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MEHR Miteinander in MEHRstetten -

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MEHR Miteinander in MEHRstetten -

Die Krise als Chance für Gemeinsamkeit Flyer Nummer 2 – 26.03.2020

STAND: Do. 26.03.2020; 18:00 Uhr

Liebe Mehrstetterinnen und Mehrstetter,

am vergangenen Sonntag, 22.03.2020 haben die Bundesländer zusammen mit dem Bund zur Verlangsamung der Pandemie relativ einheitliche Maßnahmen für Deutschland erlassen. Da wir davon ausgehen, dass sich die Verordnungen nun nicht mehr täglich überholen, möchten wir Sie nun doch noch einmal durch eine Vollverteilung unseres 2. Flyers informieren. Es wird bis auf Weiteres aber sicher die letzte sein.

Wir möchten Sie daher nochmals inständig bitten, sich Gedanken zu machen, ob Sie unsere Informationen auch bekommen, wenn Sie nicht digital, also auf Facebook, Instagram, nebenan.de oder der Homepage der Gemeinde unterwegs sind.

Sollten Sie nicht in der Onlinewelt unterwegs sein, melden Sie sich bitte bei uns unter 07381/8198! Wir bringen Ihnen die wichtigsten Infos dann gerne zu Ihrem Briefkasten.

Sie halten dieses Mal wieder viele Informationen für Mehrstetten in den Händen, die Ihnen das Leben in den nächsten Wochen erleichtern sollen. Insbesondere:

• Der erweiterte Einkaufsservice

• Unser „Schwätzle am Telefon“

• Das Infotelefon und was Sie darüber erhalten können

• Die Angebote unserer Gaststätten

• Infos für Gewerbetreibende zu den Soforthilfemaßnahmen von Bund und Land

• Aktueller Stand zu den Schulabschlussprüfungen (zum 25.03.2020)

• Infos zur seit 23.03.2020 gültigen Verordnung des Landes

• Allgemeine Infos zur Lage der Pandemie

Hinweis der Gemeindeverwaltung:

Es ist momentan nicht klar, ob der Fink-Verlag das Mitteilungsblatt in seiner eigentlichen Form in den nächsten Wochen fortführen kann. Alle Vereine und Organisationen mit Zugang werden kurzfristig

darüber informiert. Sollte es bereits nächste Woche dazu kommen, werden wir die MMiM-Plattform nutzen, um unsere Bürger zu informieren.

(2)

Erweiterter Einkaufsservice

Seit Freitag, 20.03.2020 bieten wir für alle, die nicht aus dem Haus sollen oder können, einen Einkaufsservice an. Diesen haben wir nun für Sie erweitert:

NEU! Gehen Ihnen die Getränke aus?

Zusammen mit dem Raiffeisenmarkt Mehrstetten, können wir Ihnen nun anbieten, dass Sie über unser Infotelefon (07381/9198) Ihre Getränke nach Hause bestellen können.

• Sie sagen uns am Telefon was Sie gerne möchten

• Wir holen die Bestellung im Raiffeisenmarkt ab und bringen Sie zu Ihnen

• Sie erhalten eine Rechnung vom FV Marktplatz Mehrstetten e.V.

• Der Förderverein geht für Sie in Vorleistung

NEU! Sie möchten etwas vom Bäcker? Auch Zeitungen/Zeitschriften?

Wir haben mit Herrn Mettang von der Bäckerei Mettang vereinbart, dass wir Ihnen nun auch von dort Waren liefern können. Der Service eignet sich vor allem für Brot, Kuchen, Süße Teilchen usw.

• Sie sagen uns am Vortag was Sie gerne am nächsten Vormittag hätten.

• Wir bringen Ihnen die frischen Backwaren und Ihre Zeitschriften/Zeitungen ab 10:00 Uhr ans Haus. Leider können wir vorher nicht garantieren, dass die Backwaren fertig sind.

• Auch hier geht der Förderverein wieder für Sie in Vorleistung und Sie erhalten bequem eine Rechnung von uns.

Benötigen Sie etwas vom Supermarkt?

In Zusammenarbeit mit Herrn Baisch (Mehrstetter und Betreiber von REWE Märkten) bieten wir Ihnen einen einfachen Service an:

• Sie geben uns telefonisch Ihre Bestellung durch, die wir live am PC eingeben und sofort online abschicken.

Ihre Bestellung wird im Rewe-Markt zusammengestellt und einzeln verpackt.

• Bestellungen, die bis 14:00 Uhr eingehen, werden von uns noch am selben Abend, spätestens aber bis zum nächsten Vormittag an Ihre Haustüre gebracht.

Alle Bestellungen eines Tages werden von Herrn Baisch persönlich noch am selben Abend an uns geliefert.

Einziger Haken: Leider können wir für Tiefkühlprodukte die Minusgrade in der Lieferkette nicht gewährleiten. Normale Kühlprodukte wie z.B. Butter oder Frischkäse usw. sind aber kein Problem, da sie in Isolationsboxen gelagert werden.

Sie hätten gerne Frischfleisch oder Wurst?

Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit Schmauder´s Hof auch hierfür eine Lösung an. Geben Sie uns einfach telefonisch Ihre Bestellung durch, die wir an Schmauder´s Hof weiterleiten. Die Lieferung erfolgt dann so schnell wie möglich direkt durch Schmauder´s Hof.

NEU! Ganz am Ende dieses Flyers finden Sie das Sortiment von Schmauders Hof

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ERGÄNZT! Wie bezahle ich?

Der Förderverein Marktplatz Mehrstetten e.V. geht für Sie in Vorleistung und dient als eine Art

„Durchlaufkonto“. Wenn Sie mehrere der Angebote nutzen, z.B. Getränke und Bäcker, erhalten Sie einmal in der Woche eine Rechnung.

Rechnungen überweisen Sie dann bitte an den Förderverein:

Förderverein Marktplatz Mehrstetten e. V.

IBAN: DE16 6006 9706 0023 4870 03

Sie erreichen uns:

Montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter 07381 / 8198

Hol- und Bringservice unserer Gaststätten

Sowohl unser „Hirsch im Grünen“ als auch das „Gasthaus Lamm“ bieten Ihnen seit Kurzem einen Hol- und Bringservice an. Die Speisekarten der Gastronomie finden Sie ganz am Ende unseres Flyers.

Hinweis:

Wir haben schon gehört, dass manche Angst haben, dass Sie sich nicht mehr selbst aussuchen können, welche Marke Sie z.B. bei der Butter nehmen. Butter ist natürlich nicht gleich Butter und Nudel nicht gleich Nudel. :)

Wir können Ihnen diese Angst nehmen: Wir können Ihnen am Telefon genau sagen, welche Marken es zu welchem Preis gibt. Wir können Ihnen sogar sagen, was das Wochenangebot hergibt.

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„A Schwätzle am Telefon“

Was definitiv nicht gegen Einsamkeit hilft?

Sich zu Hause einzuschließen und das Telefon auszustecken…

• Fällt Ihnen die Decke auf den Kopf oder ist Ihnen einfach nur langweilig?

• Brauchen Sie seelsorgerische Ansprache?

• Fühlen sie sich eingesperrt, möchten einfach nur „mol mit jemand schwätza“?

• Haben Sie Sorgen und keinen Ansprechpartner?

ERGÄNZT!

Wir empfehlen auch weiterhin Ablenkung. Tun Sie etwas, an dem Sie Spaß haben, wobei Sie kreativ sein können. Wir haben seit Sonntag ein Kontaktverbot, keine Ausgangssperre, daher müssen Sie nicht auf Ihren Spaziergang verzichten. Halten Sie nur zu Personen, die nicht in Ihrem Haushalt wohnen, 1,5m Abstand.

Pflegen Sie auch weiterhin Ihre Kontakte. Allerdings besser, ohne sich dabei gegenüber zu sitzen.

Deshalb Skypen, chatten, mailen oder telefonieren Sie. Sollten Sie niemanden haben, dann ist das Team vom „Schwätzle am Telefon“ für Sie da. „A Schwätzle am Telefon“ kann vieles erleichtern, rufen Sie uns einfach an!

Unsere Telefonnummern sind:

„A Schwätzle am Telefon“: 0152 / 2137 0168 Pfarramt ev. Kirchengemeinde: 07381/2470

!!! Wichtig: Die Notrufnummer ist und bleibt die 112 !!!

NEU! „Komm“- oder „Bring“-Struktur? Helfen Sie mit!!!

Kennen Sie jemand, der sich über einen Anruf freuen würde, sich aber selbst nicht traut oder womöglich denkt, dass er stört oder sein Anliegen zu gering ist? - Kennen Sie jemand, um den Sie sich zwar selbst schon kümmern, wo Sie aber das Gefühl haben, dass er gerne mal mit

jemandem anderen sprechen würde? - Kennen Sie jemand, dem es gut tun würde unseren Flyer zu kennen, selbst aber vielleicht nicht mehr richtig lesen kann?

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich bei uns melden!!!

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Ergänzt! Allgemeines Infotelefon für Mehrstetter: 07381/8198

Wir übernehmen Botengänge und helfen in jeder Lebenslage!

Wir sind für Sie da bei allem was kommen könnte z.B.:

• Fahrdienste, Apothekenlieferdienst

Brauchen Sie einen Fahrer zum Arzt? Oder etwas von der Apotheke?

Der WSV hat uns seit letzter Woche seinen LEKI-Ski-Team Bus für die Aktion zur Verfügung

gestellt! Wir haben also eine Möglichkeit, Sie mit hygienischem Abstand zu befördern! Außerdem haben sich bei uns inzwischen weitere Helfer gemeldet, die Sie sicher ans Ziel bringen können.

• Jegliche Notlagen z.B. Brille kaputt?

Melden Sie sich einfach bei uns, wenn Sie irgendein Problem haben, wir helfen oder geben Tipps, wo Sie eine Information bekommen können.

• Mit dem Hund Gassi gehen

Sie können oder dürfen nicht raus, der Hund muss aber? Gerne holen wir Ihren Vierbeiner zu einem ausgiebigen Spaziergang. Wir haben Infos, wie wir uns in dem Fall zu unserem Schutz verhalten müssen, sollten Sie tatsächlich an Corona erkrankt sein.

• NEU! Gelbe Säcke vorbeibringen

Sie brauchen Gelbe Säcke? Da das Rathaus bis auf weiteres geschlossen bleibt, damit die

Verwaltung handlungsfähig bleibt, können Sie ab jetzt Ihre gelben Säcke nach Voranmeldung bei uns abholen. Wenn Sie nicht raus sollen oder dürfen, schmeißen wir sie Ihnen auch gerne in den Briefkasten!

• NEU! Briefe und Pakete zur Post bringen/Briefmarken besorgen

Es ist wichtig, mit anderen in Kontakt zu bleiben, daher bringen wir Ihnen auch Ihre Briefe und Pakete zur Post oder holen Ihnen gerne Briefmarken, wenn Sie Ihre Briefe beim Spaziergang selbst einwerfen möchten. So möchten wir die Menschen in der Postfiliale verringern und damit auch die Ansteckungsgefahr.

• Und alles was Ihnen sonst noch so auf dem Herzen liegt

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Rathaus-Info für Mehrstetten

Das Rathaus bleibt auch weiter für Publikumsverkehr

geschlossen!!!

Wir sind wie folgt telefonisch erreichbar:

Mo – Fr von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Do von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr unter 07381/9383-0

Unsere Erreichbarkeit per Mail:

info@mehrstetten.de

Direkte Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen:

Finden Sie im Mitteilungsblatt oder auf unserer Homepage

(www.mehrstetten.de -> Politik & Verwaltung -> Mitarbeiter/innen).

Das Rathausteam bedankt sich für Ihr Verständnis!

Aktualisiert! Information der ev. Kirchengemeinde

Mehrstetten-Sondernach

Wie gewohnt werden zur Gottesdienstzeit die Glocken unserer beiden Kirchen läuten. Diese Gottesdiensteinladung soll Sie ermutigen, zuhause eine Andacht zu feiern, in der Bibel zu lesen, zu singen und zu beten.

• Natürlich empfehlen wir in der gottesdienstlosen Zeit vor Ort die Fernsehgottesdienste,

beispielsweise im ZDF oder neu eingerichtet strahlt Regio TV Gottesdienste aus Württemberg aus.

• Oder aber Sie nutzen das Streamingangebot der Landeskirche, die eigens dafür eine Seite aller Angebote erstellt hat: https://www.elk-wue.de/gemeindeleben-online

• Für alle Kinder und Jugendlichen hat das Evangelische Jugendwerk in Württemberg (EJW) ein schönes Format entwickelt: https://www.zuhauseumzehn.de

• In der Kirche werden immer wieder Andachten und Impulse zum Mitnehmen ausliegen.

• Für die Münsinger Alb wurde eigens eine Seite gestaltet: http://www.kirche-muensinger-alb.de.

Hier finden Sie beispielsweise Andachten und Predigten in Schriftform von uns Pfarrern aus dem Distrikt, aber auch Videoandachten aus einer der Kirchen unseres Distriktes sind dort zu finden.

Viel Spaß beim Stöbern!

Zum jetzigen Stand ist davon auszugehen, dass Zusammenkünfte in Kirchen bis zum 15. Juni 2020 durch die Corona-Verordnung des Landes verboten sind.

(7)

Gottesdienste in der Passionszeit, an Ostern und (goldene) Konfirmation

Auch in der Karwoche und an Ostern wird das Evangelium nicht im Predigtgottesdienst der Gemeinde verkündet, sondern in anderer Form, etwa in Hörfunk und Fernsehen oder im Internet. Die

Konfirmationstage im April und Mai werden aufgehoben. Wir suchen nach einem geeigneten Ersatztermin für die Konfirmation.

Die Kirche ist geöffnet

Unsere Kirche in Mehrstetten bleibt täglich geöffnet. Auch die Sondernacher Kirche wird offen sein.

Sonntags wird in den Kirchen die Osterkerze brennen. Außerdem werden aktuelle Leseandachten und Impulse zum Mitnehmen ausliegen. Zu Gottesdienstbeginn ist Pfr. Wezel im Kirchenraum anzutreffen. Zudem werden in der Kirche auf kreative Art ein paar Impulse umgesetzt – eine Gebetsecke, ein Fürbittgebet, ein Psalmwort, ein Bild für die Predigten, ein Symbol für den Wochenspruch – lassen Sie sich überraschen. Wir aktualisieren diese Impulse wöchentlich!

Gerne dürfen Sie vorbei schauen - wenn Sie einen Ort der Ruhe, der Inspiration, des Trostes, der Zuversicht und des Gebets suchen. In der Karwoche und an Ostern werden eigens dafür gestaltete Impulse in oder vor der Kirche zu finden sein, auch etwas für Kinder wird dabei sein.

Vor der Kirche wollen wir in nächster Zeit eine „Ermutigungsstation“ auf einer Wäscheleine installieren – schauen Sie doch bei einem Spaziergang vorbei.

Weiterhin keine Gruppen, Kreise und Veranstaltungen

Das Gemeindehaus bleibt geschlossen. Das Pfarramt ist für Publikumsverkehr geschlossen.

Kein Geburtstagsbesuchsdienst

Die Geburtstagsgrüße werden in den Briefkasten eingeworfen.

Wie Sie mit Pfr. Wezel in Kontakt bleiben können

• Gerne können Sie mich, Ihren Pfarrer, jederzeit anrufen (07381/2470). Sollten Sie mich einmal nicht erreichen, rufe ich zeitnah zurück. Auch per Brief oder auf dem digitalen Weg, per E-Mail (joerg.wezel@elkw.de), können wir gerne miteinander kommunizieren.

• Lassen Sie mich auch wissen, wenn Sie in irgendeiner Form Hilfe benötigen (nicht „nur“

seelsorgerlich – das darf auch ganz praktisch sein).

• In unserem Netzwerk „MEHR Miteinander in MEHRstetten – Die Krise als Chance für

Gemeinsamkeit“ (MMiM) helfen wir alle zusammen, um niemanden „alleine“ zu lassen. Daher nutzen Sie unsere Angebote.

• Wenn Sie von Menschen wissen, die sich über einen Anruf freuen würden, dann lassen Sie es mich bitte wissen! Vielen Dank.

Bestattungen

Bestattungen wird es unter Berücksichtigung bestimmter Auflagen weiterhin geben.

Täglich um 19.30 Uhr läuten die Glocken unserer beiden Kirchen - warum?

Jeden Abend um 19:30 Uhr laden wir Sie ein, in Ihren Häusern für eine kurze Zeit inne zu halten, eine Kerze zu entzünden, möglichst sichtbar am Fenster. Wir bitten Gott um Schutz und Heilung für unser Land und darüber hinaus. Sie können einen Psalm lesen, beten, entweder frei oder mit einem Lied, und mit dem „Vaterunser“ abschließen. Dieses geistliche Netz als Ausdruck der Verbundenheit gibt Kraft und Zuversicht und hilft gegen die Angst. Wenn sich viele mit anschließen, wäre dies ein

„Gegenmittel mit Nebenwirkungen“ welches sich ausbreiten kann.

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Infos für Gewerbetreibende

Darf mein Gewerbe offen bleiben oder muss ich schließen?

Wann und wo gibt es finanzielle Hilfen?

Für diese Fragen haben hat das Wirtschaftsministerium eine gebührenfreie Hotline geschaltet:

Tel. 0800 40 200 88

Montag – Freitag jeweils 9 bis 18 Uhr Diese Gewerbe müssen geschlossen bleiben:

(9)

Diese Gewerbe dürfen öffnen:

FAQs zur Soforthilfe Corona des Landes BW

Auch wenn die meisten Gewerbetreibenden sicher bereits alle Infos zusammen und den Antrag eingereicht haben, so haben wir uns doch gedacht, es könnte vielleicht Sie alle interessieren, wie das abläuft. Daher haben wir die wichtigsten Antworten vom Wirtschaftsministerium BW hier zusammengetragen:

(10)

Handelt es sich bei der Soforthilfe Corona um einen Zuschuss oder muss ich das Geld zurückzahlen?

Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss, soweit die relevanten Angaben im Antrag richtig und vollständig waren und wahrheitsgemäß gemacht wurden.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Leider kann durch das hohe Antragsvolumen kein genauer Zeitpunkt für die Bewilligung

beziehungsweise Auszahlung genannt werden. Die Antragsbearbeitung bis zur Auszahlung wird aber nur wenige Werktage in Anspruch nehmen.

Darf ich als landwirtschaftliches Unternehmen einen Antrag stellen?

Unternehmen, die überwiegend in den Bereichen Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (= Agrarsektor), Fischerei und Aquakultur tätig sind, sind nicht antragsberechtigt.

Für deren gegebenenfalls vorhandenen gewerbliche Teilbetriebe (beispielsweise Hofcafés,

Vinotheken, Ferienpensionen) kann jedoch die Soforthilfe Corona in Anspruch genommen werden, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Ich bin Künstler/in, ein gemeinnütziges Sozialunternehmen oder Freiberufler/in.

Darf ich den Zuschuss beantragen?

In der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen gilt als Unternehmen grundsätzlich „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.“ Hierzu zählen auch beispielsweise Künstler/innen und gemeinnützige

Sozialunternehmen, sofern diese aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen. Als wirtschaftliche Tätigkeit wird üblicherweise der Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen zu einem bestimmten Preis auf einem bestimmten / direkten Markt angesehen.

Bitte beachten Sie:

Ein Unternehmen, bei dem sich mindestens 25 Prozent seines Kapitals oder seiner Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar im Eigentum einer oder mehrerer öffentlicher Stellen oder

Körperschaften des öffentlichen Rechts befinden und einzeln oder gemeinsam von ihnen kontrolliert werden, liegt keine Antragsberechtigung vor.

Diese Festlegung erfolgte, weil die Unternehmen durch die Beteiligung der öffentlichen Hand bestimmte Vorteile, insbesondere finanzieller Art, gegenüber Unternehmen erlangen können, die sich durch privates Kapital finanzieren. Außerdem ist es oft nicht möglich, die entsprechenden Personal- und Finanzdaten für öffentliche Stellen bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts zu berechnen.

Ich bin kein Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer oder bei der Handwerkskammer. Und jetzt?

Alle Anträge werden über das angegebene Portal (www.bw-soforthilfe.de) hochgeladen. Die

Industrie- und Handelskammern bearbeiten auch die Anträge von Unternehmen, die in keiner dieser beiden Kammern Mitglied sind. Ebenso steht die Hotline Nicht-Mitgliedern zur Verfügung.

(11)

Wie sind die erhaltenen Zuschüsse steuerlich zu behandeln?

Die Soforthilfe in Form der Zuschüsse wirkt sich grundsätzlich gewinnerhöhend aus. Soweit die Zuschüsse Unternehmen gewährt werden, die im Wirtschaftsjahr 2020 Verluste erleiden, die den Betrag des Zuschusses übersteigen, fallen in der Regel keine Ertrag- und Zuschlagsteuern

(Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag) an. Soweit die Zuschüsse Unternehmen gewährt werden, die im Wirtschaftsjahr Gewinne erzielen, ergibt sich eine Ertragssteuerbelastung soweit die bestehenden Freibeträge (einkommensteuerlicher

Grundfreibetrag, gewerbesteuerlicher Freibetrag) überschritten werden. Umsatzsteuerlich stellen die finanziellen Soforthilfen echte, nicht steuerbare Zuschüsse dar.

Weitere Informationen und Beantragung zur Soforthilfe Corona in BW:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste- foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Notfallfonds der Bundesrepublik Deutschland

Leider gab es zum Zeitpunkt des Drucks noch nichts „Griffiges“ um Ihnen die Infos weiter zu geben.

Bleiben Sie informiert!

www.facebook.com/MEHRMiteinanderinMEHRstetten/

@mehrmiteinanderinmehrstetten

https://organisation.nebenan.de/organizations/5949

Infos zu den Abschlussprüfungen in BW

Alle Infos zu den angesetzten Terminen für Prüfungen und Studienbewerbungen gibt es hier:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/zentrale-pruefungen- werden-verschoben/

Die Wichtigsten Daten (Stand 26.03.2020):

Abiturprüfungen allgemein bildender Gymnasien

Hauptprüfungstermine vom 18. bis zum 29. Mai 2020

mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020 Realschulabschlussprüfungen

Hauptprüfungstermine vom 20. bis 28. Mai 2020

mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020 Hauptschulabschlussprüfungen

Hauptprüfungstermine vom 16. bis 24. Juni 2020 (aktueller Stand; das Zeitfenster der drei Termine muss bei Bedarf zugunsten des Nachtermins noch verengt werden)

mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020

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Allgemeine Fragen

Wie Sie wissen gibt es seit 22.03.2020 eine neue Verordnung.

Hier nochmals die Zusammenfassung:

Wir verzichten auf den Druck der gesamten Verordnung und haben Ihnen stattdessen ein paar Fragen zusammengestellt, die für Sie eventuell relevant sein könnten.

Grundsätzlich gilt: Auch in der momentanen Situation sollten wir im Rahmen der Möglichkeiten Spaß haben.

Brauche ich für Fahrten zum Arbeitsplatz einen Passierschein?

Es gilt bislang keine allgemeine Ausgangsperre. Fahrten zum und vom Arbeitsplatz sind erlaubt. Bitte beachten Sie hinsichtlich der Wegstrecke aber, dass Aufenthalte im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren Person oder den im Haushalt lebenden Personen oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt sind.

(13)

Darf ich noch eine Fahrgemeinschaft bilden?

Das Verlassen der eigenen Wohnung für den Weg zur Arbeit ist erlaubt. Eine Fahrgemeinschaft kann nur noch mit einer weiteren Person oder mit Personen des eigenen Haushalts gebildet werden.

Allerdings gilt auch hier, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Wer also alleine zur Arbeit kommen kann, sollte dies für die Zeit der Kontaktbeschränkung auch tun.

Darf man im eigenen Garten grillen? Darf man Freunde einladen?

Der eigene Garten darf gemeinsam mit den eigenen Familienangehörigen in gerader Linie verwandt (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder) oder mit in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen genutzt werden, auch zum Grillen. Außerhalb dieser Personenkreise dürfen maximal fünf Personen anwesend sein, aber nicht zuzüglich zu Familienmitgliedern. Grundsätzlich sind Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums, d.h. in der Wohnung beziehungsweise im Haus einschließlich Balkon, Terrasse und eigenem Garten, mit bis fünf Personen oder mehr Personen, sofern diese in gerader Linie verwandt sind (Großeltern, Eltern, Kinder und Enkelkinder) oder in häuslicher

Gemeinschaft miteinander leben sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner zulässig. Grillpartys oder ein „nettes Beisammensein“ im Garten mit weiteren Personen dürfen nicht stattfinden. Nachbarn oder Freunde dürfen darüber hinaus nicht eingeladen werden. Es gilt dennoch weiterhin, soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.

Darf ich Altglas bzw. Kleider zum Container bringen?

Altglas bzw. Altkleider in üblichen Mengen können zum Container gebracht werden. Allerdings ausschließlich alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Auch hier ist der Abstand von 1,5 m einzuhalten. Auch hier sollten Sie sich fragen, ob die Entsorgung nicht auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.

Darf der Hund ausgeführt werden?

Ja, das Ausführen von Haustieren ist natürlich erlaubt. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der öffentliche Raum nur allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts betreten werden darf.

Auch das Ausführen des Hundes durch eine Dritte Person ist möglich. Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen ist einzuhalten.

Hundeschulen bzw. Hundetraining

Hundeschulen bzw. Hundetraining ist als Einzelunterricht erlaubt. Aber auch hier gilt grundsätzlich, dass soziale Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren sind.

Darf ich noch Fahrradfahren, Reiten, im Park joggen oder spazieren gehen?

Ja. Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind sogar erwünscht. Allerdings ausschließlich alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Mindestabstand zu anderen: 1,5m.

Kann weiterhin gejagt werden?

Jagdausübungsberechtigte dürfen allein, zu zweit und mit Hunden der Jagd nachgehen. Dies umfasst auch den Weg von und zum Jagdrevier. Die Beseitigung von Wildunfällen ist ebenfalls zulässig.

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Darf die Putzfrau/der Handwerker in die Wohnung/ ins Haus?

Berufliche Tätigkeit ist erlaubt. Trotz dieser Erlaubnis sollten aber andere Menschen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, nur in die Wohnung gelassen werden, wenn dies unbedingt notwendig ist.

Zudem gilt generell, dass alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden und dass ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten ist. Insbesondere die Menschen, die zur Risikogruppe gehören, sollten sich das gut überlegen.

Darf ich bei pflegebedürftigen Angehörigen nach dem Rechten schauen?

Grundsätzlich ja, Besuche bei Angehörigen im privaten Umfeld bzw. „nach dem Rechten schauen“

sind erlaubt. Beachten Sie bitte gerade bei pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Pflege die Hygienevorgaben und halten Sie auch hier so gut es geht Abstand!

Sind notwendige Arztbesuche, Physiotherapietermine etc. möglich?

Die medizinische Versorgung der Bevölkerung muss aufrechterhalten werden und sollte beim

Vorliegen einer entsprechenden medizinischen Indikation auch weiter angeboten werden. Es besteht die Möglichkeit, nicht dringend notwendige Behandlungen auf spätere Termine zu verschieben, hier gilt es im Einzelfall zu entscheiden. Gruppentermine sollten unbedingt abgesagt werden. Die üblichen hygienischen Maßnahmen sind einzuhalten. Termine für Risikopatienten und für Patienten mit Atemwegserkrankungen sollten abgesagt werden. Falls Sie zum Arzt oder zur Krankengymnastik müssen nutzen Sie unseren Fahrdienst!

Darf ich in meinen Schrebergarten oder aufs Stückle gehen?

Es gilt bislang keine allgemeine Ausgangsperre. Fahrten zum Schrebergarten und Stückle sind erlaubt.

Bitte beachten Sie hinsichtlich der Wegstrecke aber, dass Aufenthalte im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren Person oder den im Haushalt lebenden Personen oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt sind.

Aktualisiert! Warum machen wir das alles eigentlich???

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Aktualisiert! Hotlines und Infos zum Coronavirus

Wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder wählen Sie die 116117 - die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes-, wenn Sie die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben. Oder wenden Sie sich an das Bürgertelefon des Gesundheitsamts im Landkreis Reutlingen, dieses erreichen Sie von 8 bis 18 Uhr unter 07121/480-4399. Das Bürgertelefon ist allerdings lediglich eine Servicehotline für Fragen rund um das Coronavirus, das keine ärztliche Beratung ersetzt.

Nochmals die eindringliche Bitte: Gehen Sie im Verdachtsfall nicht in eine Praxis.

Vermeiden Sie weitere Kontakte und bleiben Sie zu Hause. Schützen Sie Ihre Mitmenschen, insbesondere die Risikogruppe. Beachten Sie hierbei bitte auch die getroffenen Regelungen Ihres Arbeitgebers.

Was sollen Betroffene mit Symptomen tun, wenn sie weder eine der Hotlines oder einen Hausarzt/eine Hausärztin telefonisch erreichen?

Wenn nur leichte Symptome vorhanden sind, sollten die Betroffenen sich selbst isolieren, d.h.

zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter zwei Metern meiden, eine gute Händehygiene und Husten- und Niesregeln einhalten. Sollten die Beschwerden zunehmen, sollte zunächst nochmals versucht werden, die bundesweite Rufnummer des Kassenärztlichen Notdienstes in Deutschland 116117 anzurufen. In Notfällen (z.B. Atemnot) wenden Sie sich an den Notruf 112 oder eine Rettungsstelle.

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Wann muss man in behördlich angeordnete Quarantäne?

Eine Quarantäne wird dann behördlich angeordnet, wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich angesteckt hat:

wenn man innerhalb der letzten zwei Wochen engen Kontakt zu einem Erkrankten mit einer laborbestätigten COVID-19-Diagnose hatte. Ein enger Kontakt bedeutet entweder, dass man mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist.

immer, wenn das Gesundheitsamt dies anordnet.

Bei medizinischem Personal gibt es die Möglichkeit, die Empfehlungen bei Personalmangel anzupassen.

Wenn man beispielsweise in den letzten zwei Wochen nur im gleichen Raum mit einem COVID-19- Erkrankten war und keinen engen Kontakt hatte, wird keine Quarantäne angeordnet, da dann ein geringeres Ansteckungsrisiko besteht. Wer mit Menschen mit Vorerkrankungen arbeitet

(Krankenhaus, Altenpflege etc.), sollte aber in jedem Fall seinen Betriebsarzt informieren. Und für alle gilt: tägliche Selbstkontrolle auf Krankheitszeichen.

Wer Kontakt zu einer Person in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis hatte, die wiederum Kontakt zu einem im Labor bestätigten COVID-19-Patienten hatte, aber völlig gesund ist, muss ebenfalls nicht in Quarantäne. In diesem Fall ist man keine Kontaktperson, hat kein erhöhtes Risiko für eine COVID-19-Erkrankung und kann auch niemanden anstecken. Im Falle von Krankheitszeichen sollte man sich aber die nächste Frage genauer durchlesen.

Sollten Betroffene bei einer Atemwegserkrankung ärztlichen Rat einholen und nach einem Test fragen, auch wenn die Symptome nur leicht sind (Husten, Niesen, Halsschmerzen etc.)?

Ja, wenn:

man in den letzten zwei Wochen Kontakt hatte zu einem Erkrankten, bei dem im Labor eine COVID-19-Diagnose gestellt wurde

Vorerkrankungen bestehen oder die Atemwegserkrankung schlimmer wird (Atemnot, hohes Fieber etc.)

man bei der Arbeit oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Menschen in Kontakt kommt, die ein hohes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben (z.B. im Krankenhaus oder der Altenpflege) Schon bevor das Testergebnis vorliegt sollte man sich selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter 2 Metern meiden, gute Händehygiene einhalten und bei Kontakt zu anderen (falls vorhanden) einen Mund-Nasenschutz tragen.

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Nochmals zur Erinnerung:

Dies ist vorerst der letzte Flyer der in Ihrem Briefkasten landet!

Werden Sie die Infos auch bekommen, wenn Sie nicht in Ihrem Briefkasten liegen?

Ja? Klasse! Alle Ihre Nachbarn auch?

Nein? Bitte fragen Sie Ihre Nachbarn, ob Sie Ihnen neue Infos ausdrucken können oder melden Sie sich unter 07381/8198,

dann kümmern wir uns darum!

Bleiben Sie gesund!

Ihr MMiM-Team

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