Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG
Abschlussprüfung 2019 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r
Einstellungsjahr 2016
Prüfungsbereich: Verwaltungsbetriebswirtschaft -staatlich- Lösungsskizze/Bewertungsbogen
Kenn-Nummer:
zu er- reich.
Punkte Erst- korrekt.
Zweit- korrekt.
Prü- fungs- aussch.
Klausurteil A - 1. Aufgabenstellungen:
Maßnahme: Erstattung von Reinigungskosten
- betroffener Haushaltsgrundsatz: Bruttonachweis gem. § 35 Abs. 1 S. 1 LHO
- danach sind Einnahmen mit ihrem vollen Betrag bei dem hierfür vorge- sehenen Titel zu buchen
Ausnahmen:
§ 35 Abs. 1 S. 1, 2. HS i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 2 und S. 3 LHO
- Ausnahme nach § 15 Abs. 1 S. 2 trifft nicht zu, da es sich nicht um Kre- dite und damit zusammenhängende Tilgungsausgaben handelt - Lt. Bearbeitungshinweis beim zweckentsprechenden Titel kein Haus-
haltsvermerk ausgebracht, also auch keine Ausnahme gem. § 15 Abs. 1 S. 3 zugelassen
- § 35 Abs. 1 S. 2 LHO: Rückzahlung einer zu viel geleisteten Ausgabe?
- AFI hat vollen Rechnungsbetrag inklusive der 100 EUR für die Sonder- reinigung bezahlt, dieser Betrag wird vom Talsperrenbetrieb erstattet - VV Nr. 1.1 zu § 35 LHO: es müsste sich um einen ohne Rechtsgrund gezahlten Betrag handeln, der an die Landeskasse zurückgezahlt wird (Überzahlung)
- Betrag wurde vom AFI auf Grundlage einer vertraglichen Verpflichtung mit der Reinigungsfirma gezahlt – also mit Rechtsgrund und vom Tal- sperrenbetrieb entsprechend der Nutzungsvereinbarung erstattet
keine Zahlung ohne Rechtsgrund, demzufolge keine Ausnahme nach § 35 Abs. 1 S. 2 LHO, Abschluss der Bücher insoweit nicht relevant
- Absetzen der Einnahme könnte im HG geregelt sein (siehe Verweis VV Nr. 1.1 S. 2 zu § 35 LHO)
- § 12 Nr. 3 b) HG: Erstattungen Dritter sind bei Titel 517 01 abweichend vom § 35 Abs. 1 LHO durch Absetzen von der Ausgabe zu vereinnah- men
- Reinigungskosten wurden aus Titel 517 01 – Bewirtschaftung der Grund- stücke, Gebäude und Räume geleistet
Ergebnis: Absetzung der Einnahme von 100 EUR auf dem Ausgabetitel 517 01 auch nach Abschluss der Bücher
3
2 2
5
1 1
1 1 (16)
Klausurteil B:
Aufgabe 2 Kopien/
Lichtpausen Anzahl
Äquiva- lenz-
Rechen- einheiten
Stückkos- ten in EUR
Gesamt- kosten in EUR
Typ ziffern
A 2000 0,2 400 0,76 1.520
B 1000 0,5 500 1,90 1.900
C 100 4 400 15,20 1.520
D 200 1 200 3,80 760
Gesamt 1.500 5.700
Kosten je Recheneinheit: 3,80
Je 0,5 = 8
1 (9) Aufgabe 3
Zuschlagskalkulationsschema
Datenreport EUR Materialeinzelkosten 8.000,00 + Materialgemeinkosten 800,00
= Materialkosten 8.800,00
Fertigungslöhne 24.040,00 + Fertigungsgemeinkosten 21.636,00 = Fertigungskosten 45.676,00 = Herstellkosten 54.476,00 + Verwaltungsgemeinkosten 8.716,16 + Vertriebsgemeinkosten 1.089,52
= Selbstkosten 64.281,68
Stückkosten: 64.281,68 € : 11.500 Stück = 5,59 €
Je 0,5 = 6
1 (7) Aufgabe 4
Buchungssatz
Beträge in Euro
Soll Haben
4.1 a) Forderungen LuL an Umsatzerlöse Umsatzsteuer
1.979,50
1850,00 129,50 4.1 b) BGA
Vorsteuer
an Verbindlichkeiten LuL
1.655,46 314,54
1.970,00 4.3 Umsatzsteuer
an Vorsteuer
129,50
129,50 4.4 Bank
an Vorsteuer
185,04
185,04
3
3
2 2 4.2
Vorsteuer – Umsatzsteuer = Vorsteuerübergang:
314,54 € - 129,50 € = 185,04 €
4.5
- Die vom Kunden bezahlte Umsatzsteuer muss an das Finanzamt abge- führt werden.
- Die an den Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer kann als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden und wird zurückerstattet.
- Daher hat die Umsatzsteuer keine Auswirkungen auf den Gewinn.
Korrekturhinweis:
Andere schlüssige Erläuterungen sind entsprechend zu bewerten.
2
3
(15) Aufgabe 5
5.1
Das Unternehmen („wir“) überweist die Miete an den Vermieter.
5.2
Das Unternehmen kauft ein Auto auf Rechnung.
5.3
Das Unternehmen erhält die Miete bar.
Je 2 = 10
5.4
Eine im alten Jahr geplante Instandhaltung wurde nicht durchgeführt und wird innerhalb der ersten drei Monate im neuen Jahr nachgeholt.
5.5
Das Land überweist an das Unternehmen einen Zuschuss für investive Zwecke.
Zwischensumme: 57
Aufbau, Darstellung, Gedankenführung: 5
Summe: 62
Leistungspunkte Rangpunkte Note
von 62,00 bis 60,76 15 1 (sehr gut)
unter 60,76 bis 58,90 14 1 (sehr gut)
unter 58,90 bis 57,04 13 1 (sehr gut)
unter 57,04 bis 55,18 12 2 (gut)
unter 55,18 bis 52,70 11 2 (gut)
unter 52,70 bis 50,22 10 2 (gut)
unter 50,22 bis 47,74 9 3 (befriedigend)
unter 47,74 bis 44,64 8 3 (befriedigend)
unter 44,64 bis 41,54 7 3 (befriedigend)
unter 41,54 bis 38,44 6 4 (ausreichend)
unter 38,44 bis 34,72 5 4 (ausreichend)
unter 34,72 bis 31,00 4 4 (ausreichend)
unter 31,00 bis 27,28 3 5 (mangelhaft)
unter 27,28 bis 22,94 2 5 (mangelhaft)
unter 22,94 bis 18,60 1 5 (mangelhaft)
unter 18,60 bis 0,00 0 6 (ungenügend)