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A s s e m b l e a f e d e r a l e A s s a m b l e a f e d e r a l a
21.200 vbv Bundesgericht. Wahl von zwei ordentlichen Richtern / Richterinnen
Bericht der Gerichtskommission vom 9. Juni 2021
Gemäss Artikel 40a des Parlamentsgesetzes obliegt es der Gerichtskommission (GK), die Wahl von Richterinnen und Richtern der eidgenössischen Gerichte vorzubereiten und der Vereinigten
Bundesversammlung Wahlvorschläge zu unterbreiten.
Wahlvorschlag der Kommission
Die Gerichtskommission schlägt der Bundesversammlung vor, Stephan Hartmann (Grüne, d) und Marianne Ryter (SP, d) für den Rest der Amtsperiode 2021–2026 zum ordentlichen Richter bzw. zur ordentlichen Richterin deutscher Sprache am Bundesgericht zu wählen.
Eine Minderheit (Schwander, Aeschi, Nidegger,Salzmann) beantragt, eine der beiden Stellen erst in der Herbstsession 2021 neu zu besetzen. Eventualiter beantragt sie der Bundesversammlung, Stephan Hartmann (Grüne) und Markus Berger (SP) zu wählen.
Im Namen der Kommission Der Präsident:
Andrea Caroni
Inhalt des Berichtes 1 Ausgangslage
2 Erwägungen der Kommission 3 Lebensläufe
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1 Ausgangslage
Da der ordentliche Richter Andreas Zünd (SP, deutschsprachig) zum Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewählt wurde und der ordentliche Richter Hansjörg Seiler (SVP, deutschsprachig) per Ende Dezember 2021 aus Altergründen aus seinem Amt ausscheidet, schrieb die GK zwei Stellen für ordentliche Richter bzw. Richterinnen deutscher Sprache im Bereich des Öffentlichen Rechts am Bundesgericht aus. Eine Person sollte primär in der II. öffentlich-
rechtlichen Abteilung eingesetzt werden können. Die Zuteilung der zweiten Person stand zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht fest, allerdings wählt die Vereinigte Bundesversammlung ohnehin keine Richterinnen und Richter in bestimmte Abteilungen: Es ist Sache des Gerichtes, die Zusammensetzung der Abteilungen festzulegen. Auch kommt es nicht selten vor, dass eine Bundesrichterin bzw. ein Bundesrichter später in eine andere Abteilung wechselt. Deshalb
konzentrierte sich die GK einzig auf die Qualität der eingegangenen Dossiers und die allgemeinen Qualifikationen. Die Stellenanzeige wurde auf der Website des Parlaments, im elektronischen Stellenanzeiger des Bundes sowie in den Zeitungen «NZZ», «Le Temps» und «Corriere del Ticino»
publiziert. Die Fraktionen wurden über diese Ausschreibung informiert. Die zum Zeitpunkt der Ausschreibung untervertretenen Parteien waren die SP, die Grünen und die Grünliberalen.
Es gingen 22 Bewerbungen ein, darunter zehn von Frauen. An ihrer Sitzung vom 26. Mai 2021 hörte die GK auf Empfehlung ihrer Subkommission zehn Personen (sechs Frauen und vier Männer) an.
Sie beschloss letztlich, Stephan Hartmann (Grüne) und Marianne Ryter (SP) zur Wahl zu empfehlen.
2 Erwägungen der Kommission
Stephan Hartmann ist seit 2011 Richter am Obergericht des Kantons Aargau, an dem er Geschäfte aus dem Zivil- und dem Sozialversicherungsrecht bearbeitet. Seit 2014 ist Stephan Hartmann auch Präsident der 3. Zivilkammer dieses Gerichts. Darüber hinaus ist er seit 2003 Lehrbeauftragter für Privatrecht und seit 2009 Titularprofessor für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung an der Universität Luzern. Stephan Hartmann ist Mitglied der Grünen Partei, die unter den ordentlichen Richterinnen und Richtern am Bundesgericht stark untervertreten ist (2,41 Stellen weniger als gemäss Verteilschlüssel vorgesehen).
Marianne Ryter ist seit 2007 Richterin am Bundesverwaltungsgericht (BVGer). Sie ist in der Abteilung I tätig, die sich unter anderem mit Fragen aus den Bereichen Staatshaftung, öffentliche Abgaben und Raumplanung befasst. Seit 2019 ist Marianne Ryter ausserdem Präsidentin des BVGer. Parallel zu ihrer Tätigkeit am BVGer ist sie in der Weiterbildung von Richterinnen und Richtern aktiv und Lehrbeauftragte an der Universität Basel.
Sie gehört der Sozialdemokratischen Partei an, die unter den ordentlichen Richterinnen und Richtern am Bundesgericht ebenfalls stark untervertreten ist (2,41 Stellen weniger als gemäss Verteilschlüssel vorgesehen).
Die Kommission ist der Auffassung, dass diese beiden Personen aufgrund ihres Profils und ihrer Motivation bestens für das Amt des ordentlichen Richters bzw. der ordentlichen Richterin am Bundesgericht geeignet sind.
Alle Fraktionen haben den Vorschlag unterstützt, Stephan Hartmann zu wählen. Folgende Fraktionen haben sich für die Wahl von Marianne Ryter ausgesprochen: S, M-E, RL, G und GL.
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Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 9. Juni 2021 mit 12 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der Vereinigten Bundesversammlung definitiv vorzuschlagen, zwei ordentliche Richterstellen am Bundesgericht in der Sommersession 2021 neu zu besetzen, und sie schlägt Stephan Hartmann einhellig und Marianne Ryter mit 10 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen definitiv für die Wahl vor. Die Kommission hat dabei davon Kenntnis genommen, dass die SVP-Fraktion die Wahl von Marianne Ryter wegen «schwerwiegender Vorwürfe» gegen sie als Präsidentin des BVGer nicht unterstützt. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass diese Vorwürfe weder fundiert noch geeignet sind, die Qualität der Kandidatur von Marianne Ryter als Bundesrichterin, infrage zu stellen.
Die Minderheit beantragt, eine der beiden Stellen erst in der Herbstsession 2021 neu zu besetzen.
Subsidiär schlägt sie der Bundesversammlung vor, Stephan Hartmann (Grüne) und Markus Berger (SP) zu wählen.
3 Lebensläufe
Stephan Hartmann
Geboren 1972, von Eggenwil (AG), wohnhaft in Suhr
Ausbildung 2003
Master of Law (LL.M), University of Michigan Law School 2001
Promotion zum Dr. iur., Universität Freiburg 1998
Anwaltspatent des Kantons Aargau
Berufliche Tätigkeiten Seit 2014
Präsident der 3. Zivilkammer, Obergericht des Kantons Aargau Seit 2011
Richter am Obergericht des Kantons Aargau 2007–2010
Anwalt und Teilhaber des Anwaltsbüros Röthlisberger, Vogel und Bircher, Aarau 2007–2010
Ersatzrichter am Obergericht des Kantons Aargau
Nebentätigkeiten Seit 2013
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Mitglied und Vizepräsident der Anwaltskommission des Kantons Aargau Seit 2009
Titularprofessor für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung, Universität Luzern Seit 2003
Lehrbeauftragter für Privatrecht, Universität Luzern
Marianne Ryter
Geboren 1968, von Frutigen und Bévilard (BE), wohnhaft in Ostermundigen (BE)
Ausbildung 2004
Promotion zur Dr. iur., Universität Bern 2000
LL.M., Universitäten Genf und Lausanne 1995
Fürsprecherpatent des Kantons Bern
Berufliche Tätigkeiten Seit 2019
Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Seit 2009
Richterin am Bundesverwaltungsgericht, Abteilung I 2003–2007
Richterin bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt
Nebentätigkeiten Seit 2013
Lehrbeauftragte Schweizerische Richterakademie Seit 2010
Lehrbeauftragte LL.M.-Lehrgang für öffentliches Recht, Universität Basel Seit 2010
Mitglied der Geschäftsleitung der Stiftung für die Weiterbildung schweizerischer Richterinnen und Richter
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Seit 2008
Lehrbeauftragte für öffentliches Recht und Verfahrensrecht, Universität Basel
Markus Berger
Geboren 1958, von Geuensee (LU), wohnhaft in Wettingen
Ausbildung 1987
Anwaltspatent des Kantons Luzern 1987
Promotion zum Dr. iur., Universität Luzern 1981
Lizenziat der Rechtswissenschaften, Universität Luzern
Berufliche Tätigkeiten Seit 2017
Nebenamtlicher Richter am Bundesgericht, II. öffentlich-rechtliche Abteilung, Präsident der 2.
Kammer (Steuerrecht, politische Recht und Migrationsrecht) Seit 2009
Richter am Verwaltungsgericht des Kantons Aargau 1999-2009
Vizepräsident der Steuerrekurskommission II des Kantons Zürich
Nebentätigkeiten 2002-2005
Dozent für Steuerrecht an der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW