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Bewerbungsbedingungen mit Verfahrensleitfaden

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Academic year: 2022

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Bewerbungsbedingungen mit Verfahrensleitfaden

zum Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach §§ 73 ff. VgV i.V.m. § 17 VgV (6. Abschnitt).

„HOAI-Fachplanerleistungen „Medientechnik“ für den Erweiterungsneubau

des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord,

Berlin-Mitte“

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Inhaltsverzeichnis

1. Vorbemerkungen 2. Projektbeschreibung 3. Leistungsgegenstand

4. Allgemeines Hinweise zum Verfahren 4.1 Vergabeunterlagen

4.2 Verfügbarkeit der Vergabeunterlagen und Kommunikation 5. Angaben zum Verfahrensablauf

5.1 Teilnahmewettbewerb

5.2 Angebotsphase (Erstangebot) 5.3 Verhandlungsphase

5.4 Aufforderung zum letztverbindlichen finalen Angebot (BAFO) 5.5 Abschlussphase

5.6 Bindefrist

5.7 Allgemeiner Kalkulationshinweis 5.8 Kennzeichnung von Geheimnissen

5.9 Keine Vergütung für die Ausarbeitung des Leistungskonzeptes 5.10 Nebenangebote

6. Vorläufiger Termin- und Ablaufplan

7. Vergabebekanntmachung (Bekanntmachung über erfolgte Auftragsvergabe) 8. Vertraulichkeit/Geheimhaltung/Datenschutz/Schutzrecht

9. Sicherheitsüberprüfung

10. Wettbewerbswidrige Absprachen 11. Rechtsschutz

12. Anlagen zu den Bewerbungsbedingungen mit Verfahrensleitfaden

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1. Vorbemerkungen

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von HOAI-Fachplanerleistun- gen „Medientechnik“ gem. § 53 - § 55 HOAI 2021 (KGR 630 DIN 276) für den Erweiterungsneu- bau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte. Das Vergabeverfahren findet nach den Bestimmungen der VgV als Verhandlungsverfahren mit Teil- nahmewettbewerb statt. In den vorliegenden Bewerbungsbedingungen mit Verfahrensleitfaden (weiterhin auch „Verfahrensleitfaden“) werden gemeinsam mit den anderen Vergabeunterlagen die für das Vergabeverfahren geltenden Bedingungen und Anforderungen an die von den Bewer- bern/Bietern abzugebenden Teilnahmeanträge und Angebote festgelegt.

2. Projektbeschreibung

Der AG beabsichtigt den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) inklusive Bundesfinanzakademie (BFA) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte (weiterhin ge- meinsam „Bauvorhaben“). Das Bauvorhaben soll für das Nord-Grundstück des Postbockareals in Berlin-Mitte entlang der Wilhelmstraße zwischen Zimmer- und Leipziger Straße geplant werden.

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Das BMF ist derzeit noch auf insgesamt sieben Liegenschaften verteilt. Die räumliche Aufteilung am Dienstsitz in Berlin hat negative Auswirkungen auf organisatorische und fachliche Abläufe und bedeutet insbesondere einen administrativen und finanziellen Mehraufwand.

Das BMF hat insgesamt einen Bedarf von ca. 39.677 m²/ Nutzungsfläche (NUF, hier NUF 1-6) zur Unterbringung von 910 (gemäß Beschaffungsauftrag von 906) Beschäftigten, inklusive Lei- tungsbereich des BMF und der Bundesfinanzakademie (BFA), zuzüglich Pkw- und Fahrrad-Stell- plätzen, Netzersatzanlage, Konferenzzentrum und Großkantine zur Versorgung aller Liegen- schaften angemeldet. Dafür wird der nördliche Teil (rot) des Postblockareals durch den AG als Grundstückseigentümerin vorgehalten.

Für das südliche Grundstück (blau) des Postblockareals ist ein weiterer Neubau für ministerielle Zwecke und Wohnen geplant.

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Nach dem gültigen Bebauungsplan I-216 ist bei einer Grundstücksfläche von ca. 13.284 m² und einer höchstzulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) von 4,5 eine maximale Bebauung mit 59.778 m² Geschossfläche realisierbar.

Das Gebäude soll eine Zertifizierung mit dem Gütesiegel in Gold gemäß dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes erhalten. Darüber hinaus soll im Sinne des Klimaschutzpro- gramms der Bundesregierung ein Gebäude geplant und errichtet werden, das im Lebenszyklus von 50 Jahren nahezu klimaneutral betrieben und genutzt werden kann. Der Betrachtungsgegen- stand beinhaltet die Herstellung, den Betrieb und die Nutzung des Gebäudes.

Im Rahmen einer erweiterten Grundlagenermittlung wurden vom AG zunächst eine vertiefte Machbarkeitsstudie sowie eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Beschaffungsvarianten be- auftragt. Beides wurde im August 2020 abgeschlossen.

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Auf dieser Basis findet derzeit ein RPW-Realisierungswettbewerb für das Nord-Grundstück statt, an welchen später unmittelbar ein VgV-Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zur Vergabe der Generalplanungsleistungen anschließt, wobei dessen Beauftragungsumfang - an der Schnittstelle zur überdies gesondert zu vergebenden Fachplanung/Beratung - zunächst Fol- gendes beinhaltet:

 Komplettierung der Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI),

 Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI),

 Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 HOAI),

 in Abhängigkeit von dem gewählten Vergabemodell (Teil-)Leistungen der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI), soweit diese für die Sicherstellung der Qualität der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs erforderlich sind.

Je nach dem gewählten Vergabemodell ist zudem beabsichtigt, dem künftigen Generalplaner im Zuge des abzuschließenden Stufenvertrages ergänzend folgende Leistungen ganz oder teilweise zu übertragen:

 Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Bauleistungen (Leistungsphase 6 / 7 HOAI),

 Prüfung der von Dritten erstellten Ausführungsplanung,

 Mitwirkung bei der Integration der Projektinformationen in die

Outputspezifikation / Funktionale Leistungsbeschreibung als Grundlage des ÖPP-Modells,

 Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI),

 Künstlerische Oberleitung zur Sicherstellung der Qualität der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfes,

 Objektbetreuung (Leistungsphase 9 HOAI).

Voraussichtlich werden sich die vom künftigen Generalplaner zu erbringenden Leistungen auf folgende Leistungsbilder beziehen:

 Objektplanung Gebäude,

 Freianlagenplanung,

 Tragwerksplanung,

 Brandschutzplanung,

 Thermische Bauphysik,

 Bau- und Raumakustik,

 Technische Gebäudeausrüstung M,

 Technische Gebäudeausrüstung E,

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 Baulogistik,

 Verkehrsanlagen,

 Planungsbegleitende Vermessung,

 Lichtplanung,

 Wegeleitsysteme.

Für den Fall, dass das Vorhaben nicht als ÖPP-Modell umgesetzt werden kann, hat sich der AG eine Eigenrealisierung des Projektes auf Basis einer Generalunternehmervergabe oder – in Ab- hängigkeit von den Marktbedingungen – über zu bildende Teil- und Fachlose vorbehalten. Ein- zelheiten ergeben sich insoweit aus den jeweils abzuschließenden Verträgen.

Die Prämierung der drei RPW-Preisträger als aufzufordernde Teilnehmer/Bieter im nachgelager- ten VgV-Verhandlungsverfahren ist derzeit für Anfang November 2021 vorgesehen, so das ein Generalplaner durch Zuschlagserteilung voraussichtlich spätestens im März 2022 vertraglich ge- bunden sein wird.

Mit einem Zeitversatz von ca. 6 Monaten soll überdies ein weiterer RPW-Realisierungswettbe- werb für das Süd-Grundstück des Postblockareals (Neubau Ministerium und Wohnbau, voraus- sichtlicher Nutzer BMEL) stattfinden.

3. Leistungsgegenstand

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von HOAI-Fachplan- erleistungen zum Leistungsbild “Medientechnik” gem. § 53 - § 55 HOAI 2021 (KGR 630 DIN 276).

Für die Leistungen des Leistungsbildes gelten ausschließlich die Bestimmungen zum Leistungs- bild Technische Ausrüstung gem. § 53 - § 55 HOAI 2021 (KGR 630 DIN 276).

Der genaue Umfang der zu beschaffenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschrei- bung (Anlage 1 zum Vertragsmuster).

Die Anlage 2 zum Vertragsmuster (Anlage 2a: RPW-Auslobungsunterlage / Anlage 2b: Be- richt Initiale Baseline) ist vertraulich und wird daher nur gegen Übersendung der von dem Bieter unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen) zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (siehe Ziffer 4.2) als PDF-Datei mit dem Betreff: Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren „HOAI-Fachplanerleistungen "Medientechnik” für den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte” einzu- reichen.

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4. Allgemeine Hinweise zum Verfahren 4.1 Vergabeunterlagen

Die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen und Vorgaben sind von den Bietern bei der Erstellung der Angebote einzuhalten. Im Verzeichnis der Vergabeunterlagen (Ziffer 12 des Verfahrensleitfadens) sind sämtliche Vergabeunterlagen, die für die Teilnahme am Verfahren notwendig sind, aufgelistet. Sie werden den Bietern von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt.

4.2 Verfügbarkeit der Vergabeunterlagen und Kommunikation

Dem Bieter werden sämtliche Vergabeunterlagen über die folgende Vergabeplattform zur Verfü- gung gestellt:

https://www.evergabe-online.de

Fragen zum Vergabeverfahren können ausschließlich im Projektraum der Vergabeplattform ge- stellt werden und werden im Rahmen von Bieterrundschreiben über die Vergabeplattform beant- wortet.

Eventuelle Probleme bei der Datenlesbarkeit oder beim Zugriff auf die Vergabeplattform können an die Hotline der Vergabeplattform gerichtet werden: 0228 99 610-1234.

Der Download der Ausschreibungsunterlagen ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform und umfasst sowohl Fragen der Bewerber/Bieter an die Vergabestelle als auch die Antworten in Form von Bewerber-/Bieterrundschreiben. Dar- über hinaus stellt die Vergabestelle über die Nachrichtenfunktion zusätzliche Informationen oder korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits bereitgestellte zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion der Verga- beplattform wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der Vergabestelle und Bewerber- bzw. Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden, es sei denn die Vergabeplattform wird aus technischen Gründen nicht zur Verfügung stehen (z.B. aufgrund der Wartungsarbeiten).

Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform steht nur registrierten Bewerbern zur Verfügung.

Die Auftraggeberin verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bewerber einen Teil- nahmeantrag abgeben, spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe die eindeutige Registrierung gem.

§ 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der Vergabestelle sicher zu stellen und den Teilnahmeantrag sowie das Angebot über die Vergabeplattform einzureichen.

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Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bewerbern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung her- untergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Registrie- rung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden.

Teilnahmeanträge von Bewerbern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B.

weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bewerber kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Be- werber unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bewerber Zugangsdaten zur Vergabeplattform. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existie- rende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E- Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die Vergabestelle zusätzliche Informationen bereitgestellt hat.

Die Bewerber werden durch die Vergabestelle per Nachrichtendienst der Vergabeplattform über die jeweils online neu eingestellten Verfahrensdaten/-informationen informiert. Die Bewerber sind sodann verpflichtet, sich die betreffenden neuen Unterlagen auf der Vergabeplattform per Down- load zu beschaffen. Unterlassen die Bewerber die Beschaffung der neuen bzw. geänderten Un- terlagen (z.B. geänderte Fristen, ergänzte Unterlagen), gelten die hierin enthaltenen Informatio- nen dennoch für und gegen die Bewerber. Unternehmen, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeun- terlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Auftraggeberin Fragen zum Vergabever- fahren beantwortet hat. Das Risiko, einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot auf Grundlage ver- alteter Vergabeunterlagen abzugeben, liegt ohne erfolgte Registrierung beim Bewerber/Bieter.

Sind die Vergabeunterlagen nicht vollständig oder enthalten diese nach Auffassung des Bewer- bers/Bieters Unklarheiten und/oder Widersprüche, insbesondere solche, welche Anforderungen, Inhalt und Vollständigkeit der Unterlagen betreffen, so hat der Bewerber/Bieter die Vergabestelle hierauf unverzüglich über die Vergabeplattform hinzuweisen. Sollten sich Dateien als beschädigt oder als nicht zu öffnen erweisen, hat der Bewerber/Bieter die Vergabestelle ebenfalls unverzüg- lich über die Vergabeplattform zu informieren.

Die Vergabestelle weist auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hin, nach der einem Bewerber bzw. einem Bieter, der einen entsprechenden Hinweis unterlässt, die Berufung auf diesen Um- stand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist (Präklusion).

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Die Vergabeunterlagen werden seitens der Auftraggeberin auf der Vergabeplattform zur Verfü- gung gestellt. Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag bzw. das Angebot in jeglichen Daten- formaten einstellen. Aufgrund der Überschreibbarkeit einiger Formate wird die Verwendung von pdf-Dateien empfohlen.

4.3 Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen

Soweit Bewerber Fragen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen haben, sind diese unter Verwendung des Betreffs „Bewerberfragen und Anmerkungen“ und des Formblatts Bewerber- fragen (Anlage 1) auf der Vergabeplattform elektronisch an die Vergabestelle zu richten. Die anonymisierten Fragen und zugehörigen Antworten werden allen Bewerbern innerhalb einer an- gemessenen Frist im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes zugänglich gemacht.

Die Aufnahme und Berücksichtigung der letzten Bewerberfragen für den Teilnahmewettbewerb endet am

03.01.2022, 12:00 Uhr.

Die den Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entsprechend zu berücksichtigen.

Eine entsprechende Frist für Bieterfragen wird in der jeweiligen Aufforderung zur Angebotsab- gabe gesetzt. Die Bestimmungen der Ziffer 4.3 sind auf diese Frist für Bieterfragen entsprechend anzuwenden.

5. Angaben zum Verfahrensablauf

Die Leistungen werden in einem europaweiten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.

Der beabsichtigte Gesamtzeitplan ist Ziffer 6 zu entnehmen.

In der ersten Verfahrensstufe wird der Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

Die Bewerber haben alle in der EU-Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen, Nachweise und Erklärungen beizubringen. Der Teilnahmeantrag ist bei der unter Ziffer 4.2 dieses Verfahrensleitfadens genannten Vergabeplattform einzureichen. Die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden gemäß den Wertungskriterien für den Teilnahmewettbewerb (siehe Ziffer 5.1.5) geprüft. Die Auftraggeberin wird die am besten geeig- neten Bewerber (mindestens drei, maximal fünf) zur Abgabe eines Angebotes auffordern.

Mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebotes an die nach Abschluss des Teilnahmewett- bewerbs ausgewählten Bewerber beginnt die zweite Verfahrensstufe, die Angebotsphase (siehe

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Ziffer 5.2). Nach Eingang und Wertung der Erstangebote auf Grundlage der Wertungskriterien für die Zuschlagserteilung werden grundsätzlich Verhandlungsgespräche mit den Bietern geführt.

Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, den Zuschlag auf ein Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlung zu treten (17 Abs. 11 VgV).

Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert ein finales letztverbindliches Angebot (BAFO - „Best and Final Offer“) einzureichen. Sofern erforderlich, behält sich die Auf- traggeberin eine Fortsetzung der Verhandlungen vor.

Soweit insbesondere Bescheinigungen, Nachweise und akademische Abschlüsse gefordert wer- den, haben ausländische Bewerber – soweit dies nach den jeweiligen Bestimmungen des Mit- gliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechend möglich ist – gleichwertige Be- scheinigungen ihres Herkunftslandes und eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

5.1 Teilnahmewettbewerb 5.1.1 Abgabe Teilnahmeanträge

Der vollständige Teilnahmeantrag (Anlage 5 – Formblatt 1) inklusive der Formblätter, die vom Bewerber zwingend auszufüllen sind, ist mit den geforderten Nachweisen und Erklä- rungen bis zum

13.01.2022, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist!) auf der Vergabeplattform (siehe Ziffer 4.2) einzureichen.

Bitte verwenden Sie für die Abgabe der Teilnahmeanträge das Modul „Angebote“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum mit der Verfahrens-ID: siehe Auftragsbe- kanntmachung.

Werden Teilnahmeanträge über das Modul „Kommunikation“ eingereicht, entspre- chen diese nicht den Anforderungen des § 10 Abs. 1 VgV.

Der Teilnahmeantrag ist in elektronischer Form über www.evergabeonline.de einzu- reichen.

Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der Vergabeplattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der Vergabeplattform und die elektronischen Werk- zeuge der Vergabeplattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Un- ternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen.

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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ver- wendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der Vergabeplattform und die elekt- ronischen Werkzeuge der Vergabeplattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der Vergabeplattform und der elektronischen Werkzeuge der Vergabeplattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden und sind zwingend vom weiteren Verfahren auszuschließen. Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache in elektronischer Form auf der Vergabeplattform (siehe Ziffer 4.2) ein- zureichen.

Der Teilnahmeantrag ist in Textform abzugeben. Alle Antragsbestandteile müssen der Textform gemäß § 126b BGB entsprechen. Für den Fall, dass der genannte Erklärende nicht Unternehmensinhaber oder eine im Handelsregister als vertretungsberechtigt einge- tragene Person ist, muss der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Bevollmächti- gung des Unterschriftsleistenden nachweisen.

Alle Anlagen sind vollständig auszufüllen, mit Namen der abgebenden Person(-en) zu versehen und anschließend über die Vergabeplattform mit weiteren Antragsunterlagen einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Vergabeunterlagen, welche den interessierten Un- ternehmen als Word- und/oder Excel-Dokumente zur Verfügung gestellt werden, lediglich als Ausfüllhilfe dienen. Interessierte Unternehmen, die beabsichtigen einen Teilnahmean- trag abzugeben, haben ihrerseits alle Antragsbestandteile so einzureichen, dass sie nach- träglich nicht veränderbar sind (z.B. als PDF-Dateien). Dateinamen sowie Unterordner sollten sich am Original orientieren, dürfen keine Umlaute oder Sonderzeichen enthalten.

Der Bewerber kann seinen elektronischen Antrag nur bis zum Ablauf der Antragsfrist und im Rahmen der E-Vergabe Lösung zurückziehen oder austauschen. Eine Rücknahme o- der Änderung eines Antrages per Telefax, E-Mail oder in Schriftform per Post ist nicht möglich. Gibt der Bieter zwei oder mehrere Anträge zu unterschiedlichen Zeiten ab, so wird der zuletzt eingereichte Antrag gewertet.

Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach dem Einreichungstermin ver- langt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt nachzureichen.

Der Bewerber wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrages, die ein Fabrikations- , Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, können die Auftraggeberin und die Vergabekammer

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im Falle eines Nachprüfungsverfahrens von einer Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte (z. B. andere Teilnehmer oder Bieter) ausgehen.

Sämtliche Angaben sind vollständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen.

Die Auftraggeberin ist berechtigt, die eingereichten Unterlagen auch nach Abschluss des Teilnahmeantrages unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Bewer- bers zu behalten.

5.1.2 Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Formblätter und Unterlagen

Zur Unterstützung der Bewerber, zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit bei der Erstellung des Teilnahmeantrags sind die mit dem Teilnahmean- trag einzureichenden Formblätter Teilnahmeantrag (Anlage 5 – Formblätter 1 und 2) zu entnehmen und der dortigen Gliederungsstruktur entsprechend einzureichen. Falls nicht anders angezeigt, sind zwingend und ausschließlich die durch die Vergabestelle ver- sandten Formulare und Formblätter zu verwenden. Andernfalls kann es zu einem Aus- schluss aus dem Vergabeverfahren kommen. Der Teilnahmeantrag ist vollständig auszu- füllen. Soweit erforderlich sind die einzelnen Formblätter zu vervielfältigen (z.B. die Referenzformblätter oder Verpflichtungserklärungen der Eignungsleihgeber). Die gefor- derten Nachweise sind an den gekennzeichneten Stellen beizufügen. Der Teilnahmean- trag ist nach der Ausfüllung der Formblätter und Zusammenstellung der Nachweise nach Möglichkeit als ein Pdf-Dokument abzugeben.

Folgende Erklärungen/Nachweise und Mitteilungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzu- reichen:

5.1.2.1 Eigenerklärung Einzelbewerber bzw. Bewerbergemeinschaft

Einzelbewerber verwenden das Formblatt Einzelbewerber (Anlage 5 - Form- blatt 3).

Die Bewerbung von Bewerbergemeinschaften ist grundsätzlich zulässig. Die Mit- glieder einer Bewerber- bzw. späteren Bietergemeinschaft haften der Auftragge- berin gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung.

Bewerbergemeinschaften haben im Teilnahmeantrag jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Ab- schluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die Vollmacht des Vertreters der Bewerbergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern abgege- ben werden und ist in Textform mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Hierzu

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ist das (Anlage 5 - Formblatt 4) zu verwenden. Die Gründe zur Bildung der Be- werbergemeinschaft sind auf Anforderung darzulegen.

Die Eigenerklärungen und die geforderten Nachweise sind im Falle von Bewer- bergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft – sofern nicht anders gekennzeichnet – abzugeben.

Veränderungen der Projektbeteiligten auf der Ebene des Bewerbers/der Bewer- bergemeinschaft sind nur im vergaberechtlich zulässigen Rahmen möglich.

5.1.2.2 Mehrfachbewerbung

Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleich- zeitig Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Bewerbungen völlig unabhän- gig voneinander erstellt wurden, so dass mangels relevanter Kenntnisse anderer Bewerbungs- und Angebotsinhalte auch hierdurch der vergaberechtliche Ge- heimwettbewerb gewahrt bleibt.

Die Vergabestelle wertet es nicht als unzulässige Mehrfachbewerbung, wenn Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) von verschiedenen Bietern eingebun- den werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch einerseits, dass der Un- terauftragnehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisen der relevanten Bie- tergemeinschaften hat. Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Unterauftragnehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Andererseits darf die Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter (Bietergemeinschaft) zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bieters (Bietergemeinschaft) ziehen kann (z.B. infolge weit über- wiegender Identität der Unterauftragnehmer). Im Falle einer unzulässigen Mehr- fachbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffe- nen Bewerber bzw. Bieter ausgeschlossen werden.

5.1.2.3 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 5 - Formblatt 7). Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzu- reichen. Das Formblatt ist durch den Bewerber, sämtliche Bewerber einer Bewer- bergemeinschaft sowie Eignungsleihgeber-/Unterauftragnehmer auszufüllen.

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Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Aus- schluss.

5.1.2.4 Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

 Berufs- oder Handelsregisterauszug (bei Einreichung nicht älter als sechs Monate), soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vor- gesehen ist.

Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.

5.1.2.5 Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter Höhe (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)

Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 5 Millionen Euro (je Schadensfall; 2-fach maximiert) sowie für Sach- und Vermögensschä- den in Höhe von mind. 2 Millionen Euro (je Schadensfall; 2-fach maximiert) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.

Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice.

Mit dem Teilnahmeantrag kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versiche- rungswürdigkeit alternativ auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vor- legen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den o. g. Mindestdeckungssummen zu versichern, um diese dann erst im Zu- schlagsfall umgehend nachzureichen

Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Aus- schluss.

Die Vergabestelle behält sich vor, für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu- schlag erteilt werden soll, eine Bonitätsauskunft bei einem Wirtschaftsinformati- onsdienst anzufordern.

Mindestjahresumsatz in dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)

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Durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) für die auftragsgegenständliche Fachplanerleistung „Medientechnik“ gem. § 53 - § 55 HOAI 2021 (KGR 630 DIN 276) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in folgender Höhe:

mind. EUR 500.000,00.

Nachweis durch Eigenerklärung (Anlage 5 – Formblatt 6.1).

Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Aus- schluss.

5.1.2.6 Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Jah- ren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV):

Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel der Mitarbeiter in folgendem Bereich:

Mindestens 2 MA (VZÄ) mit Studienabschluss der Fachrichtung Versor- gungstechnik, Medientechnik, Elektrotechnik oder vergleichbarer Studi- enabschluss mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der HOAI- Fachplanerleistung „Medientechnik“ gem. § 53 - § 55 HOAI 2021 (KGR 630 DIN 276).

In jedem vorgenannten Bereich der letzten 3 abgeschlossenen Ge- schäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften wird die addierte Mitarbeiterzahl im jeweiligen Bereich gewertet.

Nachweis durch Eigenerklärung (Anlage 5 – Formblatt 6.1).

Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.

Angabe der technischen Fachkräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) Der Bieter benennt ein Kernprojektteam aus (mind.) 2 Personen:

Alle Mitglieder des Kernteams müssen namentlich festgelegt werden und über einen akademischen Grad Dipl.-Ing. (FH/Uni) oder M.Sc./M.Eng. o-

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der M.A. oder B.A oder B.Sc./B.Eng. oder gleichwertig verfügen. Entspre- chende Angaben und Nachweise zur persönlichen Qualifikation des je- weiligen Projektteammitgliedes (Lebenslauf und Qualifikationsnach- weise) – insb. für den vorgesehenen Projektleiter und seinen Stellvertreter - sind für die spätere Zuschlagswertung bereits mitvorzule- gen (s. Ziff. 5.2.7.1).

Projektleiter

Der Projektleiter muss namentlich festgelegt werden und über min- destens 7 Jahre Berufserfahrung im Bereich der HOAI-Fach- planerleistung „Medientechnik“ gem. § 53 - § 55 HOAI verfügen.

Diese Person muss nachweislich als Projektleiter bereits über Er- fahrungen mit mindestens zwei Projekten aus dem Bereich der HOAI-Fachplanerleistung „Medientechnik“ gem. § 53 - § 55 HOAI (KGR 630 DIN 276) für Neubau oder Sanierung vergleichbarer Ob- jekte verfügen. Zu den vergleichbaren Objekten zählen: Verwal- tungs-, Büro-, Parlaments- oder Gerichtsgebäude, Hotelprojekte, Gewerbeimmobilien, Infrastrukturprojekte (z.B. Flughäfen), Bil- dungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien, Hörsaal- und Kongresszentren sowie Kulturgebäude.

Die beiden persönlichen Referenzen der jeweiligen Projektleitung für die spätere Zuschlagswertung (s. Ziff. 5.2.7.1) müssen einen Leistungsbeginn spätestens ab dem 01.01.2010 ausweisen, müs- sen jedoch nicht abgeschlossen sein. Projektkosten der Referenz- projekte müssen in jeder der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN

276-1:2008-12 jeweils mindestens

20 Mio. EUR brutto betragen. Die Referenzen müssen mindestens die HOAI-Fachplanerleistungen „Medientechnik“ gem. § 53 - § 55 HOAI (KGR 630 DIN 276) in den Leistungsphasen 1 bis 9 umfassen sowie einen Schwierigkeitsgrad der HOZ III i.S.d. gem. Ziff. 15.2 der Anlage 15 zur HOAI ausweisen.

stv. Projektleiter

Der stv. Projektleiter muss ebenfalls namentlich festgelegt werden und über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der

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HOAI-Fachplanerleistung „Medientechnik“ gem. § 53 - § 55 HOAI (KGR 630 DIN 276) verfügen.

Diese Person muss nachweislich (mind.) als stv. Projektleiter be- reits über Erfahrungen mit mindestens zwei Projekten aus dem Be- reich der HOAI-Fachplanerleistung „Medientechnik“ gem. § 53 - § 55 HOAI (KGR 630 DIN 276) für Neubau oder Sanierung vergleich- barer Objekte verfügen. Zu den vergleichbaren Objekten zählen:

Verwaltungs-, Büro-, Parlaments- oder Gerichtsgebäude, Hotelpro- jekte, Gewerbeimmobilien, Infrastrukturprojekte (z.B. Flughäfen), Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien, Hörsaal- und Kongresszentren sowie Kulturgebäude.

Die beiden persönlichen Referenzen des stv. Projektleiters für die spätere Zuschlagswertung (s. Ziff. 5.2.7.1) müssen einen Leis- tungsbeginn spätestens ab dem 01.01.2010 ausweisen und dürfen noch nicht abgeschlossen worden sein. Projektkosten der Refe- renzprojekte müssen in jeder der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276-1:2008-12 jeweils mindestens 20 Mio. EUR brutto betra- gen. Die Referenzen müssen mindestens die HOAI-Fachplanerleis- tung „Medientechnik“ gem. § 53 - § 55 HOAI 2021 (KGR 630 DIN 276) in den Leistungsphasen 1 bis 9 umfassen sowie einen Schwie- rigkeitsgrad der HOZ III i.S.d. gem. Ziff. 15.2 der Anlage 15 zur HOAI ausweisen.

Nachweis jeweils durch Eigenerklärung (Anlage 5 – Formblätter 6.1 und 6.2).

Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.

Geeignete Referenzen (§ 46 Abs. 3 S. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 5 VgV)

Zugelassen sind Referenzprojekte, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.

Referenzen im Hauptleistungsbereich

Es sind mindestens zwei Unternehmensreferenzen im Bereich der HOAI-Fachplanerleistung „Medientechnik“ gem. § 53 - § 55

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HOAI (KGR 630 DIN 276) einzureichen, die den Mindestanforde- rungen entsprechen.

Nachzuweisen sind also mindestens zwei auftragsgegenständ- lich vergleichbare Referenzen, welche die folgenden Mindestan- forderungen erfüllen:

1) HOAI-Fachplanerleistung „Medientechnik“ gem. § 53 - § 55 HOAI (KGR 630 DIN 276) beim Neubau oder Sanierung eines vergleichbaren Objekts und Leistungsbeginn spätes- tens ab dem 01.01.2010. Zu den vergleichbaren Objekten zählen: Verwaltungs-, Büro, Parlaments- oder Gerichtsge- bäude, Hotelprojekte, Gewerbeimmobilien, Infrastrukturpro- jekte (z.B. Flughäfen), Bildungszentren, Hochschulen, Univer- sitäten, Akademien, Hörsaal- und Kongresszentren sowie Kulturgebäude.

2) Projektkosten von mind. 20 Mio. EUR brutto in jeder der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276.

3) Referenzen müssen mindestens die HOAI-Fachplanerleis- tung „Medientechnik“ gem. § 53 - § 55 HOAI 2021 (KGR 630 DIN 276) in den Leistungsphasen 1 bis 9 umfassen,

4) sowie einen Schwierigkeitsgrad der HOZ III i.S.d. gem.

Ziff. 15.2 der Anlage 15 zur HOAI ausweisen.

Ergänzend steht es dem Bewerber frei, zusätzliche Angaben zu machen. Deren Umfang soll zwei .ppt-Charts oder eine DIN A4- Seite je Referenz nicht überschreiten.

Nachweis durch Eigenerklärung (Anlage 5 – Formblätter 6.1 und 6.2).

ACHTUNG:

Für eine mögliche Auswahlentscheidung im Teilnahmewett-be- werb nach § 51 VgV (vgl. Ziff. 5.2.5.) hat der Bewerber zwei von ihm eingereichte Unternehmensreferenzen als „wertungsrele- vant“ zu benennen (deutlich sichtbar auf der jeweiligen Refe- renzunterlage). Ausschließlich diese beiden „Wertungsreferenzen“

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werden der referenzbasierten Auswahlentscheidung dann später zugrunde gelegt.

Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.

5.1.3 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bewerber,

 Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Un- terauftragnehmer, § 36 VgV) oder

 sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, weil er ansonsten entsprechende Eignungsdefizite aufweist (Eignungsleihe, § 47 VgV),

so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten bereits in seinem Teilnah- meantrag benennen.

Der Bewerber hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet (nur Eignungsleihe) sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unter- nehmen anzugeben. Entsprechende Verpflichtungserklärungen (Anlage 5 - Formblatt 8) dieser Unternehmen sind bei der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag, bei der Unterauftragsvergabe auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vor Zu- schlagserteilung vorzulegen.

Für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft andere Unternehmen im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, haben diese Unterneh- men ebenfalls die geforderten Angaben, Eigenerklärungen und Nachweise zu erbringen.

Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unterneh- men in Anspruch, sollen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften (vgl. § 47 Abs. 3 VgV); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ ab- zugeben.

Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die berufliche und technische Leis- tungsfähigkeit zum Nachweis einschlägiger beruflicher Erfahrung (insb. Referenzen) die

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Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).

5.1.4 Präqualifizierung (PQ) und Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeich- nis.ihk.de oder www.pq-verein.de oder einer anderen für die Auftraggeberin kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmean- trages durch Angabe der Registrierungsnummer zur Präqualifikation angeben. Sofern von der Auftraggeberin Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitliche Europäische Ei- generklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung genannten Beschei- nigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklä- rungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Ein- zelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Re- gistrierungsnummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

5.1.5 Bewertung der Teilnahmeanträge und Aufforderung zur Angebotsabgabe

Die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden gemäß den Wer- tungskriterien für den Teilnahmewettbewerb im Hinblick auf ihre Befähigung und Er- laubnis der Bewerber zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfä- higkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit hin geprüft. Die Auftraggeberin wird auf Basis dieser Matrix sodann die geeignetsten Bewerber (siehe die Anlage 4 - „Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“) (drei bis fünf) zur Abgabe eines Angebotes auffordern (Auswahlkriterien i.S.d. § 51 VgV).

5.2 Angebotsphase

5.2.1 Allgemeine Anforderungen an das Angebot (Erstangebot)

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Der Bieter hat mit seinem Erstangebot und dem finalen Angebot zwingend die in diesem Verfahrensleitfaden geforderten Unterlagen und Erklärungen abzugeben und die genann- ten Anforderungen zu erfüllen. Das Angebotsformblatt wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

Die Angebote müssen die nachfolgend dargestellten Anforderungen einhalten:

 Das Angebot samt Anlagen muss die in den Vergabeunterlagen geforder- ten Preise, Angaben und Erklärungen enthalten.

 Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzuge- ben. Sämtliche Preise sind Netto anzugeben.

 Die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formblätter und Er- klärungen sind vom Bieter bzw. den Adressaten vollständig auszufüllen und in Textform nach § 126b BGB abzugeben.

 Sämtliche Kosten, die der Bieter als Auftragnehmer gegenüber der Auf- traggeberin vertraglich geltend machen will, sind in den Formblättern des Angebotsschreibens auszuführen und ggf. zu erläutern.

Alle Bestandteile des Angebotes sind zu kennzeichnen, sodass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

Das vollständige Erstangebot muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabe- plattform (siehe Ziffer 4.2) abgegeben bzw. hochgeladen werden.

Bitte verwenden Sie für die Abgabe der Angebote ausschließlich das Modul „Ange- bote“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum. Werden Angebote über das Modul „Kommunikation“ eingereicht, entsprechen diese nicht den Anforderungen des § 10 Abs. 1 VgV und werden ausgeschlossen.

Das Angebot ist in elektronischer Form über www.evergabeonline.de einzureichen.

Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:

Die zur Nutzung der Vergabeplattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Cli- ents der Vergabeplattform und die elektronischen Werkzeuge der Vergabeplattform.

Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe- online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assis- tenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen.

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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ver- wendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der Vergabeplattform und die elekt- ronischen Werkzeuge der Vergabeplattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der Vergabeplattform und der elektronischen Werkzeuge der Vergabeplattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Nicht fristgerecht eingegangene Angebote sind zwingend vom weiteren Verfahren auszu- schließen. Angebote sind in deutscher Sprache in elektronischer Form auf der Vergabe- plattform (siehe Ziffer 4.2) einzureichen.

Das Angebot ist in Textform abzugeben. Alle Angebotsbestandteile müssen der Textform gemäß § 126b BGB entsprechen. Für den Fall, dass der genannte Erklärende nicht Un- ternehmensinhaber oder eine im Handelsregister als vertretungsberechtigt eingetragene Person ist, muss der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Bevollmächtigung nach- weisen. Alle Anlagen sind vollständig auszufüllen, mit der Namensgabe der abgebenden Person(-en) und Firmenstempel zu versehen und anschließend über die Vergabeplattform mit weiteren Angebotsunterlagen einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Vergabeunterla- gen, welche den interessierten Unternehmen als Word- und/oder Excel-Dokumente zur Verfügung gestellt werden, lediglich als Ausfüllhilfe dienen. Interessierte Unternehmen, die beabsichtigen ein Angebot abzugeben, haben ihrerseits alle Angebotsbestandteile so einzureichen, dass sie nachträglich nicht veränderbar sind (z.B. als PDF-Dateien). Datei- namen sowie Unterordner sollten sich am Original orientieren, dürfen keine Umlaute oder Sonderzeichen enthalten. Der Bieter kann sein elektronisches Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist und im Rahmen der Vergabeplattform zurückziehen oder austauschen.

Eine Rücknahme oder Änderung eines Angebotes per Telefax, E-Mail oder in Schriftform per Post ist nicht möglich. Gibt der Bieter zwei oder mehrere Angebote zu unterschiedli- chen Zeiten ab, so wird das zuletzt eingereichte Angebot gewertet.

Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach dem Einreichungstermin ver- langt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt nachzureichen.

Sämtliche Angaben sind vollständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen.

Die Auftraggeberin ist berechtigt, die eingereichten Unterlagen auch nach Abschluss des Angebotes unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Bieters zu behal- ten.

Eine Angebotsöffnung unter Teilnahme des jeweiligen Bieters bei Abgabe der Angebote findet nicht statt.

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5.2.2 Angebotsformblatt

Der Bieter hat sein Erstangebot und später sein finales letztverbindliches Angebot/BAFO auf dem Angebotsformblatt abzugeben.

5.2.3 Konzept zur Leistungserbringung

Der Bieter hat mit dem Angebot ein projektbezogenes Konzept zur Leistungserbringung einzureichen. Das Konzept soll in Textform auf nicht mehr als zehn DINA4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11) beschrieben werden.

Im Konzept sind anhand nachstehender Gliederung die folgenden Fragen zu erläutern:

5.2.3.1 Projektanalyse und Verfahrenskonzept

 Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung

 Darstellung der projektbezogenen Herangehensweise und der vorgese- henen Arbeitsschritte und deren Abhängigkeiten

 Projektbezogene Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen 5.2.3.2 Terminplanbasiertes Phasenkonzept „Medientechnik“

 Erläuterung der zeitlichen Abhängigkeiten im Gesamtprojekt

 Projektbezogene Methoden zur Wahrung des Projektterminplans 5.2.3.3 Kostenkonzept “Medientechnik“

 Darstellung der wesentlichen Kostenparameter während der Auftragsaus- führung

5.2.4 Personal- und Organisationskonzept (inkl. Organigramm)

Der Bieter hat mit dem Angebot außerdem ein projektbezogenes Personal- und Organi- sationskonzept nebst Organigramm einzureichen. Das Konzept (ohne Organigramm) soll in Textform auf nicht mehr als fünf Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11) beschrieben werden.

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Im Personal- und Organisationskonzept sind anhand nachstehender Gliederung die fol- genden Fragen zu erläutern:

 Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams

 Vertretungsregelung

 zeitliche und örtliche Verfügbarkeit des Personals (detaillierte Angaben zur Verfügbarkeit der einzelnen Mitarbeiter, insb. in Berlin und auf der Baustelle)

 Erfordernisse der Einbeziehung Dritter, Betroffener oder weiterer Projekt- beteiligter

 Darstellung der Kommunikation innerhalb des Projektteams und mit den anderen Projektbeteiligten (z.B. mit dem Auftraggeber, Nutzer, Auftrag- nehmern im Bereich der Bauleistungen)

5.2.5 Honorarblätter

Der Bieter hat die Preise für sein Angebot vollständig anzugeben.

Die vorgegebenen Honorarblätter sind bei der Angebotsabgabe zu verwenden.

5.2.6 Verhandlungsbedarf

Den Vergabeunterlagen ist ein Entwurf des Vertrages beigefügt. Dieser stellt die Grund- lagen der rechtlichen Beziehungen der Vertragsparteien dar.

Das Erstangebot ist auf Grundlage der Vorgaben und Regelungen des Vertrages sowie der Leistungsbeschreibung zu erstellen. Sofern der Bieter Anmerkungen, insbesondere Änderungswünsche, zum Vertragsentwurf (Anlage 3) sowie den Vertragsanlagen hat, sollen diese möglichst konkret (mit Formulierungsvorschlägen) dargestellt werden. Opti- mierungsvorschläge können zu den Leistungsanforderungen sowie den vertraglichen In- halten des Vertrages gemacht werden. Die Optimierungsvorschläge sind nebst Begrün- dung und Angabe der abgeschätzten wirtschaftlichen Auswirkungen auf gesonderter und entsprechend kenntlich gemachter Unterlage des Bieters einzureichen. Die von der Auftraggeberin akzeptierten Verhandlungsergebnisse mit allen beteiligten Bietern werden aus Gründen der Gleichbehandlung zu einer einheitlichen, konsolidierten Ver- tragsfassung zusammengefasst und sind dann von den Bietern für das (letztverbindliche) finale BAFO zugrunde zu legen.

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5.2.7 Bewertung der Angebote

Das mit dem Angebot einzureichende Konzept muss die folgenden, wertungsrelevanten Schwerpunkte enthalten:

Die Angebote werden unter Zugrundelegung der vorstehenden Zuschlagskriterien nach folgender Zuschlagsmatrix bewertet:

Kriterium / Unterkriterium Max. Leistungs- punkte

Wichtung des Einzelkriteriums bei der Er- mittlung der Wertungspunkte Gewichtung von 1000

Wertungspunkte

Max. Wertungs- punkte: 1000

1. Qualität 70 % 700

Bewertet auf Grundlage des Konzepts zur Leistungserbringung (bei Verhandlung inkl. Präsentation)

1.1 Projektanalyse und Verfahrenskonzept 10 5 % 50

1.2 Terminplanbasiertes Phasenkonzept

„Medientechnik“ 10 5 % 50

1.3 Kostenkonzept „Medientechnik“ 10 5 % 50

Bewertet auf Grundlage des Personal- und Organisationskonzepts inkl. Organigramm (bei Verhandlung inkl. Präsentation)

1.4 Qualität und Plausibilität der Personalorganisa-

tion bzgl. des konkret benannten Projektteams 10 15 % 150

Bewertet auf Grundlage von Projektteam (bei Verhandlung inkl. Präsentation) 1.5 Qualifikation und Erfahrung des angebotenen

Projektteams (Projektleiter und stv. Projektleiter) 10 40 % 400

2. Preis

Das Angebot mit dem niedrigsten

Gesamthonorar erhält die Höchstpunktzahl

30 % 300

Gesamtsumme 100 % 1000

Die Wertung erfolgt dergestalt, dass der Bieter entsprechend dem Grad der Erfüllung des Kriteriums und dessen Gewichtung eine Punktzahl erhält. Je Prozent der Kriteriengewich- tung an der Gesamtbewertung können maximal 10 Leistungspunkte erreicht werden. Bei den Unterkriterien ergibt sich die maximal erreichbaren Wertungspunkte aus der Gewich- tung des Einzelkriteriums. So können z. B. bei Unterkriterium „Qualität und Plausibilität der Personalorganisation bzgl. des konkret benannten Projektteams“ maximal 150 Wer- tungspunkte (= 15 % Gewichtung des Einzelkriteriums) erreicht werden.

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5.2.7.1 Qualität (Gewichtung 70 % = max. 700 Wertungspunkte)

Die Qualität des Angebotes wird anhand des Leistungserbringungskonzeptes sowie des Personal- und Organisationskonzepts sowie des angebotenen Pro- jektteams bewertet.

Soweit der Zuschlag nicht bereits auf das Erstangebot erfolgt (§ 17 Abs. 11 VgV), stützt sich die qualitative Bewertung ergänzend auf die Eindrücke der Auf- traggeberin aus der die Angebotsinhalte erläuternden Angebotspräsentation des Bieters. Die Wertung der Präsentation erfolgt dann anhand der Aspekte Struk- tur, Inhalt und Aussagekraft der Präsentation sowie der Qualität der Vorstellung der Präsentation durch das Projektteam anhand der qualitativen Zuschlagskrite- rien. Zu den wesentlichen Bewertungskriterien gehören dann insbesondere:

 überzeugende Darstellung der erwarteten fachlichen Leistung in der Prä- sentation (anhand von vergleichbaren Aufgabenstellungen und „best practice“-Beispielen aus dem Arbeitsumfeld unter Darstellung der konkre- ten Nutzbarmachung der Fähigkeiten des Projektteams für das gegen- ständliche Projekt),

 Qualität (Vollständigkeit, Verständlichkeit/Klarheit) und Plausibilität der Präsentation sowie Rückfragenbeantwortung im Dialog mit der Auftrag- geberin,

 überzeugendes Auftreten der Schlüsselpersonen,

 funktionierende Interaktion innerhalb des Projektteams.

Bei der Wertung der qualitativen Kriterien (Kriterien 1.1 - 1.5) übt die Auftragge- berin ihren Beurteilungsspielraum aus.

Bei der Wertung der Konzepte (Kriterien 1.1 - 1.4) wird insbesondere auf die Detaillierungstiefe, die Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Umsetzbarkeit für die Auftraggeberin geachtet.

Die Wertung des Projektteams (Kriterium 1.5), erfolgt anhand der Qualifika- tion (d.h. einzureichen sind Lebenslauf und Qualifikationsnachweise, vgl. Ziff.

5.1.2.6) und Erfahrung (d.h. einzureichen sind mind. 2 persönliche Referenzen, vgl. Ziff. 5.1.2.6) der angebotenen Projektteammitglieder, konkret des Projektlei- ters und des stv. Projektleiters.

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Die Zielerfüllung innerhalb der Wertungskriterien wird wie folgt beurteilt, wo- bei bei jedem Unterkriterium maximal 10 Leistungspunkte erreicht werden kön- nen:

Bewertung der Qualität Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept bzw. Projektteam die Anforderungen der Auftraggeberin übertrifft, in besonderem Maße überzeugt und eine in jeder Hinsicht bestmögliche Leistungsqualität erwarten lässt.

10 – 9 Leistungspunkte

Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept bzw. Projektteam den Anforderungen der Auftraggeberin sehr gut entspricht, überzeugt und eine sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt.

8 – 7 Leistungspunkte

Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept bzw. Projektteam den Anforderungen der Auftraggeberin gut entspricht, nachvollziehbar ist und eine gute Leistungsqualität er- warten lässt.

6 – 4 Leistungspunkte

Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept bzw. Projektteam den Anforderungen der Auftraggeberin noch entspricht, jedoch erhebliche Zweifel an der Leistungsqualität bestehen.

3 – 1 Leistungspunkte

Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt insbesondere vor, wenn das Konzept bzw. Projektteam fehlt, den Anforderungen der Auftraggeberin nicht entspricht oder in keiner Weise überzeugt und die notwendige Leistungsqualität nicht erwarten lässt.

0 Leistungspunkte

Insgesamt sind in dem Kriterium Qualität 700 Wertungspunkte (= 70 % der Wichtung des Einzelkriteriums x 10 Leistungspunkte) erreichbar.

5.2.7.2 Preis (Gewichtung 30 % = max. 300 Wertungspunkte)

Die angebotenen Preise werden in Wertungspunkte umgerechnet. Maximal sind 300 Wertungspunkte erreichbar.

Die Bewertung des gemäß übergeordnetem Honorarblatt angebotenen Gesamt- honorars fließt entsprechend der in vorstehender Zuschlagsmatrix (dort Kriterien 2.1 bis 2.3) genannten Binnengewichtung - also mit insgesamt 300 Wertungs- punkten - ein.

Das Angebotshonorar ermittelt sich auf Basis der bereitgestellten Honorarblätter.

Einzelheiten zur Honorarbewertung inkl. notwendiger Vorgaben sind den Hono- rarblättern zu entnehmen.

Für einen Abstand von 1 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 1 % we- niger Wertungspunkte von der Maximalpunktzahl. 0 Punkte erhält ein fiktives An- gebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote mit darüber

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liegenden Gesamtpreisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunkte im Kriterium Preis werden mit zwei Nachkommastellen ermittelt.

5.3 Verhandlungsphase / Zuschlag auf das Erstangebot / Abschichtung

Soweit der Zuschlag nicht bereits auf das Erstangebot eines Bieters erfolgt (vgl. § 17 Abs. 11 VgV), fordert die Auftraggeberin (nach Prüfung der Erstangebote) ausgewählte Bieter über die Vergabeplattform zu Verhandlungen über ihre Erstangebote auf.

Die Auftraggeberin kann die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vor- gegebenen Zuschlagskriterien verringern („Abschichtung“ gem. § 17 Abs. 12 VgV).

Gegenstand der Verhandlungen sind sämtliche technische, rechtliche und wirtschaftliche Bestandteile des Angebots.

Der genaue Ort und die genaue Uhrzeit sowie der voraussichtliche Ablauf des Bieter-/Ver- handlungsgespräches wird den ausgewählten Bietern in zeitgleich durch gesonderte Einla- dung mitgeteilt.

Gegenstand der Bieter-/Verhandlungsgespräche werden voraussichtlich u.a. sein:

 Projektbezogene Angebotspräsentation (Konzept und Projektteam - mind. Projektleiter muss hierzu anwesend sein)

 Fragen-/Rückfragenkolloquium, auch und insbesondere zu Vertragsunterlagen (Vertrag inkl. Leistungsbeschreibung, etc.)

 Verfahrensbezogener Ausblick (BAFO, etc.)

Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen im Laufe der Verhandlungsphase zur Überarbeitung der Erstangebote oder zur Neueinreichung von Teilen der Erstangebote aufzufordern, um die weiteren Verhandlungen hierdurch zu strukturieren und vorzubereiten.

5.4 Aufforderung zum letztverbindlichen finalen Angebot (BAFO)

Im Anschluss an die Bietergespräche/Verhandlungen erfolgt die Aufforderung zur Abgabe eines finalen letztverbindlichen Angebotes (BAFO: „Best and Final Offer“). Mit der Auffor- derung zur finalen Angebotsabgabe wird die Auftraggeberin den Bietern überarbeitete Vergabeunterlagen, in denen die Verhandlungsergebnisse berücksichtigt sind, zur Verfü- gung stellen.

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Diese überarbeiteten Vergabeunterlagen sind für die Abgabe des BAFO zwingend zu be- achten; Abweichungen von diesen überarbeiteten Unterlagen oder Angebotslegung an- hand vorheriger Dokumentenversionen oder Altstände im finalen Angebot kann zu einem Ausschluss des Bieters führen.

Die Frist für die Abgabe der überarbeiteten Angebote (BAFO) und weitere formelle Anfor- derungen werden in dem Aufforderungsschreiben verbindlich festgelegt.

Für das BAFO gelten die Anforderungen sowie Bedingungen der Bewertung der Angebot- sinhalte gemäß Ziffer 5.2.7 dieses Verfahrensleitfadens entsprechend. Auch das BAFO ist als vollständiges Angebot abzugeben. Ein sog. Differenzangebot mit Verweis auf das Er- stangebot ist unzulässig und wird als nicht abgegeben bewertet. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, die Vergabeunterlagen zur Aufforderung der Abgabe des BAFO an- zupassen.

5.5 Abschlussphase

Die nicht für den Zuschlag vorgesehenen Bieter werden gemäß § 134 Abs. 1 GWB mindes- tens 10 Kalendertage vor der Zuschlagserteilung durch Mitteilung in Textform über den Na- men des obsiegenden Bieters, die Gründe für die Nichtberücksichtigung ihres jeweiligen Angebotes sowie über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert.

5.6 Bindefrist

Die Frist, bis zu deren Ablauf sich der Bieter an sein Angebot gebunden halten muss, wird spätestens nochmals verbindlich mit der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe (BAFO) festgelegt, ansonsten bleibt es bei der bereits im Vorfeld festgelegten Bindefrist.

Die Bindefrist beträgt mindestens 2 Monate.

5.7 Allgemeiner Kalkulationshinweis

Für die Kalkulation aller durch den Bieter zu erbringenden Leistungen sind jeweils sämtliche Personal- und Sachkosten sowie sonstige Kosten inklusive aller Nebenkosten einzukalku- lieren.

Es müssen grundsätzlich alle Nebenleistungen zu den beschriebenen Leistungen einkal- kuliert werden. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden Nebenleistungen nicht expli- zit genannt werden, jedoch für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung notwendig sind.

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5.8 Kennzeichnung von Geheimnissen

Die Bieter werden aufgefordert, diejenigen Teile ihres Angebotes, die ein Fabrikations-, Be- triebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kenn- zeichnen. Geschieht dies nicht, so können die Vergabestelle und die Vergabekammer im Falle eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens von der Zustimmung des Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen (vgl. § 165 Abs. 3 Satz 2 GWB).

5.9 Keine Vergütung für die Ausarbeitung des Leistungserbringungskonzepts

Für den Teilnahmewettbewerb sowie für die Erstellung der Angebote wird die Auftraggebe- rin keine Entschädigung zur Abgeltung der den Bewerbern entstandenen Kosten zahlen.

Jegliche Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz oder Vergütung u. dgl. sind ausgeschlossen.

5.10 Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

6. Vorläufiger Termin- und Ablaufplan

Derzeit ist seitens der Vergabestelle folgender vorläufiger Termin- und Ablaufplan vorgesehen (im Falle des Zuschlags bereits auf ein Erstangebot entfällt Ziff. 3 „Verhandlungsphase“):

Voraussichtlicher Zeitplan des Vergabeverfahrens

Termin

1. Teilnahmewettbewerb 2022

1.1 Start des Teilnahmewettbewerbs 02. KW

1.2 Einreichung der Anträge des Teilnahmewettbewerbs 07. KW

1.3 Auswertung Anträge des Teilnahmewettbewerbs 09. KW

2. Erste Angebotsphase 2022

2.1 Aufforderung zur Abgabe des Erstangebotes 09. KW

2.2 Ablauf der Frist zur Abgabe der Erstangebote 14. KW

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2.3 Auswertung der Erstangebote 16. KW

3. Verhandlungsphase (sofern Zuschlag nicht bereits auf Erstangebot erfolgt) 2022

3.1 Einladung zu Verhandlungen 17. KW

3.2 1. Verhandlungsrunde 18. KW

3.3 Aufforderung zur Abgabe des BAFO 19. KW

3.4 Ablauf der Frist zur Abgabe des BAFO 20. KW

4. BAFO/Abschluss 2022

4.1 Auswertung BAFO 22. KW

4.2 Versand der Informationsschreiben nach § 134 GWB / Ankündigung Zu- schlagserteilung an Bestbieter

22. KW

4.3 Zuschlagserteilung / Vertragsschluss 24. KW

7. Vergabebekanntmachung (Bekanntmachung über erfolgte Auftragsvergabe)

Mit der Abgabe des Angebotes erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Vergabebekanntmachung gemäß § 39 Abs. 1 VgV mit allen im hierfür einschlägigen Bekanntmachungsformular vorgesehenen Angaben (insb. Name des beauftragten Bieters und Angebotssumme) veröffentlicht wird. Will der Bieter geltend machen, dass durch eine solche Veröffentlichung seine berechtigten geschäftlichen Interessen geschädigt werden, hat er dies der Vergabestelle unverzüglich nach Zuschlagserteilung unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.

8. Vertraulichkeit/Geheimhaltung/Datenschutz/Schutzrecht (gilt auch für am Verfahren beteiligte Dritte)

Der Bieter hat bereits während des gesamten Vergabeverfahrens die Regelungen bzgl. Vertrau- lichkeit/Geheimhaltung/Datenschutz zu beachten. Beachten Sie auch die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).

Informationen, die einen Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die BImA und über die Datenschutzrechte natürlicher Personen geben, entnehmen Sie bitte der In- ternetseite https://pages.bundesimmobilien.de/datenschutzerklaerung.

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Eine Weitergabe oder Veröffentlichung von Unterlagen, die im Rahmen dieses Vergabeverfah- rens zur Verfügung gestellt werden, ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Bildung von Bietergemeinschaften oder zur Beauftragung von Un- terauftragnehmern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erforderlich ist. Diese sind vom Bieter vertraglich in gleicher Weise zu verpflichten.

Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.

9. Sicherheitsüberprüfung

Die Auftraggeberin behält sich im Falle eines Zuschlages vor, bei den für die Auftragsdurchfüh- rung zum Einsatz kommenden Projektteammitgliedern des erfolgreichen Bieters/späteren Auf- tragnehmers eine Sicherheitsüberprüfung nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) durchzuführen, welche von sämtlichen Projektteammitgliedern erfolgreich absolviert wer- den muss. Der Bewerber willigt insoweit bereits mit Abgabe seines Teilnahmeantrages in die Durchführung einer solchen Sicherheitsüberprüfung durch die Auftraggeberin im Zuschlagsfall ein.

10. Wettbewerbswidrige Absprachen

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte dar- über zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wett- bewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen bzw. die Bil- dung von Mittelstandskartellen von § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) freigestellt. Die Voraussetzungen können in §§ 2, 3 GWB nachgelesen werden. Eine ent- sprechende Erklärung ist mit Angebotsschreiben abzugeben.

11. Rechtsschutz

Bieter haben die Möglichkeit, bei Vergaberechtsverstößen einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 1 GWB zu stellen. Zuständig ist die in Ziffer 11.2 be- nannte Vergabekammer.

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Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß zuvor innerhalb der hierfür maßgeblichen Fristen (siehe 11.1) bei der Auftraggeberin gerügt hat und der Nachprüfungsantrag ggf. innerhalb der unter 11.1 genannten Frist bei der Vergabekammer ge- stellt wird.

11.1 Fristen für Rügen

Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungs- antrag unzulässig, soweit

 der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag- geber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er- kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benann- ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftragge- ber gerügt werden,

 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er- kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

 mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,

 soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).

11.2 Zuständige Stelle für Nachprüfverfahren

Zuständig für Rechtsbehelfe/Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer des Bundes:

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Bundeskartellamt

- Vergabekammern des Bundes - Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Telefon: +49 0228/9499 - 0 Fax: +49 0228/9499 – 163

12. Anlagen zu den Bewerbungsbedingungen mit Verfahrensleitfaden Anlage 1 – Formblatt Bewerberfragen

Anlage 2 – Verschwiegenheitserklärung Anlage 3 – Vertragsentwurf

Anlage 4 – Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb Anlage 5 – Formblätter Teilnahmeantrag

Anlage 6 – Hinweisblatt Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anlage 7 – Infoblatt extern IT_Geheimschutz_Datenschutzvorfälle

Anlage 8 - Datenschutzerklärung

Referenzen

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