sind vielfach pro und contra diskutiert und müssen hier nicht wiederholt werden. Viele der Zukunftsanforderungen erfüllt DAB+ angesichts seiner

Linearität und fehlenden Interaktivität nicht.

Fazit: Wir brauchen DAB+ nicht unbedingt, aber es gibt auch Gründe, unter bestimmten Voraussetzungen mit DAB+ weiterzumachen.

Welche Erfahrungen sind verwertbar?

Sicher können wir nicht die Vorgehensweise und die Erfahrungen mit DVB-T anwenden. Das analoge terrestrische Fernsehen war eine sterbende Technologie und für die

Fernsehvermarktung kaum mehr relevant. Es gab mit Kabel und Satellit am Markt

beherrschende Systeme im Wettbewerb, die von den Nutzern angenommen waren. Und es war für Zuschauer mit beschränkten Nutzungswünschen eine kostensparende Form. Alle vier Aussagen treffen auf das UKW-Radio zu großen Teilen nicht zu. Damit ist die Feststellung naheliegend, dass eine Vorgehensweise wie bei DVB-T nicht funktionieren wird. Ein fester, mittelfristiger Abschalttermin und zwingende regulatorische Vorgaben werden nicht

funktionieren.

Mit der Hörfunk-Digitalisierung eher vergleichbar ist der Ausstieg aus dem analogen

TV-Kabel. Es bedarf einer geduldigen und längeren Überzeugungsarbeit, um den Nutzern die Vorteile zu vermitteln. Und allenfalls nach dem deutlichen Durchbruch im Markt, wo andere Übertragungswege bei 80 Prozent Nutzung ansetzen, ist die Diskussion über ein etwaiges Abschaltdatum überhaupt denkbar.

Das Medium Hörfunk ist auch für unsere Gesellschaftsordnung zu wichtig, als dass wir eine Schädigung auf dem Weg in die digitale Welt hinnehmen können. Kollateralschäden, weil

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Schädigung auf dem Weg in die digitale Welt hinnehmen können. Kollateralschäden, weil Industrie- und Wirtschaftspolitik im Vordergrund stehen, sind nicht tolerabel. Gesetze und Regulierung können diesen Prozess begleiten, aber nicht durch Zwang gestalten.

Fazit: Der DAB+-Umstieg wird ein langwieriger Prozess und bedarf geduldiger Informations- und Überzeugungsarbeit. Andere digitale Entwicklungen bleiben abzuwarten.

Wie gehen wir vor?

Eine wichtige Gestaltungsrolle bei DAB+ hat die Kommission zur Ermittlung des

Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF). Diese eigentlich nur für die Höhe des Rundfunkbeitrags zuständige Sachverständigenkommission stand vor der Frage, ob dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk weitere Gebührenmittel für das Projekt DAB+

zugebilligt werden konnten. Die Antwort der KEF war schon früher, dass solche Mittel unter dem Aspekt von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nur zu vertreten sind, wenn eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht. Wann diese vorliegen würde, beurteilte die KEF anhand von zwölf Punkten eines Kriterienkataloges, der die wesentlichen Gründe für das bisherige Scheitern beinhaltete.

So entstand für alle Beteiligten die Notwendigkeit, sich realistisch mit den

Marktgegebenheiten, den Chancen und Risiken auseinanderzusetzen. Dieser Prozess muss zu einer ernstzunehmenden Einbeziehung der Marktpartner weiterentwickelt werden. Die

"Meilensteine" der KEF waren so angelegt, dass sie Entscheidungskriterien zunächst nur für den Einstieg in das DAB+-Projekt und dann in einer zweiten Stufe für die Bewilligung weiterer Mittel waren.

Die KEF hat der Versuchung widerstanden, in diesem frühen Stadium schon für weitere Stufen hinaus Vorgaben und Entscheidungskriterien festzulegen. Vielmehr werden auf Basis der bisherigen Ergebnisse weitere Schritte zu definieren sein. Diese pragmatische

Vorgehensweise kann für die weiteren Entscheidungen genutzt werden. Dies bedeutet nun, dass für die nächsten Schritte wieder Meilensteine zu entwickeln wären, die zwischen allen Beteiligten verlässlich abgestimmt und vereinbart werden.

Unverzichtbar für die weiteren Schritte ist, dass die von der KEF grundlegend vorgegebene Bedingung - ein Vorgehen in und unter Bewahrung der dualen Rundfunkordnung auch bei künftigen Schritten - gewährleistet sein muss. Sofern und soweit die KEF dies mit ihrem Selbstverständnis als unabhängige Kommission vereinbaren kann, ist es sinnvoll, dass diese Meilensteine in Fühlungnahme mit ihr abgestimmt werden. So wird auch für die ARD und das Deutschlandradio sichergestellt, dass DAB+ nicht zum unkalkulierbaren Risiko wird.

Fazit: Ein den gesamten Markt berücksichtigendes Vorgehen anhand von fest vereinbarten, nachprüfbaren Kriterien macht neben der Klärung der Refinanzierung auch für die private Seite die weitere Entwicklung von DAB+ für alle Beteiligten planbar und kalkulierbar. Diese Kriterien müssen vorab festgelegt werden. Es besteht kein Zwang, Dinge heute zu

entscheiden, die heute noch nicht sinnvoll entschieden werden können.

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Was sind die Forderungen des privaten Hörfunks?

Der private Rundfunk ist auf die Refinanzierung aus Werbung existenziell angewiesen. Seine Werbeerlöse bemessen sich nach der tatsächlichen Nutzung durch die Hörer. Für die

bisherige Bewertung des Markterfolgs von DAB+ war die Zahl der verkauften Geräte die Basis. Für die Weiterentwicklung von DAB+ gilt dies nur noch eingeschränkt. Für die

Beurteilung des Markterfolgs sollten in den Meilensteinen künftig jeweils die Nutzungsdaten erhoben und zugrunde gelegt werden. Finanzierungsgrundlage des privaten Hörfunks ist und bleibt noch auf längere Zeit nur UKW.

DAB+ kann nicht der Bereich sein, wohin insbesondere durch die ARD wenig

massenattraktive, aber originär öffentlich-rechtliche Programme abgeschoben werden, um im UKW-Bereich neue Programme für bisher schlechter erreichte, aber wichtige Zielgruppen zu etablieren. Wettbewerb im UKW-Bereich uneingeschränkt ja, aber nicht durch eine veränderte Kräfteverteilung durch zusätzliche Programmangebote. DAB+ kann nicht der Verschiebebahnhof sein, um die Dominanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Frequenzausstattung faktisch noch auszubauen.

Wenn so das strukturelle Kräftegleichgewicht im UKW-Bereich zulasten der Privaten verschoben würde, nimmt man ihnen die Fähigkeit, sich am weiteren Aufbau des digitalen Verbreitungsweges zu beteiligen. Digitale Verbreitung wird sich noch auf längere Zeit nicht aus sich selbst heraus finanzieren können. Sie kann nur aus dem UKW-Bereich gestützt werden. Diese Finanzierungsbasis muss bei allem programmlichen Wettbewerb strukturell erhalten bleiben. Schon die Aufschaltung aller Digitalprogramme der ARD stellt eine Marktverschiebung zu deren Gunsten dar.

Gleiches gilt für die Ausgestaltung der neuen DAB+-Ordnung. Auch hier gilt es, Strukturen zu schaffen, die für eine duale Hörfunkordnung eine chancengleiche Ausgangsbasis schaffen. Mutmaßlich dürfte dies aber leichter zu vereinbaren sein als der zuvor

angesprochene Punkt. Ein sehr wichtiger Teilaspekt dieser Forderung ist, dass für lokale Anbieter vorab eine technisch und publizistisch überzeugende und finanzierbare Lösung gefunden werden muss.

Wiederherstellung des Gleichgewichts

Die digitale Hörfunkordnung wird - ob mit oder ohne DAB+ - anders aussehen als unsere heutige Hörfunklandschaft. Insofern kann die Forderung sicher nicht lauten, dass DAB+ nur die heutige Hörfunklandschaft abbilden muss. Sehr wohl aber ist die Forderung berechtigt, dass sich unsere heutigen Strukturen in der künftigen Hörfunklandschaft wiederfinden müssen, vor allem durch die Wiederherstellung eines Gleichgewichts im Wettbewerb mit der ARD.

Wir diskutieren in aller Regel nur den Übergang. Im Vordergrund stehen muss aber die

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Wir diskutieren in aller Regel nur den Übergang. Im Vordergrund stehen muss aber die Diskussion, wie denn eine künftige digitale Hörfunkordnung aussehen soll. Es wird gedanklich die analoge UKW-Welt verlängert, nur eben mit einer anderen, weil digitalen Übertragungstechnik.

Besonders gefordert ist hier der Gestaltungswille des Rundfunkgesetzgebers, der schon heute die Abbildung von Privatradio auf digitalen Wegen nur völlig unzureichend geregelt hat. Die künftige Hörfunkordnung darf nicht das zufällige Ergebnis eines von den

Notwendigkeiten des Übergangs gestalteten Prozesses sein. Das Schnellbootfahrerprinzip

"Wir wissen nicht wohin wir wollen, aber das ganz schnell" kann nicht das Motto des Digitalisierungsprozesses sein.

Hierher gehört auch die Forderung nach einer breiten Verwendung und generellen Freischaltung eines Multinormchips in allen für Hörfunk- und Audionutzung geeigneten Geräten. Digitales muss sich über seine Inhalte begehrenswert machen. Nicht Technologie, sondern Inhalte werden verkauft. Aber die Technologie darf kein Hindernis sein.

Fazit: Es sind nicht viele, aber gewichtige Punkte, die für den privaten Hörfunk unverzichtbar sind. Im Kern ist es die Forderung nach einer ausgewogenen Transformation der dualen Rundfunkordnung in die digitale Welt. Die künftige Hörfunkordnung kann nicht das zufällige Ergebnis eines unkoordiniert verlaufenen Übergangsprozesses sein, sondern muss durch den Gesetzgeber mit klaren Zielvorgaben bestimmt werden.

Brauchen wir ein Abschaltdatum für UKW?

Angesichts von vielen Millionen UKW-Geräten im Markt und einer grundsätzlich vorhandenen Zufriedenheit der Hörer mit dem Hörfunkangebot ist es wenig förderlich, wenn die erste Erfahrung der Nutzer mit der neuen Technologie die Erkenntnis ist, dass sie die

vorhandenen Geräte wegwerfen müssen. Andere sagen demgegenüber, es bedürfe eines gewissen Drucks, damit die Hörer die Geräte austauschen.

Es ist eine Diskussion zur Unzeit: Sicher muss es irgendwann ein Abschaltdatum geben, aber heute kann noch niemand sicher vorhersagen, wie die Marktdurchdringung mit

DAB+-Geräten verlaufen wird. Der Druck in Richtung neuer Technologie, der durch einen früh genannten, aber zwangsläufig weit hinausreichenden Abschalttermin entsteht, dürfte zwischen null und minimal anzusiedeln sein. Angesichts der oben dargestellten, zahlreichen technischen Alternativen wird es eher zu einer Gegenreaktion kommen. Mit solchem

Drohpotenzial sind schon Technologien mit einer höheren Affinität der Nutzer gescheitert.

Die Lösung ist angesichts des von der KEF eingeführten Modells mit gemeinsam definierten Kriterien naheliegend. Es wird kein Abschaltdatum genannt, aber es werden Kriterien vereinbart, wann über ein Abschaltdatum zu entscheiden ist. Die Erfahrungen aus dem analogen TV-Kabel legen nahe, über diesen Abschalttermin zeitlich frühestens dann zu entscheiden, wenn der analoge Nutzungsanteil unter 20 Prozent gesunken ist. Bis dahin muss die Marktdurchdringung durch Überzeugungsarbeit und ein gutes Angebot erfolgen.

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Wir kommen an der Erkenntnis nicht vorbei, dass der Weg länger ist, als manche dies gerne hätten. Das erfordert mehr Geduld und mehr Geld für eine längere doppelte Verbreitung, wird aber anders nicht zu erreichen sein. Wer die Digitalisierung will, muss eine Lösung für dieses Finanzierungsproblem suchen. Mit brachialer Gewalt werden wir scheitern. Und dann würde es nicht billiger werden, sondern angesichts des Imageschadens eher noch teurer.

Fazit: Wir brauchen keine Diskussion über einen UKW-Abschalttermin, sondern Kriterien, wann wir über einen solchen entscheiden können.

Wie finanzieren wir die Simulcast-Phase?

Welcher Anteil am gegenwärtigen UKW-Frequenzspektrum nach Beendigung der

Simulcast-Phase für andere Zwecke verwendbar ist, muss hier nicht entschieden werden.

Welchen Wert technologisch interessantes Frequenzspektrum hat, zeigen die bisherigen Versteigerungen. Frequenzen sind ein wertvolles, weil eben physikalisch nicht vermehrbares Gut. Freies Frequenzspektrum ist gerade im dicht besiedelten Europa und insbesondere in Deutschland für die weitere technologische Entwicklung von großer Wichtigkeit.

Das Ergebnis kann aber nicht sein, dass der Beitragszahler für den öffentlich-rechtlichen Hörfunk und der private Hörfunk zulasten seiner Erträge erhebliche Leistungen erbringen, ohne am Ertrag beteiligt zu sein. Wer dies dem Grunde nach akzeptiert, erkennt gleichzeitig an, dass es sich bei einer Förderung heute nicht um eine verlorene Subvention, sondern um eine Vorfinanzierung handelt. Denn die Problematik für den privaten Hörfunk liegt darin, dass die hohen Aufwendungen heute anfallen und Einsparungen wenn überhaupt erst in vielen Jahren entstehen. Für einen Kaufmann kann das keine Grundlage für Investitionen sein.

Denkbar sind viele Lösungen. Ein Fonds mit staatlicher Garantie oder über den

Rundfunkbeitrag, Verwendung der aktuellen Versteigerungserlöse oder ein öffentliches Anleihemodell. Im Ergebnis muss es aber zu einer Finanzierungslösung für die technische Verbreitung in der Simulcast-Phase kommen.

Fazit: Die Digitalisierungsrendite ist die Basis für eine inhaltlich noch auszugestaltende Finanzierung der Simulcast-Phase.

Schlussfazit: Die Digitalisierung des Hörfunks erfolgt auf vielen Wegen. DAB+ kann einer davon sein. Sie ist kein Selbstläufer und wird erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Die Digitalisierung unter Einbeziehung von DAB+ wird auch nach über 30 Jahren Entwicklung von DAB nicht ohne Probleme verlaufen und bedarf erheblicher Überzeugungsarbeit, insbesondere beim Nutzer.

Bei gutem Willen und konditioniertem Vorgehen mit fest vereinbarten und nachprüfbaren

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Bei gutem Willen und konditioniertem Vorgehen mit fest vereinbarten und nachprüfbaren Kriterien (Meilensteinen) sind die Probleme aber lösbar. Klare Zielvorgaben durch den Gesetzgeber für eine künftige Ausgestaltung der dualen Hörfunkordnung sind erforderlich.

Für die Transformationsphase ist eine Finanzierungslösung erforderlich.

031229 Sep 15

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