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Psychotherapie. Vorbereitung auf die amtsärztliche Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz

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Academic year: 2022

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Psychotherapie

Vorbereitung auf die amtsärztliche Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz

Zugelassen von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (Nr. 5116218)

© ILS Institut für Lernsysteme GmbH, Hamburg Alle Rechte vorbehalten.

Die in unseren Studienheften verwendeten Personenbezeichnungen schließen ausdrücklich alle Geschlechtsidentitäten ein. Wir distanzieren uns ausdrücklich von jeglicher Diskriminierung hinsichtlich der geschlechtlichen Identität.

Falls wir in unseren Studienheften auf Seiten im Internet verweisen, haben wir diese nach sorgfältigen Erwägungen ausgewählt. Auf die zukünf- tige Gestaltung und den Inhalt der Seiten haben wir jedoch keinen Einfluss. Wir distanzieren uns daher ausdrücklich von diesen Seiten, soweit darin rechtswidrige, insbesondere jugendgefährdende oder verfassungsfeindliche Inhalte zutage treten sollten.

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Herzlich willkommen,

ich freue mich, Sie zum Lehrgang Psychotherapie/

Vorbereitung auf die amtsärztliche Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz begrüßen zu kön- nen!

Mit dieser Lehrgangsinformation erfahren Sie alles Wichtige über Ihren Fernlehrgang – vom Aufbau über die Studienheftbearbeitung und die Online-Tests bis zu Ihrem Abschlusszeugnis.

Unsere kompetenten Fernlehrerinnen und Fernlehrer sowie das Team des Studienservice werden Ihnen als enge Ansprechpartner während Ihrer Studienzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Einen guten Start und viel Erfolg in Ihrem Lehrgang!

Ihre

Dr. (ANU) Kirsten Huter

Leiterin des Lehrinstituts für Persönlichkeitsbildung und Gesundheit

Dr. ANU Kirsten Huter hat Sprachlehrforschung, Linguistik und Japanologie studiert und über Lerntheorien promoviert.

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Psychotherapie

Vorbereitung auf die amtsärztliche Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz

Inhaltsverzeichnis

Helfen lernen. Helfen dürfen. 4

Fernunterricht beim ILS

Bearbeitung der Studienhefte 6

Lösen der Einsendeaufgaben 7

Ihre Fernlehrerinnen und Fernlehrer 8

Online-Studienzentrum (OSZ) 9

Ihr Lehrgang Psychotherapie

Themenüberblick 10 Themeninhalte 11

Webinar, Seminar und individuelles Telefontraining 18

Studienmaterialien und Studienplan 22

Abschluss Ihres Fernlehrgangs 24

Persönliche Voraussetzungen für den Fernlehrgang 26

Grundvoraussetzungen, Antragstellung und Ablauf der amtsärztlichen Prüfung 29

Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick 34

Anhang

Allgemeine Hinweise zum Bearbeiten von Einsendeaufgaben und Online-Tests 36

1121N01

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Helfen lernen. Helfen dürfen.

© WavebreakmediaMicro / 115268768 Stock.Adobe.com

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Psychotherapeutische Behandlungskompetenz mit amtlicher Zulassung

Depressionen, Angsterkrankungen, psychosomatische Störungen, oft hervorgerufen durch zunehmenden berufli- chen und privaten Stress: Immer mehr Menschen benötigen psychotherapeutische Hilfe. Weil es jedoch im deutsch- sprachigen Raum an qualifizierten Fachleuten mangelt, sind die Wartelisten der psychotherapeutischen Fachleute lang. Sie haben den ersten wichtigen Schritt gemacht, um andere dabei zu unterstützen, psychische Probleme in den Griff zu bekommen und wieder aktiv im Leben zu stehen. Denn mit diesem Lehrgang bereiten Sie sich gezielt auf die amtsärztliche Prüfung für Heilpraktiker im Bereich „Psychotherapie“ vor und erwerben genau das Know- how, das Sie brauchen, um Störungen zu diagnostizieren und zu behandeln. Freuen Sie sich auf eine vielseitige und anspruchsvolle Qualifizierung und einen verantwortungsvollen Beruf.

Sie lernen von erfahrenen Fachleuten aus der Praxis für die Praxis

In leicht verständlichen Lektionen vermitteln Ihnen erfahrene psychotherapeutische Heilpraktiker/innen und ver- sierte Fernlehrer/innen das erforderliche Fachwissen für die amtlich zugelassene psychotherapeutische Tätigkeit und die amtsärztliche Prüfung. Lehrgangsaufbau und Themenauswahl orientieren sich an der derzeit geltenden interna- tionalen Klassifikation psychischer Störungen der WHO (ICD-10). Nach dem erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs sind Sie auf dem neuesten Stand in allen wichtigen Fragen zur Diagnostik, Psychosomatik, Psychopathologie, Psy- chopharmakologie und den wichtigsten therapeutischen Verfahren und Therapieformen. Sie kennen sich mit den rechtlichen Grundlagen aus und wissen um die Standesethik Ihres angestrebten Berufs. Zahlreiche konkrete Fallbei- spiele aus der psychotherapeutischen Praxis sorgen für einen durchgehenden Praxisbezug. Um Sie zusätzlich auf die Prüfung vorzubereiten, bieten wir Ihnen gegen Ende des Lehrgangs ein fünftägiges Blockseminar sowie ein indivi- duelles Gesprächstraining an.

Sie sind bereit für einen verantwortungsvollen Beruf

Nach der bestandenen amtsärztlichen Prüfung können Sie sich auf bestimmte Therapiemethoden spezialisieren, sich als „Heilpraktiker/in für Psychotherapie“ mit einer eigenen Praxis niederlassen oder mit anderen Heilpraktikern eine Praxisgemeinschaft bilden.

Auch, wenn Sie bereits im Gesundheitswesen tätig sind – als Heilpraktiker/in, Ergotherapeut/in, Physiotherapeut/in, in der Logopädie, Pflege oder Sozialarbeit –, stellt diese Ausbildung eine fundierte und Ihr Angebot sinnvoll erwei- ternde Zusatzqualifikation dar. Beginnen Sie am besten gleich mit Ihrem ersten Studienheft oder loggen Sie sich im Online-Studienzentrum (OSZ) ein.

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Themenüberblick

Abschlusszeugnis

„Psychotherapie – Vorbereitung auf die amtsärztliche Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz“

Methoden der Psychotherapie (Teil 2)

Geschichte, Theorien, Methoden der Psychotherapie (Teil 1) Grundlagen der Pharmakologie, Psychopharmakologie

Rechtliche Aspekte und forensische Psychiatrie, Weitere Rechtskunde Heilpraktiker Störungen im Kindes- und Jugendalter, Störungen bei älteren Menschen, Suizidalität

Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen Belastungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten Psychosomatik und Neurose, Angst und Zwang

Abhängigkeitserkrankungen: Störungen durch psychotrope Substanzen Affektive Störungen:

Depression, depressive Syndrome, Manie, bipolare Störungen, schizophrene Psychosen Dokumentation, Epidemiologie, organische Psychosen

Diagnosesysteme, Allgemeine Psychopathologie Untersuchung und Befund, Allgemeine Psychopathologie

Lernmonate 1–7Lernmonate 8–15

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Themeninhalte

Dieser Fernlehrgang vermittelt Kenntnisse über psychische Störungen und über die Grundlagen ihrer Behandlung.

Er schließt mit einem Zeugnis ab, das den Erwerb umfassender Kenntnisse im Bereich der allgemeinen und speziel- len Psychopathologie sowie weiterer Kenntnisse bescheinigt.

WICHTIG:

Der erfolgreiche Abschluss dieses Fernlehrgangs berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Diese Erlaubnis kann nur durch das zuständige Gesundheitsamt oder eine andere zuständige Behörde erteilt werden.

Der Lehrgang bereitet Sie intensiv auf die amtliche Kenntnisüberprüfung vor und vermittelt Ihnen das erforderliche Wissen, die Fertigkeiten und Kompetenzen, um diese Prüfung erfolgreich bestehen zu können. Diese Prüfung ist die Voraussetzung, um eine „Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz“ zu eröffnen.

Im Amtsdeutsch heißt das so:

„Die Erteilung der Erlaubnis der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung1 – beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie – nach dem Heilpraktikergesetz.“

Lehrgangsthemen

Für die Ausbildung zum Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, liegen kein verbindlicher Themenkatalog und keine verbindliche Prüfungsordnung des Bundes oder der Länder vor.

Die Überprüfungen wurden von den Ländern an die zuständigen unteren Verwaltungsbehörden delegiert. In allen Bundesländern führen die Gesundheitsämter die Überprüfungen durch. Die Gesundheitsämter, die im Auftrag der Städte, Kreise oder Regierungsbezirke (je nach Verwaltungsstruktur) die Prüfung vornehmen, haben sich bei den Überprüfungen unverbindlich auf einen Themenkanon geeinigt, der im Internet bei den einzelnen Gesundheits- ämtern einsehbar ist.

Der Themenkanon orientiert sich

• einerseits an der ärztlichen Praxis der Psychiatrie und Psychotherapie, da die Hauptprüfer meist Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sind,

• und andererseits an den derzeit gültigen nationalen und internationalen Standards der Klassifikation psychischer Störungen.

Eng an den bestehenden Themenkanon der derzeit gültigen ICD-10 angelehnt, wurden die folgenden Themen- gebiete für diesen Lehrgang festgelegt:

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Themeninhalte

Allgemeine und spezielle Psychopathologie

Psychopathologie ist die Lehre von den Leiden der Seele. Sie beschäftigt sich mit der Erfassung der verschiedenen Formen eines krankhaft veränderten bzw. gestörten Erlebens und Verhaltens und bildet einen Teilbereich der Psy- chiatrie und der Klinischen Psychologie. Hier erhalten Sie fundierte Einblicke in die verschiedenen Krankheitsbilder und Störungen und lernen, wie jeweils die Befunde erhoben werden. Zu jedem Unterthema erhalten Sie Fallbei- spiele aus der Praxis.

Studienhefte Themen

Untersuchung und Befund, Allgemeine Psychopathologie (Teil 1) (HPPS 01A)

• Erklärung der gängigen psychiatri- schen Fachbegriffe

• Störungen des Bewusstseins

• Störungen von Aufmerksamkeit, Auffassung und Konzentration

• Gedächtnisstörungen

• Orientierungsstörungen

• Untersuchung

• Befund stellen

• Fallbeispiele Diagnosesysteme,

Allgemeine

Psychopathologie (Teil 2) (HPPS 02A)

• Denkstörungen

• Sinnestäuschungen und Wahr- nehmungsstörungen

• Sensorische Störungen

• Ich-Störungen und Entfremdungs- erleben

• Störungen der Affektivität

• Angst, Phobie und Panik

• Antriebsstörungen

• psychomotorische Störungen ·

• Kontaktstörungen

• Störungen der Intelligenz ·

• Suizidalität

• Diagnose und Diagnostikverfahren

• Fallbeispiele

Einteilung psychischer Störungen anhand der ICD-10

Die Abkürzung ICD steht für „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems“; die Ziffer 10 bezeichnet deren 10. Revision. Die Klassifikation wurde von der Weltgesundheitsorganisation erstellt. Hier erhalten Sie einen fundierten Überblick über die verschiedenen Störungen entlang der Klassifikation und lernen, diese zu erkennen und einzuordnen.

Plus Taschenführer zur ICD-10-Klassifikation psychischer Störungen. In diesem Buch werden die Symptome der einzelnen Störungen anhand klinisch-diagnostischer Leitlinien erklärt. Es dient Ihnen ab dem dritten Studienheft als Nachschlagewerk zur Vertiefung der einzelnen Symptombilder. Es wird später ein wichtiges Handwerkszeug für Sie werden.

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Studienhefte Themen

Studienhefte HPPS 03A bis 10A Begleitendes Buch ICD-10 zur Klassifikation psychischer Störungen

• Organische Störungen

• Psychotrope Substanzen.

• Schizophrenie und wahnhafte Störungen.

• Affektive Störungen.

• Neurotische Störungen.

• Verhaltensauffälligkeiten.

• Persönlichkeits- und Verhaltens- störungen.

• Intelligenzminderung

• Entwicklungsstörungen im Kinder- und Jugendalter

• Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend

• Sonstige psychische Störungen

• Fallbeispiele

Psychotherapie: Geschichte, Prinzipien und Methoden

Die Psychotherapie dient der Veränderung von belastenden Einflussfaktoren und Verhaltensmustern durch Vermitt- lung neuer emotionaler Erfahrungen und kognitiver Fähigkeiten. Hier lernen Sie, mit gezieltem Blick auf die häufig in der Prüfung gestellten Fragen, worauf die Psychotherapie basiert, welche Rolle Sigmund Freud in der Entwick- lung der Psychoanalyse gespielt hat und welche psychotherapeutischen Methoden heute zur Verfügung stehen.

Studienhefte Themen

Geschichte und Theorien der Psychotherapie (HPPS13A)

• Geschichte

• Prinzipien

• Methoden

• Verhaltenstherapi

Methoden der Psychotherapie (HPPS14A)

• Psychoanalyse

• Neopsychoanalyse

• Tiefenpsychologie

• Humanistische Verfahren

• systemische Verfahren

• Hypnotherapie

• ergänzende Therapieformen Sozialpsychiatrie; Versorgung, Prävention und Rehabilitation

• Fallbeispiele

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Themeninhalte

Therapeutische Verfahren, inkl. Indikationen/Kontraindikationen Anamnese- erhebung, psychopathologischer Befund und Dokumentation

Der Lehrgang ist so aufgebaut, dass Sie zu jeder Störung auch die Diagnosestellung und den Befund sowie die dazugehörende Indikation bzw. Kontraindikation kennenlernen. Darauf aufbauend erfahren Sie, welche Therapie jeweils angewendet wird, welche Ziele damit verfolgt werden und wie die jeweiligen Behandlungswege und -erfolge dokumentiert werden.

Studienhefte Themen

Studienhefte HPPS03A bis 10A

• Organische Störungen

• Psychotrope Substanzen

• Schizophrenie und wahnhafte Störungen

• Affektive Störungen

• Neurotische Störungen

• Verhaltensauffälligkeiten

• Persönlichkeits- und Verhaltens- störungen

• Intelligenzminderung

• Entwicklungsstörungen im

• Kinder- und Jugendalter

• Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend

• Sonstige psychische Störungen

• Medikamentöse Therapien

• Psychotherapeutische Therapien

• Psychosoziale

• Therapien

• EMDR-Methode

• Grundbausteine einer Untersu- chung:

– Behandlungsvertrag – Zweck der Anamnese – Erstgespräch

– Patiententypen im Erstgespräch · Anamneseerhebung

– Anamnese- und Befundbogen – Verlaufsbogen

– Fallbeispiele

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Suchterkrankungen

Patienten, die von Alkohol, Drogen oder Medikamenten abhängig sind, benötigen eine besondere Therapie, die als oberstes Ziel die Suchtmittelfreiheit hat. Weil diese Patientengruppe gerade in der Heilpraktiker-Praxis eine große Bedeutung hat, wird in diesem Lehrgang besonders darauf eingegangen, wie Sie Menschen mit verschiedenen Suchterkrankungen helfen können.

Studienheft Themen

Abhängigkeitserkran- kungen: Störungen durch psychotrope Substanzen (HPPS06A)

• Definition

• Möglichkeiten der Behandlung

• Entzug und begleitende Psycho- therapie

• Dokumentation

• Fallbeispiele

Psychopharmakologie

Hier geht es um die verschiedenen Wirkstoffe und Wirkungsweisen von psychoaktiven Substanzen und deren Anwendungen mit therapeutischer Zielsetzung. Als psychotrop oder psychoaktiv werden diejenigen chemischen Stoffe bezeichnet, die über ihre zentralnervösen Effekte auf Verhalten und Erleben wirken.

Wichtig: Als Heilpraktiker/in Psychotherapie dürfen Sie keine Psychopharmaka verordnen; nur Ärzte sind dazu berechtigt.

Trotzdem ist es für Sie wichtig, Basiswissen über Indikation und die Nebenwirkungen von Psychopharmaka zu haben. Zum einen, weil es in der täglichen Praxis von Vorteil ist, sich mit der Wirkungsweise der verschiedenen Substanzen auszukennen, und zum anderen, weil dieses Wissen auch in der amtsärztlichen Prüfung abgefragt wird.

Studienheft Themen

Grundlagen der Pharmakologie, Psychopharmakologie (HPPS12A)

• Grundbegriffe

• Allgemeine Wirkprinzipien

• Klassen von Psychopharmaka Antidepressiva

• Phasenprophylaktika

• Neuroleptika

• Antipsychotika

• Anxiolytika

• Hypnotika

• Antidementiva

• Psychostimulanzien

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Themeninhalte

Rechtliche Grundlagen der Tätigkeit und Standesethik

Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um in der eigenen Praxis rechtlich sicher zu handeln. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen darüber, welche Straftatbestände es in Zusammenhang mit psychiatrischen Störungen gibt und welche rechtliche Handhabe besteht, um Straftatbestände zu verhindern.

Studienheft Themen

Rechtliche Aspekte und forensische Psychiatrie, Weitere Rechtskunde Heilpraktiker (HPPS11A)

• Patientenvertrag

• Schweigepflicht

• Einsichtsrecht

• Zwangseinweisung

• Betreuung

• Häufige Straftatbestände im Zusammenhang mit psychischen Störungen

• Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde

• Berufsordnung für Heilpraktiker

• Standesethik

• Gebührenordnung und Honorare

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Empfohlenes Zusatzmaterial zur Vertiefung und Fortbildung

Das Buch „Taschenführer zur ICD-10-Klassifikation psychischer Störungen“ erhalten Sie mit Ihrem ersten Studien- paket. Hier werden die Symptome der einzelnen Störungen nochmals anhand klinisch-diagnostischer Leitlinien erklärt. Die Kapitel dieses Buchs sollten Sie parallel zu den behandelten Störungen der Studienhefte HPPS03A–10A lesen.

Diese Bücher können Ihnen zusätzlich nützlich sein:

„Grundkonzepte der Psychotherapie“ von Jürgen Kriz. Beltz Verlag, ISBN-10 3621280976

„Duale Reihe Psychiatrie und Psychotherapie“ von Möller, Laux & Deister. Thieme Verlag, ISBN-10 31311285447

„Intensivkurs – Psychiatrie und Psychotherapie“ von Lieb, Frauenknecht, Brunnhuber. Elsevier, Urban & Fischer, ISBN-10 343742131X

„Das klinische Wörterbuch – Psychrembel“. de Gruyter, ISBC-10 3110683253

„GK3 Psychiatrie: Original Prüfungsfragen mit Kommentar“ (Schwarze Reihe) von Thomas Poehlke. Thieme Verlag, ISBN-10 3132422061

„50 Fälle Psychiatrie“, von Lieb, Häßlinger u. a. Elsevier, Urban & Fischer, ISBN-10 3437433555

„Psychiatrie in Frage und Antwort“ von Volz und Spring. Elsevier, Urban & Fischer, ISBN-10 3437434136

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Einstiegs-Webinar (Online-Seminar)

Wenn Sie die ersten beiden Studienhefte (HPPS01A und HPPS02A) und die dazugehörigen Einsendeaufgaben bearbeitet haben, können Sie an einem Kennenlern-Webinar teilnehmen. Hier werden Sie von einer versierten Fernlehrerin und Psychotherapeutin begrüßt und in die Thematik des Lehrgangs eingeführt. Die Teilnahme ist frei- willig und wird nicht benotet.

Termine

Das Webinar finden in der Regel abends an einem Wochentag statt. Sie erhalten rechtzeitig mehrere Termine zur Auswahl. Es herrscht eine angenehme Lernatmosphäre, in der Sie sich mit Fragen und Anregungen einbringen sollen. Ihre Leistungen, Beiträge und Antworten werden nicht bewertet und benotet. Bitte melden Sie sich bei Inter- esse rechtzeitig an, da die Teilnehmerzahl auf 15 Teilnehmer/innen begrenzt ist. Sie können sich über das Onlinestu- dienzentrum anmelden.

Themen

• Orientierungs- und Lernhilfe im Hinblick auf die angestrebte Prüfung beim Gesundheitsamt

• Strukturierter Einstieg in und Überblick über den Lehrgang

• Grundlagen der Psychopathologie

• Diagnostik von Störungen

• Anforderungen der Gesundheitsämter

• Zeit für Ihre individuellen Fragen

Kosten

Die Gebühren sind in den Lehrgangsgebühren enthalten.

Technische Voraussetzungen

Sie benötigen entweder PC, Laptop oder Tablet, Internetempfang und möglichst ein Headset mit Mikrofon, mind.

eine Lautsprecherfunktion.

Tipp: Kommen Sie idealerweise eine Viertelstunde vor Veranstaltungsbeginn, um die Technik zu testen, also ob Ihr Kopfhörer auf die richtige Lautstärke gestellt ist u. Ä.

Webinar, Seminar und individuelles Telefontraining

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Seminar

Als sinnvolle Ergänzungen Ihres Fernstudiums bieten wir Ihnen ein Blockseminar an. Teilnahmevoraussetzung ist erfolgreiche Bearbeitung der Studienhefte HPPS01A bis 12A.

Hier vertiefen Sie Ihr Wissen, können Fragen zu einzelnen Lehrgangsthemen oder allgemein zur Psychotherapie klären, persönliche Kontakte knüpfen und sich intensiv auf die amtsärztliche Prüfung vorbereiten. Auch hier ist die Teilnahme freiwillig und wird nicht benotet.

Das Seminar wird von unserem Lehrgangspartner Dr. Migge-Seminare durchgeführt und findet in einem Tagungs- hotel oder einer Seminarherberge statt.

Zeitlicher Ablauf

(jeweils einige Stunden mit Trainer/in und einige Stunden in Kleingruppenarbeit)

Montag: 14.15 h Beginn. Begrüßung, Warming-up, erste Vorträge und Diskussionen. Ende: 21.30 Uhr.

Dienstag: 9 h: Vorträge, Diskussion, Übungen. Ende: 20 Uhr.

Mittwoch: 9 Uhr: Vorträge, Diskussion, Übungen. Ende: 20 Uhr.

Donnerstag: 9 Uhr: Vorträge, Diskussion, Übungen. Ende: 20 Uhr.

Freitag: 9 Uhr: Intensive Testsimulationen, Feedback. Ende: 14.30 Uhr.

Inhalt

• Ausführliche Besprechung des gesamten Lehrstoffes aller Studienhefte

• Vorträge, Kleingruppenübungen und Arbeitsaufträge

• Diskussion von Fallbeispielen in Kleingruppen (Symptome, Diagnosen, Ätiologie, Epidemiologie, Prognostik, Behandlung u. a.).

• Mündliche Prüfungssimulationen in Kleingruppen

Organisatorische Informationen

Zum Seminar melden Sie sich über die Online-Lernplattform unter „Mein Studium / Seminare“ an. Hier finden Sie auch genauere Informationen zu den Kosten, Anmeldefristen sowie zu Abläufen und Seminarinhalten.

Die Anmeldebestätigung erhalten Sie per Mail mit Hinweisen zum Seminarstandort, zu Unterkunftsmöglichkeiten vor Ort und Kontaktdaten zum Seminarveranstalter.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Seminarorgani- sation gern unter „Mein Studium / Seminare / Fragen zu Seminaren“ weiter.

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Webinar, Seminar und individuelles Telefontraining

Telefontraining zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

Um sich von zu Hause aus auf die mündliche Prüfung vorzubereiten, haben Sie am Ende des Lehrgangs einmalig die Möglichkeit, ein Telefontraining mit prüfungserfahrenen Fernlehrern zu absolvieren. Dazu rufen Sie die entspre- chende Sprachbox-Nummer an (Kapitel > Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick) und vereinbaren hierüber einen Termin mit dem Fernlehrer/ der Fernlehrerin.

Der „Prüfer“/die „Prüferin“ wird Ihnen dann typische Fragen stellen, mit Ihnen eine Prüfung simulieren und Ihnen eine qualifizierte Rückmeldung geben. Inhaltlich und zeitlich kann Ihre reale Prüfung natürlich völlig von der Prü- fungssimulation am Telefon abweichen. Aber um zu erfahren, wie Sie auf mündlich gestellte Fragen reagieren, wie Sie eine Prüfungssituation meistern und wo Sie vielleicht noch Wissenslücken haben, kann das Telefontraining für Sie sehr hilfreich sein.

Seien Sie zu diesem Termin bitte inhaltlich sehr gut vorbereitet – als würden Sie in die wirkliche Prüfung gehen!

Planen Sie bitte ca. 45 Minuten Zeit für das Telefonat ein!

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Studienmaterialien und Studienplan

Studienheft/Lerneinheit (in der Regel inkl. Einsendeaufgabe)

Seminar/Webinar

Studienmonat

Studienheft Kurzbez. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Untersuchung und Befund, Allgemeine Psychopathologie (Teil 1) HPPS01A OT*

 

Diagnosesysteme, Allgemeine Psychopathologie (Teil 2) HPPS02A

 

Einführungswebinar (nicht verpflichtend)

Dokumentation, Epidemiologie, organische Psychosen HPPS03A OT*

Affektive Störungen (Teil 1): Depression, depressive Syndrome HPPS04A

Affektive Störungen (Teil 2): Manie, bipolare Störungen, schizophrene Psychosen HPPS05A OT*

Abhängigkeitserkrankungen: Störungen durch psychotrope Substanzen HPPS06

Psychosomatik und Neurose, Angst und Zwang HPPS07A OT*

Belastungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten HPPS08A

Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen HPPS09A OT*

Störungen im Kindes- und Jugendalter, Störungen bei älteren Menschen, Suizidalität HPPS10A

Rechtliche Aspekte und forensische Psychiatrie, Weitere Rechtskunde Heilpraktiker HPPS11A OT*

Grundlagen der Pharmakologie, Psychopharmakologie HPPS12

Geschichte, Theorien, Methoden der Psychotherapie (Teil 1) HPPS13A OT*

Methoden der Psychotherapie (Teil 2) HPPS14A

Seminar „Prüfungsvorbereitung“ (nicht verpflichtend, kostenpflichtig)

*Online-Tests (OT): Nach dem Beenden der Studienhefte HPPS01A, 03A, 05A, 07A, 09A, 11A und 13A (= Studienhefte mit ungerader Nummer) absolvieren Sie jeweils einen Online-Test. Sie finden alle Tests im Online- Studienzentrum. Wählen Sie dafür das betreffende Heftkürzel aus und klicken Sie auf den Link „Online-Test öffnen“.

Bearbeitungshinweise zu den Einsendeaufgaben und Online-Tests finden Sie im Kapitel > Allgemeine Hinweise zur Bearbeitung von Einsendeaufgaben und Online-Tests.

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Studienheft/Lerneinheit (in der Regel inkl. Einsendeaufgabe)

Seminar/Webinar

Studienmonat

Studienheft Kurzbez. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Untersuchung und Befund, Allgemeine Psychopathologie (Teil 1) HPPS01A OT*

 

Diagnosesysteme, Allgemeine Psychopathologie (Teil 2) HPPS02A

 

Einführungswebinar (nicht verpflichtend)

Dokumentation, Epidemiologie, organische Psychosen HPPS03A OT*

Affektive Störungen (Teil 1): Depression, depressive Syndrome HPPS04A

Affektive Störungen (Teil 2): Manie, bipolare Störungen, schizophrene Psychosen HPPS05A OT*

Abhängigkeitserkrankungen: Störungen durch psychotrope Substanzen HPPS06

Psychosomatik und Neurose, Angst und Zwang HPPS07A OT*

Belastungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten HPPS08A

Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen HPPS09A OT*

Störungen im Kindes- und Jugendalter, Störungen bei älteren Menschen, Suizidalität HPPS10A

Rechtliche Aspekte und forensische Psychiatrie, Weitere Rechtskunde Heilpraktiker HPPS11A OT*

Grundlagen der Pharmakologie, Psychopharmakologie HPPS12

Geschichte, Theorien, Methoden der Psychotherapie (Teil 1) HPPS13A OT*

Methoden der Psychotherapie (Teil 2) HPPS14A

Seminar „Prüfungsvorbereitung“ (nicht verpflichtend, kostenpflichtig)

Einsendeaufgaben: Zusätzlich bearbeiten Sie insgesamt sieben schriftliche Einsendeaufgaben, die sich inhaltlich auf jeweils zwei Studienhefte beziehen. Die Einsendeaufgaben finden Sie hinten in den Studienheften HPPS02A, 04A, 06A, 08A, 10A, 12A und 14A (= Studienhefte mit gerader Nummer) und darüber hinaus als beschreibbare

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Abschluss Ihres Fernlehrgangs

Das Abschlusszeugnis

Nach dem erfolgreichen Bearbeiten der Online-Tests und Einsendeaufgaben erhalten Sie von uns das Abschluss- zeugnis „Psychotherapie – Vorbereitung auf die amtsärztliche Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz“.

Hierfür müssen die Einsendeaufgaben mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet worden sein.

Es belegt Ihre erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse. Neben einer detaillierten Übersicht aller absolvierten Fach- gebiete enthält es eine Gesamtnote, die sich aus dem Notendurchschnitt aller eingereichten Einsendeaufgaben zusammensetzt.

Sollten Sie bereits im Laufe Ihres Lehrgangs eine Bestätigung über Ihre bislang erbrachten Leistungen benötigen, können Sie auf Anfrage ein Zwischenzeugnis erhalten, das Ihnen beispielsweise bei Bewerbungen von großem Nutzen sein kann.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen das Dokument auch als international verwendbares Certificate in englischer Sprache aus.

WICHTIG:

Das Zeugnis der Fernschule berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde oder zum Führen der Berufs- oder Tätigkeitsbezeichnung „Psychotherapeut/in“ oder „Psychotherapie“.

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Persönliche Voraussetzungen für den Fernlehrgang

Um diesen Fernlehrgang erfolgreich absolvieren zu können, empfehlen wir ein Mindestalter von 23 Jahren und zumindest einen mittleren Bildungsabschluss (vergleichbar Sekundarstufe I).

Die amtliche Kenntnisüberprüfung kann erst ab einem Alter von 25 Jahren erfolgen (siehe auch Kapitel > Grund- voraussetzungen, Antragstellung und Ablauf der amtsärztlichen Prüfung). Berufserfahrung im psychosozialen Bereich ist sehr hilfreich, jedoch nicht zwingend erforderlich.

Sie sollten psychisch gesund sein. Wenn Sie an einer psychischen Störung gelitten haben oder leiden, empfehlen wir Ihnen dringend, Ihr Vorhaben mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt oder Ihrer Psychotherapeutin/Ihrem Psychotherapeuten zu besprechen. Eine psychische Störung kann dazu führen, dass Antragsteller/innen nicht zur amtlichen Kenntnis- überprüfung zugelassen werden. Auch eine schwere körperliche Erkrankung und Leistungsminderung kann dazu führen, dass die Zulassung zur amtlichen Prüfung verweigert wird.

An unserem Fernlehrgang können Sie jedoch trotzdem teilnehmen, auch wenn Sie an einer schweren Erkrankung leiden.

Wir empfehlen Ihnen, Grundkenntnisse der allgemeinen Psychologie zu erwerben. Dies kann durch ein Lehrbuch geschehen; gründliche Kenntnisse erwerben Sie durch den Fernlehrgang „Grundwissen Psychologie“.

Wir halten es außerdem für höchst hilfreich, wenn Sie parallel, vor oder nach dem Psychotherapie-Lehrgang Kom- munikations-, Coaching- und Therapiemethoden kennenlernen. Eine Möglichkeit dazu bietet unser Fernlehrgang

„Psychologische/r Berater/in – Personal Coach“. Dort werden verschiedene psychotherapeutische Methoden vorgestellt und anhand umfangreicher Fallbeschreibungen intensiv bearbeitet und diskutiert. Darüber hinaus erler- nen Sie im empfohlenen Lehrgang zahlreiche Techniken und Methoden aus der tiefenpsychologischen Therapie, der kognitiven Verhaltenstherapie, dem NLP und der systemischen Therapie. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten werden in Ihrer späteren Berufspraxis als Psychotherapeut/in sehr hilfreich für Sie sein.

Fortbildung nach dem Fernlehrgang

Wenn Sie diesen Fernlehrgang erfolgreich absolviert haben, sind Sie sehr gut auf die amtsärztliche Prüfung vorbe- reitet.

Wir möchten Sie jedoch schon jetzt darauf hinweisen, dass Sie dann zwar gute Befunde und Diagnosen stellen und auch präzise Auskunft darüber geben können, wie eine psychische Störung einzuschätzen und mit welcher

Methode sie zu behandeln ist. Allerdings fehlt Ihnen noch jegliche Behandlungspraxis. Nach dem Studienabschluss beginnt ein anderer Teil der Ausbildung – nämlich die Praxis.

Einige wenige psychotherapeutisch tätige Heilpraktiker/innen gehen nach ihrer Prüfung einen einfachen Weg und besuchen lediglich einige Wochenendkurse, beispielsweise im Handauflegen oder in Fantasiereisen. Diese Metho-

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den wenden sie dann bei allen ihren Patienten an. Solch ein Vorgehen ist nicht seriös und entspricht auch nicht der Berufsordnung für Heilpraktiker.

Nach dem Fernlehrgang sollten Sie sich für eine oder mehrere Methoden entscheiden, in denen Sie sich schwer- punktmäßig fortbilden. Eine Methodenfortbildung sollte niemals weniger als 50 Präsenzstunden und 100 Lektüre- stunden umfassen; besser ist jedoch ein Minimum von 130 Präsenzstunden. Wenn Sie eine solche Ausbildung absolviert haben, können Sie beginnen, die Methode unter kontinuierlicher Supervision einer Ausbilderin/eines Ausbilders bei Ihren Patientinnen und Patienten anzuwenden und dadurch Berufspraxis in der Methode zu erwer- ben.

Folgende wissenschaftlich anerkannte Verfahren können beispielsweise gewählt werden:

Psychotherapeutische Hauptmethoden (mehr als 130 Ausbildungsstunden)

• Verhaltenstherapie

• Psychoanalyse

• Psychodynamische Therapie (sogenannte Tiefenpsychologie)

• Hypnotherapie und Hypnose

• Klientenbezogene Gesprächspsychotherapie

• Psychodrama und Psychodrama-Aufstellungen (z. B. tiefenpsychologisch orientiert)

• Systemische Therapie (nicht zu verwechseln mit „Aufstellungen nach Hellinger“) und viele andere …

Viele psychotherapeutisch tätige Heilpraktiker/innen belegen kleinere Zusatzausbildungen in Methoden, die nicht immer wissenschaftlich anerkannt sind. Manche dieser Verfahren werden von wissenschaftlich orientierten Perso- nen abgelehnt, manche werden in der Gesellschaft kontrovers diskutiert. Wenn man jedoch gesetzeskonform arbeitet und sich nicht sittenwidrig verhält, ist die Anwendung solcher Zusatzmethoden statthaft. Prüfer/innen und Krankenkassen ziehen die wissenschaftlich anerkannten Verfahren allerdings sehr klar vor.

Zusatzmethoden (oftmals unter 50 Ausbildungsstunden)

• Energiearbeit

• Hypnose

• imaginative Verfahren unterschiedlicher Ausprägung u. v. a.

Jede/r psychotherapeutisch tätige Heilpraktiker/in kann sich einen Tätigkeitsschwerpunkt wählen. Solche Tätigkeits- schwerpunkte können beispielsweise sein: Traumatherapie, psychotherapeutische Schmerztherapie, Hypnose zur Geburtserleichterung, Depressionsbehandlung, Suchtbehandlung usw. Die Wahl solcher Schwerpunkttätigkeiten kann problematisch sein, da den Patientinnen und Patienten damit suggeriert wird, dass eine spezielle Erfahrung in

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geben, wenn Sie über ausreichende, langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen oder wenn für potenzielle Patientinnen und Patienten eindeutig erkennbar ist, dass dieser Tätigkeitsschwerpunkt aus Ihren Neigungen ent- standen ist und nicht aus einer besonderen Expertise.

Wenn Sie sich in einer Hauptmethode intensiv fortgebildet und wenn Sie einzelne Zusatzmethoden erlernt haben, unterliegen Sie trotzdem weiterhin der Fortbildungspflicht. Sie sollten daher dokumentieren, welche Fachpublikatio- nen (Bücher, Zeitschriften) Sie lesen, welche Fortbildungen Sie besuchen, an welchen Qualitätszirkeln oder Supervi- sionsveranstaltungen Sie teilnehmen.

Wir empfehlen Ihnen den „Verband der Heilpraktiker für Psychotherapie“: www.pshp-verband.de.

Dort haben Sie auch die Möglichkeit, nach Ihrem Studium oder der Prüfung anerkannte Seminare zu belegen:

Selbsterfahrung, psychologische Beratung, Hypnotherapie, kognitives Umstrukturieren, das sogenannte Klopfen von Energiepunkten u. a.

Persönliche Voraussetzungen für den Fernlehrgang

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Für wen ist die Prüfung verpflichtend?

Wer die Heilkunde beruflich ausüben möchte, ohne Arzt, Ärztin oder psychologische/r Psychotherapeut/in zu sein, bedarf der behördlichen Erlaubnis.

Ausgenommen von einer zusätzlichen Prüfung sind Berufe innerhalb der Heilkunde, die Zielaufträge von Ärzten erhalten oder die innerhalb ihrer eigenen festgeschriebenen heilkundlichen Berufskompetenz tätig sind (Kranken- pflege, Logopädie, Physiotherapie u. a.).

Wollen diese Personen jedoch außerhalb ihres Berufes und frei von ärztlichen Zielaufträgen tätig werden, müssen sie ebenfalls die „Heilpraktikerprüfung“ ablegen.

Personen, die außerhalb der Heilkunde Beratung in sozialen Konflikten anbieten (z. B. Eheberatung, Familienbera- tung, Karriereberatung, Mobbingberatung, schulpsychologische Beratung u. a.), unterliegen nicht der Erlaubnis- pflicht.

Diese Personen können sich ohne behördliche Erlaubnis „Psychologische/r Berater/in“ nennen.

Wo wird geprüft?

Die Umsetzung des sogenannten Heilpraktikergesetzes ist Ländersache. Die Gesundheits- und Sozialministerien und höheren Verwaltungsstellen der Länder haben die Durchführung der Prüfungen an untere Verwaltungsbehör- den delegiert (Kreise, Städte, Regierungsbezirke), hier sind die Gesundheitsämter mit der Prüfung beauftragt. In einigen Bundesländern oder Regierungsbezirken wird die Prüfung nur zentral von wenigen Gesundheitsämtern vorgenommen.

In jedem Bundesland gibt es andere Regelungen und Prüfungsorte sowie andere Wege zur Prüfung.

Wichtig: Sie sollten sich bitte direkt bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. Informieren Sie sich im Internet mit dem Suchbegriff: Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie [dann: Ihr Bundesland].

Wenn Ihr Bundesland die Prüfung zu selten durchführt, besteht evtl. die Möglichkeit, durch einen (geplanten) Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland die Prüfung am neuen oder geplanten Wohnort durchzuführen.

Einige Gesundheitsämter verlangen hierfür keine Ummeldung, sondern lediglich die schriftliche Bestätigung, dass ein Prüfling ernsthaft plant, sich im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes niederzulassen.

Viele Bundesländer führen mehrmals jährlich zunächst eine schriftliche Prüfung durch (oft in der Landeshauptstadt, Ende März und Mitte Oktober).

Wer diese schriftliche Prüfung besteht, kann die mündliche Prüfung absolvieren, die oft wohnortnäher in einem Gesundheitsamt stattfindet.

Grundvoraussetzungen, Antragstellung und

Ablauf der amtsärztlichen Prüfung

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Folgende Mindestkriterien müssen von Bewerbern erfüllt werden, die sich für die amtliche Kenntnisüberprüfung zur Erlaubnis der Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, anmelden möchten:

Mindestvoraussetzungen

• vollendetes 25. Lebensjahr

• mindestens Hauptschulabschluss

• psychische und körperliche Gesundheit

• keine anhängigen Strafverfahren oder Vorstrafen, die die sittliche Zuverlässigkeit infrage stellen

• deutsche Staatsangehörigkeit bzw. EU-Staatsbürgerschaft (mit Wohn- und Arbeitsort Deutschland)

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Zur Antragstellung sind meist folgende Belege einzureichen (es gibt in jedem Bundesland spezielle Vorgaben):

• Geburtsurkunde und Auszug aus dem Meldebuch

• Nachweis der Staatsangehörigkeit

• Auszug aus dem Familienbuch (der Eltern; bei Verheirateten aus dem eigenen Familienbuch)

• kurzer Lebenslauf

• Schulabschlusszeugnisse (mindestens Hauptschule)

• Führungszeugnis für Behörden (erst beantragen, wenn der Prüfungstermin feststeht, da es zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als zwei bis drei Monate sein darf – je nach Prüfungsamt); zusätzlich die Erklärung, dass keine Strafverfahren oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen anhängig sind

• Ärztliches Attest über den psychischen und körperlichen Gesundheitszustand (Je nach Amt kann gelten, dass das Attest nicht älter als ein bis drei Monate sein darf.)

• Erklärung darüber, dass bisher bei keiner anderen Behörde ein entsprechender Antrag eingereicht wurde

• Nachweis einer fachbezogenen Aus- und Fortbildung (das Zeugnis dieses Lehrgangs gilt als solcher Nachweis)

Die Nachweise müssen in der Regel als beglaubigte Kopien eingereicht werden. Für Diplom-Psychologen, die ihre Heilkundeerlaubnis nicht nach dem Psychotherapeutengesetz erwerben möchten (Dauer oft 3–5 Jahre und Kosten von circa 20 000 bis 50 000 Euro), sondern nach dem Heilpraktikergesetz, gibt es meist Sonderregelungen, die für jedes Bundesland erfragt werden müssen.

Für alle anderen Berufsgruppen gibt es in der Regel keine Sonderregelungen, Vereinfachungen oder Anrechnungen von Vorleistungen.

Wichtig: In jedem Bundesland existieren unterschiedliche Prüfungsregelungen. Daher ist es erforderlich, dass Sie sich frühzeitig bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt erkundigen und dort die relevanten Informationen einholen.

Oftmals gibt es hierfür ein Merkblatt des Gesundheitsamtes oder des zuständigen Landesamtes. Die meisten Bun- desländer informieren auch im Internet über ihre gerade aktuellen Prüfungsregelungen.

Grundvoraussetzungen, Antragstellung und

Ablauf der amtsärztlichen Prüfung

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Wann muss der Antrag gestellt werden?

Art und Termine der Antragstellung sind in jedem Gesundheitsamt unterschiedlich. Einige Gesundheitsämter neh- men laufend Anträge an und führen Prüfungen in ausreichendem Umfang durch. Andere Bundesländer oder ihre Gesundheitsämter nehmen nur in festgesetzten Zeiträumen Anträge an und führen Prüfungen erst nach einer Antragsfrist von einem Jahr oder mehr durch. Andere Bundesländer stellen nur sehr wenige Prüfungsplätze zur Verfügung. Wenn diese belegt sind, werden keine Anfragen oder Anträge mehr entgegengenommen. So können in einigen Bundesländern Wartezeiten von zwei Jahren entstehen, bis sich eine Möglichkeit zur Prüfung ergibt.

Dies ist jedoch die Ausnahme.

Daher ist es wichtig, dass Sie sich bereits zu Beginn des Studiums genau erkundigen, wann, wo und wie die Anträge in Ihrem Bundesland oder bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt einzureichen sind.

Wie wird die Prüfung durchgeführt?

In den meisten Gesundheitsämtern besteht die Prüfung zum „Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psycho- therapie“ aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Eine Zulassung zur mündlichen Überprüfung erfolgt nur, wenn die schriftliche Überprüfung bestanden wurde.

In einigen wenigen Gesundheitsämtern wird die Prüfung ausschließlich mündlich durchgeführt.

Die schriftliche Überprüfung findet häufig in Form von sogenannten Multiple Choice-Fragen statt. Möglich sind aber auch die Klausur- oder Testform.

Die mündliche Prüfung dauert in der Regel 45 Minuten, kann aber auch bis zu zwei Stunden dauern.

Meist wird ein Prüfling allein geprüft, gelegentlich werden auch mehrere Kandidaten gleichzeitig geprüft.

Die Prüfung wird von einem Gremium durchgeführt, das meist aus einem Beamten der Gesundheitsbehörde, dem Amtsarzt, einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und zwei Heilpraktikern (Psychotherapie) als Beisitzern besteht. Auch hier weichen die Regelungen in den einzelnen Gesundheitsämtern voneinander ab.

Kosten der Prüfung

Sie müssen mit durchschnittlichen Prüfungskosten von etwa 500–700 € rechnen. Die Gebühren fallen meist bereits bei Antragstellung an. Bei jeder Wiederholungsprüfung muss diese Prüfungsgebühr in der Regel nochmals entrich- tet werden.

Berufsbezeichnungen

Wenn Sie das Zeugnis durch die Fernschule erworben haben und die amtliche Kenntnisüberprüfung nicht anstre- ben, dürfen Sie sich nicht „Psychotherapeut/in“ nennen und den Eindruck erwecken, Sie hätten durch den Fern- lehrgang eine Berufsbezeichnung erworben. Im Rahmen einer Fort- oder Weiterbildungsliste Ihres Lebenslaufes können Sie selbstverständlich erwähnen, dass Sie erfolgreich am „Fernlehrgang Psychotherapie“ teilgenommen und hierdurch umfassendes Wissen und solide Kenntnisse im Bereich der Psychotherapie erworben haben.

Wenn Sie parallel oder vor dem Fernlehrgang „Psychotherapie“ den Fernlehrgang „Psychologischer Berater/Perso- nal Coach“ erfolgreich absolviert haben, können Sie die Berufsbezeichnungen „Personal Coach“ oder

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Welche Bezeichnungen darf ich ohne amtliche Prüfung und ohne amtliche Erlaubnis führen?

Sie dürfen schreiben: „Erfolgreich absolvierter Fernlehrgang Psychotherapie (zur Vorbereitung auf die amtliche Kenntnisprüfung und zur Vermittlung umfassender Kenntnisse im Bereich der allgemeinen und speziellen Psycho- pathologie und der Psychotherapie)“.

Möglich sind auch die Bezeichnungen und Formulierungen, die auf dem Zeugnis der Fernschule genannt sind, z. B.

„Psychologische/r Berater/in“ oder „Personal Coach“ (nach Abschluss des gleichnamigen Fernlehrgangs).

Nicht erlaubt: „Beratender Psychologe“, da hierdurch der Eindruck entstünde, Sie hätten Psychologie studiert.

Wenn Sie die amtliche Kenntnisüberprüfung („die amtsärztliche Prüfung“) erfolgreich absolviert und von der zuständigen Behörde die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung – beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie – erhalten haben, dann sollten Sie Ihre zukünftige Tätigkeitsbezeichnung oder Ihre Berufsbezeich- nung so wählen, wie es der Text auf der Erlaubnisurkunde vorgibt. Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern sind unterschiedlich und wandeln sich ständig. Bevor Sie ein Praxisschild, einen Flyer oder einen Branchenbuchein- trag in Auftrag geben, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Gesundheitsamt, ob die gewünschte Formulierung recht- lich unbedenklich ist. So kann beispielsweise die Bezeichnung „Psychotherapeutische Praxis“ unzulässig sein, weil hierdurch eine Verwechslung mit der Praxis eines Psychologen möglich ist.

Bisher wurden in den deutschen Bundesländern Erlaubnisurkunden mit folgenden Tätigkeits- oder Berufsbezeichnungen vergeben:

• Baden-Württemberg: „Heilpraktiker, eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie“, „Psychotherapeutischer Heilpraktiker“, „Heilpraktiker (Psychotherapie)“

• Bayern: Erlaubnis zum Führen einer „Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz“

• Berlin: „Heilpraktiker (Psychotherapie)“

• Bremen: zurzeit führt Bremen keine Überprüfungen mehr durch; vorher hieß die Bezeichnung: „Heilpraktiker, eingeschränkt auf Psychotherapie“

• Hamburg: „Psychotherapeutischer Heilpraktiker“

• Hessen: „Heilpraktiker, eingeschränkt für Psychotherapie“

• Mecklenburg-Vorpommern: Überprüfung zurzeit nur für Diplom-Psychologen: „Heilpraktiker, eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie“

• Niedersachsen: „Heilpraktiker beschränkt auf Psychotherapie“, zentrale Prüfung beim Sozialministerium in Lüne- burg Nordrhein-Westfalen: „Heilpraktiker/in (Psychotherapie)“ oder „Heilpraktiker/in, beschränkt auf Psychothe- rapie“

• Rheinland-Pfalz: „Heilpraktiker, eingeschränkt für Psychotherapie“

• Saarland: „Psychotherapeutischer Heilpraktiker“, „Heilpraktiker (Psychotherapie)“„Heilpraktiker, eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie“

• Sachsen-Anhalt: „Heilpraktiker/in, beschränkt auf Psychotherapie

• Sachsen: „Heilpraktiker für den Bereich der Psychotherapie“

• Schleswig-Holstein: „Psychotherapeutischer Heilpraktiker“, „Heilpraktiker für Psychotherapie“

• Thüringen: „Heilpraktiker, eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie“

Grundvoraussetzungen, Antragstellung und

Ablauf der amtsärztlichen Prüfung

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Diese Angaben sind ohne Gewähr. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Gesundheitsamt, da die Regelungen immer wieder geändert wurden und voraussichtlich auch werden.

Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut/in“ ist nach § 1 Abs. 1 des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG)von 1999 ausschließlich Ärzten und psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychothera- peuten vorbehalten. Auch die Tätigkeitsbezeichnung „Psychotherapie“ (ohne weitere Erklärungen wie beispiels- weise „nach dem Heilpraktikergesetz“) ist diesen Berufsgruppen vorbehalten.

Die Standesordnung der deutschen Heilpraktikerverbände sowie Aktualisierungen und weitere Ausführungen, z. B. zum Thema Werbung, können Sie auf der Internet-Seite des VFP, Verband Freier Psychotherapeuten, einsehen.

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„Analysieren Sie“, „Untersuchen Sie“, „Entscheiden Sie“

Hier ist eine genauere Verdeutlichung des Sachverhalts und eine umfangreichere Begründung gefordert. Gern dürfen Sie auch eigene Gedanken formulieren. Schreiben Sie in ganzen Sätzen.

„Nehmen Sie kritisch Stellung“

Hier wird eine Benennung der Vor- und Nachteile oder des Für und Wider erwartet. Daraufhin sollte kurz eine eigene Stellungnahme erfolgen. Schreiben Sie in ganzen Sätzen.

„Worin unterscheiden sich“, „Grenzen Sie xy von yz ab“

Hier sind der oder die Unterschiede dieser Aspekte bzw. Argumente zu verdeutlichen. Sie sind aus dem Lern- stoff oder aus eigenen Überlegungen abzuleiten. Schreiben Sie in ganzen Sätzen.

„Berechnen Sie xy / Erläutern Sie das Ergebnis“

Hier muss eine genaue Berechnung mit klar nachvollziehbaren Rechenschritten erfolgen. Das Ergebnis ist in einem Extrasatz aufzuführen und – je nach Fragetext – auf seine Bedeutung für die Fragestellung zu erläutern und auch zu bewerten.

„Überlegen Sie, welche Maßnahmen/Möglichkeiten zur Verfügung stehen“,

„Welche Punkte müsste/könnte man anführen“

Zählen Sie hier mindestens zwei (gerne mehr) eigens entwickelte oder aus dem Lernstoff bzw. eigener Recherche übernommene Maßnahmen, Möglichkeiten oder Punkte auf. Erläutern Sie die einzelnen genann- ten Aspekte mit jeweils mindestens zwei bis drei Sätzen.

Eigene Formulierungen verwenden

Das Abschreiben von Textpassagen aus dem Studienheft ist keine effektive Übung des Lernstoffs. Sie bereiten sich am besten vor, indem Sie alle Fragen mit eigenen Worten beantworten. Allenfalls nach der eigenen Formulierung der Antwort sollte man mit dem Studienheft den eigenen Text kontrollieren.

Anzahl der aufzuführenden Argumente

Ist in der Fragestellung nichts anderes genannt, sollten immer so viele Argumente, Gründe, Aspekte genannt wer- den, wie der Lernstoff beinhaltet.

Generell gilt: Wird nach einer Mehrzahl an Aspekten gefragt, sind auch mind. zwei Punkte aufzuführen. Je mehr Aspekte Sie aufführen, desto besser und gegebenenfalls mehr Punkte. Wird konkret nach den wichtigsten 3 Aspek- ten, den für Sie 3 zentralen Aspekten etc. gefragt, dann beschränken Sie sich selbstverständlich auf die wichtigsten drei, die Sie persönlich auswählen.

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Quellenangaben: So zitieren Sie richtig und professionell

Verwenden Sie fremde Texte nur, wenn Sie ausdrücklich zitieren wollen. In dem Falle beachten Sie folgenden Zitier- regeln. Zitieren sollten Sie grundsätzlich sehr sparsam und nur, wenn Sie die Notwendigkeit begründen können.

Beachten Sie: Verwenden Sie fremde Texte nicht ohne Kennzeichnung als Zitat. Dies kann als Täuschungsversuch gewertet werden.

Wörtliche Zitate

Wenn Sie ein Zitat wörtlich übernehmen, markieren Sie dies durch Anführungszeichen. Auslassungen aus dem Zitat kennzeichnen Sie durch drei Punkte in eckigen Klammern. Nach dem Zitat geben Sie die Quelle in (runden) Klam- mern an:

„Unter der Netiquette […] versteht man das gute oder angemessene und achtende (respektvolle) Benehmen in der technischen (elektronischen) Kommunikation. Der Begriff […] wird […] mittlerweile für alle Bereiche in Datennetzen verwendet.“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Netiquette [Stand: 16.01.2017])

Sinngemäße Zitate

Wenn Sie einen Gedanken nur aufgreifen und umschreiben, aber nicht wörtlich zitieren, machen Sie dies durch ein paar einführende Worte deutlich. Auch hier geben Sie die Quelle in Klammern an:

Laut Schulz von Thun haben fast alle Nachrichten die Funktion, auf den Empfänger Einfluss zu nehmen (Schulz von Thun, Friedemann: Miteinander reden 1, Rowohlt Verlag, Reinbek, 2003, S. 29).

Wenn Sie dieselbe Quelle noch einmal verwenden, müssen Sie natürlich nicht den gesamten Titel noch einmal angeben. Schreiben Sie dann einfach: (Schulz von Thun, S. 37).

Gestaltung von Literaturangaben

Die Literaturangabe muss so gestaltet sein, dass Ihr Fernlehrer/Ihre Fernlehrerin die Quelle ausfindig machen und das Zitat nachvollziehen kann. Dazu sind notwendig:

• bei Büchern: Autor, Titel, Verlag, Verlagsort, Jahr, Seite

Birkenbihl, Vera F.: Kommunikationstraining. Moderne Verlagsgesellschaft, Landsberg am Lech, 2007, S. 35

• bei Zeitschriften: Autor des Zitats: Titel des Aufsatzes. Zeitschriftentitel, Erscheinungsdatum, Seite Gnahs, Dieter: Übergänge als Testfall. Das Konzept des lebenslangen Lernens und die Durchlässigkeit des Bildungssystems. In: DIE Zeitschrift für Erwachsenenbildung, 2007/1, S. 28–31

• bei Texten aus dem Internet: Autor (wenn möglich): Titel des Textes. URL [Abrufdatum]

Sorge, Nils-Viktor: Geldregen für die Klima-Gewinner.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,483869,00.html [Stand: 16.01.2017]

Weitere Hilfestellungen für wörtliches und sinngemäßes Zitieren erhalten Sie auf den Seiten

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