• Keine Ergebnisse gefunden

206. Erweiterungscurriculum Psychoanalytische Psychotherapie und andere Formen psychoanalytischer Praxis (PaP)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "206. Erweiterungscurriculum Psychoanalytische Psychotherapie und andere Formen psychoanalytischer Praxis (PaP)"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Mitteilung

Studienjahr 2018/2019 - Ausgegeben am 14.06.2019 - Nummer 206

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Curricula

206 Erweiterungscurriculum Psychoanalytische Psychotherapie und andere Formen psychoanalytischer Praxis (PaP)

Englische Übersetzung: Extension curriculum:

Psychoanalytic Psychotherapy and Other Forms of Psychoanalytic Practice

Der Senat hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2019 das von der gemäß § 25 Abs 8 Z 3 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 3. Juni 2019 beschlossene Erweiterungscurriculum „Psychoanalytische Psychotherapie und andere Formen

psychoanalytischer Praxis“ in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1 Studienziele des Erweiterungscurriculums

Studierende, die das Erweiterungscurriculum „Psychoanalytische Psychotherapie und andere Formen

psychoanalytischer Praxis“ abgeschlossen haben, wissen um die Relevanz von Psychoanalyse für Psychotherapie und andere Formen psychosozialer Praxis wie Beratung, Erziehung oder Supervision, unter Berücksichtigung von Perspektiven der Genderforschung und Inklusionsforschung. Sie verfügen in diesem Zusammenhang über grundlegende Kenntnisse, welche die Geschichte und den Gegenstand, zentrale Begriffe und Konzepte sowie entwicklungstheoretische Ansätzen der Psychoanalyse betreffen.

§ 2 Umfang

Der Arbeitsaufwand für das Erweiterungscurriculum „Psychoanalytische Psychotherapie und andere Formen psychoanalytischer Praxis“ beträgt 15 ECTS-Punkte.

1 26. Stück - Ausgegeben am 14.06.2019 - Nr. 206-206

(2)

§ 3 Registrierungsvoraussetzungen

Das Erweiterungscurriculum „Psychoanalytische Psychotherapie und andere Formen psychoanalytischer Praxis“

kann von allen Studierenden der Universität Wien gewählt werden.

§ 4 Aufbau – Module mit ECTS-Punktezuweisung

PaP 1 Pflichtmodul: Einführung in Psychoanalyse und ihre Bedeutung für psychosoziale Praxis

5 ECTS-Punkte

Teilnahmevoraussetzung Keine.

Modulziele Studierende verfügen über grundlegende Kenntnisse, welche die Entstehung der Psychoanalyse, ihren Gegenstand, verschiedene psychoanalytische Richtungen sowie historische und aktuelle Entwicklungen betreffen.

Modulstruktur Einführung in Psychoanalyse und ihre Bedeutung für psychosoziale Praxis (VO), npi, 5 ECTS, 2 SSt.

Leistungsnachweis Erfolgreiche Absolvierung der im Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungsprüfung (npi) (5 ECTS)

Sprache Deutsch oder Englisch (empfohlenes Sprachniveau in Englisch mindestens: B2)

PaP 2 Pflichtmodul: Psychoanalytische Entwicklungstheorie 5 ECTS-Punkte Teilnahmevoraussetzung Keine.

Empfohlene

Teilnahmevoraussetzung

Es wird empfohlen, zunächst das Modul PaP 1 zu absolvieren.

Modulziele Studierende kennen Grundlagen der psychoanalytischen Entwicklungstheorien (einschließlich der Theorie der psychosexuellen Entwicklung, der Ausbildung psychischer Strukturen und Perspektiven der Genderforschung) und sind in der Lage, Bezüge zur psychoanalytischen Krankheitslehre herzustellen.

Modulstruktur Psychoanalytische Entwicklungstheorie (VO), npi, 5 ECTS, 2 SSt.

Leistungsnachweis Erfolgreiche Absolvierung der im Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungsprüfung (npi) (5 ECTS)

Sprache Deutsch oder Englisch (empfohlenes Sprachniveau in Englisch mindestens: B2)

PaP 3 Pflichtmodul: Psychoanalytische Zugänge zu

Psychotherapie und anderen Formen psychosozialer Praxis

5 ECTS-Punkte

Teilnahmevoraussetzung Keine.

Empfohlene

Teilnahmevoraussetzung

Es wird empfohlen, zunächst das Modul PaP 1 zu absolvieren.

Modulziele Studierende verfügen über grundlegende Kenntnisse, welche verschiedene Formen des psychotherapeutischen Arbeitens im Allgemeinen und des psychoanalytischen Arbeitens im Besonderen, sowie andere Varianten psychosozialer Praxis wie

Beratung, Erziehung oder Supervision betreffen, und können darlegen, welche Bedeutung Psychoanalyse für diese Bereiche psychosozialer Praxis, unter Berücksichtigung des Aspekts der Inklusion, hat.

2 26. Stück - Ausgegeben am 14.06.2019 - Nr. 206-206

(3)

Modulstruktur Psychoanalytische Zugänge zu Psychotherapie und anderen Formen psychosozialer Praxis (VO), npi, 5 ECTS, 2 SSt.

Leistungsnachweis Erfolgreiche Absolvierung der im Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungsprüfung (npi) (5 ECTS)

Sprache Deutsch oder Englisch (empfohlenes Sprachniveau in Englisch mindestens: B2)

§ 5 Einteilung der Lehrveranstaltungstypen

Für nicht-prüfungsimmanente (npi) Lehrveranstaltungen werden folgende Lehrveranstaltungstypen festgelegt:

Vorlesung (VO), npi: Vorlesungen dienen der Darstellung von Themen, Gegenständen und Methoden des Studiums „Psychoanalytische Psychotherapie und andere Formen psychoanalytischer Praxis“ unter kritischer Berücksichtigung verschiedener Lehrmeinungen. Die Vorlesung wird mit einer mündlichen oder schri lichen Prüfung abgeschlossen.

§ 6 Teilnahmebeschränkungen und Anmeldeverfahren

Die Modalitäten zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zur Vergabe von Plätzen für Lehrveranstaltungen richten sich nach den Bestimmungen der Satzung.

§ 7 Prüfungsordnung

(1) Leistungsnachweis in Lehrveranstaltungen

Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat die erforderlichen Ankündigungen gemäß den Bestimmungen der Satzung vorzunehmen.

(2) Prüfungsstoff

Der für die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen maßgebliche Prüfungssto hat vom Umfang her dem vorgegebenen ECTS-Punkteausmaß zu entsprechen.

(3) Prüfungsverfahren

Für das Prüfungsverfahren gelten die Regelungen der Satzung.

(4) Erbrachte Prüfungsleistungen sind mit dem angekündigten ECTS-Wert dem entsprechenden Modul zuzuordnen, eine Aufteilung auf mehrere Leistungsnachweise ist unzulässig.

§ 8 Inkrafttreten

Dieses Erweiterungscurriculum tritt nach der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Wien mit 1.

Oktober 2019 in Kraft.

§ 9 Übergangsbestimmungen

(1) Das Erweiterungscurriculum „Psychoanalytische Psychotherapie und andere Formen psychoanalytischer Praxis“ gilt für alle Studierenden, die ab Wintersemester 2019/20 das Erweiterungscurriculum beginnen.

3 26. Stück - Ausgegeben am 14.06.2019 - Nr. 206-206

(4)

(2) Das Erweiterungscurriculum „Psychoanalytische Psychotherapie und andere Formen psychoanalytischer Praxis“ ersetzt das Erweiterungscurriculum „Psychoanalyse (Grundlagenvertiefung)“ (MBl. vom 23.06.2008, 34.

Stück, Nr. 288).

(3) Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkra tretens des Erweiterungscurriculums „Psychoanalytische Psychotherapie und andere Formen psychoanalytischer Praxis“ dem vor Erlassung dieses Curriculums gültigen Erweiterungscurriculum „Psychoanalyse (Grundlagenvertiefung)“ (MBl. vom 23.06.2008, 34. Stück, Nr. 288) unterstellt waren, sind berechtigt, dieses bis längstens 30.11.2020 abzuschließen.

(4) Welche Lehrveranstaltungen des Erweiterungscurriculums „Psychoanalyse (Grundlagenvertiefung)“ für das Erweiterungscurriculum „Psychoanalytische Psychotherapie und andere Formen psychoanalytischer Praxis“

verwendet werden können, legt das studienrechtlich zuständige Organ fest. Bereits absolvierte Lehrveranstaltungen des Erweiterungscurriculums „Psychoanalyse (Grundlagenvertiefung)“ sind nach Möglichkeit für die Erfüllung des Erweiterungscurriculums „Psychoanalytische Psychotherapie und andere Formen psychoanalytischer Praxis“ zu akzeptieren.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission K r a m m e r

Anhang

Englische Übersetzung der Titel der Module:

Deutsch English

PaP 1: Einführung in Psychoanalyse und ihre Bedeutung für psychosoziale Praxis (Pflichtmodul)

PaP 1: Introduction to Psychoanalysis and its Significance for Psychosocial Practice (compulsory module)

PaP 2: Psychoanalytische Entwicklungstheorie PaP 2: Psychoanalytical Theories of Development PaP3: Psychoanalytische Zugänge zu Psychotherapie

und anderen Formen psychosozialer Praxis

PaP 3: Psychoanalytical Approaches to Psychotherapy and Other Forms of Psychosocial Practice

4 26. Stück - Ausgegeben am 14.06.2019 - Nr. 206-206

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Bei der Überlegung, rechtliche Schritte einzuleiten, kann es beispielsweise für die Klientin hilfreich sein zu wissen, dass Berichten über sexualisierte Gewalt bei älteren

97 10.4.3 Existenzanalyse und Logotherapie 98 10.5 Klientzentrierte Gesprächspsychotherapie 99 10.5.1 Die Praxis der klientzentrierten Therapie 101 10.5.2 Die Indikation

Das Selbstlernzentrum (SLZ) ist ein Ort, an dem Studierende der Frankfurt UAS in einer angenehmen und ruhigen Atmosphäre für ihr Studium lernen können.. Das Selbstlernzentrum

Dies schließt aber nicht aus, dass eine niedergelassene Psychotherapeutin auch bei diesen Patientinnen ihre Sprechstunde für den ersten Kontakt nutzen kann, um zum Beispiel die

psychotherapeutische Interventionen 591 Die psychische Verarbeitung der Krankheit als eine wesentliche Aufgabe der Psychotherapie 595 Diagnostik und Differentialdiagnostik

Es kann auch als sinnvoll erscheinen, seitens der Kandidatin ein Mitglied des SAP (es muss dies keine Lehranalytikerin sein) mit einem kritischen, auf Lesbarkeit,

Frankfurt University of Applied Siences – Fachbereich 4 Soziale Arbeit und Gesundheit- Health and Social Work Prüfungsordnung Master-Studiengang Forschung in der Sozialen Arbeit

Nur weil so viele ihre Schicksale, solange sie in ihnen lebten, nicht aufsaugten und in sich selbst verwandelten, erkannten sie nicht, was aus ihnen trat; es war ihnen