Vereinbarung zur
Erweiterung der Verwaltungsvereinbarung zur
Durchführung von Projekten zur Wartung, Pflege und Wei- terentwicklung des Standards OSCI-XMeld 1.1
Die Bundesrepublik Deutschland, das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz, das Saarland,
der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein und der Freistaat Thüringen
beschließen - vorbehaltlich der im Einzelfall erforderlichen Zustimmung ihrer gesetz- gebenden Körperschaften - nachstehende Erweiterung der Vereinbarung über die Durchführung von Projekten zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Stan- dards OSCI-XMeld 1.1 vom 23T2004.
§
1 AusgangssituationDer Bund und die Länder beabsichtigen die Grundlagen für einen elektronischen Austausch von Daten der Meldebehörden zur Übermittlung an das Bundesamt für Finanzen schaffen zu lassen. Hierfür soll der für das Meldewesen konzipierte Stan- dard OSCI-XMeld dahingehend weiterentwickelt werden, dass er für die technische Schnittstelle der Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und dem Bundes- amt für Finanzen genutzt werden kann.
Die bestehende Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung von Projekten zur War- tung, Pflege und Weiterentwicklung des Standards OSCI-XMeld 1.1 vom 23.07.2004 wird nachfolgend um Regelungen bezüglich der Funktionalitäten für die Datenüber- mittlung nach §13gb AO erweitert.
§
2 Projektinhalte(1) Die Weiterentwicklung sowie die Pflege und Wartung sollen in Projektform orga- nisiert werden. Es werden die nachfolgend beschriebenen Projektphasen vereinbart.
(2) Im Jahr 2004 wird die Version 1.2 zur Verfügung gestellt. Diese Version umfasst die folgenden Projektphasen und Funktionalit~iten:
a) OSCI XMeid 1.2 I: Prozessmodelle zur Erweiterung der Melderegisterauskünfte (gemeindeübergreifende Ad ressrecherche).
b) OSCI XMeid 1.2 11: Prozessmodelle zur Datenübermittlung zwischen MeIdebe- hörden und dem Bundesamt für Finanzen nach§ 13gb AO
c) OSCI XMeid 1.2 111: Nachrichtendefinition zur Datenübermittlung zwischen MeIde- behörden und dem Bundesamt für Finanzen nach § 139b AO
(3) Im Jahr 2005 wird die Version 1.3 zur Verfügung gestellt. Diese Version umfasst die folgenden Projektphasen und Funktionalitäten:
a) OSCI XMeid 1.3 I: Nachrichtendefinition zur Erweiterung der Meideregisteraus- künfte (gemeindeübergreifende Adressrecherche).
b) OSCI XMeid 1.3 11: Prozessmodelle und Nachrichtendefinitionen zur Datenüber- mittlung zwischen Meldebehörden und statistischen Ämtern
c) OSCI XMeid 1.3 111: Konsolidierung von Prozessmodellen und Nachrichten zur Datenübermittlung zwischen Meldebehörden und dem Bundesamt für Finanzen nach § 139b AO
(4) Im Jahr 2006 wird die Version 1.4 zur Verfügung gestellt. Diese Version umfasst die folgenden Projektphasen und Teilfunktionalitäten:
a) OSCI XMeid 1.4 I: Optimierung der Prozessmodelle und Nachrichtendefinition zur Datenübermittlung zwischen Meldebehörden und Bundesbehörden gemäß der 2.
BMeldDÜV.
b) OSCI XMeid 1.4 11: Prozessmodelle und Nachrichtendefinition zur Datenübermitt- lung gemäß § 18 Abs. 4 MRRG, die über den Umfang der 2. BMeldDÜV hinaus geht.
c) OSCI XMeid 1.4 111: Prozess modelle und Nachrichtendefinition für weitere eBürgerdienste.
(5) Parallel zu den genannten Projektphasen wird die Wartung und Pflege durchge- führt. Projektbezeichnung: OSCI-XMeld Basis.
(6) Im Folgenden werden die Projektphasen glemäß Abs. 2 Buchstaben b) und c) so- wie Abs. 3 Buchstabe c) als "Projektphasen gemäß § 139b AO" bezeichnet.
(7) Das Nähere zu den Zielen und Inhalten sowie der Organisation der Projekte er- gibt sich aus dem 3. Bericht der Projektgruppe "Meldewesen" des Arbeitskreises I der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 07.10.2003 und aus den von der Projektleitung im Entwurf vorzulegenden Projekt- aufträgen.
(8) Der Arbeitskreis I der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder ist Entscheidungsinstanz. Die Entscheidungsinstanz bestimmt den verbind- lichen Projektauftrag und nimmt die Projekte ab. Die verbindlichen Projektaufträge für die Projektphasen gemäß §139b AO bedürfen ebenso wie die Abnahme der Ergeb-
nisse dieser Projektphasen auch der Zustimmung der vom Bundesministerium der Finanzen geleiteten Projektgruppe "ID-Merkmal".
(9) Die Entscheidungsinstanz ist berechtigt, die in Absatz 2 bis 4 genannten Zeiten und I oder Ziele der XMeld-Versionen zu modifizieren. Sofern davon Projektphasen gemäß § 139b AO betroffen sind, bedarf eine solche Modifikation der Zustimmung der vom Bundesministerium der Finanzen geleiteten Projektgruppe "ID-Merkmal".
§ 3 Dauer und Organisation der Projekte
Das Projekt OSCI-XMeld 1.2 soll in 2004, das Projekt OSCI-XMeld 1.3 in 2005 und das Projekt OSCI-XMeld 1.4 in 2006 durchgeführt werden. Parallel dazu wird in den Jahren 2004 bis 2006 das Projekt OSCI-XMeld Basis durchgeführt.
§ 4 Mitwirkung der OSCI-Leitstelle
Die in § 4 d~r Verwaltungsvereinbarung vom 23.7.2004 näher beschriebene M}twir- kung der OSCI-Leitstelle wird bis zum Ende des Jahres 2006 verlängert.
§ 5 Erstattung der Aufwände für die Projektphasen gemäß § 13gb AO
(1) Die Länder erstatten die Kosten für die Projektphasen gemäß § 13gb AO. Die Kosten für die Erweiterung des Projektes OSCI-XMeld um die Projektphasen gemäß
§ 13gb AO betragen 400.000 €. Der Betrag, der nach dem Königsteiner Schlüssel (Stand 2004 ) auf die Länder gemäß des anliegenden gesonderten Zahlungsplanes aufgeteilt wird, umfasst alle anfallenden Aufwendungen für die Projektphasen ge- mäߧ 139b AO. Dieser Zahlungsplan wird Bestandteil der Vereinbarung (Anlage 1).
(2) Der bestehende Zahlungsplan für die übrigen Projektphasen wird bezüglich der Zahlungstermine der in § 2 dieser Änderungsvereinbarung dargestellten Terminlage angepasst (Anlage 2).
(3) Das Land Bremen übernimmt für die Zwischenfinanzierung der Kosten der Pro- jektphasen gemäߧ 139b AO entsprechend der Mittelbereitstellung, bis die Mittel auf
Grund dieser Ergänzungsvereinbarung zur Verfügung stehen. Die zusätzliche Zwischenfinanzierung ist auf 400.000€ begrenzt.
§
6 ProjektergebnisseEntsprechend den allgemeinen Regularien für OSCI-X-Projekte stehen die erarbei- teten Projektergebnisse
o OSCI-XMeld Schemata (XML-Dateien) sowie
o OSCI-XMeld Spezifikation (Dokumentation im pdf-Format)
nach der Abnahme durch die Entscheidungsinstanz (siehe § 2 Abs. 8) der Öffentlich- keit unentgeltlich zur Verfügung. Über den Umgang mit eventuell entstandenen weiteren Projektergebnissen entscheidet ebenfalls die Entscheidungsinstanz. Sofern Projektergebnisse bezüglich der Datenübermittlung nach § 13gb AO betroffen sind, erfolgt diese Entscheidung einvernehmlich mit der vom Bundesministerium der Finanzen geleiteten Projektgruppe "ID-Merkmal".
§
7 In-Kraft-TretenDie Änderungsvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch den Bund und alle Länder in Kraft. Vorher entstandene Kosten werden unverzüglich erstattet. Die Um- setzung steht unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Ermächtigun- gen der Länder.
§
8 Geltungsdauer Die Vereinbarung gilt bis zum 31. 12. 2006.Zahlungsplan FMK
Anlage 1 zur Änderungsvereinbarung FMK 1. Rate zum 31.12.2004 in
Anteil in % Euro
Bundesländer 100,00 400.000,00
Bund 0,00 0,00
Gesamt 100,00 400.000,00
FMK Königsteiner 1. Rate zum Schlüssel für 31.12.2004 in
Bundesland 2004 in% Euro
Baden-Württemberg 12,66177% 50.647,08
Bayern 14,84345% 59.373,80
Berlin 4,93400% 19.736,00
Brandenburq 3,12863% 12.514,52
Bremen 0,94886% 3.795,44
Hamburq 2,48848% 9.953,92
Hessen 7,22652% 28.906,08
Mecklenburq-Vorpommern 2,15090% 8.603,60
Niedersachsen 9,13929% 36.557,16
Nordrhein-Westfalen 21,84084% 87.363,36
Rheinland-Pfalz 4,71667% 18.866,68
Saarland 1,25277% 5.011,08
Sachsen 5,33774% 21.350,96
Sachsen-Anhalt 3,13231 % 12.529,24
Schleswig-Holstein 3,26320% 13.052,80
Thüringen 2,93457% 11.738,28
Gesamt 100,00000% 400.000,00
Zahlungsplan IMK
Anlage 2 zur Änderungsvereinbarung
IMK IMK IMK IMK
4. Rate zum 1. Rate zum 2. Rate zum 3. Rate zum 1. Quartal
01.07.2004 01.01.2006 01.07.2006 2007 in Eu- Anteil in
Anteil in % in Euro in Euro in Euro ro* Euro
Bundesländer 85,63 368.213,43 188.388,27 154.135,86 26.545,62 737.283,18
Bund 14,37 61.786,57 31.611,731 25.864,142 4.454,38 123.716,82
Gesamt 100,00 430.000,00 220.000,00 180.000,00 31.000,00 861.000,00
IMK IMK IMK IMK
Königsteiner 4. Rate zum
Schlussel 1. Rate zum 2. Rate zum 3. Rate zum 1. Quartal
für 2003 01.07.2004 01.01.2006 01.07.2006 2007 Gesamt
Bundesland in% in Euro in Euro in Euro in Euro* in Euro
Baden-Wurttemberg 12,65468 46.596,23 23.839,93 19.505,40 3.359,26 93.300,83
Bayern 14,80223 54.503,80 27.885,66 22.815,54 3.929,34 109.134,35
Berlin 4,91059 18.081,45 9.250,98 7.568,98 1.303,55 36.204,95
Brandenburg 3,12974 11.524,12 5.896,06 4.824,05 830,81 23.075,05
Bremen 0,94783 3.490,04 1.785,60 1.460,95 251,61 6.988,19
Hamburq 2,50899 9.238,44 4.726,64 3.867,25 666,03 18.498,36
Hessen 7,26088 26.735,54 13.678,65 11.191,62 1.927,45 53.533,25
Mecklenburg-
Vorpommern 2,17108 7.994,21 4.090,06 3.346,41 576,33 16.007,01
Niedersachsen 9,32953 34.352,58 17.575,74 14.380,15 2.476,58 68.785,06 Nordrhein-Westfalen 21,51690 79.228,12 40.535,32 33.165,26 5.711,79 158.640,48 Rheinland-Pfalz 4,70129 17.310,78 8.856,68 7.246,37 1.247,99 34.661,82
Saarland 1,26121 4.643,94 2.375,97 1.943,98 334,80 9.298,69
Sachsen 5,38659 19.834,15 10.147,70 8.302,67 1.429,90 39.714,42
Sachsen-Anhalt 3,17116 11.676,64 5.974,09 4.887,89 841,80 23.380,43 Schleswig-Holstein 3,28376 12.091,25 6.186,22 5.061,45 871,69 24.210,61
Thuringen 2,96354 10.912,15 5.582,96 4.567,88 786,69 21.849,68
Gesamt 100,00000 368.213,43 188.388,27 154.135,86 26.545,62 737.283,18
* Es erfolgt eine Endabrechnung der Projektvorhaben. Der hier dargestellte Finanzrahmen stellt die maximale Beitragshöhe dar.
1Davon vom Bund bereits im vorangegangenen Projekt 2. BMeldDÜV erbracht: 4.900,-€
2Davon vom Bund bereits im vorangegangenen Projekt 2. BMeldDÜV erbracht: 4.900,-€
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Unterzeichnung der Vereinbarung zur
Erweiterung der Verwaltungsvereinbarung zur
Durchführung von Projekten zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Standards OSCI-XMeld 1.1
Berlin, den
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Für die Bundesrepublik Deutschland
Der Bundesminister des Innern
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Unterzeichnung der Vereinbarung zur
Erweiterung der Verwaltungsvereinbarung zur
Durchführung von Projekten zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Standards OSCI-XMeld 1.1
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Stutlgart, den ! ..~ .
Für das Land Baden- Württemberg
Das Land Baden- Württemberg vertreten durch den Innenminister
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eiterung der Verwaltungsvereinbarung zur
Durchführung von Projekten zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Standards OSCI-XMeld 1.1
München, den .
Für das Land Bayern
Das Land Bayern, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Staatsminister des Innern
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Unterzeichnung der Vereinbarung zur
Erweiterung der Verwaltungsvereinbarung zur
Durchführung von Projekten zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Standards OSCI-XMeld 1.1
Berlin, den
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Für das Land Berlin
Der Senator für Inneres
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Dr. Ehrhart Körting
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Durchführung von Projekten zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Standards OSCI-XMeld 1.1
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Potsdam, den .: ~ . Für das Land Brandenburg
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Der Ministerpräsident vertreten durch den Minister des InnernSeite 5 von 17
Unterzeichnung der Vereinbarung zur
Erweiterung der Verwaltungsvereinbarung zur
Durchführung von Projekten zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Standards OSCI-XMeld 1.1
Bremen, den .
Für die Freie Hansestadt Bremen
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'Die Freie Hans adt Bremen,
vertreten durch den Senator für Inneres und Sport
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Durchführung von Projekten zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Standards OSCI-XMeld 1.1
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Hamburg, den .
Für die Freie und Hansestadt Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Inneres
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Erweiterung der Verwaltungsvereinbarung zur
Durchführung von Projekten zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Standards OSCI-XMeld 1.1
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Wiesbaden. den :
Für das Land Hessen
Das Land Hessen, vertreten durch den Hessischen Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Hessischen Minister des Innern und für Sport
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Unterzeichnung der Vereinbarung zur
Erweiterung der Verwaltungsvereinbarung zur
Durchführung von Projekten zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Standards OSCI-XMeld 1.1
Schwerin, den
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Für das Land Mecklenburg- Vorpommern
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Für. den
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Hannover, den ..
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Für das Land Niedersachsen
Für den Ministerpräsidenten Der Innenminister
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Durchführung von Projekten zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Standards OSCI-XMeld 1.1
Düsseldorf, den
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Für das L Nordrhein-Westfalen
Namens des Ministerpräsidenten Der Innenminister
Dr. Fritz Behrens .
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Durchführung von Projekten zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Standards OSCI-XMeld 1.1
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Für das Rheinland- Pfalz
In Vertretung des Ministerpräsi enten Der Minister des Innern und für Sport
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Durchführung von Projekten zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Standards OSCI-XMeld 1.1
Saarbrücken, den
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Für das Saarland
Das Saarland, vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch die Ministerin für Inneres, Familie, Frauen und Sport
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Unterzeichnung der Vereinbarung zur
Erweiterung der Verwaltungsvereinbarung zur
Durchführung von Projekten zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Standards OSCI-XMeld 1.1
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Dresden, den : . Für den Freistaat Sachsen
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Der Freistaat SachseIl, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Staatsminister des Innern
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Unterzeichnung der Vereinbarung zur
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Durchführung von Projekten zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Standards OSCI-XMeld 1.1
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Magdeburg, den .
Für das Land Sachsen- Anhalt
Das Land Sachsen- Anhalt, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister des Innern
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Unterzeichnung der Vereinbarung zur
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Durchführung von Projekten zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Standards OSCI-XMeld 1.1
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Für das Land Schleswig- Holstein
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Für die Ministerpräsidentin Klaus Buß
Innenminister
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Unterzeichnung der Vereinbarung zur
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Durchführung von Projekten zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Standards OSCI-XMeld 1.1
Erfurt, den
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Für den Freistaat Thüringen
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