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Nutzerordnung Mediathek Gymnasium Raabeschule Schulzentrum Heidberg

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Academic year: 2021

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Nutzerordnung Mediathek Gymnasium Raabeschule Schulzentrum Heidberg

Nutzerkreis:

Die Mediathek (Printmedien, digitale Medien, Computer) steht allen Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften des Gymnasiums Raabeschule offen. Über weitere Genehmigungen entscheidet die Schulleitung.

Die Nutzung der Mediathek ist nur unter Aufsicht möglich.

Öffnungszeiten (Stand: 3.9.2015):

Mo: 9.25-14 Uhr Fr: 9.25-12 Uhr

sowie zu kurzfristig dem Hinweisschild vor der Mediathek zu entnehmenden Zeiten. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben

Nach Anmeldung über IServ können Klassen und Kurse die Mediathek nutzen; im Kleingruppen- Arbeitsraum dürfen sich maximal 8 Schülerinnen / Schüler aufhalten. Die Lehrkraft übernimmt automatisch (ggf. zusätzlich zur Aufsicht) die Aufsicht über die Räumlichkeiten.

Verhalten in der Mediathek:

In der Mediathek (sowie im Kleingruppen-Arbeitsraum) darf nicht gegessen oder getrunken werden;

Taschen (o.ä.) sind vor der Arbeit in der Mediathek in den Schließfächern (oder im Taschenregal, zur Zeit noch nicht vorhanden) zu deponieren; jede(r) ist für eine ruhige Arbeitsatmosphäre

verantwortlich. Die Computer sind sachgemäß zu bedienen. Kabel dürfen nicht umgesteckt,

Einstellungen nicht verändert und fremde Software darf nicht aufgespielt werden. Benutzte Medien sind an ihren Platz zurückzustellen. Die Aufsicht leitet dabei die Schülerinnen und Schüler an.

Grundsätzlich sind nur die im Arbeitsraum befindlichen Computer zu benutzen; in Ausnahmefällen entscheidet die Aufsicht über die Verwendung von privaten elektronischen Geräten. Computer und Notebooks stehen nur für Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Aufsicht ist befugt, die

ordnungsgemäße Nutzung zu kontrollieren.

Ausleihe:

Die Ausleihe erfolgt über das I-Serv-System bei der Aufsicht. Nicht ausleihbar sind Nachschlagewerke, Präsenzexemplare, Lernspiele und digitale Medien. Die Ausliehe (über IServ) erfolgt nach vorheriger Anmeldung unter Vorlage des Schülerausweises bei der Aufsicht .

Die Leihfrist beträgt maximal 14 Tage, eine einmalige Verlängerung (Leihfristende: 4 Wochen) ist möglich. Die Säumnisgebühr beträgt pro Band und Tag 0,50€.

Verstöße gegen die Nutzerordnung können zum Ausschluss aus dem Benutzerkreis, ggf. auch zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen führen

Diese Nutzerordnung tritt mit dem 3.9.2015 in Kraft.

(2)

Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Benutzerordnung an. Ich weiß, dass Verstöße gegen die Benutzerordnung zu meinem sofortigen Ausschluss von der Nutzung, ggf. auch zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen führen können.

Vor- und Nachname:_________________________________________________

Klasse/Tutorengruppe:________________________________

Datum und Unterschrift:_______________________________________________

Ich habe als Erziehungsberechtigter von der Nutzerordnung Kenntnis genommen.

Datum und Unterschrift des/der

Erziehungsberechtigten:______________________________________________________________

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