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ANFRAGE WEITERBILDUNGSZEUGNIS

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Academic year: 2022

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ANFRAGE WEITERBILDUNGSZEUGNIS

ID:____________________________

(wird von der Ärztekammer ausgefüllt)

Für die Bezeichnung:

gemäß WBO 2020 gemäß WBO 2011

(Weiterbildung wurde vor dem 1.7.2020 begonnen)

Name, Vorname, Titel:

Kontaktadresse:

Tel.-Nr. für Rückfragen*: E-Mail*:

Geburtsdatum: Geburtsort:

deutsche Approbation, erteilt am: Promotion, erteilt am:

Aktuelle Dienstanschrift:

Ich benötige die Bewertung für einen Antrag auf Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V und bitte um Weitergabe einer Kopie des Schreibens an die Kassenärztliche Vereinigung S.-H.

Ich habe nach selbstständiger Überprüfung gemäß Checkliste konkrete Fragen zu meinem Zeugnis (Angaben hierzu auf Seite 2)

_______________________________________________

(Ort, Datum) (Unterschrift)

*freiwillige Angabe

Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei:

Ggf. Schreiben anderer Ärztekammern über die Bewertung von Weiterbildungszeugnissen

Weiterbildungszeugnisse (Checkliste zur Erstellung eines Weiterbildungszeugnisses siehe Anlage)

Hinweis:

Für Nicht-Mitglieder wird die Bewertung bei Vorliegen eines berechtigten Interesses kostenpflichtig vorgenommen.

(Stand 22.09.2021)

Ärztekammer Schleswig-Holstein, KdöR, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg, Telefon 04551 803 100, Fax 04551 803 101, info@aeksh.de, www.aeksh.de (Hier ist die angestrebte Weiterbildungskompetenz gemäß Weiterbildungsordnung eintragen.)

(2)

A n h a n g

„Bewertung von Weiterbildungszeugnissen“

Name, Vorname, Titel:

Chronologische Auflistung beigefügter Zeugnisse (Kopien):

(Ohne Vorlage von Zeugnissen ist eine Bewertung nicht möglich.)

Lfd.Nr. Datum des

Zeugnisses Weiterbildung Wöchentliche

Arbeitszeit Weiterbildungsstätte

(Klinik/Praxis) Weiterbildung erfolgte in der Bezeichnung:

von bis

Konkrete Fragestellung:

Ärztekammer Schleswig-Holstein, KdöR, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg, Telefon 04551 803 100, Fax 04551 803 101, info@aeksh.de, www.aeksh.de

(3)

MERKBLATT WEITERBILDUNGSZEUGNIS

(Im nachstehenden Text wird die Berufsbezeichnung „Arzt“/„Ärzte“ einheitlich und neutral für alle Geschlechter verwendet)

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hat dem zur Weiterbildung befugten Arzt für die Dauer der Befugniserteilung eine hoheitliche Aufgabe übertragen.

In der Wahrnehmung dieser öffentlich-rechtlichen Aufgabe hat der Weiterbildungsbefugte auch die Verpflichtung, dem in Weiterbildung befindlichen Arzt die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in einem Weiterbildungszeugnis zu bescheinigen, das ausschließlich zur Vorlage bei der

Ärztekammer dient. Die Erteilung von Weiterbildungszeugnissen ist im § 9 der Weiterbildungsordnung vom 5.

Februar 2020 geregelt. Zur Erleichterung haben wir die nachfolgende Checkliste für Sie zusammengestellt:

Das Zeugnis ist grundsätzlich nach Beendigung eines Weiterbildungsabschnitts oder der gesamten Weiterbildung sowie beim Ausscheiden oder Wechsel des Weiterbildungsbefugten auf dem

Geschäftsbogen der Klinik bzw. der Praxis zu erstellen, aus dem Name und Adresse der Weiterbildungsstätte hervorgeht.

Das Zeugnis muss folgende Angaben enthalten:

Ausstellungsdatum (Weiterbildungszeugnisse dürfen nicht vordatiert werden!).

Angestrebte (Facharzt-)Qualifikation gemäß Weiterbildungsordnung.

Beginn und Ende der Weiterbildungszeit sowie Angaben zur Voll- oder Teilzeitbeschäftigung (bei Teilzeitbeschäftigung Stundenumfang der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit).

Eventuelle Unterbrechungen der Weiterbildung (z.B. längere Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, Wehr- und Ersatzdienst oder wissenschaftlicher Aufträge).

Beschreibung der Weiterbildungsstätte (Einrichtung, Abteilungen, Ausstattung und Leistungsspektrum in Diagnostik und Therapie).

Zeitlicher Ablauf und jeweilige Dauer der Rotationsabschnitte.

Gegebenenfalls Angaben zu Hospitationen (eine Hospitationsbescheinigung ist zusätzlich einzureichen).

Darlegung der erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten (in Ergänzung zu den im Logbuch dokumentierten Untersuchungs- und Behandlungszahlen) inkl. einer Bewertung der Lern- und Einsatzbereitschaft sowie der Arbeitsleistung.

Gegebenenfalls Defizite oder noch nicht vermittelte Weiterbildungsinhalte als wichtige Information für die nächste Weiterbildungsstätte/den nächsten Weiterbildungsbefugten.

Ausführliche Stellungnahme zur fachlichen Eignung des Weiterbildungsassistenten.

Alle zur Weiterbildung Befugten, die an der Weiterbildung beteiligt sind, bescheinigen die Weiterbildung in einem Zeugnis mit ihrer Unterschrift.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 04551 803-650 zur Verfügung. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise auf unserer Homepage unter www.aeksh.de.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Ihre Abteilung Ärztliche Weiterbildung der Ärztekammer Schleswig-Holstein

Stand: 01.07.2020

Ärztekammer Schleswig-Holstein, KdöR, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg, Telefon 04551 803 100, Fax 04551 803 101, info@aeksh.de, www.aeksh.de

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