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Das neue Kinderförderungsgesetz

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Academic year: 2022

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> Verbesserter Personalschlüssel

Die Qualität in den Einrichtungen wird schritt- weise verbessert: Der Personalschlüssel in Krippe, Kindergarten und Hort wird angehoben. Künftig werden rechnerisch pro Vollzeit-Fachkraft zehn Tage zusätzlich im Personalschlüssel berücksich- tigt, um Ausfälle z. B. durch Erkrankung auszuglei- chen. Damit werden rechnerisch über 500 Fach- kräfte mehr in den Einrichtungen erforderlich.

> Extra für Kitas mit besonderem Bedarf Es gibt Kinder, die mehr Förderung bedürfen. Im Land erhalten Kindertageseinrichtungen mit be- sonderen Bedarfen darum insgesamt 100 zusätz- liche Fachkräfte. Welche Kindertagesstätten das zusätzliche Personal bekommen, entscheidet das zuständige Jugendamt.

Die gesamten Verbesserungen werden im Landes- haushalt mit zusätzlichen 47,8 Millionen Euro jähr- lich veranschlagt. Das ist gut investiertes Geld in die Zukunft der Kinderförderung in Sachsen-Anhalt.

Das neue Gesetz tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft. Die Elternentlastung gilt ab Januar, weitere Regelungen greifen zum 1. August 2019.

Informationen zum neuen Kinderförderungsgesetz im Internet unter www.ms-sachsen-Anhalt.de Fragen zum neuen Gesetz richten Sie gerne an folgen- de E-Mail-Adresse: gutekita@ms.sachen-anhalt.de

I m p r e s s u m Herausgeber: Ministerium für Arbeit,

Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Referat Presse, Öffentlich- keitsarbeit, Internet Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Telefon: 0391/567-4608

Fax: 0391/567-4622

E-Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de Internet: www.ms.sachsen-anhalt.de

Das neue

Kinderförderungsgesetz

Was ändert sich ab Januar 2019?

Informationen für Eltern

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Was ändert sich mit dem neuen Kinderförderungsgesetz?

> Eltern werden entlastet

> die Betreuung der Kinder wird verbessert

> die Rahmenbedingungen für Fachkräfte werden verbessert

> die Elternbeteiligung wird gestärkt

Was heißt das im Einzelnen?

> Nur noch Beiträge für ein Kind

Eltern sollen künftig nur noch einen Kita-Beitrag zahlen. Ab Januar 2019 sollen Eltern in Sachsen-An- halt nur noch für das älteste in Krippe oder Kinder- garten betreute Kind Beiträge zahlen. Das Land wird die Kosten für die jüngeren Geschwisterkinder voll- ständig übernehmen. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Beitragsfreiheit. Geschwisterkinder, die nicht in Krippe oder Kindergarten gehen, werden dabei nicht berücksichtigt.

Sollte eine Änderung der Kostenbeitragsbescheide bis zum 1. Januar 2019 in einzelnen Gemeinden nicht um- setzbar sein, sind die eventuell zu viel gezahlten Kos- tenbeiträge im Nachgang an die Eltern zurückzuerstat- ten oder mit zukünftigen Zahlungen zu verrechnen.

> Ganztägiger Bildungsanspruch

Alle Kinder haben den gleichen ganztägigen Acht- Stunden-Bildungsanspruch. Alle Eltern, die Bedarf haben, erhalten bis zu zehn Stunden Betreuung. Ab 1. August 2019 werden alle Kinder einen Bildungs- anspruch von acht Stunden pro Tag haben. Familien, die mehr Stunden wegen Arbeit, der Pflege von Familienangehörigen, Ausbildung, Umschulung oder wegen anderer familiärer Gründe benötigen, können weiterhin unbürokratisch wie bisher bis zu zehn Stunden Betreuungszeit wählen. Dazu ist kein Antrag erforderlich. Vielmehr kann der Bedarf bei Vertragsabschluss angemeldet werden. Nur wenn erhebliche Zweifel im Einzelfall bestehen, kann das zuständige Jugendamt einen Nachweis einfordern.

> Wo teile ich meinen erweiterten Betreuungs- bedarf mit und was muss ich vorlegen?

Eltern melden ihren erweiterten ganztägigen Be- treuungsbedarf bei der Kita-Anmeldung ihres Kin- des in der Einrichtung oder beim Jugendamt an. Die Praxis in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Kita-Anmeldung ist hier schon bisher unter- schiedlich. Überall gilt aber: Nur wenn im Einzelfall erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit eines er- weiterten ganztägigen Platzes bestehen, kann das Jugendamt entsprechende Nachweise verlangen.

> Verträge ganz nach Bedarf

Ab 1. August 2019 können Eltern stundengenaue Verträge abschließen. In der Kita kann ein Vertrag mindestens über 5, 6, 7, 8, 9 oder 10 Stunden täg- lich abgeschlossen werden – entsprechend dem individuellen Bedarf der jeweiligen Familie.

Für den Hort gibt es während der Schulzeit min- destens Verträge über 4, 5 oder 6 Stunden. Wäh- rend der Ferien wird Ganztagsbetreuung entspre- chend der Regelungen für die Kitas angeboten.

Das Land, der Landkreis und die Kommune finan- zieren alle Stunden mit.

> Kosten für Verpflegung

Eltern zahlen Essenkosten, wie mit der Kita oder dem Essenanbieter vertraglich vereinbart. Zusätz- liche Servicepauschalen, wie sie derzeit zum Teil verlangt werden, darf es nicht mehr geben.

> Mehr Elternbeteiligung

Es gibt mehr Mitbestimmung auf allen Ebenen.

Der Einfluss auf Entscheidungen, z.B. was die Wahl des Essenanbieters in der Kita angeht, steigt. Und:

Das Wahlverfahren für Elternvertretungen wird neu geregelt, damit sich mehr Elternvertreterin- nen und Elternvertreter auf Gemeinde- bzw. Stadt- ebene engagieren können.

Referenzen

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