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Reviewed by Sarah Mammola. Published on H-Soz-u-Kult (May, 2016)

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Neue Forschungen zum Lehnswesen (3. Freiburg-Tübinger Workshop). Jürgen Dendorfer, Albert- Ludwigs-Universität Freiburg; Steffen Patzold, Universität Tübingen, 19.11.2015–21.11.2015.

Reviewed by Sarah Mammola

Published on H-Soz-u-Kult (May, 2016)

Seitdem auf zwei Tagungen in München und auf der Reichenau 2008 und 2011 die Thesen von Susan Reynolds zum Lehnswesen für das Reich nördlich der Alpen im Hochmittelalter diskutiert wurden Ergebnisse der Tagungen in: Jürgen Den‐

dorfer / Roman Deutinger (Hrsg.), Das Lehnswe‐

sen im Hochmittelalter. Forschungskonstrukte, Quellenbefunde, Deutungsrelevanz, Ostfildern 2010; Karl-Heinz Spieß (Hrsg.), Ausbildung und Verbreitung des Lehnswesens im Reich und in Ita‐

lien im 12. und 13. Jahrhundert, Ostfildern 2013. , hat in der Forschung eine produktive Verunsiche‐

rung um sich gegriffen. Abwägende Zusammen‐

fassungen des derzeitigen Forschungsstands: Stef‐

fen Patzold, Das Lehnswesen, München 2012; Oli‐

ver Auge, Oliver, Art. „Lehnrecht, Lehnswesen“, in: Albrecht Cordes u.a. (Hrsg.), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 1, 19. Liefe‐

rung, 2. völlig überarb. und erweiterte Auflage, Berlin 2014, Sp. 717-736. Nach dem Verlust frag‐

würdiger Sicherheiten versuchen aktuelle For‐

schungen auf den Trümmern des alten rechts- und verfassungsgeschichtlichen Lehrgebäudes vorsichtig neue Überlegungen zu Leiheformen und personalen Bindungen im Früh- und Hoch‐

mittelalter zu entwickeln. Mehrere entstehende Dissertationen und eine Habilitation (Daniel Föl‐

ler) widmen sich einschlägigen Themen. Diese Forschungen werden durch drei DFG-Projekte in Freiburg, München und Tübingen „Die Formie‐

rung des Lehnswesens im 12. und 13. Jahrhun‐

dert? Worte, Konzepte, Phänomene im gelehrten Lehnrecht und in Königs- und Privaturkunden“, Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte I, Histo‐

risches Seminar, Albert-Ludwigs-Universität Frei‐

burg(<http://lehnswesen.uni-freiburg.de>

[14.01.2016]); „Von ritueller Offenheit zur juristi‐

schen Vereindeutigung. Die Beziehung des Papst‐

tums zu Normannen und Staufern in Süditalien (11.-13. Jh.)“, Abteilung für Mittelalterliche Ge‐

schichte, Historisches Seminar, Ludwig-Maximili‐

ans-Universität München; „Prekarie, Leibding, feudum: Vorsorge, Versorgung, und die Dichoto‐

mie der Gesellschaft nördlich der Alpen, 11. bis 14. Jahrhundert“, Seminar für mittelalterliche Ge‐

schichte, Fachbereich Geschichtswissenschaft, Eberhard Karls Universität Tübingen (<http://

www.mittelalter.uni-tuebingen.de/?q=forsch/pro‐

jekte.htm#prekarie> [14.01.2016]). und den Frank‐

furter Exzellenzcluster „Normative Orders. Die Herausbildung normativer Ordnungen“ „EXC 243:

Die Herausbildung normativer Ordnungen, Goe‐

theuniversitäüt Frankfurt am Main (<http://

www.normativeorders.net/de/> [18.01.2016]). un‐

terstützt.

Seit 2013 dienen jährliche Treffen in Freiburg und Tübingen, organisiert von Jürgen Dendorfer und Steffen Patzold, der Koordination der ver‐

schiedenen Projekte und der Diskussion neuer Er‐

gebnisse auf diesem durch einen äußerst fluiden Forschungsstand gekennzeichneten Feld.

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Vom 19. bis 21. November 2015 fand in der Tagungsstätte Waldhof in Freiburg der dritte Workshop statt, dessen Ergebnisse im Folgenden vorgestellt werden. Roman Deutinger (München) moderierte die einleitende Roundtable-Diskussi‐

on. In ihr sollte die bloße Dekonstruktion der bis‐

herigen Begrifflichkeiten („Lehnswesen“, „Vasalli‐

tät“ und „Lehen“) überwunden und aus dem For‐

schungsgang der Projekte heraus versucht wer‐

den, eine konsensfähige Terminologie zu bilden, um so eine gemeinsame Grundlage für die Diskus‐

sion der Projektergebnisse zu schaffen. Erhellend war dabei die konsequente Unterscheidung zwi‐

schen vier Verständnisebenen: wissenschaftlichen Begriffen, zeitgenössischen Konzepten und Rechtsvorstellungen, historischen Phänomenen sowie Quellenbegriffen. Gerade die häufige Gleichsetzung von Quellenbegriffen mit Konzep‐

ten habe die bisherige Diskussion zu Fehlschlüs‐

sen verleitet, die nun zu bewältigen seien. Insbe‐

sondere wurde der Blick auf zwei Untersuchungs‐

felder gerichtet: In den Beiträgen wurden einer‐

seits die dinglichen (zum Beispiel beneficium, feu‐

dum), andererseits die personalen Elemente (zum Beispiel miles, vasallus) des vormaligen „Lehns‐

wesens“ kritisch hinterfragt und in ihren Bedeu‐

tungsebenen ausgelotet.

In seiner entstehenden Dissertation unter‐

sucht DANIEL LUDWIG (Saarbrücken) Tausch und Tauschsysteme im Fränkischen Reich auf Basis der privaturkundlichen Überlieferung Bayerns, Alemanniens und Lotharingiens im 8. und 9. Jahr‐

hundert. Im Mittelpunkt des Vortrages standen die Transaktionsformen Tausch, Leihe, Kauf, Ver‐

kauf und Schenkung. Ludwig beschäftige sich vor allem mit der Verwendung der Quellenbegriffe beneficium und precaria. Dabei kam er zu dem Ergebnis, dass keine durchgängig einheitliche Verwendung der beiden Begriffe im Kontext der frühmittelalterlichen Landleihe zu erkennen sei und dass die entsprechenden urkundlichen Quel‐

len auch im Hinblick auf verschiedene Verfah‐

rensweisen einer jeweils individuellen Betrach‐

tung bedürften.

LEVI ROACH (Exeter), fragte in seinem Beitrag nach einer mutation féodale im salischen Reich.

Als Indikator hierfür zog er die Entwicklung des comitatus heran. Während er in der Karolinger‐

zeit ein vom König verliehenes Amt war, verlor er diesen Charakter in der späten Ottonenzeit, was sich unter anderem in seiner Bezeichnung als be‐

neficium manifestierte. Die salierzeitliche Graf‐

schaft bildete keine Einheit mehr, sondern be‐

stand vielmehr aus einer losen Rechtebündelung, zum Beispiel von Gerichts- und Vogteirechten. Der Wandel der Grafschaft ging dabei mit ihrer Ver‐

erbbarkeit einher. Dies schränkte die Zugriffs‐

möglichkeiten des Königs auf die Grafschaft ein, so dass er zunehmend auf Ministeriale und Bi‐

schöfe zurückgreifen musste. Roach plädierte da‐

für, dass die bisherigen Erklärungsansätze für die Umbrüche des 11. Jahrhunderts nicht ausreich‐

ten, sondern neben den politischen auch soziale und wirtschaftliche Faktoren in die Betrachtung einzubeziehen seien.

MARCO VERONESI (Tübingen) stellte die Dienstlehen in das Zentrum seiner Ausführungen.

Da die ältere Forschung darin eine „minderwerti‐

ge Nachbildung“ „echter“ Lehen sah, formulierte sie das Paradigma vom Streben der Ministerialität nach der vollwertigen Form. In diesem Kontext wurden Dienstlehen aus dem Untersuchungsfeld des Lehnswesens herausgenommen und als eige‐

ner Teil der Ministerialitätsforschung betrachtet.

Veronesi ging von einem lehnsrechtlichen Diskurs vor der Entstehung der Consuetudines feudorum oder des Sachsenspiegels aus, der in Berichten über Ministeriale beziehungsweise Dienstleute fassbar sei. Dies veranschaulichte er an der Chro‐

nik Ortliebs von Zwiefalten, einem Urbar des Klosters St. Maximin in Trier sowie dem Bamber‐

ger Dienstrecht. Zur Versorgung für ihre militäri‐

schen, ökonomischen sowie administrativen Auf‐

gaben hatten die Amtsleute beneficia erhalten.

Diese waren zudem erblich und konnten ihren

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Trägern aufgrund des Konnexes zum Dienst nicht einfach entzogen werden. Die Vielfältigkeit der Gegenleistungen für die Aufgaben der Amtsleute schlug sich in den Quellen überdies in sehr unter‐

schiedlichen Quellenbegriffen und dahinter ste‐

henden historischen Phänomenen nieder.

Sozialen Beziehungen wandte sich UWE GRUPP (Tübingen) zu, indem er das Dienstlehen und die Dienstmannschaft in den Blick nahm. Da‐

bei setzte er sich mit den Forschungsbegriffen kri‐

tisch auseinander und kam ob der Uneinheitlich‐

keit der Befunde zu dem Ergebnis, dass der Be‐

griff Dienstlehen keinen Erkenntnismehrwert bie‐

tet. Er illustrierte dies an drei Hofrechten des 11.

Jahrhunderts sowie an den Chroniken Ortliebs und des Klosters Petershausen. Die Untersuchung der Quellen ergab in Bezug auf das sogenannte Dienstlehen, dass dieses sehr wohl vererbt und ohne zeitliche Begrenzung und nicht zweckge‐

bunden verliehen werden konnte. Weiterhin rela‐

tivierte er das Bild des „klassischen Ministeria‐

len“, wie ihn die ältere Forschung definierte, da dieser nur einen kleinen Teil der Dienstmann‐

schaft ausmache und Quellenbegriffen wie minis‐

terialis, cliens usw. kein klar definierter Rechtsty‐

pus zugrunde läge. Zum Abschluss sprach sich Grupp dafür aus, auf die Verwendung vorgefertig‐

ter Konzepte wie Ministerialität vorerst zu ver‐

zichten und jeweils den Einzelfall zu prüfen.

SEBASTIAN KALLA (Freiburg) verfolgte mit seinem Vortrag das Ziel, die Bedeutung der Minis‐

terialität für die Entwicklung feudo-vasallitischer Bindung zu betonen, sowie die Rolle der Consue‐

tudines feudorum im Reich nördlich der Alpen neu zu akzentuieren. Ausgehend von dem Befund, dass Ministeriale fremder Herren innerhalb eini‐

ger Privaturkunden anderen Gruppen im Gefolge eines Bischofs vorangestellt wurden, fragte er nach deren sozialen Identität. Fündig wurde er im Bamberger (um 1061/62) und dem längeren Köl‐

ner Dienstrecht (um 1165). Beide erlaubten Minis‐

terialen, die innerhalb einer bestimmten Frist kein Lehen von ihrem Bischof erhielten, sich in

den Dienst eines anderen Herrn zu begeben. Kalla schlug vor den Personenkreis der genannten

„fremden“ Ministerialen als diejenigen zu identifi‐

zieren, die die in den Dienstrechten genannte Möglichkeit wahrgenommen hatten und von den Dienstleuten der bischöflichen familia unterschie‐

den wurden. In einem zweiten Teil setze er sich mit der Frage auseinander, ob die Ministerialen nördlich der Alpen als funktionales Äquivalent zu den Vasallen in Italien und Frankreich gesehen werden können. Als Argument führte er die in‐

haltlichen Parallelen der Consuetudiunes feu‐

dorum mit den Dienstrechten an. Der offene Cha‐

rakter der Consuetudiunes feudorum habe ihre Rezeption nördlich der Alpen in Bezug auf die Mi‐

nisterialität ermöglicht.

Der Beitrag von MICHAEL SCHWAB (Mün‐

chen) rückte die personale Bindung zwischen dem Papsttum und den süditalienischen Norman‐

nen in den Vordergrund. Dabei distanzierte er sich von der älteren Forschung, die deren Bezie‐

hung als idealtypisches Lehnsverhältnis bewertet hatte. Er stellte exemplarisch den Eid Robert Guis‐

cards gegenüber Gregor VII. (1080) vor und kon‐

zentrierte sich sodann auf symbolische Handlun‐

gen, v. a. auf das homagium, im Kontext der Ver‐

einbarungen Wilhelms von Apulien mit Calixt II.

(1120), Rogers II. mit Innozenz II. (1139) und Wil‐

helms II. von Sizilien mit Clemens III. (1188). Da‐

von ausgehend versuchte Schwab alternative Deutungen für das Verhältnis von Normannen und Papsttum vorzulegen, wobei er die jeweiligen Ereignisse anhand zeitgenössischer Quellen un‐

tersuchte und in ihrem historischen Kontext ver‐

ortete. Er wies nach, dass die in der Forschungsge‐

schichte lehnsrechtlich interpretierten Eide eher als Treueide und zur Bekräftigung oder Erneue‐

rung einer persönlichen Beziehung dienten. Eine zwangsläufig feudo-vasallitische Deutung der Be‐

griffe, wie etwa homagium als Handgang, erfolgte erst durch die Forschung.

DANIEL FÖLLER (Frankfurt am Main) setzte sich in seinem Vortrag mit dem Platz der Militärs

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in der karolingischen Gesellschaft auseinander.

Der Vortrag erscheint unter dem Titel „Die un‐

sichtbare Seite der karolingischen Welt. Umrisse einer Kriegergesellschaft im 8. und 9. Jahrhun‐

dert“ in: Historische Anthropologie 24,1 (2016). Er zeigte, dass in den Konzepten der politischen Theologie, in der das politische Ganze unter der Chiffre ecclesia entworfen wurde, für die militäri‐

sche Aktivität von Laien jenseits des Königs kein Platz war, was im krassen Gegensatz zur politi‐

schen Realität stand. Freilich ist dieser Teil der po‐

litischen Kultur des 8. und 9. Jahrhunderts im er‐

haltenen Material kaum zu fassen. Anhand der Analyse von Exklusionsmechanismen für laikale Büßer, wie sie in Bußbüchern und Konzilsakten artikuliert wurden, gelang es ihm, die Umrisse ei‐

nes kriegerisch geprägten Habitus herauszuarbei‐

ten, der für die politische Teilhabe offenbar kon‐

stitutiv war. Damit scheint ein politischer Diskurs auf, der jene Aspekte des politischen Denkens und Handelns umfasste, die sich mit den Vorstellun‐

gen der karolingischen ecclesia-Politie nur schwer vereinbaren ließen.

RÜDIGER LORENZ (Freiburg) widmete sich in seinem Beitrag den rechtlichen Konzepten in den Urkunden der Gegenkönige Heinrich Raspe und Wilhelm von Holland aus den Jahren 1247-1252.

Er konnte im Vergleich mit den Königsurkunden seit Lothar III. einen deutlich semantischen Wan‐

del nachvollziehen. So wurde beneficium Mitte des 13. Jahrhunderts weitgehend von feudum ver‐

drängt. In spezifischen syntaktischen Konstruktio‐

nen erschien feudum rechtlich ausdifferenzier und war vor allem in einen erbrechtlichen Kon‐

text eingebunden. Für diese Veränderungen bilde‐

ten insbesondere die Consuetudines feudorum eine begriffsbildende Folie.

Im Mittelpunkt des Vortrags von ALBERTO SPATARO (Mailand) stand die Handschrift Lat. Fol.

462 der Staatsbibliothek zu Berlin. Der Codex ent‐

stand im Umfeld des Klosters St. Ambrogio in Mai‐

land und wurde im letzten Viertel des 12. Jahr‐

hunderts von drei verschiedenen Händen erstellt.

Er beinhaltet Rechtstexte unterschiedlicher Gat‐

tungen, darunter eine frühe Handschrift der Con‐

suetudines feudorum, wobei Spataro die Kombi‐

nation von Gewohnheitsrecht und kanonischem Recht besonders hervorhob. Der Zusammenstel‐

lung dieses praxisbezogenen Handbuchs lagen konkrete Streitfälle der Klostergemeinschaft zu‐

grunde, aber auch ein frühes Interesse für lehns‐

rechtliche Angelegenheiten. Da ihr Besitzer Passa‐

guerra Hofrichter unter den Kaisern Heinrich VI.

und Otto IV. sowie Prokurator unter Papst Inno‐

zenz III. war, spiegelt die Sammlung eine Mo‐

mentaufnahme des zeitgenössischen gelehrtrecht‐

lichen Diskurses in der Lombardei wider.

Wie sich bereits in der Roundtable-Diskussion andeutete, zeigte sich in den Vorträgen, dass sich soziale Beziehungen der an einer Leihe Beteilig‐

ten deutlich schwerer fassen ließen als der Gegen‐

stand der Leihe selbst. Die Heterogenität der Quel‐

len, aber auch zeitliche und räumliche Unter‐

schiede, machte die Prüfung des Einzelfalls not‐

wendig. Und es wurde deutlich, dass es nun ne‐

ben einer Dekonstruktion des „Lehnswesens“ ei‐

ner verstärkten Entwicklung neuer Interpretati‐

onsansätze bedarf, wie es sich in den Vorträgen von Grupp, Kalla und Veronesi am Beispiel der Ministerialität andeutete. Insbesondere die Dis‐

kussion dieses Aspekts unterstrich, dass eine Viel‐

zahl von Deutungen, die letztendlich auf dem Lehnswesen basieren und zu den Grundlagen ganzer verfassungsgeschichtlicher Modelle gehö‐

ren, nach neuen Erklärungen verlangen. Diesen Fragen wird die Gruppe um Dendorfer und Pat‐

zold in weiteren Treffen und einem 2016 zu erar‐

beitenden Sammelband nachgehen.

Konferenzübersicht:

Jürgen Dendorfer (Freiburg), Steffen Patzold (Tübingen), Begrüßung

Roundtable-Diskussion Quellensprache – Be‐

griffe – Konzepte. Moderation: Roman Deutinger (München)

Daniel Ludwig (Saarbrücken), Tausch und tauschähnliche Verfahrensweisen im Kontext

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frühmittelalterlicher Grundbesitztransaktionen vor dem Hintergrund der anhaltenden For‐

schungsdebatte zum Lehnswesen

Levi Roach (Exeter), Eine mutation féodale im salischen Reich? Überlegungen zu politisch-gesell‐

schaftlichem Wandel und historiographischer Mo‐

dellbildung zwischen Früh- und Hochmittelalter Michael Schwab (München), Unter dem Ein‐

fluss fortschreitender Verrechtlichung? Die perso‐

nale Bindung der süditalienischen Normannen zum Papsttum im 12. Jahrhundert

Daniel Föller (Frankfurt), Verteidiger der Christenheit. Die Rolle militärischer Gewalt im ka‐

rolingischen ecclesia-Diskurs

Sebastian Kalla (Freiburg), Der Ministeriale als Alternative zum Vasallen? Die Bamberger Mi‐

nisterialität im Spiegel der Bischofsurkunden und Dienstrechte des hohen Mittelalters

Uwe Grupp (Tübingen), Dienstmannen und Dienstlehen. Formen personaler Bindungen im 11. und 12. Jahrhundert

Alberto Spataro (Mailand), Der Kodex Passa‐

guerras von Mailand (SBB, Ms. Lat. Fol. 462) und die Verbreitung des Lehnrechts in der Lombardei der Kommunen

Marco Veronesi (Tübingen), ... habent cotti‐

dianum feudum. Überlegungen zur Frage der Ent‐

stehung der Dienstlehen

Rüdiger Lorenz (Freiburg), ... concesserimus in feudum omnia allodia et feuda et dominia. Be‐

obachtungen zur Sprache der Urkunden Heinrich Raspes und der frühen Urkunden Wilhelms von Holland (1247-1252)

If there is additional discussion of this review, you may access it through the network, at http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/

Citation: Sarah Mammola. Review of Neue Forschungen zum Lehnswesen (3. Freiburg-Tübinger Workshop). H-Soz-u-Kult, H-Net Reviews. May, 2016.

URL: https://www.h-net.org/reviews/showrev.php?id=47010

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This work is licensed under a Creative Commons Attribution-Noncommercial-No Derivative Works 3.0 United States License.

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