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Max-Planck-Gymnasium in Duisburg - Hinweise

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Academic year: 2022

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Hinweise zum Schulbetrieb auf Distanz ab 11.01.2021

• Das Schulgebäude ist täglich geöffnet und kann bei Bedarf von Ihnen zu den üblichen Zeiten genutzt werden. Das Sekretariat ist besetzt, die Schulhausmeister sind anwesend.

• Vielleicht haben Sie von Zeit zu Zeit Lust auf einen Pausenplausch ohne Maske im

"Virtuellen Lehrerzimmer"?

• Täglich wird ein Mitglied der (erweiterten) Schulleitung in der Schule anwesend sein.

• Es finden ausschließlich Klausuren und sonstige Prüfungen für die Jahrgangsstufen Q1 und Q2 statt. Die schriftlichen Arbeiten für die EF und Sek I entfallen (auch Nachschreiber)!

• Korrigierte Klassenarbeiten und Klausuren werden vorerst nicht in Präsenz zurückgegeben.

• Bislang wurden vier Kinder für die Notbetreuung, welche vom AWO-Team

übernommen wird, angemeldet. Diese Kinder nehmen somit von der Schule aus am Distanzunterricht teil. Die Klassenleitung wird entsprechend informiert.

• Für Schülerinnen und Schüler, denen zu Hause kein Endgerät zur Verfügung steht, werden Arbeitsplätze in der Schule eingerichtet. Aktuell haben 9 Familien Bedarf angemeldet, die Rückmeldefrist läuft allerdings erst Montagvormittag aus. Die Klassenleitung wird entsprechend informiert.

• Für die vor Ort anwesenden Schülerinnen und Schüler stehen im A-Gebäude aus Sicherheitsgründen ausschließlich die WCs im Gebäude, neben der Aula, zur Verfügung.

• Bitte beachten Sie, dass ab sofort am MPG in allen Situationen ein Mindestabstand von 1,80m gilt (städtische Vorgabe)!

• Mo, 11.01. und Di, 12.01. können von Ihnen bei Bedarf als Organisationstage für individuelle Vorbereitungen genutzt werden; der Distanzunterricht startet spätestens am Mittwoch, 13.01.2021. Bitte informieren Sie Ihre Lerngruppen unabhängig vom Starttermin erstmals am Mo, 11.01.21 über die Wochenplanung.

• Im Krankheitsfall gilt für Lehrkräfte sowie Schülerschaft das bekannte Verfahren.

• Bitte nehmen Sie als Klassenleitung/Stufenleitung Kontakt zu den

Erziehungsberechtigten auf, wenn ein Schüler oder eine Schülerin unentschuldigt nicht am Distanzunterricht teilnimmt.

• Bitte legen Sie am Ende der Unterrichtsphase auf Distanz eine Übersicht der Stundeninhalte in die Klassenbücher ihrer Lerngruppen.

• Der Vertretungsplan wird weiterhin geführt. "Vertretungen" im eigentlichen Sinne werden jedoch nur bei Klausuraufsichten und bei längerfristigen Fehlzeiten oder erhöhtem Betreuungsbedarf vor Ort eingesetzt.

Referenzen

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