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Ortsgemeinde Wellen Immissionstechnische Untersuchung zum B-Plan "Unter dem Farsterweg" Am Tower Bitburg / Flugplatz

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(1)

I m m i s s i o n s s c h u t z , S c h a l l t e c h n i k u n d U m w e l t b e r a t u n g

O r t s g e m e i n d e W e l l e n

Immissionstechnische Untersuchung

zum B-Plan "Unter dem Farsterweg"

Am Tower 14

54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561/9449-01 Telefax 06561/9449-02 eMail info-schall@i-s-u.de Internet www.i-s-u.de

Aufgabenstellung Immissionstechnische Untersuchung zur Ermittlung der Geräusch- und Staub- belastung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Unter dem Farsterweg"

in der Ortsgemeinde Wellen

Bericht-Nr. i-2006-34-66 Datum 22. Februar 2007

Digitale Mehrausfertigung

Auftraggeber Bonaria & Fils s.à.r.l.

91 Rue du Canal

L-4051 Esch-sur-Alzette

Auftrag schriftlich erteilt am 20.11.2006

Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen siehe Punkt 3, Seite 3

Zusammenfassung der Ergebnisse siehe Punkt 7, Seite 20

Bearbeitet durch

gez. Michael Huster

(Diplom-Physikingenieur (FH))

Dieser Bericht besteht aus 21 Seiten und einem Anhang.

(2)

Inhaltsverzeichnis

Seite

1 Aufgabenstellung ... 1

2 Plan- und Datengrundlagen... 2

3 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen ... 3

3.1 Lärm ... 3

3.2 Luftverunreinigungen... 5

4 Ermittlung und Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch den Verkehr ... 7

4.1 Ermittlung der Geräuschemissionen des Verkehrs... 7

4.1.1 Emissionen durch den Straßenverkehr ...7

4.1.2 Emissionen durch den Schienenverkehr...8

4.1.3 Emissionen durch den Schiffsverkehr...9

4.2 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen des Verkehrs ... 10

4.2.1 Allgemein...10

4.2.2 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs...10

4.2.3 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen des Schienenverkehrs ...12

5 Gewerbelärm ... 14

6 Luftverunreinigungen... 17

6.1 Vorgehensweise ... 17

6.2 Immissionsvorbelastungssituation in Bezug auf Schwebstaub resultierend aus den Messwerten des ZIMEN ... 17

6.3 Immissionsbelastungssituation in Bezug auf Staubniederschlag resultierend aus den Messwerten des Landesamtes für Umwelt- schutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz ... 18

6.4 Immissionszusatzbelastungssituation in Bezug auf Schwebstaub und Staubniederschlag resultierend aus den Emissionen der TKDZ GmbH ... 18

6.5 Immissionsgesamtbelastungssituation in Bezug auf Schweb- staub und Staubniederschlag und Fazit ... 19

7 Zusammenfassung ... 20

Anhang

(3)

Abbildungen – Karten – Tabellen

Seite

Abbildung 1 Übersichtsplan ...1

Karte 1 Straßenverkehr, Isophonenkarte Nacht (22-6 Uhr), 9 m über Gelände ...11

Karte 4 Schienenverkehr, Isophonenkarte Nacht (22-6 Uhr), 9 m über Gelände ...13

Tabelle 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung gemäß DIN 18005 Teil 1 ...3

Tabelle 2 Immissionsgrenzwerte gemäß Verkehrslärmschutzverordnung - 16.BImSchV...4

Tabelle 3 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm...5

Tabelle 4 Zusammenstellung der wichtigsten Immissionswerte ...6

Tabelle 5 Ausgangsdaten und Emissionspegel der relevanten Straßenabschnitte für 2020 ...8

Tabelle 6 Ausgangsdaten für die Schienenstrecke 3010 Koblenz Hbf – Perl (Grenze) - Prognose ...9

Tabelle 7 Betriebs- und Maschinenlaufzeiten der TKDZ GmbH (/13/)...14

Tabelle 8 Ermittlung des zulässigen immissionswirksamen anlagenbezogenen Schallleistungspegels aus dem Mindestabstand entsprechend dem Abstandserlass für einzelne Anlagenteile...15

Tabelle 9 Ermittlung des Beurteilungspegels auf der Basis des zulässigen immissionswirksamen anlagenbezogenen Schallleistungspegels auf der Grundlage des Abstandserlasses ...16

Tabelle 10 Zusammenstellung der gemessenen Immissionskonzentrationen an Schwebstaub ausgewähl- ter Immissionsorte in den Jahren 2001 bis 2003 (Quelle: ZIMEN)...17

Tabelle 11 Zusammenstellung der gemessenen Immissionsbelastungen in Wellen (vgl. /16/) ...18

Tabelle 12 Zusammenstellung der Immissionszusatzbelastungen durch die TKDZ GmbH (vgl. /16/)...18

(4)

1 Aufgabenstellung

Ein privater Investor beabsichtigt, auf einem ehemaligen Teilgebiet der TKDZ GmbH ein Baugebiet zu entwickeln. Um hierfür die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Plangebiet befindet sich auf einer Terrasse am Hang des Moseltals.

Insbesondere nördlich des Plangebietes befindet sich der Betrieb der TKDZ GmbH, die Rohdolomit im Untertageabbau fördert, diesen zu Edelsplitten bzw. als Zuschlagstoffe für die Stahlindustrie aufbereitet und gemahlenen Dolomit für die Düngemittelindustrie herstellt. Neben einer Lkw-Andienung verfügt das Unternehmen am Standort über eine eigene Schiffsverladestation.

Westlich des Plangebietes verlaufen flussparallel im Moseltal mit der B 419 auf deutscher Seite und der N 10 auf luxemburgischer Seite zwei überregionale Straßen in Nord-Süd-Richtung. Darüber hinaus ver- läuft nordwestlich des Plangebietes, etwa straßenparallel, die Bahnlinie Koblenz-Perl. Diese derzeit zweispurige Verbindung führt südlich des Plangebietes durch einen Tunnel in Richtung Nittel. Die Bahn beabsichtigt, das Tunnelbauwerk zu modernisieren.

Durch die Zuordnung des Plangebietes zu verschiedenen Emittenten sind schädliche Umwelteinwirkun- gen möglich. Daher ist eine immissionstechnische Untersuchung der Umweltweinwirkungen durch die o.g. Emittenten im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan durchzuführen. Das Vorgehen und die Ergebnisse dieser Untersuchung sind in dem vorliegenden Bericht dokumentiert.

Abbildung 1 Übersichtsplan

(5)

2 Plan- und Datengrundlagen

Die immissionstechnische Untersuchung basiert auf folgenden Grundlagen:

/1/ Bebauungsplan "Unter dem Farsterweg" in der Ortsgemeinde Wellen, Entwurf, erarbeitet durch Planung & Konzepte, in digitaler Form erhalten am 19.12.2006

/2/ Ausschnitt der Topografischen Karte des Untersuchungsraumes, Maßstab 1:25.000

/3/ Ausschnitt der DGK5 des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz Stand: 1996

/4/ Digitales Geländemodell im 20m Gitter, Geobasisinformation (DGM),  Landesamt für Vermes- sung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz 22.08.2006; Az.: 26 722-1.21

/5/ Eckziffernprognose Basis 2003 (Verkehrsentwicklungsprognose), erarbeitet von Vertec GmbH, Juli 2004, per eMail am 15.11.2005 vom Landesbetrieb Straßen und Verkehr (LSV), Koblenz, in digi- taler Form (Demografische Verkehrsprognose 2003.pdf)

/6/ Zugzahlen Wellen, DB Netz AG, I.NM-MI-L 02, übermittelt per eMail am 16.01.2006

/7/ 2. Abstimmungsprotokoll, Bauvorhaben Tunnel Nittel, Entwurfs- und Genehmigungsplanung, 17. Februar 2006, erarbeitet durch Bung Beratende Ingenieure

/8/ Erschütterungstechnische Stellungnahme zu schienenverkehrsinduzierten Einwirkungen aus Erschütterungen und sekundärem Luftschall im Zusammenhang mit der Erneuerung des Nitteler Tunnels, Bericht Nr.: 06164-VVE-1 der Fritz GmbH, 11.10.2006

/9/ die monatliche Anzahl der Schiffe auf der Mosel im Jahr 2004, aufgeschlüsselt nach Fahrzeug- typen, die Entwicklung des Gesamtverkehrs in den Jahren 1964 bis 2004 und die zeitliche Vertei- lung über die Woche sowie den Tagesgang für jeden Tag der Woche für das Jahr 2004 an der Schleuse Grevenmacher vom Service de la Navigation, Grevenmacher, Luxemburg, zur Verfügung gestellt per email vom 20.01.2006 bzw. 23.01.2006

/10/ Karte "Aktives Werksgelände Werk TKDZ (Wellen)", zur Verfügung gestellt von der TKDZ GmbH mit Schreiben vom 18.01.2006, Maßstab 1:5.000

/11/ Karte "Produktionspunkte Werk TKDZ (Wellen)", zur Verfügung gestellt von der TKDZ GmbH mit Schreiben vom 18.01.2006, Maßstab 1:5.000

/12/ Karte "Abstandsflächen Emissionen Werk TKDZ (Wellen)", zur Verfügung gestellt von der TKDZ GmbH mit Schreiben vom 18.01.2006, Maßstab 1:5.000

/13/ Tabelle "Betriebs- und Maschinenlaufzeiten", zur Verfügung gestellt von der TKDZ GmbH mit Schreiben vom 18.01.2006

/14/ Untersuchungsgebiet Wellen – Kurzinterpretation – von geoka, Institut für geomorphologische Kartierungen

/15/ Prognose über die zu erwartende Geräuschemission und –immissionen einer geplanten Sekundär- anlage II der Anlagen zum Brechen, Mahlen oder Klassieren von Gestein bei der TKDZ GmbH für den Standort: Wellen, von ABK Institut für Immissionsschutz GmbH, Kamp-Lintfort, Stand: Juni 2005

/16/ Prognose der Immissionszusatzbelastungssituation in Bezug auf Schwebstaub (PM-10) und Staubniederschlag resultierend aus den Emissionen der Firma TKDZ, erstellt durch ANECO In- stitut für Umweltschutz GmbH & Co. am 14. September 2005

/17/ Aktuellen Luftmesswerten des Zentralen Immissionsmessnetzes Rheinland-Pfalz (ZIMEN), http://www.luft-rlp.de/aktuell/jahresmittelwerte/3/messwertverlauf.php?kid=3&getGraenze=1

(6)

3 3.1

Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Lärm

Die vorliegende schalltechnische Untersuchung steht im Zusammenhang mit der städtebaulichen Pla- nung. Im Beiblatt 1 vom Mai 1987 zum Teil 1 der DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" werden schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung definiert, die eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz darstellen. Diese unterscheiden sowohl zwi- schen Verkehrs- und Gewerbelärm als auch hinsichtlich der Schutzwürdigkeit verschiedener Gebietsar- ten und geben hierfür jeweils Pegel vor, die nach Möglichkeit nicht überschritten werden sollen. Die Ori- entierungswerte sind in der Tabelle 1 aufgelistet.

Orientierungswertein dB(A) Gebietsart

tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr)1 Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete

und Ferienhausgebiete 50 40 / 35

Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete

(WS) und Campingplatzgebiete 55 45 / 40

Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen 55 55

Besondere Wohngebiete (WB) 60 45 / 40

Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) 60 50 / 45

Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) 65 55 / 50

Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig

sind, je nach Nutzungsart 45 bis 65 35 bis 65

Tabelle 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung gemäß DIN 18005 Teil 1

Die in Tabelle 1 aufgeführten schalltechnischen Orientierungswerte haben allerdings keine bindende Wirkung, sondern sind lediglich ein Maßstab des wünschenswerten Schallschutzes. Insofern sind im Rahmen der vorliegenden Aufgabenstellung weitere geräuschartspezifische Vorschriften zur Bewertung der Immissionssituation heranzuziehen.

Verkehrslärm

Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm auf öffentli- chen Straßen und Schienenwegen ist die

/18/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990

heranzuziehen. Darin werden folgende Immissionsgrenzwerte genannt, die beim Bau oder der wesentli- chen Änderungen von Straßen und Schienenwegen nicht überschritten werden dürfen.

1 Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.

(7)

Immissionsgrenzwerte in dB(A) Gebietsart

tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 47

in reinen und allgemeinen Wohngebieten und in Kleinsied-

lungsgebieten 59 49

in Kern-, Dorf- und Mischgebieten 64 54

in Gewerbegebieten 69 59

Tabelle 2 Immissionsgrenzwerte gemäß Verkehrslärmschutzverordnung - 16.BImSchV

Darüber hinaus ist die 16. BImSchV auch im Rahmen der städtebaulichen Planung von Bedeutung, da aus fachlicher Sicht kein Unterschied hinsichtlich der Störwirkung von Geräuschen erkennbar ist, wenn ein Baugebiet an eine Straße heranrückt und nicht umgekehrt, wie nach Maßgabe der Verordnung zur zwingenden Anwendung der Immissionsgrenzwerte vorausgesetzt. Insofern können die Immissions- grenzwerte aus schalltechnischen Gesichtspunkten im Hinblick auf die Geräuschbelastung der geplan- ten schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des Plangebiets als die Obergrenze der vom Verordnungsge- ber als noch hinnehmbar eingestuften Verkehrslärmbelastung angesehen werden.

Die schalltechnischen Berechnungen zum Verkehrslärm erfolgen auf folgenden Grundlagen Straßenverkehr und Schiffsverkehr2:

/19/ "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)", Ausgabe 1990 Schienenverkehr:

/20/ "Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03)", Ausgabe 1990

Gewerbelärm

Für den Gewerbelärm ist zusätzlich die

/21/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Techni- sche Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998

von Bedeutung. Die TA Lärm enthält technisch-fachliche Anforderungen an die Ermittlung und die an- schließende Bewertung der Lärmbelastung von genehmigungs- sowie nicht-genehmigungsbedürftigen Anlagen. Die Geräuschimmissionen sind getrennt für die Zeiträume Tag (6.00 – 22.00 Uhr) und Nacht (lauteste volle Stunde zwischen 22.00 und 6.00 Uhr) zu erfassen und zu beurteilen. Die TA Lärm nennt Immissionsrichtwerte, die im Regelfalle einzuhalten sind.

2 Zur Abschätzung der Geräusche durch gewerblichen Schiffsverkehr können gemäß DIN 18005-1, Ausgabe Juli 2002, Nr.

7.4 die RLS-90 herangezogen werden. Für die Berechnung an Stelle eines Motorschiffes, Schleppzuges oder Schubverbandes werden hiernach hilfsweise 3 Lkw mit der Geschwindigkeit 80 km/h (entspricht LmE = 52 dB) angenommen werden.

(8)

Die Richtwerte lauten im Einzelnen:

Immissionsrichtwerte in dB(A) Gebietsart

tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) in Kurgebieten, Krankenhäusern, Pflegeanstalten 45 35

in reinen Wohngebieten 50 35

in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 55 40

in Kern-, Dorf- und Mischgebieten 60 45

in Gewerbegebieten 65 50

in Industriegebieten 70 70

Tabelle 3 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm

Zur Ermittlung des Beurteilungspegels wird aus den während der Einwirkungszeit vorhandenen, meist schwankenden Geräuschen durch energetische Mittelung über die Zeit ein Mittelungspegel (äquivalenter Dauerschallpegel) gebildet. Durch die Umrechnung auf den Bezugszeitraum von 16 Stunden tagsüber und auf 1 Stunde nachts ("lauteste Nachtstunde"), die Berücksichtigung eines Zuschlags von 6 dB(A) für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit3 sowie von Zuschlägen für Einzeltöne und ggf. für Impulse, ergibt sich daraus der Beurteilungspegel, der mit den Immissionsrichtwerten zu vergleichen ist. Der Immissionsrichtwert ist überschritten, sofern entweder der Beurteilungspegel höher liegt als der Richt- wert oder kurzzeitige Geräuschspitzen den Immissionsrichtwert tagsüber um mehr als 30 dB(A) oder nachts um mehr als 20 dB(A) überschreiten (Spitzenpegelkriterium).

3.2

Luftverunreinigungen

Als Beurteilungsgrundlage wird die

/22/ Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. Verordnung zur Durch- führung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 22. BImSchV) vom 11. September 20024 herangezogen, die allgemeine Immissionswerte zur Beurteilung der Luftqualität für die Schadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Schwefeldioxid (SO2), Feinstaub (PM10), Blei (Pb), Benzol und Kohlenmonoxid (CO) definiert.

Zur Beurteilung der Schadstoffkonzentrationen wird außerdem die

/23/ Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 24. Juli 2002

verwendet, die sowohl anlagenbezogen Immissionsgrenzwerte definiert als auch Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Schadstoffkonzentrationen vorgibt.

3 Der Zuschlag, der nicht in Industrie-, Gewerbe-, Kern-, Dorf- und Mischgebieten zu erteilen ist, gilt an Werktagen für die Zeiten von 6-7 und 20-22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 6-9, 13-15 und 20-22 Uhr.

4 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zuletzt geändert am 13. Juli 2004 durch Artikel 2 der Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften, zur Novellierung der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft) und zur Aufhebung der 23. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Festlegung von Konzen- trationswerten).

(9)

Nach TA Luft, Nr. 2.2 wird die Immissionsbelastung unterschieden nach einer Vorbelastung, der Zusatz- belastung durch die interessierenden Quellen sowie nach der Gesamtbelastung, der Summe aus Vor- und Zusatzbelastung. Die nachfolgend genannten Immissionswerte beziehen sich auf die Gesamtbe- lastung. Nach Nr. 4.2.2 TA Luft ist die Zusatzbelastung einer Anlage irrelevant, sofern sie 3 % des Immissions-Jahreswertes nicht überschreitet.

Tabelle 4 Zusammenstellung der wichtigsten Immissionswerte

Schadstoff Regelwerk Immissionswert Statistische Definition

Bedeutung / Verbindlichkeit / Zweck

NO2 TA-Luft 40 µg/m³ Jahresmittelwert Punktbezogener Grenzwert

200 µg/m³ 1-h-Mittelwerte

eines Jahres

Punktbezogener Grenzwert, 18 Überschreitungen zugelassen 30 µg/m³ Jahresmittelwert Punktbezogener Grenzwert

für Vegetation 22. BImSchV 40 µg/m³ Jahresmittelwert Punktbezogener Grenzwert

(ab 01.01.2010)

200 µg/m³ 1-h-Mittelwerte

eines Jahres

Punktbezogener Grenzwert, (ab 01.01.2010),

18 Überschreitungen zugelassen SO2 TA-Luft 50 µg/m³ Jahresmittelwert Punktbezogener Grenzwert

125 µg/m³ Tagesmittelwert Punktbezogener Grenzwert, 3 Überschreitungen zugelassen

350 µg/m³ 1-h-Mittelwerte

eines Jahres

Punktbezogener Grenzwert, 24 Überschreitungen zugelassen

20 µg/m³ Jahresmittelwert

und Winter

Punktbezogener Grenzwert für Ökosysteme 22. BImSchV 350 µg/m³ 1-h-Mittelwerte

eines Jahres

Punktbezogener Grenzwert, 24 Überschreitungen zugelassen PM-10 TA-Luft 40 µg/m³ Jahresmittelwert Punktbezogener Grenzwert

50 µg/m³ Tagesmittelwert Punktbezogener Grenzwert, 35 Überschreitungen zugelassen 22. BImSchV 40 µg/m³ Jahresmittelwert Punktbezogener Grenzwert

50 µg/m³ Tagesmittelwert Punktbezogener Grenzwert, 35 Überschreitungen zugelassen Staub-

ablagerung TA-Luft 0,350 g/(m²d) Jahresmittelwert Punktbezogener Grenzwert

Fortsetzung Tabelle 4 . . .

(10)

. . . Fortsetzung Tabelle 4

Schadstoff Regelwerk Immissionswert Statistische Definition

Bedeutung / Verbindlichkeit / Zweck

CO 22. BImSchV 10 mg/m³ 8-h-Mittelwert Punktbezogener Grenzwert Ruß LAI (1992) 1,5 µg/m³ Jahresmittelwert Flächenbezogener Zielwert Blei TA Luft 500 ng/m³ Jahresmittelwert Punktbezogener Grenzwert Benzol TA Luft 5 µg/m³ Jahresmittelwert Punktbezogener Grenzwert 22. BImSchV 5 µg/m³ Jahresmittelwert Punktbezogener Grenzwert

(ab 01.01.2010)

4 4.1

4.1.1

Ermittlung und Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch den Verkehr Ermittlung der Geräuschemissionen des Verkehrs

Emissionen durch den Straßenverkehr

Die Berechnung der Geräuschemissionen durch den Straßenverkehr wird anhand der RLS-90 durch- geführt, vgl. /19/. Als Grundlage dienen u.a. die Verkehrszahlen auf den interessierenden Straßen- abschnitten. Diesbezüglich sind im Rahmen der städtebaulichen Planung Prognosewerte anzusetzen.5 Als Ausgangsdaten für den Straßenverkehr werden die folgenden Verkehrszahlen benötigt:

DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke, in Kfz/24 h (als Mittelwert über alle Tage eines Jahres)

MT, MN Maßgebende stündliche Verkehrsstärke am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr), in Kfz/h

pT, pN Lkw-Anteil (> 2,8 t) am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr), in %

Zum Straßenverkehrsaufkommen auf der B 419 wurden für den interessierenden Straßenabschnitt vom Landesbetrieb Straßen und Verkehr, Koblenz, Zähldaten aus dem Jahr 2000 zur Verfügung gestellt. Für die N 10 werden die Verkehrszahlen für das Jahr 2003 von den entsprechenden Internetseiten des lu- xemburgischen Ministère des Travaux Publics, Administration des Ponts et Chaussées entnommen (http://www.pch.public.lu/trafic/comptage/comptage/chart_journalier.jsp, zuletzt besucht am 11.12.2006, Zählstelle 1223 Machtum).

Die Zunahme des Verkehrs bis zum Jahr 2020 wird auf Grundlage von /5/ eingerechnet:

Weiterhin geht der folgende Parameter in die Berechnung ein:

v zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Lkw in km/h auf dem jeweiligen Straßenabschnitt Außerdem sind folgende Faktoren von Bedeutung:

Beschaffenheit der Straßenoberfläche, hier: geräuschneutral, bspw. nicht geriffelte Gussasphalte6 Längsneigung der Fahrbahn: hier ≤ 5%

5 Vgl. RLS-90, Nr. 4.4.1.1.1.

6 Vgl. Tabelle 4, RLS-90:

(11)

DTV MT MN pT pN v Pkw/Lkw Lm,E,T Lm,E,N

Straßen / Abschnitt

Kfz/24h Kfz/h Kfz/h % % km/h dB(A) dB(A) B 419, außerorts 4.276 244 48 4,5 12,7 100/80 62,5 57,2 B 419, außerorts, eingeschränkt 4.276 244 48 4,5 12,7 70/70 59,9 55,4 B 419, innerorts 4.276 244 48 4,5 12,7 50/50 57,6 53,3 N 10 (Luxemburg) 5.888 344 47 13,0 11,0 100/80 65,3 56,2 N 10 (Luxemburg), innerorts, erweitert 5.888 344 47 13,0 11,0 70/70 64,0 54,9 N 10 (Luxemburg), innerorts 5.888 344 47 13,0 11,0 50/50 61,9 52,8

Tabelle 5 Ausgangsdaten und Emissionspegel der relevanten Straßenabschnitte für 2020

Die Emissionspegel in Tabelle 5 beziehen sich auf einen seitlichen Abstand von 25 m zur Straßenachse bei freier Schallausbreitung.

Alle der Berechnung zugrunde liegenden relevanten Parameter sind im Anhang detailliert dokumentiert.

Die Emissionspegel in Tabelle 5 beziehen sich auf einen seitlichen Abstand von 25 m zur Straßenachse bei freier Schallausbreitung.

4.1.2 Emissionen durch den Schienenverkehr

In die Ermittlung der Schienenverkehrsgeräusche gehen folgend Ausgangsdaten ein:

Zuggattung Klassifizierung der auf dem untersuchten Streckenabschnitt verkehrenden Züge (z.B. ICE, Eilzug, Fernverkehrgüterzug)

NT Anzahl der Züge am Tag (6-22 Uhr), getrennt nach Zugarten NN Anzahl der Züge in der Nacht (22-6 Uhr), getrennt nach Zugarten l Länge eines Zuges, in m

v zulässige Streckengeschwindigkeit, ggf. Höchstgeschwindigkeit für die einzelnen Zugar- ten, in km/h (hier: Streckengeschwindigkeit)

p Längenanteil scheibengebremster Fahrzeuge am Zug einschließlich Lok, in %

Von der DB Netz AG, Frankfurt am Main, vgl. /6/, wurden entsprechende Daten ohne Richtungsdifferen- zierung zur Verfügung gestellt, siehe Tabelle 6. Die angegebenen Werte sind Prognosezahlen.

Die im Bereich zwischen Wellen und NIttel zweigleisige Bahnstrecke soll im Bereich des Tunnels zwi- schen Wellen und Nittel saniert werden. Geplant ist u.a. die eingleisige Streckenführung durch den Tunnel sowie die Verlagerung der nördlichen Tunnelöffnung 70 m nach Norden in Richtung Wellen. Im Streckenabschnitt bis zum Kilometer 132,8 (Wellen) stehen nach der Sanierung des Tunnels Nittel wei- terhin zwei Gleise zur Verfügung, während im Tunnel nur noch das westlich gelegene Gleis vorhanden sein wird. Im Bereich der zweigleisigen Streckenführung wird die Anzahl der Züge gleichmäßig auf beide Seiten verteilt. Bei ungeraden Zugzahlen weist das westliche Gleis als schalltechnisch ungünstigeres die höhere Anzahl auf.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Höhe des Tunnelportals Wellen wird von der DB Netz AG mit 80 km/h angegeben. In /8/ wird für die freie Strecke außerhalb des Tunnels eine zulässige Höchst- geschwindigkeit von 110 km/h für die Regionalbahn und 100 km/h für Güterzüge angegeben, die DB gibt für die Güterzüge auf dieser Strecke allgemein eine technische Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h an.

Für die Berechnungen werden die in Tabelle 6 dargestellten Geschwindigkeiten zugrunde gelegt.

Die in /8/ aufgeführten Zugzahlen für Güterzüge liegen über den angesetzten Prognosewerten der DB Netz AG. Die Differenz der Emissionspegel beträgt weniger als 1 dB(A).

(12)

gesamt beide Richtungen l v p Zuggattung

NT NN m km/h %

Regionalbahn RB 42 5 110 110 40

Leerreisezug 0 1 110 110 40

InterRegioCargozug 14 11 700 90 0

Triebfahrzeugfahrt 2 1 20 90 0

Tabelle 6 Ausgangsdaten für die Schienenstrecke 3010 Koblenz Hbf – Perl (Grenze) - Prognose

Die Fahrbahnart geht durch einen Zuschlag in die Berechnungen ein. Anzusetzen ist der Wert für Schotterbett und Betonschwellen (+ 2 dB).

Inklusive Zuschlag für die Fahrbahnart resultieren mit den o.g. Ausgangsdaten folgende Emissionspegel Lm,E (gesamt für beide Richtungen):

Lm,E tags 68,1 dB(A) Lm,E nachts 69,2 dB(A)

Bei der Berechnung der Geräuschimmissionen gemäß Schall 03 ist ein Abschlag von 5 dB (sogenannter Schienenbonus) einzurechnen.

4.1.3 Emissionen durch den Schiffsverkehr

Zur Ermittlung der Geräusche durch den gewerblichen Schiffsverkehr können gemäß

/24/ DIN 18005-1, Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Ausgabe Juli 2002,

Nr. 7.4 die RLS-90 herangezogen werden, in dem für die Berechnung an Stelle eines Motorschiffes, Schleppzuges oder Schubverbandes 3 Lkw mit der Geschwindigkeit 80 km/h (entspricht LmE = 52 dB) angesetzt werden.

Als Grundlage wird die Frequentierung der Mosel tags / nachts, basierend auf den Angaben aus /9/, herangezogen. Das Gesamtverkehrsaufkommen im Sinne einer Maximalbetrachtung (einschl. Sport- booten) bezogen auf alle Fahrzeugtypen (Motorschiff, Leichter, Schubboot, Schlepper, Übrige, Tank- motorschiff, Kümo und Sportboote) belief sich im Jahr 2004 auf ca. 9.800 Schiffe (gesamt für beide Richtungen). Daraus ergibt sich – umgelegt auf 365 Tage – ein Mittelwert von 27 Schiffen pro 24 h.

Davon entfallen ca. 23 auf den Tagzeitraum (6.00 – 22.00 Uhr) und 4 auf den Nachtzeitraum (22.00 – 6.00 Uhr), das sind

1,4 Schiffe/h tags 0,5 Schiffe/h nachts.

Gemäß dem Vorgehen nach DIN 18005, vgl. /24/, ergeben sich mit den o.g. Eingangsdaten Emissions- pegel von

Lm,E tags 53,2 dB(A) Lm,E nachts 48,6 dB(A)

Die Emissionspegel beziehen sich auf einen seitlichen horizontalen Abstand von 25 m zur Fahrrinne.

(13)

Damit ist tags bereits in 25 m Abstand zur Fahrrinne der schalltechnische Orientierungswert für allge- meine Wohngebiete eingehalten bzw. unterschritten. Nachts wird der schalltechnische Orientierungswert für allgemeine Wohngebiet bereits in ca. 50 m Abstand zur Fahrrinne eingehalten.7

Damit sind die Geräuscheinwirkungen im Plangebiet durch den Schiffsverkehr unmaßgeblich und wer- den im Weiteren nicht näher dargestellt.

4.2

4.2.1

Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen des Verkehrs

Allgemein

Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt für Straßen- und Schienenverkehrsgeräusche getrennt auf der Grundlage der genannten Emissionen mit Hilfe eines Computer-Simulationsprogramms8. Als Grundlage wurde ein digitales Geländemodell erstellt, das neben den Emissionen auch weitere Fakto- ren, die für die Schallausbreitung von Bedeutung sind (bspw. Luft- und Bodenabsorption), berücksichtigt.

Es basiert auf Geobasisinformationen des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz. Der Verlauf der Böschungen an der Bahnlinie in Höhe der Tunnelportale wurde anhand einer Ortsbesichtigung geschätzt.

Die Schallausbreitungsrechnungen werden flächendeckend auf einem 5 m x 5 m – Raster für eine Im- missionshöhe von 9 m Höhe, bezogen auf die höchste Geschosslage einer möglichen Bebauung, durch- geführt. In geringeren Immissionshöhen sind aufgrund einer höheren Bodendämpfung und einer stärkeren Abschirmung durch das Gelände niedrigere Beurteilungspegel zu erwarten.

Die Emissionspegel der einzelnen Gleisabschnitte des Schienenverkehrs sind im vorliegenden Fall in der Nacht höher als am Tag. Die Emissionspegel der einzelnen Straßenabschnitte sind im untersuchten Fall im Beurteilungszeitraum Nacht weniger als 9 dB(A) niedriger als im Beurteilungszeitraum Tag. Die nutzungsspezifischen Immissionsgrenzwerte und die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehr haben eine Differenz zwischen Tag und Nacht von jeweils 10 dB(A). Daher ist die Nacht der kritischere Beurteilungszeitraum. Nur dieser wird zunächst betrachtet.

Die Ergebnisse werden in Form von farbigen Isophonenkarten dargestellt. Sie veranschaulichen die räumliche Verteilung der Geräuschimmissionen. Die Geräuschbelastungen sind darin in 2,5 dB(A)- Schritten abgestuft. Die farbliche Darstellung der Lärmeinwirkungen ist wie folgt an die Immissions- grenzwerte der 16. BImSchV angepasst:

Grüntöne veranschaulichen Immissionsbelastungen, die unterhalb der Immissionsgrenzwerte für allgemeine und reine Wohngebiete liegen.

Zusätzlich ist die Isolinie mit dem schalltechnischen Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete für den Beurteilungszeitraum Nacht (45 dB(A)) in den Karten eingezeichnet.

4.2.2

Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs

Die nachfolgende Karte 1, Seite 11 illustriert die Straßenverkehrsgeräusche im Nachtzeitraum in Höhe des höchsten Geschosses (9 müG). Die Geräuscheinwirkungen unterschreiten im Plangebiet flächen- deckend den nutzungsspezifischen Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von 49 dB(A) und den schall- technischen Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 45 dB(A).

7 Abschätzung gemäß Anhang A4 der DIN 18005-1 (Entwurf), Ausgabe 2000-12.

8 Programm "SoundPlan" des Ingenieurbüros Braunstein und Berndt GmbH.

(14)

Karte 1 Straßenverkehr, Isophonenkarte Nacht (22-6 Uhr), 9 m über Gelände

(15)

4.2.3 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen des Schienenverkehrs

Die nachfolgende Karte 2, Seite 13 zeigt die Schienenverkehrsgeräusche im Nachtzeitraum in Höhe des höchsten Geschosses (9 müG). Hier sind die Geräuscheinwirkungen etwas höher als durch den Straßenverkehr. Der Immissionsgrenzwert von 49 dB(A) und der schalltechnische Orientierungswert von 45 dB(A) wird jedoch im gesamten Plangebiet eingehalten bzw. unterschritten. Die höchsten Belastun- gen treten im Nordwesten des Plangebietes mit einem Beurteilungspegel von ≤ 45 dB(A) auf.

(16)

Karte 2 Schienenverkehr, Isophonenkarte Nacht (22-6 Uhr), 9 m über Gelände

(17)

5 Gewerbelärm

Die TKDZ GmbH betreibt einen Untertagebau zum Abbau von Rohdolomit mit einem Anlagenkomplex zur ersten Sortierung des abgebauten Materials (Primäranlage), einer nachfolgenden Anlage (Sekun- däranlage) zum Brechen und Sieben sowie verschiedenen Fördereinrichtungen, Lager und Verladestel- len. Die Anlagenkapazität beträgt nach der Planung 2.950 t/a (vgl. /15/).

Die Angaben zu den Betriebszeiten der TKDZ siehe /13/ enthält die nachfolgende Tabelle.

Abteilung Mo – Fr Samstag

Untertage 6.00 – 22.00 Uhr 6.00 – 12.00 Uhr bei Bedarf

Aufbereitung und Laufzeit Brecher 6.00 – 22.00 Uhr 6.00 – 12.00 Uhr Verladung, Kipper und Silo-Lkw 6.00 – 22.00 Uhr bei Bedarf

Laufzeit Brecher 6.00 – 22.00 Uhr bei Bedarf

Labor 7.30 – 16.30 Uhr –

Laufzeit Steinmahlanlage 24 Stunden 24 Stunden

Siloverladung Steinmehl Versandautomaten 24 Stunden möglich

Waage Versandautomaten 24 Stunden möglich

Verwaltung 7.30 – 17.00 Uhr –

Tabelle 7 Betriebs- und Maschinenlaufzeiten der TKDZ GmbH (/13/)

Aus Tabelle 7 geht hervor, dass sich der Betrieb auf die Werktage beschränkt, an Sonn-/Feiertagen wird nicht produziert. Die Hauptbetriebszeit ist im Beurteilungszeitraum Tag (6.00 – 22.00 Uhr), nur im Betriebsbereich Steinmahlanlage mit der zugehörigen Siloverladung und Waage wird auch im Nachtzeit- raum (22.00 – 6.00 Uhr) bearbeitet.

Das aktive Werksgelände der TKDZ GmbH ist in Karte /10/ umrissen (s. Anlage). Der kürzeste Abstand vom Rand des Werksgeländes zum Rand des geplanten Plangebietes beträgt 135 m.

Eine Verortung von Produktionspunkten im Bereich des Werksgeländes, ist in Karte /11/ dargestellt (s.

Anlage). Die Karte /12/ (s. Anlage) zeigt Radien von 300 m in Bezug auf Brecher und Steinmehlanlage sowie einen 200 m-Radius in Bezug auf die Lkw-Waschanlage. Hierbei handelt es sich offenbar um die aus schalltechnischer und lufthygienischer Sicht kritischsten Anlagen der TKDZ GmbH. Die in der Karte /12/ eingezeichneten Abstände entsprechen dem rheinland-pfälzischen Abstandserlass für die Nummer 87 (Brecher, Steinmehlanlage9) bzw. die Nr. 164 (Lkw-Waschanlage). Diese Radien enden ca. 160 m nördlich des Plangebietes. Dies deutet darauf hin, dass ein ausreichender Spielraum vorhanden sein müsste, der auch bei gemeinsamen Einwirken mehrerer Anlagen zur Einhaltung des Schutzstandards gemäß TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet ausreicht.

Die schalltechnische Untersuchung /15/ beinhaltet eine Immissionsprognose im Zusammenhang mit der geplanten Sekundäranlage II und neuen Verladestellen. Die neue Sekundäranlage soll im Tagzeitraum (6.00- 22.00 Uhr) betrieben werden. Die Untersuchung /15/ umfasst die Ermittlung der Geräuschemissio- nen durch die geplante Sekundäranlage II und die damit verbundenen Nebentätigkeiten. Betrachtet wur- den 3 Immissionsorte IO 1, IO 2 und IO 3, wobei der IO 3 (Waldstraße 22) überwiegend südwestlich des Werksgeländes in Richtung des Plangebietes liegt. Der Abstand vom IO 3 zum Rand des Plangebietes

9 Anlage gemäß Nr.2.2 Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV.

(18)

beträgt ca. 180 m. Die Immissionshöhe beträgt 5 m über Gelände. Zwischen IO 3 und dem Plangebiet liegt als einziger Anlagenteil der TKDZ eine Splittlagerfläche.

Die Untersuchung /15/ kommt zu dem Ergebnis, dass die Zusatzbelastung am IO 3 durch die geplante Anlage 50 dB(A) erreicht. Zur Gesamtbelastung durch alle Anlagen der TKDZ GmbH werden in /15/

keine Aussagen getroffen, ebenso nicht zu den Immissionen im Nachtzeitraum, da sie für den Zweck der Untersuchung (Genehmigung gemäß BImSchG für die geplante Sekundäranlage II mit Verladestellen) nicht erforderlich waren.

Wird die Splittlagerfläche nicht in die Betrachtungen einbezogen, so kann aufgrund der räumlichen Situation bzgl. der geräuschintensiven Anlagenteile der TKDZ, der vorhandenen Wohnbebauung in der Waldstraße und dem Plangebiet davon ausgegangen werden, dass im Plangebiet mindestens das Schutzniveau der vorhandenen Wohnbebauung in der Waldstraße (Mischgebiet) erreicht wird.

Die wesentlichen Geräuschquellen auf dem Betriebsgelände stellen dabei die o.g. Anlagenteile dar, für die im Rheinland-Pfälzischen Abstandserlass Mindestabstände zu schutzwürdigen Nutzungen ange- geben sind.

Im Nachtzeitraum sind neben der Steinmehlmahlanlage die Steinmehlsiloverladung und die Lkw-Waage in Betrieb. Diese 3 Anlagenteile befinden sich mindestens 500 m vom Plangebiet entfernt, der erforder- liche Mindestabstand gem. Abstandserlass zur Steinmehlmahlanlage von 300 m wird deutlich überschrit- ten. Somit kann davon ausgegangen werden, dass der nutzungsspezifische Immissionsrichtwert der TA Lärm im Beurteilungszeitraum Nacht eingehalten wird.

Zur Abschätzung der gewerblichen Gesamtgeräuschbelastung im Beurteilungszeitraum Tag werden im folgenden 3 wichtigsten Anlagenteile (Brecher, Steinmehlmahlanlage, Lkw-Waschanlage) betrachtet.

Tabelle 8, Seite 15 zeigt eine Umrechnung der Mindestabstände auf die damit verbundenen zulässigen immissionswirksamen anlagenbezogenen Schallleistungspegel auf der Grundlage der überschlägigen Prognose nach Nr. A.2.4.3 TA Lärm. Mit gleichem Algorithmus kann daraus die Gesamtgeräuschbelas- tung des Plangebietes durch diese drei Anlagen im Beurteilungszeitraum Tag – bei Ausschöpfung der mit den Mindestabständen im Beurteilungszeitraum korrelierenden immissionswirksamen anlagenbezo- genen Schallleistungspegel – überschlägig ermittelt werden, vgl. Tabelle 9, Seite 16. Es wird angesetzt, dass die Geräuscheinwirkungen konstant über den Tag verteilt erfolgen, so dass die Zuschläge für Geräuscheinwirkungen in den Ruhezeiten pauschal vergeben werden können. Die resultierende Gesamtgeräuschbelastung aus den genannten Anlagenteilen unterschreitet den Immissionsrichtwert im Beurteilungszeitraum Tag um ca. 2 dB(A).

Quelle / Anlagenteil

Immissions- richtwert Tag

[dB(A)]

Mindestabstand [m]

Pegelabnahme über den Abstand

[dB(A)]

mittlerer, bewerteter Schallleistungspegel10

[dB(A)]

Brecher 55 300 57,5 110,6

Lkw-Waschanlage 50 11 200 54,0 102,1

Steinmehlmahlanlage 55 300 57,5 110,6

Tabelle 8 Ermittlung des zulässigen immissionswirksamen anlagenbezogenen Schallleistungspegels aus dem Mindestab- stand entsprechend dem Abstandserlass für einzelne Anlagenteile

10 Berücksichtigt wird ein Ruhezeitzuschlag von 6 dB(A) in den Stunden 6.00 bis 7.00 Uhr und 20.00 bis 22.00 Uhr. Dies entspricht bei konstanter Geräuscheinwirkung einem pauschalen Zuschlag von 1,9 dB(A) über den gesamten Beurteilungs- zeitraum.

11 Gemäß Abstandserlass ist der Mindestabstand auf einen Immissionsrichtwert Tag von 50 dB(A) ausgelegt.

(19)

Quelle / Anlagenteil

mittlerer, bewerteter Schallleistungspegel

[dB(A)]

Abstand [m]

Pegelabnahme über den

Abstand [dB(A)]

Beurteilungspegel im Plangebiet

[dB(A)]

Brecher 110,6 440 60,9 49,7

Lkw-Waschanlage 102,1 450 61,0 46,0

Steinmehlmahlanlage 110,6 510 62,1 48,5

Gesamt 52,5

Tabelle 9 Ermittlung des Beurteilungspegels auf der Basis des zulässigen immissionswirksamen anlagenbezogenen Schallleistungspegels auf der Grundlage des Abstandserlasses

Die zusätzlichen Geräuscheinwirkungen durch die Sekundäranlage II liegen am IO 3 bei 50 dB(A). Für die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen in einem Allgemeinen Wohngebiet ist der Ruhezeitzuschlag von 1,9 dB(A) hinzu zu rechnen, so dass am IO 3 der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete im Beurteilungszeitraum Tag um ca. 3 dB(A) unterschritten wird. Die in /15/ betrachteten Geräusch- quellen12 der Sekundäranlage II sind ca. 270 m vom IO 3 bzw. ca. 450 m vom Plangebiet entfernt. Aus der Entfernungsdifferenz folgt eine pauschale Pegelabnahme vom IO 3 zum Plangebiet von mehr als 4 dB(A). Somit ergibt sich überschlägig ein Beurteilungspegel durch die Sekundäranlage II von 48 dB(A).

Die Sekundäranlage I, in vergleichbarer räumlicher Situation wie die Sekundäranlage II, soll modernisiert und auf den technischen Stand der Sekundäranlage II gebracht werden. Damit einhergehend werden zur Sekundäranlage II vergleichbare Geräuscheinwirkungen durch die modernisierte Anlage erwartet, jedoch reduziert um die Verladestellen und ohne Radlader, Somit kann entsprechend /15/ am IO 3 ein Beurteilungspegel der Sekundäranlage von 47,3 dB(A) ohne Ruhezeitzuschlag bzw. 49,2 dB(A) mit Ruhezeitzuschlag angesetzt werden. Bezogen auf das Plangebiet reduziert sich der Beurteilungspegel um ca. 4 dB(A) auf 45,2 dB(A).

Es wird beabsichtigt, das dem Plangebiet am nächsten liegende Anlagenteil, ein Splittlager (s. Anhang, Karte /11/, Ziffer 14), zu verlegen. Daher werden dessen geräuschrelevanten Vorgänge hier nicht weiter betrachtet.13

In der Summe aus allen betrachteten Geräuschquellgruppen kann überschlägig ein Gesamtbeurteilungs- pegel abgeleitet werden, dieser beträgt 54 dB(A). Der maßgebliche Immissionsrichtwert für den Tag im Plangebiet wird eingehalten.

Basierend auf den dargelegten Grundlagen und unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedin- gungen sind die gewerblich bedingten Geräuscheinwirkungen im Plangebiet mit der angedachten schutzwürdigen Nutzung verträglich.

12 Betrachtet wurden in /15/ neben Lkw-Fahrwegen um und über das Werksgelände insbesondere die Siebanlagen, eine Fahrfläche für Radlader und die Lkw-Verladung.

13 Lt. telefonischer Auskunft des Geschäftsführers der TKDZ GmbH, Herrn Meseke an den Koordinator Herrn Breiling.

(20)

6 6.1

6.2

Luftverunreinigungen Vorgehensweise

Auf das Plangebiet können zahlreiche verschiedene Luftverunreinigungen einwirken. Diese werden durch den Straßen- und Schiffsverkehr, von die Gebäudeheizungen, von gewerblichen Quellen in der Nachbarschaft und von diffusen, fernen Quellen emittiert.

Aufgrund der geringen Verkehrszahlen unter 10.000 Kfz/24 Stunden auf den einzelnen Straßen, dem Fehlen von engen Straßenschluchten sowie der im Verhältnis zum Straßenverkehr geringen Anzahl an Schiffen, können deren Immissionsbeiträge im Plangebiet als vernachlässigbar angesehen werden.

Immissionsbeiträge aus diffusen und fernen Quellen, durch Gebäudeheizungen, Straßen- und Schiffs- verkehr können aus Messwerten des Zentralen Immissionsmessnetzes Rheinland-Pfalz abgeleitet wer- den.

In unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet befindet sich das Betriebsgelände der TKDZ, einem Untertagebergwerk zum Abbau von Rohdolomit mit einem Anlagenkomplex zur ersten Sortierung des abgebauten Materials, einer nachfolgenden Anlage (Sekundäranlage) zum Brechen und Sieben sowie mit verschiedene Verladestellen. Dieses Unternehmen emittiert in größerem Umfang Schwebstaub, der unter Umständen auf den Boden niederschlägt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Erweiterung der Sekundäranlage und Modernisierung der Alt- anlage durch Filteranlagen und Einhausungen staubrelevanter Anlagenteile zur Reduzierung von Staub- emissionen wurde eine Prognose der Immissionszusatzbelastungssituation in Bezug auf Schwebstaub (PM-10) und Staubniederschlag durchgeführt, die von der TKDZ GmbH zur Verfügung gestellt wurde (s.

/16/). Die Ergebnisse dieser Prognose können zur Abschätzung der Staubbelastung des Plangebietes herangezogen werden.

Immissionsvorbelastungssituation in Bezug auf Schwebstaub resultierend aus den Messwerten des ZIMEN

Für eine hochbelastete Großstadt können die in Trier an der Kaiserstraße und der Ostallee unter dem Einfluss hoher Verkehrsdichte gewonnenen Immissionskonzentrationen für Schwebstaub im Jahres- mittel angesetzt werden, vgl. /17/ und Tabelle 10. Ländliche Gebiete weisen Immissionskonzentrationen an Schwebstaub von weniger als 20 µg/m³ auf. Die durch diffuse und ferne Quellen sowie den Straßen- und Schifffahrtsverkehr hervorgerufene Schwebstaubkonzentration im Plangebiet liegt zwischen diesen Werten.

Immissions-Jahres-Zusatzbelastung Schwebstaub [µg/m³]

Messstation Umgebungscharakter

2001 2002 2003 2004 2005

Trier-Ostallee Station an Stadtstraße 34 31 32 30 30

Trier-Kaiserstraße Station an Stadtstraße 29 31 33 29 27

Hunsrück-Leisel Station im Wald 13 14 18 14 13

Tabelle 10 Zusammenstellung der gemessenen Immissionskonzentrationen an Schwebstaub ausgewählter Immissionsorte in den Jahren 2001 bis 2003 (Quelle: ZIMEN)

(21)

6.3 Immissionsbelastungssituation in Bezug auf Staubniederschlag resul- tierend aus den Messwerten des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz

Das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz hat in den Jahren 1999/2000 sowie 2003/2004 den Staubniederschlag in der Nähe der TKDZ GmbH in Wellen an 4 Messstellen er- mittelt (vgl. /16/). Die dem Plangebiet nächstgelegene Messstelle befindet sich in der Waldstraße, im Garten von Haus Nr. 16 (Beurteilungspunkt 4 aus /16/). Die Messergebnisse zeigen, dass in diesem Garten die Gesamtbelastung vor der Erweiterung und dem Ausbau der TKDZ den Immissionswert der TA Luft für Staubsedimentation überschreitet. Die gemessene Deposition von 0,55 g(m²⋅d) setzt sich zusammen aus der allgemeinen Hintergrundbelastung durch Verkehr, Hausbrand, Bodenerosion, Stäuben von entfernt liegenden gewerblichen Quellen u.ä., beinhaltet aber im Besonderen die Belastung durch die TKDZ GmbH.

Die Messergebnisse an den anderen Messorten sind in Tabelle 11 dargestellt. Mit zunehmender Entfernung zu den Emissionsquellen der TKDZ sinkt die ermittelte Staubdeposition.

Staubniederschlag [g/(m²d)]

Messjahr 1999 / 2000 Messjahr 2003 / 2004

Josef-Schnuch-Straße 5 0,41 0,18

Waldweg Rtg. Häßler, Böschung neben Wendeplatz 0,13 0,13

Marienweg 5 1,39 1,19

Waldstraße 16 0,75 0,55

Tabelle 11 Zusammenstellung der gemessenen Immissionsbelastungen in Wellen (vgl. /16/)

6.4 Immissionszusatzbelastungssituation in Bezug auf Schwebstaub und Staubniederschlag resultierend aus den Emissionen der TKDZ GmbH

Für die Erweiterung und den Ausbau der TKDZ wurden Immissionsprognosen durchgeführt, vgl. /16/.

Aus /16/ können Rückschlüsse über die Staubbelastung des Plangebietes durch die TKDZ getroffen werden. Im Betriebszustand 2005 und im Planzustand der TKDZ unterschreitet die durch den Betrieb der TKDZ hervorgerufene Schwebstaubkonzentration im Plangebiet im Jahresmittel den Immissionswert der TA Luft. Gleiches gilt für Staubablagerungen. Es wurden folgende anlagenbedingte Schadstoff- immissionen für den Bestand und den geplanten Ausbau ermittelt:

Immissions-Jahres- Zusatzbelastung

Immissions-Jahres- Zusatzbelastung Schwebstaub (PM-10) [µg/m³] Staubniederschlag [g/m²d]

Betriebs- situation 2005

geplante Betriebssituation

Betriebs- situation 2005

geplante Betriebssituation

Josef-Schnuch-Straße 5 5,6 4,5 0,043 0,014

Waldweg Rtg. Häßler,

Böschung neben Wendeplatz 2,2 2,5 0,017 0,006

Marienweg 5 92,0 35,3 1,17 0,340

Waldstraße 16 17,7 6,2 0,063 0,019

Tabelle 12 Zusammenstellung der Immissionszusatzbelastungen durch die TKDZ GmbH (vgl. /16/)

(22)

Das Plangebiet liegt außerhalb der für die Anlagen des TKDZ maßgeblichen Abstände des Abstands- erlasses Rheinland-Pfalz (s. /12/).

Am Messort "Marienweg 5", dem zum Betriebsgelände nahest gelegenen Messort, treffen die berech- neten Werte der Betriebssituation 2005 gut die in Kapitel 6.3 angegebenen Messwerte des Jahres 2004/2003. An den anderen Messorten liegen die berechneten Ergebnisse um den Faktor 10 niedriger.

Es muss daher davon ausgegangen werden, dass die berechnete Zusatzbelastung der Staubdeposition im Bereich des Plangebietes primär eine quantitative Aussage über die Veränderung der Immissions- situation liefert.

6.5 Immissionsgesamtbelastungssituation in Bezug auf Schwebstaub und Staubniederschlag und Fazit

Zur Ermittlung der Jahres-Gesamtbelastung an Schwebstaub (PM-10) im Plangebiet können die Kon- zentrationen der Vorbelastung und der Immissions-Jahres-Zusatzbelastung für die geplante Betriebs- situation addiert werden. Nicht zuletzt durch die geplanten Maßnahmen bei der TKDZ GmbH zur Mo- dernisierung der Sortieranlage Altanlage durch Filteranlagen und Einhausungen staubrelevanter Anla- genteile zur Reduzierung von Staubemissionen sind im Plangebiet Konzentrationen an Schwebstaub (PM-10) zu erwarten, die im Jahresmittel den Immissionswert von 40 µg/m³ nicht überschreiten.

Für eine Interpretation des Staubniederschlags im Plangebiet liegen scheinbar widersprüchliche Daten vor. In den Messergebnissen des Landesamtes, vgl. Kapitel 6.3, sind die für die Betriebssituation 2005 ermittelten Staubniederschläge der TKDZ bereits enthalten. Die prognostizierten Belastungen liegen teilweise um den Faktor 10 niedriger als die gemessenen Depositionen. Ein Vergleich der berechneten Werte für die 2005 vorhandene Situation mit den berechneten Werten für die geplante Betriebssituation zeigt eine Reduktion der Staubdeposition in der Nähe des Plangebietes auf 30 %. Wird angesetzt, dass das Plangebiet mit einer Vorbelastung an Staubdeposition behaftet ist, die dem niedrigsten gemessenen Wert in der Umgebung der TKDZ entspricht (ca. 0,13 g/(m²d) und die Zusatzbelastung durch die TKDZ um 70 % zurück geht, so lässt sich aus dem Messwert für den Immissionsort Waldstraße 16 eine Gesamtbelastung abschätzen, die den Immissionswert der TA Luft ausschöpft. In diesem Fall wird der Immissionswert der TA Luft für die Staubdeposition nicht gefährdender Stäube im Plangebiet unter- schritten.

Zur Kurzzeitbelastung durch Schwebstaub können keine Aussagen gemacht werden. Selbst wenn die Untersuchung /16/ für Schwebstaub alle Tagesmittel eines Jahres enthalten würde, wäre die Kenntnis der Vorbelastung - aufgeschlüsselt in 365 Tagesmittelwerte eines repräsentativen Jahres - erforderlich.

Weitere reglementierte Luftverunreinigungen im Plangebiet sind nicht über dem Maß der typischen Hin- tergrundbelastung im ländlichen Raum zu erwarten.

(23)

7 Zusammenfassung

Ein privater Investor beabsichtigt, auf einem ehemaligen Teilgebiet der TKDZ GmbH ein Baugebiet zu entwickeln. Um hierfür die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Plangebiet befindet sich auf einer Terrasse am Hang des Moseltals.

Insbesondere nördlich des Plangebietes befindet sich der Betrieb der TKDZ GmbH, die Rohdolomit im Untertageabbau fördert, diesen zu Edelsplitten bzw. als Zuschlagstoffe für die Stahlindustrie aufbereitet und gemahlenem Dolomit für die Düngemittelindustrie herstellt. Neben einer Lkw-Andienung verfügt das Unternehmen am Standort über eine eigene Schiffsverladestation.

Westlich des Plangebietes verlaufen flussparallel im Moseltal mit der B419 auf deutscher Seite und der N10 auf luxemburgischen Seite zwei überregionale Straßen in Nord-Süd-Richtung. Darüber hinaus ver- läuft westlich des Plangebietes, etwa straßenparallel, die Bahnlinie Koblenz-Perl. Diese derzeit zwei- spurige Verbindung führt südlich des Plangebietes durch einen Tunnel in Richtung Nittel. Die Bahn beabsichtigt, das Tunnelbauwerk zu modernisieren.

In der vorliegenden immissionstechnischen Untersuchung wurden die Immissionsbelastungen des Plan- gebietes durch Verkehrslärm von den o.g. Straßen, der Moselschifffahrt und der Bahnlinie ermittelt und die immissionstechnische Verträglichkeit der geplanten Nutzung mit den benachbarten geräuschintensi- ven Nutzungen, einschließlich der Gewerbelärmbelastung von der TKDZ GmbH, geprüft.

Die Straßen- und Schienenverkehrsgeräusche wurden jeweils anhand der nutzungsspezifischen Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 sowie anhand der niedrigeren schalltechnischen Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN 18005 Teil 1 vom Mai 1987 beurteilt.

Als Grundlage zur Bestimmung der Geräuschimmissionen wurde ein digitales Geländemodell erstellt.

Die Geräuscheinwirkungen durch den Straßen- und den Schienenverkehr wurden jeweils flächen- deckend im Plangebiet ermittelt.

Die Emissionen und Immissionen der Straßenverkehrsgeräusche wurden anhand der einschlägigen Re- gelwerke bestimmt. Die Verkehrszahlen, einschließlich Angaben zum Anteil der Lkw-Verkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen, wurden vom Landesbetrieb Straßen und Verkehr, Koblenz bzw. vom luxemburgischen Ministère des Travaux Publics, Administration des Ponts et Chaussées, zur Verfügung gestellt und anhand Demografische Verkehrsprognose 2003 auf den Prognosehorizont 2020 hoch- gerechnet.

Die Emissionen und Immissionen der Schienenverkehrsgeräusche wurden anhand der 16. BImSchV bestimmt. Die Angaben zum Betrieb der Bahnlinie, den eingesetzten Zügen und technischen Parame- tern wurden von der DB Netz AG zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurden diese Angaben anhand von Detaildaten aus Gutachten der DB ProjektBau GmbH für eine anstehende Tunnelsanierung ergänzt.

Die Immissionsberechnungen zu den Verkehrsgeräuscheinwirkungen kommen zu dem Ergebnis, dass die schalltechnischen Orientierungswerte tags/nachts für allgemeine Wohngebiete unterschritten werden und somit auch die entsprechenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV.

Unter Berücksichtigung der in Kapitel 4.1 und Kapitel 4.1.2 beschriebenen Rahmenbedingungen ist die Nutzung des Plangebietes für Wohnbebauung aus schalltechnischer Sicht mit den von den umliegenden Straßen und der Bahnlinie einwirkenden Verkehrsgeräuschen verträglich.

Zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen von der Moselschifffahrt wurden ebenfalls die schalltech- nischen Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN 18005 Teil 1 vom Mai 1987 herangezogen. Basie- rend auf den Angaben zur Frequentierung der Schleuse Grevenmacher vom Service de la Navigation wurden nach Nummer 7.4 der DIN 18005 Teil 1, Ausgabe Juli 2002 die Geräuschemissionen des Schiffsverkehrs abgeschätzt. Die resultierenden Geräuscheinwirkungen im Plangebiet sind unerheblich.

(24)

Die Gewerbelärmeinwirkungen wurden anhand der nutzungsspezifischen Immissionsrichtwerten der TA Lärm vom 26. August 1998 beurteilt. Dazu wurden von der TKDZ GmbH zur Verfügung gestellte Untersuchungen und Dokumentationen analysiert sowie der Abstandserlass herangezogen.

Die Mindestabstände des Abstandserlasses Rheinland-Pfalz für in den vorgelegten Unterlagen der TKDZ GmbH verzeichnete Einzelanlagen auf dem Betriebsgelände der TKDZ enden ca. 160 m nördlich des Plangebietes. Dies deutet darauf hin, dass ein ausreichender Spielraum vorhanden sein müsste, der auch bei gemeinsamen Einwirken mehrerer Anlagen zur Einhaltung des Schutzstandards gemäß TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet ausreicht. Für eine geplante Sekundäranlage II liegt eine Immis- sionsprognose vor, die in 180 m, Abstand zum Plangebiet eine Zusatzbelastung im Beurteilungszeitraum Tag ausweist, die 5 dB(A) unter dem maßgeblichen Immissionsrichtwert für das Plangebiet liegt.

Differenzierte Angaben zur Gesamtgeräuschbelastung von den Anlagen der TKDZ GmbH am Tag und in der Nacht fehlen jedoch. Daher wurde aus den vorliegenden Unterlagen eine Gesamtgeräuschbelastung abgeschätzt. Basierend auf den dargelegten Grundlagen und unter Berücksichtigung der in Kapitel 5 genannten Rahmenbedingungen kann abgeschätzt werden, dass die gewerblich bedingten Geräusch- einwirkungen im Plangebiet mit der angedachten schutzwürdigen Nutzung verträglich sind. Nicht berücksichtigt wurde dabei die dem Plangebiet zugewandte Splittlagerfläche auf dem Werksgelände.

Hier wurde seitens des Anlagenbetreibers diskutiert, die Fläche zu verlegen.

Maßgebliche Luftverunreinigungen durch den Betrieb der TKDZ GmbH stellen nicht gefährdende Stäube dar. Aus vorliegenden Untersuchungen wurde die mittlere tägliche Staubdeposition zwischen dem Betriebsgelände der TKDZ und dem Plangebiet abgeleitet. Ein Vergleich aus gemessenen und berechneten Depositionen führt zur Einschätzung, dass mit Realisierung der geplanten Erweiterung und des Ausbaus der TKDZ die Gesamtbelastung an Staubdeposition auf dem Plangebiet den Immissions- wert der TA Luft unterschritten werden kann.

Eine Ausbreitungsrechnung zur Zusatzbelastung durch Feinstäube durch die TKDZ GmbH zeigte Kon- zentrationen auf, die in der Summe mit der über ein Jahr gemittelten Vorbelastung aus den Messwerten des ZIMEN den Immissionswert der 22. BImSchV für Feinstaub (PM10) unterschreiten bzw. ausschöpfen können.

Für eine Interpretation der Gesamt-Feinstaubbelastung fehlen über einen längeren Zeitraum jedoch konkrete Messwerte der Vorbelastung, so dass aus den vorliegenden Berichten keine abschließende Beurteilung der Konzentration an Luftverunreinigungen im Plangebiet erfolgen kann. Weitere reglemen- tierte Luftverunreinigungen im Plangebiet sind nicht über dem Maß der typischen Hintergrundbelastung im ländlichen Raum zu erwarten.

Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung

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Anhang

Karte "Aktives Werksgelände Werk TKDZ (Wellen)", Maßstab 1:5.000 Karte "Produktionspunkte Werk TKDZ (Wellen)", Maßstab 1:5.000

Karte "Abstandsflächen Emissionen Werk TKDZ (Wellen)", Maßstab 1:5.000

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