Gottmadingen. Mit einem regelmäßigen Lagebericht wird Bürgermeister Dr. Michael Klinger stets aktuell zur Coro- navirus-Situation informieren.
»Wir möchten so als Gemein- deverwaltung dazu beitragen, offene, unser örtliches Zusam- menleben betreffende Fragen rasch zu klären, um so Unsi- cherheit und damit verbunde- ne Ängste zu reduzieren«.
Die Lageberichte können ne- ben weiteren Informationen zur Thematik auf der Home- page unter www.gottmadin gen.de/aktuelles eingesehen werden.
Lagebericht zur Coronavirus- Situation
www.gottmadingen.de
ner Ost- oder Westeinstrahlung einfangen und nutzen können.
Ein Vorteil der neuen Anlage ist auch, dass sie eine sogenann- te »Aquaanlage« ist. »Das heißt, dass normales Heizungswasser durch die Kollektoren gepumpt wird und direkt die Sonnenwär- me aufnimmt«, so Christof Ruh.
Das ist besonders effektiv, da kein Puffer im Wärmespeicher benötigt wird, durch den Wär- meverluste entstehen würden, durch intelligente Regelung ist das System außerdem frostfrei und benötigt kein Frostschutz- mittel, das in der Anschaffung und in der Entsorgung sehr teuer ist und außerdem bei hohen Temperaturen im Sommer ver- klumpen kann. Bürgermeister Dr.
Michael Klinger freut sich über die Spende der Firma »Ruh Haus- technik«: »Dadurch ist das Ge- bäude noch energieeffizienter und verbindet den Alt- und Neubau heizungstechnisch«.
ratmetern Fläche«, beschreibt Christof Ruh. Diese Anlage war noch gut im Schuss und wurde generalüberholt und eignete sich bestens für die neuen Anla- gen im Kindergarten »Im Tä- schen«, den die Firma schon län- ger betreut. Daher entschied sich die Firma »Ruh Haustech- nik«, die Anlage zu spenden.
Die Anlage soll das Brauch- wasser erwärmen und dient zur Heizungsunterstützung. Die Leistung der Anlage reicht im Sommer sogar aus, die Pellets- heizung abzuschalten, denn die Vakuumröhren liefern schon bei geringer Sonneneinstrahlung sehr schnell warmes Wasser.
Auch sind die Kollektoren auf 45 Grad angewinkelt, sodass auch bei flach stehender Sonne die Wärme eingefangen werden kann. Zusätzlich befinden sich hinter den Röhren Spiegelble- che, die parabolförmig sind und so auch Sonnenstrahlen bei ei- Gottmadingen(md). Der Kin-
dergarten »Im Täschen« besteht seit der Sanierung aus dem Alt- bau und dem moderneren Neu- bau und hatte schon zuvor eine Solaranlage auf dem Dach, aller- dings nur auf dem Dach des Alt- baus. »Dies war auch eine recht kleine Anlage, die im Sommer nicht ausreichte, die bei der Sa- nierung eingebaute Pellets-Hei- zung auszuschalten«, beschreibt Alexander Kopp vom Bauamt.
Die Firma »Ruh Haustechnik«
nutzt ihre Privathäuser immer für das Testen neuer Technologi- en, auch um mögliche Verbesse- rungen, Schwachstellen und Er- weiterungsmöglichkeiten aus- zuloten. Daher installierte der technische Betriebsleiter Chris- tof Ruh eine neue Testanlage mit Plasmaröhren bei sich auf dem Dach. »Die alte Anlage war ein Vakuum-Röhren-Kollektor, drei an der Zahl mit jeweil 21 Röhren auf insgesamt circa zwölf Quad-
»Ruh Haustechnik« spendet Solaranlage
Neue Technik für den Kinder- garten »Im Täschen«
Die neue Solaranlage eignet sich perfekt für den Kindergarten »Im Täschen«. Hierfür bedankten sich Alexander Kopp (links) vom Bauamt und Bürgermeister Dr. Michael Klinger (Dritter von links) bei Christof Ruh (Zweiter von links) und
Bernd Ruh (rechts). Foto: Durlacher
Gottmadingen.Aufgrund der aktuellen Gesundheitssituation im Zusammenhang mit dem Co- ronavirus und des damit einher- gehenden Verbots von Großver- anstaltungen in Baden-Würt- temberg bis 31. August muss der grenzüberschreitende »slowUp«
Schaffhausen-Hegau und das Live-Konzert von Luca Hänni &
Band in Schaffhausen am Sonn- tag, 24. Mai, leider abgesagt werden. Der nächste slowUp Schaffhausen-Hegau findet vor- aussichtlich am Sonntag, 13.
Juni 2021, statt. Die Verantwort- lichen des slowUp Schaffhau- sen-Hegau haben Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahme und danken allen Beteiligten, insbesondere den zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern der Vereine und den Sponsoren, für die bereits geleistete Vorar- beit und ihr Engagement.
»slowUp« wird abgesagt
»slowUp«
Schaffhausen-Hegau
Abfuhrtermine
Biomüll
Fr., 24.04.2020 Gottmadingen und Ortsteile Grünschnittannahme
Sa., 25.04.2020 Bitte beachten Sie die besonderen Verhaltensregeln zur Grünschnittan- nahme in der nebenstehenden Veröffentlichung
Gelber Sack
Mi., 06.05.2020 Gottmadingen Do., 07.05.2020 Ortsteile
Bitte stellen Sie den gelben Sack erst am Abfuhrtag vor die Tür
Restmüll
Mi., 13.05.2020 Gottmadingen und Ortsteile Blaue Tonne
Mo., 18.05.2020 Gottmadingen und Ortsteile Problemstoff-Sammlung
Do., 30.04.2020 10 bis 12 Uhr, Gottmadingen, Bauhof, Im Tal 28
Elektronikschrott-Kleingeräte-Anlieferung: Radio, Küchenge- räte und Ähnliches
Fr., 29.05.2020 16 bis 18 Uhr, Bauhof, Im Tal 28 Sammlungen von örtlichen Vereinen und Organisationen Derzeit finden keine Sammlungen statt.
Anmeldung E-Schrott-Großgeräte, Bildschirme, Kühlgeräte u. Ä.
Die Anmeldekarten befinden sich im Abfallkalender. Zusendung direkt an den Müllabfuhr-Zweckverband. Die Entsorgungsmög- lichkeit besteht zweimal im Jahr.
Anmeldung Sperrmüllabfuhr
Die Anmeldekarten befinden sich im Abfallkalender. Zusendung direkt an den Müllabfuhr-Zweckverband. Die Anmeldung ist auch über das Internet möglich unter (www.mzv-hegau.de). Die Abfuhrmöglichkeit besteht zweimal im Jahr.
Schrottcontainer im Bauhof
Die wöchentliche Annahme von Schrott jeden Freitag im
Bauhof findet bis auf weiteres nicht statt. Z:\Amtsblatt\17_Grüngutsammlung Anlieferhinweise.docx
Verhaltenshinweise für die Grüngutsammlung am Samstag, den 25.04.2020.
Zur Vermeidung nicht notwendiger Kontakte aufgrund der aktuellen Corona-Situation bitten wir bei der Anlieferung am Samstag, den 25.04.2020 folgende Punkte zu beachten:
- Jede Anlieferung wird einzeln abgefertigt.
- Bitte halten Sie unbedingt Abstand zu weiteren
Anlieferern. Idealerweise warten Sie in Ihrem Fahrzeug bis Sie an der Reihe sind.
- Bitte treten Sie erst vor, wenn der Vorangehende erkennbar fertig ist und sich von der Annahmestelle ausreichend entfernt hat.
- Unsere Beauftragten zur Entgegennahme sind angewiesen den persönlichen Kontakt zu vermeiden. Dazu gehört auch darauf zu verzichten Sie bei der Anlieferung zu
unterstützen. (z.B. bei der Entleerung Ihrer Anlie- ferbehältnisse)
- Auf die Übergabe von Bargeld wird verzichtet. Ihre heutige Anlieferung ist ausnahmsweise kostenlos.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Müllabfuhr-Zweckverband Maschinenring Kreis Konstanz GmbH
Eckhardt Pfeiffer Armin Herlan
Ehe- und Altersjubilare
Von einer Veröffentlichung der Ehe- und Altersjubilare wird derzeit abgesehen.
Somit soll vermieden werden, dass in der aktuellen Coronavi- rus-Situation vermehrt Besucher zur persönlichen Gratulation kommen, um so insbesondere die Infektionsketten zu unterbre- chen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
nalen Veranstaltungen zur vorgezogenen Öffentlichkeitsbe- teiligung mussten im Zuge der verordneten Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Vi- rus leider abgesagt werden. Da- mit Interessierte sich trotzdem über die Planungen informieren und Anregungen und Vorschläge einbringen können, werden über den Internetauftritt der Regie- rungspräsidien Baden-Württem- bergs vom 30. April bis zum 31.
Mai die entsprechenden Infor- mationspakete sowie eine Rück- meldemöglichkeit für die Öffent- lichkeit bereitgestellt: https://rp.
baden-wuerttemberg.de/The men/WasserBoden/WRRL/Seiten/
default.aspx. Diese Seite ist auch über das Beteiligungsportal auf der Homepage des Regierungs- präsidiums Freiburg aufrufbar.
Hegau. Die Europäische Was- serrahmenrichtlinie (WRRL) ver- pflichtet die Mitgliedsstaaten, bis spätestens zum Jahr 2027 alle Gewässer in einen guten Zustand zu versetzen. Mit Einführung der WRRL im Jahr 2000 hat sich die aktive Beteiligung aller interes- sierten Stellen bei der Aufstel- lung, Überprüfung und Aktuali- sierung der Bewirtschaft- ungspläne etabliert. Ziel der ak- tiven Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, über den aktuellen Stand der Umsetzung, die Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2019 so- wie über die Fortschreibung der Maßnahmenprogramme zu in- formieren. Die von den Regie- rungspräsidien als zuständige Flussgebietsbehörden ursprüng- lich als Informations- und Dis- kussionsabend geplanten regio-
Information zur Umsetzung der EG-Wasserrahmen- richtlinie (WRRL) erfolgt über ein Onlineportal
Vorgezogene Öffentlich- keitsbeteiligung 2020
Wochenmarkt
Jeden Freitag von 7 bis 12.30 Uhr
Gottmadingen. Freitags von 7:30 bis 12 Uhr findet auf dem Rathausplatz der Wochenmarkt statt. Das reichhaltige Angebot wird weiterhin durch die Markt- händler aufrechterhalten.
Die Besucherinnen und Besu- cher sind dazu aufgerufen, die Abstandsregelungen einzuhal- ten. Dies schützt die Gesundheit der Marktbesucher und hilft mit, den Wochenmarkt weiter betrei- ben zu können.
Weiterhin
großes Angebot
Wochenmarkt
Hegau. Aufgrund der aktuel- len Situation fällt die Sprech- stunde des Pflegestützpunkts am Montag, 27. April, aus. In dringenden Fällen kann man sich direkt an das Landratsamt Konstanz, Amt für Gesundheit und Versorgung – Pflegestütz- punkt- Scheffelstraße 15, Ra- dolfzell, H. Schulze, unter der Telefonnummer 07531/800- 2608 wenden und einen Termin vereinbaren.
Sprechstunde fällt aus
Pflegestützpunkt
Ratsuchende Bürgerinnen und Bürger können sich auch an die Hotline des Landesgesundheits- amts (LGA) Baden-Württemberg wenden.
Mitarbeitende der Hotline sind montags bis sonntags zwi- schen 9 und 18 Uhr unter 0711/904-39555 zu erreichen.
Für gehörlose Menschen steht die Hotline montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr als Video-Chat zur Verfügung. Wer den Chat nutzen möchte, kann die LGA-Internetseite aufrufen und am Seitenende auf der Seite den Button »Videotelefonie« klicken:
www.gesundheitsamt-bw.de.
lokale Einschränkungen wie Ufersperrungen in einzelnen Or- ten regeln die Ortspolizeibehör- den der Städte und Gemeinden.
Juristische Beratungen und indi- vidualmedizinische Konsultatio- nen können von den Hot- line-Mitarbeitenden nicht ge- leistet werden.
Das Anrufaufkommen kon- zentriert sich mittlerweile auf den Vormittag, sodass die Er- reichbarkeit der Hotline ange- passt wird. Bürgerinnen und Bürger erreichen die Hotline ab sofort von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und an Samsta- gen von 8 bis 14 Uhr.
dass sie hier eine kompetente Anlaufstelle haben«, so Vera Hoffmann, Verantwortliche für die Corona-Hotline im Landrat- samt.
Neben den überwiegenden Fragen zu Testungen, Quarantä- neregelungen, Risikogruppen oder zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg er- reichen die Hotline auch Fragen zu Grenzübertritten oder Sper- rungen zu Ufern, Wegen oder Spielplätzen. Nicht für alle Fra- gen ist die Corona-Hotline die richtige Adresse: Ansprechpart- ner zu Themen rund um Grenz- übertritte ist die Bundespolizei, Hegau.Fieber, Halsschmerzen,
Schnupfen oder Verlust des Ge- schmacks- und Riechsinns? Wer an diesen Symptomen leidet und einen Abstrich-Termin für einen Corona-Labortest braucht, ist bei der landkreiseigenen Coro- na-Hotline richtig. Unter der 07531/800-7777 können Termi- ne mit den Diagnostik- und In- formationszentren in Singen und Konstanz vereinbart wer- den. Neben der Terminorganisa- tion bündeln sich bei den Mitar- beitenden der Hotline auch andere Fragen rund um das Virus – sei es zu wirtschaftlichen The- men oder Unsicherheiten bezüg- lich der Verhaltensregeln im öf- fentlichen Raum. Diese werden an die entsprechend zuständi- gen Stellen und Beteiligten wei- tervermittelt.
»Wir bekommen viele positive Rückmeldungen. Die Bürgerin- nen und Bürger sind dankbar, Seit der Einrichtung der erweiterten landkreisweiten Corona-Hotline am 24. März konnte bereits über 3.000 Bürgerinnen und Bürgern weitergeholfen werden. Fragen zum Coronavirus nehmen die Mitarbeitenden des Landrats amtes unter der Nummer 07531/800-7777 entgegen. Die Erreichbarkeit wird an das Anrufaufkommen angepasst:
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr.
Landesgesundheitsamt hat die Erreichbarkeit angepasst und erweitert
Corona-Hotline wird dankbar angenommen
Mitarbeitende der Corona-Hotline wie Sarah Dietrich helfen unter der Nummer 07531 800 7777 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, samstags von 8 bis 14 Uhr, Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen rund um das Coronavirus weiter.
Foto: LGA
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DIE MODERNE ALTERNATIVE ZUM PFLEGEHEIM
Öffentliche Bekanntmachung
Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung Einreise – CoronaVO Einreise)
Vom 10. April 2020
Auf Grund von § 3a der Corona-Verordnung (CoronaVO) vom 17. März 2020 (GBl. S. 120), die zuletzt durch Verordnung vom 9. April 2020 (notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes und abrufbar unter https://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verord nung) geändert worden ist, in Verbindung mit § 32 Satz 1 und 2 in Verbindung mit §§ 28, 29, 30 Absatz 1 Satz 2 und 31 des Infektions- schutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Geset-zes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist, wird verordnet:
§ 1Häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende; Beobachtung
(1) Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Baden-Würt- temberg einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Den in Satz 1 genannten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.
(2) Die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen sind verpflichtet, unverzüglich die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Verpflichtungen nach Absatz 1 hinzuweisen. Sie sind ferner verpflichtet, beim Auftreten von Krankheitssymptomen die zuständige Behörde hierüber unverzüglich zu informieren.
(3) Für die Zeit der Absonderung unterliegen die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen der Beobachtung durch die zuständige Behörde.
§ 2Tätigkeitsverbot
Personen in Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 1, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landes Baden-Württemberg haben, dürfen innerhalb des in § 1 Absatz 1 Satz 1 genannten Zeitraums auf dem Gebiet des Landes Baden-Württemberg keine berufliche Tätigkeit ausüben.
§ 3Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne
(1) Von § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind Personen,
1. die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug trans- portieren,
2. deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung a) der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, b) der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
c) der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen, d) der Funktionsfähigkeit des Rechtswesens,
e) der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen, f) der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und internationaler Organisationen
zwingend notwendig ist; die zwingende Notwendigkeit ist durch den Dienstherrn oder Arbeitgeber zu prüfen und zu bescheinigen;
3. die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten haben,
4. die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch oder aus Gründen des Be- suchs einer Bildungseinrichtung veranlasst in das Bundesgebiet einreisen, oder
5. die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder Personen, die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben; hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht unter dem gleichen Dach wohnenden Le- benspartners, dringende medizinische Behandlungen oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen.
Im Übrigen kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen auf Antrag weitere Befreiungen erteilen. Reisen nach Satz 1 Num- mer 4 sind so zu unternehmen, dass sie bei vernünftiger Betrachtung geeignet sind, den Zielort möglichst schnell und sicher zu erreichen;
gleiches gilt für die Rückreise. Unterbrechungen der Fahrten, insbesondere zu Einkaufs- oder Freizeitzwecken, sind untersagt. Davon ausgenommen sind notwendige Unterbrechungen, wie beispielsweise zum Tanken oder zum Aufsuchen einer Toilette.
(2) § 1 gilt nicht für Personen, die zum Zweck einer mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme in das Land Baden-Württemberg einrei- sen (Saisonarbeitskräfte), wenn am Ort ihrer Unterbringung und ihrer Tätigkeit in den ersten 14 Tagen nach ihrer Einreise gruppenbezo- gen betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe ergriffen werden, die ei- ner Absonderung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 vergleichbar sind, sowie das Verlassen der Unterbringung nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit gestattet ist. Der Arbeitgeber zeigt die Arbeitsaufnahme vor ihrem Beginn bei der zuständigen Behörde an und dokumentiert die ergrif- fenen Maßnahmen nach Satz 1. Die zuständige Behörde hat die Einhaltung der Voraussetzungen nach Satz 1 zu überprüfen.
(3) § 1 gilt nicht für Angehörige der Streitkräfte und Polizeivollzugsbeamte, die aus dem Einsatz und aus einsatzgleichen Verpflichtungen im Ausland zurückkehren.
(4) § 1 gilt darüber hinaus nicht für Personen, die nur zur Durchreise aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Baden-Württemberg einreisen; diese haben das Gebiet des Landes Baden-Württemberg auf unmittelbarem Weg zu verlassen. Die hierfür erforderliche Durchreise durch das Gebiet des Landes Baden-Württemberg ist hierbei gestattet. § 3 Absatz 1 Sätze 4 und 5 gelten entsprechend.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nur, soweit die dort bezeichneten Personen keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit CO- VID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert-Koch-Instituts hinweisen.
§ 4Vollzug
Die Zuständigkeit für den Vollzug dieser Verordnung bestimmt sich nach der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz.
§ 5Bußgeldvorschrift
Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 IfSG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. sich entgegen § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht absondert,
2. sich entgegen § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begibt, 3. entgegen § 1 Absatz 1 Satz 2 Besuch empfängt,
4. entgegen § 1 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 die zuständige Behörde nicht oder nicht rechtzeitig kontaktiert, 5. entgegen § 2 eine berufliche Tätigkeit ausübt,
6. entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Halbsatz 2 eine unrichtige Bescheinigung ausstellt,
7. entgegen § 3 Absatz 1 Sätze 3 oder 4 oder entgegen § 3 Absatz 4 Satz 3 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 4 Reisen unternimmt,
8. entgegen § 3 Absatz 2 Satz 2 die zuständige Behörde nicht informiert, oder
9. entgegen § 3 Absatz 4 Satz 1 Halbsatz 2 das Land Baden-Württemberg nicht auf unmittelbarem Weg verlässt.
§ 6Weitergeltung des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Verordnung
Die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Verordnung bleiben im Übrigen unberührt.
§ 7Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die Corona-Verordnung außer Kraft tritt.
Stuttgart, den 10. April 2020 Lucha
Randegg.Der Muttertagskaf- fee, vorgesehen am Mittwoch, 13. Mai, sowie der Jahresausflug, vorgesehen am Mittwoch, 10.
Juni, müssen aufgrund der Co- ronakriese abgesagt werden.
Das Vorstandsteam hofft, im September zu einem schönen Grillfest einladen zu können.
Absagen
Frauenverein Randegg
Wochenmarkt
jedem Freitag 7 – 12 Uhr
Gemeindebücherei
Hauptstr. 22, 78244 Gottmadingen, Tel. 0 77 31 / 97 88-80 e-mail: gemeindebuecherei@gottmadingen.de
Unser neues Online-Modul enthält den gesamten Bestand unserer Bücherei. Der Zugriff erfolgt über das Internet!
www.gottmadingen.de> Freizeit & Tourismus > Bücherei
Die Gemeindebücherei Gottmadingen wird
voraussichtlich ab Donnerstag, 30. April,
wieder öffnen.
Während der Schließzeit entstehen keine Mahngebühren. Bereits entliehene Medien wurden bis zum 15. Mai 2020 verlängert.
Weitere Informationen finden Sie zu gegebener Zeit unter www.
gottmadingen.de > Aktuelles aus Gottmadingen.
Hegau.Einen Altbau auf den Heizenergiebedarf eines Neu- baus zu bringen, ist heute mach- bar. Es gibt bereits historische Gebäude, die nach der Sanie- rung den Verbrauch eines Ener- giesparhauses erreicht haben, ohne ihre denkmalgeschützte Fassade einzubüßen. Die meisten Bestandsgebäude stammen aber aus den Jahren 1950 bis 1980 und sind weitaus einfacher zu modernisieren. Die Herausforde- rung besteht darin, eine solche Sanierung richtig zu planen und finanziell zu stemmen.
Mit der finanziellen Belastung tut sich leichter, wer diese Art der Geldanlage als Investition in die Zukunft begreift und alle Mittel der finanziellen Förde- rung nutzt – angefangen von einer Energieberatung, die die Schwachstellen des Hauses bis ins Detail analysiert, bis hin zum zinsgünstigen KfW-Darlehen, das bei umfangreichen Sanie- rungsmaßnahmen beantragt werden kann.
Eine gedämmte Außenwand spart nicht nur viel Energie, sie erhöht auch die Behaglichkeit im Haus und den Wert der Im- mobilie.
Aber auch schon kleinere kos- tengünstige Maßnahmen, wie das Dämmen der Rollladenkäs- ten oder das Abdichten der Ge- bäudehülle gegen Luftzug, kön- nen sich spürbar auswirken.
Ausführliche Information zur energetisch sinnvollen Sanie- rung von Altbauten sowie zu an- deren Fragen des Energiesparens erhalten Ratsuchende in einem kostenlosen persönlichen Bera- tungsgespräch mit den Energie- beratern der Energieagentur Kreis Konstanz oder der Verbrau- cherzentrale Baden-Württem- berg nach telefonischer Voran- meldung.
Energieberatungen finden momentan telefonisch statt, An- meldung unter 07732/939-1234 von Montag bis Freitag von 8:30 bis 11:30 Uhr.
Energietipp
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Schulleben und vielem darüber hinaus berichten. Natürlich wird auch in der AG gefeiert und ein jährlicher Ausflug belohnt die Mitglieder für ihre Arbeit.
das Layout zu gestalten. Beson- ders stolz ist die AG auf ihre Lan- despreise beim Schülerzeitungs- wettbewerb und auf bisher 24 erschienene Hefte, die vom in dieser ›einsamen‹ Zeit, in der
wir auf soziale Kontakte verzich- ten müssen, leisten können und wir haben nun die Idee, euch alle ein bisschen aufzumuntern und zu unterhalten, umgesetzt. Mit- geholfen haben die Lehrer, die die Zeitung extra für euch ausge- tragen haben und die Sekretärin- nen, die die Adressen gedruckt haben. Wir grüßen euch auf die- sem Weg herzlich, weil ihr uns am Herzen liegt«, so ein Auszug aus dem Brief. Mit dieser Aktion wird zu einer Spende aufgerufen, die der neuen Schule, die im nächsten Jahr fertig wird, zugu- tekommen soll. Damit verzichtet die Redaktion auf die Einnahmen durch den Verkauf und möchte damit einen Beitrag für die neue Schule leisten. Die SMV entschei- det zusammen mit der Schüler- gemeinschaft, was angeschafft werden soll. Damit haben alle die Möglichkeit, etwas zur neuen Schule beizutragen. Die Schüler- zeitungs-AG der Eichendorff-Re- alschule Gottmadingen gibt es seit 2005 und hat viele Generati- onen an Reportern hervorge- bracht. In dieser AG, die ein ho- hes Engagement und großen Einsatz von den Mitgliedern for- dert, wird besprochen und ge- plant, interviewt und getippt, geschrieben und fotografiert, korrigiert und gestaltet und das oft in den Ferien, wenn die Aus- gabe fertig werden soll. Die Teil- nehmer lernen, einen Pressetext zu schreiben, zu recherchieren und Interviews zu führen sowie Gottmadingen.Die Redaktion
der Schülerzeitungs-AG der Ei- chendorff-Realschule Gottma- dingen hatte Mitte März die neue Ausgabe, den »Treffpunkt 24« fast fertig, als die Schul- schließung die Arbeit ins Stocken brachte. Doch mit erhöhtem Auf- wand und digitaler Verständi- gung wurde das bunt gestaltete Heft, das 88 informative Seiten umfasst, doch noch fertiggestellt und gedruckt.
Wie aber geht es jetzt weiter, fragten sich alle. Wer kann vor- aussagen, wann die Schulen wie- der öffnen und die Ausgaben verkauft werden können? Da entstand die Idee, die Schülerzei- tung direkt an alle Schüler zu verteilen. Und da nur Lehrer auf- grund der Ausgangsbeschrän- kungen und Abstandsregeln als Austräger in Frage kommen, hat- ten Schulleiterin Cosima Breit- kopf und AG-Leiter Winfried Herzig die Idee des »individuellen Postversandes« an jeden der über 500 Schüler. Auf Nachfrage im Kollegium, ob jemand helfen würde, meldeten sich gleich zwölf Kollegen und boten sofort ihre Dienste an und so wird die Schülerzeitung in diesen Tagen im Einzugsgebiet gezielt verteilt.
Zuvor drucken die Sekretärinnen die Adressaufkleber und ein bei- liegender Brief informiert Schü- ler und Eltern über diese Aktion.
»Wir freuen uns, dass wir mit die- ser Ausgabe unserer Schülerzei- tung einen Beitrag zur Gemein- schaft innerhalb unserer Schule
Jedem Schüler wird eine Schülerzeitung zugestellt
Lehrer der Eichendorff-Realschule als Postboten unterwegs
Die Redaktion: (von links) Fabian Sauter, Amina Malik, Okan Dogan, Hannah Kishioka, Fabian Klein, Ines Huskic, Larissa Breinlinger, Lea Gloning, Lucinda Mayer, Alina Doroczinski, Jonah Wirth, Flora Kelmendi, auf dem Bild fehlen Sara Scholter und Ida Brütsch. Foto: Eichendorff-Realschule
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A S D U D S A L F I
U Z T R U Z G D F L
J W A N D E R U N G
Alle News und Infos rund um die Jugendpflege Facebook: Gottmadingen Jugendpflege
Instagram: Jugend_Gottmadingen Internet: www.gottmadingen.de
Die alkoholfreien Kindercocktails können ganz einfach, mit handelsüblichen Säften, zu Hause nachgemacht werden. Außerdem warten weitere Überraschungen.
Dieses Bild schickte uns Josh
Schreibe hier eine witzige Geschichte mit folgenden Worten:
Urlaub – Hotel – Schwimmbecken – singen – Fahrstuhl – Bühne – Papa
Dennoch sind einige der Händler und Gastronomen weiterhin für ihre Kundschaftda.Beimletzten»Treffen«
der Wirtschaftsförderer im Landkreis Konstanz wurde deshalb beschlossen, die lokalen Angebote gesammelt auf derSeitedesLandkreisesdarzustellen.
Über Verlinkungen können die loka- len Angebote der Kommunen im Landkreis unter www.lrakn.de/regio naleingetuetet abgerufen werden.
Hegau. Die Wirtschaftsförde- rung des Landkreises Konstanz hat gemeinsam mit den kommunalen Wirtschaftsförderern eine Über- sicht über die regionalen Angebote der Gastronomie, des Einzelhandels und weiterer Unternehmen im Landkreis erstellt - ab sofort ist die- se online. Viele Ladengeschäfte und Gastronomiebetriebe müssen der- zeit ihre Türen verschlossen halten.
Neue landkreisweite Plattform
»Regional eingetütet«
rist und VdK-Sozialrechtsreferent Ronny Hübsch zur Verfügung. Am 12. Mai findet das Webinar »Un- fallversicherung I – Wegeunfall«
statt. Das Webinar »Unfallversi- cherung II - Arbeitsunfall« erfolgt am 16. Juni, gefolgt von »Unfall- versicherung III - Berufskrank- heit« am 7. Juli. Alle Webinare finden jeweils von 11 bis 12 Uhr statt. Interessierte können sich kostenlos unter www.sbvdirekt.
net/webinare anmelden.
Hegau.Im Bereich des Lernens und der Weiterbildung werden digitale Medien immer wichtiger.
In Zeiten der Corona-Krise haben Webinare eine ganz besondere Bedeutung. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg bietet schon seit geraumer Zeit On- line-Seminare zum Sozialrecht an. Diese für alle Interessierten kostenlosen Webinare gibt es auch in den kommenden Wochen und Monaten. Dafür steht der Ju-
VdK informiert über Online-Seminare
Webinare zum Sozialrecht
Sturz über ein PC-Kabel versichert.
Dagegen werde der Gang zur Toi- lette oder in die Küche während der Homeoffice-Pause dem priva- ten Bereich zugeordnet.
Der Sozialverband VdK ge- währt seinen Mitgliedern pro- fessionellen Sozialrechtsschutz – auch bei Streitfällen im Be- reich der Gesetzlichen Unfallver- sicherung.
Zur Thematik »Arbeitsunfall«
gibt es zudem ein VdK-Webinar am 16. Juni (11 bis 12 Uhr), das VdK-Sozialrechtsreferent Ronny Hübsch abhält.
Interessierte können sich kos- tenlos unter www.sbvdirekt.net/
webinare anmelden.
Hegau. Um Corona-Infektio- nen einzudämmen, wird ver- mehrt im Homeoffice gearbeitet.
Auch dort kann ein Unfall unter den Schutz der gesetzlichen Un- fallversicherung fallen, wie kürz- lich die Deutsche Gesetzliche Un- fallversicherung betonte.
Allerdings gebe es bei Unfällen im Homeoffice schwierigere Ab- grenzungsfälle. Maßgeblich für die Frage, ob der gesetzliche Versiche- rungsschutz greife oder nicht, sei nicht unbedingt der Ort der Tätig- keit, sprich das Homeoffice zu Hause, sondern die Frage, ob die Tätigkeit im engen Zusammen- hang mit den beruflichen Aufga- ben steht. So sei beispielsweise der
VdK informiert über das Homeoffice
Gesetzliche Unfallversiche- rung und Homeoffice
Jahnstraße 40 . 78234 Engen Tel. 0 77 33 / 99 65 94-0 Fax 0 77 33 / 99 65 94-5690 E-Mail: info@info-kommunal.de Redaktions- und Anzeigenschluss Montag, 12 Uhr
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Notruftafel der
Gemeinde Gottmadingen
Polizei 110
Polizeiposten Gottmadingen 07731 1437-0 nach Dienstschluss Polizeirevier Singen 07731 888-0 Feuerwehr + Rettungsdienst 112
•••••
Ärztliche Notfalldienste 116117 (ohne Vorwahl) nachts, an Wochenenden oder an Feiertagen
Hegau-Bodensee-Klinikum Singen 07731 89-0 Virchowstr. 10, 78224 Singen
Krankentransport 19222 (ohne Vorwahl)
Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg 0761 19240
•••••
Störungsannahme Strom und Erdgas 0800 7750007 Thüga Energienetze GmbH Singen
Wassermeister tagsüber 07731 908-125
nach Dienstschluss über 07731 908-0
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Frauen- & Kinderschutz e.V. Singen 07731 31244 Hilfetelefon »Gewalt gegen Frauen« 08000 116 016
Telefonseelsorge 0800 1110111 oder
0800 1110222
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Hospizverein Singen und Hegau e.V. 07731 31138 Sozialstation Hegau-West e.V. 07731 9704-0 Dorfhelfer/innen Einsatzleitung 07771 6399699 Nachbarschaftshilfe Sozialkreis 07731 827268
•••••
Tierrettung LV Südbaden e.V. 0160 5187715 Radolfzell
Impressum
Herausgeber: Gemeinde Gottmadingen. Verantwortlich für die Nach- richten der Gemeinde und die Amtlichen Bekanntmachungen: Bürger- meister Dr. Michael Klinger oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für den übrigen Inhalt, die Herstellung, die Verteilung, Abo-Service und den Anzeigenteil:
Info KommunalVerlags-GmbH Jahnstraße 40, 8234 Engen, Tel. 0 77 33 / 99 65 94-56 60, Fax 0 77 33 / 9 72 31,
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Charlotte Benz, Donaustr. 23a, 78244 Gottmadingen Tel. 0 77 31 / 97 80 16
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Gottmadingen aktuell wird mit einer Auflage von 1.850 Exemplaren in Gottmadingen + Teilorten verteilt.
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Tel. 0800 / 880 8000
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Haselbrunnstr. 48 Nachruf
Wir nehmen Abschied von unserem Vereinsmitglied
Dr. med. Taher Basrai
29.06.1939 – 03.04.2020
In tiefer Trauer gedenkt der Förderkreis Kunst & Kultur Hilzingen e.V. seines langjährigen Vorstandsmitglieds und Mitstreiters Dr. med. Taher Basrai.
Von 1996 bis 2017 war er als engagierter Beisitzer in unserem Vorstand tätig.
Mit ihm verlieren wir einen engagierten und tatkräftigen Freund, dem Kunst und Kultur stets ein wichtiges Anlie- gen war, das er mit aller Kraft unterstützte.
Nicht zuletzt ermöglichte er es uns, die Sonderausstellung im Jahr 2012 mit Werken von Hans Lochmann durch- zuführen.
Wir werden ihn mit seiner besonnenen und konstruktiven Arbeit stets in liebevoller Erinnerung behalten.
Unsere Gedanken sind bei seiner Familie, die ihren Mittelpunkt verloren hat.
Hilzingen, im April 2020 Bernhard Hertrich
1. Vorsitzender Förderkreis Kunst & Kultur Hilzingen e.V.
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