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Pressemitteilung der BPtK: Ab 1. April: Neue psychotherapeutische Sprechstunde - Kurzfristige und umfassende Beratung bei psychischen Beschwerden

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Academic year: 2022

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Pressemitteilung   

Berlin, 27. März 2017: Ab dem 1. April können sich Menschen mit psychischen Beschwerden kurzfris‐

tig und umfassend bei einem Psychotherapeuten beraten lassen. Dafür bieten Psychotherapeuten ab  dem nächsten Monat eine Sprechstunde an, die es bisher nicht gab. Ratsuchende können dadurch  deutlich schneller als bislang einen ersten Termin erhalten.  

 

„Für Patienten sind die langen Wartezeiten auf ein erstes Gespräch bei einem Psychotherapeuten  damit Vergangenheit“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer  (BPtK). „Zukünftig ist es möglich, beim Psychotherapeuten kurzfristig abklären lassen, wie psychische  Beschwerden einzuschätzen sind“. Der Psychotherapeut ist damit ein zeitnah erreichbarer Ansprech‐

partner für alle psychischen Beschwerden und Krankheiten, bei denen ein Patient selbst nicht mehr  weiter weiß.“  

 

Insgesamt erhöht sich danach jedoch nicht die Zahl der Behandlungsplätze, sondern sie wird eher  noch knapper. Viele Patienten werden im Anschluss an die Sprechstunde weiterhin lange warten  müssen, bis sie eine ambulante Psychotherapie beginnen können.  

 

In einer psychotherapeutischen Sprechstunde erfährt der Patient zum Beispiel: 

 

 Wie sind meine psychischen Beschwerden einzuschätzen? 

 Was kann ich selbst tun, damit es mir psychisch wieder besser geht? 

 Welche weitere Beratung kann ich nutzen? 

 Brauche ich eine Kurz‐ oder Langzeittherapie, weil ich an einer psychischen Erkrankung leide? 

 Benötige ich besonders schnell Hilfe und deshalb eine Akuttherapie? 

 Ist eine Überweisung in ein Krankenhaus ratsam? 

 Bin ich weiter arbeitsfähig? 

 Ist meine Erwerbsfähigkeit gefährdet? 

 Ist eine Einzel‐ oder Gruppentherapie besser für mich geeignet? 

 

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Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann sich in einer psychotherapeutischen Sprechstunde beraten  lassen. Dafür sollte er telefonisch einen Termin verabreden und zum Gespräch seine Versichertenkar‐

te mitbringen. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist nicht notwendig. 

 

Ihr Ansprechpartner: 

Kay Funke‐Kaiser 

Presse‐ und Öffentlichkeitsarbeit  Telefon: 030. 278 785 ‐ 21  E‐Mail: presse@bptk.de 

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