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Das Persönliche Budget

29. September 2021

„Jetzt entscheide ich!“

(2)

Persönliches Budget 12

• Einführung am 01. Juli 2001 im SGB IX

• ab 2001 Modellprojekte (Kreis Segeberg, Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein)

• seit 01. Januar 2008 Rechtsanspruch

• seit 2018 in § 29 SGB IX – Bundesteilhabegesetz

• seit Anfang der 90er in den Niederlanden

(3)

Persönliches Budget 13

• Geldleistung

• keine neue/zusätzliche Leistung, sondern spezielle Leistungsform

• der Leistungsberechtigte bekommt das Geld auf (s)ein Konto überwiesen

• selbstorganisierte Dienstleistung - die Leistung

bezahlt der Empfänger des Persönlichen Budgets als

„Kunde“ oder als „Arbeitgeber“ dann unmittelbar selbst

an den Dienstleistenden

oder Arbeitnehmer

© Quelle: http://fotomek.de/wp-content/uploads/2016/05/3d- Männchen-Idee-Glühbirne-mit-Zahnräder-1.jpg

(4)

Persönliches Budget 14

• Mensch mit Behinderung entscheidet wann, wie, wo und von wem er Teilhabeleistungen in Anspruch nimmt

• antragsabhängige Leistung

• soll die Kosten der Sachleistung nicht übersteigen

• keine Sachleistung der Pflegeversicherung

• es besteht ein Rückkehrrecht

• Auflösung des klassischen Leistungsdreiecks

© Quelle: http://fotomek.de/wp-content/uploads/2016/05/3d- Männchen-Idee-Glühbirne-mit-Zahnräder-1.jpg

(5)

Klassisches Leistungsdreieck 15

© Quelle: http://www.gemeinsamleben-nuernbergerland.de/unterschied.html

(6)

Leistungsbeziehung im Persönlichen Budget 16

© Quelle: http://www.gemeinsamleben-nuernbergerland.de/unterschied.html

(7)

Ziele 17

• Verwirklichung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft

• mehr Eigenverantwortung für den

Leistungsberechtigten bei der Ausgestaltung seiner Leistungen

• Stärkung der Selbstbestimmung und des Selbstbewusstseins behinderter Menschen

• unterstützt den Paradigmenwechsel

(8)

Zielgruppe 18

Wer hat Anspruch auf das Persönliche Budget ?

• Jeder Menschen mit Behinderung unabhängig von Art und Ursache sowie Schwere der Behinderung

• unabhängig vom Unterstützungsbedarf

• Menschen, die von Behinderung bedroht sind

(9)

Leistungsträger 19

• gesetzliche Krankenkasse (Heilmittel-

und Hilfsmittelkatalog muss eingehalten werden)

• Pflegekasse (Pflegegeld, alles Weitere in Form von Gutscheinen)

• Rentenversicherung

• Unfallversicherung

mögliche Leistungsträger im Persönlichen Budget

(10)

101

• Jugendhilfe

• Sozialhilfe

• Integrationsamt

• Bundesagentur für Arbeit Leistungsträger

mögliche Leistungsträger im Persönlichen Budget

(11)

111

Trägerübergreifendes Persönliches Budget

© Quelle: https://www.spielenacht.ch/programm/puzzle-world/

• trägerübergreifende Komplexleistungen

• einschließlich Beratung und Unterstützung (Budgetassistenz)

• Leistungsanspruch gegenüber mehrerer Leistungsträger

• Ein Antrag reicht aus „Leistungen wie aus einer Hand“

(12)

121

Gesetzesgrundlage

• § 29 SGB IX neu Teil 1

• Budgetverordnung (BudgetV) – Verordnung zur Durchführung des § 17 Abs. 2 bis 4 des neunten Sozialgesetzbuches außer Kraft getreten

• UN-Behindertenrechtskonvention

• Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehen in die Gemeinschaft

§ 29 SGB IX

(13)

131

§29 SGB IX Teil 1 neu Persönliches Budget

(1) Auf Antrag der Leistungsberechtigten werden Leistungen zur Teilhabe durch die Leistungsform eines Persönlichen Budgets ausgeführt, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Integrationsämter beteiligt. Das Persönliche Budget wird von den beteiligten Leistungsträgern trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht. Das Persönliche Budget kann auch nicht trägerübergreifend von einem einzelnen Leistungsträger erbracht werden. […]

Gesetzesgrundlage

(14)

141

§29 SGB IX Teil 1 neu Persönliches Budget

(2) Persönliche Budgets werden in der Regel als Geldleistung ausgeführt, bei laufenden Leistungen monatlich. In begründeten Fällen sind Gutscheine auszugeben. Mit der Auszahlung oder der Ausgabe von Gutscheinen an die Leistungsberechtigten gilt deren Anspruch gegen die beteiligten Leistungsträger insoweit als erfüllt. Das Bedarfsermittlungsverfahren für laufende Leistungen wird in der Regel im Abstand von zwei Jahren wiederholt. […]

Gesetzesgrundlage

(15)

151

§29 SGB IX Teil 1 neu Persönliches Budget

(3) Werden Leistungen zur Teilhabe in der Leistungsform des Persönlichen Budgets beantragt, ist der nach § 14 leistende Rehabilitationsträger für die Durchführung des Verfahrens zuständig. […]

© Quelle: http://chronicle.augusta.com/news/2017-09-03/south- carolina-couple-sues-amazon-over-eclipse-glasses

Gesetzesgrundlage

(16)

161

§29 SGB IX Teil 1 neu Persönliches Budget

(4) Der Leistungsträger nach Absatz 3 und die Leistungsberechtigten schließen zur Umsetzung des Persönlichen Budgets eine Zielvereinbarung ab. Sie enthält mindestens Regelungen über

1. die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele,

2. die Erforderlichkeit eines Nachweises zur Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs,

3. die Qualitätssicherung sowie

4. die Höhe der Teil- und des Gesamtbudgets. […]

Gesetzesgrundlage

(17)

171

Verfahren

Antrag Zuständigkeitsklärung Bedarfsermittlung

(18)

181

Verfahren

Teilhabekonferenz/

Gesamtplankonferen z

Zielvereinbarung Bescheid

(19)

191

Verfahren

Teilhabeplan

§ 19 SGB IX

bei Leistungen verschiedener Leistungsgruppen oder

mehrerer Rehabilitationsträger

Gesamtplan

§ 117 ff. SGB IX

bei Leistungen der Eingliederungshilfe

Leistungsberechtigte müssen durchgehend beteiligt werden

(20)

201

Beratung und Aufklärung – Das A und O

gute Beratung vorab ist wichtig

es muss besprochen werden, was der Leistungsberechtigte will

erfordert Zeit und Empathie

welche Möglichkeiten gibt es für den

Leistungsberechtigten? – Selbstbestimmung

Aufklärung über Vor- und Nachteile

(21)

211

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Beratung durch die Eingliederungshilfe

umfassend und für den Leistungsberechtigten in wahrnehmbarer Form

§ 106 SGB IX

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

niedrigschwelliges Beratungsangebot und bereits vor Antragsstellung

§ 32 SGB IX

Alle Rehabilitationsträger sind verpflichtet, die behinderten Menschen umfassend über die möglichen

Rehabilitationsmaßnahmen zu informieren und sie zu beraten

§ 12 SGB IX

(22)

221

Budgetassistenz

Niemand wird als Arbeitgeber geboren

es muss vieles erlernt werden

Unterstützung besonders am Anfang wichtig

Budgetassistenz muss übers Persönliche Budget bezahlt werden

(23)

231

Budgetassistenz - § 29 Abs. 2 S. 6 SGB IX

„Persönliche Budgets werden […] so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und

Unterstützung erfolgen kann.“

© Quelle: http://chronicle.augusta.com/news/2017-09-03/south- carolina-couple-sues-amazon-over-eclipse-glasses

(24)

241

Weitere Kosten im Persönlichen Budget

• Regiekosten – Pauschale

• Rechtsberatung

• Assistenzzimmer

• Schwankungsreserve

• Lohnbüro

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251

Persönliches Budget in der Praxis

© Phil Hubbe

(26)

261

Indirektes Arbeitgebermodell

© https://www.persoenliche-assistenz-berlin.de/#das-arbeitgebermodell

(27)

361

Indirektes Arbeitgebermodell

• geringerer Verwaltungsaufwand

• mithilfe einer Assistenzorganisation

• Arbeitgeber der Assistenz ist der Dienstleister

• Assistenznehmer*in bestimmt Art und Weise der Hilfe

• Personal ist beim Dienstleister angestellt

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direktes Arbeitgebermodell

© https://www.persoenliche-assistenz-berlin.de/#das-arbeitgebermodell

(29)

291

direktes Arbeitgebermodell

• Assistenz wird durchweg selbstständig gestaltet

• ohne Hilfe

• MmB wird zum Arbeitgeber/Betrieb

• Übernahme aller Kompetenzbereiche

(30)

301

Persönliches Budget in der Praxis

• Arbeitgebermodell

• Unterstützung durch Persönliche Assistenz

• 24 Stunden jeden Tag

• Trägerübergreifendes Budget

• Betrieb im eigenen Haushalt

• Leistungen der Krankenkasse, Pflegekasse (Pflegegeld), Eingliederungshilfe, Integrationsamt

(31)

311

Persönliches Budget in der Praxis

Personalkompetenz Anleitungskompetenz

Organisationskompetenz Finanzkompetenz

Kompetenzen

(32)

321

Persönliches Budget in der Praxis

Persönliche Assistenz

Unterstützung

Arbeitgeber*in

Finanzielle Sicherheit

BEZIEHUNG

(33)

Zeit für Ihre Fragen!

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29. September 2021

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

Janine Kolbig Söhren 20 a 24253 Prasdorf

Tel.: 04344 – 300 99 66 Mobil: 0174 – 2421618 info@janine-kolbig.de www.janine-kolbig.de

© Reinhild Kassing/Quelle: https://inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter- landesteilhabebeirat/themen-und-schwerpunkte/

Referenzen

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