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VORDERES KANDERTAL. Eine ausführliche Information zu allen Corona-Schnelltestmöglichkeiten finden Sie unter der Rubrik GVV-Info.

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Academic year: 2022

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VORDERES KANDERTAL

48. JAHRGANG  NR. 11  DIENSTAG, 16. MÄRZ 2021

Eine ausführliche Information

zu allen Corona-Schnelltestmöglichkeiten

fi nden Sie unter der Rubrik „GVV-Info“.

(2)

Der GVV Vorderes Kandertal möchte das In- fektionsgeschehen durch kostenlose Antigen- Schnelltestungen der Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden eindämmen und eine wei- tere Verbreitung des Corona-Virus verhindern.

Die kostenfreien Testungen werden an unter- schiedlichen Orten im Kandertal angeboten.

Die Bürgerinnen und Bürger des GVV kön- nen für einen kostenlosen Schnelltest je- weils alle Teststation in den Gemeinden des GVV (montags und mittwochs sowie samstags in Wollbach) für eine Testung aufsuchen.

In den Gemeinden Binzen, Eimeldingen und Fischingen werden diese durch den DRK Ortsverband Weil am Rhein - Haltingen durchgeführt und finden im Wechsel fort- laufend montags von 17.00 bis 20.00 Uhr in den jeweiligen Gemeindehallen zunächst bis voraussichtlich Ende April statt:

Termine

Fischingen Montag 15. März 2021 in der Läufelberghalle, Schulstraße 7 Binzen Montag 22. März 2021 in der Gemeindehalle, Schulstraße 7 Eimeldingen Montag 29. März 2021 in der

Reblandhalle, Im Ifang 26

Zusätzlich können sich die Bürgerinnen und Bürger der drei Gemeinden Binzen, Eimel- dingen und Fischingen jeweils dienstags und donnerstags (17.00 Uhr bis 20.00 Uhr) und samstags (10.00 Uhr bis 14.00 Uhr) im Haus der Volksbildung in Weil am Rhein kos- tenlos testen zu lassen. Weitere Infos finden Sie unter www.drk-weilamrhein-haltingen.de.

Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemein- den Schallbach, Wittlingen und Rümmin- gen finden die vom DRK Ortsverband Woll- bach durchgeführten Schnelltestungen entweder in Wollbach (Kandertalhalle) oder in den Gemeinden Schallbach, Wittlingen und Rümmingen statt. Fragen beantwortet das DRK Wollbach gerne unter schnelltest@

drk-wollbach.de. Weitere Infos finden Sie unter www.drk-wollbach.online.

Termine

Wollbach Samstag 13. März 2021 in der Kandertal Halle von 9.00-15.00 Uhr Schallbach Mittwoch 17. März 2021 Gemeindesaal

von 17.30-20.00 Uhr Wollbach Samstag 20. März 2021

in der Kandertal Halle von 9.00-12.00 Uhr Wittlingen Mittwoch 24. März 2021

in der Gemeindehalle von 17.30-20.00 Uhr

Wollbach Samstag 27 März 2021 in der Kandertal Halle von 9.00-12.00 Uhr Rümmingen Mittwoch 31.März 2021

in der Gemeindehalle von 17.30-20.00 Uhr Allgemeine Regelungen

Der Zugang zu den Teststationen ist nur mit medizinischer Maske und nur für Menschen erlaubt, die keine Erkältungssymptome auf- weisen. Am Eingang wird Fieber gemessen.

Der Test über Nasen-Rachen-Abstrich dau- ert nur wenige Minuten, das Ergebnis kann dann innerhalb von 30 Minuten (Testergeb- nis nach 15 Minuten) bescheinigt werden.

Das Dokument hat für 48 Stunden ab Aus- stellung Gültigkeit, die Aussagekraft beträgt 95 Prozent. Wer ein positives Testergebnis erhält, ist gemäß der CoronaVO Absonde- rung dazu verpflichtet, sich umgehend in Quarantäne zu begeben und das Ergebnis per PCR-Test beim Hausarzt oder einer Ab- strichstelle verifizieren zu lassen.

Die Bürgermeister/-in der Verbandsgemein- den bedanken sich herzlich beim DRK Orts- verband Wollbach sowie Weil am Rhein/

Haltingen für die schnelle Umsetzung und das Angebot von Corona-Schnelltestungen im Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal.

GEMEINDE-

VERWALTUNGSVERBAND

Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal

Am Rathausplatz 6 l 79589 Binzen l Telefon: 07621 6608-0 l Telefax: 07621 6608-30 l E-Mail: hauptamt@gvv-binzen.de Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag: 15.00 - 18.00 Uhr

Werkhof Gewerbestraße 2, 79595 Rümmingen, Telefon: 07621 1603093, Telefax: 07621 1603069 E-Mail: werkhof@gvv-binzen.de

Derzeit ist zu den üblichen Öffnungszeiten eine Terminvereinbarung erforderlich. Diese können Sie gerne online unter www.binzen.de <ONLINE TERMINVEREINBARUNG>, oder per Telefon unter 07621/6608-0 oder

per E-Mail unter hauptamt@gvv-binzen.de , vornehmen.

Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich.

Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Kostenlose Corona-

Schnelltestung

für die Bevölkerung des

GVV Vorderes Kandertal

(3)

Mobilnetz erreichbare Rufnummer:

Tel. 22 8 33 (max. 69 ct/Min)

Homepage für Apothekennotdienste:

www.aponet.de Regulärer Notdienst

08.30 - 08.30 Uhr Datum Frosch-Apotheke Lörrach 17.03.2021 Basler Straße 19

79540 Lörrach (Stetten)

Pfalz-Apotheke 18.03.2021 Efringen-Kirchen

Im Gießenfeld 1 79588 Efringen-Kirchen

Wasserschloss-Apotheke Inzlingen Riehenstraße 47

79594 Inzlingen

Rhein-Apotheke Rheinfelden Zähringer Straßee 21

7918 Rheinfelden

Apotheke im Kaufland 19.03.2021 Lörrach

Robert--Bosch-Straße 6 79539 Lörrach (Kernstadt)

Bären-Apotheke 20.03.2021 Weil am Rhein

Hauptstraße 188 79576 Weil am Rhein

Rabenfels-Apotheke Rheinfelden Bahnhofstraße 30

79618 Rheinfelden (Herten)

Löwen-Apotheke Lörrach 21.03.2021 Unter Wallbrunnstraße 5

79539 Lörrach (Kernstadt) Häfnet-Apotheke Steinen Lörracher Straße 2

79585 Steinen

Linden-Apotheke Grenzach 22.03.2021 Basler Straße 15

79639 Grenzach-Wyhlen (Grenzach) Kandertal-Apotheke Binzen Am Rathausplatz 1

79589 Binzen

Engel-Apotheke Lörrach 23.03.2021 Kreuzstraße 2

79540 Lörrach (Kernstadt) Merian-Apotheke Steinen Friedrichstraße 17

79585 Steinen (Höllstein) - alle Angaben ohne Gewähr -

Diakoniestation Weil am Rhein-Vorderes Kandertal e. V.

Gustave-Fecht-Str. 2, Tel. 07621/9796-0

Pflegedienstleitung für häusliche Kran- kenpflege und Hausnotruf,

Frau D. Krstic, Tel. 07621/9796-20

Einsatzleitung für hauswirtschaftliche Ver- sorgung/Nachbarschaftshilfe, Haus- und Familienpflege/Dorfhilfe und Hausnotruf, Verwaltung, Tel. 07621/9796-0

Einsatzleitung Tagespflegestätte, Tel. 07621/792211

Wochenenddienst: erreichen Sie unter der Nummer: 07621/97 96-0

AMTLICHES

Standesamt

Vorderes Kandertal

Vom 1.2.2021 bis zum 28.2.2021 hat auf dem Standesamt Vorderes Kandertal folgendes Paare die Ehe geschlossen; die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.

06.02.2021

Fabrizia Celina Näf und Heinz Hurst, Schafackerweg 6, 79591 Eimeldingen Vom 1.2.2021 bis zum 28.2.2021 wurde im Standesamt Vorderes Kandertal der Ster- befall folgender Person beurkundet; die schriftliche Einwilligung zur Veröffentli- chung liegt vor.

23.02.2021

Manfred Egon Uhlig

Lörracher Straße 20, 79595 Rümmingen

Landratsamt erarbeitet gemeinsam mit Städten und Gemeinden Nachfolge- konzept für die Mobilen Impfteams

Landkreis Lörrach.

Das Mobile Impfteam des Kreisimpfzent- rums wird noch bis zum 23. März in Pflege- heimen impfen und steht danach grund- sätzlich für weitere mobile Impftermine zur Verfügung.

Gemeinsam mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden hat der Landkreis Lörrach beschlossen, das Mobile Impfteam im Anschluss zunächst für Einrichtungen der Tagespflege, des Betreuten Wohnens und ebenfalls bestimmte Formen der Wie- dereingliederungshilfe einzusetzen. Als ers- te zu impfende Einrichtung dieser Art ist das St.Josefshaus in Herten ausgesucht worden.

Das mobile Team des Zentralen Impfzen- trums Freiburg wird voraussichtlich am 9.

März diese Einrichtung aufsuchen. Die wei- tere Planung wird der Landkreis zeitnah mit den Städten und Gemeinden abstimmen.

Voraussichtlich für Anfang April ist außer- dem der Übergang in die nächste Phase der Nationalen Impfstrategie vorgesehen. In dieser Phase sollen die haus- und fachärzt- lichen Praxen ebenfalls Corona-Impfungen anbieten können. Darauf hatten sich Bund und Länder am 3. März geeinigt. Aus Sicht des Landkreises sollten Ärzte, die Impfstoff erhalten, Verfahren und Angebote mit ihren Kollegen abstimmen.

Insbesondere auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Ausdehnung der Impfan- gebote in Richtung der haus- und fachärzt- lichen Praxen ist ein mit den Städten und Gemeinden des Landkreises abgestimmtes Vorgehen sinnvoll. Für den Fall, dass zu je- nem Zeitpunkt, zu dem die oben genannten Einrichtungen durch mobile Teams geimpft sind, die Versorgung der Hausarztpraxen mit Impfstoff noch nicht ausreichend erfolgt sein sollte, werden – sofern es in Ergänzung der Arztpraxisangebote nützlich sein sollte

und es die Impfstoff-Verfügbarkeit erlaubt - kommunale Angebote (kommunale Impf- tage) erwogen, die im Detail noch mit den Städten und Gemeinden abzuklären sind.

Der Einsatz der Mobilen Impfteams im Land- kreis richtet sich dabei nach dem aktuellen Handlungsleitfaden, den das Sozialminis- terium Baden-Württemberg vor kurzem veröffentlicht hat. Demnach wird nach der- zeitigem Stand ausschließlich der Impfstoff von BioNTech an über 80jährige Personen verimpft, der jedoch weiterhin nur in gerin- geren Mengen vorhanden ist. Inwiefern es hier noch zu Änderungen durch angepasste Empfehlungen der Ständigen Impfkommis- sion kommt, und ob bzw. welche Auswir- kungen dies dann auf den Handlungsleit- faden des Landes hat, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

ALLGEMEINES

Ärztlicher Notfalldienst

Zu erreichen über das Deutsche Rote Kreuz, Leitstelle Lörrach, Tel. 116117

Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wo- chenenden und Feiertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten:

Kostenfreie Rufnummer Tel. 116117 Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr: docdi- rekt – Kostenfreie Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzliche Versicherte unter Tel.

0711-96589700 oder docdirekt.de

Ärztlicher Notdienst für Kinder und Jugendliche

Notfallpraxis am St. Elisabethen-Kranken- haus, Feldbergstraße 15, 79539 Lörrach Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feier- tag von 8.00 bis 21.00 Uhr

Außerhalb der Sprechstundenzeiten über- nehmen die Ärzte des St. Elisabethen-Kran- kenhauses die Versorgung.

Unter der Woche ist der diensthabende Arzt über das Deutsche Rote Kreutz, Leitstelle Lörrach Tel. 116117, zu erreichen.

Zahnärztlicher Notfalldienst

Tel. 01803/222 555-35

Augenärztlicher Notfalldienst

Tel. 116117

Rettungsdienst

Tel. 112

Krankentransport

Tel. 19 222

Not-, Feiertags- und Sonntags- dienst der Apotheken

Festnetz kostenfreie Rufnummer:

Tel. 0800 00 22 8 33

(4)

Blinden- und Sehbehinderten- verein Südbaden e. V.

Wölflinstraße 13, 79104 Freiburg Telefon: 0761/36122,

Telefax: 0761/36123, Email: info@bsvsb.org, I nternet: www.bsvsb.org

Frauenberatungsstelle Lörrach

Beratung für Frauen und Mädchen ab dem 14. Lebensjahr bei sexualisierter, körperli- cher und psychischer Gewalt, bei Ess-Stö- rungen und in Trennungs-und Krisensitua- tionen. Beratung von Bezugspersonen und Fachkräften, Tel. 07621 - 87105,

E-Mail: frauenberatungsstelle@web.de

Autonomes

Frauenhaus Lörrach

Hilfe bei Gewalt, Schutz, Unterkunft Bera- tung und Information, Tel. 07621/49325

pro familia Lörrach

Rainstraße 20, 79539 Lörrach, Telefon 07621 – 1692388, E-Mail: loerrach@profamilia.de

Information, Unterstützung und Beratung zu den vielfältigen Fragen rund um Schwan- gerschaft und Geburt, Schwangerschafts- konflikt, Familie und Elternsein, Famili- enplanung, Partnerschaft und Sexualität, Trennung / Scheidung / Mediation; wellco- me Standort - praktische Hilfen nach der Ge- burt; sexualpädagogisches Angebot

Tierärztlicher Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen

nur Kleintiere:

21.03.2021 Kleintierpraxis

Dres. Reinle & Grundmann Römerstraße 20

79576 Weil am Rhein Tel. 07621/78990 Groß- und Kleintiere:

21.03.2021 Tierarztpraxis Dr. Willi Dörflinger Oberdorfstraße 3

79650 Schopfheim-Eichen Tel. 07622/64020 Tierarztpraxis

Jörg und Jakob Heinrich Am Hässler 2

79400 Kandern Tel. 07626/973644

Für Notfälle außerhalb der Sprechzeiten an Werktagen/Feiertagen und Wochenen- den sind die erreichbaren Praxen und Kli- niken auf www.tiernotdienst-loerrach.de aufgeführt und über die zentrale Notdienst- nummer 07621/3528 zu erreichen.

- alle Angaben ohne Gewähr-

Katholische Sozialstation Weil am Rhein gGmbH

Leopoldstraße 30, 79576 Weil am Rhein, Telefon 07621 98 111 (rund um die Uhr), Telefax 07621 98 114

Pflegedienstleitung/Hauswirtschaft/De- menzbetreuungsgruppe/Demenzwohn- gemeinschaft: Frau Gabriela Rüter-Bürgin, Telefon 98 112

Nachbarschaftshilfe/FSJ/Hausnotruf:

Frau Gabriele Schmidt, Telefon 98 119

Personal/Seniorenbetreuung:

Frau Sabine Güthner, Telefon 98 119

Caritasverband für den Landkreis Lörrach e. V.

Sozialberatung, Schuldnerberatung, Schwangerenberatung, Familienpflege, Hilfen für psychisch kranke Menschen, of- fene Jugendarbeit, Beratung und unter- stützende Dienste für demente Menschen und Angehörige. Tel: 07621/92750, Fax:

07621/927517,

Email: info@caritas-loerrach.de, www.caritas-loerrach.de

Pflegedienst Rhein

Hauptstraße 32, 79589 Binzen Ansprechpartner: Matthias Rhein, Tel. 07621/1632732

Betreuungsdienst Schell

Oberbaselweg 55/1, 79576 Weil am Rhein Info unter Tel. 07621/790415

Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung-und für ihre Angehörigen

EUTB - der Fritz.Berger-Stiftung Lörrach Unabhängige, kostenfreie Beratung zu allen Fra- gen rund um die Themen Behinderung, Ansprü- che und Unterstützungsmöglichkeiten.

Kontakt:

07621 410 5036/ 410 5037 oder eutb@fritz-berger-stiftung.de

Fachdienst Kindertagespflege

Hauptstraße 311 (2. OG), 79576 Weil am Rhein

kindertagespflege@wufi-weil.de Telefon: 07621/ 16 27 27 0 Sprechzeiten:

Mittwoch und Freitag 9-12 Uhr Dienstag 16-18 Uhr

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Lörrach

Weiler Straße 6, 79540 Lörrach

Hausnotruf, Mahlzeiten auf Räder, Nachbar- schaftshilfe, Betreute Seniorenreisen, Fahr- dienst für Menschen mit Handicap

Telefon: 07621/1515-0

SONSTIGES

Bis 31. März freiwillige Rentenbeiträge zahlen

(DRV BW) Obwohl das neue Jahr schon längst begonnen hat, können in der Renten- versicherung freiwillige Beiträge für 2020 noch bis 31. März 2021 rückwirkend gezahlt werden. Das teilt die Deutsche Rentenversi- cherung (DRV) Baden-Württemberg mit.

Freiwillig einzahlen können zum Beispiel selbstständig Tätige, Beamtinnen und Be- amte sowie Hausfrauen/-männer. Wie hoch die freiwilligen Beiträge sein sollen, be- stimmt man selbst: mindestens 83,70 Euro und höchstens 1.283,40 Euro pro Monat sind zahlbar, wenn die Beiträge für 2020 gel- ten sollen. Höchstens 1.320,60 Euro, wenn sie für 2021 entrichtet werden. Aber auch pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 50 können mit zusätzli- chen Einzahlungen Abschläge ausgleichen und ihre Rente damit erhöhen. Wie hoch in diesem Fall die Einzahlungen sein müssen, berechnet auf Wunsch der Rentenversiche- rungsträger.

Für die Einzahlungen erhält man Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen und Schutz für Hinterbliebene. Darüber hinaus erhöht man den Anspruch auf eine Altersrente und unter besonderen Voraussetzungen auch die Anwartschaft auf eine Erwerbsminde- rungsrente. Aber auch die Rendite der ge- setzlichen Rentenversicherung kann sich se- hen lassen: Für Abschlagseinzahlungen zum Beispiel in Höhe von 5.000 Euro schreibt die DRV derzeit Ansprüche von 22,12 Euro mo- natlich brutto gut.

Allerdings sollten Interessierte vor der Ein- zahlung beachten, dass man sich im Ge- gensatz zu vielen privaten Vorsorgeformen bei der gesetzlichen Rente das eingezahlte Kapital nicht vorzeitig wieder auszahlen lassen kann. Bei Tod besteht jedoch in der Regel für die Eheleute oder eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partner ein An- spruch auf eine Hinterbliebenenrente. Auch Kinder im Alter unter 27 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden, sind durch Waisenrenten abgesichert.

Aus steuerlichen Gründen können die zu- sätzlichen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ebenfalls interessant sein. Sie können als Altersvorsorgeaufwen- dungen steuerlich geltend gemacht wer- den. Dafür muss die Rente im Alter versteu- ert werden. Ebenso zahlen Rentnerinnen und Rentner Kranken- und Pflegeversiche- rungsbeiträge aus den Einnahmen.

Da derzeit pandemiebedingt keine persön- lichen Beratungen in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV Baden-Württem- berg stattfinden können, sollten sich Inter- essierte entweder per Video beraten lassen oder sich telefonisch an die DRV wenden (Kontaktdaten unter www.deutsche-renten- versicherung-bw.de).

Mehr Informationen rund um die freiwil- ligen Beiträge enthält die kostenlose Bro- schüre »Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile«. Die Broschüre »Flexibel in den Ru-

(5)

IMPRESSUM

Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes und der Gemeinden: Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen, Schallbach, Wittlingen.

Herausgeber: Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal, 79589 Binzen, Telefon 07621/6608-0, Telefax 07621/660830.

Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Gemeindeverwaltungsverband bzw. das jewei- lige Bürgermeisteramt.

Für den Anzeigenteil/ Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Telefon: 07771 9317-11; Telefax: 9317-40 E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de, Homepage: www.primo-stockach.de hestand« beschreibt die freiwillige Beitrags-

zahlung für Arbeitnehmer ab 50. Weiterge- hende Informationen zum Thema Steuern finden Interessierte in »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«.

Die Broschüren können von der Internetsei- te www.deutsche-rentenversicherung-bw.

de heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de).

Sich zurecht finden in der digitalen Welt...

Wie geht das?

Mit der Seniorenakademie Hochrhein-Wie- sental haben wir in der Region einen von 100 deutschlandweiten Standorten für den Digital-Kompass.

Digital-Kompass ist eine gemeinsame Ak- tion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und des Bundesministeriums für Justiz und Verbrau- cherschutz. Das kostenlose Angebot für Se- nioren will mit Schulungen, Online-Angebo- ten und Beratung vor Ort helfen, die Flut der digitalen Möglichkeiten zu sortieren und persönliche Schwerpunkte zu setzen.

Weitere Informationen: https://digital-kom- pass.seniorenakademie-hw.de

https://www.digital-kompass.de

Ansprechpartner für Weil und Umgebung ist Mike Wechlin. In Corona-Zeiten bietet er zu- nächst eine telefonische Beratung an. Später sollen Treffen in der Gruppe stattfinden.

Mike Wechlin ist mittwochs von 10 bis 13 Uhr unter 07621-64935 oder per E-Mail an mike.wechlin@t-online.de zu erreichen.

KIRCHE

Katholische Kirchengemeinde Weil am Rhein

Erreichbarkeit der Röm.-Katholischen Kirchengemeinde Weil am Rhein:

Das zentrale Pfarrbüro ist bis auf weiteres nur noch telefonisch: 07621/4223990 oder per E-Mail: sekretariat@kath-weil.de von Mo – Fr: 9.30h bis 11.30h

Pfarrer Möller: Tel. 07621/422 399 14 oder E-Mail: moeller@kath-weil.de

Pastoralreferent Sebastian Scotti:

Tel. 07621/522 399 15 oder E-Mail: scotti@kath-weil.de

Die Gottesdienste finden unter den be- kannten Corona-Regelen statt.

Mittwoch, 17.03.2021

MA 16.00 Hl. Messe mit Anbetung und sakramentalem Segen (pa) MA 16.40 Rosenkranz

Donnerstag, 18.03.2021

PP 6.30 six_@GOD - für Firmand*innen, Jugendliche,

junge Erwachsene MA 18.30 Spätschicht Gemeinsam

uneterWEGs durch die Fasten- zeit - Taizégottesdienst (uh) Samstag, 20.03.2021

MA 17.10 Rosenkranz

MA 18.00 Hl. Messe mit Vikalensemble

„Stabat mater“ (gm) Sonntag, 21.03.2021

GH 9.15 Hl. Messe (gm) PP 10.45 Hl. Messe (pa)

AMTLICHES

Bekanntmachung

Neufassung der Satzung über den Zweck- verband „Regionaler Gewerbepark Weil am Rhein und Binzen“

Präambel

Die Stadt Weil am Rhein und die Gemeinde Binzen haben am 30.12.1993 zur Entwick- lung eines gemeinsamen, interkommuna- len Gewerbegebietes den Zweckverband

„Regionaler Gewerbepark Weil am Rhein und Binzen“ gegründet. Die wesentlichen, ursprünglichen Ziele dieser interkommuna-

BINZEN

Gemeinde Binzen

Am Rathausplatz 6 l 79589 Binzen l Telefon: 07621 6608-51 l Telefax: 07621 6608-60 l E-Mail: gemeinde@binzen.de Internet: www.binzen.de

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag: 15.00 - 18.00 Uhr

len Zusammenarbeit sind heute nahezu er- füllt. Der gemeinsame Gewerbepark wurde erfolgreich realisiert. Das Verbandsgebiet ist fast vollständig bebaut und erschlossen. Es konnten leistungsfähige Betriebe angesie- delt, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gesteigert und zusätzliche Arbeitsplätze ge- schaffen werden.

Die Verbandsmitglieder sind sich darüber einig, dass die interkommunale Zusammen- arbeit mit der Bebauung und Erschließung des gemeinsamen Gewerbeparks nicht abgeschlossen ist. Es verbleiben Aufgaben des Zweckverbandes, die auf Grundlage der über Jahrzehnte gewachsenen und bewähr- ten guten interkommunalen Zusammen-

arbeit zu bewältigen sind. Zudem gilt es, die Aufgaben des Zweckverbandes an die gewandelten Anforderungen anzupassen.

Bestehende Aufgaben des Zweckverbandes sind teilweise zu konkretisieren.

Aus diesem Grund haben der Gemeinderat der Stadt Weil am Rhein am 22.10.2019 und der Gemeinderat der Gemeinde Binzen am 15.10.2019 aufgrund von § 21 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über kommunale Zusammen- arbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (GBl. S. 408), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15.12.2015 (GBl. S. 1147, 1149) die folgende Neufassung der Satzung des Zweckverbandes „Regionaler Gewerbe- park Weil am Rhein und Binzen“ vereinbart:

(6)

Mitglieder, Name, Sitz und Gebiet § 1 des Zweckverbands

1. Die Gemeinde Binzen und die Stadt Weil am Rhein bilden als Verbandsmit- glieder unter dem Namen „Regionaler Gewerbepark Weil am Rhein und Bin- zen“ einen Zweckverband.

2. Der Verband hat seinen Sitz in Binzen.

3. Weitere Mitglieder können durch ein- stimmigen Beschluss der Verbandsver- sammlung beteiligt werden. Dies gilt insbesondere für Angrenzergemein- den.

Im Falle der Aufnahme weiterer Ver- bandsmitglieder sind bei einer inso- weit notwendigen Satzungsänderung angemessen die Vorleistung der Grün- dungsmitglieder und der Umstand zu berücksichtigen, dass die Gemeinde Binzen mit dem Teilgebiet A den Kern des Verbandsgebietes einbringt.

4. Das Verbandsgebiet erstreckt sich über Teile der Gemarkungen von Weil am Rhein-Haltingen und Binzen. Der Um- fang des Verbandsgebiets ergibt sich aus der rot umrandeten Fläche im La- geplan mit dem Maßstab 1:5000 , der als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung ist.

5. Das Verbandsgebiet ist wegen des bereits vor Gründung des Zweckver- bandes aufgestellten Bebauungsplans

„Gewerbepark Entenschwumm“ der Gemeinde Binzen wie folgt unterteilt:

a) Das Teilgebiet A umfasst den Gel- tungsbereich des Bebauungsplans

„Gewerbepark Entenschwumm“

der Gemeinde Binzen.

b) Das Teilgebiet B umfasst die Flä- chen auf Gemarkung Binzen, die nach dem Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverban- des Vorderes Kandertal ebenfalls für eine gewerbliche Nutzung zur Verfügung stehen, sowie die südlich auf Gemarkung Weil am Rhein-Haltingen liegende Fläche zwischen B3 und dem Kandertal- bahngleis und dem Rennematten- weg.

c) Das Teilgebiet C umfasst die übri- gen Flächen auf Gemarkung Weil am Rhein-Haltingen, die südlich an die Gemarkung Binzen angrenzt.

Die genaue Lage der Teilgebiete A, B und C ergeben sich aus dem in der Anlage 1 bei- gefügten Lageplan, der Bestandteil der Ver- bandssatzung ist.

§ 2

Aufgaben des Zweckverbandes Der Verband verfolgt nachhaltig das Ziel, das Verbandsgebiet als kommunales Gewer- begebiet zu beplanen, zu erschließen, zu verwalten und den Zweckverband weiter zu entwickeln, um insbesondere die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen durch die Ansiedlung und Bestandspflege von Betrie- ben zu ermöglichen.

Hierzu übernimmt der Verband für sein Ver- bandsgebiet im Rahmen der interkommu- nalen Zusammenarbeit folgende Aufgaben:

1. Die verbindliche Bauleitplanung für das Verbandsgebiet als Planungsver- band im Sinne des § 205 des Bauge- setzbuches (BauGB).

Der Verband tritt insoweit für die Auf- stellung sowie für die Durchführung der verbindlichen Bauleitplanung (Be- bauungsplan), insbesondere

- den Einsatz einer Veränderungssper- re (§§ 14 ff. BauGB),

- die Zurückstellung von Baugesu- chen (§ 15 BauGB),

- die Ausübung von Vorkaufsrechten (§ 24 ff. BauGB),

- bodenordnende Maßnahmen (§§ 45 ff. BauGB) und

- die Durchführung der Erschließung (§§ 123 ff. BauGB),

an die Stelle der Verbandsgemeinden, soweit deren Gemarkungen betroffen sind.

Der Verband stellt nach Anhörung der Verbandsgemeinden für das Ver- bandsgebiet den Bebauungsplan auf und führt ihn durch. Zur Erfüllung dieses Vertragszwecks verpflichten sich die beteiligten Gemeinden, die vorbereitende Bauleitplanung für das Verbandsgebiet aufeinander abzu- stimmen bzw. an die Festsetzungen der Bebauungspläne anzupassen.

2. Erlass von örtlichen Bauvorschriften nach § 74 der Landesbauordnung Ba- den-Württemberg (LBO).

3. Die Erschließung des Verbandsgebie- tes.

Der Verband übernimmt für die von ihm hergestellten und für die ihm übergebenen Erschließungsanlagen im Verbandsgebiet die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast sowie die anfallenden Unterhaltungs-, Instand- haltungs- und Pflegemaßnahmen, soweit diese nicht Dritten obliegen.

Hierzu übertragen die Verbandsge- meinden dem Verband das Recht, im Verbandsgebiet Erschließungsbeiträ- ge nach dem Kommunalabgabenge- setz Baden-Württemberg (KAG) zu erheben. Der Verband erlässt insoweit die erforderliche Erschließungsbei- tragssatzung.

Nicht übertragen werden die Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasser- beseitigung. Die damit einhergehen- den Rechte und Pflichten, insbesonde- re die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs und die Erhebung von Kommunalabgaben für die An- schlusseinrichtungen, verbleiben bei den Verbandsmitgliedern (§ 5).

4. Die Förderung der Ansiedlung von Be- trieben, insbesondere durch geeignete Bodenordnungsmaßnahmen, durch Mitwirkung bei der Geländebeschaf- fung, durch geeignete Verwaltungshil- fen, durch entsprechende Werbemaß- nahmen und durch Verbesserung der Faktoren (z.B. durch den Einsatz neuer Technologien und Marketing) die für die Standortwahl von Betrieben und Arbeitnehmern Bedeutung haben.

5. Planungsgrundsätze für das Verbands- gebiet.

Im gesamten Verbandsgebiet ist durch entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen dafür Sorge zu tra- gen, dass Verkaufsflächen für Einzel- handelsbetriebe im Sinne der BauNVO mit innenstadtrelevanten Sortimenten entsprechend der in Anlage 2 beige- fügten Sortimentsliste , die Bestandteil dieser Satzung ist, nicht zulässig sind.

Hiervon ausgenommen sind Verkaufs- flächen, die der Versorgung des Gebie- tes selbst dienen oder einem produ- zierenden oder Handwerksbetrieb am gleichen Ort direkt zugeordnet sind, und zwar bis zu einer maximalen Grö- ße von 300 qm pro Betrieb.

Die etwaige Ansiedlung weiterer groß- flächiger Märkte mit nichtinnenstadt- relevanten Sortimenten im gesamten Verbandsgebiet über den bereits vor- gesehenen Bau-, Garten- und Baustoff- markt im Teilgebiet A hinaus wird nur im Einvernehmen zwischen der Ge- meinde Binzen und der Stadt Weil am Rhein erfolgen.

6. Sicherung der im Verbandsgebiet angesiedelten Betriebe und der zu- kunftsfähigen Entwicklung des regi- onalen Gewerbeparks, insbesondere durch Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Entwicklungsbedin- gungen.

7. Erhaltung und Verbesserung der ver- kehrlichen Anbindung Verknüpfung und Inanspruchnahme des Verbands- gebietes, insbesondere Stärkung des ÖPNV und Förderung der Elektromobi- lität.

8. Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Aufgaben des Zweckverbandes (§ 2 Nr.

1 bis 7).

Der Zweckverband kann ein Verbandsmit- glied und, soweit gesetzlich zulässig, priva- te Dritte mit der Erfüllung von Zweckver- bandsaufgaben betrauen.

Freizügigkeit, Wirtschaftlichkeit, § 3 Wettbewerb

Die Verbandsgemeinden beabsichtigen, in dem Verbandsgebiet Gewerbe- und Dienst- leistungsbetriebe unter Berücksichtigung der im Verbandsgebiet geltenden Bebau- ungspläne anzusiedeln und sie wie die Be- triebe des eigenen Gemarkungsgebietes zu fördern. Ziel ist insbesondere, eine aus- reichende Arbeitsplatzdichte pro Hektar zu erreichen.

Des Weiteren werden die Verbandsgemein- den bei ihren Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftskraft und des Angebots an Arbeitsplätzen in ihrem übrigen Gemein- degebiet ansiedlungswilligen Betrieben im Einzelfall keine finanziellen und auch keine anderen tatsächlichen Bedingungen einräu- men, die den Geboten eines fairen Wettbe- werbs im Hinblick auf das Verbandsgebiet widersprechen.

Das interkommunale Gewerbegebiet wird nach den Grundsätzen der Wirtschaftlich- keit entwickelt und gefördert. Hierbei ist unbeachtlich, auf welches Gemeindegebiet sich die jeweilige Maßnahme erstreckt.

(7)

Die Verbandsgemeinden verpflichten sich weiterhin, die ihnen zur Verfügung stehen- den Infrastruktureinrichtungen insbesonde- re auch für die Erschließung des Verbands- gebietes einzusetzen.

§ 4

Ver- und Entsorgung des Verbandsgebietes

Für die Wasserversorgung und für die Ab- wasserbeseitigung des Verbandsgebietes ist die jeweilige Verbandsgemeinde auf ih- rem Gemarkungsgebiet entsprechend ih- ren Satzungen zuständig. Die Herstellung der dafür erforderlichen Einrichtungen soll grundsätzlich durch den Verband erfolgen.

Das Nähere ist durch entsprechende Verein- barung zu regeln, insbesondere wie und in welcher Weise die getrennte Abrechnung zu erfolgen hat.

Organe des Verbandes § 5 Organe des Verbandes sind

die Verbandsversammlung,

der Verbandsvorsitzende.

Zusammensetzung der § 6 Verbandsversammlung und Stimmrecht 1. Der Verbandsversammlung gehören

an: a) Der Bürgermeister der Gemeinde Binzen und vier weitere, aus der Mitte des Gemeinderats zu bestel- lende Vertreter der Gemeinde Bin- zen, sowie für den Verhinderungs- fall die jeweiligen Vertreter.

b) Der Oberbürgermeister der Stadt Weil am Rhein und vier weitere, aus der Mitte des Gemeinderates zu bestellende Vertreter der Stadt Weil am Rhein, sowie für den Ver- hinderungsfall die jeweiligen Ver- treter.

2. Jedes Verbandsmitglied hat so vie- le Stimmen wie Vertreter in der Ver- bandsversammlung.

3. Die Stimmen der einzelnen Verbands- mitglieder können nur einheitlich ab- gegeben werden. Stimmführer sind die Bürgermeister bzw. Oberbürger- meister der dem Verband angehörigen Gemeinden.

4. Stellvertreter der jeweiligen Vertreter der Verbandsgemeinde in der Ver- bandsversammlung können an der Sit- zung der Verbandsversammlung mit beratender Stimme teilnehmen.

5. Die Amtszeit der weiteren Vertreter der Verbandsgemeinde endet mit der de- ren Ausscheiden aus dem Gemeinde- rat bzw. mit Ablauf der Wahlperiode.

Aufgaben und Geschäftsgang § 7 der Verbandsversammlung 1. Die Verbandsversammlung ist Haup-

torgan des Verbandes. Sie hat insbe- sondere die Aufgabe,

a) die Grundsätze für die Aufgaben des Verbandes festzulegen, insbe- sondere die Haushaltssatzung über den Haushaltsplan zu beschließen,

darüber hinaus die notwendigen Beschlüsse zur Aufstellung, Ände- rung, Ergänzung und Aufhebung der Bauleitplanung zu fassen, sowie weitere notwendige Infra- strukturplanungen zu beschließen, soweit nicht für das Teilgebiet in der Satzung Ausnahmeregelungen getroffen sind;

b) soweit notwendig eine Geschäfts- ordnung zu erlassen,

c) alle nicht in die Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden fallenden Aufgaben zu beschließen und d) die Ausführung ihrer Beschlüsse zu

überwachen.

2. Die Verbandsversammlung ist einzu- berufen, wenn es die Geschäftslage erfordert. Die Verbandsversammlung kann nur in einer ordnungsgemäß ein- berufenen und geleiteten Sitzung be- raten und beschließen. Die Verbands- versammlung ist beschlussfähig, wenn beide Verbandsmitglieder vertreten sind. Im Übrigen gelten die Bestim- mungen der Gemeindeordnung über den Gemeinderat entsprechend.

3. Beschlüsse, die die Änderung dieser Satzung betreffen sowie Beschlüs- se zu Abs. 1 a) des § 10 bedürfen der Einstimmigkeit der anwesenden Mit- gliedsvertreter, ebenso die Aufnahme neuer Mitglieder, das Ausscheiden von Mitgliedern und die Auflösung des Verbandes. Im Übrigen gilt § 21 Abs. 1 GKZ.

Eine Änderung des Beteiligungsverhältnis- ses, wie in dieser Satzung regelt, bedarf der Zustimmung der betroffenen Verbandsmit- glieder.

§ 8

Bestellung des Verbandsvorsitzenden und seines Stellvertreters

1. Der Verbandsvorsitzende sowie sein Stellvertreter werden aus der Mitte der Verbandsversammlung mit einfa- cher Stimmenmehrheit auf je 5 Jahre gewählt. Bis zur Neuwahl nehmen der bisherige Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter ihr Amt weiter wahr.

2. Scheidet einer der Gewählten aus der Verbandsversammlung aus, so endet auch seine Tätigkeit als Vorsitzender oder Stellvertreter. Die Verbands- versammlung wählt für die restliche Amtsdauer einen Nachfolger.

§ 9

Stellung und Aufgaben des Verbandsvorsitzenden und

seines Stellvertreters

1. Der Verbandsvorsitzende ist Vorsit- zender der Verbandsversammlung.

Er vertritt den Verband und vollzieht die Beschlüsse der Verbandsver- sammlung.

2. Der Verbandsvorsitzende leitet die Verbandsversammlung. Er ist zustän- dig für die Weisungsaufgaben, die Ge- schäfte der laufenden Verwaltung und darüber hinaus für folgende Angele- genheiten:

a) Bewirtschaftung von Haushalts- mitteln bis zum Betrag von EURO 25.000,-- im Einzelfall;

b) Stundung von Forderungen bis zu EURO 2.500,-- im Einzelfall um bis zu längstens 6 Monaten sowie die Niederschlagung und den Erlass von Forderungen und den Verzicht auf Ansprüche des Verbandes bis zu EURO 1.000,-- im Einzelfall;

c) Erwerb und Veräußerung von be- weglichem Vermögen bis zum Wert von EURO 1.000,-- im Einzel- fall;

d) außer- und überplanmäßige Aus- gaben bis zum Betrag von EURO 5.000,-- im Einzelfall.

3. In dringenden Angelegenheiten, de- ren Erledigung auch nicht bis zu einer einberufenen Sitzung der Verbands- versammlung aufgeschoben werden kann, kann der Verbandsvorsitzende anstelle der Verbandsversammlung entscheiden. Der Verbandsvorsit- zende hat den Mitgliedern der Ver- bandsversammlung die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

4. Die Tätigkeit des Verbandsvorsitzen- den bzw. seines Stellvertreters ist ehrenamtlich. Sie erhalten eine Auf- wandsentschädigung, die von der Verbandsversammlung durch Satzung festgelegt wird. Die weiteren Vertreter der Verbandsversammlung erhalten ein Sitzungsgeld, das ebenfalls von der Verbandsversammlung durch Satzung festgelegt wird.

§ 10

Geschäfts- und Wirtschaftsführung Die Geschäfts- und Wirtschaftsführung wird von der Gemeinde Binzen erledigt. Die Tä- tigkeit der hiermit befassten Bediensteten ist ehrenamtlich. Es wird jedoch eine Auf- wandsentschädigung gewährt, die von der Verbandsversammlung durch Beschluss festgesetzt wird.

Der Zweckverband wendet die für die Wirt- schaftsführung und das Rechnungswesen der Gemeinden (kommunale Doppik) gel- tenden Vorschriften sinngemäß an (§ 18 GKZ).

§ 11 Kapitalumlage

1. Die Aufwendungen des Verbandes für - den Erwerb von Grundstücken und/

oder grundstücksgleichen Rechten im Verbandsgebiet, insbesondere im Teilgebiet B,

- sämtliche Überplanung des Ver- bandsgebietes, und

- dessen Erschließung, soweit die Er- schließungsmaßnahmen erschlie- ßungsbeitragsfähig nach KAG sind, einschließlich des dadurch beding- ten Kapitaldienstes werden, soweit sie nicht durch Staatsbeiträge, Zu- schüsse und Beiträge Dritter, Erträge aus dem Vermögen sowie Darlehen gedeckt sind, im Wege einer Kapi- talumlage aufgebracht.

(8)

Dies gilt nicht für die Kosten des Grun- derwerbs für die Erschließungsanla- gen, die jeweils von der betroffenen Verbandsgemeinde zu tragen sind.

2. An der Kapitalumlage bezüglich der Teilgebiete A, B und C beteiligen sich die Verbandsmitglieder mit Anteilen wie folgt:

a) Im Teilgebiet A: Die Gemeinde Bin- zen mit 80 von Hundert die Stadt Weil am Rhein mit 20 von Hundert.

b) Im Teilgebiet B: Die Gemeinde Bin- zen mit 60 von Hundert, die Stadt Weil am Rhein mit 40 von Hundert.

c) Im Teilgebiet C: Die Gemeinde Bin- zen mit 20 von Hundert, die Stadt Weil am Rhein mit 80 von Hundert.

3. Die Höhe der jährlichen Kapitalumlage wird in der Haushaltssatzung festge- legt.

§ 12

Verwaltungs- und Betriebskostenumlage 1. Die durch den laufenden Betrieb von Verbandseinrichtungen und durch die Verbandsverwaltung entstehen- den Aufwendungen werden, soweit sie nicht durch Betriebseinnahmen gedeckt sind, durch eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage nach Maß- gabe des § 11 Abs. 2 dieser Satzung von den Verbandsmitgliedern aufge- bracht.

2. Die Höhe der jährlichen Verwaltungs- und Betriebskostenumlage wird in der Haushaltssatzung festgesetzt. Sie ist zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig.

§ 13

Abführung von Erträgen

1. Die Verbandsgemeinden verpflichten sich, das angefallene Gewerbesteuer- saufkommen (Ist-Einnahmen) aus dem Verbandsgebiet im Verhältnis nach § 11 Abs. 2 jeweils zum 30.06. und zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres an die Verbandsmitglieder abzuführen, sowie die Berechnungsgrundlagen of- fenzulegen.

2. Die Grundsteuer A von Grundstücken im Verbandsgebiet bleibt bei der je- weiligen Belegenheitsgemeinde.

Die Grundsteuer B von Grundstücken im Verbandsgebiet wird von der Be- legenheitsgemeinde auf Jahresende nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 an die Verbandsmitglieder abgeführt.

3. Die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 werden nach § 6 Abs. 5 des Gesetzes über den kommunalen Finanzaus- gleich in der jeweils gültigen Fassung bei der Ermittlung der Steuerkraftmes- szahlen der Verbandsgemeinden be- rücksichtigt. Sie gelten auf die Dauer des Bestehens des Verbandes.

4. Die Verbandsmitglieder verpflichten sich, bei wesentlicher Änderung der Finanzverfassung der Gemeinden bzw.

des Finanzausgleichsrechts die Abs.

1 und 2 in einer dem Geiste und dem wirtschaftlichen Zweck dieser Satzung entsprechenden Weise zu und ggf. neu

zu fassen.

5. Die Einnahmen des Verbandes kön- nen, soweit sie nicht zur Erfüllung der Verbandsaufgaben benötigt werden, an die Verbandsmitglieder entspre- chend den Kapitalanteilen des § 11 Abs. 2 abgeführt werden.

§ 14

Auflösung des Zweckverbands Im Falle der Auflösung wird das nach Be- richtigung der Schulden verbleibende Ver- mögen des Verbandes veräußert und unter den Mitgliedern nach dem Verhältnis ihrer Anteile nach § 11 Abs. 2 aufgeteilt. Eventu- ell verbleibende Schulden gehen im selben Verhältnis auf die Verbandsmitglieder über.

§ 15

Entscheidung über Streitigkeiten 1. Bei Streitigkeiten zwischen dem Ver-

band und seinen Verbandsmitgliedern sowie der Verbandsmitglieder unterei- nander über Rechte und Pflichten aus dem Verbandsverhältnis, insbesonde- re über die Verteilung der Überschüs- se und über die Pflicht zur Tragung Verbandslasten, ist zunächst das Land- ratsamt Lörrach als Schiedsstelle zur Schlichtung anzurufen.

2. Die Schiedsstelle hat zur Schlichtung eine mündliche Verhandlung zwischen den streitenden Parteien durchzufüh- ren und anschließend einen schriftli- chen Schlichtungsvorschlag zu unter- breiten.

3. Wenn sich die Beteiligten mit dem Vor- schlag der Schlichtungsstelle zur güt- lichen Beilegung des Streites nicht in- nerhalb von 2 Monaten einverstanden erklärt haben, können Sie Ihre Ansprü- che vor den zuständigen Gerichten geltend machen.

§ 16

Verhalten der Verbandsmitglieder ge- genüber den Betrieben

im Verbandsgebiet

Die Verbandsmitglieder verpflichten sich, gegenüber den im Verbandsgebiet an- zusiedelnden oder bereits angesiedelten Unternehmen und Betrieben sich jeder Einwirkung zu enthalten, die dem Ver- bandszweck zuwiderläuft oder zuwider- laufen kann.

§ 17

Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen des Zweck- verbandes erfolgen nach den Satzungen über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Verbandsgemeinden (§ 1 DVO- GemO).

Die Kosten der öffentlichen Bekanntma- chungen trägt der Verband.

§ 18

Anwendung von Gesetzen Soweit diese Satzung keine besonderen Vorschriften enthält, findet das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit vom 16.09.1974 sowie die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in den jeweils gültigen Fassungen und die hierzu ergangenen Aus-

führungs- und Durchführungsvorschriften in den jeweils geltenden Fassungen sinnge- mäß Anwendung.

§ 19

Inkrafttreten, Sprachform 1. Diese Neufassung der Verbandssat-

zung tritt am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung der Satzung und der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verbandssatzung vom 30.12.1993 in der Fassung der Änderungssatzungen vom 15.02.1996 und 01.09.2014 außer Kraft.

2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachfor- men verzichtet. Sämtliche Personen- bezeichnungen gelten für Männer und Frauen.

Einladung

zu der am Donnerstag, dem 18. März 2021, um 18:00 Uhr in der Gemeindehalle stattfindenden öffentlichen Gemeinderats- sitzung

Tagesordnung

1. Genehmigung der Protokolle vom 04.02.und 25.02.2021

2. Bestellung von zwei Urkundsperso- 3. nenVergabeentscheidung

„Kandergrund“

- Ankervergabe 4. Kindergärten

- Berichte der Leiterinnen der Kom- munalen Kindertageseinrichtungen 5. Kindertageseinrichtungen

- Eröffnung des Südhauses - Öffnung des Hortes 6. Antrag auf Baugenehmigung

Hermann-Sautter-Straße 8 - Vergrößerung des bestehenden Carports

7. Antrag auf Baugenehmigung Im Lochacker 13

- Antrag auf Befreiung von den Fest- setzungen des B-Plan Lochacker - Überschreitung der Überbaubar- keit der Grundstücksfläche um 14,3 %

8. Beschaffung eines neuen Feuer- wehrfahrzeuges (HLF 10)

9. Bekanntgaben 10. Allgemeine Fragen 11. Fragestunde der Bürger Andreas Schneucker

Bürgermeister

(9)

Gemeinde-Ergebnis der Landtagswahl vom 14.03.2021

Gemeinde Binzen Wahlkreis-Nr. 58

Wahlberechtigte insgesamt 2.174

Insgesamt abgegebenen Stimmen (Wähler) 1.516

Ungültige Stimmen 11

Gültige Stimmen 1.505

Von den gültigen Stimmen entfallen auf

Nummer und Name der Partei oder des Einzelbewerbers/der Einzelbewerberin auf dem Stimmzettel

Nr. 1 BÜNDNIS 90/DlE GRÜNEN (GRÜNE) 590

Nr. 2 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 297

Nr. 3 Alternative für Deutschland (AfD) 86

Nr. 4 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 192

Nr. 5 Freie Demokratische Partei (FDP) 149

Nr. 6 DIE LINKE (DIE LINKE) 25

Nr. 7 Ökologisch*Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP) 9 Nr. 9 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und

basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) 25

Nr. 10 FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) 79

Nr. 12 Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C) 15 Nr. 14 Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) 11 Nr. 17 Klimaliste Baden-Württemberg (KlimalisteBW) 11

Nr. 20 Partei WIR2020 (W2020) 16

KIRCHE

Evang. Kirchengemeinde Binzen-Rümmingen

Evangelisches Pfarramt Im Freihof 1, 79589 Binzen Tel.: 6 23 20, Fax: 6 23 67

Email: binzen-ruemmingen@kbz.ekiba.de Homepage: www.ruebi.de

Pfrin. Christina Günther-Fiedler Tel.: 0172/5824241

Email:

christina.guenther-fiedler@kbz.ekiba.de Pfr. Dirk Fiedler

Tel.: 668733

Email: dirk.fiedler@kbz.ekiba.de Bürozeiten Pfarramt:

Dienstag 16.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 10.00 - 12.00 Uhr Für einen persönlichen Besuch im Pfarramt bitten wir um telefonische Voranmeldung und Terminvereinbarung. Bitte halten Sie sich an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln.

Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske ist verpflichtend.

Alle Gruppen und Kreise sowie Gottes- dienste sind bis auf weiteres ausgesetzt.

Diverse Online-Angebote finden jedoch statt, Details dazu siehe unten.

Der Konfirmandenunterricht findet eben- falls weiterhin online statt.

Online-Andacht

Die Online-Andacht für März kann auf unse- rer Homepage www.ruebi.de jederzeit ge- hört werden.

Gottesdienste

Auf Grund der aktuellen Situation fin- den auch weiterhin keine Präsenzgottes- dienste statt.

Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Natürlich wollen auch wir gern bald wieder Gottesdienst in Präsenz feiern, jedoch scheint uns die aktuelle Lage nach den derzeitigen Lockerungen immer noch nicht stabil genug, um ein Risiko ein- zugehen. Am 24.3.2021 wollen wir die Situa- tion neu bewerten und auch im Hinblick auf die Osterfeierlichkeiten eine finale Entschei- dung treffen. Derzeit haben wir für Karfrei- tag einen Zoom Gottesdienst geplant und für Ostersonntag eine Auferstehungsfeier im Freien auf den jeweiligen Friedhöfen an- gedacht. Für die Sonntage bis dahin wollen wir weiterhin gemeinsam Gottesdienste per Internet-Plattform Zoom feiern, weitere De- tails siehe unten.

Unsere Kirchen sind jeden Sonntag von 10.00-19.00 Uhr für Sie zum persönlichen Gebet geöffnet.

Bitte halten Sie sich an die geltenden Ab- stands- und Hygieneregeln. Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske ist verpflichtend.

ALLGEMEINES

Mittagstisch Binzen

Liebe Senioren aus Binzen!

Aufgrund der aktuellen Lage pausieren wir mit allen Senioren-Angeboten. Wir informie- ren Sie zeitnah, wann wir wieder starten.

Ihr Mittagstischteam

VEREINE

Turn- und Sportverein Binzen

Die königliche Fußballschule von Real Madrid kommt nach Binzen!!!!!

Die „La Cantera“, die Jugendakademie der Königlichen, bietet gemeinsam mit ihren Partnervereinen fünftägige Fußballcamps für 7- bis 16-jährige Mädchen und Jungen in den Schulferien an. Die 10 Trainingsein- heiten basieren auf der Philosophie und den Vorgaben der „La Cantera“ . Ihre professio- nellen, geschulten Trainerteams bringen die Teilnehmer mit den modernsten Trainings- methoden und -technologien sportlich wie menschlich weiter. Mit ihrem Konzept ver- binden sie sportliches Weiterkommen und soziale Wertevermittlung.

In ihrer Fußballschule vermitteln ihre Trai- ner fußballerische Inhalte, um die Skills der Teilnehmer im Rahmen des Camps zu ver- bessern. Über Trainingsübungen der Real Madrid Jugendakademie, innovative Trai- ningsmethoden zur Steigerung der Spielin- telligenz, Konzentrations- und Koordinati- onsfähigkeit sowie durch Technologien zur Leistungsmessung bringen sie die Kinder und Jugendlichen sportlich weiter.

Die Besten der Camps werden zu einem Trai- ning nach Madrid eingeladen!!

02.08.2021 – 06.08.2021

Training für 7 bis 16-jährige Mädchen und Jungen

Zwei Trainingseinheiten pro Tag

Spieleanalyse mit personalisierter Sco- recard

Real Madrid Clinic-Trikotset und Trainings- ball von Adidas

Real Madrid Clinic-Trinkflasche und Sport- beutel

Chance auf sportliches Weiterkommen und Best Teamplayer-Auszeichnung

Sportgerechtes Mittagessen

Ab 249€

Anmeldeschluss: 16.07.2021 Ansprechpartner:

Jörg Klaue, e-mail: joergklaue@gmail.com Mehr Informationen unter:

https://frmclinics.com/tus-binzen-2021 TuS Binzen e.V. sowie

der Förderverein der TuS-Jugend

(10)

Bitte informieren Sie sich auch über die Pres- se und unsere Homepage www.ruebi.de, ab wann wieder Präsenzgottesdienste in unse- ren Kirchen stattfinden werden.

Zoom-Gottesdienst am

Sonntag, 21. März 2021 um 10.30 Uhr Wir möchten mit Ihnen bis Ostern jeden Sonntag gemeinsamen Gottesdienst per Internet-Plattform Zoom feiern. Bitte log- gen Sie sich auf der Website zoom.us unter der Meeting-ID 844 4230 3172, Kenncode:

294135 zum Gottesdienst ein. Ein Di- rekt-Link finden Sie auf unserer Homepage:

www.ruebi.de. Sollten Sie Hilfe benötigen melden Sie sich unter Tel. 07621 / 668733.

Virtuelles Kirchkaffee

Wir laden Sie und Euch herzlich zum virtuellen Kirchkaffee am Sonntagmorgen im Anschluss an den Zoom-Gottesdienst ein.

Unter folgendem Link ist eine Teilnahme mög- lich:

https://www.wonder.me/r?id=f404ce8e-e806- 4e79-9488-29cec11ebf04

Diesen Link finden Sie auch zum Anklicken auf unserer Homepage www.ruebi.de.

Veranstaltungen:

Freitag. 26.03.2021

Jungschar?! Endlich!

Liebe Jungscharler!

Wir laden Euch zu un- serer nächsten Jungs- charstunde ein. Leider dürfen wir uns noch nicht vor Ort treffen, aber wir können als Jungschargruppe an einem großen Jungschar-Nachmittag teil- nehmen. Die Jungscharstunde verläuft on- line über zoom und wird vom CVJM Baden angeboten. Dabei werden wir aber auch eine Zeit haben, in der wir als Jungschar Bin- zen Zeit für uns alleine haben und uns - we- nigstens online - wieder sehen können.

Die Jungscharstunde findet am Freitag, dem 26. März von 17.00 bis 18.30 Uhr statt. Bist Du dabei? Dann schicke uns eine mail an tabea.

krebs2006@gmail.com . Dann bekommst Du von uns eine Einladung zugeschickt, in der der Link enthalten ist, mit dem Du Dich ein- wählen kannst.

Falls Du noch Fragen hast, kannst Du gerne bei Fam. Krebs Tel.: 688552 nachfragen.

Bis bald! Wir freuen uns auf Euch!

Eure Jungscharleiter Jana, Carla, Kathrin, Tabea und Jakob

Wir grüßen Sie herzlich mit dem Wochen- spruch für die kommende Woche:

„Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht.“ Johan- nes 12, 24

Ihr Kirchengemeinderat mit Pfrin. Christina Günther-Fiedler und Pfr. Dirk Fiedler.

EIMELDINGEN

Gemeinde Eimeldingen

Rathaus l Hauptstraße 25 l 79591 Eimeldingen l Telefon: 07621 550099-0 l Telefax: 07621 550099-9 E-Mail: gemeinde@eimeldingen.de l Internet: www.eimeldingen.de

Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag: 15.00 - 17.30 Uhr

Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Derzeit ist eine Vorsprache nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Gemeinde-Ergebnis der Landtagswahl vom 14.03.2021

Gemeinde Eimeldingen Wahlkreis-Nr. 58

Wahlberechtigte insgesamt 1.829

Insgesamt abgegebenen Stimmen (Wähler) 1.139

Ungültige Stimmen 8

Gültige Stimmen 1.131

Von den gültigen Stimmen entfallen auf

Nummer und Name der Partei oder des Einzelbewerbers/der Einzelbewerberin auf dem Stimmzettel

Nr. 1 BÜNDNIS 90/DlE GRÜNEN (GRÜNE) 409

Nr. 2 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 215

Nr. 3 Alternative für Deutschland (AfD) 85

Nr. 4 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 163

Nr. 5 Freie Demokratische Partei (FDP) 110

Nr. 6 DIE LINKE (DIE LINKE) 34

Nr. 7 Ökologisch*Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP) 4

Nr. 9 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) 15

Nr. 10 FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) 35

Nr. 12 Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C) 15

Nr. 14 Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) 9

Nr. 17 Klimaliste Baden-Württemberg (KlimalisteBW) 12

Nr. 20 Partei WIR2020 (W2020) 25

AMTLICHES

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ALLGEMEINES

Seniorensprechstunde

Liebe Senioren der Gemeinde Eimel- dingen und deren Angehörige!

Bei Fragen und Anliegen rund ums Älterwerden und der Organisation des Alltags besteht das Angebot, sich über die Seniorensprechstunde Rat und Hilfe einzuholen. Die Bera- tung ist individuell, kostenfrei und erfolgt unter Wahrung der Schwei- gepflicht.

Aufgrund der Corona bedingten Ausnahmesituation findet die Sprechstunde derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Bitte melden Sie sich wäh- rend der Öffnungszeiten im Rat- haus telefonisch unter Tel.: 07621 550099-0 oder per E-Mail:

seniorenbeauftragte@eimeldingen.de.

Ich setze mich dann baldmöglichst mit Ihnen in Verbindung.

Ihre Seniorenbeauftragte Erika Hülpüsch

VEREINE

Sportvereinigung Märkt-Eimeldingen

Fußball • Kinderturnen • Tischtennis • Frauengymnastik • Zumba • Fitness Altpapiersammlung

Die SpVgg sammelt am Samstag, 20.03.2021 wieder das Altpapier in Märkt und Eimel- dingen. Wir bitten Sie das Papier (möglichst gebündelt, keine Pappe/Kartonage), bis spätestens 8 Uhr am Sammeltag am Stra- ßenrand platziert zu haben.

Außerdem besteht die Möglichkeit das Alt- papier am Sammeltag bis 11:00 Uhr am Fas- nachtsfeuerplatz abzugeben.

Wir bedanken uns für ihre Unterstützung unseres Vereins.

SONSTIGES

Eimeldinger Bücherwurm

Gemeindebibliothek im Haus der Begegnung Hauptstraße 30b 79591 Eimeldingen

Tel. 07621/42 42 985

E-Mail: buecherwurm@eimeldingen.de www.eimeldingen/buecherwurm

geöffnet jeweils montags von 14:30 bis 18:30 Uhr

Wir bitten um telefonische Voranmeldung.

Die Verpflichtung zum Tragen einer me- di-zinischen oder einer FFP2 Maske bleibt bestehen. Wir freuen uns, Sie wieder begrü- ßen zu dürfen!

Aktuelles finden Sie auf unserer Home- page.

Die Leihfrist für die ausgeliehenen Medien wird entsprechend angepasst.

KIRCHE

Ev. Kirchengemeinden Eimeldingen-Märkt und Fischingen

Pfarramt

Dorfstr. 14, 79591 Eimeldingen eimeldingen@kbz.ekiba.de

kirche-eimeldingen-maerkt-fischingen.de Tel. 07621 / 6 25 84

Das Pfarramt ist zu den üblichen Bürozeiten telefonisch zu erreichen.

Sollten Besuche im Pfarramt nötig sein, mel- den Sie diese bitte vorher telefonisch an.

Di 17-19.30 Uhr

Mi+Do 9-11 Uhr

Wenn Sie Fragen über Gott und Glauben haben, ein seelsorgerliches Gespräch wün- schen oder einfach mal mit jemandem re- den wollen – wir sind für Sie da. Rufen Sie an oder schicken Sie ein Mail.

Wir bieten weiterhin unter dem Link www.

kirche-eimeldingen-maerkt-fischingen.de eine Reihe von Onlineangeboten für Gottes- dienste an. Unter dem gleichen Link finden Sie auch weitere geistliche Angebote.

Auf Wunsch bringen wir weiterhin Predigten gedruckt zu Ihnen nach Hause. Bitte mel- den Sie sich dazu im Pfarramt unter (07621 62584).

Gottesdienst am 21.03.2021

10:00 Uhr Märkt mit Einführung des neuen Kirchengemeinderates

Sonntag Judika, (lat. Schaffe mir Recht, Gott! [Ps 43,1])

Psalm 43

Lesungen: 1.Mose 22,1-19 | Hbr 5,1-10 Mk 10,35-45

Predigt: Hiob 19,19-27 Wochenspruch:

Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. Mt 20,28

Zwei Kinder unterhalten sich. „Ich räume jeden Tag die Spülmaschine aus“, sagt das eine. „Wirklich? antwortet das andere, „ich käme im Traum nicht auf die Idee.“ – „Ich auch nicht. Die Idee ist von meiner Mama.“

Bedient werden ist immer schöner als ande- re zu bedienen. Herrschen ist attraktiver als beherrscht zu werden. Die Mutter der Jünger

Johannes und Jakobus will ganz sicherge- hen, dass ihre Jungs auch dabei sind, wenn Gott die Welt erneuert und der Menschensohn auf seinem Herrscherthron Platz nimmt. [Mt 19,28] Dann werden sie mit Gericht halten und alle Ungläubigen zur Hölle schicken.

So nicht! bremst Jesus. Die Herrscher der Völ- ker, die Großen in der Welt, unterdrücken ihre Leute und lassen sie ihre Macht spüren. Bei euch muss es anders sein! Wer unter euch groß sein will, soll euer Diener sein. [V.25] Jesus hält nichts von Macht, die andere erniedrigt und unterdrückt. Jesus hält viel von Macht, die die Schwachen unterstützt und stärkt.

Genau das tut Jesus. Er herrscht, indem er uns dient. Er ist der gute Hirte, der seine Schafe durch Dick und Dünn leitet, der sie versorgt und beschützt. Er ist immer für sie da. Jesus zeigt es seinen Jüngern später, als er ihnen die Füße wäscht – damals die niedrigste Arbeit für einen Sklaven. Und uns allen zeigte er es, als er im Gehorsam gegen Gott sich so tief erniedrigte, dass er sogar den Tod auf sich nahm, ja, den Verbrechertod am Kreuz. [Phil 2,8]

Jesus hält Gericht über die Hölle, um die Menschen zurück zu Gott zu bringen. Je- sus tut das, weil er Gott und uns Menschen liebt. Er bezahlt mit seinem Leben für unsere Schuld, für all das Unrecht, all die bösen Ge- danken, die aus unserem Herzen kommen.

Er befreit uns von all dem Bösen. Er macht uns fähig zu lieben statt zu hassen, zu ver- geben statt zu vergelten, zu dienen anstatt selbstsüchtig zu leben.

Am Sonntag Judika erinnern wir uns dar- an, dass Jesus uns Recht verschafft, indem er uns vor Gott gerecht macht. Dadurch befähigt er uns, gerecht zu leben und zu handeln – und das heißt: Gott und unsere Mitmenschen zu lieben; für Gott und unse- re Mitmenschen da zu sein. Dann macht es uns auch nichts mehr aus, die Spülmaschine auszuräumen. Weil es Freude macht, andern eine Freude zu machen.

Ihnen allen einen gesegneten Sonntag!

Ihr Pfarrer Jochen Debus

Offene Kirche zum Gebet St. Martin Kir- che Eimeldingen

Mo 18 - 18.30 Uhr Konfirmanden-Unterricht Mi 17.03. 15.30 Uhr

Herzliche Grüße und Gottes Segen Ihr Pfr. J. Debus & Kirchengemeinderat

Täglich gemeinsam beten um 19.30 Uhr Wir laden ein zum gemeinschaftlichen Gebet. Jeden Abend um 19.30 Uhr läuten die Glocken zum Hausgebet.

Infos finden Sie unter www.kirche-ei- meldingen-maerkt-fischingen.de

(12)

Gemeinde-Ergebnis der Landtagswahl vom 14.03.2021

Gemeinde Fischingen Wahlkreis-Nr. 58

Wahlberechtigte insgesamt 543

Insgesamt abgegebenen Stimmen (Wähler) 385

Ungültige Stimmen 4

Gültige Stimmen 381

Von den gültigen Stimmen entfallen auf

Nummer und Name der Partei oder des Einzelbewerbers/der Einzelbewerberin auf dem Stimmzettel

Nr. 1 BÜNDNIS 90/DlE GRÜNEN (GRÜNE) 135

Nr. 2 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 83

Nr. 3 Alternative für Deutschland (AfD) 24

Nr. 4 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 49

Nr. 5 Freie Demokratische Partei (FDP) 48

Nr. 6 DIE LINKE (DIE LINKE) 11

Nr. 7 Ökologisch*Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP) 1 Nr. 9 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung

und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) 7

Nr. 10 FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) 8

Nr. 12 Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C) 5 Nr. 14 Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) 5 Nr. 17 Klimaliste Baden-Württemberg (KlimalisteBW) 4

Nr. 20 Partei WIR2020 (W2020) 1

--> Bitte beachten Sie, dass lt. der aktuellen Corona-Verordnung während des Gottes- dienstes medizinische Masken getragen werden müssen!

Sonntag Judika, (lat. Schaffe mir Recht, Gott! [Ps 43,1])

Psalm 43

Lesungen: 1.Mose 22,1-19 | Hbr 5,1-10 Mk 10,35-45

Predigt: Hiob 19,19-27 Wochenspruch:

Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. Mt 20,28

Liebe Gemeindeglieder!

Die Andacht zum Sonntag finden Sie unter der Rubrik „kirchliche Nachrichten Eimeldin- gen“.

Ihnen allen einen gesegneten Sonntag!

Ihr Pfr. Jochen Debus

Offene Kirche zum Gebet St. Martin Kir- che Eimeldingen

Mo 18 - 18.30 Uhr Konfirmanden-Unterricht

Mi 17.03. 15.30 Uhr Petersaal Fischingen Bitte auf die Mail von Pfarrer Jochen Debus achten, ob der KU als Präsenz-Unterricht stattfinden kann. Danke!

Bekanntmachung der Ev. Kirchengemein- de Fischingen

Der Haushaltsbeschluss für den Haushalts- zeitraum 2020 und 2021und die Feststel- lung des Jahresabschlusses 2018 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Diese sind vom 02.03.2021 bis 16.03.2021 zur Ein- sichtnahme der Gemeindeglieder im Pfarr- büro Eimeldingen während der Öffnungs- zeiten ausgelegt.

Herzliche Grüße und Gottes Segen Ihr Pfr. J. Debus & Kirchengemeinderat

FISCHINGEN

Gemeinde Fischingen

Rathaus l Kirchplatz 6 l 79592 Fischingen l Telefon: 07628 1870 l Telefax: 07628 8223 E-Mail: gemeinde@fischingen.de l Internet: www.fischingen.de

Öffnungszeiten: Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag: 16.00 - 19.00 Uhr

AMTLICHES

KIRCHE

Ev. Kirchengemeinden Eimeldingen-Märkt und Fischingen

Pfarramt

Dorfstr. 14, 79591 Eimeldingen eimeldingen@kbz.ekiba.de

kirche-eimeldingen-maerkt-fischingen.de Tel. 07621 / 6 25 84

Das Pfarramt ist zu den üblichen Bürozeiten telefonisch zu erreichen.

Sollten Besuche im Pfarramt nötig sein, mel- den Sie diese bitte vorher telefonisch an.

Di 17-19.30 Uhr

Mi+Do 9-11 Uhr

Wenn Sie Fragen über Gott und Glauben haben, ein seelsorgerliches Gespräch wün- schen oder einfach mal mit jemandem re- den wollen – wir sind für Sie da. Rufen Sie an oder schicken Sie ein Mail.

Wir bieten weiterhin unter dem Link www.

kirche-eimeldingen-maerkt-fischingen.de eine Reihe von Onlineangeboten für Gottes- dienste an. Unter dem gleichen Link finden Sie auch weitere geistliche Angebote.

Auf Wunsch bringen wir weiterhin Predigten gedruckt zu Ihnen nach Hause. Bitte mel- den Sie sich dazu im Pfarramt unter (07621 62584).

Gottesdienst am 21.03.2021

10:00 Uhr Märkt mit Einführung des neuen Kirchengemeinderates Eimeldingen-Märkt

Täglich gemeinsam beten um 19.30 Uhr

Wir laden ein zum gemeinschaftlichen Gebet. Jeden Abend um 19.30 Uhr läu- ten die Glocken zum Hausgebet. Infos finden Sie unter www.kirche-eimeldin- gen-maerkt-fischingen.de

(13)

Gemeinde-Ergebnis der Landtagswahl vom 14.03.2021

Gemeinde Rümmingen Wahlkreis-Nr. 58

Wahlberechtigte insgesamt 1.315

Insgesamt abgegebenen Stimmen (Wähler) 873

Ungültige Stimmen 12

Gültige Stimmen 861

Von den gültigen Stimmen entfallen auf

Nummer und Name der Partei oder des Einzelbewerbers/der Einzelbewerberin auf dem Stimmzettel

Nr. 1 BÜNDNIS 90/DlE GRÜNEN (GRÜNE) 321

Nr. 2 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 166

Nr. 3 Alternative für Deutschland (AfD) 47

Nr. 4 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 109

Nr. 5 Freie Demokratische Partei (FDP) 96

Nr. 6 DIE LINKE (DIE LINKE) 28

Nr. 7 Ökologisch*Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP) 6 Nr. 9 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung

und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) 29

Nr. 10 FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) 24

Nr. 12 Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C) 4 Nr. 14 Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) 12 Nr. 17 Klimaliste Baden-Württemberg (KlimalisteBW) 6

Nr. 20 Partei WIR2020 (W2020) 13

TOP 6

Bekanntgaben - Verschiedenes TOP 7

Allgemeine Anfragen und Anregungen TOP 8

Fragestunde der Einwohner

Eventuell weitere Tagesordnungspunkte sind an der Verkündungstafel des Rathauses bzw. aus den Vorankündigungen der örtli- chen Presse ersichtlich.

Mit freundlichen Grüßen Daniela Meier, Bürgermeisterin

ALLGEMEINES

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

erneut ist es an einem der Rebhäuser zu Sachbeschädigung, Müllablagerung sowie liegengelassenes zertrümmertes Glas ge- kommen.

Wir weisen daraufhin, dass jede Sachbe- schädigung und Müllablagerung zur Anzei- ge gebracht wird.

Rümmingen bietet mit den Rebhäusern ei- nen Platz zur Rast für Wanderer an. Leider findet die Gemeinde bei den Rebhäusern sowie auf dem Grillplatz immer wieder Ver- wüstungen und mutwillige Zerstörung vor, die durch Steuergelder beseitigt und mit viel Aufwand repariert werden müssen.

RÜMMINGEN

Gemeinde Rümmingen

Rathaus l Lörracher Straße 9 l 79595 Rümmingen l Telefon: 07621 3219 l Telefax: 07621 43987 E-Mail: gemeinde@ruemmingen.de l Internet: www.ruemmingen.de

Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag: 16.00 - 18.00 Uhr

Das Mitteilungsblatt wird bis spätestens Mittwoch ausgetragen und kann dienstags im Rathaus abgeholt werden.

AMTLICHES

E i n l a d u n g

zur 2. öffentlichen Gemeinderatssitzung am Montag, 22. März 2021, 19 Uhr in die Ge- meindehalle Rümmingen, Schulweg 2 TOP 1

Beitritt zum Klimaschutzpakt der Landes- regierung mit den kommunalen Lands- verbänden

TOP 2

Lärmaktionsplan für die Landstraße 134 und Lörracher Straße

Aufstellungsbeschluss

Auftragsvergabe für Lärmaktionsplan

TOP 3

Erlass Benutzungsentgelte Gemeinde- halle für die Vereine im Jahr 2020 TOP 4

Bauantrag Alte Ziegelei 5/4

Nutzungsänderung Wohnraum in Kosmetik- studio

TOP 5

Antrag aus der Mitte des Gemeinderats Aussiedlung Reiterhof Ludäscher

Wiederaufnahme der Vertragsverhandlun- gen und des Bauleitverfahrens Mattental

Referenzen

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