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Ausgewählte Probleme der Finanzwissenschaft. Allgemeine Steuerlehre. Besteuerungsprinzipien: Äquivalenzprinzip

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Academic year: 2022

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Ausgewählte Probleme der Finanzwissenschaft Allgemeine Steuerlehre

Besteuerungsprinzipien: Äquivalenzprinzip

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Motivation

• Das Leistungsfähigkeitsprinzip bezieht sich auf die gerechte Verteilung der Steuerlast unter den Bürgern eines Staates

• Doch wie hoch sollte diese Steuerlast sein?

• Restriktive Auslegung: Gleichheit von Leistung und Gegenleistung für jeden Bürger  Äquivalenzprinzip

• Besteuerung nach dem Äquivalenzprinzip ist konsensfähig, d.h.

jeder Bürger würde zustimmen

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Literaturhinweis

• Zur Vertiefung des Stoffes aus diesem Kapitel sollten Sie in C.

Blankart, „Öffentliche Finanzen in der Demokratie“, 8. Auflage, Verlag Vahlen, Kapitel 10, Teil C lesen.

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2. DAS ÄQUIVALENZPRINZIP

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Grundidee des Äquivalenzprinzip

• Besteuerung soll so festgesetzt werden, dass die Leistung des

einzelnen Bürgers mit der Gegenleistung des Staates übereinstimmt

• Bürger sollen für die Leistungen des Staates so viel zahlen, wie sie ihnen wert sind.

• Gegenleistungen sind jedoch im Gegensatz zu Gebühren und Beiträgen nicht individuell zurechenbar.

 Äquivalenzprinzip vor allem bei Gebühren und Beiträgen relevant!

(6)

Abgrenzung: Steuern, Beiträge, Gebühren

• Steuern

– Zwangsabgaben ohne direkte Gegenleistung – Gemeinnützig

• Gebühren

– Inanspruchnahme einer besonderen Leistung – Privatnützig

– Bei Gütern anwendbar, deren Nutzen sich individuell zurechnen lässt

• Beiträge

– Entgelt für eine besondere Leistung die gruppenbezogen zurechenbar ist

– Gruppennützig

– Bei Gütern anwendbar, deren Nutzen sich gruppenmäßig zurechnen lässt

(7)

Definition von Steuern

Abgabenordnung (AO)

§ 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen, Abs. 1

• Steuern sind Geldleistungen,

• die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen

• und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen

• zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden,

• bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft;

• die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.

(8)

Äquivalenzprinzip bei privaten Gütern

• In der Praxis wird das Äquivalenzprinzip vor allem bei Gebühren umgesetzt, d.h. wenn der Staat private Güter (z.B.

Krankenhauspflege, Ausstellen eines neuen Passes) anbietet

• Äquivalenzprinzip: Leistungen sollen zu Grenzkostenpreisen abgegeben werden

– Dies entspricht der Preissetzung eines kompetitiven privaten Anbieters

• Unter bestimmten Bedingungen sind Abweichungen erforderlich – Z.B. bei Mautgütern, wenn die Durchschnittskosten fallen – Das Äquivalenzprinzip wird verletzt, wenn der Staat

Monopolgewinne erhält (z.B. Eintragung ins Grundbuch)

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Beurteilung des Äquivalenzprinzips

• Das Äquivalenzprinzip geht von der gegenwärtigen

Einkommensverteilung aus und bietet wenig Möglichkeiten, diese zu verändern

– Große Teile des staatlichen Transfersystems (Sozialhilfe,

Wohngeld, Kindergeld) können nicht mit dem Äquivalenzprinzip in Einklang gebracht werden

– Allerdings: Auch Bezieher hoher Einkommen haben u.U. eine Bereitschaft, Umverteilung zu finanzieren

• So kann es nicht der gesamten Staatsfinanzierung dienen, sollte

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3. BESTEUERUNGSPRINZIPIEN ALS

HANDLUNGSBESCHRÄNKUNGEN DES

STAATES

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Besteuerungsprinzipien und politische Ökonomie

• Oft verfolgen Regierungen bzw. Politiker Ziele, die nicht nur der Maximierung der sozialen Wohlfahrt dienen

• Leistungsfähigkeits- und Äquivalenzprinzip können auch als Handlungsbeschränkungen für die Regierung gesehen werden.

• Das Äquivalenzprinzip schränkt dabei die

Besteuerungsmöglichkeiten der Regierung deutlich stärker ein als das Leistungsfähigkeitsprinzip.

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4. FAZIT

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Fazit

• Das Äquivalenzprinzip geht von einem nicht perfekten Staat aus, der in seinen Handlungsmöglichkeiten beschränkt werden muss

• Es setzt rigorose Schranken für die Staatsfinanzierung

• Es sollte vor allem bei der Festlegung von Gebühren beachtet werden

• Historisch ist die Besteuerung weder gänzlich durch

Leistungsfähigkeits- noch durch Äquivalenzprinzip bestimmt werden. Beide Prinzipien spielen aber bis heute in der

steuerpolitischen Diskussion eine große Rolle.

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