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Zeit für einen Systemwechsel | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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Academic year: 2022

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DOSSIER

Die Volkswirtschaft  6 / 2019 41 Der Eigenmietwert ist eine rund hundertjährige

Besonderheit des Schweizer Steuersystems: Wer seine Immobilie selber bewohnt, muss einen fiktiven Miet- wert als Einkommen versteuern. Gleichzeitig kann er damit verbundene Hypothekarschuldzinsen, Unterhalts- kosten sowie Aufwendungen für energetische Sanie- rungen, Denkmal- und Heimatschutz in Abzug bringen.

Der von der ständerätlichen Kommission für Wirt- schaft und Abgaben (WAK-S) in die Vernehmlassung geschickte Vorschlag zur Änderung der Wohneigentums- besteuerung sieht nun einen Systemwechsel für selbst genutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz vor. Künf- tig soll hierfür kein Eigenmietwert mehr versteuert werden. Gleichzeitig sollen aber auch die Abzüge für Unterhaltskosten, Versicherungsprämien und Ver- waltungskosten von Dritten abgeschafft werden.

Zudem sollen auf Bundesebene die Abzüge für Energie- spar- sowie Umweltschutzmassnahmen und Denkmal- pflege wegfallen. Die Kantone können diese Abzüge beibehalten. Um selbst genutztes Wohneigentum zu fördern, ist ein begrenzter und befristeter Schuldzins- abzug für Ersterwerber mit einer linearen Abnahme über zehn Jahre vorgesehen. Zur Abzugsfähigkeit von privaten Schuldzinsen stellt die WAK-S fünf Varian- ten zur Diskussion. Die Spanne reicht vom Abzug priva- ter Schuldzinsen im Umfang von 100 Prozent der steuer- baren Vermögenserträge (Variante 1) bis zur generellen Abschaffung des privaten Schuldzinsabzugs (Variante 5).

Eigenmietwert fördert Verschuldung

Die heutige Besteuerung von Wohneigentum hat einen erheblichen Einfluss auf die stetig steigende Ver- schuldung der Schweizer Privathaushalte. Denn die Besteuerung des Eigenmietwerts und die Abzugsfähig- keit von privaten Schuldzinsen bieten Anreize zur priva- ten Verschuldung, und sie bestrafen die Amortisation von Hypotheken. Das bedeutet nicht nur ein Risiko für

den einzelnen Eigentümer, sondern auch für die schwei- zerische Volkswirtschaft und den Finanzplatz Schweiz als Ganzes.

Der Hauseigentümerverband (HEV) Schweiz verlangt seit Langem die Abschaffung des Eigenmietwerts und befürwortet grundsätzlich einen konsequenten System- wechsel. Es ist an der Zeit, diese Problematik anzugehen und endlich eine Lösung

zu finden. Aus Sicht des HEV sind dabei drei For- derungen elementar: Der Eigenmietwert von selbst genutztem Wohneigen- tum am Hauptwohn- sitz muss abgeschafft werden. Konsequenter- weise können in Zukunft

auch keine Schuldzinsen und Unterhaltskosten mehr als «Gestehungskosten» abgezogen werden. Dem Ver- fassungsauftrag der Wohneigentumsförderung kann mit einem begrenzten Schuldzinsabzug für Ersterwerber Rechnung getragen werden. Der private Schuldzins- abzug im Zusammenhang mit weiterhin steuerbaren Ver- mögenserträgen – beispielsweise aus Zweitwohnungen oder Renditeliegenschaften im Privatvermögen – muss zudem erhalten bleiben. Der Grund: Wenn ein Ertrag versteuert werden muss, muss auch der mit dessen Erzielung verbundene Aufwand abziehbar sein. Das ist konsequent und systemkonform. Die Variante 5 im Ver- nehmlassungsvorschlag, welche zukünftig generell keine privaten Schuldzinsabzüge mehr vorsieht, erfüllt diese Forderung nicht – der HEV lehnt sie daher ab. Die wei- tere Positionierung zum Revisionsvorschlag wird der HEV Schweiz prüfen und im Rahmen der Vernehmlassung eingeben.

Markus Meier ist Direktor des Hauseigentümerverbandes Schweiz

STANDPUNKT VON MARKUS MEIER

Der Eigenmietwert setzt falsche Anreize und soll abgeschafft werden. Der Hauseigentümerverband unterstützt die Reform unter drei Bedingungen.

Zeit für einen Systemwechsel

Wenn ein Ertrag versteu-

ert werden muss, muss

auch der mit dessen

Erzielung verbundene

Aufwand abziehbar sein.

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