• Keine Ergebnisse gefunden

Rheinromantik tägige Flusskreuzfahrt Inklusive Haustürabholung ALL INCLUSIVE-Verpflegung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Rheinromantik tägige Flusskreuzfahrt Inklusive Haustürabholung ALL INCLUSIVE-Verpflegung"

Copied!
9
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Rheinromantik 2021

8-tägige

Flusskreuzfahrt 19.10.–26.10.2021

➤ Inklusive Haustürabholung

➤ ALL INCLUSIVE-Verpfl egung

pro Person in der 2-Bett-Kabine

ab 1.249 €

(2)

Veranstalter: 1AVista Reisen GmbH

I N K L U S I V E H AU STÜRABHOLU N G

Rhein

Bodensee Köln

Rüdesheim Mainz

Breisach Speyer Worms Germersheim

Straßburg

Colmar

Basel

DEUTSCHLAND

FRANKREICH

SCHWEIZ

Beschauliche Rheinromantik

Eine Flusskreuzfahrt auf dem Rhein ist etwas ganz Besonderes: Entlang alter Burganlagen, Weinhängen und alten Kaiserstädten kreuzen wir von Köln bis nach Basel. Im Panoramasalon oder auf dem Sonnen- deck machen wir es uns bequem und genießen die romantische Aussicht. Auf Landausflügen besichti- gen wir beispielsweise den Dom zu Speyer und die Europastadt Straßburg.

bunten Fachwerkhäusern. Ein weiterer Höhepunkt ist der Besuch der Schweiz.

Hier lernen wir die Schönheiten unse- res kleinen Nachbarlandes auf einem Tagesausflug besser kennen. Vor einem beeindruckenden Bergpanorama kosten wir die frischen Produkte einer Bergkäse- rei. Wir unternehmen eine Fahrt mit der Zahnradbahn, die uns zu einer wunder- schönen Bootsfahrt auf dem Vierwald- stättersee führt.

Ein weiterer Ausflug führt uns von Brei- sach aus nach Colmar. Weiter bringt uns MS VistaCarmen auf dem Rhein stromab- wärts nach Worms und in die Domstadt Mainz. Hier haben wir die Möglichkeit die beiden Städte genauer unter die Lupe zu nehmen.

Nach acht Tagen endet unsere erlebnis- reiche Drei-Länder-Kreuzfahrt wieder in Köln und wir reisen bequem mit dem Bus nach Hause.

Herzlich willkommen an Bord von MS VistaCarmen und auf unserer Tour durch drei wunderbare Länder entlang des Rheins. Am ersten Morgen erwachen wir mit der traumhaften Aussicht auf das Mittelrheintal. Wir erleben historische Ritterburgen, Weinberge und Winzer- städtchen.

Rüdesheim am Rhein, gelegen im deut- schen Rheintal, ist vor allem für seine Weinherstellung bekannt. Hier bummeln wir gemütlich durch die Drosselgasse, mit ihren zahlreichen Geschäften, Kneipen und Restaurants. Alternativ unternehmen wir einen Ausflug und besuchen die Weinberge und das Musik- kabinett.

Unsere Reise führt uns weiter nach Speyer, wo wir den berühmten Kaiser- dom besichtigen. Am nächsten Morgen begrüßen wir die Europastadt Straßburg mit ihren romantischen Kanälen und

Kloster Eberbach

Köln

1 Woche Rhein bis Basel

MS VistaCarmen

plus

(3)

Reisecode: CARRRO Kennziff er: 13140

Wunschleistungen:

Ausflugspaket mit 3 Ausflügen (A) 73,– € Code: (S) CARRRO

A

Haustürabholung:

Von Beginn an soll ein Höchst- maß an Service, Entspannung und Erholung die Inhalte Ihrer Reise prägen. Sie werden ohne Aufpreis von einem Taxi oder Shuttle an der Haustür abgeholt und zum Zustieg des Transfer- busses gefahren (analog bei Rückreise).

Sie erhalten Ihre Reiseunterlagen spätes- tens 8–10 Tage vor Reiseantritt.

Nibelungenturm in Worms Weinberge bei Rüdesheim

8-tägige Reise

ALL INCLUSIVE-Verpfl egung ab 1.249 €

Reiseverlauf

8 Tage/7 Nächte

Tag Ort An Ab Ausfl üge (ca. Preise in €)

1 Busanreise nach Köln, Einschiff ung ab 15.00 Uhr Kreuzen auf dem Rhein

– 23.00

2

Kreuzen durch das Mittelrheintal und Passage Loreley

Rüdesheim 14.00 21.30 Winzerexpress 27,– (A)

3 Speyer/Germersheim* 09.00 20.30

Stadt und Dom 17,– (33,– ab Germers- heim)

Heidelberg 46,–

4 Straßburg (Frankreich) 08.00 17.00 Stadtbesichtigung 43,– (A)

5 Basel (Schweiz) 09.00 18.00 Kleine Schweiz-Rundreise 89,–

6 Breisach

Fahrt durch die Oberrheinische Tiefebene

01.00 13.00 Colmar 43,–

7 Worms Mainz

07.00 16.00

13.00 22.00

Dombesichtigung 20,–

Stadtrundgang 16,– (A) Kloster Eberbach 49,–

8 Köln, Ausschiff ung bis 09.00 Uhr, Busabreise 08.00 –

(A) = diese Ausfl üge beinhaltet das preisreduzierte Ausfl ugspaket für 73,– € (Buchung mit Reiseanmeldung)

*Liegeplatz je nach Verfügbarkeit in Speyer oder Germersheim.

Änderungen im Reiseverlauf vorbehalten.

Speyer Loreley

Eingeschlossene Leistungen:

• Busan-/-abreise mit Haustür- abholung nach/von Köln

• Flusskreuzfahrt mit

7 Übernachtungen an Bord in der gebuchten Kategorie

1AVista ALL INCLUSIVE-Verpflegung

• Festliches Galadinner

• Freie Benutzung der Bord- einrichtungen

• Mobiles Audiosystem für zahlreiche fakultative Ausflüge

• Gepäckservice bei Ein-/Ausschiffung

• Erfahrene 1AVista Reiseleitung an Bord

Termin und Preise 2021 pro Person in €

Kat. Außenkabine/Deck 19.10.–26.10.

MDV 2-Bett Mitteldeck (vorne) 1.249

MDK 2-Bett Mitteldeck komfort (Fenster nicht zu öff nen) 1.349

MD2 2-Bett Mitteldeck superior (Fenster zu öff nen) 1.449

ODA 2-Bett Oberdeck deluxe VIP* (achtern), frz. Balkon 1.549

OD2 2-Bett Oberdeck deluxe VIP*, frz. Balkon 1.599

HD1 Einzelkabine Hauptdeck 1.499

*VIP-Kabinen inkl. Obstteller und 1 Flasche Sekt zur Begrüßung Einzelkabinen sind ausschließlich auf dem Hauptdeck buchbar.

Reisecode: (H) CARRRO Für diese Reise ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

(4)

Die Berichtigung von Druckfehlern und off ensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Änderungen vorbehalten, maßgeblich sind die Reisebestätigung und die AGB der 1AVista Reisen GmbH. (Auf Wunsch Zusendung der AGB vor Buchungsabschluss). Nach Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 20%

auf den Reisepreis fällig. Restzahlung 30 Tage vor Reiseantritt, danach erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Reiseveranstalter: 1AVista Reisen GmbH, Siegburger Straße 231, 50679 Köln, www.1avista.de

Bordausstattung

Dieses hell und freundlich gestaltete Schiff verfügt über eine geschmackvolle Einrichtung mit Restaurant, Bar/Salon mit Außenpromenade, Sonnendeck mit Gartenmöbeln, Liegestühlen und Schachfeld und Empfangsbereich mit Rezeption. Alle Passagierdecks sind per Fahrstuhl zu erreichen (außer Sonnen- deck).

Weitere Annehmlichkeiten an Bord:

WLAN ist an Bord verfügbar. Genauere Informationen erhalten Sie an der Rezeption an Bord. Bitte beachten Sie, dass es je nach Streckenverlauf zu star- ken Einschränkungen oder Ausfall der Verbindung kommen kann.

Fahrräder stehen für private Erkundungen gegen Gebühr für Sie bereit.

Bordleben und Unterhaltung

Warme und freundliche Urlaubsatmosphäre. Zum Abendessen ist gepflegte Kleidung erwünscht, zum Galadinner sportliche Eleganz. Die Bordsprache ist Deutsch, Euro die Bordwährung, EC-(Maestro und V-Pay) und Kreditkar- ten (Visa, Eurocard/Mastercard) werden akzeptiert. Themenabende mit Live- Musik, Quizveranstaltungen und Crewshow lassen keine Langeweile aufkommen. Bücher, Brett- und Kartenspiele stehen in guter Sortierung zur Verfügung. Rauchen ist auf den Außendecks gestattet. Erfahrene 1AVista Reiseleitung.

Ihre Kabine

Alle 2-Bett-Kabinen (ca. 14–15 m²) sind Außenkabinen, mit individuell regel- barer Klimaanlage/Heizung, Sat-TV, Föhn und Safe. Die Badezimmer verfügen über Dusche und WC. Alle 2-Bett Kabinen sind mit Doppelbetten (separierbar)

eingerichtet, die 1-Bett-Kabinen (ca. 12 m²) verfügen über ein Einzelbett und ein Sofa. Die Kabinen des Oberdecks verfügen über einen französischen Balkon, die Kabinen auf dem Mitteldeck sind teils mit zu öffnenden Fenstern (Kabinen 216–240, Kategorie MD2/MDA) und teils mit nicht zu öffnenden Fenstern (Kabinen 200–215, Kategorie MDV/MDK) ausgestattet. Die kleineren Fenster der Hauptdeckkabinen können nicht geöffnet werden.

Ausflüge und Landgänge

Unsere Reiseleitung vermittelt organisierte Ausflüge (Buchung und Bezah- lung an Bord), die von örtlichen Agenturen angeboten und durchgeführt werden und gibt Tipps für private Landgänge. Ein mobiles Audiosystem steht für zahlreiche fakultative Ausflüge zur Verfügung.

Fotos: AdobeStock, Shutterstock, fotolia, pixabay, Reederei

Decks:

1 Sonnendeck (nicht abgebildet) 2 Oberdeck

3 Mitteldeck 4 Hauptdeck Technische Daten:

Länge: 110 m Breite: 11,40 m

Anzahl der Passagiere: max. 138 Kabinenanzahl: 75

Schiffscrew: 36 Flagge: Schweiz Indienststellung: 2001 Renovierung: 2017 Reederei: SijFa Travel

Das Schiff entspricht modernen Technik-, Sicherheits- und Umwelt- standards.

Bitte beachten Sie, dass das Schiff nicht barrierefrei ist!

2

3

4

Restaurant

Deluxe-Kabinen mit franz. Balkon

Die Kabinen 200–215 liegen ein halbes Deck tiefer

239

240 320321 319 317 315 313 311 309 307 305 303 301

318 316 314 312 310 308 306 304 302 300

238 236 234 232 230 228 226 224 222 220 218 216 214 212 210 208 206 204 202 200

215 213 211 209 207 205 203 201

237 235 233 231 229 227 225 223 221 219 217

108110 106 104 102 100

109 107 105 103 101

Deluxe-Kabinen mit franz. Balkon

Superior-Kabinen (Fenster zu öffnen)

Superior-Kabinen (Fenster zu öffnen)

Komfort-Kabinen

Hauptdeck-Kabinen

Hauptdeck-Kabinen

Lift Lift

Lift

Panoramasalon/Bar

Rezeption

Reiseleitung

Bibliothek

Kabinenbeispiel Oberdeck Salon Im Restaurant

MS VistaCarmen

Französische Balkone ALL INCLUSIVE-Verpfl egung Unser Flusskreuzfahrtschiff der Premium plus-Klasse

plus

Reisebüro Lensing

Silberstraße 21 · 44137 Dortmund Tel.: 0231 / 905959-67

info@lensingreisen.de · www.lensingreisen.de

Aufgrund der großen Nachfrage empfehlen

wir eine frühzeitige Anmeldung.

(5)

Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen.

Datum / Unterschrift des Kunden

Geben Sie Ihren Kabinenwunsch gerne an. Wir prüfen die Verfügbarkeit und melden uns entsprechend zurück.

Versicherung gewünscht?

RRV ja nein Preis p. P.: Kompaktschutz ja nein Preis p. P.:

Veranstalter ist 1 AVista Reisen GmbH, Siegburger Str. 231, 50679 Köln. Wichtiger Hinweis: Ich erkläre, dass mir die vorvertraglichen Informationen (Reiseausschrei- bung, Allgemeine Geschäftsbedingungen) ausgehändigt wurden und ich die Informationen zur Reise, Hinweise für mobilitätseingeschränke Reisende, zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Datenschutz verstanden habe und akzeptiere. Ich bin damit einverstanden, dass die zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellten Angaben von 1 AVista Reisen GmbH verwendet werden, soweit dies der Vertragsabwicklung oder der Kundenbetreuung dient. Die gemachten Angaben werden nicht an Dritte weiter gegeben. Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass der Kreuzfahrt-Service mich auch zukünftig über neue Reiseangebote per Post informieren darf. Sollte dies nicht der Fall sein, widerspreche ich ausdrücklich in schriftlicher Form.

Reiseanmeldung

Ausgefüllte Anmeldung bitte senden an:

Reisebüro Lensing Silberstraße 21 44137 Dortmund

Tel.: 0231 / 905959-67 info@lensingreisen.de

MS VistaCarmen

„Rheinromantik 2021“, 8 Tage

Bitte gut leserlich ausfüllen

1. Person 2. Person

Name Vorname(n)

Straße / Hausnummer PLZ / Wohnort

Geburtsdatum Nationalität Telefon Nr.

Mobil-Telefon Nr.

E-Mail

Ausflugspaket ja nein ja nein

HAUSTÜRABHOLUNG INKLUSIVE

Bemerkungen

gewünschte Kat./Kabine Ausflugspaket p.P.

Versicherungen p.P.

Reisepreis p.P.

Gesamtreisepreis aller Reisenden

Reisetermin: 19.10. – 26.10.2021

1. Person 2. Person

(6)

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombinationen von Reiseleistungen handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.1. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen 1AVista Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen 1AVista Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und – falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist – zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Reiseveranstalter: 1AVista Reisen GmbH, Siegburger Straße 231, 50679 Köln, Tel. 0221 99 800 800, info@1avista.de, www.1avista.de Die wichtigsten Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

– Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

– Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ord- nungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

– Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

– Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

– Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhö- hen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschal- reisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

– Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geän- dert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstat- tung und unter Umständen auf eine Entschädigung

– Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitspro- bleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beein- trächtigen.

– Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und ver- tretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

– Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestand- teile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchge- führt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt die- ses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

– Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/

oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

– Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

– Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. 1AVista Reisen hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen (Versicherungsschein-Nr.: 760 90 449314484). Die Reisenden können diese Einrichtung (Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesba- den, Tel.: +49 611 533-5859, www.ruv.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von 1AVista Reisen verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:

www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

(7)

Weitere Angaben zu unseren Reisen

Hinweise für Menschen mit eingeschränkter Mobilität Wir möchten, dass sich auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität auf ihre Reise freuen können. Menschen mit einge- schränkter Mobilität müssen sich aber bei Schiffsreisen auf Einschränkungen einstellen, da Schiffe nicht barrierefrei sind.

Die Schiffsbeschreibungen, die Sie in der Einleitung zu jeder Schiffsreise finden, enthalten nützliche Informationen zu Bord- einrichtungen, die die Mobilität an Bord erleichtern (beispiels- weise Aufzüge oder Treppenlifte). Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie die Mobilitätsanforderungen erfüllen können, fragen Sie uns bitte unbedingt vor Ihrer Buchung.

Sprache bei der mündlichen Erbringung von Reise- leistungen

Die Bordsprache und Sprache bei der Erbringung unserer Rei- seleistungen ist Deutsch, soweit wir in der Schiffsbeschreibung nicht auf die Kommunikation in anderer Sprache hinweisen.

Zahlungsmodalitäten (insbesondere Anzahlung) Nach Ihrer Reisebuchung erhalten Sie die Buchungsbestäti- gung mit Rechnung und Sicherungsschein. Sodann ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises sowie die Versi- cherungsprämie (soweit gebucht) zu leisten. 30 Tage vor Rei- sebeginn ist die Restzahlung fällig. Ihre Reise können Sie per Überweisung oder mit einer gängigen Kreditkarte bezahlen.

Mindestteilnehmerzahl und unser Rücktrittsrecht bei Nichterreichen

Die Durchführung unserer Reisen erfordert eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl. Wenn diese nicht erreicht wird, können wir bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, sieben Tage vor Reise- beginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höch- stens sechs Tagen und 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen zurücktreten. Sollte das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, werden wir Ihnen dies so- fort bekannt geben. Die Mindestteilnehmerzahlen bei unseren Schiffen betragen:

MS VistaFidelio 100 Gäste

MS VistaSun 150 Gäste

MS VistaStar, MS VistaSky, MS VistaSerenity 175 Gäste

MS VistaKatharina 80 Gäste

MS Peter Tschaikowsky 50 Gäste

MS Fluvius 40 Gäste

MS Elbe Princesse II, MS Loire Princesse, MS Renoir, MS Camargue, Motorsegler Kroati- en,

Nilkreuzfahrten, MS Mekong Prestige II

20 Gäste

MS Miguel Torga, MS Belle de Cadix, MS Infante Don Henrique

MS Renoir, MS Loire Princesse, MS Camargue, MS Elbe Princesse I & II

MS Mekong Prestige II, Yangtze-Kreuzfahrt Nilkreuzfahrten, Motorsegler Kroatien

20 Gäste

Reisedokumente/Pass- und Visumserfordernisse

Auf den einzelnen Reiseseiten, informieren wir Sie über Visa- formalitäten, Einreisebestimmungen und besondere Gesund- heitsvorschriften der jeweiligen Zielgebiete. Im Allgemeinen weisen wir darauf hin, das Staatsangehörige der EU, auf allen Flusskreuzfahrten einen gültigen Personalausweis oder Reise- pass. Für Reisen in das ukrainische Donaudelta benötigen Sie einen Reisepass, welcher mindestens bis sechs Monate nach Reiseende gültig ist. Bei Buchung Ihrer Reise erhalten Sie nähe- re Informationen gemäß den aktuellen Bestimmungen.

Rücktritt des Reisenden und Entschädigung

Sie können vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktre- ten. Der Rücktritt ist gegenüber uns oder Ihrem Reisebüro zu erklären.

Im Falle des Rücktritts verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände aufgetreten sind, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigt haben, eine angemessene Entschädi- gung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

Die Entschädigung bei Fluss- und Seereisen berechnet sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt:

Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, ab dem 89. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises, ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, ab dem 14. bis 1 Tag vor Reiseantritt 80 % und bei Nichterschei- nen am Reisetag 90 % des Reisepreises. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Reise- und Geschäftsbedingungen.

Reiserücktrittskostenversicherung und weitere Versicherungsmöglichkeiten

Sie können sich für den Fall eines Reiserücktritts und im Hinblick auf Risiken bei der Durchführung der Reise (insbeson- dere Abbruch, Unfall, Krankheit, Kranken-Rücktransport und Gepäckverlust) versichern. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, den Abschluss einer Versicherung zu prüfen. Ausführliche Informationen zu Versicherungspaketen finden Sie unter https://www.1avista.de/gesund-und-sicher-reisen-mit-1avista- reiseschutz.html.

Stand: 5/2021

(8)

Reise- und Geschäftsbedingungen der 1AVista Reisen GmbH („Reiseveranstalter“)

1. Abschluss des Reisevertrages/Verpflichtung für Mitreisende 1.1 Für alle Buchungswege gilt:

a) Vor Abschluss des Reisevertrags erfolgt eine vorvertragliche Unterrichtung des Kunden, insbesondere über seine Rechte nach der Pauschalreiserichtlinie und über die Eigenschaften der Reise, Preise und Zahlungsmodalitäten.

b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab (z. B. wenn der Kunde diese Reise- und Geschäftsbedingung erst mit der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters erhält), so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist (Bindungsfrist).

Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder konkludent durch Anzahlung erklärt. Eine Annahmeerklärung nach Ablauf der Bindungsfrist kann der Reiseveranstalter zurückweisen.

d) Bei einer Optionsbuchung wird die geplante Reise für die Dauer von drei Werktagen reserviert. Nach dieser Frist wird die Option automatisch zu einer verbindlichen Buchung. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde kostenfrei auf einen anderen Reisetermin oder eine andere Route umbuchen oder kostenfrei von der Reise zurücktreten.

1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveran- stalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln.

1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Online- buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.

d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).

g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“

begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstal- ters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.

h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch ent- sprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

2. Bezahlung

Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändi- gung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn der Sicherungsschein übergeben ist. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis Ziffer 5.3 mit Rücktrittskosten zu belasten.

3. Leistungsänderungen

3.1 Abweichungen von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind dem Reiseveranstalter gestattet, wenn die Änderungen der Reiseleistungen unerheblich sind und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Der Reiseveranstalter wird den Kunden hierüber unverzüglich nach Kenntniserlangung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich in hervorgehobener Weise über die Änderungen unterrichten.

3.2 Im Fall einer erheblichen Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen oder der Abweichung von wesentlichen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, kann der Kunde innerhalb einer mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die mitgeteiltem Änderung annehmen, unentgeltlich vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) verlangen, wenn der Reiseveranstalter dem Kunden in seiner Mitteilung eine solche Reise angeboten hat. Wenn der Kunde nicht innerhalb der ihm von dem Reiseveranstalter zur Entscheidung gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Vertragsänderung als angenommen.

3.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4. Preisänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu erhöhen:

4.1.1 Die Preiserhöhung übersteigt nicht 8 % des Reisepreises.

4.1.2 Die Erhöhung ergibt sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten

a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger,

b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

c) Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse.

4.1.3 Der Reiseveranstalter unterrichtet den Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger über die Preiserhöhung und deren Gründe und Berechnung.

4.2 Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Ener- gieträger kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechen- den, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

4.3 Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4.1.2 genannten Preise, Abgaben und Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedri- geren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten, wobei der Reiseveranstalter die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsmehrausgaben abziehen darf.

4.4 Preiserhöhungen von mehr als 8 % sind nur einvernehmlich möglich. Der Reiseveranstalter kann den Kunden eine Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt von dem Vertrag (ohne Ent- schädigungsverpflichtung) erklärt; alternativ kann er dem Kunden auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anbieten. Wenn der Kunde nicht innerhalb der ihm von dem Reiseveranstalter zur Entscheidung gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Preiserhöhung als angenommen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn und Entschädigung

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveran- stalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler (Reisebüro) gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände aufgetre- ten sind, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigt haben, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

a) Flugreisen und Nur-Hotel-Buchung

Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, ab dem 90. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 % des Rei- sepreises, ab dem 30. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises, ab dem 15. bis 1 Tag vor Reiseantritt 90 % und bei Rücktrittserklärung Nichterscheinen am Reisetag 95 % des Reisepreises.

b) Fluss- und Seereisen

Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, ab dem 90. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 % des Rei- sepreises, ab dem 30. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, ab dem 15. bis 1 Tag vor Reiseantritt 80 % und bei Rücktrittserklärung/Nichterscheinen am Reisetag 90 % des Reisepreises.

Der Reiseveranstalter kann anstelle der vorstehenden Pauschalen die Entschädigung anhand des Reisepreises unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Rei- seleistungen konkret berechnen.

Der Reiseveranstalter wird auf Wunsch des Kunden die Höhe der Entschädigung erläutern.

5.4 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorste- henden Bedingungen unberührt (siehe Ziffer 6.2).

6. Umbuchungen und Ersetzungsbefugnis des Reisenden

6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Die Möglichkeit des Rücktritts (Ziffer 5) und einer darauffolgenden Neuanmeldung bleibt dem Kunden unbenommen.

6.2 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung des Kunden muss auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen und darf dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugehen.

6.3 Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerforder- nissen nicht erfüllt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenste- hen.

6.4 Der Reiseveranstalter kann auf Nachweis eine Erstattung der ihm durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten fordern.

6.5 Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Kunde (Anmelder) gegenüber dem Reiseveran- stalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Auf- wendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

8. Rücktritt des Reiseveranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

8.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der vor Abschluss des Reisevertrags mitgeteilten Mindestteil- nehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt bis spätestens

8.1.1 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,

8.1.2 sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen, 8.1.3 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen

dem Kunden gegenüber erklärt hat.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

(9)

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Einzelleistungen, die er als Fremdleistungen lediglich vermittelt hat (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstel- lungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveran- stalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Der Reiseveranstalter haftet jedoch für solche Leistungen, soweit sich dies aus dem Gesetz ergibt oder oder wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

11.3 Dem Kunden wird im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung empfohlen.

12. Verjährung

Reiserechtliche Ansprüche des Kunden (§§ 651k bis n BGB) verjähren in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesell- schaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/

modes/air/safety/air-ban/index_de.htm 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde muss bei allen Reisen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Der Reiseveranstalter wird über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl.

Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

15. Information über die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens

Der Reiseveranstalter nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die „Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V.“. Sie kann unterfolgender Adresse kontaktiert werden: Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl; Tel. +49 78517957940, www.universalschlichtungsstelle.de.

Reiseveranstalter:

1AVista Reisen GmbH Siegburger Str. 231 50679 Köln Tel.: 0221 99 800 800 Fax: 0221 99 800 869 info@1avista.de www.1avista.de HRB 60751 Amtsgericht Köln USt.-IdNr.: DE2547 12753

Stand: 03/2021 8.2 Ferner kann der Reiseveranstalter zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

an der Erfüllung des Reisevertrags gehindert ist und den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktritts- grunds erklärt.

8.3 Tritt der Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurück, verliert er seinen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und hat dem Kunden den Reisepreis, soweit dieser bereits gezahlt worden ist, unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu erstatten.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

9.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Reise, den Hausfrieden (auf dem Schiff oder im Hotel) oder die Mitrei- senden derart nachhaltig stört oder seine Vertragspflichten derart verletzt, dass dem Reiseveranstalter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Reisevertrags nicht zugemutet werden kann.

9.2 Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrach- ten Beträge.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden 10.1 Reiseunterlagen

Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. Außerdem hat der Kunde umgehend zu prüfen, ob die Angaben in den Reiseunterlagen den Daten in seinem Reisepass bzw. Ausweis ent- sprechen, und seine Mitreisenden zu einer solchen Prüfung anzuhalten.

10.2 Mängelanzeige/Abhilfeverlangen

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Versäumt der Kunde schuldhaft dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Rei- sepreises nicht ein und es besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Mängelanzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.3 Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Rei- severanstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung

Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.

Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Vertreter des Reiseveran- stalters bzw. dem Reiseveranstalter unverzüglich anzuzeigen.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Verträgen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz) bleiben von der Beschränkung unberührt.

Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer.

Der Sicherungsschein gilt nur für Pauschalreisen, die bis zum

(einschließlich) gebucht wurden; Antritt oder Beendigung der Reise haben dagegen keine Bedeutung für seine Gültigkeit.

Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz der / des

gegenüber dem unten angegebenen Kundengeldabsicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651r Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu.

Die Haftung des Kundengeldabsicherers ist begrenzt. Er haftet für alle durch ihn in einem Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge nur bis zu einem Betrag von 110 Mio. Euro. Sollte diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen, so verringert sich der Erstattungsbetrag in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.

Bei Rückfragenwenden Sie sich bitte an:

R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden Telefon: +49 611 533-5859

Was müssen Sie imSchadenfalltun?

www.reiseschaden.ruv.de Ihr Kundengeldabsicherer:

R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden www.ruv.de

R+V Allgemeine Versicherung AG Versicherungsschein-Nr.:

01 334 50 8913 001 0 07.20

Dr. Edgar Martin Julia Merkel R+V Allgemeine Versicherung AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Generaldirektor Dr. Norbert Rollinger.

Vorstand: Dr. Edgar Martin, Vorsitzender; Jens Hasselbächer, Tillmann Lukosch, Julia Merkel, Marc René Michallet.

Sitz: Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188, Amtsgericht Wiesbaden, USt-IdNr. DE 811198334

Bitte beachten Sie:Ein Sicherungsschein ist keineReiserücktrittsversicherung!

1AVista Reisen GmbH Siegburger Str. 231 50679 Köln

01.04.2022

760 90 449314484

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Bereits der diesbezügliche eigene Sachvortrag der Beklagten konzediert insoweit, dass seitens eines – der Beklagten zurechenbaren – Dritten (§ 278 BGB) eine bloße Mutmaßung

Falls die Reise über einen Reisevermittler (Reisebüro) gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich

Falls die Reise über einen Reisevermittler (Reisebüro) gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich

Falls die Reise über einen Reisevermittler (Reisebüro) gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich

Falls die Reise über einen Reisevermittler (Reisebüro) gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich

Falls die Reise über einen Reisevermittler (Reisebüro) gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich

nicht bestimmen, dass der Verein durch den Vorsitzenden, wenn dieser während der Amtsperiode zurücktritt oder aus anderen Gründen an der Wahrnehmung seiner Aufgaben verhindert

(BGHSt 4, 180; 22, 330) wurde die Tatplantheorie vertreten, wonach maßgeb- lich auf das Vorstellungsbild des Täters vor der Tatausführung (sog. Planungshorizont) abzustellen ist. Hat