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COVID-19 - Handreichung für die Landesverwaltung

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Academic year: 2022

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Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sonnenberger Straße 2/2A Telefon: (0611) 3219–0 E-Mail: poststelle@hsm.hessen.de 65193 Wiesbaden Telefax: (0611) 32719-3700 Internet: http://www.soziales.hessen.de

Das Dienstgebäude Sonnenberger Straße 2/2A ist mit den

Buslinien 1, 8 (Haltestelle: Kurhaus/Theater) und 16 (Haltestelle Kureck) zu erreichen

COVID-19 - Handreichung für die Landesverwaltung

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) steht in regelhaftem Austausch mit den zuständigen Bundes- und Landesbehörden und bewertet ständig die aktuelle Situation und Entwicklung in Bezug auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 sowie die hiermit verbundene Erkrankung COVID-19. Unter der Federführung des HMSI wurde in Hessen, zur vorausschauenden Planung, eine interministerielle Arbeitsgruppe einberufen.

Aktuell zeigt sich ein täglich wechselndes Lagebild. Viele Eigenschaften des neuartigen Coronavirus sind momentan noch nicht bekannt. Insofern können Empfehlungen nur tagesaktuell, unter regelmäßiger Anpassung, gegeben werden. Eine weltweite Ausbreitung des Erregers ist wahrscheinlich. Ergänzende Informationen stellt das Robert-Koch-Institut www.rki.de/covid-19 zur Verfügung.

Zur weiteren Vorbereitung können in den Dienststellen der hessischen Landesverwaltung insbesondere folgende Punkte erwogen werden:

- Allgemeine Hygieneempfehlungen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können über das Einhalten einer Husten- und Nies- Etikette sowie insbesondere über eine gute Händehygiene informiert werden.

Druckfertige Vorlagen stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung: www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

- Neben der Anregung zum regelmäßigen Händewaschen kann das Aufstellen von Desinfektionsspendern geprüft werden. Als Aufstellorte eignen sich sowohl Sanitärbereiche als auch insbesondere Kantineneingänge. Ergänzende Anwendungshinweise sind sinnvoll.

- Im Sinne der Unterbrechung von Infektionsketten kann die Erweiterung von Gebäudereinigungsmaßnahmen geprüft werden. Hierbei kann insbesondere ein Fokus auf die desinfizierende Reinigung von Türklinken, Aufzugstastern, Lichtschaltern, Türöffnern sowie Teeküchen gelegt werden. Mit dem Reinigungsdienstleister kann in diesem Zusammenhang insbesondere das detaillierte, praktische Vorgehen besprochen werden, um eine Verteilung von Viren durch unsachgemäße Reinigungsmaßnahmen zu unterbinden.

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