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ANTRAG AUF ANERKENNUNGeiner im Ausland erworbenen Berufsqualifikation

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Academic year: 2022

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Stand: 01.07.2020

ANTRAG AUF ANERKENNUNG

einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation

(Hier bitte die angestrebte Qualifikation gemäß Weiterbildungsordnung eintragen)

Angaben zur Person:

Name, Vorname, Titel:

Kontaktadresse:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Staatsangehörigkeit: deutsche Approbation, erteilt am:

Tel.-Nr. für Rückfragen: E-Mail-Adresse:

Angaben zur erworbenen Qualifikation:

erworbener Facharzttitel im Herkunftsland:

(Bitte die wortwörtliche korrekte Übersetzung des Original-Titels angeben!)

seit: Ausstellungsdatum:

ausstellende Behörde:

ausstellendes Land:

Wie viele Jahre Weiterbildung, nach Abschluss der ärztlichen Grundausbildung, waren formal für den Erwerb dieser Qualifikation erforderlich? Jahre

Wann erhielten Sie die ausländische Anerkennung als Ärztin/Arzt? Datum:

Erklärungen:

In folgendem/n EU-Land/Ländern habe ich bereits eine entsprechende Anerkennung erhalten:

Hiermit erkläre ich, dass ich bei keiner anderen deutschen Ärztekammer den gleichen Antrag gestellt habe.

Hiermit erkläre ich, dass ich in der Ärztekammer einen Antrag gestellt habe.

(Bitte Bescheid beifügen)

_____________________________________________________________

(Ort, Datum) (Unterschrift)

Ärztekammer Schleswig-Holstein, KdöR, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg, Telefon 04551 803 100, Fax 04551 803 101, info@aeksh.de, www.aeksh.de

ObjektID: ____________________________

(wird von Ärztekammer ausgefüllt)

(2)

Seite 2/2 des Antrags auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen* vollständig bei:

Für Mitglieds-, EWR- oder Vertragsstaaten-Weiterbildung:

1. Identitätsnachweis (Kopie Ausweis/Pass),

2. tabellarische Aufstellung beruflicher Werdegang (Lebenslauf) 3. deutsche Approbationsurkunde

4. Urkunde Ihrer ausländischen Anerkennung als Arzt (Approbation im Herkunftsland) 5. Urkunde über Ihre Qualifikation im Herkunftsland

6. Konformitätsbescheinigung von der zuständigen Behörde darüber, dass die erteilte Anerkennung den Anforderungen des Artikels 25 der Richtlinie 2005/36/EG (Allgemeinmedizin: Artikel 28) entspricht, oder

 eine Gleichstellungsbescheinigung (gemäß Artikel 23 Abs. 6),

 eine Bescheinigung über erworbene Rechte (gemäß Artikel 23 Abs. 1).

Für Drittstaaten-Weiterbildung:

1. Identitätsnachweis (Kopie Ausweis/Pass),

2. tabellarische Aufstellung beruflicher Werdegang (Lebenslauf) 3. deutsche Approbationsurkunde

4. Urkunde Ihrer ausländischen Anerkennung als Arzt (Approbation im Herkunftsland) 5. Urkunde über Ihre Qualifikation im Herkunftsland

6. Welche zeitlichen- und inhaltlichen Voraussetzungen mussten Sie nachweisen, um die Facharztqualifikation im Herkunftsland zu erhalten? Wir bitten um Einreichung eines Nachweises (z. B. Weiterbildungsordnung, Curriculum, Kernlehrplan des Herkunftsstaates).

7. Nachweis zu 6. aus dem hervorgeht, dass die Weiterbildungsordnung/das Curriculum/der Kernlehrplan von Ihnen vollständig absolviert wurde

8. ausführliche Zeugnisse über Ihre Weiterbildung (sofern möglich)

9. Ihren Leistungskatalog für den Zeitraum der Weiterbildung z. B. OP-Katalog, Logbuch) 10.ausführliche Zeugnisse über die anschließende Berufserfahrung (auch in Deutschland) 11.Leistungskatalog für den Zeitraum der Berufserfahrung (z. B. OP-Katalog, Logbuch)

Sofern einzelne Unterlagen nicht beigebracht werden können, bitten wir um schriftliche Begründung.

* Die Dokumente müssen folgende Vorgaben erfüllen:

Alle Dokumente sind im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen.

Beglaubigungen von Original-Dokumenten dürfen nur von deutschen Dienstsiegel-führenden Stellen vorgenommen werden, nicht von den Übersetzern.

Für alle ausländischen Dokumente benötigen wir zusätzlich eine deutsche Übersetzung, vorgenommen von einem in Deutschland amtlich beeidigten Übersetzer (www.justiz-dolmetscher.de).

Es dürfen nur Originale übersetzt werden. Dass das Original vorgelegen hat, ist vom Übersetzer zu bestätigen.

Gemäß Gebührensatzung der Ärztekammer Schleswig-Holstein werden für diesen Antrag Gebühren erhoben.

Ärztekammer Schleswig-Holstein, KdöR, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg, Telefon 04551 803 100, Fax 04551 803 101, info@aeksh.de, www.aeksh.de

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