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Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes Paderborn vom 22.07.2015 gültig vom 01.01.2016 bis 31.12.2018

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Gebührensatzung

für Leistungen des Standesamtes Paderborn vom 22.07.2015

gültig vom 01.01.2016 bis 31.12.2018

Auf Grund des § 72 des Personenstandsgesetzes vom 19.02.2007 i.V.m. § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. August 1999 sowie § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 in den jeweils geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Paderborn in seiner Sitzung am 25.06.2015 folgende Gebührensatzung beschlossen:

§ 1 Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich dieser Satzung umfasst die standesamtlichen Amtshandlungen nach § 72 Personenstandsgesetz (PStG) und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften.

§ 2 Höhe der Gebühren

Die Höhe der Gebühr ist nach dem Gebührentarif gemäß Anlage zu bemessen, der Bestandteil dieser Satzung ist. Bei mehreren, nebeneinander vorzunehmenden gebührenpflichtigen Handlungen werden die Gebühren einzeln nach dem in Betracht kommenden Gebührentarif erhoben.

§ 3 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind die Antragsteller. Mehrere Schuldner haften gesamtschuldnerisch.

§ 4 Billigkeitsmaßnahmen

Von der Erhebung von Gebühren und Auslagen kann auf Antrag insoweit abgesehen werden, als dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten geboten erscheint.

§ 5 Fälligkeit der Gebühren

Die Gebührenpflicht entsteht mit der Verwirklichung des Gebührentatbestandes. Gebühren im Zusammenhang mit einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft sind bei der Anmeldung zu entrichten. Gebühren für Geburts- bzw. Sterbefallbeurkundungen sind bei der Beurkundung zu entrichten. Eines besonderen Bescheides bedarf es in diesen Fällen nicht. Generell kann die Gebühr außerdem durch Gebührenbescheid festgesetzt werden. Rückständige Verwaltungsgebühren können im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.

§ 6 Gebührenerstattung

Im Voraus entrichtete Gebühren werden anteilmäßig erstattet, wenn die Stadt die

Durchführung der Amtshandlung aus Gründen widerruft, die nicht vom Gebührenschuldner zu vertreten sind.

§ 7 Inkrafttreten

(2)

Diese Gebührensatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft.

(3)

Gebührentarif zu § 2 der Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes Paderborn vom 22.07.2015

Nr. Amtshandlung Gebühr

Eheschließungen / Begründung von Lebenspartnerschaften 1. Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der

Eheschließung / Lebenspartnerschaft

45,00 Euro 2. Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der

Eheschließung / Lebenspartnerschaft unter Beachtung ausländischen Rechts

75,00 Euro 3. Vornahme der Eheschließung / Lebenspartnerschaft durch ein anderes als das

für die Anmeldung zuständige Standesamt

60,00 Euro 4. Vornahme der Eheschließung / Lebenspartnerschaft außerhalb der

Kernarbeitszeit (freitags ab 12.30 Uhr)

70,00 Euro Auslagenerstattung für besondere ortsbezogene Serviceleistungen

5.  für Trauungen Samstags im Historischen Rathaus 80,00 Euro 6.  für Trauungen in der ehemals Fürstbischöflichen Residenz Schloß

Neuhaus

100,00 Euro 7.  für Sondertrauungen auf Wunsch der Eheschließungs- bzw.

Lebenspartnerschaftswilligen außerhalb des Historischen Rathauses und der ehemals Fürstbischöflichen Residenz Schloß Neuhaus

450,00 Euro

Ehefähigkeitszeugnisse

8. Prüfung der Ehevoraussetzungen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

45,00 Euro 9. Prüfung der Ehevoraussetzungen für die Ausstellung eines

Ehefähigkeitszeugnisses unter Beachtung ausländischen Rechts

75,00 Euro 10. Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisse für eine ausländische Person 75,00 Euro

Namensrechtliche Erklärungen

11. Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften

25,00 Euro 12. Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine

namensrechtliche Erklärung

10,00 Euro Nachträgliche Beurkundungen nach § 34 bis 36 PStG

13. Eheschließung / Lebenspartnerschaft 75,00 Euro

14. Sterbefall 25,00 Euro

15. Geburt 75,00 Euro

Sonstige Amtshandlungen

16. Erteilung einer Personenstandsurkunde bzw. einer beglaubigten Abschrift/

eines Ausdrucks aus einem Personenstandsregister oder -buch

10,00 Euro 17. Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde,

einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird

5,00 Euro

18. Auskunft aus dem oder Einsicht in ein Personenstandsregisters 5,00 Euro 19. Auskunft aus einer oder Einsicht in eine Sammelakte 15,00 Euro

Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn notwendige Angaben fehlen, je nach Arbeitsaufwand

20. bis 30 Minuten 20,00 Euro

21. bis 60 Minuten 40,00 Euro

22. über 60 Minuten 55,00 Euro

23. Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie 10,00 Euro 24. Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung 25,00 Euro 25. Aufnahme eines Antrags für die Durchführung des Verfahrens zur

Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen durch die Landesjustizverwaltung

75,00 Euro

26. Bescheinigung über die Zurückstellung eines Sterbefalls 25,00 Euro 27. Aufenthaltsbescheinigung (erweiterte Meldebescheinigung ab 01.11.2015) 6,00 Euro

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