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Stellungnahme des Flüchtlingsrats Niedersachsen gegenüber der Niedersächsischen Landesregierung zum Sozialschutz-Paket, 24. März 2020

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Flüchtlingsrat Nds. e.V. • Röpkestr. 12 • 30173 Hannover

An die

Niedersächsische Staatskanzlei Staatssekretär

Dr. Jörg Mielke

An das Ministerium für Inneres und Sport Abteilungsleiter Abteilung 6

Ingo Marek

Referatsleiter Referat 63 Volker Brengelmann

An das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Staatssekretär Heiger Scholz

Abteilungsleiter Abteilung 1 Dr. Hans-Joachim Heuer - nur per E-Mail -

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

Röpkestr.12 30173 Hannover Geschäftsführung Kai Weber Tel.: 0511 / 84 87 99 72 Fax: 0511 / 98 24 60 31 kw@nds-fluerat.org www.nds-fluerat.org

Hannover, 24. März 2020

Stellungnahme zur Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes

für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus

SARS-CoV-2 vom 23. März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundeskabinett hat am 23. März 2020 eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes

für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Ihnen dazu unsere Stellungnahme mit unseren ergänzenden Forderungen vorzutragen.

Es bedarf aus unserer Sicht ergänzend folgender Maßgaben, um der aktuellen Corona-Pandemie zu begegnen. Schutzsuchende Menschen sind angesichts der weitgehenden Maßnahmen der Behörden zwecks Infektionsprävention bundesweit besonders betroffen, ähnliche wie andere benachteiligte Gruppen wie Wohnungslose.

Mitglied der

Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL

GLS Gemeinschaftsbank eG IBAN: DE28 4306 0967 4030 4607 00 BIC: GENODEM1GLS Steuer-Nr.: 25/206/30501

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Allerdings enthält das o.g. Paket zwar Regelungen für die Bereiche des SGB II, des SGB XII, aber nicht für das Asylbewerberleistungsgesetz, das für schutzsuchende sowie geduldete Menschen vielfach den Sozialleistungszugang regelt.

Daher fordern wir in Ergänzung zu dem Gesetzesvorhaben:

→ eine Übertragung der für das SGB II und SGB XII vorgesehenen Vereinfachungen im

Verwaltungsverfahren auch auf das AsylbLG. Auch die Leistungen des AsylbLG müssen schnell und unbürokratisch zugänglich gemacht werden. Es darf kein Flickenteppich entstehen durch die Vielzahl der kommunal zuständigen Träger. Niemand darf in existenzielle Not geraten.

→ einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Zugang zu Gesundheit, Obdach, Existenzminimum für ALLE aktuell hier aufhältigen Menschen, unabhängig von Aufenhaltsstatus und formalem

Krankenversicherungschutz. Für alle Personen, die Leistungen nach AsylbLG erhalten, muss der Ärzt_innenzugang angesichts der Pandemie so unbürokratisch wie möglich ermöglicht werden. Dies kann vorläufig etwa durch sofortige unbürokratische Zusendung von Krankenscheinen an alle Leistungsbereichtigten nach AsylbLG erfolgen, die noch über keine GKV-Karte verfügen.

→ Niemand darf durch Leistungskürzung oder -verweigerung in der aktuellen Situation faktisch darauf verwiesen werden, obdachlos auf der Straße zu leben, gegen seinen Willen auszureisen, oder

notwendige Ärzt_innenbesuche und medizinisch notwendige Maßnahmen zu unterlassen.

→ Aufhebung aller Sanktionen und Leistungskürzungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG, da die geforderten Mitwirkungshandlungen zurzeit praktisch unmöglich geworden sind, da viele Behörden ihre öffentlichen Sprechstunden vorläufig beendet haben.

→ Die Antragstellung von Leistungen nach SGB II, SGB XII und AsylbLG bei den Behörden muss unbürokratisch auch per Fax, E-Mail und Messenger-Diensten ermöglicht werden.

→ Illegalisierten (Menschen ohne Papiere) ist der Zugang zum regulären Gesundheitssystem und zu Corona-Tests ebenfalls uneingeschränkt zu ermöglichen. Modelle eines anonymen Krankenscheins, wie sie in verschiedenen Bundesländern Praxis sind oder waren, sind wieder einzuführen. Es ist sicherzustellen, dass die Gesundheitsämter keine Informationen an Ausländerbehörden und Polizei weitergeben dürfen.

→ Aufhebung Leistungsausschluss und -Kürzungen für Unionsbürger_innen beim Zugang zum SGB II und SGB XII

Freundliche Grüße

Kai Weber Geschäftsführer

Mitglied der

Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL

GLS Gemeinschaftsbank eG IBAN: DE28 4306 0967 4030 4607 00 BIC: GENODEM1GLS Steuer-Nr.: 25/206/30501

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