Strukturdaten der Stadt Neckarsulm 9 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 11
Vorbericht zum Haushaltsplan 2019
I. Rückblick auf die beiden vorangegangenen Jahre 13
II. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2019
1. Allgemeines 15
2. Gesamtüberblick 16
3. Konzernbetrachtung 18
4. Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen
a.) Ergebnishauhalt Erträge 19
b.) Ergebnishaushalt Aufwendungen 28
c.) Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 33
d.) Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 36
e.) Mittelfristige Finanzplanung 39
f.) Entwicklung der Schulden 43
5. Schlussbemerkung 44
Anlagen nach GemHVO Teil I
Nr. 3 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 47
Nr. 4 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 55
Nr. 7 Haushaltsquerschnitt des Ergebnis- und des Finanzhaushalts 65
05 Sicherheit und Ordnung 203
06 Schule, Kultur und Sport 243
07 Bauverwaltung 309
08 Stadtentwicklung 325
09 Gebäudemanagement 357
10 Hochbau 383
11 Tiefbau 391
12 Bauhof 443
13 Allgemeine Finanzwirtschaft 471
Anlagen nach GemHVO Teil II
Nr. 5 Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität 483 Nr. 10 Zuordnung der Produktbereiche, Produktgruppen und
Produkte zu den Teilhaushalten 485
Nr. 11 Stellenplan 495
Nr. 14 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen 501 Nr. 15 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden 503 Nr. 16 Übersicht über die verbindlich vorgegebenen Kennzahlen 505
Nr. 17 Finanzplan 507
Eigenbetriebe
I. Wirtschaftsplan Stadtwerke 513
II. Wirtschaftsplan AQUAtoll
1. Eigenbetrieb 541
2. AQUAtoll-Restaurant-Betriebsgesellschaft mbH 565
Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Kraft getreten.
Damit wird die Umstellung des kommunalen Rechnungswesens vom Geldverbrauchskonzept (Kameralistik) auf das Ressourcenverbrauchskonzept (Doppik) geregelt.
Die neuen Regelungen sollten in Baden-Württemberg spätestens ab dem Haushaltsjahr 2020 flächendeckend angewandt werden.
Im Zuge der Einführung des NKHR und den verbindlichen Vorgaben der VwVProdukt- und Kontenrahmen wird der Kommunale Produktplan Baden-Württemberg in der 3. Auflage auf den Ebenen der finanzstatistikrelevanten Produktbereiche und Produktgruppen sowie der Kontenrahmen Baden-Württemberg auf der Ebene der Finanzstatistik bzw. haushaltsrechtlich relevanten Kontenebenen verbindlich.
Produktplan und Kontenrahmen ersetzen die bisherige „Gliederung und Gruppierung“.
Mit dem neuen Haushalts- und Rechnungswesen soll u.a. anhand der Erfassung des vollständigen Ressourcenverbrauchs einer Rechnungsperiode - also des gesamten Verbrauchs an Personal- und Sachmitteln einschließlich Abschreibungen und Rückstellungen - die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns verbessert und transparenter dargestellt werden.
Auch im NKHR bleibt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan das Kernstück der kommunalen Finanzwirtschaft. Die Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung nach wirtschaftlichen Grundsätzen bleibt primärer Grundsatz.
Jedoch verändern sich die Grundlagen der kommunalen Steuerung:
- Outputorientierung (Leistungsziele) anstatt Inputsteuerung (Ausgabenermächtigung) - Vollständige Erfassung des Vermögens
- Ressourcenverbrauch (periodengerechte Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen) anstatt Geldverbrauch( Bereitstellung liquider Mittel)
- Generationengerechtigkeit als Grundlage für den Haushaltsausgleich (jede Periode muss das erwirtschaften, was sie verbraucht)
- Mittelfristig einheitliche Steuerung des gemeindlichen Handelns bei Kernverwaltung und Gesellschaften über das Haushalts- und Rechnungswesen sowie Erstellung eines Konzernabschlusses.
1
Die 3- Komponenten-Rechnung stellt ein in sich geschlossenes System dar, das aus den folgenden Elementen besteht:
Ͳ den Ergebnishaushalt / die Ergebnisrechnung Ͳ den Finanzhaushalt / die Finanzrechnung Ͳ die Vermögensrechnung (Bilanz)
Zusätzlich sind im Jahresabschluss eine Vermögensübersicht, die Schuldenübersicht und eine Übersicht über die zu übertragenden Haushaltsermächtigungen darzustellen.
Das finanzwirtschaftliche Ziel ist nicht die Gewinnerzielung, sondern eine Deckung des Ressourcenverbrauchs für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben, dabei ist die Erzielung von Überschüssen in Teilbereichen nicht ausgeschlossen.
Die Buchführung hat nicht nur Nachweis- bzw. Dokumentationsfunktion, sondern soll
Informationen für den Haushaltsvollzug und für die Haushaltsplanung liefern, einen Planvergleich ermöglichen und der Überprüfung des Umgangs mit öffentlichen Mitteln im Hinblick auf
Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dienen.
Nachfolgende Darstellung zeigt das Zusammenwirken der drei Komponenten des NKHR. Die Finanzrechnung als Liquiditätsrechnung enthält alle zahlungswirksamen Vorgänge (auch die des Ergebnishaushalts) eines Haushaltsjahres und das Ergebnis wird in der Bilanz im Bereich der Liquidität sichtbar. Die Ergebnisrechnung spiegelt das laufende Ergebnis wider, das sich jährlich in der Eigenkapitalposition wieder findet. Die Vermögensrechnung gibt einen vollständigen Überblick über das vorhandene Vermögen auf der Aktivseite und dessen Finanzierung auf der Passivseite.
Gleichzeitig weist sie offene Forderungen und noch nicht beglichene Verbindlichkeiten einer Kommune aus.
2
Ordentliche Erträge
Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis
Deckung Fehlbeträge aus Vorjahren Veranschlagtes ordentliches Ergebnis
- Außerordentliche Aufwendungen + Außerordentliche Erträge
Veranschlagtes Sonderergebnis
Veranschlagtes Gesamtergebnis
§ 2 GemHVO
(Ressourcenaufkommen) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) abgebildet. Erstmalig werden auch nicht-zahlungswirksamen Größen, wie z. B. Abschreibungen, Zuführungen zu den Rückstellungen oder die Auflösungen von Sonderposten, ausgewiesen.
Periodengerecht bedeutet, dass nicht mehr der Zeitpunkt der Zahlung über die Zuordnung zum Rechnungsjahr maßgebend ist, sondern der Zeitpunkt in dem das Ressourcenaufkommen (Ertrag) oder der Ressourcenverbrauch (Aufwand) tatsächlich anfällt.
Dem Kassenwirksamkeitsprinzip kommt in der Doppik keine Bedeutung mehr zu, denn Zahlung und Aufwand sind strikt voneinander abzugrenzen.
Um die außerordentlichen Vorgänge deutlich von der laufenden Verwaltungstätigkeit unterscheiden zu können, wird neben dem ordentlichen Ergebnis auch ein Sonderergebnis (außerordentliches Ergebnis) ausgewiesen.
Anschließend werden die beiden Teilergebnisse zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst.
Dieses stellt den Ressourcenverzehr bzw. das Jahresergebnis dar und macht sichtbar, um welchen Betrag das städtische Eigenkapital zu- oder abnimmt.
3
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Zahlungsmittelüberschuss/ - bedarf des Ergebnishaushalts + Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Veranschlagter Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit
- Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit + Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- bedarf aus Finanzierungstätigkeit
Veranschlagte Veränderung des Finanzmittelbestands zum Ende des HH-Jahrs
§ 3 GemHVO
- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Veranschlagter Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf
Die Finanzrechnung ist der Kapitalflussrechnung aus der Privatwirtschaft nachgebildet. Sie dient weit verbreitet als Planungs- und Steuerungsinstrument und soll die Entwicklung der Liquidität darstellen. Durch sie wird die Zahlungssicht, die kamerale Sicht, auch künftig beim
Rechnungsabschluss beibehalten.
Der Finanzhaushalt beinhaltet zum einen die Rechnungsgrößen der Einzahlungen und
Auszahlungen des laufenden Verwaltungsbetriebs und gibt außerdem einen Überblick über die Investitions- und Finanzierungstätigkeit der Stadt. Hier werden alle kassenmäßigen
Geldbewegungen ohne periodengerechte Rechnungsabgrenzung dargestellt.
Der Finanzhaushalt dient dem Nachweis der Herkunft und der Verwendung der liquiden Mittel, außerdem als Liquiditätssaldo. Zusätzlich ermöglicht er die Beurteilung der Finanzlage neben der Ertrags- und Vermögenslage.
Ein zwingender Ausgleich der Einzahlungen und Auszahlungen ist nicht mehr vorgeschrieben.
4
Die Aktivseite der kommunalen Bilanz, die das Vermögen abbildet, dokumentiert die
Kapitalverwendung und beantwortet die Frage, wie die Mittel eingesetzt wurden. Die Passivseite dokumentiert dagegen die Mittelherkunft und beantwortet die Frage, wie das Vermögen der Stadt finanziert wurde.
Die Vermögensrechnung gilt als tragende Säule des 3-Komponenten-Modells. Sie sorgt dafür, dass die 3 Bausteine systematisch miteinander verbunden werden.
Der Saldo der Finanzrechnung zeigt die Änderung des Bestandes an liquiden Mitteln auf. Er geht auf der Aktivseite der Vermögensrechnung in die Position liquide Mittel ein und vergrößert oder verringert diese Position. Der Saldo der Ergebnisrechnung findet sich dagegen in der Position Eigenkapital auf der Passivseite der Vermögensrechnung wieder. Je nachdem, ob dieses Ergebnis positiv oder negativ ist, erhöht oder vermindert sich das Basiskapital der Stadt.
Während in der Kameralistik die Begriffe „Einnahmen“ und „Ausgaben“ dominiert haben, erlangen im NKHR betriebswirtschaftliche Begriffspaare an Bedeutung. Die folgende Darstellung stellt die Grundbegriffe der Betriebswirtschaftslehre und ihre Zuordnung zu den einzelnen Teilen des Rechnungswerks des NKHR dar:
Einnahmen / Ausgaben
Alle zugegangenen / veräußerten Güter und Dienstleistungen pro Rechnungsperiode
(Einzahlungen / Auszahlungen und Forderungen / Verbindlichkeiten)
Bisherige Rechnungsgröße der Kameralistik
Einzahlungen / Auszahlungen
Erträge / Aufwendungen
Erlöse / Kosten
Zufluss bzw. Abfluss liquider Mittel in einer bestimmten Rechnungsperiode
Alle verbrauchten / erbrachten Güter und Dienstleistungen im Leistungserstellungsprozess
Alle verbrauchten / erbrachten Güter und Dienstleistungen im Leistungs- erstellungsprozess pro Rechnungsperiode
Abbildung in der Finanzrechnung
Abbildung in der Ergebnisrechnung
Abbildung in der Kosten- und Leistungsrechnung
5
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wir in vier, fünf Jahren genau die auf unsere Verhältnisse zugeschnittene Haushaltsdarstellung haben. Mit alle Informationen, die wir benötigen.
Der Haushalt wurde organisationsorientiert aufgestellt und beinhaltet folgende Teilhaushalte:
6
7
27.05.1970 Volkszählung 18.517
25.05.1987 Volkszählung 21.534
30.06.2007 27248 davon Ausländer 5242
30.06.2008 26830 davon Ausländer 4954
30.06.2009 26734 davon Ausländer 4897
30.06.2010 26661 davon Ausländer 4910
30.06.2011 (Basis Zensus) 25458 davon Ausländer 4560 30.06.2012 (Basis Zensus) 25591 davon Ausländer 4642 30.06.2013 (Basis Zensus) 25723 davon Ausländer 4810 30.06.2014 (Basis Zensus) 25721 davon Ausländer 4828 31.06.2015 (Basis Zensus) 25889 davon Ausländer 4971 30.06.2016 (Basis Zensus) 26360 davon Ausländer 5446 30.06.2017 (Basis Zensus) 26398 davon Ausländer 5472 30.06.2018 (Basis Zensus) 26474 davon Ausländer 5664
(Stand 30.06.18 Statistisches Landesamt)
2. Steuerkraftmesszahl und Steuerkraftsumme
insgesamt je Einwohner insgesamt je Einwohner
2010 101.090.817 3.769,23 101.090.817 3.769,23
2011 66.838.083 2.511,67 66.838.083 2.511,67
2012 97.930.915 3.691,19 97.930.915 3.691,19
2013 91.885.025 3.448,36 91.885.025 3.448,36
2014 107.691.889 3.936,54 107.691.889 3.936,54 2015 121.576.639 4.684,31 121.576.639 4.684,31
2016 93.124.125 3.346,18 93.124.125 3.346,18
2017 70.101.545 2.659,39 70.101.545 2.659,39
2018 72.591.465 2.749,89 72.591.465 2.749,89
2019 40.976.158 1.552,24 40.976.158 1.552,24
Jahr Steuerkraftmesszahl Steuerkraftsumme
3. Markungsflächen
Neckarsulm 1.239 ha
Obereisesheim 744 ha
Dahenfeld 511 ha
insgesamt 2.494 ha
9
10
28.02.2019 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 128.658.200 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufw endungen von 131.273.200 € 1.3 Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von - 2.615.000 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von - € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufw endungen von - € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von - € 1.7 Veranschlagtes Gesam tergebnis (Summ e aus 1.3 und 1.6) von - 2.615.000 €
2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verw altungstätigkeit von 127.899.700 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verw altungstätigkeit von 102.289.400 2.3 Zahlungsm ittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo
aus 2.1 und 2.2) von 25.610.300
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 9.163.400
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 31.963.100
2.6 Veranschlagter Finanzierungsm ittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -22.799.700
2.7 Veranschlagter Finanzierungsm ittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus
2.3 und 2.6) von 2.810.600
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.10 Veranschlagter Finanzierungsm ittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsm ittelbestands, Saldo
des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2.810.600
11
1. Haushaltsjahr 2017
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2017 wurden vom Gemeinderat am 23.02.2017 beschlossen.
Die Haushaltssatzung 2017 wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums vom 24.03.2017 unter Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans genehmigt. Eine Nachtragssatzung wurde nicht erlassen.
Die Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses 2017 gegenüber dem Gemeinderat erfolgte am 26.10.2018.
Das Haushaltjahr 2017 stellt sich in Einnahmen und Ausgaben wie folgt dar:
Verwaltungshaushalt 139.499.000 € 127.136.750 €
Vermögenshaushalt 19.998.000 € 20.059.482 €
Gesamtvolumen 159.497.000 € 147.196.232 €
Planansatz in €
Rechnungsergebnis in €
Der Verwaltungshaushalt erbrachte einen Defizit von -16.802.248,27 € (Plan + 101.000,- €) der vom Vermögenshaushalt ausgeglichen wurde.
Der Stand der allgemeinen Rücklage betrug zum 31.12.2017 69.575.848,02 €.
Kredite wurden im Jahr 2017 keine aufgenommen. Die Verschuldung hat sich wie folgt entwickelt:
Städtischer Haushalt 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Stadtwerke 18.784.629,02 € 17.101.732,00 € 648,31 €
AQUAtoll 2.520.021,48 € 2.344.661,00 € 88,88 €
AZV Unteres Sulmtal 24.429.816,00 € 22.952.091,00 € 870,09 € AZV Unteres Kochertal 1.178.173,87 € 1.119.111,73 € 42,42 €
WV Sulm 31.486,91 € 16.578,48 € 0,63 €
GiF 1.225.088,81 € 950.591,24 € 36,04 €
Schulden gesamt 48.169.216,09 € 44.484.765,45 € 1.686,37 € Stand
01.01.2017
Stand 31.12.2017
Pro-Kopf- Verschuldung
31.12.2017
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Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2018 wurden vom Gemeinderat am 25.01.2018 beschlossen, das Regierungspräsidium bestätigte mit Erlass vom 27.03.2018 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gem. §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthielt die Haushaltssatzung nicht.
Die geplanten Einnahmen und Ausgaben betragen im
Verwaltungshaushalt 140.057.100 €
Vermögenshaushalt 30.060.400 €
Aufgrund der Vorgespräche mit den örtlichen Unternehmen im Rahmen der Haushaltsplanung konnten im Jahr 2018 die Gewerbesteuereinnahmen mit 48,2 Mio. € veranschlagt werden. Das Haushaltsjahr wird voraussichtlich mit einem Ergebnis von 53,88 Mio. € abschließen. Grund dafür waren noch Zahlungen von steuerpflichtigen Betrieben aufgrund von Betriebsprüfungen.
Geplant war im HH-Jahr 2018 eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt, in Höhe von 7.700.300 € welche sich durch die erhöhten Gewerbesteuereinnahmen und verminderten Ausgaben in eine geringe Zuführung an den Vermögenshaushalt umkehren wird. Dadurch, dass die Möglichkeit eines Resteübertrags nach 2019, aufgrund der Umstellung auf die kommunale Doppik, nicht möglich ist, werden zum Ende 2018 alle nicht verbrauchten HH-Reste aufgelöst. Dies bedeutet für den Vermögenshaushalt ebenfalls eine erhebliche Verbesserung und im Ergebnis eine tatsächliche Zuführung zur Allgemeinen Rücklage, statt der ursprünglich geplanten Entnahme.
Der Kernhaushalt wurde bereits zum 30.03.2009 entschuldet. Kreditaufnahmen waren im Jahr 2018 in Höhe von 3,0 Mio. € eingestellt worden, werden aber nicht in Anspruch genommen.
Die Kassenlage hat sich auch in diesem Jahr wieder durchweg positiv dargestellt.
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„Der Aufschwung leidet an Altersschwäche“ so lautet die Aussage des Ifo-Instituts zur aktuellen Lage des Ifo-Geschäftsklimaindex. Seit August 2018 ist ein spürbarer Rückgang des Index in den Branchen Industrie, Dienstleistungen und verarbeitendes Gewerbe zu verzeichnen. Allein die Baubranche zeigt sich noch stabil.
Ähnliche Zeichen sehen die Europäische Zentralbank und die Bundesbank bei den konjunkturellen Entwicklungen. Die aktuellen Prognosen für das Brutto-Inlandsprodukt (BiP) gehen von einer schwächeren Konjunkturentwicklung als bisher prognostiziert aus. Die Auswirkungen des Handelsstreits USA – China, die Brexit Verhandlungen, das Defizit in Italien und der Diesel- Skandal in Deutschland beeinflussen die Konjunkturdaten erheblich. Der prognostizierte Anstieg liegt für 2019 bei maximal 1,6 %, wobei das Ifo-Institut hier sogar nur von 1,1 % ausgeht.
Alles in Allem gemäßigte Aussichten für die Kommunen und dem Anschein nach haben wir den Höhepunkt der konjunkturellen Steigerungen erreicht. Jetzt wird sich zeigen, wie wir hier eine Kontinuität hinbekommen und die weiter steigenden Anforderungen im Bereich Bildung, Betreuung und Verkehr bewerkstelligen.
Neckarsulm steckt in den kommenden Jahren vor einer Vielzahl an Herausforderungen im investiven Bereich, für die in 2019 die Weichen gestellt werden. Mit B27–Anschluss, Mobilitätspakt, Verbundschule und AQUAtoll-Sanierung sind nur die umfangreichsten und dringendsten Entscheidungen genannt, mit denen sich ab Juni ein neuer Gemeinderat auseinandersetzen muss.
Die Grundlage für diese Entscheidungen wird dann, wie bereits im Vorwort erläutert, ein Haushalt sein, der nach „neuen“ Regeln aufgestellt, den tatsächlichen Ressourcenverbrauch periodengerecht darstellt und dadurch die Belastungen generationengerechter verteilt. Folge davon wird in 2019 ein ordentliches Ergebnis von – 2,6 Mio € sein. Die Aufwendungen des Ergebnishaushalts können durch Erträge nicht gedeckt und somit die Abschreibungen (8,6 Mio €) nur teilweise erwirtschaftet werden. Wir leben von der Substanz, die durch ausreichend vorhandene liquide Mittel derzeit noch gewährleistet ist. Mittelfristig wird jedoch ohne eine entsprechende konsequente Einnahmen- und Ausgabenpolitik der Verwaltung und des Gemeinderates und ohne einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt eine HH-Genehmigung durch das Regierungspräsidium nicht zu erreichen sein. Hier weisen wir schon jetzt auf notwendige Beschlüsse und Maßnahmen im Jahr 2019 hin. Mit dem neuen Gemeinderat müssen hier die richtigen Weichen für die Zukunft gestellt werden.
Auf der Ertragsseite ist 2019 mit einer positiven Entwicklung der Steuereinnahmen zu rechnen, wobei bei den Gewerbesteuerzahlungen mit einem Niveau von knapp unter 60 Mio € kalkuliert wird. Ein solides Fundament für eine stetige Aufgabenerfüllung, aber noch kein HH-Ausgleich.
Positiv zu vermerken ist auch die Entwicklung der Entgelte für öffentliche Leistungen. Hier zeigt die moderate und gleichmäßige Gebührenanpassung erste Erfolge.
Die Aufwandsseite wird von drei großen Positionen bestimmt. Die Transferaufwendungen, früher Umlagezahlungen, nehmen dabei mit 64,8 Mio € den größten Umfang an. Im Weiteren ist im Bereich der Personalaufwendungen eine Steigerung von rd. 1,8 Mio € zu verzeichnen, die Tarifsteigerungen und zusätzliche Stellen zur Grundlage hat. Ein auf hohem Niveau befindlicher
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gesamte Investitionsprogramm ist aus der Anlage Nr. 18 ersichtlich.
Schlussendlich verbleibt sogar ein Überschuss an liquiden Mittel in Höhe von 2,8 Mio €. Dies liegt an den tatsächlich zu entrichtenden Beträgen für die Umlagezahlungen (FAG- und Kreisumlage).
Diese belasten, auf Basis des niedrigen Steuerergebnisses aus 2017, den Zahlungsmittelbedarf des Finanzhaushaltes und damit die Liquidität nur mit 44,6 Mio €. Ergebniswirksam schlagen hingegen 63,7 Mio € Transferleistungen im Ergebnishaushalt zu Buche.
2. Gesamtüberblick
Plan 2019 in €
Plan 2018 in €
Ergebnis 2017 in € Ergebnis- / Verwaltungshaushalt 122.657.400 140.057.100 127.136.750
Abschreibungen 8.615.800 Auszahlungen für Investitionen/
Vermögenshaushalt 31.963.100 30.060.400 20.059.482
Gesamtvolumen 163.236.300 170.117.500 147.196.232
veranschlagtes ordentliches Ergebnis/
Zuführung vom Verwaltungshaushalt -2.615.000 -7.700.300 -16.802.248 erwirtschaftete Abschreibungen/
Netto-Investitionsrate 5.242.300 -7.700.300 -16.802.248
Netto-Neuverschuldung 0 3.000.000 0
Im Gesamtüberblick versuchen wir einen Vergleich der Kameralistik mit dem neuen Haushalts- und Kassenrecht (NKHR). Es wird ersichtlich, dass ein Teil der Abschreibungen erwirtschaftet werden kann, aber, wie bereits erwähnt, nicht vollständig und schon gar keine zusätzliche Mittel, die für Investitionen eingesetzt werden können. Diese müssen aus der vorhandenen Substanz (Liquidität) bereitgestellt werden, was auf Dauer nicht darstellbar ist.
Für künftige Vergleiche würden wir die im neuen HH-Recht wesentlichen Kennzahlen gegenüberstellen. Im Detail sind diese Zahlen aus dem Finanzplan (Anlage Nr. 17) ersichtlich und im Vorbericht unter II. Nr. 4 e) erläutert.
Die Übersicht sähe dann im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum so aus:
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Änderung des
Finanzierungsmittelbestands 2.810.600 - 3.082.400 - 5.660.300 309.300
Erläuterung der Kennzahlen Ordentliches Ergebnis
Das ordentliche Ergebnis ist der Saldo aus ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Erträgen im Ergebnishaushalt innerhalb eines Haushaltsjahres. Vergleichbar mit dem Ergebnis einer Gewinn- und Verlustrechnung.
Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses gilt als wichtigste Kenngröße zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Kommune.
Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts
Zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität ist die Erwirtschaftung eines Zahlungsmittelüberschusses essentiell notwendig, da nur so längerfristig eine Finanzierung der Investitionen gewährleistet sein kann. Ideal wäre es, wenn dieser Überschuss die Höhe der Abschreibungen (abzgl. aufgelöste Ertragszuschüsse und Beiträge) erreichen würde und damit der Werteverzehr investiv ausgeglichen werden kann.
Änderung des Finanzierungsmittelbestands
Die Veränderung des Finanzierungsmittelbestands auf Jahresende sagt aus, in welchem Umfang sich der Kassenbestand innerhalb eines Jahres verändert. Das Ergebnis des Finanzhaushalts entspricht damit der Darstellung einer Kapitalflussrechnung (cashflow-Rechnung).
Gesamtbetrachtung
Zielsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts im NKHR ist es, dass die ordentlichen Erträge und die ordentliche Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt unter Berücksichtigung
von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein sollen (§ 24 GemHVO). Hier gilt das Gesamtdeckungsprinzip, dass alle Erträge der Teilhaushalte zur Deckung aller Aufwendungen der Teilhaushalte zur Verfügung stehen.
Die Teilergebnishaushalte selbst müssen nicht ausgeglichen sein.
Die Abschreibungen und Rückstellungen sind im NKHR in voller Höhe in den Haushaltsausgleicheinzubeziehen und der dadurch entstehende Ressourcenverbrauch ist zu decken. Diese Ausgleichsregel ist u. a. Ausfluss des Prinzips der intergenerativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen durch Entgelte und Abgaben wieder ersetzen soll, so dass die nachfolgenden Generationen nicht belastet werden.
Sofern die Abschreibungen durch Erträge erwirtschaftet werden, stehen diese Mittel wiederum für Investitionen zur Verfügung.
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2. Verwendung der Ergebnisrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und/oder pauschale Kürzung von Aufwendungen (globaler Minderaufwand)
3. Verwendung von Überschüssen des Sonderergebnisses aus außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen oder Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses
4. Vortrag des Fehlbetrags in den Ergebnishaushalt der drei folgenden Haushaltsjahre
5. Verrechnung eines verbleibenden Fehlbetrags auf das Basiskapital (das Basiskapital darf nicht negativ werden)
Damit Kommunen, die vor dem 01.01.2020 auf das NKHR umsteigen, nicht benachteiligt werden, wurde im Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts eine Sonderregelung getroffen.
Danach richtet sich bis zum Jahr 2020 der Haushaltsausgleich noch nach den kameralen Bestimmungen, sodass nicht zahlungswirksame Aufwendungen wie z.B. Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden müssen.
3. Konzernbetrachtung
Die gesamten städtischen Haushalte 2019 im Überblick:
Stadt 131.273.200 31.963.100 163.236.300
Stadtwerke 19.311.500 6.148.000 25.459.500
AQUAtoll 7.902.796 6.951.053 14.853.849
AQUAtoll Restaurant 1.622.560 0 1.622.560
Gesamtsumme 160.110.056 45.062.153 205.172.209
Erfolgsplan/
Ergebnishaushalt in €
Vermögensplan/
Investitionen in €
Summe
18
Grundsteuer A und B 5.364.000 5.338.000 5.418.026
Gewerbesteuer 59.800.000 48.200.000 20.843.306
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 17.624.000 16.161.000 15.618.076 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 10.785.000 11.008.000 7.524.366
Sonstige Steuern u. ä. 2.997.500 2.837.700 2.722.239
Zuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft 2.150.000 0 0 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 10.136.600 9.225.000 9.529.701 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -
beiträge 758.500 0 0
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen 9.519.900 8.848.200 8.770.112
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4.855.500 4.951.600 4.963.728 Kostenerstattungen u. Kostenumlagen 528.600 460.000 842.055
Zinsen u. ähnliche Erträge 327.800 206.100 418.020
Sonstige ordentliche Erträge 3.810.800 3.175.400 11.745.338
Summe 128.658.200 110.411.000 88.394.968
in € in € in €
19
Zuweisungen aus mangelnder
Steuerkraft 1,67%
Zuweisungen und Zuwendungen,
Umlagen 7,88%
Aufgelöste Investitionszuwendung
en und Beiträge 0,59%
Entgelte für öffentliche Leistungen oder
Einrichtungen 7,40%
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
3,77%
Kostenerstattungen u.
Kostenumlagen 0,41%
Zinsen u. ähnliche Erträge
0,25%
Sonstige ordentliche Erträge
2,96%
20
Ϯ͘ϲϬϬ͘ϬϬϬΦ Ϯ͘ϴϬϬ͘ϬϬϬΦ ϯ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϯ͘ϮϬϬ͘ϬϬϬΦ ϯ͘ϰϬϬ͘ϬϬϬΦ ϯ͘ϲϬϬ͘ϬϬϬΦ ϯ͘ϴϬϬ͘ϬϬϬΦ ϰ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϰ͘ϮϬϬ͘ϬϬϬΦ ϰ͘ϰϬϬ͘ϬϬϬΦ ϰ͘ϲϬϬ͘ϬϬϬΦ ϰ͘ϴϬϬ͘ϬϬϬΦ ϱ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϱ͘ϮϬϬ͘ϬϬϬΦ ϱ͘ϰϬϬ͘ϬϬϬΦ
ϮϬϬϵ ϮϬϭϬ ϮϬϭϭ ϮϬϭϮ ϮϬϭϯ ϮϬϭϰ ϮϬϭϱ ϮϬϭϲ ϮϬϭϳ ϮϬϭϴ ϮϬϭϵ
ŶƚǁŝĐŬůƵŶŐĚĞƌ'ƌƵŶĚƐƚĞƵĞƌ
;ĂďϮϬϭϴWůĂŶnjĂŚůĞŶͿ
21
ϬΦ ϮϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϰϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϲϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϴϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϭϬϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϭϮϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϭϰϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ
ϮϬϬϵ ϮϬϭϬ ϮϬϭϭ ϮϬϭϮ ϮϬϭϯ ϮϬϭϰ ϮϬϭϱ ϮϬϭϲ ϮϬϭϳ ϮϬϭϴ ϮϬϭϵ
ŶƚǁŝĐŬůƵŶŐĚĞƌ'ĞǁĞƌďĞƐƚĞƵĞƌ
;WůĂŶnjĂŚůĞŶĂďϮϬϭϴͿ
22
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für Baden-Württemberg beträgt voraussichtlich 1,012 Mrd. €.
Auf die Stadt Neckarsulm entfallen nach der neuen Schlüsselzahl 0,0106567 ca. 10,785 Mio. €.
Steuer- und steuerähnliche Einnahmen Diese entwickeln sich wie folgt:
Vergnügungssteuer 1.600.000 1.500.000 1.445.014
Hundesteuer 96.000 93.000 92.115
Jagdpacht 8.500 8.500 8.516
Gesamtsumme 1.704.500 1.601.500 1.545.645
2019 in €
2018 in €
2017 in €
Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich
Als Ausgleich der durch die Systemumstellung bei der Kindergeldauszahlung entstehenden Mindereinnahmen werden den Gemeinden voraussichtlich 512,5 Mio. € zufließen. Der Betrag wird nach der Schlüsselzahl des Einkommensteueranteils berechnet und beträgt voraussichtlich 1,293 Mio. € (Vorjahr 1.236.000 €).
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen Schlüsselzuweisungen
Die Steuerkraft der Stadt Neckarsulm liegt im Jahr 2019, voraussichtlich einmalig, unter der Bedarfsmesszahl. Für die kommunale Investitionspauschale erhalten wir aus der gesamten Einwohnerzahl Zuweisungen mit voraussichtlich 91,00 €/Einwohner (75% der tatsächlichen Einwohnerzahl wenn Steuerkraft über der Bedarfsmesszahl liegt).
Die Schlüsselzuweisungen betragen somit voraussichtlich 2.405.000.€.
Zuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft
Durch die geringen Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2017 erhält die Stadt Neckarsulm im Jahr 2019 Zuweisungen aufgrund mangelnder Steuerkraft im Rahmen des Finanzausgleichs. Die erwartete Summe beträgt 2.150.000 €.
23
b) Land 7.317.600 6.939.300 7.158.427
c) Gemeinden und Landkreis 290.500 429.200 377.990
d) privaten Unternehmen 2.000 2.500 4.436
e) übrigen Bereichen 71.900 69.600 108.626
Gesamtsumme 7.731.600 7.615.100 7.910.024
a) Die Zuweisungen vom Bund betreffen die Verkehrsausstattung und das Bestattungswesen.
b) Die höheren Zuschüsse begründen sich überwiegend durch höhere Sachkostenbeiträge bei den Schulen sowie einer höheren Förderung bei den Kindergärten.
c) Bei der Sozialstation/IAV-Stelle wird mit geringeren Defiziten kalkuliert, weshalb von den beteiligten Gemeinden geringere Beträge für den nicht gedeckten Aufwand erforderliche sind.
d) Spenden
e) Die Erträge entstehen durch Zuschüsse für Jugendhilfegruppen und der AIM.
Kindergartenlastenausgleich
Die pauschalen Zuweisungen betragen nach § 29b FAG im Jahr 2019 654 Mio. €. Sie werden auf die einzelnen Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtungen betreuten Kinder, die das dritte, aber noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, verteilt. Für die Zahl der Kinder ist das Ergebnis der Kinder- und Jugendhilfestatistik des Jahres 2018 maßgebend. Bei gemeldeten Kinderzahlen von 788 ergibt sich einer gewichtete Kinderzahl von 570,0. Der Anteil für Neckarsulm beträgt voraussichtlich ca.1.610.000 €.
Ab dem Jahr 2014 trägt das Land unter Einbeziehung der Bundesmittel zur Betriebskostenförderung
68 Prozent der Betriebsausgaben bei der Kleinkindbetreuung (unter 3 Jahre). Derzeit liegen die Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung der Zuweisungen noch nicht vor. Bei der Gewichtung der Kinderzahl nach der wöchentlichen Betreuungszeit haben sich ab dem Jahr 2016 Änderungen ergeben. Für Neckarsulm wurden 186 Kinder gemeldet, was einer gewichteten Kinderzahl von 151,6 entspricht. Dies ergibt für Neckarsulm voraussichtlich 2.340.000 €.
Dieser Betrag ist in den Zuschüssen vom Land enthalten.
24
Baugenehmigungsgebühren 700.000 450.000 450.088
Eintrittsgelder Zweiradmuseum 85.000 74.000 90.005
Eintrittsgelder Stadtmuseum 10.000 8.000 14.642
Unterrichtsgebühren Musikschule 470.000 457.000 438.167 Teilnehmergebühren Volkshochschule 579.000 579.000 708.186 Gebühren/Entgelte Sozialstation 816.000 866.300 906.720
Kindergartenbeiträge 1.019.000 900.000 857.224
Abwassergebühren 4.683.000 4.429.000 4.334.474
Bestattungsgebühren 500.000 420.000 325.034
Sonstige Einnahmen und Entgelte 331.900 88.900 304.665
Gesamtsumme 9.519.900 8.598.400 8.770.112
Insgesamt werden im Jahr 2018 voraussichtlich 9,52 Mio. € an Gebühren und ähnlichen Entgelten eingenommen (Vorjahr 8,6 Mio. €). Die gestiegenen Gebühreneinnahmen ergeben sich überwiegend aus den höheren Baugenehmigungs- Kindergarten- und Abwassergebühren.
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Erträge aus Verkauf 843.600 996.000 850.800
Mieten/Nutzungsentschädigungen 2.922.800 2.811.927 2.698.462
Pachten 575.100 522.473 539.061
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 514.000 550.200 806.806
Gesamtsumme 4.855.500 4.880.600 4.895.129
2019 in €
2018 in €
2017 in €
Die Erträge aus Verkauf, Mieten und Pachten und sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten vermindern sich im Saldo etwas gegenüber dem Vorjahr. Die Einnahmen aus Verkauf ergeben sich überwiegend aus den Ansätzen aus den Erträge für die Schul- und Kindergartenverpflegung 499.000
€, und den Erträge des Bestattungsbetriebs 320.000. Der Ansatz für die Mieten- /Nutzungsentschädigungen erhöht sich um 110.800 €, was überwiegend mit der Anpassung der Mieten sowie den Nutzungsentschädigungen für die Asylbewerber zusammenhängt. Die Pachteinnahmen erhöhen sich nur geringfügig.
25
b) Land 20.000 10.000 43.658
c) Gemeinden und Landkreis 289.300 260.100 529.538
d) von Zweckverbänden 12.000 11.000 12.873
e) kommunalen Sonderrechnungen 199.300 165.400 238.000
f) übrigen Bereichen 8.000 13.500 4.370
Gesamtsumme 528.600 460.000 842.054
Erläuterung:
a) Die Agentur für Arbeit erstattet die Personalausgaben entsprechend der abgeschlossenen Altersteilzeitverträge.
b) Erstattung Personalkosten Regierungsinspektorenanwärter.
c) Erstattungen vom Landkreis für die Betreuung der Containerstellplätze und für den Ersatz der Kosten für den Müllmarkenverkauf.
d) Kostenerstattung für Leistungen des Personalamts und der Kämmerei für den AZV.
e) Kostenerstattungen der Stadtwerke NSU und des AQUAtoll für Leistungen der Verwaltung.
f) Erstattungen von privaten Personen für Schlauchwerkstatt, für Jugendhilfe und allg.
Grundvermögen..
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinserträge 2017
in € von Zweckverbänden und
Gemeindeverwaltungsverbänden 100 0 168
von verbundenen Unternehmen, sonstigen
Beteiligungen und Sondervermögen 28.000 20.000 35.647
von sonstigen öffentlichen
Sonderrechnungen 1.900 1.900 2.430
von Kreditinstituten 162.200 122.200 314.151
vom übrigen inländischen Bereich 72.000 0 0
Gewinnanteile aus verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen 63.600 62.000 65.625
327.800 206.100 418.020
2019 in €
2018 in €
26
2017 in €
Konzessionsabgaben 1.950.000 1.950.000 1.950.424
Bußgelder 757.000 650.000 653.543
Säumniszuschläge incl. Verzinsung v.
Gewerbesteuernachzahlungen 819.000 575.400 9.148.428
Andere sonstige ordentliche Erträge 284.800 62.000 -7.058
Gesamtsumme 3.810.800 3.237.400 11.745.337
2019 in €
2018 in €
Die Konzessionsabgaben bleiben voraussichtlich unverändert. Die Bußgelder werden aufgrund der weiteren „Blitzersäulen“ weiter steigen. Die Veranlagungszinsen bei der Gewerbesteuer sind nicht kalkulierbar, da Nachzahlungen aufgrund Betriebsprüfungen etc. bei den Gewerbesteuerzahlern nicht vorhergesehen werden können. Hier kann es immer zu gewaltigen Schwankungen kommen.
27
Personalaufwendungen 34.933.300 33.165.000 31.400.273 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 20.281.200 21.474.300 16.795.489
Abschreibungen 8.615.800 0 0
Zinsaufwendungen 0 3.000 0
Transferaufwendungen 64.817.500 63.326.000 56.883.583
Sonstige ordentliche Aufwendungen 2.625.400 143.000 117.868
Summe 131.273.200 118.111.300 105.197.213
Personal- aufwendungen
26,61%
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
15,45%
Abschreibungen 6,56%
Zinsaufwendungen 0,00%
Transfer- aufwendungen
48,95%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
2,00%
Ergebnishaushalt Aufwendungen 2019
28
- externe Faktoren, die sich der direkten Steuerung der Stadt Neckarsulm entziehen, die aber aufgrund des bislang stetig gestiegenen Personalkostenansatzes eine immer größere Dynamik entwickeln. Es handelt sich dabei insbesondere um die allgemeine tarifliche Steigerung, Veränderungen in der Sozialgesetzgebung sowie die Auswirkungen der Umsetzung der Neuen Entgeltordnung
- intern gefasste Beschlüsse, die sich kostensteigernd auswirken, wie die notwendige Schaffung eines Zentralen Gebäudemanagements, Einstellung einer Betrieblichen Mobilitätsmanagerin, für die allerdings in den ersten beiden Jahren eine nahezu vollständige Gegenfinanzierung durch Zuschüsse erfolgt. Darüber hinaus führen Einzelentscheidungen im Zusammenhang mit der Re-Integration von langzeiterkrankten Mitarbeiter/innen und verschiedene Personalmaßnahmen zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zu Mehrkosten.
- erstmalig im Aufwand darzustellende Rückstellungen für Altersteilzeit (140.000 €)
Bei der Planung der Personalausgaben sind wir auch für 2019 davon ausgegangen, dass unterjährig Reduzierungspotentiale durch, zeitweise aus den verschiedensten Gründen, unbesetzte Planstellen eintreten werden.
Entwicklung der Personalaufwendungen und der Stellen
Ϭ ϭϬϬ ϮϬϬ ϯϬϬ ϰϬϬ ϱϬϬ ϲϬϬ
ϭϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϭϱ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϮϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ Ϯϱ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϯϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϯϱ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ ϰϬ͘ϬϬϬ͘ϬϬϬΦ
ϮϬϭϬ ϮϬϭϭ ϮϬϭϮ ϮϬϭϯ ϮϬϭϰ ϮϬϭϱ ϮϬϭϲ ϮϬϭϳ ϮϬϭϴ ϮϬϭϵ WĞƌƐŽŶĂůŬŽƐƚĞŶ ĂŚůĚĞƌƵŵŐĞƌĞĐŚŶĞƚĞsŽůůnjĞŝƚƐƚĞůůĞŶ
29
Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen 3.989.800 3.467.400 2.205.008 Unterhaltung Infrastrukturvermögen 2.547.400 3.301.600 1.841.941 Unterhaltung und Erwerb bewegliches Vermögen 589.000 512.700 414.100
Mieten, Pachten, Leasing 949.500 843.500 939.826
Bewirtschaftung aller kommunalen
Vermögenswerte 4.860.000 4.722.900 4.632.913
Verwaltungs- und Betriebsaufwand 7.345.500 8.626.200 6.761.700 20.281.200 21.474.300 16.795.488
Abschreibungen
Entwicklung der Abschreibungen
2019 2018 2017
8.615.800 0 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Entwicklung der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen
2019 2018 2017
0 3.000 0
30
Zuweisungen an Zweckverbände 3.076.000 2.648.000 2.628.441 Zuweisungen an verbundene Unternehmen 2.582.000 1.996.000 1.777.928 Zuweisungen an private Unternehmen 1.935.600 1.733.000 1.660.345 Zuweisungen an übrige Bereiche 1.623.900 2.238.200 2.000.763
Zuschüsse Sportförderung 490.000 496.500 376.813
Gewerbesteuerumlage 11.960.000 10.242.500 4.480.371
FAG-Umlage 9.868.000 21.027.000 20.413.570
Rückstellungen FAG-Umlage 10.916.000 0 0
Kreisumlage 11.884.000 21.682.600 21.030.464
Rückstellungen Kreisumlage 9.312.000 0 0
Allgemeinde Umlagen an Zweckverbände 658.900 706.000 753.691
Sonstige Transferaufwendungen 600 600 0
Verzinsung von Steuerrückerstattungen 500.000 500.000 2.131.203
Summe 64.817.500 63.278.500 57.260.399
Ohne die gebildeten Rückstellungen für die FAG- und die Kreisumlage, wären die Transferaufwendungen deutlich unter dem Ansatz des Vorjahres. Die Rücklagen bilden jedoch den Finanzierungsmittelbedarf für die Folgejahre aus den veranschlagten Steuereinnahmen des laufenden Jahres ab.
Gewerbesteuerumlage
Der Umlagesatz bei der Gewerbesteuerumlage beträgt voraussichtlich 64 % des Gewerbesteueraufkommens und berechnet sich wie folgt:
59.800.000 € X 64 % : 320 % = 11.960.000 €
Allgemeine Umlagen
Die Finanzausgleichsumlage und die Kreisumlage berechnen sich aus der Steuerkraftsumme Für die Berechnung der Steuerkraftsumme werden die Ist-Einnahmen des Jahres 2017 zugrunde gelegt.
Im Jahr 2019 beträgt die FAG-Umlage ca. 9.868.000 € zzgl. Rückstellungen für künftige FAG- Umlagezahlungen 10.916.000 € und die Kreisumlage 11.884.000 € zzgl. Rückstellungen für künftige Kreisumlagezahlungen 9.312.000 €.
31
Gerichtskosten mit 616.600 € und die Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben mit 405.000 €.
Allgemeine Hinweise zu den verglichenen Ertrags- und Aufwandspositionen:
Die dargestellten Ertrags- und Aufwandspositionen sind nicht immer identisch mit den Summen der Gruppierungen aus der Kameralistik, weshalb echte Vergleiche erst nach zwei Jahren möglich sind. Es wurde jedoch versucht, eine Vergleichbarkeit so gut wie möglich herzustellen.
32
Einzahlungen aus Invesititonszuwendungen
Investitionszuweisungen vom Bund 720.000 720.000 25.603
Investitionszuweisungen vom Land 2.220.700 1.709.000 776.893 Investitionszuweisungen von Gemeinden und
Gemeindeverbänden 0 0 13.284
Einzahlungen aus Investitionbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit
Beiträge und ähnliche Entgelte 325.000 445.500 151.755
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Grundstücken und Gebäuden 4.208.000 5.865.000 1.577.859
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Beteiligungen an Zweckverbänden und sontstigen Anteilsrechten
1.252.000 1.237.000 1.270.754 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene
Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und Sondervermögen
122.000 120.200 118.332
Rückflüsse von Ausleihungen an sonstige
inländische Bereiche 315.700 386.200 633.621
Einnahmen aus Krediten
von übrigen Bereichen 0 3.000.000 0
Summe 9.163.400 13.482.900 4.568.100
33
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen
Vom Bund für:
Stadtbahn 720.000 €
Vom Land für:
Feuerwehr für HLF 20 NSU, GW-T Dahenfeld + O'Heim 143.000 €
AB-Sandsack/Energie 60.000 €
Generalsanierung Hermann-Greiner-Realschule 400.000 €
Erweiterung Grundschule Amorbach 696.000 €
JHS Brandschutz 40.000 €
Neubau Kita Am Stadtpark 491.700 €
Erweiterung Kita Lautenbacher Straße 200.000 €
Trendpark Ringanschluss 190.000 €
Summe Zuweisungen vom Land 2.220.700 €
Gesamtsumme 2.940.700 €
Investitionszuweisung en von Bund und
Land 29,92%
Rückflüsse von kommunalen Sonderrechnungen
1,22%
Rückflüsse von Darlehen von unternehmerischen
und übrigen Bereichen
3,93%
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Finanzvermögen 17,19%
Beiträge und ähnliche Entgelte
3,31%
34
Abwasserbeiträge
Erweiterung-Amorbach aus Grundstücksverkäufen 25.000 €
Summe 325.000 €
Einzahlungen aus Veräußerungen des Sachanlagevermögens Grundstückserlöse:
Verkauf Grundstücke Binswanger Straße Stadtmitte 2.350.000 €
Verkauf Fläche Heizzentrale - St. Vinzenz 158.000 €
Bauplätze "Erweiterung-Amorbach" 1.000.000 €
Brunnengasse 200.000 €
Verkauf Grundstücke Ortsmitte Obereisesheim 500.000 €
Summe 4.208.000 €
Einzahlungen aus Veräußerungen von Finanzvermögen Einzahlungen aus der Veräußerung von Beteiligungen an
Zweckverbänden und sonstigen Anteilsrechten 1.252.000 €
Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen,
sonstigen Beteiligungen und Sondervermögen 122.000 €
Rückflüsse von Ausleihungen an sonstige inländische Bereiche 315.700 €
Summe 1.689.700 €
35
Auszahlungen für Baumaßnahmen 17.350.300 14.393.500 -1.436.833 Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Vermögen 2.789.600 2.234.500 793.175
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzvermögen 5.091.000 2.844.300 1.120.362
Auszahlungen für
Investitionsfördermaßnahmen 2.463.200 430.300 562.533
Auszahlungen für den Erwerb von
immateriellen Vermögensgegenständen 448.000 0 0
Summe 31.963.100 22.360.100 3.257.234
3.257.234
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und
Gebäuden 11,95%
Auszahlungen für Baumaßnahmen
54,28%
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Sachvermögen 8,73%
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen
15,93%
Auszahlungen für Investitionsfördermaßnah
men 7,71%
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen
Vermögensgegenstände n
1,40%
ƵƐnjĂŚůƵŶŐĞŶĂƵƐ/ŶǀĞƐƚŝƚŝŽŶƐƚćƚŝŐŬĞŝƚ
36
Vorflutgraben Fuchshälde 5.000 €
Anschluss B 27 800.000 €
Gewerbegebiet Linkes Tal 500.000 €
Landwirtschaftliche Grundstücke (Pauschale) 40.000 €
Vermessungskosten Erweiterung-Amorbach 50.000 €
Umlegung Brunnengasse 10.000 €
Trendpark 2. Anschluss Südtangente 10.000 €
Verbreiterung Südtangente 10.000 €
Trendpark Süd 150.000 €
Trendpark Nord 480.000 €
Ausgleichsmaßnahmen Naturschutz 5.000 €
Umlegung Neuberg - Steppachweg 600.000 €
Umlegung Römerstraße 900.000 €
Gesamtsumme 3.821.000 €
Baumaßnahmen Davon entfallen auf:
Hochbau 8.497.700 €
Tiefbau 8.150.600 €
Sonstige Baumaßnahmen 702.000 €
Summe 17.350.300 €
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen
Hierfür werden 2.789.600 € bereitgestellt (Vorjahr 2.724.600 €). Die größten Ansätze sind für den Ersatz von Fahrzeugen und Geräten bei der Feuerwehr 825.600 €, für Katastrophenschutz 209.000 €, für Ersatzbeschaffungen bei den Kitas mit 127.700 € für Hardware der EDV in der Verwaltung 80.000; Spielanlage Stadtpark 140.000 €, Spielflächen allgemein 175.000 € und für die Fahrzeug-Ersatzbeschaffungen beim Bauhof mit 215.000 €, so wie für Geräte, Ausstattung sind weitere 136.000 € vorgesehen.
37
Darlehen an KAWAG Netzgesellschaft 800.000,00 €
Gesamtsumme 5.091.000,00 €
Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen
Zuschuss Bau Stadtbahn - Abrechnung 1.750.000 €
Investitionsumlagen Zweckverbände 280.800 €
Wohnbauförderung Heimstättengemeinschaft Wolgastraße 118.000 € Zuschüsse an übrige Bereiche
(freie Kita; Tierheim; Stadtsanierung) 314.400 €
Gesamtsumme 2.463.200 €
Auszahlungen für für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen Allgemeine immaterielle Vermögensgegenstände
z. B. Bewerbungssysteme 66.000 €
Immaterielle Vermögensgegenstände IT
z.B. DMS, Migration MS Office etc. 382.000 €
Summe 448.000 €
Ein Gesamtüberblick über alle einzelnen Investitionen liefert das Investitionsprogramm in der Anlage Nr. 18.
Der überdurchschnittlich hohe Gesamtansatz für Investitionen von knapp 32 Mio € hängt ursächlich auch mit der Auflösung aller HH-Reste zum Ende 2018 zusammen. Diese Mittel von knapp 8 Mio € mussten im Jahr 2019 neu veranschlagt werden.
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1 2 4
1 96.570.500 98.554.200
2 12.286.600 9.300.400
3 758.500 768.500
5 9.519.900 9.863.500
6 4.855.500 4.829.500
7 528.600 528.700
8 327.800 281.800
10 3.810.800 3.811.400
11 128.658.200 127.938.000
12 34.933.300 37.934.000
14 20.281.200 18.703.700
15 8.615.800 8.868.800
16 0 0
17 64.817.500 65.765.200
18 2.625.400 2.071.700
19 131.273.200 133.343.400
20 -2.615.000 -5.405.400
21 0 0
22 0 0
23 0 0
24 -2.615.000 -5.405.400
25 0 0
26 0 0
27
-2.615.000
0 nachrichtlich:
Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen:
Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren 0 0
Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
0 0
Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13 Absatz 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts
0 0
Außerordentliche Aufw endungen 0 0
Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummer 21 und 22)
0 0
Veranschlagtes Gesamtergebnis
(Summe aus Nummern 20 und 23) -4.746.100 -5.552.000
Ordentliche Aufw endungen (Summe
aus Nummern 12 bis 18) 130.614.100 135.340.800
Veranschlagtes ordentliches Ergebnis
(Saldo aus Nummern 11 und 19) -4.746.100 -5.552.000
Außerordentliche Erträge 0 0
Zinsen und ähnliche Aufw endungen 0 0
Transferaufw endungen 63.748.700 67.039.700
Sonstige ordentliche Aufw endungen 2.139.300 2.094.000
Aufw endungen für Sach- und
Dienstleistungen 18.850.100 18.849.900
Abschreibungen 8.685.800 8.868.800
sonstige ordentliche Erträge 3.811.000 3.511.800
Ordentliche Erträge (Summe aus
Nummern 1 bis 10) 125.868.000 129.788.800
Personalaufw endungen 37.190.200 38.488.400
Kostenerstattungen und Kostenumlagen 528.700 528.700
Zinsen und ähnliche Erträge 308.800 279.900
Entgelte für öffentliche Leistungen oder Ei i ht
9.640.300 10.080.800
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4.819.200 4.829.500
3 5
Steuern und ähnliche Abgaben 96.726.900 100.483.500
Zuw eisungen und Zuw endungen, Umlagen 9.264.600 9.306.100
Aufgelöste Investitionszuw endungen und - beiträge
768.500 768.500
39
Steueraufkommen angenommen.
2. Die Stadt Neckarsulm erhält 2019 Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft.
In den sonstigen FAG-Zuweisungen des Landes sind auch Zuweisungen für die
Kinderbetreuung enthalten. Basis der Zuweisungen sind jeweils die zum 1.3. des Vorjahres betreuten Kinder.
3. Empfangene Investitionszuweisungen (Zuschüsse) können als Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen und jährlich aufgelöst werden.
5./6. Bei den öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Entgelten wurde unterstellt, dass die Gebühren (Ausnahme Kita-Gebühren), Entgelte und Mieten im Finanzplanzeitraum nicht erhöht werden.
7. Hier sind Erstattungen vom Bund, vom Land, den Zweckverbänden und sonstige Erstattungen enthalten.
8. Bei den Zinserträgen wurden die geplanten Veränderungen der liquiden Mittel berücksichtigt.
Die aktuellen Konditionen für Geldanlagen sind auf einem extrem niedrigen Niveau.
10. Bei den Konzessionsabgaben, Säumniszuschlägen und den Bußgeldern wurde auch von einem in etwa konstanten Niveau ausgegangen.
12. Der Entwicklung der Personalaufwendungen liegt die Annahme zu Grunde, dass es auch in den Folgejahren Tarifsteigerungen geben wird. Hier wurde für 2019 mit einer Steigerung von durchschnittlich 3,09 % gerechnet.
14. Hinter dieser Position verbergen sich deutlich über 50 Kostenarten. Die größten Positionen sind die Unterhaltungsaufwendungen für Gebäude, Außenanlagen, technische Anlagen, Straßen und Grünflächen, Miet- und Pachtaufwendungen, Aufwendungen für Energie und Reinigungen, Aufwendungen für Veranstaltungen, Haltung von Fahrzeugen, Aufwendungen für den Betrieb der Datenverarbeitung und die schulischen Aufwendungen (Lehr- und Lernmittel).
15. Zielsetzung der Abschreibungen ist die Darstellung der buchungstechnischen
Wertminderung des abnutzbaren Vermögens, um die Vermögenslage am Bilanzstichtag wiederzugeben und die Vermögensminderung periodengerecht zu erfassen. Durch weiter geplante Investitionen werden sich im Finanzplanungszeitraum auch die Abschreibungen erhöhen.
16. Bei den weiteren Zinsaufwendungen sind Erstattungszinsen für Gewerbesteuerrückzahlungen miteingeplant.
17. Hier sind sowohl die Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte (ÖPNV; AQUAtoll) als auch die Umlagen (Gewerbesteuer-, Finanzausgleichs-, Kreisumlage) enthalten. Die Kreis- und FAG-Umlage jeweils in der Höhe, die im jeweiligen Jahr periodengerecht anfallen würde.
Der Differenzbetrag zur tatsächlich kassenwirksamen Umlagezahlung (Nr. 14 Finanzplan) wird den Rückstellungen zugeführt.
18. Unter diese Rubrik der Aufwendungen fallen insbesondere Rechts- und Beratungskosten, Aufwendungen für Bürobedarf, Porto, Telefon, aber auch Versicherungsaufwendungen und ehrenamtliche Entschädigungen
40
2 12.286.600 9.300.400
4 9.519.900 9.863.500
5 4.855.500 4.829.500
6 528.600 528.700
7 327.800 281.800
8 3.810.800 3.811.400
9 127.899.700 127.169.500
10 34.793.300 37.794.000
12 20.281.200 18.703.700
13 0 0
14 44.589.500 60.556.200
15 2.625.400 2.071.700
16 102.289.400 119.125.600
17 25.610.300 8.043.900
18 2.940.700 464.400
19 325.000 325.000
20 4.208.000 3.425.000
21 1.689.700 1.425.400
23 9.163.400 5.639.800
24 3.821.000 2.756.000
25 17.350.300 12.315.000
26 2.789.600 271.200
27 5.091.000 3.668.000
28 2.463.200 283.800
29 448.000 50.000
30 31.963.100 19.344.000
Auszahlungen für
Investitionsfördermaßnahmen 283.800 283.800
Auszahlungen für den Erw erb von
immateriellen Vermögensgegenständen 50.000 50.000
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 21.457.500 11.426.600
Auszahlungen für Baumaßnahmen 11.703.000 4.180.000
Auszahlungen für den Erw erb von
bew eglichem Sachvermögen 525.700 141.800
Auszahlungen für den Erw erb von
Finanzvermögen 3.142.000 3.655.000
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Finanzvermögen 1.354.900 1.245.600
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 7.554.900 6.620.600
Auszahlungen für den Erw erb von
Grundstücken und Gebäuden 5.753.000 3.116.000
Einzahlungen aus Investitionszuw endungen 695.000 450.000
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und
ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 325.000 325.000
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachvermögen 5.180.000 4.600.000
Sonstige haushaltsw irksame Auszahlungen 2.139.300 2.094.000
Auszahlungen aus laufender
Verw altungstätigkeit 114.279.300 123.905.000
Zahlungsm ittelüberschuss/-bedarf des
Ergebnishaushalts 10.820.200 5.115.300
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 18.850.100 18.849.900
Zinsen und ähnliche Auszahlungen 0 0
Transferauszahlungen (ohne
Investitionszuschüsse) 56.239.700 64.612.700
Sonstige haushaltsw irksame Einzahlungen 3.811.000 3.511.800
Einzahlungen aus laufender
Verw altungstätigkeit 125.099.500 129.020.300
Personalauszahlungen 37.050.200 38.348.400
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4.819.200 4.829.500
Kostenerstattungen und Kostenumlagen 528.700 528.700
Zinsen und ähnliche Einzahlungen 308.800 279.900
Zuw eisungen und Zuw endungen und
allgemeine Umlagen 9.264.600 9.306.100
Entgelte für öffentliche Leistungen und
Einrichtungen 9.640.300 10.080.800
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