• Keine Ergebnisse gefunden

Veranschlagte Veränderung des Finanzmittelbestands zum Ende des HH-Jahrs

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Veranschlagte Veränderung des Finanzmittelbestands zum Ende des HH-Jahrs "

Copied!
574
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Strukturdaten der Stadt Neckarsulm 9 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 11

Vorbericht zum Haushaltsplan 2019

I. Rückblick auf die beiden vorangegangenen Jahre 13

II. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2019

1. Allgemeines 15

2. Gesamtüberblick 16

3. Konzernbetrachtung 18

4. Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen

a.) Ergebnishauhalt Erträge 19

b.) Ergebnishaushalt Aufwendungen 28

c.) Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 33

d.) Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 36

e.) Mittelfristige Finanzplanung 39

f.) Entwicklung der Schulden 43

5. Schlussbemerkung 44

Anlagen nach GemHVO Teil I

Nr. 3 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 47

Nr. 4 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 55

Nr. 7 Haushaltsquerschnitt des Ergebnis- und des Finanzhaushalts 65

(2)

05 Sicherheit und Ordnung 203

06 Schule, Kultur und Sport 243

07 Bauverwaltung 309

08 Stadtentwicklung 325

09 Gebäudemanagement 357

10 Hochbau 383

11 Tiefbau 391

12 Bauhof 443

13 Allgemeine Finanzwirtschaft 471

Anlagen nach GemHVO Teil II

Nr. 5 Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität 483 Nr. 10 Zuordnung der Produktbereiche, Produktgruppen und

Produkte zu den Teilhaushalten 485

Nr. 11 Stellenplan 495

Nr. 14 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen 501 Nr. 15 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden 503 Nr. 16 Übersicht über die verbindlich vorgegebenen Kennzahlen 505

Nr. 17 Finanzplan 507

Eigenbetriebe

I. Wirtschaftsplan Stadtwerke 513

II. Wirtschaftsplan AQUAtoll

1. Eigenbetrieb 541

2. AQUAtoll-Restaurant-Betriebsgesellschaft mbH 565

(3)

Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Kraft getreten.

Damit wird die Umstellung des kommunalen Rechnungswesens vom Geldverbrauchskonzept (Kameralistik) auf das Ressourcenverbrauchskonzept (Doppik) geregelt.

Die neuen Regelungen sollten in Baden-Württemberg spätestens ab dem Haushaltsjahr 2020 flächendeckend angewandt werden.

Im Zuge der Einführung des NKHR und den verbindlichen Vorgaben der VwVProdukt- und Kontenrahmen wird der Kommunale Produktplan Baden-Württemberg in der 3. Auflage auf den Ebenen der finanzstatistikrelevanten Produktbereiche und Produktgruppen sowie der Kontenrahmen Baden-Württemberg auf der Ebene der Finanzstatistik bzw. haushaltsrechtlich relevanten Kontenebenen verbindlich.

Produktplan und Kontenrahmen ersetzen die bisherige „Gliederung und Gruppierung“.

Mit dem neuen Haushalts- und Rechnungswesen soll u.a. anhand der Erfassung des vollständigen Ressourcenverbrauchs einer Rechnungsperiode - also des gesamten Verbrauchs an Personal- und Sachmitteln einschließlich Abschreibungen und Rückstellungen - die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns verbessert und transparenter dargestellt werden.

Auch im NKHR bleibt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan das Kernstück der kommunalen Finanzwirtschaft. Die Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung nach wirtschaftlichen Grundsätzen bleibt primärer Grundsatz.

Jedoch verändern sich die Grundlagen der kommunalen Steuerung:

- Outputorientierung (Leistungsziele) anstatt Inputsteuerung (Ausgabenermächtigung) - Vollständige Erfassung des Vermögens

- Ressourcenverbrauch (periodengerechte Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen) anstatt Geldverbrauch( Bereitstellung liquider Mittel)

- Generationengerechtigkeit als Grundlage für den Haushaltsausgleich (jede Periode muss das erwirtschaften, was sie verbraucht)

- Mittelfristig einheitliche Steuerung des gemeindlichen Handelns bei Kernverwaltung und Gesellschaften über das Haushalts- und Rechnungswesen sowie Erstellung eines Konzernabschlusses.

1

(4)

Die 3- Komponenten-Rechnung stellt ein in sich geschlossenes System dar, das aus den folgenden Elementen besteht:

Ͳ den Ergebnishaushalt / die Ergebnisrechnung Ͳ den Finanzhaushalt / die Finanzrechnung Ͳ die Vermögensrechnung (Bilanz)

Zusätzlich sind im Jahresabschluss eine Vermögensübersicht, die Schuldenübersicht und eine Übersicht über die zu übertragenden Haushaltsermächtigungen darzustellen.

Das finanzwirtschaftliche Ziel ist nicht die Gewinnerzielung, sondern eine Deckung des Ressourcenverbrauchs für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben, dabei ist die Erzielung von Überschüssen in Teilbereichen nicht ausgeschlossen.

Die Buchführung hat nicht nur Nachweis- bzw. Dokumentationsfunktion, sondern soll

Informationen für den Haushaltsvollzug und für die Haushaltsplanung liefern, einen Planvergleich ermöglichen und der Überprüfung des Umgangs mit öffentlichen Mitteln im Hinblick auf

Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dienen.

Nachfolgende Darstellung zeigt das Zusammenwirken der drei Komponenten des NKHR. Die Finanzrechnung als Liquiditätsrechnung enthält alle zahlungswirksamen Vorgänge (auch die des Ergebnishaushalts) eines Haushaltsjahres und das Ergebnis wird in der Bilanz im Bereich der Liquidität sichtbar. Die Ergebnisrechnung spiegelt das laufende Ergebnis wider, das sich jährlich in der Eigenkapitalposition wieder findet. Die Vermögensrechnung gibt einen vollständigen Überblick über das vorhandene Vermögen auf der Aktivseite und dessen Finanzierung auf der Passivseite.

Gleichzeitig weist sie offene Forderungen und noch nicht beglichene Verbindlichkeiten einer Kommune aus.

2

(5)

Ordentliche Erträge

Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis

Deckung Fehlbeträge aus Vorjahren Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

- Außerordentliche Aufwendungen + Außerordentliche Erträge

Veranschlagtes Sonderergebnis

Veranschlagtes Gesamtergebnis

§ 2 GemHVO

(Ressourcenaufkommen) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) abgebildet. Erstmalig werden auch nicht-zahlungswirksamen Größen, wie z. B. Abschreibungen, Zuführungen zu den Rückstellungen oder die Auflösungen von Sonderposten, ausgewiesen.

Periodengerecht bedeutet, dass nicht mehr der Zeitpunkt der Zahlung über die Zuordnung zum Rechnungsjahr maßgebend ist, sondern der Zeitpunkt in dem das Ressourcenaufkommen (Ertrag) oder der Ressourcenverbrauch (Aufwand) tatsächlich anfällt.

Dem Kassenwirksamkeitsprinzip kommt in der Doppik keine Bedeutung mehr zu, denn Zahlung und Aufwand sind strikt voneinander abzugrenzen.

Um die außerordentlichen Vorgänge deutlich von der laufenden Verwaltungstätigkeit unterscheiden zu können, wird neben dem ordentlichen Ergebnis auch ein Sonderergebnis (außerordentliches Ergebnis) ausgewiesen.

Anschließend werden die beiden Teilergebnisse zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst.

Dieses stellt den Ressourcenverzehr bzw. das Jahresergebnis dar und macht sichtbar, um welchen Betrag das städtische Eigenkapital zu- oder abnimmt.

3

(6)

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

Zahlungsmittelüberschuss/ - bedarf des Ergebnishaushalts + Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

Veranschlagter Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit

- Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit + Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- bedarf aus Finanzierungstätigkeit

Veranschlagte Veränderung des Finanzmittelbestands zum Ende des HH-Jahrs

§ 3 GemHVO

- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Veranschlagter Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf

Die Finanzrechnung ist der Kapitalflussrechnung aus der Privatwirtschaft nachgebildet. Sie dient weit verbreitet als Planungs- und Steuerungsinstrument und soll die Entwicklung der Liquidität darstellen. Durch sie wird die Zahlungssicht, die kamerale Sicht, auch künftig beim

Rechnungsabschluss beibehalten.

Der Finanzhaushalt beinhaltet zum einen die Rechnungsgrößen der Einzahlungen und

Auszahlungen des laufenden Verwaltungsbetriebs und gibt außerdem einen Überblick über die Investitions- und Finanzierungstätigkeit der Stadt. Hier werden alle kassenmäßigen

Geldbewegungen ohne periodengerechte Rechnungsabgrenzung dargestellt.

Der Finanzhaushalt dient dem Nachweis der Herkunft und der Verwendung der liquiden Mittel, außerdem als Liquiditätssaldo. Zusätzlich ermöglicht er die Beurteilung der Finanzlage neben der Ertrags- und Vermögenslage.

Ein zwingender Ausgleich der Einzahlungen und Auszahlungen ist nicht mehr vorgeschrieben.

4

(7)

Die Aktivseite der kommunalen Bilanz, die das Vermögen abbildet, dokumentiert die

Kapitalverwendung und beantwortet die Frage, wie die Mittel eingesetzt wurden. Die Passivseite dokumentiert dagegen die Mittelherkunft und beantwortet die Frage, wie das Vermögen der Stadt finanziert wurde.

Die Vermögensrechnung gilt als tragende Säule des 3-Komponenten-Modells. Sie sorgt dafür, dass die 3 Bausteine systematisch miteinander verbunden werden.

Der Saldo der Finanzrechnung zeigt die Änderung des Bestandes an liquiden Mitteln auf. Er geht auf der Aktivseite der Vermögensrechnung in die Position liquide Mittel ein und vergrößert oder verringert diese Position. Der Saldo der Ergebnisrechnung findet sich dagegen in der Position Eigenkapital auf der Passivseite der Vermögensrechnung wieder. Je nachdem, ob dieses Ergebnis positiv oder negativ ist, erhöht oder vermindert sich das Basiskapital der Stadt.

Während in der Kameralistik die Begriffe „Einnahmen“ und „Ausgaben“ dominiert haben, erlangen im NKHR betriebswirtschaftliche Begriffspaare an Bedeutung. Die folgende Darstellung stellt die Grundbegriffe der Betriebswirtschaftslehre und ihre Zuordnung zu den einzelnen Teilen des Rechnungswerks des NKHR dar:

Einnahmen / Ausgaben

Alle zugegangenen / veräußerten Güter und Dienstleistungen pro Rechnungsperiode

(Einzahlungen / Auszahlungen und Forderungen / Verbindlichkeiten)

Bisherige Rechnungsgröße der Kameralistik

Einzahlungen / Auszahlungen

Erträge / Aufwendungen

Erlöse / Kosten

Zufluss bzw. Abfluss liquider Mittel in einer bestimmten Rechnungsperiode

Alle verbrauchten / erbrachten Güter und Dienstleistungen im Leistungserstellungsprozess

Alle verbrauchten / erbrachten Güter und Dienstleistungen im Leistungs- erstellungsprozess pro Rechnungsperiode

Abbildung in der Finanzrechnung

Abbildung in der Ergebnisrechnung

Abbildung in der Kosten- und Leistungsrechnung

5

(8)

d,,Ϭϭ

ĞŶƚƌĂůĞ

^ƚĞƵĞƌƵŶŐ

d,,ϬϮ ZĞĐŚŶƵŶŐƐͲ

ƉƌƺĨƵŶŐ

d,,Ϭϯ ůůŐ͘sĞƌǁĂůƚƵŶŐ

^ŽnjŝĂůĞƐ

d,,Ϭϰ

&ŝŶĂŶnjͲ ǀĞƌǁĂůƚƵŶŐ

d,,Ϭϱ

^ŝĐŚĞƌŚĞŝƚн KƌĚŶƵŶŐ

d,,Ϭϲ

^ĐŚƵůĞ͕<ƵůƚƵƌ ƵŶĚ^ƉŽƌƚ

d,,Ϭϳ ĂƵǀĞƌǁĂůƚƵŶŐ

d,,Ϭϴ

^ƚĂĚƚĞŶƚͲ ǁŝĐŬůƵŶŐ

d,,Ϭϵ 'ĞďćƵĚĞͲ ŵĂŶĂŐĞŵĞŶƚ

d,,ϭϬ ,ŽĐŚďĂƵ

d,,ϭϭ dŝĞĨďĂƵ

d,,ϭϮ ĂƵŚŽĨ

d,,ϭϯ ůůŐĞŵĞŝŶĞ

&ŝŶĂŶnjǁŝƌƚƐĐŚĂĨƚ

wir in vier, fünf Jahren genau die auf unsere Verhältnisse zugeschnittene Haushaltsdarstellung haben. Mit alle Informationen, die wir benötigen.

Der Haushalt wurde organisationsorientiert aufgestellt und beinhaltet folgende Teilhaushalte:

6

(9)

7

(10)
(11)

27.05.1970 Volkszählung 18.517

25.05.1987 Volkszählung 21.534

30.06.2007 27248 davon Ausländer 5242

30.06.2008 26830 davon Ausländer 4954

30.06.2009 26734 davon Ausländer 4897

30.06.2010 26661 davon Ausländer 4910

30.06.2011 (Basis Zensus) 25458 davon Ausländer 4560 30.06.2012 (Basis Zensus) 25591 davon Ausländer 4642 30.06.2013 (Basis Zensus) 25723 davon Ausländer 4810 30.06.2014 (Basis Zensus) 25721 davon Ausländer 4828 31.06.2015 (Basis Zensus) 25889 davon Ausländer 4971 30.06.2016 (Basis Zensus) 26360 davon Ausländer 5446 30.06.2017 (Basis Zensus) 26398 davon Ausländer 5472 30.06.2018 (Basis Zensus) 26474 davon Ausländer 5664

(Stand 30.06.18 Statistisches Landesamt)

2. Steuerkraftmesszahl und Steuerkraftsumme

insgesamt je Einwohner insgesamt je Einwohner

2010 101.090.817 3.769,23 101.090.817 3.769,23

2011 66.838.083 2.511,67 66.838.083 2.511,67

2012 97.930.915 3.691,19 97.930.915 3.691,19

2013 91.885.025 3.448,36 91.885.025 3.448,36

2014 107.691.889 3.936,54 107.691.889 3.936,54 2015 121.576.639 4.684,31 121.576.639 4.684,31

2016 93.124.125 3.346,18 93.124.125 3.346,18

2017 70.101.545 2.659,39 70.101.545 2.659,39

2018 72.591.465 2.749,89 72.591.465 2.749,89

2019 40.976.158 1.552,24 40.976.158 1.552,24

Jahr Steuerkraftmesszahl Steuerkraftsumme

3. Markungsflächen

Neckarsulm 1.239 ha

Obereisesheim 744 ha

Dahenfeld 511 ha

insgesamt 2.494 ha

9

(12)

10

(13)

28.02.2019 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 128.658.200 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufw endungen von 131.273.200 € 1.3 Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von - 2.615.000 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von - € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufw endungen von - € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von - € 1.7 Veranschlagtes Gesam tergebnis (Summ e aus 1.3 und 1.6) von - 2.615.000 €

2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verw altungstätigkeit von 127.899.700 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verw altungstätigkeit von 102.289.400 2.3 Zahlungsm ittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo

aus 2.1 und 2.2) von 25.610.300

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 9.163.400

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 31.963.100

2.6 Veranschlagter Finanzierungsm ittelüberschuss /-bedarf aus

Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -22.799.700

2.7 Veranschlagter Finanzierungsm ittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus

2.3 und 2.6) von 2.810.600

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsm ittelüberschuss /-bedarf aus

Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsm ittelbestands, Saldo

des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2.810.600

11

(14)
(15)

1. Haushaltsjahr 2017

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2017 wurden vom Gemeinderat am 23.02.2017 beschlossen.

Die Haushaltssatzung 2017 wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums vom 24.03.2017 unter Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans genehmigt. Eine Nachtragssatzung wurde nicht erlassen.

Die Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses 2017 gegenüber dem Gemeinderat erfolgte am 26.10.2018.

Das Haushaltjahr 2017 stellt sich in Einnahmen und Ausgaben wie folgt dar:

Verwaltungshaushalt 139.499.000 € 127.136.750 €

Vermögenshaushalt 19.998.000 € 20.059.482 €

Gesamtvolumen 159.497.000 € 147.196.232 €

Planansatz in €

Rechnungsergebnis in €

Der Verwaltungshaushalt erbrachte einen Defizit von -16.802.248,27 € (Plan + 101.000,- €) der vom Vermögenshaushalt ausgeglichen wurde.

Der Stand der allgemeinen Rücklage betrug zum 31.12.2017 69.575.848,02 €.

Kredite wurden im Jahr 2017 keine aufgenommen. Die Verschuldung hat sich wie folgt entwickelt:

Städtischer Haushalt 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Stadtwerke 18.784.629,02 € 17.101.732,00 € 648,31 €

AQUAtoll 2.520.021,48 € 2.344.661,00 € 88,88 €

AZV Unteres Sulmtal 24.429.816,00 € 22.952.091,00 € 870,09 € AZV Unteres Kochertal 1.178.173,87 € 1.119.111,73 € 42,42 €

WV Sulm 31.486,91 € 16.578,48 € 0,63 €

GiF 1.225.088,81 € 950.591,24 € 36,04 €

Schulden gesamt 48.169.216,09 € 44.484.765,45 € 1.686,37 € Stand

01.01.2017

Stand 31.12.2017

Pro-Kopf- Verschuldung

31.12.2017

13

(16)

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2018 wurden vom Gemeinderat am 25.01.2018 beschlossen, das Regierungspräsidium bestätigte mit Erlass vom 27.03.2018 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gem. §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthielt die Haushaltssatzung nicht.

Die geplanten Einnahmen und Ausgaben betragen im

Verwaltungshaushalt 140.057.100 €

Vermögenshaushalt 30.060.400 €

Aufgrund der Vorgespräche mit den örtlichen Unternehmen im Rahmen der Haushaltsplanung konnten im Jahr 2018 die Gewerbesteuereinnahmen mit 48,2 Mio. € veranschlagt werden. Das Haushaltsjahr wird voraussichtlich mit einem Ergebnis von 53,88 Mio. € abschließen. Grund dafür waren noch Zahlungen von steuerpflichtigen Betrieben aufgrund von Betriebsprüfungen.

Geplant war im HH-Jahr 2018 eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt, in Höhe von 7.700.300 € welche sich durch die erhöhten Gewerbesteuereinnahmen und verminderten Ausgaben in eine geringe Zuführung an den Vermögenshaushalt umkehren wird. Dadurch, dass die Möglichkeit eines Resteübertrags nach 2019, aufgrund der Umstellung auf die kommunale Doppik, nicht möglich ist, werden zum Ende 2018 alle nicht verbrauchten HH-Reste aufgelöst. Dies bedeutet für den Vermögenshaushalt ebenfalls eine erhebliche Verbesserung und im Ergebnis eine tatsächliche Zuführung zur Allgemeinen Rücklage, statt der ursprünglich geplanten Entnahme.

Der Kernhaushalt wurde bereits zum 30.03.2009 entschuldet. Kreditaufnahmen waren im Jahr 2018 in Höhe von 3,0 Mio. € eingestellt worden, werden aber nicht in Anspruch genommen.

Die Kassenlage hat sich auch in diesem Jahr wieder durchweg positiv dargestellt.

14

(17)

„Der Aufschwung leidet an Altersschwäche“ so lautet die Aussage des Ifo-Instituts zur aktuellen Lage des Ifo-Geschäftsklimaindex. Seit August 2018 ist ein spürbarer Rückgang des Index in den Branchen Industrie, Dienstleistungen und verarbeitendes Gewerbe zu verzeichnen. Allein die Baubranche zeigt sich noch stabil.

Ähnliche Zeichen sehen die Europäische Zentralbank und die Bundesbank bei den konjunkturellen Entwicklungen. Die aktuellen Prognosen für das Brutto-Inlandsprodukt (BiP) gehen von einer schwächeren Konjunkturentwicklung als bisher prognostiziert aus. Die Auswirkungen des Handelsstreits USA – China, die Brexit Verhandlungen, das Defizit in Italien und der Diesel- Skandal in Deutschland beeinflussen die Konjunkturdaten erheblich. Der prognostizierte Anstieg liegt für 2019 bei maximal 1,6 %, wobei das Ifo-Institut hier sogar nur von 1,1 % ausgeht.

Alles in Allem gemäßigte Aussichten für die Kommunen und dem Anschein nach haben wir den Höhepunkt der konjunkturellen Steigerungen erreicht. Jetzt wird sich zeigen, wie wir hier eine Kontinuität hinbekommen und die weiter steigenden Anforderungen im Bereich Bildung, Betreuung und Verkehr bewerkstelligen.

Neckarsulm steckt in den kommenden Jahren vor einer Vielzahl an Herausforderungen im investiven Bereich, für die in 2019 die Weichen gestellt werden. Mit B27–Anschluss, Mobilitätspakt, Verbundschule und AQUAtoll-Sanierung sind nur die umfangreichsten und dringendsten Entscheidungen genannt, mit denen sich ab Juni ein neuer Gemeinderat auseinandersetzen muss.

Die Grundlage für diese Entscheidungen wird dann, wie bereits im Vorwort erläutert, ein Haushalt sein, der nach „neuen“ Regeln aufgestellt, den tatsächlichen Ressourcenverbrauch periodengerecht darstellt und dadurch die Belastungen generationengerechter verteilt. Folge davon wird in 2019 ein ordentliches Ergebnis von – 2,6 Mio € sein. Die Aufwendungen des Ergebnishaushalts können durch Erträge nicht gedeckt und somit die Abschreibungen (8,6 Mio €) nur teilweise erwirtschaftet werden. Wir leben von der Substanz, die durch ausreichend vorhandene liquide Mittel derzeit noch gewährleistet ist. Mittelfristig wird jedoch ohne eine entsprechende konsequente Einnahmen- und Ausgabenpolitik der Verwaltung und des Gemeinderates und ohne einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt eine HH-Genehmigung durch das Regierungspräsidium nicht zu erreichen sein. Hier weisen wir schon jetzt auf notwendige Beschlüsse und Maßnahmen im Jahr 2019 hin. Mit dem neuen Gemeinderat müssen hier die richtigen Weichen für die Zukunft gestellt werden.

Auf der Ertragsseite ist 2019 mit einer positiven Entwicklung der Steuereinnahmen zu rechnen, wobei bei den Gewerbesteuerzahlungen mit einem Niveau von knapp unter 60 Mio € kalkuliert wird. Ein solides Fundament für eine stetige Aufgabenerfüllung, aber noch kein HH-Ausgleich.

Positiv zu vermerken ist auch die Entwicklung der Entgelte für öffentliche Leistungen. Hier zeigt die moderate und gleichmäßige Gebührenanpassung erste Erfolge.

Die Aufwandsseite wird von drei großen Positionen bestimmt. Die Transferaufwendungen, früher Umlagezahlungen, nehmen dabei mit 64,8 Mio € den größten Umfang an. Im Weiteren ist im Bereich der Personalaufwendungen eine Steigerung von rd. 1,8 Mio € zu verzeichnen, die Tarifsteigerungen und zusätzliche Stellen zur Grundlage hat. Ein auf hohem Niveau befindlicher

15

(18)

gesamte Investitionsprogramm ist aus der Anlage Nr. 18 ersichtlich.

Schlussendlich verbleibt sogar ein Überschuss an liquiden Mittel in Höhe von 2,8 Mio €. Dies liegt an den tatsächlich zu entrichtenden Beträgen für die Umlagezahlungen (FAG- und Kreisumlage).

Diese belasten, auf Basis des niedrigen Steuerergebnisses aus 2017, den Zahlungsmittelbedarf des Finanzhaushaltes und damit die Liquidität nur mit 44,6 Mio €. Ergebniswirksam schlagen hingegen 63,7 Mio € Transferleistungen im Ergebnishaushalt zu Buche.

2. Gesamtüberblick

Plan 2019 in €

Plan 2018 in €

Ergebnis 2017 in € Ergebnis- / Verwaltungshaushalt 122.657.400 140.057.100 127.136.750

Abschreibungen 8.615.800 Auszahlungen für Investitionen/

Vermögenshaushalt 31.963.100 30.060.400 20.059.482

Gesamtvolumen 163.236.300 170.117.500 147.196.232

veranschlagtes ordentliches Ergebnis/

Zuführung vom Verwaltungshaushalt -2.615.000 -7.700.300 -16.802.248 erwirtschaftete Abschreibungen/

Netto-Investitionsrate 5.242.300 -7.700.300 -16.802.248

Netto-Neuverschuldung 0 3.000.000 0

Im Gesamtüberblick versuchen wir einen Vergleich der Kameralistik mit dem neuen Haushalts- und Kassenrecht (NKHR). Es wird ersichtlich, dass ein Teil der Abschreibungen erwirtschaftet werden kann, aber, wie bereits erwähnt, nicht vollständig und schon gar keine zusätzliche Mittel, die für Investitionen eingesetzt werden können. Diese müssen aus der vorhandenen Substanz (Liquidität) bereitgestellt werden, was auf Dauer nicht darstellbar ist.

Für künftige Vergleiche würden wir die im neuen HH-Recht wesentlichen Kennzahlen gegenüberstellen. Im Detail sind diese Zahlen aus dem Finanzplan (Anlage Nr. 17) ersichtlich und im Vorbericht unter II. Nr. 4 e) erläutert.

Die Übersicht sähe dann im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum so aus:

16

(19)

Änderung des

Finanzierungsmittelbestands 2.810.600 - 3.082.400 - 5.660.300 309.300

Erläuterung der Kennzahlen Ordentliches Ergebnis

Das ordentliche Ergebnis ist der Saldo aus ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Erträgen im Ergebnishaushalt innerhalb eines Haushaltsjahres. Vergleichbar mit dem Ergebnis einer Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses gilt als wichtigste Kenngröße zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Kommune.

Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts

Zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität ist die Erwirtschaftung eines Zahlungsmittelüberschusses essentiell notwendig, da nur so längerfristig eine Finanzierung der Investitionen gewährleistet sein kann. Ideal wäre es, wenn dieser Überschuss die Höhe der Abschreibungen (abzgl. aufgelöste Ertragszuschüsse und Beiträge) erreichen würde und damit der Werteverzehr investiv ausgeglichen werden kann.

Änderung des Finanzierungsmittelbestands

Die Veränderung des Finanzierungsmittelbestands auf Jahresende sagt aus, in welchem Umfang sich der Kassenbestand innerhalb eines Jahres verändert. Das Ergebnis des Finanzhaushalts entspricht damit der Darstellung einer Kapitalflussrechnung (cashflow-Rechnung).

Gesamtbetrachtung

Zielsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts im NKHR ist es, dass die ordentlichen Erträge und die ordentliche Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt unter Berücksichtigung

von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein sollen (§ 24 GemHVO). Hier gilt das Gesamtdeckungsprinzip, dass alle Erträge der Teilhaushalte zur Deckung aller Aufwendungen der Teilhaushalte zur Verfügung stehen.

Die Teilergebnishaushalte selbst müssen nicht ausgeglichen sein.

Die Abschreibungen und Rückstellungen sind im NKHR in voller Höhe in den Haushaltsausgleicheinzubeziehen und der dadurch entstehende Ressourcenverbrauch ist zu decken. Diese Ausgleichsregel ist u. a. Ausfluss des Prinzips der intergenerativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen durch Entgelte und Abgaben wieder ersetzen soll, so dass die nachfolgenden Generationen nicht belastet werden.

Sofern die Abschreibungen durch Erträge erwirtschaftet werden, stehen diese Mittel wiederum für Investitionen zur Verfügung.

17

(20)

2. Verwendung der Ergebnisrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und/oder pauschale Kürzung von Aufwendungen (globaler Minderaufwand)

3. Verwendung von Überschüssen des Sonderergebnisses aus außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen oder Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

4. Vortrag des Fehlbetrags in den Ergebnishaushalt der drei folgenden Haushaltsjahre

5. Verrechnung eines verbleibenden Fehlbetrags auf das Basiskapital (das Basiskapital darf nicht negativ werden)

Damit Kommunen, die vor dem 01.01.2020 auf das NKHR umsteigen, nicht benachteiligt werden, wurde im Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts eine Sonderregelung getroffen.

Danach richtet sich bis zum Jahr 2020 der Haushaltsausgleich noch nach den kameralen Bestimmungen, sodass nicht zahlungswirksame Aufwendungen wie z.B. Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden müssen.

3. Konzernbetrachtung

Die gesamten städtischen Haushalte 2019 im Überblick:

Stadt 131.273.200 31.963.100 163.236.300

Stadtwerke 19.311.500 6.148.000 25.459.500

AQUAtoll 7.902.796 6.951.053 14.853.849

AQUAtoll Restaurant 1.622.560 0 1.622.560

Gesamtsumme 160.110.056 45.062.153 205.172.209

Erfolgsplan/

Ergebnishaushalt in €

Vermögensplan/

Investitionen in €

Summe

18

(21)

Grundsteuer A und B 5.364.000 5.338.000 5.418.026

Gewerbesteuer 59.800.000 48.200.000 20.843.306

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 17.624.000 16.161.000 15.618.076 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 10.785.000 11.008.000 7.524.366

Sonstige Steuern u. ä. 2.997.500 2.837.700 2.722.239

Zuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft 2.150.000 0 0 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 10.136.600 9.225.000 9.529.701 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -

beiträge 758.500 0 0

Entgelte für öffentliche Leistungen oder

Einrichtungen 9.519.900 8.848.200 8.770.112

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4.855.500 4.951.600 4.963.728 Kostenerstattungen u. Kostenumlagen 528.600 460.000 842.055

Zinsen u. ähnliche Erträge 327.800 206.100 418.020

Sonstige ordentliche Erträge 3.810.800 3.175.400 11.745.338

Summe 128.658.200 110.411.000 88.394.968

in € in € in €

19

(22)

Zuweisungen aus mangelnder

Steuerkraft 1,67%

Zuweisungen und Zuwendungen,

Umlagen 7,88%

Aufgelöste Investitionszuwendung

en und Beiträge 0,59%

Entgelte für öffentliche Leistungen oder

Einrichtungen 7,40%

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

3,77%

Kostenerstattungen u.

Kostenumlagen 0,41%

Zinsen u. ähnliche Erträge

0,25%

Sonstige ordentliche Erträge

2,96%

20

(23)

Ϯ͘ϲϬϬ͘ϬϬϬΦ Ϯ͘ϴϬϬ͘ϬϬϬΦ ϯ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϯ͘ϮϬϬ͘ϬϬϬΦ ϯ͘ϰϬϬ͘ϬϬϬΦ ϯ͘ϲϬϬ͘ϬϬϬΦ ϯ͘ϴϬϬ͘ϬϬϬΦ ϰ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϰ͘ϮϬϬ͘ϬϬϬΦ ϰ͘ϰϬϬ͘ϬϬϬΦ ϰ͘ϲϬϬ͘ϬϬϬΦ ϰ͘ϴϬϬ͘ϬϬϬΦ ϱ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϱ͘ϮϬϬ͘ϬϬϬΦ ϱ͘ϰϬϬ͘ϬϬϬΦ

ϮϬϬϵ ϮϬϭϬ ϮϬϭϭ ϮϬϭϮ ϮϬϭϯ ϮϬϭϰ ϮϬϭϱ ϮϬϭϲ ϮϬϭϳ ϮϬϭϴ ϮϬϭϵ

ŶƚǁŝĐŬůƵŶŐĚĞƌ'ƌƵŶĚƐƚĞƵĞƌ

;ĂďϮϬϭϴWůĂŶnjĂŚůĞŶͿ

21

(24)

ϬΦ ϮϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϰϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϲϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϴϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϭϬϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϭϮϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϭϰϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ

ϮϬϬϵ ϮϬϭϬ ϮϬϭϭ ϮϬϭϮ ϮϬϭϯ ϮϬϭϰ ϮϬϭϱ ϮϬϭϲ ϮϬϭϳ ϮϬϭϴ ϮϬϭϵ

ŶƚǁŝĐŬůƵŶŐĚĞƌ'ĞǁĞƌďĞƐƚĞƵĞƌ

;WůĂŶnjĂŚůĞŶĂďϮϬϭϴͿ

22

(25)

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für Baden-Württemberg beträgt voraussichtlich 1,012 Mrd. €.

Auf die Stadt Neckarsulm entfallen nach der neuen Schlüsselzahl 0,0106567 ca. 10,785 Mio. €.

Steuer- und steuerähnliche Einnahmen Diese entwickeln sich wie folgt:

Vergnügungssteuer 1.600.000 1.500.000 1.445.014

Hundesteuer 96.000 93.000 92.115

Jagdpacht 8.500 8.500 8.516

Gesamtsumme 1.704.500 1.601.500 1.545.645

2019 in €

2018 in €

2017 in €

Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich

Als Ausgleich der durch die Systemumstellung bei der Kindergeldauszahlung entstehenden Mindereinnahmen werden den Gemeinden voraussichtlich 512,5 Mio. € zufließen. Der Betrag wird nach der Schlüsselzahl des Einkommensteueranteils berechnet und beträgt voraussichtlich 1,293 Mio. € (Vorjahr 1.236.000 €).

Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen Schlüsselzuweisungen

Die Steuerkraft der Stadt Neckarsulm liegt im Jahr 2019, voraussichtlich einmalig, unter der Bedarfsmesszahl. Für die kommunale Investitionspauschale erhalten wir aus der gesamten Einwohnerzahl Zuweisungen mit voraussichtlich 91,00 €/Einwohner (75% der tatsächlichen Einwohnerzahl wenn Steuerkraft über der Bedarfsmesszahl liegt).

Die Schlüsselzuweisungen betragen somit voraussichtlich 2.405.000.€.

Zuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft

Durch die geringen Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2017 erhält die Stadt Neckarsulm im Jahr 2019 Zuweisungen aufgrund mangelnder Steuerkraft im Rahmen des Finanzausgleichs. Die erwartete Summe beträgt 2.150.000 €.

23

(26)

b) Land 7.317.600 6.939.300 7.158.427

c) Gemeinden und Landkreis 290.500 429.200 377.990

d) privaten Unternehmen 2.000 2.500 4.436

e) übrigen Bereichen 71.900 69.600 108.626

Gesamtsumme 7.731.600 7.615.100 7.910.024

a) Die Zuweisungen vom Bund betreffen die Verkehrsausstattung und das Bestattungswesen.

b) Die höheren Zuschüsse begründen sich überwiegend durch höhere Sachkostenbeiträge bei den Schulen sowie einer höheren Förderung bei den Kindergärten.

c) Bei der Sozialstation/IAV-Stelle wird mit geringeren Defiziten kalkuliert, weshalb von den beteiligten Gemeinden geringere Beträge für den nicht gedeckten Aufwand erforderliche sind.

d) Spenden

e) Die Erträge entstehen durch Zuschüsse für Jugendhilfegruppen und der AIM.

Kindergartenlastenausgleich

Die pauschalen Zuweisungen betragen nach § 29b FAG im Jahr 2019 654 Mio. €. Sie werden auf die einzelnen Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtungen betreuten Kinder, die das dritte, aber noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, verteilt. Für die Zahl der Kinder ist das Ergebnis der Kinder- und Jugendhilfestatistik des Jahres 2018 maßgebend. Bei gemeldeten Kinderzahlen von 788 ergibt sich einer gewichtete Kinderzahl von 570,0. Der Anteil für Neckarsulm beträgt voraussichtlich ca.1.610.000 €.

Ab dem Jahr 2014 trägt das Land unter Einbeziehung der Bundesmittel zur Betriebskostenförderung

68 Prozent der Betriebsausgaben bei der Kleinkindbetreuung (unter 3 Jahre). Derzeit liegen die Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung der Zuweisungen noch nicht vor. Bei der Gewichtung der Kinderzahl nach der wöchentlichen Betreuungszeit haben sich ab dem Jahr 2016 Änderungen ergeben. Für Neckarsulm wurden 186 Kinder gemeldet, was einer gewichteten Kinderzahl von 151,6 entspricht. Dies ergibt für Neckarsulm voraussichtlich 2.340.000 €.

Dieser Betrag ist in den Zuschüssen vom Land enthalten.

24

(27)

Baugenehmigungsgebühren 700.000 450.000 450.088

Eintrittsgelder Zweiradmuseum 85.000 74.000 90.005

Eintrittsgelder Stadtmuseum 10.000 8.000 14.642

Unterrichtsgebühren Musikschule 470.000 457.000 438.167 Teilnehmergebühren Volkshochschule 579.000 579.000 708.186 Gebühren/Entgelte Sozialstation 816.000 866.300 906.720

Kindergartenbeiträge 1.019.000 900.000 857.224

Abwassergebühren 4.683.000 4.429.000 4.334.474

Bestattungsgebühren 500.000 420.000 325.034

Sonstige Einnahmen und Entgelte 331.900 88.900 304.665

Gesamtsumme 9.519.900 8.598.400 8.770.112

Insgesamt werden im Jahr 2018 voraussichtlich 9,52 Mio. € an Gebühren und ähnlichen Entgelten eingenommen (Vorjahr 8,6 Mio. €). Die gestiegenen Gebühreneinnahmen ergeben sich überwiegend aus den höheren Baugenehmigungs- Kindergarten- und Abwassergebühren.

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

Erträge aus Verkauf 843.600 996.000 850.800

Mieten/Nutzungsentschädigungen 2.922.800 2.811.927 2.698.462

Pachten 575.100 522.473 539.061

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 514.000 550.200 806.806

Gesamtsumme 4.855.500 4.880.600 4.895.129

2019 in €

2018 in €

2017 in €

Die Erträge aus Verkauf, Mieten und Pachten und sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten vermindern sich im Saldo etwas gegenüber dem Vorjahr. Die Einnahmen aus Verkauf ergeben sich überwiegend aus den Ansätzen aus den Erträge für die Schul- und Kindergartenverpflegung 499.000

€, und den Erträge des Bestattungsbetriebs 320.000. Der Ansatz für die Mieten- /Nutzungsentschädigungen erhöht sich um 110.800 €, was überwiegend mit der Anpassung der Mieten sowie den Nutzungsentschädigungen für die Asylbewerber zusammenhängt. Die Pachteinnahmen erhöhen sich nur geringfügig.

25

(28)

b) Land 20.000 10.000 43.658

c) Gemeinden und Landkreis 289.300 260.100 529.538

d) von Zweckverbänden 12.000 11.000 12.873

e) kommunalen Sonderrechnungen 199.300 165.400 238.000

f) übrigen Bereichen 8.000 13.500 4.370

Gesamtsumme 528.600 460.000 842.054

Erläuterung:

a) Die Agentur für Arbeit erstattet die Personalausgaben entsprechend der abgeschlossenen Altersteilzeitverträge.

b) Erstattung Personalkosten Regierungsinspektorenanwärter.

c) Erstattungen vom Landkreis für die Betreuung der Containerstellplätze und für den Ersatz der Kosten für den Müllmarkenverkauf.

d) Kostenerstattung für Leistungen des Personalamts und der Kämmerei für den AZV.

e) Kostenerstattungen der Stadtwerke NSU und des AQUAtoll für Leistungen der Verwaltung.

f) Erstattungen von privaten Personen für Schlauchwerkstatt, für Jugendhilfe und allg.

Grundvermögen..

Zinsen und ähnliche Erträge

Zinserträge 2017

in € von Zweckverbänden und

Gemeindeverwaltungsverbänden 100 0 168

von verbundenen Unternehmen, sonstigen

Beteiligungen und Sondervermögen 28.000 20.000 35.647

von sonstigen öffentlichen

Sonderrechnungen 1.900 1.900 2.430

von Kreditinstituten 162.200 122.200 314.151

vom übrigen inländischen Bereich 72.000 0 0

Gewinnanteile aus verbundenen

Unternehmen und Beteiligungen 63.600 62.000 65.625

327.800 206.100 418.020

2019 in €

2018 in €

26

(29)

2017 in €

Konzessionsabgaben 1.950.000 1.950.000 1.950.424

Bußgelder 757.000 650.000 653.543

Säumniszuschläge incl. Verzinsung v.

Gewerbesteuernachzahlungen 819.000 575.400 9.148.428

Andere sonstige ordentliche Erträge 284.800 62.000 -7.058

Gesamtsumme 3.810.800 3.237.400 11.745.337

2019 in €

2018 in €

Die Konzessionsabgaben bleiben voraussichtlich unverändert. Die Bußgelder werden aufgrund der weiteren „Blitzersäulen“ weiter steigen. Die Veranlagungszinsen bei der Gewerbesteuer sind nicht kalkulierbar, da Nachzahlungen aufgrund Betriebsprüfungen etc. bei den Gewerbesteuerzahlern nicht vorhergesehen werden können. Hier kann es immer zu gewaltigen Schwankungen kommen.

27

(30)

Personalaufwendungen 34.933.300 33.165.000 31.400.273 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 20.281.200 21.474.300 16.795.489

Abschreibungen 8.615.800 0 0

Zinsaufwendungen 0 3.000 0

Transferaufwendungen 64.817.500 63.326.000 56.883.583

Sonstige ordentliche Aufwendungen 2.625.400 143.000 117.868

Summe 131.273.200 118.111.300 105.197.213

Personal- aufwendungen

26,61%

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

15,45%

Abschreibungen 6,56%

Zinsaufwendungen 0,00%

Transfer- aufwendungen

48,95%

Sonstige ordentliche Aufwendungen

2,00%

Ergebnishaushalt Aufwendungen 2019

28

(31)

- externe Faktoren, die sich der direkten Steuerung der Stadt Neckarsulm entziehen, die aber aufgrund des bislang stetig gestiegenen Personalkostenansatzes eine immer größere Dynamik entwickeln. Es handelt sich dabei insbesondere um die allgemeine tarifliche Steigerung, Veränderungen in der Sozialgesetzgebung sowie die Auswirkungen der Umsetzung der Neuen Entgeltordnung

- intern gefasste Beschlüsse, die sich kostensteigernd auswirken, wie die notwendige Schaffung eines Zentralen Gebäudemanagements, Einstellung einer Betrieblichen Mobilitätsmanagerin, für die allerdings in den ersten beiden Jahren eine nahezu vollständige Gegenfinanzierung durch Zuschüsse erfolgt. Darüber hinaus führen Einzelentscheidungen im Zusammenhang mit der Re-Integration von langzeiterkrankten Mitarbeiter/innen und verschiedene Personalmaßnahmen zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zu Mehrkosten.

- erstmalig im Aufwand darzustellende Rückstellungen für Altersteilzeit (140.000 €)

Bei der Planung der Personalausgaben sind wir auch für 2019 davon ausgegangen, dass unterjährig Reduzierungspotentiale durch, zeitweise aus den verschiedensten Gründen, unbesetzte Planstellen eintreten werden.

Entwicklung der Personalaufwendungen und der Stellen

Ϭ ϭϬϬ ϮϬϬ ϯϬϬ ϰϬϬ ϱϬϬ ϲϬϬ

ϭϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϭϱ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϮϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ Ϯϱ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϯϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϯϱ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϰϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ

ϮϬϭϬ ϮϬϭϭ ϮϬϭϮ ϮϬϭϯ ϮϬϭϰ ϮϬϭϱ ϮϬϭϲ ϮϬϭϳ ϮϬϭϴ ϮϬϭϵ WĞƌƐŽŶĂůŬŽƐƚĞŶ ĂŚůĚĞƌƵŵŐĞƌĞĐŚŶĞƚĞsŽůůnjĞŝƚƐƚĞůůĞŶ

29

(32)

Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen 3.989.800 3.467.400 2.205.008 Unterhaltung Infrastrukturvermögen 2.547.400 3.301.600 1.841.941 Unterhaltung und Erwerb bewegliches Vermögen 589.000 512.700 414.100

Mieten, Pachten, Leasing 949.500 843.500 939.826

Bewirtschaftung aller kommunalen

Vermögenswerte 4.860.000 4.722.900 4.632.913

Verwaltungs- und Betriebsaufwand 7.345.500 8.626.200 6.761.700 20.281.200 21.474.300 16.795.488

Abschreibungen

Entwicklung der Abschreibungen

2019 2018 2017

8.615.800 0 0

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Entwicklung der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen

2019 2018 2017

0 3.000 0

30

(33)

Zuweisungen an Zweckverbände 3.076.000 2.648.000 2.628.441 Zuweisungen an verbundene Unternehmen 2.582.000 1.996.000 1.777.928 Zuweisungen an private Unternehmen 1.935.600 1.733.000 1.660.345 Zuweisungen an übrige Bereiche 1.623.900 2.238.200 2.000.763

Zuschüsse Sportförderung 490.000 496.500 376.813

Gewerbesteuerumlage 11.960.000 10.242.500 4.480.371

FAG-Umlage 9.868.000 21.027.000 20.413.570

Rückstellungen FAG-Umlage 10.916.000 0 0

Kreisumlage 11.884.000 21.682.600 21.030.464

Rückstellungen Kreisumlage 9.312.000 0 0

Allgemeinde Umlagen an Zweckverbände 658.900 706.000 753.691

Sonstige Transferaufwendungen 600 600 0

Verzinsung von Steuerrückerstattungen 500.000 500.000 2.131.203

Summe 64.817.500 63.278.500 57.260.399

Ohne die gebildeten Rückstellungen für die FAG- und die Kreisumlage, wären die Transferaufwendungen deutlich unter dem Ansatz des Vorjahres. Die Rücklagen bilden jedoch den Finanzierungsmittelbedarf für die Folgejahre aus den veranschlagten Steuereinnahmen des laufenden Jahres ab.

Gewerbesteuerumlage

Der Umlagesatz bei der Gewerbesteuerumlage beträgt voraussichtlich 64 % des Gewerbesteueraufkommens und berechnet sich wie folgt:

59.800.000 € X 64 % : 320 % = 11.960.000 €

Allgemeine Umlagen

Die Finanzausgleichsumlage und die Kreisumlage berechnen sich aus der Steuerkraftsumme Für die Berechnung der Steuerkraftsumme werden die Ist-Einnahmen des Jahres 2017 zugrunde gelegt.

Im Jahr 2019 beträgt die FAG-Umlage ca. 9.868.000 € zzgl. Rückstellungen für künftige FAG- Umlagezahlungen 10.916.000 € und die Kreisumlage 11.884.000 € zzgl. Rückstellungen für künftige Kreisumlagezahlungen 9.312.000 €.

31

(34)

Gerichtskosten mit 616.600 € und die Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben mit 405.000 €.

Allgemeine Hinweise zu den verglichenen Ertrags- und Aufwandspositionen:

Die dargestellten Ertrags- und Aufwandspositionen sind nicht immer identisch mit den Summen der Gruppierungen aus der Kameralistik, weshalb echte Vergleiche erst nach zwei Jahren möglich sind. Es wurde jedoch versucht, eine Vergleichbarkeit so gut wie möglich herzustellen.

32

(35)

Einzahlungen aus Invesititonszuwendungen

Investitionszuweisungen vom Bund 720.000 720.000 25.603

Investitionszuweisungen vom Land 2.220.700 1.709.000 776.893 Investitionszuweisungen von Gemeinden und

Gemeindeverbänden 0 0 13.284

Einzahlungen aus Investitionbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit

Beiträge und ähnliche Entgelte 325.000 445.500 151.755

Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen

Einzahlungen aus der Veräußerung von

Grundstücken und Gebäuden 4.208.000 5.865.000 1.577.859

Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen

Einzahlungen aus der Veräußerung von

Beteiligungen an Zweckverbänden und sontstigen Anteilsrechten

1.252.000 1.237.000 1.270.754 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene

Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und Sondervermögen

122.000 120.200 118.332

Rückflüsse von Ausleihungen an sonstige

inländische Bereiche 315.700 386.200 633.621

Einnahmen aus Krediten

von übrigen Bereichen 0 3.000.000 0

Summe 9.163.400 13.482.900 4.568.100

33

(36)

Einzahlungen aus Investitionszuwendungen

Vom Bund für:

Stadtbahn 720.000 €

Vom Land für:

Feuerwehr für HLF 20 NSU, GW-T Dahenfeld + O'Heim 143.000 €

AB-Sandsack/Energie 60.000 €

Generalsanierung Hermann-Greiner-Realschule 400.000 €

Erweiterung Grundschule Amorbach 696.000 €

JHS Brandschutz 40.000 €

Neubau Kita Am Stadtpark 491.700 €

Erweiterung Kita Lautenbacher Straße 200.000 €

Trendpark Ringanschluss 190.000 €

Summe Zuweisungen vom Land 2.220.700 €

Gesamtsumme 2.940.700 €

Investitionszuweisung en von Bund und

Land 29,92%

Rückflüsse von kommunalen Sonderrechnungen

1,22%

Rückflüsse von Darlehen von unternehmerischen

und übrigen Bereichen

3,93%

Einzahlungen aus der Veräußerung von

Finanzvermögen 17,19%

Beiträge und ähnliche Entgelte

3,31%

34

(37)

Abwasserbeiträge

Erweiterung-Amorbach aus Grundstücksverkäufen 25.000 €

Summe 325.000 €

Einzahlungen aus Veräußerungen des Sachanlagevermögens Grundstückserlöse:

Verkauf Grundstücke Binswanger Straße Stadtmitte 2.350.000 €

Verkauf Fläche Heizzentrale - St. Vinzenz 158.000 €

Bauplätze "Erweiterung-Amorbach" 1.000.000 €

Brunnengasse 200.000 €

Verkauf Grundstücke Ortsmitte Obereisesheim 500.000 €

Summe 4.208.000 €

Einzahlungen aus Veräußerungen von Finanzvermögen Einzahlungen aus der Veräußerung von Beteiligungen an

Zweckverbänden und sonstigen Anteilsrechten 1.252.000 €

Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen,

sonstigen Beteiligungen und Sondervermögen 122.000 €

Rückflüsse von Ausleihungen an sonstige inländische Bereiche 315.700 €

Summe 1.689.700 €

35

(38)

Auszahlungen für Baumaßnahmen 17.350.300 14.393.500 -1.436.833 Auszahlungen für den Erwerb von

beweglichem Vermögen 2.789.600 2.234.500 793.175

Auszahlungen für den Erwerb von

Finanzvermögen 5.091.000 2.844.300 1.120.362

Auszahlungen für

Investitionsfördermaßnahmen 2.463.200 430.300 562.533

Auszahlungen für den Erwerb von

immateriellen Vermögensgegenständen 448.000 0 0

Summe 31.963.100 22.360.100 3.257.234

3.257.234

Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und

Gebäuden 11,95%

Auszahlungen für Baumaßnahmen

54,28%

Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem

Sachvermögen 8,73%

Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen

15,93%

Auszahlungen für Investitionsfördermaßnah

men 7,71%

Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen

Vermögensgegenstände n

1,40%

ƵƐnjĂŚůƵŶŐĞŶĂƵƐ/ŶǀĞƐƚŝƚŝŽŶƐƚćƚŝŐŬĞŝƚ

36

(39)

Vorflutgraben Fuchshälde 5.000 €

Anschluss B 27 800.000 €

Gewerbegebiet Linkes Tal 500.000 €

Landwirtschaftliche Grundstücke (Pauschale) 40.000 €

Vermessungskosten Erweiterung-Amorbach 50.000 €

Umlegung Brunnengasse 10.000 €

Trendpark 2. Anschluss Südtangente 10.000 €

Verbreiterung Südtangente 10.000 €

Trendpark Süd 150.000 €

Trendpark Nord 480.000 €

Ausgleichsmaßnahmen Naturschutz 5.000 €

Umlegung Neuberg - Steppachweg 600.000 €

Umlegung Römerstraße 900.000 €

Gesamtsumme 3.821.000 €

Baumaßnahmen Davon entfallen auf:

Hochbau 8.497.700 €

Tiefbau 8.150.600 €

Sonstige Baumaßnahmen 702.000 €

Summe 17.350.300 €

Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen

Hierfür werden 2.789.600 € bereitgestellt (Vorjahr 2.724.600 €). Die größten Ansätze sind für den Ersatz von Fahrzeugen und Geräten bei der Feuerwehr 825.600 €, für Katastrophenschutz 209.000 €, für Ersatzbeschaffungen bei den Kitas mit 127.700 € für Hardware der EDV in der Verwaltung 80.000; Spielanlage Stadtpark 140.000 €, Spielflächen allgemein 175.000 € und für die Fahrzeug-Ersatzbeschaffungen beim Bauhof mit 215.000 €, so wie für Geräte, Ausstattung sind weitere 136.000 € vorgesehen.

37

(40)

Darlehen an KAWAG Netzgesellschaft 800.000,00 €

Gesamtsumme 5.091.000,00 €

Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen

Zuschuss Bau Stadtbahn - Abrechnung 1.750.000 €

Investitionsumlagen Zweckverbände 280.800 €

Wohnbauförderung Heimstättengemeinschaft Wolgastraße 118.000 € Zuschüsse an übrige Bereiche

(freie Kita; Tierheim; Stadtsanierung) 314.400 €

Gesamtsumme 2.463.200 €

Auszahlungen für für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen Allgemeine immaterielle Vermögensgegenstände

z. B. Bewerbungssysteme 66.000 €

Immaterielle Vermögensgegenstände IT

z.B. DMS, Migration MS Office etc. 382.000 €

Summe 448.000 €

Ein Gesamtüberblick über alle einzelnen Investitionen liefert das Investitionsprogramm in der Anlage Nr. 18.

Der überdurchschnittlich hohe Gesamtansatz für Investitionen von knapp 32 Mio € hängt ursächlich auch mit der Auflösung aller HH-Reste zum Ende 2018 zusammen. Diese Mittel von knapp 8 Mio € mussten im Jahr 2019 neu veranschlagt werden.

38

(41)

1 2 4

1 96.570.500 98.554.200

2 12.286.600 9.300.400

3 758.500 768.500

5 9.519.900 9.863.500

6 4.855.500 4.829.500

7 528.600 528.700

8 327.800 281.800

10 3.810.800 3.811.400

11 128.658.200 127.938.000

12 34.933.300 37.934.000

14 20.281.200 18.703.700

15 8.615.800 8.868.800

16 0 0

17 64.817.500 65.765.200

18 2.625.400 2.071.700

19 131.273.200 133.343.400

20 -2.615.000 -5.405.400

21 0 0

22 0 0

23 0 0

24 -2.615.000 -5.405.400

25 0 0

26 0 0

27

-2.615.000

0 nachrichtlich:

Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen:

Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren 0 0

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

0 0

Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13 Absatz 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts

0 0

Außerordentliche Aufw endungen 0 0

Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummer 21 und 22)

0 0

Veranschlagtes Gesamtergebnis

(Summe aus Nummern 20 und 23) -4.746.100 -5.552.000

Ordentliche Aufw endungen (Summe

aus Nummern 12 bis 18) 130.614.100 135.340.800

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

(Saldo aus Nummern 11 und 19) -4.746.100 -5.552.000

Außerordentliche Erträge 0 0

Zinsen und ähnliche Aufw endungen 0 0

Transferaufw endungen 63.748.700 67.039.700

Sonstige ordentliche Aufw endungen 2.139.300 2.094.000

Aufw endungen für Sach- und

Dienstleistungen 18.850.100 18.849.900

Abschreibungen 8.685.800 8.868.800

sonstige ordentliche Erträge 3.811.000 3.511.800

Ordentliche Erträge (Summe aus

Nummern 1 bis 10) 125.868.000 129.788.800

Personalaufw endungen 37.190.200 38.488.400

Kostenerstattungen und Kostenumlagen 528.700 528.700

Zinsen und ähnliche Erträge 308.800 279.900

Entgelte für öffentliche Leistungen oder Ei i ht

9.640.300 10.080.800

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4.819.200 4.829.500

3 5

Steuern und ähnliche Abgaben 96.726.900 100.483.500

Zuw eisungen und Zuw endungen, Umlagen 9.264.600 9.306.100

Aufgelöste Investitionszuw endungen und - beiträge

768.500 768.500

39

(42)

Steueraufkommen angenommen.

2. Die Stadt Neckarsulm erhält 2019 Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft.

In den sonstigen FAG-Zuweisungen des Landes sind auch Zuweisungen für die

Kinderbetreuung enthalten. Basis der Zuweisungen sind jeweils die zum 1.3. des Vorjahres betreuten Kinder.

3. Empfangene Investitionszuweisungen (Zuschüsse) können als Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen und jährlich aufgelöst werden.

5./6. Bei den öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Entgelten wurde unterstellt, dass die Gebühren (Ausnahme Kita-Gebühren), Entgelte und Mieten im Finanzplanzeitraum nicht erhöht werden.

7. Hier sind Erstattungen vom Bund, vom Land, den Zweckverbänden und sonstige Erstattungen enthalten.

8. Bei den Zinserträgen wurden die geplanten Veränderungen der liquiden Mittel berücksichtigt.

Die aktuellen Konditionen für Geldanlagen sind auf einem extrem niedrigen Niveau.

10. Bei den Konzessionsabgaben, Säumniszuschlägen und den Bußgeldern wurde auch von einem in etwa konstanten Niveau ausgegangen.

12. Der Entwicklung der Personalaufwendungen liegt die Annahme zu Grunde, dass es auch in den Folgejahren Tarifsteigerungen geben wird. Hier wurde für 2019 mit einer Steigerung von durchschnittlich 3,09 % gerechnet.

14. Hinter dieser Position verbergen sich deutlich über 50 Kostenarten. Die größten Positionen sind die Unterhaltungsaufwendungen für Gebäude, Außenanlagen, technische Anlagen, Straßen und Grünflächen, Miet- und Pachtaufwendungen, Aufwendungen für Energie und Reinigungen, Aufwendungen für Veranstaltungen, Haltung von Fahrzeugen, Aufwendungen für den Betrieb der Datenverarbeitung und die schulischen Aufwendungen (Lehr- und Lernmittel).

15. Zielsetzung der Abschreibungen ist die Darstellung der buchungstechnischen

Wertminderung des abnutzbaren Vermögens, um die Vermögenslage am Bilanzstichtag wiederzugeben und die Vermögensminderung periodengerecht zu erfassen. Durch weiter geplante Investitionen werden sich im Finanzplanungszeitraum auch die Abschreibungen erhöhen.

16. Bei den weiteren Zinsaufwendungen sind Erstattungszinsen für Gewerbesteuerrückzahlungen miteingeplant.

17. Hier sind sowohl die Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte (ÖPNV; AQUAtoll) als auch die Umlagen (Gewerbesteuer-, Finanzausgleichs-, Kreisumlage) enthalten. Die Kreis- und FAG-Umlage jeweils in der Höhe, die im jeweiligen Jahr periodengerecht anfallen würde.

Der Differenzbetrag zur tatsächlich kassenwirksamen Umlagezahlung (Nr. 14 Finanzplan) wird den Rückstellungen zugeführt.

18. Unter diese Rubrik der Aufwendungen fallen insbesondere Rechts- und Beratungskosten, Aufwendungen für Bürobedarf, Porto, Telefon, aber auch Versicherungsaufwendungen und ehrenamtliche Entschädigungen

40

(43)

2 12.286.600 9.300.400

4 9.519.900 9.863.500

5 4.855.500 4.829.500

6 528.600 528.700

7 327.800 281.800

8 3.810.800 3.811.400

9 127.899.700 127.169.500

10 34.793.300 37.794.000

12 20.281.200 18.703.700

13 0 0

14 44.589.500 60.556.200

15 2.625.400 2.071.700

16 102.289.400 119.125.600

17 25.610.300 8.043.900

18 2.940.700 464.400

19 325.000 325.000

20 4.208.000 3.425.000

21 1.689.700 1.425.400

23 9.163.400 5.639.800

24 3.821.000 2.756.000

25 17.350.300 12.315.000

26 2.789.600 271.200

27 5.091.000 3.668.000

28 2.463.200 283.800

29 448.000 50.000

30 31.963.100 19.344.000

Auszahlungen für

Investitionsfördermaßnahmen 283.800 283.800

Auszahlungen für den Erw erb von

immateriellen Vermögensgegenständen 50.000 50.000

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 21.457.500 11.426.600

Auszahlungen für Baumaßnahmen 11.703.000 4.180.000

Auszahlungen für den Erw erb von

bew eglichem Sachvermögen 525.700 141.800

Auszahlungen für den Erw erb von

Finanzvermögen 3.142.000 3.655.000

Einzahlungen aus der Veräußerung von

Finanzvermögen 1.354.900 1.245.600

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 7.554.900 6.620.600

Auszahlungen für den Erw erb von

Grundstücken und Gebäuden 5.753.000 3.116.000

Einzahlungen aus Investitionszuw endungen 695.000 450.000

Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und

ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 325.000 325.000

Einzahlungen aus der Veräußerung von

Sachvermögen 5.180.000 4.600.000

Sonstige haushaltsw irksame Auszahlungen 2.139.300 2.094.000

Auszahlungen aus laufender

Verw altungstätigkeit 114.279.300 123.905.000

Zahlungsm ittelüberschuss/-bedarf des

Ergebnishaushalts 10.820.200 5.115.300

Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 18.850.100 18.849.900

Zinsen und ähnliche Auszahlungen 0 0

Transferauszahlungen (ohne

Investitionszuschüsse) 56.239.700 64.612.700

Sonstige haushaltsw irksame Einzahlungen 3.811.000 3.511.800

Einzahlungen aus laufender

Verw altungstätigkeit 125.099.500 129.020.300

Personalauszahlungen 37.050.200 38.348.400

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4.819.200 4.829.500

Kostenerstattungen und Kostenumlagen 528.700 528.700

Zinsen und ähnliche Einzahlungen 308.800 279.900

Zuw eisungen und Zuw endungen und

allgemeine Umlagen 9.264.600 9.306.100

Entgelte für öffentliche Leistungen und

Einrichtungen 9.640.300 10.080.800

41

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

All diese Themen gelten auch für die Pfalz - für den Bezirksverband mit all seinen Einrichtungen und Mitarbeitenden sowie für alle Menschen, die in der Pfalz ihre Heimat

Entsprechend dieser Systematik zählen zu den Lebensformen der Bevölkerung Paare mit ledigen Kindern und ohne ledige Kinder, alleinerziehende Elternteile mit Kindern

Gründe sind die Anpassung des Gebietsstandes auf den 31.12.2017 oder die Festlegung unterschiedlicher Hebesätze für Gemeindeteile, zumeist nach Änderungen in der

EF 647 – Aufwendungen für Beiträge einer Pflegeperson/besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung § 64f Absatz 1 SGB XII EF 647U1 – im Laufe des Berichtsjahres

Von den fünf geprüften Kandidaten zur Notenverbesserung haben drei Kandidaten eine Verbes- serung ihrer Punktzahl in der gleichen Notenstufe wie im Erstversuch erzielt, zwei Kandidaten

Oktober 2019 hat uns allen sehr schmerzhaft gezeigt, das Unvorstellbares plötzlich vorstellbar wurde.. Er stellte gleichsam eine Zäsur dar, nicht nur für

So können wir heute als Gemeinderat nicht mehr über Massnahmen in diesem Bereich entscheiden und müssen unsere Autonomie dem Familiengericht abgeben.. Umso wichtiger sind heute

Ihnen allen, liebe Leserin, lieber Leser, und ganz vorrangig den vielen tausend Freiwilligen, unter ihnen auch den Angehörigen des Rotkreuz-Dienstes, ohne die ein Rotes Kreuz