Gewässerschutz
Wichtige Regelungen zum
Gewässerschutz nach EU-, Bundes- und Landesrecht und deren Anforderungen
Regelungen im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Umweltschutz als Verfassungsauftrag
Gemäß Grundgesetz (= Verfassung) Artikel 20a hat der deutsche Staat den Auftrag, die „natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere“ zu schützen:
Das heißt, dass Bund und Länder in Ausübung ihrer staatlichen Rechte und
Pflichten immer auch dem Aspekt des Naturschutzes Rechnung tragen müssen!
Gesetzgebungskompetenz Bund vs. Länder
Gemäß Grundgesetz Artikel 72 & Artikel 74 gilt auf dem Gebiet des Wasserrechts in Deutschland zwischen Bund und Ländern eine sogenannte
konkurrierende Gesetzgebung
Gesetzgebungskompetenz Bund vs. Länder
…
…
Das heißt, dass die Länder eigenständig über ihren Wasserhaushalt entscheiden und dabei auch Regelungen treffen dürfen, die von den Vorgaben im Bundesrecht abweichen. Bei stoff- und anlagenbezogenen Regelungen besitzt der Bund jedoch die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz.
Gesetzgebungskompetenz Bund vs. Länder
„Abweichungsfeste“ stoffbezogene Regelungen des Bundes sind z. B.:
• Einstufung wassergefährdender Stoffe (VwVwS)
• Stoffliche Anforderungen an Abwassereinleitungen (AbwV)
• Stoffbezogene Einleitungsverbote
„Abweichungsfeste“ anlagenbezogene Regelungen des Bundes sind z. B.:
• Anforderungen bezüglich Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Abwasserbehandlungsanlagen
• Anforderungen bezüglich Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Rohrleitungen
• Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Entwurf VAUwS)
Gewässerschutz
Wichtige Regelungen zum
Gewässerschutz nach EU-, Bundes- und Landesrecht und deren Anforderungen
Anforderungen an den Gewässerschutz nach Regelungen des Bundes
WHG - §§ 1 und 2
Gewässer nach WHG
WHG - § 6
Allgemeine Grundsätze der
Bewirtschaftung unserer Gewässer
WHG – § 7 & Anl. 2
WHG - §§ 27 und 47
OW-Ziel: Guter Zustand (ökologisch und chemisch)
GW-Ziel: Guter Zustand
(mengenmäßig und chemisch)
WHG - § 54
Abwasser ist Schmutzwasser + Niederschlagswasser Begriffsbestimmungen für Abwasser und Abwasserbeseitigung
WHG
WHG - § 54
neu aufgenommen (in Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen):
Begriffsbestimmungen für BVT-Merkblätter und -Schlussfolgerungen WHG
WHG - § 57
gefordert wird Stand der Technik
Ermächtigung des Bundes zum Erlass der Abwasserverordnung, nicht nur mit Anforderungen End of the Pipe, sondern auch für
• Ort des Anfalls des Abwassers und
• vor der Vermischung WHG
WHG - § 57
BVT-Schlussfolgerungen sind von nun an das Maß aller Dinge bei den
Anforderungen an die Abwassereinleitung (auch das ist ein Ausfluss der RiLi über Industrieemissionen)
Allerdings geht der materielle Regelungsgehalt der bisher veröffentlichten BVT- Schlussfolgerungen nicht über die Mindestanforderungen in den Anhängen zur Abwasserverordnung hinaus.
WHG
WHG - § 57
Bisher veröffentlichte BVT-Schlussfolgerungen (Stand Oktober 2013):
Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Glasherstellung Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT)
gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Eisen- und Stahlerzeugung
Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf das Gerben von Häuten und Fellen
Download der BVT-Schlussfolgerungen und Merkblätter von der Internetseite des Umweltbundesamts
WHG - § 58
Indirekteinleitung genehmigungspflichtig, wenn Anforderungen für den Ort des Anfalls des Abwassers oder vor seiner Vermischung festgelegt sind!
WHG
WHG - Stand der Technik
Best Available Technique Reference Documents („BREF‘s“)
WHG
Abwasserverordnung
Abwasserbehandlung ist der beste Gewässerschutz!
Emissions-
/Immissionsprinzip
Stellen, für die Anforderungen gelten:
1. Ort des Anfalls 2. Vor Vermischung 3. „End-of-the-Pipe“
Welche Art von Probenahme stellt die „schärfste“
Anforderung dar?
AbwV
Abwasserverordnung
Cross media effects!
Keine Verdünnung!
Anforderungen an Ort des Anfalls sind zuerst einzuhalten!
„Vier-aus-Fünf- Regelung“ – im
Zusammenspiel mit AbwAG
Diese gelten für alle Branchen und Herkunftsbereiche!
AbwV
Abwasserverordnung – Anhänge
In den derzeit 57 Anhängen zur AbwV sind die Mindestanforderungen an die
Abwassereinleitung in verschiedenen Branchen bzw. Abwasserherkunftsbereichen geregelt.
Anhang 1 Häusliches und kommunales Abwasser Anhang 22 Chemische Industrie
Anhang 31 Wasseraufbereitung, Kühlsysteme, Dampferzeugung Anhang 38 Textilherstellung, Textilveredlung
Anhang 40 Metallbearbeitung, Metallverarbeitung Anhang 49 Mineralölhaltiges Abwasser
Anhang 50 Zahnbehandlung Beispiele:
A Anwendungsbereich
B Allgemeine Anforderungen
C Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle D Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung
E Anforderungen für den Ort des Anfalls
F Anforderungen für vorhandene Einleitungen Gliederung
der Anhänge einheitlich
Abwasserverordnung – Anhänge
Die Anforderungen in den Anhän- gen werden in Arbeitsgruppen erarbeitet, die sich sowohl aus
Vertretern der Wasserbehörden als auch der Industrie aus der jeweils zutreffenden Branche und der Forschung zusammensetzen (
Kooperationsprinzip!).
Die Anforderungen werden in
regelmäßigen Abständen überprüft und erforderlichenfalls angepasst.
Die ausführlichen Ergebnisse und Begründungen werden als
Hinweise und Erläuterungen zu…
veröffentlicht (sog. „Hintergrund- papiere“, siehe Beispiel links)
Abwasserverordnung – Anhang 1
Wichtigste Anforderungen an kommunale Kläranlagen (End-of-the-Pipe):
Je größer eine Kläranlage, desto schärfer die Anforderungen! Tagesfracht BSB5
Einwohner- werte 60 kg BSB5/d 1.000 EW 300 kg BSB5/d 5.000 EW 600 kg BSB5/d 10.000 EW
AbwV
Abwasserverordnung – Anhang 22
Charakteristisch für die Anforderungen an die Abwassereinleitung aus Standorten der chemischen Industrie ist, dass die Allgemeinen Anforderungen im Vergleich zu den übrigen Branchen deutlich verschärft sind und dass deren Einhaltung in einem Abwasserkataster nachzuweisen ist, bevor eine Erlaubnis zur Abwassereinleitung erteilt werden kann.
AbwV
Abwasserkataster nach Anhang 22
1. Übersicht über die einzelnen Betriebe des Einleiters
(Bezeichnung, Produktion, Zuordnung zu Herkunftsbereichen).
2. Angaben zu belasteten Teilströmen (insbesondere aus den Synthesen), betriebsweise gegliedert und geordnet nach der Höhe der jeweiligen Schadstofffrachten CSB, AOX, Schwermetalle
.2.1 Parameterbezogene Übersichten (CSB, N, P, AOX, flüchtige organische Halogene, Schwermetalle) soweit relevant.
2.2 Angaben zu abwassererzeugenden Synthesen, Verfahren bzw. Anlagen
• Darstellung der chemischen Reaktionen in Form von Umsetzungsgleichungen (Hauptreaktion) sowie wichtigste Nebenreaktionen,
• Angaben zu den eingesetzten Stoffen,
• Mengen der hergestellten Stoffe,
• Kurzbeschreibung des Verfahrens (Verfahrensschritte, Anlagen und Ort des Entstehens von Abwasserströmen) unter Bezugnahme auf hierfür geeignete vereinfachte
Verfahrensschemata, z. B. in Form von Blockfließbildern
2.3 Übersicht zu den betrieblichen Abwasserbehandlungsanlagen.
3. Technische Umsetzungsmöglichkeiten der allgemeinen Anforderungen
bei den einzelnen Synthesen oder Synthesegruppen.
Abwasserkataster nach Anhang 22
Beispiel:
Übersicht über die einzelnen Betriebe des Einleiters
(Bezeichnung, Produktion, Zuordnung zu Herkunftsbereichen)
Übersicht zu den Abwasseranfallstellen, den prozessnahen
Vorbehandlungsanlagen zu den Abwasserbehandlungsanlagen End-of-the Pipe
Angaben zu belasteten Teilströmen (insbesondere aus den Synthesen), betriebsweise gegliedert und geordnet nach der Höhe der jeweiligen Schadstofffrachten CSB, AOX, Schwermetalle
• Sollfrachtberechnungen
• Nachweise zur Einhaltung der Sollfrachten
Abwasserverordnung – Anhang 22
Weiterhin sind gestaffelte CSB-Frachten End-of-the-Pipe in Abhängigkeit von der Belastung der Abwasserströme am Ort des Anfalls (je höher belastet, desto
schärfer die Anforderung) charakteristisch für die Anforderungen an die
Abwassereinleitung aus Standorten der chemischen Industrie. Dabei sind aber Kompensationen innerhalb eines Standorts erlaubt.
d. h. Reinigungsgrad ≥ 95%
d. h. Reinigungsgrad = 90%
d. h. Reinigungsgrad ≤ 90%
d. h. Reinigungsgrad = 0%
= CZ - CA
CZ
Reinigungsgrad in %
CZ Konzentration im Zulauf zur Kläranlage CA Konzentration im Ablauf der Kläranlage
AbwV
Abwasserverordnung – Anhang 22
Beispiel für ein Abwasserkataster
= FZ - FA
FZ
Reinigungsgrad in %
FZ Fracht im Zulauf zur Kläranlage FA Fracht im Ablauf der Kläranlage
= 565,1 - 63,97
= 88,7%
Abwasserverordnung – Anhang 22
Beispiel für ein Abwasserkataster Tiefgestaffelte
Behandlungsketten sind typisch für Chemiestandorte
IZÜV
Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen- Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) Erlass der IZÜV ist eine Konsequenz aus der RiLi über Industrieemissionen), IZÜV regelt u. a.
IZÜV
• welche Unterlagen bei Beantragung einer Genehmigung oder Erlaubnis nach IZÜV vorzulegen sind,
• wie die Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren nach IZÜV zu beteiligen ist,
• innerhalb welcher Frist die Behörde über den Antrag entscheiden muss ( i. d. R. 7 Monate),
• welche Vorgaben in einer Genehmigung oder Erlaubnis nach IZÜV mindestens enthalten sein müssen,
• welche Informationen nach Erteilung einer Genehmigung oder Erlaubnis nach IZÜV der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind und wie dies erfolgen soll (z. B. über das Internet),
• wie die Genehmigung oder Erlaubnis überwacht wird und
• wie die Ergebnisse der Überwachung veröffentlicht werden.
„Gläsernes Abflussrohr“
Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
Begriffsbestimmung für Abwasser
Begriffsbestimmung für Einleiten
Die Begriffsbestimmung für „Abwasserbehandlungsanlage“ ist im AbwAG deutlich weiter gefasst als sonst üblich!
Beispielsweise zählen nach dem AbwAG nicht nur Kläranlagen, sondern auch Anlagen zur Wertstoffrückgewinnung aus dem Abwasser ganz eindeutig zu den Abwasserbehandlungsanlagen (denn sie vermindern die Schädlichkeit des
Abwassers) sowie z. B. auch abwasserfreie oder abwasserarme Verfahrens- schritte bei der Herstellung bestimmter Produkte (denn sie vermindern die AbwAG
Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
Berechnungsbeispiel:
Jahresschmutzwassermenge: 1.000.000 m³
Überwachungswert CSB: 120 mg/l
CSB-Jahresfracht: 1.000.000 m³ * 120 g/m³
1.000 g/kg = 120.000 kg CSB/a Schadeinheiten für CSB: 120.000 kg CSB
50 kg CSB/SE = 2.400 SE
AbwAG
Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
Hier greift die
„4-aus-5-Regelung“
Zusammenwirken von Ordnungsrecht und fiskalischer Regelung
„Vorbelastung“ darf abgezogen werden maßgeblich für die
Berechnung der Höhe der Abgabe ist die
wasserrechtliche Erlaubnis AbwAG
Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
Zusammenwirken von Ordnungsrecht und fiskalischer Regelung Werden die Mindest-
anforderungen gemäß AbwV eingehalten, wird die
Abgabenlast um 50%
vermindert.
Abwasserabgabe für CSB: 2.400 SE * 35,79 €/SE * 0,5 = 42.948,00 € (50% Ermäßigung nach § 9 Abs. 5 AbwAG)
Fortsetzung
Berechnungsbeispiel:
AbwAG
Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
Möglichkeit der Verrechnung der Abwasserabgabe mit
Investitionskosten für Anlagen, die die Schädlichkeit mindern
Zweckbindung des Einsatzes der Mittel aus der erhobenen
Abwasserabgabe AbwAG
Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
Finanzielles Aufkommen aus der Abwasserabgabe (aus GAWEL et al., 2011)
Gewässerschutz
Wichtige Regelungen zum
Gewässerschutz nach EU-, Bundes- und Landesrecht und deren Anforderungen
Anforderungen an den Gewässerschutz nach Länderrecht
Wasserrecht der Länder
Grundsätzlich gilt:
Der Vollzug des Wasserrechts erfolgt in den Ländern!
Alle Bundesländer haben dazu eigene wasserrechtliche Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften):
• Landeswassergesetz
• Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz
• Gesetz über Wasser- und Bodenverbände
• Landesbauordnung
• Anlagenverordnung (Anlagen zum Umgang mit wassergef. Stoffen)
• Badegewässerverodnung
• Indirekteinleiterverordnung
• Eigenkontrollverordnung
• Verordnung über Qualitätsziele
• usw. usf.
Berliner Wassergesetz Berliner AbwAG
Berliner Badegewässerverodnung Berliner VAwS
Wasserrecht der Länder
Oberste Landesbehörden für den Vollzug des Wasserrechts:
Baden-Württemberg
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Bayern
Bayerisches Landesamt für Umwelt Berlin
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Brandenburg
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Bremen
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hessen
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Nordrhein-Westfalen
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Saarland
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Sachsen
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Sachsen-Anhalt
Landesamt für Umweltschutz Schleswig-Holstein
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein Thüringen
Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
Gewässerschutz
Wichtige Regelungen zum
Gewässerschutz nach EU-, Bundes- und Landesrecht und deren Anforderungen
Internationale Zusammenarbeit im Gewässerschutz
Internationale Zusammenarbeit
Kommissionen zur internationalen Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Gewässern und Einzugsgebieten:
• Internationale Schutzkommission für den Rhein (IKSR)
• IKSE (…Elbe)
• IKSD (…Donau)
• IKSO (…Oder)
• Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) setzen sich paritätisch aus Vertretern der Anrainerstaaten zusammen
Internationale Zusammenarbeit
Beispiel: Internationaler Warn- und Alarmplan Elbe
Die Frage, ob und wenn ja welche Meldung bei Unfällen mit potenziellen Auswirkungen auf das Gewässerökosystem abzusetzen ist, wird nur noch von zwei Einflussfaktoren abhängig gemacht:
• Wassergefährdungsklasse(n) der freigesetzten Stoffe und
• freigesetzte Stoffmenge.
Das Bewertungsmodell der IKSE bezieht sich auf den mittleren Abfluss (»MQ«) der Elbe am Pegel Dresden - d.h. auf eine Abflussmenge von 330 m³/s. Weicht der Volumenstrom an der Unfallstelle von diesem Wert ab, sind die Mengenschwellwerte der freigesetzten Stoffe
proportional anzupassen.
Stoffe und Stoffgemische mit unbekannter Wassergefährdungsklasse werden aus Vorsorge- gründen wie WGK-3-Stoffe behandelt.
Mit dem o.g. Bewertungssystem wird die eigentlich sehr komplizierte Materie auf den grundlegenden Zusammenhang zwischen Stofffracht und Volumenstrom zurückgeführt.
Literaturverzeichnis
ATV-DVWK-A 131, 2000
Anonymus
ATV-DVWK-A 131
Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen
Abwassertechnische Vereinigung e.V. / Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V., Mai 2000
GAWEL et al., 2011
Gawel, E.; Köck, W.; Kern, K.; Möckel, S.; Fälsch, M.; Völkner, T.;
Holländer, R.
Weiterentwicklung von Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelten zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe
Endbericht Förderkennzeichen (UFOPLAN) 370926201 UBA-Texte 67/2011
http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4189.pdf
HABERKERN et al., 2008
Haberkern, B.; Maier, W.; Schneider, U.
Steigerung der Energieeffizienz auf kommunalen Kläranlagen Umweltbundesamt Texte Nr. 11/08, Dessau-Roßlau, März 2008 http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3347.pdf
IKSE, 2006
Anonymus
Internationaler Warn- und Alarmplan Elbe
Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE), Magdeburg, 2006