54. Jahrgang 17. November 2021 KW 46
Volkstrauertag in Unterstadion 2021
Gedenken an die Gefallenen und Vermissten der vergangenen Kriege
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am 21. November 2021 gedenken wir im Anschluss an den Gottesdienst, Beginn 10.30 Uhr, der Gefallenen und Vermissten aus den vergangen Kriegen.
Im letzten Jahr konnte wir diese Gedenkveranstaltung aufgrund der Coronapandemie nicht abhalten bzw. besuchte Pfarrer Oforka und Bürgermeister Handgrätinger, ohne die Bevöl- kerung, das Kriegerdenkmal.
Leider explodieren aktuell wieder die Coronazahlen. Es gilt seit Mittwoch die höchste Alarmstufe in Baden-Württemberg. Deshalb müssen wir auch in diesem Jahr auf eine öf- fentliche Gedenkfeier auf dem Friedhof verzichten.
Aufgrund dieser Umstände wurde mit Pfarrer Oforka vereinbart, dass wir in der Kirche di- rekt anschließend an den Gottesdienst, das Gedenken an die Kriegstoten abhalten. Der Kranz wurde bereits im Vorfeld von Bürgermeister Handgrätinger beim Kriegerdenkmal niedergelegt.
Pfarrer Oforka wird ein Gebet sprechen. Bürgermeister Handgrätinger eine kurze Anspra- che halten. Zu diesem Gottesdienst und zur anschließenden Gedenkfeier lade ich alle Mit- bürgerinnen und Mitbürger in unsere Pfarrkirche ein.
Uwe Handgrätinger, Bürgermeister
Gedanken zum Volkstrauertag:
Achtsamkeit
Achte auf Deine Gedanken - sie werden zu Worten.
Achte auf Deine Worte – sie werden zu Handlungen.
Achte auf Deine Handlungen – sie werden zu Gewohnheiten.
Achte auf Diene Gewohnheiten – sie prägen Deinen Charakter.
Achte auf Deinen Charakter – er wird Dein Schicksal.
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag 9.00 – 12.00 Uhr / 15.00 – 18.00 Uhr Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr / 15.00 – 17.00 Uhr Durch Wahrnehmung von Terminen außerhalb des Rathauses können Sprechzeiten des Bürgermeisters entfallen. Wichtige Termine, auch außerhalb der normalen Sprechzeiten, können jederzeit telefonisch vereinbart werden.
Tel. dienstl. 1648 privat 07357/2672
Ärztlicher Notfalldienst
Bereitschaftsdienst: Notrufnummer 116 117 Bereitschaftsdienst-Zeiten:
Mo/ Di/ Do: 18.00 – 8.00 Uhr des Folgetages, Mi: 13.00 – 8.00 Uhr des Folgetages, Fr: 16.00 – 8.00 Uhr des Folgetages, Sa/ So/ Feiertage: 8.00 – 8.00 Uhr des Folgetages.
Öffnungszeiten Notfallpraxis im Kreiskrankenhaus Ehingen
(gegenüber Information am Haupteingang)
Sa, So, Feiertage (auch 24./31.12.) 8.00 – 22.00 Uhr.
Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
An Werktagen ist die Notfallpraxis nicht besetzt.
Zahnärztlicher Notfalldienst
Zu erfragen unter Tel. 01805 / 911 601 Zahnmedizinische Patientenberatung
Tel. 0800 / 47 47 800 mittwochs 15.00-18.00 Uhr
Wochenenddienst d. Sozialstation
Zu erfragen unter Tel.: 3882
Pflegestützpunkt Alb-Donau-Kreis
Sternplatz 5, 89584 Ehingen
Claudia Litzbarski : Tel. 07391 779 2476 Dienstag, Donnerstag und Freitag claudia.litzbarski@alb-donau-kreis.de
Abfallsammlungen
Hausmüll: Mi, 24.11.
Apothekenbereitschaftsdienst
Do., 18.11. Rats-Apotheke, Ehingen
Fr., 19.11. Lindenapotheke a. Sternplatz, Ehingen Sa., 20.11. Apotheke Dr. Mack, Rottenacker So., 21.11. Neue Apotheke, Laupheim Mo., 22.11. Marien-Apotheke, Ehingen Di., 23.11. St. Martinsapotheke, Allmendingen Mi., 24.11. 7-Schwaben-Apotheke, Laupheim
Termine auf einen Blick SV Unterstadion – Abt. Fußball Samstag, 20.11. 12.45 und 14.30 Uhr SVU - SGM Schmiechtal/Alb II Siehe auch unter Vereinsnachrichten
SV Unterstadion – Abt. Tischtennis Samstag, 20.11. 13 und 18 Uhr
Spiele
Siehe auch unter Vereinsnachrichten
Standesamtliche Nachrichten
Am 08.11.2021 verstarb Herr Erich Geiselhart
Redaktionsschluss Amtsblatt Mittwoch 12.00 Uhr
Wichtige Rufnummern
Polizeinotruf (Unfall, Überfall) 110 Polizeiposten Munderkingen 91560 Polizeirevier Ehingen 07391/5880 Notruf (Feuerwehr/Rettungsdienst) 112
Kommandant U. Hipper 01746825586 ausschließl. Krankentransporte 0731/19222 Kreiskrankenhaus Ehingen 07391/5860 EnBW – Strom-Störungsdienst 0800/3629477 Gas-Störungsstelle 0800/0824505 Bezirksschornsteinfeger 07356/9384181 Landratsamt Ulm 0731/185-0 Landratsamt Ehingen 07391/779-0 Deponie-Litzholz 07391/5528 GH-Schule Oberstadion 07357/623
Mehrzweckhalle 07357/921192
Pfarramt Oberstadion 07357/555 Rathaus Unterstadion 1648
Gemeindesaal 91224
Feuerwehr 6928
Kindergarten 6722
Nahversorgung in der Gemeinde Geflügelhof Rehm, Am Stehenbach 13 Täglich 8.00 Uhr – 20.00 Uhr Selbstbedienung Frischgeflügel:
Donnerstag 10.00 – 11.00 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr Freitag 10.00 – 11.00 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr
Engler`s Mühlenbäckerei
Freitag ca. 10.00 Uhr Parkplatz Schlegel-Werbung Freitag ca. 10.15 Uhr Bettighofen Gasthaus Rose
Bäckerei Traub
Mittwoch ca. 7.45 – 8.05 Uhr Gemeindezentrum Samstag ca. 6.30 – 7.00 Uhr Gemeindezentrum
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A m t l i c h e M i t t e i l u n g e n d e r G e m e i n d e
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Fallzahlen bestätigter SARS-CoV-2-Infektionen in Baden-Württemberg
Bestätigte Fälle: 718.976 (+8.666*) Verstorbene: 11.342 (+44*) Genesene: 624.946 (+1.998*)
7-Tage-Inzidenz: 382,8 (Vortag: 377,0)
7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz: 5,8 (Vortag: 5,1) COVID-19-Fälle aktuell auf Intensivstation: 424 (+17*)
*Änderung zum Vortag
Nach § 1 Absatz 3 der aktuellen Corona-Verordnung des Landes gilt ab dem 16. November 2021 die Alarmstufe
(Quelle: Lagebericht des Landesgesundheitsamtes, Stand: 16.11.2021, 16:00 Uhr)
"Alarmstufe" in Baden-Württemberg:
Diese Corona-Regeln gelten ab Mittwoch 17.11.2021
In Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch die "Alarmstufe" mit weiteren Einschränkungen für Unge- impfte. Hier die wichtigsten Änderungen bei den Corona-Maßnahmen im Überblick.
"Wir werden am Mittwoch die "Alarmstufe" erreichen", sagte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in Stuttgart. Die Zahl der Covid-Patienten und Covid-Patientinnen auf Inten- sivstationen in Baden-Württemberg liegt nach Angaben der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) aktuell bei 424 (Stand: Dienstag 12:55 Uhr).
Am Montag war erstmals der für die "Alarmstufe" entscheidende Wert von 390 überschritten worden. Da- mit gelten ab Mittwoch deutlich schärfere Corona-Maßnahmen. Kern ist die 2G-Regel. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens haben dann landesweit nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Menschen, die nicht geimpft sind, bleiben oft außen vor.
Das müssen Sie über die "Alarmstufe" wissen Was soll die "Alarmstufe" bringen?
Die "Alarmstufe" soll verhindern, dass das Gesundheitswesen in Baden-Württemberg überfordert wird - insbesondere gilt das für die Intensivstationen im Land. Wenn dort an zwei Tagen hintereinander 390 oder mehr Betten mit Covid-19-Patienten und -Patientinnen belegt waren, werden die Regeln verschärft - Samstag und Sonntag werden dabei nicht mitgezählt. Dasselbe würde gelten, wenn die Hospitalisierungs- inzidenz - also die Zahl der Menschen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb einer Woche in eine Klinik eingeliefert werden - an fünf Tagen in Folge den Wert von zwölf überschreitet (auch hier werden Samstag und Sonntag nicht mitgezählt). Am Montag lag dieser Wert bei 5,1.
Was bedeutet die "Alarmstufe" konkret?
Viele Bereiche des öffentlichen Lebens sind in der "Alarmstufe" nur noch für Geimpfte und Genesene zu- gänglich - zum Beispiel Kinos, Museen und Theater oder Fitnessstudios und Schwimmbäder. Auch im Restaurant oder Café reicht in Innenräumen ein Corona-Test nicht mehr aus. Im Freien gilt 3G mit PCR- Test. Für die Übernachtung im Hotel müssen Ungeimpfte einen PCR-Test vorlegen. Beim Friseur oder im Nagelstudio gilt in der "Alarmstufe" ebenfalls 3G mit PCR-Test.
Für den Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, ist ebenso die 3G-Regel vorgeschrieben. Hier ist jedoch ein negativer Antigen-Schnelltest ausreichend. Bei Geschäften, die die Grundversorgung abde- cken - wie etwa Supermärkte - gibt es auch in der "Alarmstufe" keine zusätzlichen Beschränkungen. Aus- nahmen gelten außerdem für öffentliche Verkehrsmittel wie Bus oder Bahn und für Veranstaltungen der Kirchen, Religions- und Glaubensgemeinschaften - also etwa Gottesdienste.
Kinder bis einschließlich fünf Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stu- fen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen. Schülerinnen und Schüler sind in der "Alarmstufe" ebenfalls von 2G ausgenommen.
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte verschärft
Für Menschen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, werden in der "Alarmstufe" die Kontakt- beschränkungen verschärft. Treffen sind dann nur noch für einen Haushalt und für eine weitere Person erlaubt. Ausgenommen davon sind Geimpfte, Genesene und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre werden nicht mitge- zählt. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
Auswirkungen auf Weihnachtsmärkte
Einige Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben bereits angekündigt, dass es in diesem Jahr wieder einen Weihnachtsmarkt geben soll. In der "Alarmstufe" gilt für die Besucherinnen und Be- sucher dieser Märkte die 2G-Pflicht. Wer zum Beispiel eine Bratwurst essen oder einen Glühwein trin- ken möchte, muss einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen (2G-Regel). Für den Besuch von Verkaufsständen, die ausschließlich Waren und Lebensmittel anbieten, die nicht zum sofortigen Ver- zehr gedacht sind, ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis nicht erforderlich. Das heißt, auch Ungeimpfte können auf dem Weihnachtsmarkt einkaufen.
2G auch in anderen Bundesländern
Auch andere Bundesländer setzen im Kampf gegen die Corona-Pandemie auf die 2G-Regel. In Sach- sen gilt sie bereits - das Land hat als erstes Flächenland eine umfassende Regelung umgesetzt. Der Berliner Senat beschloss ebenfalls umfangreiche 2G-Regeln. In Bayern gilt weitgehend, aber nicht flä- chendeckend, die 2G-Regelung. Hamburg hat das 2G-Optionsmodell bereits im August für soge- nannte Publikumseinrichtungen wie Restaurants, Bars, Kinos oder Theater eingeführt. Später kamen der Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen wie Friseure hinzu. Auch das Saarland dürfte bald 2G-Beschränkungen im Innenbereich haben. Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) kündigte am Mon- tag an, dass im Ministerrat vorschlagen zu wollen.
Darüber hinaus denken auch die Ampelparteien (SPD, FDP und Grüne) über eine bundesweite Ver- einheitlichung der schärfen Maßnahmen nach. Am Donnerstag soll der nächste Bund-Länder-Gipfel dazu stattfinden. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte vorab, sie hoffe, dass von dem Treffen ein gemeinsames Zeichen ausgehe, 2G und 2G Plus (Geimpfte und Genesene brauchen zu- sätzlich einen negativen Test) deutschlandweit zu verabreden.
Diskussion über den Nutzen von 2G
Über Sinn und Nutzen der 2G-Regel wird bereits diskutiert. In Sachsen, dem Bundesland, das derzeit bundesweit die niedrigste Impfquote hat, steigen nach Angaben des Deutschen Roten Kreuzes die Impfzahlen. Das wird unter anderem auf die 2G-Regel zurückgeführt. In Baden-Württemberg nimmt die Nachfrage ebenfalls zu. Vor manchen Impfbussen bilden sich lange Schlangen.
Zugleich gibt es auch kritische Stimmen: So sprach der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit im Deutsch- landfunk im Zusammenhang mit 2G von einer "Scheinsicherheit". Er verwies darauf, dass auch ge- impfte Menschen sich infizieren und das Virus übertragen könnten - wenn auch seltener als Unge- impfte. Wirkliche Sicherheit brächten nur Tests, so der Virologe.
BW: Wann ist ein Ende der "Alarmstufe" möglich?
Die verschärften Corona-Maßnahmen in der "Alarmstufe" treten in Baden-Württemberg dann außer Kraft, wenn die Schwellenwerte zwischen Montag und Freitag an fünf Tagen hintereinander unter- schritten werden. Das bedeutet, dass dann wieder weniger als 390 Menschen auf den Intensivstatio- nen in Baden-Württemberg wegen einer Covid-19-Erkrankung behandelt werden. Oder es müssen weniger als zwölf Menschen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner und Woche wegen Corona in eine Klinik eingeliefert werden. Nach der "Alarmstufe" würden dann wieder die Regeln der "Warn- stufe" gelten. Quelle: SWR-aktuell Baden-Württemberg
Info zur Stufenregelung
Bereits mit der Corona-Verordnung vom 15. September 2021 wurden in Baden-Württemberg drei Stu- fen festgelegt, die in enger und intensiver Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus der me- dizinischen Praxis entstanden sind:
Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder über- schritten.
Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sie- ben Tagen) erreicht oder überschreitet 8 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.
Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sie- ben Tagen) erreicht oder überschreitet 12 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.
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Baden-Württemberg -
MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT UND INTEGRATION Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den Gesundheitsämtern / Posi-tiv auf das Coronavirus getestete Personen werden nicht mehr routinemäßig kontaktiert Amtschef Prof. Dr. Uwe Lahl: „Bündeln die Ressourcen stärker für den Schutz vulnerablen Gruppen / Quarantäne-Regeln sind bekannt, deren Einhaltung wird kontrolliert“
Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg konzentrieren sich künftig noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen,
beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen. Das bedeutet, dass ab sofort positiv auf das Corona- virus getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert wer- den. Nichtsdestotrotz gilt für sie die entsprechende Absonderungspflicht, die auch weiterhin von den Behörden kontrolliert wird.
„Oberstes Ziel ist es, Ausbruchsgeschehen einzudämmen und den Schutz vulnerabler Personen- gruppen sicher zu stellen“, so der Amtschef des Sozialministeriums, Prof. Dr. Uwe Lahl, am Frei- tag (5. November) in Stuttgart. „Die Ermittlung von Fällen und Kontaktpersonen muss daher dort gewährleistet werden, wo Personen besonders gefährdet sind, wie beispielsweise in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen“.
Auch mit Blick auf die Belastung der Gesundheitsämter, die neben dem Infektionsschutz noch weitere Aufgaben haben, ist diese Fokussierung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagements erforderlich. Das bedeutet, dass – bis auf größere Ausbruchssituationen und Infektionsgesche- hen in vulnerablen Gruppen – positiv getestete Personen und enge Kontaktpersonen nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert werden. „Die Pflicht zur Einhaltung der gel- tenden rechtlichen Regelungen bleibt aber bestehen, es erfolgt weiterhin eine Kontrolle durch die Ortspolizeibehörden. Wichtig ist zudem die Einhaltung der AHA+L Regeln“, betont Amtschef Lahl abschließend.
Es gelten folgende Empfehlungen und rechtlichen Regelungen:
- Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Da derzeit ebenso viele andere Erreger kursieren, kommen auch andere Ursachen in Betracht. Kostenfreie Testmöglichkeiten für Personen mit Corona-Sympto- men sind auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung zu finden.
- Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest oder PCR-Test müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Diese beträgt in der Regel 14 Tage. Informationen finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Wer keine Symptome hat und geimpft ist, kann sich nach fünf Tagen per PCR-Test frei- testen und dann die Absonderung beenden, wenn das Ergebnis negativ ist.
- Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen ebenfalls für 10 Tage in Absonderung. Diese kann vorzeitig beendet werden
durch einen negativen PCR-Test ab Tag 5 der Absonderung, für Schülerinnen und Schüler und regelmäßig getestete Kita-Kinder genügt ein Antigen-Schnelltest,
durch einen negativen Antigen-Schnelltest ab Tag 7 der Absonderung.
- Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einzuholen und sich testen lassen.
- Einrichtungen in denen vulnerable Personen betreut werden, sollen sich beim Auftreten von Corona-Fällen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen.
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Volksbund für Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.
Bezirksverband Südbaden - Südwürttemberg Haus- und Straßensammlung
vom 17. Oktober bis 21. November 2021
Für die deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland und die Jugendarbeit bittet der Volks- bund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. um Ihre Spende.
Im letzten Jahr mussten wir wegen der Corona-Pandemie die Haus-und Straßensammlung ab- brechen. Unsere Arbeit, die Pflege von Kriegsgräbern in ganz Europa, führten wir dennoch unter schwierigsten und eingeschränkten Bedingungen durch. In der 102-jährigen Geschichte unseres Vereins eine hoffentlich einmalige Erfahrung, die wir alle nicht mehr erleben möchten. Corona hat unser Leben, unsere Arbeit und unsere Gestaltungsräume bestimmt.
Allerdings ist dies wenig im Vergleich zu unseren Eltern und Großeltern, die 1945 - nach Ende des Zweiten Weltkriegs – aus dem Nichts ein zerstörtes Deutschland wiederaufgebaut haben.
Hunger, Not und Elend haben damals die Menschen nicht verzagen lassen. Diese Gedanken lei- ten uns, in unserer Arbeit für den Frieden nicht nachzulassen.
So schwierig dies auch in der Pandemie sein kann, so lohnend ist es doch. Unser Bestreben auf- einander zuzugehen und zu versöhnen ist entscheidend für die Wahrung des Friedens in ganz Europa. Wir erleben in Mitteleuropa die längste Friedenszeit. Eine Tatsache, die für uns heute selbstverständlich erscheint und aktuell zu wenig Beachtung findet.
Neben der traditionellen Verpflichtung, die Gräber der Gefallenen aus zwei Weltkriegen zu pfle- gen und bestehende Kriegsgräberstätten zu Lernorten für die Jugend- und Bildungsarbeit zu ent- wickeln, bieten wir Jugendbegegnungen in ganz Europa an. Auf diese Weise lernen junge Men- schen Vieles über die Entwicklung eines modernen Kontinents, aber auch über die verhängnis- volle Zerstörungskraft des Nationalismus.
Bitte spenden Sie in dieser schwierigen Zeit. Ihre Spende verwenden wir für die Anlage und Pflege von Kriegsgräberstätten, Beantwortung von Suchanfragen sowie für den Ausbau der Bil- dungs- und Jugendarbeit.
Sie tragen so zum Frieden in Europa bei!
gez.Guido Wolf MdL gez. Frank Hämmerle
Vorsitzender des Landesverbands Landrat a. D.
Vorsitzender des Bezirksverbandes
Bankverbindung: Sparkasse Bodensee IBAN: DE81 6905 0001 0000 0122 52
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Öffentliche Bekanntmachung
Bestellung Bezirksschornsteinfeger Christian Wahner
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Bauen, Brand- und Katastrophenschutz teilt mit, dass die Bestellung des Bezirksschornsteinfegers Christian Wahner vom Kehrbezirk Alb-Donau- Kreis Nr. 13 zum 30.11.2021 endet.
Herr Christian Wahner wird für diesen Kehrbezirk erneut bestellt.
Inhaber des Kehrbezirks Alb-Donau-Kreis Nr. 13 ist mit Wirkung vom 01. Dezember 2021 Bevoll- mächtigter Bezirksschornsteinfeger
Christian Wahner, Pfahlwiesenstraße 1, 88433 Ingerkingen, Telefon: 07356-9389577, FAX: 07356-9389575,
mobil: 0163-6334996, e-mail: christianwahner@freenet.de . Die Bestellung erfolgt auf Widerruf.
gez. Landratsamt Alb-Donau-Kreis
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Aufruf zur Kastration von Katzen!
Der Tierschutzverein Katzenhilfe Ehingen und Umgebung e.V. bittet die Gemeinden folgenden Aufruf zur Kastration von Katzen zu veröffentlichen.
Wir möchten an alle Katzenbesitzer einen Aufruf starten. Bitte lassen Sie Ihre Katze/n und Kater kast- rieren! Sie müssen bedenken, dass eine Katze bis zu 3mal im Jahr Welpen haben kann. Es ist verant- wortungslos und widerspricht dem Tierschutzgesetz, wenn die Tiere sich selbst überlassen werden. Die Tierschutzvereine und ihre ehrenamtlichen Helfer, die vorübergehend bis zur Vermittlung der Katzen einen Pflegeplatz bieten, kommen an die Grenzen.
Bitte tragen Sie Verantwortung für Ihre Tiere und lassen Sie sie kastrieren. Dies erspart viel Leid und Tierelend und ist auch bezahlbar. Tierschutz ist Erziehung zur Menschlichkeit.
Besten Dank für Ihre Einsicht!
Die Gemeindeverwaltung unterstützt diese Bitte eindringlich. Die konsequente Kastration ist die einzige Möglichkeit um die Population der „Streunerkatzen“ wirksam einzudämmen und ihrer Zahl in den Griff zu bekommen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
gez. Handgrätinger, Bürgermeister
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M i t t e i l u n g e n Ä m t e r u n d B e h ö r d e n
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Stadt Munderkingen
Die Stadt Munderkingen ist ein moderner und innovativer Arbeitgeber und sucht zum nächst- möglichen Zeitpunkt als Mutterschaftsvertretung voraussichtlich bis zum 30.06.2023 eine
Verwaltungsfachkraft (m/w/d)
für die Rathausverwaltung mit einem Beschäftigungsumfang von 100%.Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Das interessante Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Redaktion Donaubote
Volkshochschulangelegenheiten
Telefonzentrale
Pflege der Stadtapp
Feuerwehrwesen
Abfallwirtschaft
Friedhofswesen
Bauverwaltung
Eine genaue Aufgabenabgrenzung behalten wir uns vor.
Wir erwarten:
eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder eine ver- gleichbare Ausbildung
nach Möglichkeit EDV-Kenntnisse im Fachverfahren KM-Finanzen smart oder einem an- deren Fachverfahren auf dem NKHR basierend, gute Kenntnisse in MS Office erforderlich
Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Belastbarkeit
Selbstständiges, verantwortungsbewusstes, sowie lösungsorientiertes und zuverlässiges Arbeiten
Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen Wir bieten Ihnen
Einen vielseitigen, verantwortungsvollen und interessanten Aufgabenbereich
Flexible Arbeitszeiten im Gleitzeitmodell
Die Anstellung erfolgt bei Vorliegen aller sachlichen und persönlichen Voraussetzungen in EG 6 TVöD
Sie sind interessiert? Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit allen aussagekräftigen Unterlagen bis Sonntag, 12.12.2021 an die Stadt Munderkingen, Marktstraße 1, 89597 Munderkingen oder per mail an leute@munderkingen.de
Für nähere Auskünfte hinsichtlich des Aufgabengebietes steht Ihnen der Verwaltungsleiter Axel Leute (Tel. 07393/598-110, mail: leute@munderkingen.de) gerne zur Verfügung.
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Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Pflegestützpunkt Alb-Donau-Kreis: Seit 10 Jahren eine zuverlässige und neutrale Unterstützung
für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Für die Bürgerinnen und Bürger wurde im April 2011 ein neues und unabhängiges Beratungsan- gebot im Landkreis ins Leben gerufen. Der Pflegestützpunkt des Alb-Donau-Kreises kann damit auf eine zehnjährige Geschichte zurückblicken. Die erste Beratungsstelle wurde damals im Land- ratsamt eröffnet; einen Monat später auch in der Ehinger Außenstelle. Mittlerweile hat sich der Pflegestützpunkt im Alb-Donau-Kreis etabliert und ist ein fester Bestandteil in der regionalen Be- ratungslandschaft. Die Finanzierung erfolgt zu je einem Drittel von den Krankenkassen, Pflege- kassen und dem Landkreis.
Seit dem Herbst 2020 arbeiten im Pflegestützpunkt vier Mitarbeiterinnen und beraten Pflegebe- dürftige und Ratsuchende ausführlich sowie wohnortnah zum Thema Pflege.
Die Aufgabe des Pflegestützpunktes ist es, durch umfassende Beratungen den Bürgerinnen und Bürgern Entscheidungshilfen für ein Leben mit pflegebedingten Einschränkungen zu geben. So werden beispielsweise die Wohnmöglichkeiten zur Realisierung der eigenen Lebensentwürfe trotz Pflegebedürftigkeit im Alter beleuchtet. In den Gesprächen wird gemeinsam mit dem Be- troffenen und den pflegenden Angehörigen nach passgenauen und individuellen Lösungen ge- sucht. Dabei soll die Versorgungsituation Pflegebedürftiger verbessert, deren Angehörige entlas- tet und ein langer Verbleib in den eigenen vier Wänden ermöglicht werden.
Neben den persönlichen Kontakten steht auch die Öffentlichkeitsarbeit im Mittelpunkt der Arbeit des Pflegestützpunktes im Alb-Donau-Kreis. Diese trägt dazu bei, die Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Pflegethematik und Prävention zu sensibilisieren. Die Interessierten werden über alle Möglichkeiten der wohnortnahen Unterstützungsangebote aufgeklärt. Der Pflegstützpunkt hat über die Jahre ein gut funktionierendes Netzwerk aufbauen können, das gepflegt und stetig aus- gebaut wird. Die Beratungen im Pflegestützpunkt können telefonisch oder im persönlichen Ge- spräch im Beratungsraum in Anspruch genommen werden, auch im Bedarfsfall ist eine Beratung zu Hause möglich. Die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes stehen den Pflegebedürftigen so- wie auch ratsuchenden Angehörigen „Rund um das Thema Pflege“ zur Seite. Selbstverständlich unterliegen die Mitarbeiterinnen der Schweigepflicht und die Daten werden vertraulich behandelt.
Die Anfragen nach Beratungen nahmen in Laufe der Jahre kontinuierlich zu. Lagen die Kontakt- aufnahmen im Gründungsjahr noch bei 509, so stiegen sie innerhalb von 5 Jahren bereits auf 2000. Von den in 2020 stattfindenden 2821 Gesprächen, wurden Hausbesuche und persönliche Begegnungen Corona-bedingt auf ein absolutes Minimum beschränkt.
Alle Beratungen sind für die Einwohner des Alb-Donau-Kreises neutral und kostenfrei.
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Schule an der Donauschleife
Herzliche Einladung zum
Informationsabend der Realschule Munderkingen
Sehr geehrte Eltern der Klasse 4, bald steht für Sie und Ihr Kind die Entscheidung für eine weiterfüh- rende Schule an. Damit Sie sich ein umfassendes Bild der Realschule Munderkingen machen können, laden wir Sie herzlich zu einem Informationsabend ein. An diesem Abend lernen Sie die Realschule Munderkingen besser kennen, erfahren Wissenswertes über den Schulalltag und einzelne Fächer, be- kommen Einblicke in die verschiedenen Räume der Schule, haben die Gelegenheit, sich über AGs zu informieren und können sich einen eigenen Eindruck unserer Schule machen.
Der Informationsabend findet am Montag, 29. November 2021 um 19 Uhr im Atrium der Realschule (C-Bau) statt.
Die Veranstaltung findet unter Einhaltung der aktuell gültigen Corona-Vorgaben statt. Bitte den- ken Sie daran, ein Einlass zu diesem Infoabend ist nur mit 3 G (geimpft, genesen, getestet) möglich. Es gelten nur Testbescheinigungen von offiziellen Testzentren.
Kommen Sie vorbei und machen sich ein Bild unserer Realschule in Munderkingen.
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Fachkräftebündnis Oberschwaben
Live-Stream-Veranstaltung des Fachkräftebündnis Ulm/Oberschwaben Abitur – und was dann?
Mit der Hochschulreife wird kein bestimmter Karriereweg vorgegeben, vielmehr eröffnen sich dadurch vielfältige Möglichkeiten für berufliche Wege und Karrieren. Am Dienstag, den 23. November 2021 kön- nen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern Denkanstöße und Informationen auf die Frage „Abi- tur – und was dann?“ erhalten. Denn: Berufsorientierung ist ein Familienprojekt! Eltern sind wichtige Ratgeber ihrer Kinder, wenn es um die Frage der Berufswahl geht.
Die Veranstaltung wird ab 19 Uhr über einen Live-Stream (www.DeineZukunft-DeineAusbildung.de) übertragen. Das Veranstaltungsprogramm beginnt mit einem Begrüßungstalk, den Mathias Auch, Vor- sitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Ulm, Martina Doleghs, Geschäftsbereichsleitung Bildung der IHK Ulm und Bastian Störk, Geschäftsbereichsleitung Bildung der Handwerkskammer Ulm, führen.
Es folgt Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser. Der Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung gibt auf die Frage „Abitur und was dann?“ einen Impuls aus Sicht der beruflichen Bildung.
Danach stellen ehemalige Abiturientinnen und Abiturienten ihre beruflichen Wege vor und zeigen, dass nach dem Abitur nicht nur eine akademische Laufbahn zum beruflichen Erfolg führt. Die Veranstaltung wird moderiert von Jürgen Klotz (SWR).
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert die Veranstaltung aus Landesmitteln.
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Stadt Munderkingen
Die Stadt Munderkingen ist ein moderner und innovativer Arbeitgeber und sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Standesbeamten (m/w/d)
für die Rathausverwaltung mit einem unbefristeten Beschäftigungsumfang von 100%.
Das interessante Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Umfassende Erledigung aller anfallenden Aufgaben im Personenstandswesen, insbeson- dere:
o Bearbeiten und Entscheiden von Personenstandsfällen, u. a. von Fällen mit Aus- landsbezug
o Vorbereitung und Durchführung von Eheschließungen
o Beurkundung von Geburten, insbesondere unter Beachtung von ausländischem Na- mens- und Abstammungsrecht
o Prüfen und Beurkunden von Sterbefällen
o Prüfen und Bescheiden von Anträgen auf Namensänderung o Nachbeurkundung von ausländischen Personenstandsfällen
o Nacherfassung von Personenstandsfällen in das elektronische Personenstandsregis- ter
o Kirchenaustritte
o Ehefähigkeitszeugnisse
Eine genaue Aufgabenabgrenzung behalten wir uns vor.
Wir erwarten:
eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder Verwaltungs- wirt/in oder eine vergleichbare Ausbildung
nach Möglichkeit EDV-Kenntnisse im Fachverfahren Autista und Einwohnerwesen, gute Kenntnisse in MS Office erforderlich
Kommunikations- und Teamfähigkeit, sowie Belastbarkeit
Selbstständiges, verantwortungsbewusstes, sowie lösungsorientiertes und zuverlässiges Ar- beiten
Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen Wir bieten Ihnen
Einen vielseitigen, verantwortungsvollen und interessanten Aufgabenbereich
Flexible Arbeitszeiten im Gleitzeitmodell
Die Anstellung erfolgt bei Vorliegen aller sachlichen und persönlichen Voraussetzungen in EG 9b TVöD
Sie sind interessiert? Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit allen aussagekräftigen Unterlagen bis Sonntag, 12.12.2021 an die Stadt Munderkingen, Marktstraße 1, 89597 Munderkingen oder per mail an leute@munderkingen.de
Für nähere Auskünfte hinsichtlich des Aufgabengebietes steht Ihnen der Verwaltungsleiter Axel Leute (Tel. 07393/598-110, mail: leute@munderkingen.de) gerne zur Verfügung.
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Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Geflügelhaltung: Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Vogelgrippe Ausnahmen von der Aufstallungspflicht nach § 13 Geflügelpestverordnung Die Aviäre Influenza (Geflügelpest oder auch HPAIV), umgangssprachlich auch Vogelgrippe ge- nannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Wirt im wilden Was- servogel hat. Die Geflügelpest ist hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krank- heitszeichen.
Deutschland und Europa erlebte zwischen Oktober 2020 und April 2021 das bisher schwerste Auf- treten der Geflügelpest. Trotz eines deutlichen Rückgangs von Fällen und Ausbrüchen im Laufe des Frühjahrs 2021 wurde die Krankheit auch über den Sommer hinweg immer wieder bei Wasser- und Greifvögeln vor allem in den nordischen Ländern Europas nachgewiesen.
Seit Mitte Oktober 2021 mehren sich in Deutschland Funde von HPAIV-infizierten Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern. Zudem kam es zu ers- ten Einträgen bei Geflügel und gehaltenen Vögeln. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) stuft das Risiko einer Ausbreitung der Vogelgrippe bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehal- tene Vögel in Deutschland als hoch ein. Es wird dringend empfohlen, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und, wenn nötig, zu verbessern.
Eventuelle Aufstallungspflicht und Ausnahmen davon
Für den Fall der weiteren Ausbreitung der Aviären Influenza in Süddeutschland und unserer Region trifft das Landratsamt Alb-Donau-Kreis auf der Grundlage einer Risikobewertung, der auch die Ein- schätzung des FLI zugrunde liegt, die Entscheidung, ob nach § 13 Geflügelpestverordnung zur Ver- meidung der Einschleppung der Geflügelpest in Geflügel- und Vogelhaltungen eine Aufstallung des Geflügels im Alb-Donau-Kreis angeordnet wird.
Dabei kann die zuständige Behörde für bestimmte Haltungen oder Örtlichkeiten Ausnahmen vorse- hen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen und sichergestellt ist, dass der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise weitestgehend vermieden wird. Geflügelhalter im Alb- Donau-Kreis können sich bei Unklarheiten hinsichtlich der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen und der Möglichkeit von Ausnahmen bei der Geflügelhaltung im Einzelfall von den Amtstierärztinnen und -ärzten des Fachdienstes Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten beraten lassen. Das Merkblatt des FLI „Nutzgeflügel schützen“ stellt dar, welche Biosicherheitsmaßnamen in einer Geflü- gelhaltung erforderlich sind.
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Bei der Gemeinde Rechtenstein ist zum 01.03.2022, wegen des Ausscheidens der bisherigen Stellen- inhaberin, die Stelle der
Gemeindesekretär/in (m/w/d)
neu zu besetzen.
Der Aufgabenbereich umfasst neben der Entgegennahme von Anträgen und Erteilung von Auskünften, insbesondere das Einwohnermeldewesen, das Ausweis- und Passwesen, Gewerbeamt, Standesamt, Wahlen, die Amtsblatterstellung, sowie Zuarbeiten für die Bürgermeisterin. Eine Änderung des Aufga- bengebiets behalten wir uns vor.
Ihre Qualifikationen:
Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder vergleichbare, z.B. kauf- männische Ausbildung
Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen und Programmen des Rechen- zentrums (z. B. LEWIS, AutiSta usw.)
Selbstständiges Arbeiten und Teamfähigkeit
Freundliches und bürgerorientiertes Verhalten
Bereitschaft zur Fortbildung
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 17,0 Stunden.
Wir bieten Ihnen eine leistungsgerechte Vergütung in der Entgeltgruppe 5 TVöD mit den Zusatzversor- gungsleistungen des öffentlichen Dienstes.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte, vorzugsweise per E-Mail, bis spätestens Montag, den 06.12.2021 an die Gemeindeverwaltung Rechtenstein, Bürgermeisterin Romy Wurm, Braunselweg 2, 89611 Rechtenstein, E-Mail: bmin@rechtenstein.de
Für Fragen steht Ihnen Frau Bürgermeisterin Romy Wurm, Tel. 07375/244 oder E-Mail bmin@rechtenstein.de gerne zur Verfügung.
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Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Pflichtumtausch alter Führerscheine
Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine
Bis zu welchem Zeitpunkt müssen vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine in einen neu- nen, nur noch 15 Jahre gültigen Scheckkartenführerschein umgetauscht worden sein?
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue bzw. rosa Papierführerscheine):
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022 1959 bis 1964 19. Januar 2023 1965 bis 1970 19. Januar 2024 1971 oder später 19. Januar 2025
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind
(Scheckkartenformat):
Welche Unterlagen brauch ich für den Umtausch meines Führerscheins?
- Antrag (erhalten Sie auf unserer Homepage, beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnsitzes oder bei Ihrer Führerscheinstelle)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass - aktuelles biometrisches Lichtbild
- aktueller Führerschein
Ausstellungsjahr
Tag, bis zu dem der Führerschein um- getauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026 2002 bis 2004 19. Januar 2027 2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033
Welche Klassen werden in das neue Führerscheindokument eingetragen?
Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen.
Mit welcher Gebühr muss ich rechnen?
Die Kosten betragen 24 Euro.
Wie hoch ist das Verwarnungsgeld bei unterlassenem Umtausch?
Nach Ablauf der umseitig genannten Frist wird Ihr alter Führerschein (nicht die Fahrerlaubnis) ungültig.
Es drohen derzeit 10 Euro Verwarnungsgeld.
Kann man das Führerscheindokument nach dem Umtausch behalten?
Nach Entwertung können Sie den alten Führerschein behalten.
Welche Gültigkeit hat der neue Führerschein?
Der neu ausgestellte Führerschein (nicht die Fahrerlaubnis) wird auf 15 Jahre befristet.
Wegen der zu erwartenden hohen Antragszahlen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Bitte stellen Sie daher rechtzeitig vorher den Antrag.
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V e r e i n s n a c h r i c h t e n
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SV Unterstadion – Abt. Jugendfußball
Ergebnisse:
C-Junioren: SGM Oberdischingen / Donau/Riss 2 : SGM Unterstadion/Emerkingen 2:0 A-Junioren: SGM Schelklingen : SGM Unterstadion/Emerkingen 9:3 B-Junioren: SGM Uttenweiler/Unlingen/Bussen : SGM Emerkingen/Unterstadion 2:1 Abschlussplatzierungen Jugend Herbstrunde:
A-Junioren: 10. Platz mit 2 Pkt. und 14:47 Toren B-Junioren: 5. Platz mit 20 Pkt. und 40:15 Toren C-Junioren: 5. Platz mit 13 Pkt. und 20:25 Toren D-Junioren: 1. Platz mit 22 Pkt. und 48:12 Toren E1-Junioren: 2. Platz mit 13 Pkt. und 29:17 Toren E2-Junioren: 6. Platz mit 4 Pkt. und 23:33 Toren
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SV Unterstadion – Abt. Fußball
TSG Ehingen II – SVU
Vergangenes Wochenende war unsere Truppe zu Gast in Ehingen. Hier lud die zweite Mannschaft der TSG auf für uns ungewohntem Kunstrasenuntergrund zum Duell.
Zu Beginn der Partie waren die Gastgeber direkt hellwach, attackierten uns bereits früh im Spielaufbau und machten es uns schwer ins Spiel zu finden. Zwingende Chancen konnte sich die Mannschaft der TSG durch ihr Pressing zwar nicht erarbeiten – uns jedoch zu individuellen Fehlern zwingen. So lan- dete beim Versuch das Spiel neu aufzurollen ein Rückpass zum Keeper unglücklich in unserem Tor und bescherte uns noch in der ersten Hälfte den 1:0 Rückstand. Der Rückstand rüttelte uns zu teilen wach und wir kamen – auch aufgrund der bereits schwindenden Kräfte der Gegner – etwas besser in unser Spiel. Die ein oder andere vielversprechende Chance konnten unsere Männer sich noch erarbei- ten, aber man konnte vor dem Halbzeitpfiff weder an den Rückstand, noch an die gewohnt starke Form anknüpfen.
Nach Wiederanpfiff zeigte sich ein spürbar anderes Bild. Wir kamen deutlich besser ins Spiel als der Gegner und raubten ihm mit unserer Spielweise zunehmend die Kräfte. Die Belohnung lies nicht lange auf sich warten – Julian Schosser stieß mit einer schönen Einzelaktion in den Strafraum vor und ver- wandelte souverän zum 1:1. Anschließend wurde die Partie erneut etwas zerfahrener, allerdings blieb das Übergewicht auf unserer Seite. So kam es wie es kommen musste und wir konnten uns nach ei- nem tiefen Pass von Mittelfeldakteur Johannes Rettich auf seinen Namenskollegen Hafner, der den Ball noch am Keeper der TSG vorbei spitzeln konnte in Führung bringen.
Kurz vor Ende der Partie warf der Gegner noch einmal alles in die Waagschale und stürmte mit erhöhter Stürmerkapazität in Richtung unseres Tores. Unsere Hintermänner wurden noch einmal gefordert, konn- ten allerdings die Angriffe bis zum Ende verteidigen und brachten die knappe Führung über die Zeit.
Am Ende durfte man sich über drei Punkte freuen, auch wenn es nicht der beste Auftritt unserer Elf war. Die nächste Partie bestreitet man bereits am Samstag, 20.11.2021. Hier empfängt man zu Hause die SGM Schmiechtal/Alb II, Spielbeginn ist um 14:30 Uhr. Die Reserve startet um 12:45 Uhr.
Hallo Sportfreunde,
wir bitten um die Beachtung der in der Alarmstufe neu geltenden Regeln!
Wir bitten euch diese einzuhalten, damit wir weiterhin unseren Sport ausüben können!
Bei Fragen hierzu stehen wir euch jederzeit zur Verfügung.
Vielen Dank!!
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SV Unterstadion – Abt. Tischtennis
Ergebnisse vom 13.11.21
Jugend----Rißtissen NA 6:0 Herren 2----Munderkingen 2 9:2
Klarer Sieg der Zweiten gegen ersatzgeschwächte Munderkinger. Es wurden wieder einmal alle Ein- gangsdoppel Ried H./Brugger F./Traub R./Maier A. und Spohn M./Fischbach H. gewonnen und somit war schon eine Vorentscheidung gefallen. Jeder konnte noch einen Einzelsieg verbuchen und somit ist man weiterhin Tabellenführer.
Nächster Spieltag Sa. 20.11.21
13:00 Öpfingen---Jugend Abfahrt Halle 12:15 Fahrer Traub Robert 18:00 Herren 1---Ehingen
18:00 VFB Ulm---Herren 2
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VdK – Ortsverband Oggelsbeuren
Weihnachten: VdK-Mitgliedschaft verschenken
Die Mitgliedschaft im Sozialverband VdK Baden-Württemberg kann auch verschenkt werden – bei- spielsweise zu Weihnachten. Dazu muss man einen Geschenkgutschein zum regulären Jahresbeitrag von 72 Euro erwerben. Nur 36 Euro kostet es, wenn die zu beschenkende Person im Alter U35 oder der Lebenspartner eines Hauptmitglieds ist. Unter www.vdk-bw.de finden sich bei „Mitgliedschaft/Mit- gliedschaft verschenken“ die diversen Gutscheinmotive zum Auswählen. Sodann ist die Online-Anfor- derung für die einjährige Mitgliedschaft auszufüllen und abzusenden. Der Schenker erhält daraufhin von der VdK-Landesgeschäftsstelle in Stuttgart eine Rechnung über 72 oder 36 Euro für die einjährige Mitgliedschaft. Danach bekommt der Schenker den Geschenkgutschein samt Beitrittserklärung zum Verschenken an Weihnachten übersandt. Wer keine Online-Bestellung vornehmen kann, kann sich auch direkt an VdK-Mitarbeiterin Inge Pfeil wenden: Telefon (0711) 61956-22.
Pflegekurse für Angehörige
Um Angehörige gut versorgen zu können, haben Pflegepersonen nach Paragraf 45 Sozialgesetzbuch (SGB) XI Anspruch auf kostenlose Pflegekurse durch die Pflegeversicherung. Dort erhalten sie Einblick in die Grundlagen der Pflege sowie praktische Tipps für den Pflegealltag – auch um mögliche Überfor- derung zu vermeiden. Die Pflegekassen sind verpflichtet, Pflegekurse selbst durchzuführen oder dafür mit einem Partner zu kooperieren. Gedacht sind die Schulungen für alle nicht professionellen Pflege- personen. Neben Gruppenkursen sind auch individuelle Schulungen, unter Umständen auch zuhause, denkbar. Wegen der Pandemie finden Pflegekurse zurzeit häufig online statt. Unabhängig von der Art der Schulung müssen Pflegekurse bei der Pflegeversicherung beantragt werden.
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W a s s o n s t n o c h i n t e r e s s i e r t
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Regionale Energieagentur Ulm
BEG: Förderung ändert sich
Ab 1. Februar 2022 rückt die CO2-Einsparung stärker in den Fokus, dann wird der Fokus mehr auf die Modernisierung gelegt
Mehr Förderung für Gebäudemodernisierung und besonders effiziente Neubauten, das ist die Devise der Bundesförderung ab dem kommenden Februar. Mit den Zuschüssen will die Bundesregierung Im- mobilienbesitzer jetzt zu großen CO2-Einsparungen motivieren. Weniger effiziente Neubauten hingegen werden künftig nicht mehr gefördert - das gilt für die Effizienzhaus-Stufe 55 sowie, bei Nichtwohnge- bäuden, für die Effizienzgebäude-Stufe 55.
Das heißt: Eigentümer können die Förderung für die Effizienzhaus-Stufe 55 nur noch bis 31. Januar 2022 im Neubau beantragen. Danach fallen diese Programme weg. Andere Effizienzhaus-Stufen wer- den aber unverändert weitergefördert.
Mit der neuen Regelung, der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll der Energiebedarf von Häusern bis zum Jahr 2050 um rund 80 Prozent gesenkt werden. Wer dazu umfangreiche Maß- nahmen plant, bekommt daher künftig mehr Geld vom Staat. So können beispielsweise für die Moderni- sierung eines Einfamilienhauses bis zu 75.000 Euro Fördermittel anfallen, wenn die Stufe „Effizienz- haus 40“ mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreicht wird.
Außerdem ist es mit dem BEG nun leichter, die Förderung zu beantragen, weil nur noch ein einziger Antrag gestellt werden muss. Darin sind die Fachplanung und Baubegleitung schon enthalten.
Alle Fragen zu individuell passenden Baumaßnahmen und Fördermöglichkeiten beantworten die Fach- leute der Regionalen Energieagentur Ulm gerne im persönlichen Gespräch.
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„Macht hoch die Tür“ – Orgelkonzert mit neuer CD
Adventliche und weihnachtliche Orgelmusik im Münster Obermarchtal
Am Samstag, 11. Dezember findet um 17 Uhr ein knapp einstündiges Konzert im Münster in Ober- marchtal statt. Wir hören adventliche und auch schon ein wenig weihnachtliche Orgelmusik, gespielt von Gregor Simon, Münsterorganist in Obermarchtal. Das Programm ist zugleich Teil der soeben neu erschienenen CD „Macht hoch die Tür“, welche zum einmaligen Sonderpreis von 10 € beim Konzert erhältlich sein wird. Der Eintritt beträgt 5 €, Schüler bis 14 Jahre sind frei.
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A n z e i g e n A n z e i g e n A n z e i g e n
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E v a n g e l i s c h e K i r c h e n g e m e i n d e R o t t e n a c k e r
Kirchstraße 33 ○ 89616 Rottenacker ○ Telefon: 07393 / 2298 ○ Telefax: 07393 / 2252 email: ev.kirche.rottenacker@t-online.de ○ ev-kirche-rottenacker.de
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Gottesdienste
Samstag 20.11. 14.30 Uhr Trauung von Markus Gemmi und Stefanie Gemmi, geb.
Widmann
Sonntag 21.11. Wochenspruch nach dem Ewigkeitssonntag:
"Lasst eure Lenden umgürtet sein und eure Lichter brennen." Lk 12,35 9.30 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Reusch)
In diesem Gottesdienst gedenken wir aller Verstorbenen des Kir- chenjahres namentlich und laden die Angehörigen besonders herzlich dazu ein.
Kinderkirche
Montag 22.11. 15.30 Uhr Bücherei bis 17.30 Uhr geöffnet, Eingang Haldengäßle Mittwoch 24.11. 9.15 Uhr Eltern-Kind-Gruppe im Gemeindehaus
15.00 Uhr Konfirmandenunterricht
20.00 Uhr Kirchenchor Donnerstag 25.11. 12.00 Uhr Oifach essa
18.30 Uhr All4One in Rottenacker
19.00 Uhr Ökumenische Frauen – Einfach da sein – Ev. Kirche 20.15 Uhr Vorbereitung Kindergottesdienst
Freitag 26.11. 9.30 Uhr Besuchsdienst
Weihnachtskrippenspiel 2021
Herzliche Einladung zum Mitmachen. Die Rollen zum Krippenspiel werden am 28.11.21 in der Kinder- kirche verteilt. Wir freuen uns auf Euch.
Gottesdienste
Bitte tragen Sie während des Gottesdienstes eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung. Bitte beach- ten Sie die aktuell gültigen Hygienevorschriften.
Wichteln 2021 für Jung und Alt
Freuen Sie sich auch über eine kleine unerwartete Aufmerksamkeit? Oder machen anderen gerne eine kleine Freude? Dann bist Du/sind Sie hier genau richtig!
Nach der guten Resonanz im vergangenen Jahr möchten wir auch in diesem Jahr diese Wichtelaktion machen, zu der jede/r eingeladen ist, mitzumachen.
So funktioniert es:
1. Den untenstehenden Wichtelzettel pro Person ausfüllen und bis zum 1. Ad- vent (28.11.2021)
im Pfarramt einwerfen. Am 30.11.21 werden die Zettel im Pfarramt gezogen und Wich- teln zugeteilt.
2. Im Briefkasten finden Sie nach dem 1. Advent den Wichtelzettel einer anderen Person.
3. Überlegen Sie sich eine kleine Aufmerksamkeit für diese Person.
4. Beschenken Sie diese Person bis Heilig Abend (z.B. Überraschung an der Haustüre . . ) Auch Sie werden bis Heilig Abend von jemandem beschenkt. Wir freuen uns über viele Wichtel!
25 Jahre Kindertage 2021 - Kinder helfen Kinder
25 Tontöpfe wurden von Kindern mit Ihren Eltern bepflanzt und bemalt. Diese wurden am Kastanienfest in Rottenacker gegen Spenden verteilt. Die Spenden betrugen sage und schreibe 1050 €. Die Waisenkinder konnten es kaum fassen, wie reich sie beschenkt wurden. Wembale Nyoo-
herzlichen Dank den Kindern, Angelika Reusch und den Eltern. Im Anhang einige Bilder von der Freude der Waisenkinder.
Wichtelzettel
Vor-und Zuname:________________________________________________
Alter:___________________________________________________
Straße: _________________________________________________
Ort: ____________________________________________________
Einfach Dasein!
Einfach da sein, mit allem was uns gerade beschäftigt.
Sich irgendwo hinsetzen, ankommen, bei mir ankommen.
Ruhe finden vielleicht sich von Gott liebevoll ansehen lassen.
Wir singen, begleitet von einer Musikgruppe,
wir beten und hören Texte und dürfen einfach nur Dasein.
Wir laden herzlich ein am
Donnerstag, 25. November 2021 19.00 Uhr Ev. Kirche in Rottenacker
Bitte tragen Sie medizinische Mund-Nasen-Bedeckung. Wir freuen uns auf Sie/Dich Ökumenische Frauen
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K i r c h l i c h e M i t t e i l u n g e n
Vom 20. bis 28.11.2021
K a t h o l i s c h e K i r c h e
Grundsheim, Hundersingen, Oberstadion, Unterstadion
Pfarrbüro geöffnet am Di., Mi., Fr.: 09.00 – 11.00 Uhr, Do. 15.00 – 18.00 Uhr Tel. 07357/555 Fax. 921080 e-Mail: StMartinus.Oberstadion@drs.de
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Telefonnummern:
Kath. Pfarramt Oberstadion: 07357-555
Fax-Nr. 07357-921080, E-Mail: StMartinus.Oberstadion@drs.de Kath. Pfarramt Munderkingen: 07393-2282
Fax: 07393-953982, E-Mail: StDionysius.Munderkingen@drs.de
Bitte beachten Sie, die Pfarrämter sind für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Anmeldung geöffnet. Bitte melden Sie sich telefonisch oder per Mail an.
Pfarrer Dr. Thomas Pitour tel. 07393-2282 od. 07393-953977
Pfarrer Dr. Venatius Oforka tel. 0152-11727431, E-Mail:frforka@yahoo.com Sr. Luise Ziegler Gemeindereferentin tel. 07393-959902
Sr. Francesca Trautner, Pastoralreferentin tel. 07393-959901
Simone Maier, Kirchenpflegerin tel. 07393-959904, E-Mail: St.Martinus.Oberstadion@nbk.drs.de Homepage:
Kirchengemeinde Unterstadion: www.kirchengemeinde-unterstadion.de / www.kgust.de Seelsorgeeinheit Donau-Winkel: www.se-donau-winkel.de
Dekanat Ehingen-Ulm: www.Katholische-Kirche-ulm.de
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ALLGEMEINE MITTEILUNGEN
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Christkönigssonntag B
Es ist richtig, Gott heilig zu nennen; wir sagen die Wahrheit, wenn wir ihn König nennen. Doch wenn Sie Gottes Herz anrühren wollen, benutzen Sie den Namen, den er so gerne hört. Nennen Sie ihn Vater.
Max Lucado
Christkönig
– das ist ein besonderer König. Kein Kriegsherr und kein Machthaber. Auch kein Märchenkönig. Sondern einer, der sich klein gemacht hat, der unscheinbar daherkam und sich zu denVerbrechern rechnen ließ. Einer, dessen Krone nicht aus Edelsteinen, sondern aus Dornen ist. Einer, der alles verliert, um alles und alle zu gewinnen.Gottesdienstregeln Stand 07.06.2021
Aufgrund der aktuellen Verordnungen von Bund, Land und Diözese bleiben bis zu einer 7-Tage-Inzi- denz an drei aufeinander folgenden Tagen über 200 Präsenzgottesdienste grundsätzlich möglich. Es gelten folgende Regelungen:
Abstandsregel von 1,5m
Gemeindegesang ist wieder möglich- bitte eignes Gotteslob mitbringen!
Während des Gesangs bitte die Maske nicht abnehmen!
Ab dem 6. Lebensjahr ist während des gesamten Gottesdienstes ein medizinischer Mund-Na- sen-Schutz (OP-Maske, FFP2-Maske) zu tragen - bis einschließlich 14 Jahre genügt eine „OP- Maske“
Die Daten der Teilnehmer sind zu erfassen
Gerne können Sie zur Unterstützung und um Wartezeiten zu vermeiden einen vorausgefüllten Zettel mit Ihren Angaben (Name, Anschrift, Telefonnr.) mitbringen.
Bei Gottesdiensten mit einer Länge über 60 Minuten erfolgt eine Zwischen-Lüftung
Teilnahmeverbot bei Kontakt zu einer mit dem Corona Virus infizierten Person innerhalb der vergangenen 14 Tage oder bei typischen Krankheitssymptome Fieber, trockener Husten, Stö- rung Geschmacks- oder Geruchssinn
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Ihr Kirchengemeinderat
Wir bitten um Beachtung, seitens der Corona Pandemie kann es zu kurzfristigen Änderungen
auch nach Redaktionsschluss kommen.
Segnung der Adventskränze
Unverzichtbar in der Adventszeit sind Ihre Adventskränze. Die Tradition der Adventskranzsegnung verlegen wir jedoch dieses Jahr zu Ihnen nach Hause.
In den Gottesdiensten am Samstag 27.11. und Sonntag 28.11. (1. Advent) wird hierzu von Ihnen mitgebrachtes Wasser gesegnet. Damit können Sie Ihren Adventskranz zuhause selber segnen, Sie brauchen ihn dann nicht in einen der Gottesdienste mitbringen. In den Gottesdiensten am 1. Advent lassen wir uns bewusst mit frisch gesegnetem Wasser besprengen in Erinnerung an unsere Taufe. Gerade der Advent will uns wieder bewusstmachen, dass wir geliebte Kinder Gottes sind und dass er sich zu uns auf den Weg macht.
Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag 2021
Liebe Schwestern und Brüder, „Ein neues Gebot gebe ich euch: Liebt einander! Wie ich euch geliebt habe, so sollt auch ihr einander lieben“. Diese Worte Jesu aus dem Johannes-Evangelium (13,34) beschreiben auch heute den Auftrag der Kirche und jedes Christen. Zu allen Zeiten gilt: Die Liebe gehört zum Kern unse- res Glaubens. Gott selbst ist die Liebe, an der er uns teilhaben lässt. Die Botschaft der Liebe Gottes weiter- zutragen, gehört zur Identität der Jüngerinnen und Jünger Jesu. Diesen Anspruch greift auch die diesjährige Diaspora-Aktion des Bonifatiuswerks der deutschen Katholiken auf. Ihr Leitwort heißt: „Werde Liebesbote!“
Auch in der Diaspora Nord und Ostdeutschlands, Nordeuropas und des Baltikums sind katholische Christen Botschafter der Liebe Gottes. In Regionen, in denen die große Mehrheit anders- oder nichtgläubig ist, geben sie – oft unter schwierigen Bedingungen – ein Zeugnis christlicher Gottes- und Nächstenliebe in Gebet, Wort und Tat. Das Bonifatiuswerk unterstützt unsere Glaubensgeschwister in diesen Regionen mit jährlich etwa 1.200 Projekten. So hilft es dabei, Atemräume des Glaubens zu schaffen und Kirche vor Ort erlebbar zu ma- chen. Kinder- und Jugendarbeit wird gefördert sowie der Dienst an jenen, die am Rande der Gesellschaft stehen. Liebe Schwestern und Brüder, die Kirche in der Minderheit braucht unsere geistliche und finanzielle Solidarität. Wir bitten Sie: Unterstützen Sie unsere Mitchristen am DiasporaSonntag, dem 21. November 2021, durch Ihr Gebet und Ihre großzügige Spende bei der Kollekte!
Für die Diözese Rottenburg-Stuttgart Dr. Gebhard Fürst, Bischof
Spendenaufruf – aktuelle Informationen über Chimmy!!
Liebe(r) Spenderinnen und Spender,
im Namen von Chimmy und seiner Familie sage ich Ihnen ganz herzlich Dankeschön für Ihre bisheri- gen Beiträge.
Die gesamten Spenden belaufen sich auf beeindruckende 53.562 Euro (Stand 15.11.2021).
Chimmy und sein Vater sind derzeit in Indien im Krankenhaus, dort werden beide auf die Transplanta- tion vorbereitet, sie befinden sich nun in Isolation um Infektionen vor dem Eingriff zu verhindern.
Damit die Transplantation wie geplant stattfinden kann.
Die Behandlung von Chimmy fordert weitere Unterstützung von Ihnen.
Wir hoffen, dass Chimmy`s Zustand soweit stabil bleibt, dass die Behandlung ohne Komplikationen durchgeführt werden kann.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihr Pfarrer Dr. Venatius Oforka
Spendenkonto: Spendenkonto Chimmy, IBAN: DE74 6309 1010 0593 5670 13 Donau-Iller-Bank e. G, BIC: GENODES1EHI
Einfach Dasein!
Einfach da sein, mit allem was uns gerade beschäftigt.
Sich irgendwo hinsetzen, ankommen, bei mir ankommen.
Ruhe finden vielleicht sich von Gott liebevoll ansehen lassen.
Wir singen, begleitet von einer Musikgruppe, wir beten und hören Texte
und dürfen einfach nur Dasein.
Wir laden herzlich ein am
Donnerstag, 25. November 2021 19.00 Uhr Ev. Kirche in Rottenacker
Bitte tragen Sie medizinische Mund-Nasen-Bedeckung Wir freuen uns auf Sie/Dich
Ökumenische Frauen
Gottesdienste i. d. Seelsorgeeinheit „Donau-Winkel“
Samstag 20. November
18.30Uhr Eucharistiefeier Oberstadion 18.30Uhr Eucharistiefeier Munderkingen
Jugendgottesdienst Sonntag 21. November
9.00Uhr Eucharistiefeier Hundersingen Ehrung der Kriegsopfer 9.00Uhr Eucharistiefeier Rottenacker 9.00Uhr Wort-Gottes-Feier Grundsheim
Ehrung der Kriegsopfer 9.00Uhr Wort-Gottes-Feier Emerkingen 10.30Uhr Eucharistiefeier Unterstadion
Jugendgottesdienst Ehrung der Kriegsopfer 10.30Uhr Eucharistiefeier Munderkingen Dienstag 23. November
18.30Uhr Eucharistiefeier Grundsheim Mittwoch 24. November
7.40Uhr Schüler-Wort-Gottes-Feier Oberstadion
18.30Uhr Eucharistiefeier Moosbeuren 18.30Uhr Eucharistiefeier Emerkingen Donnerstag 25. November
18.30Uhr Eucharistiefeier Unterstadion 18.30Uhr Eucharistiefeier Munderkingen Freitag 26. November
18.00Uhr Eucharistische Anbetung Oberstadion
18.30Uhr Eucharistiefeier Oberstadion Samstag 27. November
18.30Uhr Eucharistiefeier Grundsheim 18.30Uhr Eucharistiefeier Munderkingen Sonntag 28. November
9.00Uhr Eucharistiefeier Unterstadion 9.00Uhr Eucharistiefeier Emerkingen 9.00Uhr Wort-Gottes-Feier Rottenacker 10.30Uhr Eucharistiefeier Oberstadion 10.30Uhr Eucharistiefeier Unterwachingen 10.30Uhr Wort-Gottes-Feier Munderkingen
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GOTTESDIENSTE
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Pfarrgemeinde St. Martinus, Oberstadion
Samstag 20. November - Diaspora Kollekte - Vorabend Christkönigssonntag 18.30Uhr Eucharistiefeier
Mitgestaltet von der Musikgruppe Mittwoch 24. November
7.40Uhr Schüler-Wort-Gottes-Feier Freitag 26. November
18.00Uhr Eucharistische Anbetung
Mitgestaltet von der Musikgruppe 18.30Uhr Eucharistiefeier
Mitgestaltet von der Musikgruppe gest. Jahrtag f. Rosina und Josef Epp Ged. f. v. A. Fam. Huber
Sonntag 28. November - 1.Adventssonntag
10.30Uhr Eucharistiefeier (mit Weihwassersegnung) Vorstellung der Erstkommunionkinder
Filialkirche St. Wendelin, Moosbeuren
Mittwoch 24 November18.30Uhr Eucharistiefeier
Im Anschluss findet die Ehrung der Kriegsopfer in der Kirche statt.
Pfarrgemeinde St. Martinus, Grundsheim
Sonntag 21. November - Diaspora Kollekte - Christkönigssonntag 9.00Uhr Wort-Gottes-Feier
Im Anschluss findet die Ehrung der Kriegsopfer in der Kirche statt.
Samstag 27. November - Vorabend 1. Adventssonntag 18.30Uhr Eucharistiefeier (mit Weihwassersegnung)
Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist, Hundersingen
Sonntag 21. November - Diaspora Kollekte - Christkönigssonntag 9.00Uhr Eucharistiefeier
Ged. f. v. A. von Karl Laub
Im Anschluss findet die Ehrung der Kriegsopfer in der Kirche statt.
Dienstag, 23. November 18.30Uhr Eucharistiefeier
Pfarrgemeinde St. Maria und Selige Ulrika, Unterstadion
Sonntag 21. November - Diaspora Kollekte - Christkönigssonntag 10.30Uhr Eucharistiefeier Jugendgottesdienst
Verabschiedung Ministranten
Im Anschluss findet die Ehrung der Kriegsopfer in der Kirche statt.
Donnerstag 25. November 18.00Uhr Rosenkranz 18.30Uhr Eucharistiefeier
Sonntag 28. November - 1.Adventssonntag
9.00Uhr Eucharistiefeier (mit Weihwassersegnung)