Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXIX, Nummer 270, am 27.06.2003, im Studienjahr 2002/03.
270. Änderung des Studienplanes für die Studienrichtung Musikwissenschaft an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ. 52.350/59- VII/6/2003 vom 24. Juni 2003 die Änderung des Studienplanes für die Studienrichtung Musikwissenschaft an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät in nachstehender Fassung nicht untersagt:
Der Studienplan für die Studienrichtung Musikwissenschaft, verlautbart am 14. Juni 2002 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, wird gemäß einstimmigem Beschluss der Studienkommission in ihrer Sitzung vom 6. Mai 2003 in folgender Weise geändert:
An den letzten Absatz von § 17 wird folgender Satz angefügt:
Studierende, die ihr Studium vor dem Inkrafttreten des neuen Studienplans begonnen haben, können ihr Studium gemäß UniStG § 80 (2) nach den alten Studienvorschriften abschließen, wobei der Übergangszeitraum für den zweiten Studienabschnitt die gesetzliche Studiendauer des zweiten Studienabschnitts zuzüglich dreier Semester, insgesamt somit sieben Semester, umfasst.
Der Vorsitzende der Studienkommission:
S e i f e r t