Verwaltungsvereinbarung über die Pflege des Standards OSCI-XMeld
in den Jahren 2009 und 2010
Die Bundesrepublik Deutschland, das Land Baden-WOrttemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Land Mecklenburg-Vorpommem, das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz, das SfJariand, der Freistaat Sach- sen, das Land Sachsen-Anhalt, das Land Schleswig-Holstein, der' Freistaat ThOringen schließen - vorbehaltlich der im Einzelfall erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgeben- den Körperschaften - nachstehende Vereinbarung:
Präambel
OSCI-XMeld ist ein standardisiertes Datenaustauschformat für Geschäftsvorfälle des Meldewesens. Es wurde im Auftrag der Ständigen Konferenz der Innenminister und _ senatoren der Länder (IMK) durch die OSCI-Leitstelle erarbeitet. Die nachhaltige Pflege von OSCI-XMeld ist eine Daueraufgabe. Sie wird während der Laufzeit dieser Verwal- tungsvereinbarung im Auftrag des Arbeitskreises I der Ständigen Konferenz der Innenmi- nister und -senatoren der Länder (AK I) durch die OSCI-Leitstelle wahrgenommen.
§ 1 Gegenstand
(1) Die Pflege von OSCI-XMelderfolgt auf der Grundlage des von der IMK und des Bun- desministeriums des Innem verabschiedeten "OSCI-XMeld Betriebskonzeptes" (Fassung vom 28. September 2007) sowie des zu dieser Verwaltungsvereinbarung erstellten Be- richtes der OSCI-Leitstelle vom 31. Oktober 2008.
(2) Die Pflege nach dieser Verwaltungsvereinbarung bezieht sich auf alle Bestandteile, die in ihrer Gesamtheit den zum Inkrafttretenszeitpunkt wirksamen "Standard OSCI-XMeld" bil- den. Dies sind
a) das in UML notierte Fachmodell des Meldewesens, b) die OSCI-XMeld 'Spezifikation, .
c) die OSCI-XMeld Schemata,
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d) das OSCI-XMeld Testrepository und
e) die aus dem Testrepository erstellten OSCI-XMeld Referenznachrichten.
(3) Die Pflege des Standards OSCI-XMeld umfasst:
a)' Die Anpassung des Standards bei Abweichungen zu bestehenden .Rechtsgrundla- gen, sowie Inkonsistenzen zwischen einzelnen Bestandteilen und sonstigen Feh- lern an einzelnen Bestandteilen des Standards.
b) ·Die Optimierung und Konsolidierung des Standards.
Hierzu gehören z. B. Klarstellungen in der OSCI-XMeld Spezifikation mit dem Ziel eindeutiger Regelungen sowie die Verbesserung von Daten- und Nachrichten- strukturen mit dem Ziel höherer Praxistauglichkeit oder verbesserter Interoperabili- tät.
c) Die Anpassung des Standards an veränderte Rechtsgrundlagen, sofern diese nicht zu erheblichen strukturellen Veränderungen oder neuen Geschäftsvorfällen führen würden.
d) Die Vervollständigung des Testrepository mit dem Ziel der vollständigen Abde- ckung des Standards OSCI-XMeld.
e) Die Abstimmung mit dem Deutschland-Online Vorhaben "Standardisierung" (XöV), indem
• Ergebnisse des Deutschland-Online Vorhabens "Standardisierung" hinsichtlich der Nutzung im Meldewesen geprüft und ggf. auf den Standard OSCI-XMeld angewandt werden,
• Ergebnisse und Fragestellungen aus der Standardisierung im Meldewesen hin- sichtlich der Interoperabilität mit den Standardisierungsaktivitäten in anderen fachlichen Bereichen geprüft und ggf. in entsprechend verallgemeinerter Form in das Projekt Deutschland Vorhaben "Standardisierung" eingebracht werden.
f) Die Erstellung von WSDL-Dateien aus dem Fachmodell, deren Qualitätssicherung sowie die Beauftragung der Integration in das Deulsche Verwaltungsdienstever- zeichnis.
§ 2 Organisation
(1) Die Pflege des Standards OSCI-XMeld wird von der OSCI-Leitstelle gewährleistet. Sie bedient sich hierzu einer Expertenkommission. Diese setzt sich aus ständigen Vertretern
des Meldewesens zusammen. Bund und Länder nehmen durch von Ihnen bestimmte Vertreter teil. Den Mitgliedern werden Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in der Expertenkommission entstehen, erstattet[o).
(2) Die Qualitätssicherung der vorgelegten Ergebnisse wird durch eine Qualitätssicherungs- instanz mit Vertretern des Bundes und der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, Hersteller von Datenverarbeitungsverfahren des Meldewesens und der Datenschutzbe- auftragten gewährleistet, die von der OSCI-Leitstelle einberufen wird. Die Vertreter von Bund und Ländern sind. ständige Mitglieder der Qualitätssicherungsinstanz. Sie haben bei Beschlüssen dieses Gremiums ein Vetorecht.
(3) Die OSCI-Leitstelle koordiniert und steuert die Arbeit der in den Absätzen 1 und 2 ge-.
nannten Gremien, indem sie
a) die Sitzungen organisiert, vorbereitet, moderiert sOWie deren Ergebnisse dokunien- tiert;
b) das in UML notierte Fachmodell entsprechend der Ergebnisse fortschreibt und dar- aus nach Abstimmung mit dem Änderungsbeirat neue Fassungen der OSCI- XMeld-Spezifikation und -Schemata erzeugt;
c) das Testrepository und die Testspezifikation mit dem Ziel der Abdeckung des ge- samten Standards OSCI-XMeld - entsprechend der Inbetriebnahme der Geschäfts- prozesse - vervollständigt.
(4) Die OSCI-Leitstelle leistet den Support für die Nutzer des Standards, insbesondere für Verfahrenshersteller und Meldebehörden. Sie stellt auf ihrer Internetpräsenz sowie in dem bei der Bundesstelle für Informationstechnik (Bin. des Bundesverwaltungsamtes (BVA) geführten XRepository den Standard in seiner aktuellen Fassung sowie zusätzli- che Informationen zur Verfügung. Sie etabliert und organisiert ein· Change- Management-Verfahren entsprechend der Vorgaben des Betriebskonzeptes zur .Wahr- nehmung der Aufgaben nach § 1 Abs. 3.
(5) Die OSCI-Leitstelle erstellt auf der Basis der Ergebnisse der in den Absätzen 1 und 2 genannten Gremien Vorschläge zur Versionisierung des Standards und stimmt diese mit dem Änderungsbeirat ab. Vor de,. Weiterleitung qualitätsgesicherter Versionierungen zur Herausgabe leitet die OSCI-Leitstelle dem AK I einen Kurzbericht über die vorgenomme.:.
nen Änderungen nebst Protokoll der Qualitätssicherungsinstanz zu.
(6) Die OSCI-Leitstelle betreibt die technische Infrastruktur, die erforderlich ist, um
a) die in § 1 Abs. 2 genannten Bestandteile des Standards dem Stand der Technik entsprechend zu erzeugen;
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b) die Information über den Standard sowie die Organisation eines Change-Manage- ment-Verfahrens vorzugsweise über das Internet zu gewährleisten.
(7) Die OSCI-LeitsteJle wird den AK I unverzüglich darüber informieren, wenn im Rahmen der Pflege SachverhaUe erkennbar werden, die auf Grund struktureller oder qualitativer Änderungen Aktivitäten erfordern, die den in § 1 Abs. 3 dargestellten. Umfang über- schreiten. Sie wird dies mit Handlungsempfehlungen verbinden.
(8) Die OSCI-Leitstelle informiert den AK I jeweils zur Herbstsitzung durch Vorlage eines Berichtes über die dun;:hgeführten Arbeiten, die Verwendung der Mittel und die weitere Planung.
§ 3 Aufwand und Finanzierung
(1) Der Bund und die Länder refinanzieren der OSCI-Leitstelle die Kosten für die Leistungen nach §§ 1 und 2 bis zu einer Höhe von insgesamt 1.045.000 Euro.
(2) Die Kosten nach Abs.1 werden zwischen Bund und Ländern wie folgt aufgeteilt:
a) Der Bund übernimmt einen Betrag i. H. v. insgesamt 223.839 Euro.
b) Der verbleibende Betrag wird gemäß des Königsteiner Schlüssels zwischen den Ländern aufgeteilt.
(3) Die Zahlung erfolgt
a) zum 1. März 2009 i. H. v. insgesamt 547.000,- Euro und b) zum 1. März 2010 i. H. v. insgesamt 498.000,- Euro.
Der Zahlungsplan (Anlage) ist Bestandteil dieser Verwaltungsvereinbarung.
(4) Die Bewirtschaftung der Mittel durch die OSCI-Leitstelle unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof des Landes Bremen. Prüfberichte sind den Innenministerien des Bundes und der Länder zuzuleiten.
§ 4 Inkrafttreten und Geltungsdauer
(1) Diese Vereinbarung tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft und endet am 31. Dezember 2010.
(2) Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Ermächti- gungen des Bundes und der Länder.
Wartung und Pflege OSCI-XMeld in 2009/2010 Anlage 1
zum 1. 3. 2009
*
-zum 1. 3. 2010Gesamtkosten p. a. 547.000,00 € 498.000,00 €
nteil des Bundes 117.167,40€ 106.671,60€!
teil der Länder 429.832,60 € 391.328,40 €I
Land
Baden-WOrttemberg Bayern
Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen
Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen Rhelnland-Pfalz Saarland Sachsen ISachsen-Anhalt Schleswlg-Holstein IThOringen
Kontrollsumme
Anteil in % 12,74 14,93 4,97 3,15 0,94 2,51 7,33 2,12 9,30 21,42 4,81 1,25 5,28 3,03 3,32 2,89 100,00
zu zahlender Betrag
55.027,57 € 49.837,67
€~
64.501,35 € 58.417,93 €I 21.488,41 € 19.461,74€
13.627,88 €12.342,58 € 4.074,86 € 3.690,54 € 8.614,86 € 9.837,60 € 31.657,71 € 28.671,93 €I 9.179,49€ 8.313,73€
. 40.168,90 € 36.380,39 92.571,84 € 83.840,97 € 20.787,14€ 18.826,61
5.396,98 € 4.887,97 € 22.822,15 € 20.669,69 13.105,07€ 11.869,07€1 14.325,00 € 12.973,95 12.483,39 € 11.306,03 €i 429.832,60 € 391.328,40 €I
WSDL fOr XMeld 1.3.3, In 2008 voflnanz/ert durchHH 2.247,20€
Anteil Land 286,19 € 335,46€
111,76€
70,88€
21,19 € 56,49€
164,65€
47,74€
208,91 € 481,46€
108,11 € 28,07€
f18,70€
68,16€
74,50€
64,92€
2.247,20€
*) Die Zahlungsbeträge der Länder fClr das Jahr 2009 berOcksichtigen die Refinanzierung der von Hamburg in 2008 vorfinanzierten Kosten fClr die Integration der WSDL-Dateien zur Fassung OSCI-XMeld 1.3.3. .
Zur Refinanzierung wird der Ptlegekostenanteil Hamburg fOr das Jahr 2009 um den Refinanzierungsbetf1ilg reduziert und werden die Kostenanteile der Länder entsprechend des jeweiligen Refinanzierungsanteils erhöht.
Siehe Bericht zur Verwaltungsvereinbarung, Abschnitt 3.2.
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Kostentragungsplan
Unterzeichnung der Vereinbarung über die Pflege des Standards OSCr .. XMeld in den Jahren 2009 und 2010
Berlin, den
FOr die Bundesrepublik Deutschland
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Für das Land Baden - Württemberg
Das Land Baden - Württemberg vertreten durch den Innenminister
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Für den Freistaat Bayern
Der Freistaat Bayern, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Staatsminister des Inl1em
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Für das Land Berlin
Der Senator für Inneres und Sport Dr. Ehrhart Körting
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Unterzeichnung der Vereinbarung über die Pflege des Standards OSCI-XMe(d in den Jahren 2009 und 2010
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Für das Land Brandenburg
Der Minister des Innern
---
Bremen, den
Für die Freie Hansestadt Bremen
Die Freie Hansestadt Bremen,
vertreten durch den Senator für Inneres und Sport Hamburg, den
Fürdie Freie und Hansestadt Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Inneres Senator Christoph Ahlhaus
---
Wiesbaden, den Für das Land Hessen
Das Land Hessen, vertreten durch den Hessischen Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Hessischen Minister des Innern und für Sport
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Die Freie Hansestadt Bremen,
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Fürdie Freie und Hansestadt Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Inneres Senator Christoph Ahlhaus
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Unterzeichnung der Vereinbarung über die Pflege des Standards OSCI .. XMeld in den Jahren 2009 und 2010.
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Die Freie Hansestadt Bremen,
vertreten durch den Senator für Inneres und Sport
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Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Inneres Senator Christoph Ahlhaus
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Das Land Hessen, vertreten durch den Hessischen Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Hessischen Minister des Innern und für Sport - - - -
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Untgrzeichnung der Vereinbarung über die Pflege des Standards OSCI .. XMe'd inden Jahren 2009 und 2010
Schwerin, den
Für das Land Mecklenburg - Vorpommern
Für den Ministerpräsidenten Der Innenminister
Lorenz Caffier Hannover, den
Für das Land Niedersachsen
Für den Ministe'rpräsidenten
Der Minister für Inneres, Sport und Integration Uwe Schünemann
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Düsseldorf, den
Für das Land Nordrhein - Westfalen
Namens des Ministerpräsidenten Der Innenminister
Dr. Ingo Wolf
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Unterzeichnung der Vereinbarung über die Pflege des Standards OSCI ... XMeld inden Jahren 2009 und 2010
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Unterzeichnung der Vereinbarung über die Pflege des Standards OSCI-XMeld in den Jahren 2009 und 2010
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