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Starkregen. TIEFBAU + STRASSENBAU aktuell. Das Fachblatt. Wirksame Maßnahmen für Vorsorge, Objektschutz und Schadensreduzierung

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Academic year: 2022

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TIEFBAU + STRASSENBAU aktuell

Starkregen

Wirksame Maßnahmen für Vorsorge, Objektschutz und Schadensreduzierung

Foto: iStock / E+ / ChrisCrafter

Das Fachblatt

TIEFBAU + STRASSENBAU aktuell

Starkregen

Wirksame Maßnahmen für Vorsorge, Objektschutz und Schadensreduzierung

Das Fachblatt

Foto: iStock / E+ / ChrisCrafter

Weitere Informationen im Internet:

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FRÄNKISCHE ROHRWERKE Unterirdischer Wasserspeicher mit Rigofill® inspect

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TIEFBAU + STRASSENBAU aktuell

Starkregen

Wirksame Maßnahmen für Vorsorge, Objektschutz und Schadensreduzierung

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SOMMER 2020

Das Fachblatt

präsentiert von Ihrem TIEFBAU + STRASSENBAU FACHHANDEL

Liebe Leser,

Starkregenereignisse betreffen alle. Diejenigen ebenso, die durch ein geeig- netes Regenwassermanagement für umfassende Schutzmaßnahmen sorgen müssen, wie jene, die durch die Sturzfluten Schäden erleiden. Und natürlich ist auch die Industrie gefragt, die mit ihrem Know-how Innovationen entwickelt, die durch bauliche Maßnahmen den Schutz vor den Wassermassen und die gezielte Ableitung der Niederschläge sicher stellen. Und letztlich ist auch der Baustoff-Fachhandel in der Pflicht, alle Entscheidungsträger über das vorhan- dene Angebot zu informieren.

Starkregen bleibt eine aktuelle Herausforderung. Deshalb haben wir das Phä- nomen erneut zum Thema gemacht und dazu zwei Fachleute befragt, die eine unverstellte Sicht auf jene Maßnahmen haben, die jetzt noch zu treffen sind.

Viel Spaß und gute Unterhaltung beim Lesen wünscht Ihnen Ihr TIEFBAU + STRASSENBAU FACHHÄNLDER

TIEFBAU + STRASSENBAU aktuell Sommer 2020

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Seite 4

Starkregen verursacht insbesondere in Städten Schäden an Gebäuden und Straßen

Inhalt

Foto: iStock / Getty Images Plus / Animaflora

Starkregen geht alle an

Bautechnische Maßnahmen und Vorkehrungen gegen die urbanen Sturzfluten – eine Übersicht

„Es besteht noch Nachholbedarf“

Interview mit Christian Fechtig (BDB) und Roman von Urbanowicz (FRÄNKISCHE Rohrwerke) über die Herausforderungen durch Star- kregen

RollRib

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von RootBarrier

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Das neue modulare Wurzelfüh- rungssystem

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-Kanalrohre Das bewährte und beliebte Kanalrohrsystem von Funke feiert Jubiläum

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von BIRCO Neue Regenwasserbehandlungs- anlage zur Reinigung des Nieder- schlagswassers

Systemlösungen von ACO Regenwassermanagement und Gewässerschutz

PKS-Rohre statt Stahl Die Erneuerung des Auslass- werkes zum Ranzaukanal (Niedersachsen)

Bau & Recht

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Unterirdischer Wasserspeicher mit Rigofill® inspect

Starkregenereignisse, urbane Sturzfluten – der Klimawandel zeigt seine Folgen. Zukunftssichere Entwässerungslösungen sind notwendig, um Engpässe im Kanalnetz und Überschwemmungen zu vermeiden.

Unser Rigofill inspect Rigolenfüllkörper sammelt die Wassermassen unterirdisch und gibt sie zeitverzögert an das Erdreich ab.

Außerdem kann die Rigole als Regenwasserspeicher verbaut werden, indem sie völlig wasserdicht mit einer Kunststoff-Dichtungsbahn ummantelt wird.

Regenwassermanagement in Zeiten des Klimawandels

Drainage Systeme

www.fraenkische.com

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aktuell

Foto: iStock / E+ / ChrisCrafter

Neue Grenzwert für Dämpfe und Aerosole

Der Ausschuss für Gefahrstoffe im Bundesarbeitsministerium hat einen neuen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dämpfe und Aerosole bei der Ver- arbeitung von Heißbitumen festgelegt.

Dieser wird allerdings für einen Über- gangszeitraum ausgesetzt und ist erst ab 2024 gültig. Wichtigste technische Schutzmaßnahme ist die Absaugung der Dämpfe direkt am Fertiger durch entsprechende Vorrichtungen, die bei einigen älteren Anlagen auch nachrüst- bar sein sollen.

Straßenbelag produziert Solarstrom

Die Colas Group aus Frankreich ent- wickelte mit „Wattway“ die weltweit erste photovoltaische Straßenober- fläche, die von allen Arten an Fahrzeu- gen befahren werden kann. Hierfür wur- den herkömmliche Photovoltaikzellen in ein mehrschichtiges Substrat aus Harzen und Polymeren eingebettet, das jedem herkömmlichen Straßenverkehr standhält und die übliche Haftreibung bietet. Die Entwicklung wurde auf der Messe InfraTech 2020 mit dem Inno- vationspreis ausgezeichnet.

Leitfaden zur Eigenüber- wachung im Kanalbau

Unternehmen mit RAL-Gütezeichen Kanalbau haben sich verpflichtet, bei Baumaßnahmen eine Eigenüberwa- chung auf Grundlage von Musterfor- mularen durchzuführen. Nun hat die Gütegemeinschaft Kanalbau den Leit- faden „Eigenüberwachung und Güte- sicherung“ zur Güte- und Prüfbestim- mungen RAL-GZ 961 veröffentlicht.

Er enthält verschiedene Elemente der Qualitätssicherung und Anforderungen für den Kanalbau in offener Bauweise.

Infos unter www.kanalbau.com.

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Der Klimawandel ist ebenso offen- kundig wie eine seiner vermuteten Fol- gen: Laut den Messdaten des Deut- schen Wetterdienstes (DWD) stieg in den letzten zwei Jahrzehnten die Zahl der Niederschläge, bei denen es min- destens 15 l/m2 pro Stunde oder 20 l/m2

in sechs Stunden regnete. Ab diesen Schwellenwerten spricht der DWD von

„Starkregen“ und veröffentlicht War- nungen. Vor allem im Sommer führen Gewitter zu großen Niederschlagsmen- gen innerhalb eines kurzen Zeitraums, die jede urbane Kanalisation überfor- dern. Dann überfluten Wassermassen die Straßen, Keller laufen voll und Flüs- se treten über die Ufer. Nach Auskunft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. verursach- ten Starkregenereignisse in den Jahren 2002 bis 2017 deutschlandweit Schä- den in Höhe von 6,7 Milliarden Euro.

Inzwischen sind die durch Starkregen verursachten Überflutungsschäden ge-

Starkregen geht alle an

Kurz, aber heftig: Immer wieder verursachen Starkregenereignisse Schäden an Gebäuden und Verkehrswegen. Vorkehrungen sind nötig und möglich

Urbane Sturzfluten: Bei Starkregen, wenn das Wasser die Türschwelle erreicht, ist für Hausbesitzer Gefahr in Verzug nauso hoch wie jene, welche die jährli-

chen Hochwasser anrichten.

Täglich viele Hektar neu versiegelt Die zunehmende Bodenversiegelung verschärft die Situation zusätzlich, da sie den Abflussprozess des Nieder- schlagswassers maßgeblich beein- flusst. In den letzten Jahren wurde zwar zunehmend weniger Fläche für Sied- lungen und Verkehrsbebauungen „ver- braucht“, doch noch immer gingen seit 2014 rund 60 Hektar Versickerungsflä- che pro Tag verloren. Die Bundesregie- rung will daher bis 2030 den täglichen Flächenverbrauch auf 30 Hektar pro Tag reduzieren.

Starkregenereignisse sind bundes- weit zu beobachten, bleiben allerdings immer lokal begrenzt. Oft ist es nur eine einzelne Stadt oder ein Landkreis be- troffen, manchmal wird sogar nur ein Stadtteil überflutet.

Die mit Abstand häufigsten Schäden

an Gebäuden entstanden zwischen 2002 und 2017 in Sachsen und Berlin.

So wurden zum Beispiel während die- ser Jahre in der Hauptstadt 164 von 1000 Gebäuden durch einen Starkre- gen beschädigt.

INFO

Was bedeutet „Starkregen“?

Von Starkregen spricht man bei großen Niederschlagsmengen pro Zeiteinheit. Er fällt meist aus kon- vektiver Bewölkung (z. B. Cumulo- nimbuswolken). Starkregen kann zu schnell ansteigenden Wasser- ständen und (bzw. oder) zu Über- schwemmung führen, häufig ein- hergehend mit Bodenerosion.

(Definition des Deutschen Wetterdienstes)

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4 TIEFBAU + STRASSENBAU aktuell Sommer 2020

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Gefahrengebiet: Insbesondere in stark versiegelten Innenstädten sind Gebäude und Straßen bedroht

Für Gewerbetreibende ist der Gebäudeschutz essentiell

Nicht nur Gebäude und Straßen, auch Fahrzeuge beschädigt der Starkregen Christian Fechtig, Geschäftsführer

Bundesverband Deutscher Baustoff- Fachhandel e.V., sagt dazu (siehe In- terview Seite 8): „Gebäude sind gerade im Bereich der stark versiegelten In- nenstädte mit ungünstiger Topographie enorm gefährdet. Erschwerend kann hinzukommen, dass die Verkehrsinfra- struktur, z. B. Unterführungen, von Stark- regen betroffen sind.“

Typische Gebäudeschäden sind voll- gelaufene Keller, unterspülte Funda- mente und durchnässte Wände. Schä- den entstehen aber auch zum Beispiel durch Unterspülungen an Straßen und Brücken. An der Landschaft entfaltet das Wasser seine zerstörerische Kraft durch Erosion. Werden Tanks und Au- tos überflutet, besteht neben den Sach- schäden die zusätzliche Gefahr, dass Schadstoffe austreten können. Und letztlich bleibt auch die Kanalisation oft

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nicht unbeschadet. Angesichts dieser Gefährdungen wächst die Aufmerksam- keit für das Phänomen und die Bereit- schaft zur Starkregenvorsorge. Gefor- dert sind hierbei neben den Kommunen und den für die Wasserwirtschaft ver- antwortlichen staatlichen Behörden vor allem die Grundstückseigentümer. Dar- unter fallen alle privaten Hausbesitzer, Gewerbetreibende, Vereine und Eigen- tümer öffentlicher Gebäude wie Schu- len, Ämter etc. Sie alle sind herausge- fordert, ihre Flächen und Bauten durch geeignete Schutzmaßnahmen vor den Folgen des Starkregens zu schützen.

Objektschutz für öffentliche und private Gebäude

Den besten Schutz bieten bauliche Maßnahmen. Sie zu treffen, ist nicht nur Aufgabe der Kommunen bzw. des Staates, sondern auch eines jeden Haus- oder Grundstückeigentümers.

Zum Glück hat die Politik in der Frage schnell reagiert. In fast allen Bundeslän- dern führt ein aktives Starkregenmana- gement zu Investitionen in neue Vorsor- gemaßnahmen.

Wichtigste Maßnahme ist der Ob- jektschutz für öffentliche und private Gebäude. So kann es in besonders gefährdeten Gebieten sinnvoll sein, Gebäudeöffnungen wie zum Beispiel die Türen höher zu legen. Vor Keller-

treppen und Lichtschächten installierte Kanten bilden eine erste Barriere gegen steigendes Wasser. Wird diese von den Fluten überwunden, bieten Überläufe, die an ein Entwässerungssystem an- geschlossen sind, eine zweite Schutz- einrichtung. Auch die Überdachung von Lichtschächten oder der Einbau einer Rückstausicherung gehören zu den Maßnahmen, die jeder Hauseigentümer in Eigenverantwortung ergreifen kann – und oft auch sollte. Insbesondere kor- rekt installierte Rückstauverschlüsse oder bei Bedarf eine Hebeanlage sind wichtig, da weder die Gemeinde noch Versicherungen dafür haften, wenn eine überfüllte Kanalisation Wasser in ein Gebäude drückt.

Auch der Dachentwässerung sollte ein Augenmerk gehören. Denn Rinnen und Rohre, die vor vielen Jahren ins- talliert wurden, sind kaum auf heuti- ge Starkregenereignisse ausgerichtet.

Größere Querschnitte sowie eine regel- mäßige Reinigung und Wartung beugen dem Überlaufen vor und bieten Schutz.

Schwieriger sind Vorkehrungen gegen aufsteigendes Grundwasser, das durch

die Gebäudesohle oder die Kellerwände eindringen kann. Bei Bestandsbauten werden Ausschachtungen und Arbeiten am Mauerwerk nötig, das mit Bitumen-, Kunststoff- oder Elastomer-Dichtungs- bahnen abgedichtet werden kann. Ist dies zum Beispiel durch angrenzende Bebauung ausgeschlossen, wäre auch eine nachträgliche Abdichtung von In- nen möglich.

Eine weitere Gefahr erwächst aus undichten Mauerdurchbrüchen für Hausanschlüsse. Hier müssen Dicht- manschetten oder andere Mauerab- dichtungen angebracht werden.

Maßnahmen für die Flächen

Auch außerhalb des Hauses sind Schutzmaßnahmen geboten, die zu ei- nem großen Teil in die öffentliche Ver- antwortung fallen. Christian Fechtig verweist auf die nötigen Maßnahmen eines Regenwassermanagements wie folgt: „Dazu zählen die Lenkung des Abflussprozesses , Maßnahmen zu Ver- sickerung und Entsiegelung. Ebenfalls die Einbeziehung von Straßenflächen zur oberflächigen Ableitung und Hin- Wenn es erst einmal regnet, ist es für Rettungsmaßnahmen zu spät

Rezept für den Überflutungsschutz:

Entsiegelung schafft Versickerungsflächen

Gefahrenquelle: zu klein dimensionierte und verstopfte Dachrinnen

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6 TIEFBAU + STRASSENBAU aktuell Sommer 2020

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Auszug aus dem Wasser- haushaltsgesetz (WHG):

Der Paragraph 5 „Allgemeine Sorgfaltspflichten“ regelt in Ab- satz 2 die Eigenverantwortung wie folgt:

„Jede Person, die durch Hoch- wasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnah- men zum Schutz vor nachteili- gen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“

Aufgefangenes Regenwasser richtet keinen Schaden an und kann vielfach genutzt werden

führung zu Flächen, die kurzzeitig ein- gestaut werden können, wo eine Versi- ckerung anschließend möglich ist, z. B.

öffentliche Grünflächen“.

Der Abflussprozess lässt sich zum Beispiel durch gezielt eingerichtete Senken und Mulden lenken, die das Wasser von Gebäuden fernhalten. An Hängen kann man das Wasser auch durch Schwellen umleiten. Aufwändig, aber wirkungsvoll, sind Klappschotts, die bei Starkregen ausgefahren werden und dem Wasser den Weg verstellen.

Zur Entsiegelung können Kommu- nen versiegelte Fläche entfernen und durch Sickerflächen ersetzen, die durch Begrünung oder Schotter- sowie Kies- schichten geschaffen werden können.

Weitere Optionen, die der Baustoff- Fachhandel bietet, sind Rasengitter- steine und Rasenfugenpflaster.

Diese Maßnahmen sowie die Kana- lisation sind Aufgaben der Entwässe-

rungsbetriebe der Städte und Kommu- nen. Der Wasserwirtschaft wiederum obliegt es, die Gewässer weitmöglich so abzusichern, dass sie bei Hochwas- ser nicht über die Ufer treten und Über- flutungsschäden anrichten können.

Die Rolle des Baustoff-Fachhandels Ein anderer Teil der präventiven Stark- regenschutzmaßnahmen für die Flä- chen fällt in die private Verantwortung, so ist es im Wasserhaushaltsgesetz ge- regelt (siehe Info). Private Hauseigen- tümer können auf ihren Grundstücken insbesondere Möglichkeiten zur Versi- ckerung des Regenwassers schaffen.

Der Baustoff-Fachhandel bietet hierfür eine Vielzahl von Produkten zur Flä- chen-, Mulden-, Becken- und Rigolen- Versickerungen an. Teils lassen sich die Systeme auch kombinieren, zum Beispiel zu einer Mulden-Rigolen-Ver- sickerung. „Produktinnovationen rund

um das Thema Starkregenereignisse hat es durch die Industrie in den letzten Jahren einige gegeben. Präventions- maßnahmen scheitern nicht aufgrund fehlender innovativer Produkte“, sagt Roman von Urbanowicz, Bereichsleiter Drainage Systeme der FRÄNKISCHE Rohrwerke (siehe Interview Seite 8).

Eine andere Option für private Haus- und Grundstückseigentümer, für die der Baustoff-Fachhandel eine Vielzahl an Lösungen anbietet, ist die Regenwas- sernutzung. Niederschläge können in der guten alten Regentonne, aber auch in unterirdischen Anlagen gesammelt und für den Garten, die Außenreinigung oder die Toilettenspülung genutzt wer- den. Knapp ein Drittel des Wasserbe- darfs eines Haushaltes ließe sich durch Regenwasser decken.

Christian Fechtig und Roman von Urbanowicz stimmen darin überein, dass der Baustoff-Fachhandel durch gezielte Informationsmaßnahmen hier noch viel Aufklärungsarbeit leisten kann (siehe Interview Seite 8). Zudem kann der Handel auch dazu beitragen, die Aufmerksamkeit der Kommunen und der örtlichen oder regionalen Verant- wortlichen für ein nötiges Starkregen- risikomanagement zu schärfen.

Irgendwann ist auch die beste Kanalisation vom Starkregen überfordert

Foto: iStock / Getty Images Plus / DizzyFoto: iStock / Getty Images Plus / eag1e

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„Es besteht noch Nachholbedarf“

Christian Fechtig (BDB) und Roman von Urbanowicz (FRÄNKISCHE Rohrwerke) im Gespräch mit TIEFBAU + STRASSENBAU aktuell über die Herausforderungen durch den Starkregen für die Kommunen und den Baustoffhandel

Christian Fechtig, Geschäftsführer Region Süd, Bundesverband Deutscher Baustoff Fachhandel e.V.

Roman von Urbanowicz, Bereichsleiter Drainage Systeme FRÄNKISCHE Rohrwerke Welche Maßnahmen zum Schutz vor

Starkregenereignissen müssten von Kommunen, Ländern und staatlichen Behörden am dringensten ergriffen werden?

Roman von Urbanowicz: Es müssten die gesetzlichen Regelungen umgesetzt werden. Die Europäische Wasserrah- menrichtlinie, das Deutsche Wasser- haushaltsgesetz, die landesbezogenen Wassergesetze und die kommunalen Entwässerungssatzungen regeln be- reits viel. Es wird nur noch nicht überall danach gehandelt!

Christian Fechtig: Die Erstellung von Starkregen Gefahrenkarten durch Kom- munen muss verpflichtend werden.

Auch die Berücksichtigung des Regen- wassermanagements in der Bauleitpla- nung ist essenziell.

Roman von Urbanowicz: Richtig, denn nur so kann die Kommune ak- tiv werden, bauliche, infrastrukturelle Änderungen vornehmen und Grund- stückseigentümer warnen und beraten.

Christian Fechtig: Hier gehen Kom- munen und Städte sehr unterschied- lich vor. Von einem „Muss“ in der Risikokommunikation gegenüber Lie- genschaftsbesitzern bis zu „was darf ich überhaupt kommunizieren“ reicht die Bandbreite. Die AG Tiefbau im Ge- sprächskreis Industrie/Handel des BDB positioniert sich klar für ein „Muss“: Ein Immobilienbesitzer kann nur geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn das Risiko identifiziert und quantifiziert wird und er davon Kenntnis hat.

Wo sehen Sie die derzeit größten Schadensrisiken?

Roman von Urbanowicz: Am stärks- ten von Starkregenereignissen sind Gebäude, Infrastruktur und Verkehr betroffen. Die häufigsten Schäden sind beschädigte Häuser, überflutete Keller, Tiefgaragen und Verkehrswege.

Christian Fechtig: Darüber hinaus ist ein geneigtes Gelände hin zu kritischer Infrastruktur und Gebäuden grundsätz- lich riskant bei urbanen Sturzfluten. Hier hat ein Notfallplan oberste Priorität, da-

mit die Abläufe und Zuständigkeiten der verantwortlichen Stellen klar gere- gelt sind.

Wie könnte der Baustoffhandel pri- vate Eigentümer über Vorsorgemaß- nahmen besser informieren?

Christian Fechtig: Der Baustoffhandel kann sie auf Abendveranstaltungen da- rüber informieren, welche neuralgischen Punkte der Gebäudehülle, inklusive Keller und Rückstau aus dem Kanal, zu prüfen sind. Lässt es die Grundstücks- und Gebäudesituation zu, kann man Maßnahmen zur Versickerung und Ent- siegelung vorschlagen. Alle benötigten Produkte hierfür sind im Baustoff-Fach- handel erhältlich.

Roman von Urbanowicz: Grundvo- raussetzung ist aber, dass der Bau- stoff-Fachhändler einen Spezialisten im Hause hat, der sich mit dem Thema auskennt. Nur dann kann er bei Veran- staltungen oder im Handel die Eigentü- mer und Bauherren beraten. Alternativ dazu kann er indirekt über die regiona- len Tiefbauunternehmer, Bauingenieu- re, aber auch über die Stadtratsmitglie- der, Bauausschüsse, Bauamtsleiter und Entwässerungsverantwortlichen sein Wissen vermitteln. Schulungen für den Baustoffhandel bietet übrigens auch die AG Tiefbau des BDBs an – mit Prä- sentationen, Flyern und Broschüren.

Welcher neuen Produkte bedarf es in Zusammenhang?

Christian Fechtig: Im Bereich Neu- bau ist das Produktangebot für Objekt- schutz, Versickerung und Entsiegelung umfassend. Im Objektschutz Bestands- gebäude sind mobile und stationäre Lö- sungen, um Wasser von der Bebauung wegzuleiten, zwar vorhanden, jedoch nicht einsetzbar, wenn das Wasser dann auf angrenzende Liegenschaften abgeleitet wird.

Wie haben Starkregenereignisse der letzten Jahre die Regenwasserbe- wirtschaftung verändert?

Roman von Urbanowicz: Das Re-

genwassermanagement ist mehr in die Öffentlichkeit gerückt. Die öffent- liche Hand musste sich zwangsläufig mehr damit beschäftigen. Ebenso die Dienstleister, wie Planungs- und Inge- nieurbüros. Das ganze Problem wird mittlerweile umfassender betrachtet.

Regenwasser generell ist per Gesetz mittlerweile Schmutzwasser und somit kommt auch der Regenwasserbehand- lung eine immer größere Bedeutung zu.

Christian Fechtig: Anlagen zur natur- nahen Regenwasserversickerung wer- den von Kommunen und Städten zu- nehmend realisiert. Ein immer stärkerer

Foto: BDB - Bundesverband Deutscher Baustoff-FachhandelFoto: FRÄNKISCHE Rohrwerke Gebr. Kirchner GmbH & Co. KG

8 TIEFBAU + STRASSENBAU aktuell Sommer 2020

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Wegen der starken Nachfrage nach verschiedenen Höhen eines Wurzelfüh- rungssystem, hat KING RootBarrier das RootBarrier® RollRib® Modular Building System entwickelt. Dieses einzigartige Modular Building System ist auf einer Rolle von 21 Metern und ist in drei verschiedenen Höhen erhältlich. Auf- satzelemente in 51 cm, 81 cm und 109 cm ermöglichen die Installation un-

terschiedlicher Höhen der Wurzelführung. Die einfache, schnelle und kostengünstige Bauweise schützt die un- terirdische Infrastruktur, be- stehend aus Kanal- und Ab- wasserleitungen, Starkstrom- leitungen und Telekommu- nikationsleitungen, optimal

vor Wurzeleinwuchs. Das Modular Building System

Fokus liegt auf Gründächern, die auch auf geneigten Dächern umgesetzt wer- den können. Hier wirkt sich die natürli- che Verdunstung positiv auf das Klima aus.

Gibt es Kommunen die mit der Prob- lematik beispielhaft umgehen?

Roman von Urbanowicz: Städte und Gemeinden, die in der Vergangenheit bereits von Starkregen betroffen waren, gehen deutlich sensibler damit um. Fra- gen Sie Ihre Kommune nach einer Risi- ko- und/oder Gefahrenkarte bzw. einem Beratungsgespräch zur Prävention für Ihr Grundstück. Die Antwort zeigt, wie weit Ihre Stadt oder Gemeinde ist.

In welchem Bereich der Regenwas- serbewirtschaftung sehen Sie den größten Handlungs- und Verbesse- rungsbedarf?

Roman von Urbanowicz: Im Bereich der Transparenz des immer größer wer- denden Angebots der Regenwasserbe- handlungsanlagen. Der Wissensstand der beratenden Personen, der aus- schreibenden Stellen ist noch unzurei- chend. Zudem ändern sich aktuell die Regelwerke. Nur wer immer auf dem Stand der Technik ist, kann beurteilen, welche Maßnahmen und technischen Lösungen am geeignetsten sind.

Aber mittlerweile gibt es für Kommu- nen und Verbände etliche Angebote zur Weiterbildung, etwa bei der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Ab- wasser und Abfall e.V. (DWA) einen Lehrgang zum/zur geprüften Fachpla- ner/in für Starkregenvorsorge. Das Ins-

titut für Unterirdische Infrastruktur (IKT) in Gelsenkirchen bietet Lehrgänge zum/

zur zertifizierten Berater/in Starkregen- vorsorge an. Zudem stellen der Bund und die Länder Ratgebern und Leitli- nien zur Verfügung, mit den man sich autodidaktisch ein Wissen erarbeiten kann.

Wie beurteilen Sie die Zusammen- arbeit zwischen Industrie und Bau- stoffhandel?

Christian Fechtig: Die Initiative Ver- antwortung Wasser und Umwelt der Arbeitsgruppe Tiefbau des Gesprächs- kreises des BDB hat Informations- und Beratungsunterlagen erarbeitet. Die Vertreter des Baustoff-Fachhandels und der Industrie sind hier sehr aktiv, um das Thema Vorsorge und Objekt- schutz voran zu treiben.

Roman von Urbanowicz: Ich nehme die Zusammenarbeit als sehr unter- schiedlich wahr. Aus Eigeninteresse arbeiten Fachleute der Kommunen, Planer und Industrie teilweise sehr gut zusammen. Dies hängt aber immer von den Rahmenbedingungen ab. Dazu zählen die Regelwerke der Bundeslän- der, der Wissensstand der handelnden Personen und das zwischenmenschli- che Miteinander. Vereinzelt lehnen die ausschreibenden Stellen auch die fach- liche Beratung ab aus Sorge, hier zu parteilich vereinnahmt zu werden.

Der Baustoffhandel bearbeitet in der Regel Objektbedarfe dann, wenn die Ausschreibung stattgefunden hat und die ausführenden Unternehmen die Systemlösungen beim Handel anfra-

gen. In Abhängigkeit seines Netzwer- kes zu den Baufirmen kann der Handel mit dem Industriepartner dazu beitra- gen, dass qualifizierte Lösungen ver- baut werden. Dazu gehören auch die erwähnten Spezialisten im Handel.

Hat sich der Baustoffhandel bislang ausreichend mit den Thema Starkre- gen auseinandergesetzt?

Roman von Urbanowicz: Ohne Vor- wurf und flächendeckend gesprochen:

eher nein. Dies liegt sicherlich auch an der Historie, da sich das Regenwasser- management erst vom Nischenmarkt zum echten Markt entwickeln musste und von Beginn an immer mit komple- xeren technischem Hintergrundwissen belegt war. Der Baustoffhandel hat in den letzten Jahren jedoch vermehrt re- alisiert, wie wichtig das Regenwasser- management heute ist. Eine explizite regionale Auseinandersetzung mit dem Thema findet meiner Meinung nach aber noch zu wenig statt. Die letzten Jahre waren im Tiefbau geprägt von gu- ten bis sehr guten Umsätzen mit Tief- bau-Produkten, so dass wohl Zeit und Muße fehlten, sich mit diesem Thema intensiver zu beschäftigen.

Christian Fechtig: Ich stimme Herrn von Urbanowicz zu, es besteht noch Nachholbedarf. Zwar beschäftigen sich die Baustoffhandelskooperationen und die großen Filialunternehmen in den Fachgruppen mit dem Thema; es ist aber noch nicht gänzlich in der Fläche mit entsprechenden Vertriebsstrategien umgesetzt.

Für kontrollierten Wurzelwuchs

Das neue Modular Building Wurzelführungs- system von RootBarrier

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Foto: KING RootBarrier

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Das HS®-Kanalrohrsystem wird in Nennweiten von DN/OD 110 bis DN/OD 800 produziert

25 Jahre HS ® -Kanalrohre

Das bewährte und beliebte Kanalrohrsystem von Funke

Weitere Informationen unter www.funkegruppe.de Vor 25 Jahren stellte Funke mit dem

HS®-Kanalrohr ein Produkt vor, das seitdem im modernen Kanalbau nahe- zu alle Aufgaben löst. Dank außerge- wöhnlicher Leistungsparamter trat das System einen Siegeszug an und wurde Jahr für Jahr um sinnvolle Produkte er- weitert.

Ein vielseitiges System

Heute steht den Anwendern ein komplettes System mit hervorragen- den bautechnischen Eigenschaften in den Nennweiten DN/OD 110 bis DN/

OD 800 zur Verfügung. HS®-Rohre sind wandverstärkte Vollwandrohre aus PVC-U, hergestellt in Anlehnung an die DIN EN 1401-1, jedoch mit erhöh- ter Wanddicke und einer Mindestring- steifigkeit von 12 kN/m2 (SN 12) bzw.

16 kN/m2 (SN 16). Die Nennweiten DN/OD 110 bis 160 sind speziell für den Hausanschlussbereich konzipiert; die Nennweiten DN/OD 200 bis 800 eignen sich hervorragend für die Erschließung von Neubaugebieten und für die Ablei- tung von Schmutz- und Regenwasser.

Im Nennweitenbereich von DN/OD 110 bis DN/OD 315 werden die Rohre muf- fenlos gefertigt und angefast. Durch die Konstruktion der Formteile entsteht ein versatzfreier Kanal. Rohre in den Nenn- weiten DN/OD 400 bis 800 verfügen über eine angeformte Muffe und eine fest eingelegte Dichtung. Das System eignet sich für Einbautiefen von 0,5 bis 6,0 m unter Schwerlastverkehrsflächen bis 60,0 t.

Umfangreiche Informationen

Zum HS®-Kanalrohrsystem bietet Funke auf seiner Website www.funke- gruppe.de detaillierte Beschreibungen

und technische Daten zu seinem Rohr- system. Videos auf YouTube zeigen dessen Vielfalt und die Anwendung der dazugehörigen Produkte. Eine umfangreiche Dokumentation der 25 Jahre HS®-Rohre findet sich zudem in der Februar-Ausgabe der Unterneh- menszeitschrift „Funke info“, die über die Website herunter geladen werden kann.

Fotos: Funke Kunststoffe GmbH

Die Farbcodierung blau (Regenwasser) und braun (Schmutzwasser) ermöglicht die Zuordnung der Rohre und Formteile noch Jahre nach der Verlegung

Die dauerhafte Prägung ist auch nach jahrelangem Einsatz noch gut lesbar 10 TIEFBAU + STRASSENBAU aktuell Sommer 2020

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Das System eignet sich auch als als Inlay-Element für den Einbau in Standard-Schächte

Gut gerüstet für den Starkregen

Neuheit von BIRCO: Niederschlagswasser reinigen mit BIRCOhydropoint

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Die semizentrale Regenwasserbe- handlungsanlage BIRCOhydropoint® kombiniert kompakte Maße mit einer hohen Reinigungs- und Durchflussleis- tung und ist für den Einbau in Standard- schächten aus Beton oder Kunststoff konzipiert. Damit eignet sich BIRCO hydropoint® für vielfältige Einsatzge- biete bei Neubau und Sanierung − vom Einfamilienhaus über Neubauviertel, städtische Plätze oder Verkehrswege bis zu Industrieflächen.

Filter für alle Fälle

Das System ist denkbar einfach:

Das Wasser strömt in den Reinigungs- schacht ein und durchläuft einen hydro- dynamischen Abscheider mit Sedi- mentationswirkung und Schlammfang.

Dann wird das Wasser im Aufstrom- verfahren durch Filterkartuschen ge- leitet und durch Adsorption, Filtration sowie chemische Fällung behandelt, es ist damit frei von AFS (abfiltrierbaren Stoffen), Öle (MKW), Schwermetallen, Tausalzen, Nitrat und Mikroplastik. Das Wasser durchquert eine Ölabschei-

Fotos: BIRCO GmbH

Weitere Informationen unter www.birco.de Systemaufbau der

semizentralen Niederschlags- wasser-Behandlungsanlage devorrichtung und fließt danach in die

Versickerung oder ein Oberflächen- gewässer. Zertifizierungen durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) sowie das Bayerische Landesamt für Umwelt belegen die Leistunsgwerte.

Die Filterkartuschen lassen sich mit speziellen Mischungen für unterschied- liche Anforderungen auf die Bedürfnis- se anpassen, auch für Metalldächer.

Service als „Produktzubehör“

Bei der Planung von kleinen Einlings- bis hin zu großen Mehrlingsanlagen (DN 1000 – DN 3000) gibt es viele Va- riationsmöglichkeiten. Deshalb bietet BIRCO mit dem Produkt auch eine um- fassende Beratung und Fachwissen bei Detailfragen an sowie Lösungswege bei Planänderungen oder die flexible Baustellenlogistik.

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Maßnahmen gegen urbane Fluten

Regenwassermanagement und Gewässerschutz mit ACO Systemlösungen

Starkregenereignisse haben im ur- banen Raum erhebliche Auswirkungen auf Natur, Menschen, Infrastruktur und Gebäude. So sind beim Wohnungs- und Industriebau, Garten- und Land- schaftsbau sowie Straßen- und We- gebau innovative Lösungen für ein gesamtheitliches Regenwassermana- gement und den schonenden Umgang mit der Ressource Wasser gefragt. Die Produktanforderungen an ein effektives Regenwassermanagement sind kom- plex: Regelwerke, Bauvorschriften und DIN-Normen müssen berücksichtigt werden. Es sind daher Konzepte wich- tig, die alle Interessen und Vorschriften berücksichtigen.

Regenwassermanagement in den Städten

Das größte Potenzial für ein ange- passtes Regenwassermanagement in urbanen Räumen liegt in der was- sersensiblen Stadt- und Freiraumge- staltung. Starkregen überlastet die

Kanalisation oft, herkömmliche Ent- wässerungssysteme können die Was- sermassen nicht mehr bewältigen.

Die Alternative: Anfallendes Nieder- schlagswasser wird oberflächennah über ACO DRAIN® Entwässerungsrin- nen gesammelt und auf abgesenkte Freiflächen geleitet. Diese können ge- flutet werden und so Rückhalte- und Retentionsräume („Zwischenpuffer“) schaffen. Im Idealfall muss das Wasser gar nicht erst in die überlastete Kanali- sation eingeleitet werden, weil es voll- ständig auf diesen Flächen versickert.

Bei frühzeitiger Planung mit dem An- satz der oberflächennahen Entwässe- rung kann komplett auf eine Verrohrung zur Ableitung des Oberflächenwassers verzichtet werden.

Eine weitere Möglichkeit für eine schnelle Aufnahme von Niederschlags- wasser auf ganzer Länge einer Straße sind sogenannte Hohlbordrinnen wie die ACO DRAIN® KerbDrain. Sie kom- biniert als 2in1-System Bordstein und

Entwässerungsrinne und entwässert linear nicht nur die Straße, sondern schützt beispielsweise an Bushaltestel- len die Fahrgäste vor Spritzwasser.

Systeme zur Rückhaltung und Schaffung von Retentionsräumen

Durch Versickerung wird das Re- genwasser wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt. Bei nicht versickerungsfähigem Boden hinge- gen muss das Wasser bei Starkregen zwischengespeichert werden. Hierfür bieten sich mehrere Produktlösungen an. Die ACO DRAIN® Retentionsrinne Qmax ist zugleich Oberflächenentwäs- serung und Rückhaltung in prinzipieller Form eines Stauraumkanals: Durch die Einlauföffnungen an der Oberfläche wird das Regenwasser gesammelt und bei normaler Niederschlagsmenge in die Kanalisation abgeleitet. Bei Star- kregen staut sich das Niederschlags- wasser durch einen gedrosselten Ab- gang zunächst im Hohlraum der Rinne, der bis zu 400 Liter pro Meter zurück- halten kann. Erst nach einigen Stunden wird es gedrosselt an die Kanalisation abgegeben, ohne sie zu überlasten.

ACO Qmax ist somit Entwässerung und Rückhaltung in einem und kommt durch seine hohe Leistungsfähigkeit ohne Anschlusskanal aus.

Eine weitere Möglichkeit bietet das Rigolensystem ACO Stormbrixx. Es kann das unterirdisch zwischenge-

Im Idealfall versickert Niederschlagswasser und gelangt so zurück in den natürlichen

Wasserkreislauf ACO Stormbrixx ist ein modulares Foto: ACO Tiefbau Vertrieb GmbH

Rigolensystem aus Kunststoff, welches zum einen als Blockspeicher für Nieder- schlagswasser und zum anderen als Blockversickerung von Niederschlags- wasser eingesetzt wird.

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speicherte Wasser nicht nur ableiten, sondern auch versickern lassen. Die Kombination von Rückhaltung und Ver- sickerung schafft ökologisch wertvolle und wirkungsvolle Lösungen. Dabei ist das Rigolensystem auch ökonomisch langfristig eine interessante Option.

Denn es entfallen Regenwassergebüh- ren, die für versiegelte Flächen inzwi- schen in fast allen Regionen gesetz- lich erhoben werden. Darüber hinaus fordert das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Niederschlagswasser mög- lichst am Ort der Entstehung versickern zu lassen oder direkt in ein Gewässer einzuleiten, ohne es mit Schmutzwas- ser zu vermischen.

ACO Tiefbau bietet mit dem Block- rigolensystem ACO Stormbrixx SD und HD technische Lösungen zum unterirdischen Speichern und zur Ver- sickerung des Regenwassers. Für jede Anwendungskategorie kann die Blockspeicherung oder -versickerung projektorientiert und wirtschaftlich ausgelegt werden. Bei Standardan- wendungen wie PKW-Stellflächen mit

gelegentlicher Überfahrung durch Ha- variefahrzeuge bietet die SD-Variante eine wirtschaftliche Lösung. Das be- währte System Stormbrixx HD hinge- gen lässt sich auch unter Flächen mit zeitweiligem Schwerverkehr einsetzen.

Weitere Informationen unter www.aco-tiefbau.de Die ACO DRAIN® Schwerlast- und

Retentionsrinne Qmax ist eine Kombi- nation aus Entwässerung und Retention

ACO DRAIN® KerbDrain: 2in1 – Bordstein und Entwässerung in einem System, aus dauerhaft frost- und tausalzbeständigem Polymerbeton in monolithischer Bauweise

Fotos: ACO Tiefbau Vertrieb GmbH

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Der Ranzaukanal gehört zum 80 Fließgewässer umfassenden Flusssys- tem der Jeetzel – einem linken Neben- fluss der Elbe – und verläuft nördlich von Lüchow in Niedersachsen. Bei einer Bauwerksprüfung stellte der Nieder- sächsische Landesbetrieb für Wasser- wirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Schäden am Auslassbauwerk zum Ranzaukanal zwischen dem Wehr Weitsche und dem Luciekanal fest: Das Stahlrohr des Werkes war stark korro- diert.

Das Bauwerk war während der Her- stellung des Jeetzelkanals Ende der 1950er Jahre erbaut worden und dient dazu, Wasser aus der Jeetzel in den Ranzaukanal abzuleiten. Im Zuge der Er- neuerung musste es inklusive Rohrlei- tung fast vollständig entfernt und dann mit neuer Rohrleitung nach dem Stand der Technik neu hergestellt werden.

PKS-Rohre ersetzen maroden Stahl

Bauking Soltau lieferte PKS-Rohre von FRANK und anderes Material für die Erneuerung des Auslasswerkes zum Ranzaukanal im nördlichen Niedersachsen

Sanierung des Ablasswerkes am Ranzaukanal: PKS-Rohre von FRANK ersetzen das korrodierte Stahlrohr

Arbeiten im engen Zeitfenster

Das alte Stahlrohr wurde durch eine doppelwandige Konstruktion aus PKS- Rohren ersetzt. Der Baustoff-Fach- händler Bauking Soltau lieferte hier- für zwei 24 Meter lange PKS-Rohre in den Nennweiten DN 600 und DN 800.

Sie wurden ineinander geschoben und durch Gleitkufen in gleichbleibendem Abstand fixiert. Auch die nötigen Ring- raumdichtungen lieferte Bauking Soltau an das ausführende Unternehmen, die Bleck GmbH in Dannenberg.

Im Verlauf der Baumaßnahme musste der Jeetzeldeich geöffnet und zum Teil abgetragen werden. Deswegen wur- de für die Dauer der Bauarbeiten zum Zweck der Hochwassersicherheit ein Behelfsdeich um die Baustelle herum errichtet. Außerdem blieb der Deichver- teidigungsweg zwischen den Brücken Weitsche und Rehbeck-Zadrau auf der

Ostseite für den Verkehr vollständig ge- sperrt.

Für die Arbeiten stand aufgrund deich- und naturschutzrechtlicher Vor- gaben nur das enge Zeitfenster zwi- schen dem 15. Juli und dem 31. Oktober 2019 zur Verfügung. Trockenes Wetter begünstigte zwar die Bauarbeiten, al- lerdings litt darunter die Landwirtschaft, da während der Bauarbeiten weniger Wasser in den Kanal geleitet werden konnte. Doch konnten die Bauarbeiten schon Ende September abgeschlossen werden. Die Baukosten betrugen rund 400.000 Euro.

Die Montage der Ringraumdichtungen

Fotos: Torsten Rosseburg, Bauking Soltau

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BAU &

RECHT Bedenkenhinweis:

Die Befreiung des Auftragnehmers von seiner Mangelhaftung

Kein Hinweis des Auftragnehmers hat eine solche Bedeutung wie der „Beden- kenhinweis“, auch „Bedenkenmittei- lung“ genannt. Dennoch werden seine Anforderungen in der Baupraxis oft un- terschätzt. Entgegen weit verbreiteter Auffassung handelt es sich nicht um eine Pflicht des Auftragnehmers, deren Ver- letzung zu seiner Haftung führt. Vielmehr ist der Bedenkenhinweis eine Obliegen- heit des Auftragnehmers mit der er sich von der Mängelhaftung befreien kann.

Mängelhaftung des Auftragnehmers Die Haftung des Auftragnehmers für Mängel ist verschuldensunabhängig.

Denn der Auftragnehmer schuldet ei- nen Erfolg, sein (Bau-) Werk muss funktionstauglich und zweckentspre- chend sein. Daher ist das Werk laut Rechtsprechung des BGH selbst dann mangelhaft, wenn der Auftragnehmer die im Leistungsverzeichnis und/oder in den Plänen des Auftraggebers vor- gegebene Ausführungsart eingehalten hat, aber seine Funktion und seinen Zweck nicht erfüllt. Gleiches gilt, wenn die Leistung des Auftragnehmers selbst mangelfrei ist, aber auf einer für ihn er- kennbaren doch von ihm übersehenen Fehlerhaftigkeit der Vorleistung eines anderen Auftragnehmers aufbaut. Die verschuldensunabhängige Haftung ist ausdrücklich in § 13 Abs. 3 1. Halb- satz VOB/B formuliert: „Ist ein Mangel auf die Leistungsbeschreibung oder auf eine Anordnung des Auftraggebers, die von diesem gelieferten oder vorge- schriebenen Stoffe oder Bauteile oder die Beschaffenheit der Vorleistung ei- nes anderen Unternehmers zurückzu- führen, haftet der Auftragnehmer…“.

Dieser Grundsatz gilt für alle Arten des BGB-Werkvertrags (Bauvertrag, Ver- braucherbauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag, Bauträgervertrag). Der Auftragnehmer ist nur dann von der Haf- tung befreit, wenn er seiner Prüf- und Hinweisobliegenheit genügt. Auch dies ist in der VOB/B, § 13 Abs. 3 2. Halbsatz i.V.m. § 4 Abs. 3 geregelt.

Haftungsbefreiung

Der Auftragnehmer wird von seiner Haf- tung frei, wenn er Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallge- fahren), gegen die Güte der vom Auf- traggeber gelieferten Stoffe oder Bau- teile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer unverzüglich – möglichst vor Arbeitsbeginn – schriftlich mitteilt.

So bestimmt es § 4 Abs. 3 VOB/B, einen allgemeinen Grundsatz für alle Werkverträge darstellt.

Prüfobliegenheit

In § 4 Abs. 3 VOB/B ist zwar von keiner Prüfobliegenheit des Auftragnehmers die Rede. Nach BGH- Rechtsprechung entspricht es jedoch Treu und Glauben, dass jeder Auftragnehmer, der seine Arbeit auf der Grundlage fremder Vor- gaben, Planungen oder Vorleistungen auszuführen hat, prüfen muss, ob diese Vorgaben eine geeignete Grundlage für sein Werk bieten und nicht den Erfolg seiner Arbeit infrage stellen können. Nur wenn die Fehler der Vorgaben für den Auftragnehmer nicht zu erkennen sind, ist er von seiner Hinweisobliegenheit befreit. Dies ist jedoch die Ausnahme, da der Auftragnehmer die Fachregeln seines Gewerks kennen muss.

Hinweisobliegenheit

Da sich der Auftragnehmer durch den Bedenkenhinweis von seiner Haftung befreien kann, trägt er die Beweislast, dass er ihn ordnungsgemäß erteilt hat.

Nur mit dem rechten Inhalt

Die meisten Haftungsbefreiungen durch einen Bedenkenhinweis scheitern daran, dass im Hinweis der richtige Inhalt fehlt.

Der Auftragnehmer muss die nachtei- ligen Folgen und die daraus resultie- renden Gefahren der unzureichenden Vorgaben oder Vorleistungen anderer Unternehmer für den Erfolg des Werks anschaulich und nachvollziehbar dar- stellen, damit dem Auftraggeber die Tragweite der Nichtbefolgung erkennt.

Zur rechten Zeit

Damit der Hinweis seine Funktion erfül- len und der Auftraggeber angemessen reagieren kann, um einen Schaden zu vermeiden, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich, möglichst vor Ausführung der Arbeiten, den Hin- weis zu erteilen.

In der rechten Form

Insbesondere aus Beweisgründen soll- te der Auftragnehmer den Hinweis per Brief, Fax oder Mail erteilen. Mündliche Hinweise sind nach Jahren bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit durch Zeugenaussagen zu beweisen.

An den richtigen Adressaten

Adressat des Bedenkenhinweises sind grundsätzlich der Auftraggeber oder sein bauleitender Architekt. Verschließt sich Letzterer den Bedenkenhinweisen, muss sich der Auftragnehmer mit den Bedenken an den Auftraggeber wenden, um sich von der Haftung zu befreien.

Reaktion des Auftraggebers

Ändert der Auftraggeber aufgrund des Hinweises die Bauausführung, entsteht die Prüf- und Bedenkenhinweisobliegen- heit insoweit erneut. Teilt der Auftragge- ber die ordnungsgemäß gemeldeten Be- denken nicht, so hat der Auftragnehmer die ursprüngliche Leistung auszuführen, wird jedoch von seiner Mängelhaftung frei. Er muss die Ausführung jedoch verweigern, wenn ihrer Durchführung gesetzliche oder behördliche Bestim- mungen entgegenstehen oder Leib und Leben von Personen gefährden.

Unser Experte

Prof. Thomas Karczewski Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Rembert Rechtsanwälte rembert-rechtsanwaelte.de

IMPRESSUM: Herausgeber: hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG, Celler Straße 47, 29614 Soltau. Verantwortlicher Redakteur und verantwortlich für Anzeigen:

Achim Grete, Tel.: 05191 802-208. Redaktion: SCHAU VERLAG GmbH, Hochallee 77, 20149 Hamburg, Tel.: 040 328727-0. Realisation: abeler bollmann werbeagentur GmbH, Hofaue 39, 42103 Wuppertal, Tel.: 0202 299684-0. Druck: Gutenberg Beuys Feindruckerei GmbH, Hans-Böckler-Straße 52, 30851 Langenhagen, Tel.: 0511 8741516-0. Alle Angaben ohne Gewähr. Abweichungen/Änderungen der Produkte durch die Lieferanten vorbehalten. © hagebau.

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