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Thorsten Schulten

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W SI

SGB/USS, Denknetz, UNIA

Fachtagung „Gute Arbeit zu fairen Löhnen“

Zürich, 17. April 2008

Die Entwicklung in Europa – Geht der Trend in Richtung gesetzliche Mindestlöhne ? gesetzliche Mindestlöhne ?

Thorsten Schulten

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI)

(2)

W SI

Inhalt

1.

Mindestlöhne in Europa – ein Überblick

Gesetzliche Mindestlöhne

Tarifvertragliche Mindestlohnsysteme

2. Perspektiven einer europäischen

Mindestlohnpolitik

(3)

Gesetzliche Mindestlöhne pro Stunde in Euro

9,08 8,65 8,44 8,19 8,15 7,39

3,80 3,59 3,55 3,12 Luxemburg

Irland Frankreich Niederlande Belgien Grossbritannien Griechenland Spanien Malta

Slowenien 3,12

2,55 1,87

1,81 1,61 1,57 1,46 1,34 1,34 0,80 0,65

0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 9,00 10,00

Slowenien Portugal Tschechien Polen Estland Ungarn Slowakei Litauen Lettland Rumänien Bulgarien

Quelle: WSI Mindestlohndatenbank Stand: Januar 2008

(4)

W SI Festlegung und Anpassung des

gesetzlichen Mindestlohns

Konsultationsmodell:

Institutionalisierten Konsultationen von Arbeitgebern und Gewerkschaften

(UK, FR, ES, PT u.v.a.) Verhandlungsmodell:

Verhandlungsmodell:

Nationale Verhandlungen zwischen

Arbeitgebern und Gewerkschaften (IR, BE, GR, mehrere MOE-Länder)

Indexierungsmodell:

„Automatische“ Anpassung an die Preis- oder Lohnentwicklung (FR, BeNeLux, PL)

(5)

W SI EU-Staaten mit ausschließlich

tarifvertraglichen Mindestlöhnen

Länder Funktionales Äquivalent Tarif-

bindung Dänemark,

Finnland, Schweden

Gent-System, Hoher

gewerkschaftlicher Organisationsgrad

82%-92%

Italien Verfassung (Art. 36) „ Recht auf eine angemessene Entlohnung“, die von

~ 70%

Dr. Thorsten Schulten

angemessene Entlohnung“, die von den Arbeitsgerichten in der Regel als der gültige Tariflohn interpretiert wird.

Österreich Pflichtmitgliedschaft der Arbeitgeber in der Wirtschaftskammer (WKÖ)

Nationale Übereinkunft zwischen ÖGB und WKÖ über einen Mindestlohn von 1000 Euro pro Mona

> 95%

Zypern Gesetzliche Mindestlöhne für bestimmte Berufsgruppen

68%

Deutschland Kein funktionales Äquivalent 65%

(6)

W SI Das österreichische

Mindestlohnmodell

Grundsatzvereinbarung der Dachverbände ÖGB und Wirtschaftskammer (Juni 2007):

Kein gesetzlicher Mindestlohn!

In allen Branchenkollektiven soll bist

In allen Branchenkollektiven soll bist

spätestens 1.1.2009 ein Mindestlohn von 1.000 Euro pro Monat eingeführt werden

Tarifbindung von mehr als 95%

gestützt durch die Pflichtmitgliedschaft der Unternehmen in der

Wirtschaftskammer

(7)

W SI Perspektiven einer

Europäischen Mindestlohnpolitik

Denknetz, WSI und IRES (2005):

„Thesen für eine

Europäische Mindestlohnpolitik“

Dr. Thorsten Schulten

Mindestlohnpolitik im europäischen Diskurs:

Almunia, Juncker, Delors u.a.

Europäische Parteien (Sozialisten, Linke),

Europäischer Rat, Europäisches Parlament

Kontroverse Debatte im EGB

(8)

W SI

„Das Europäische Parlament …

ist davon überzeugt, dass auf einzelstaatlicher

Ebene, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, ein angemessener existenzsichernder Mindestlohn eingeführt werden sollte (…);

räumt jedoch ein, dass der Mindestlohn in vielen Mitgliedstaaten sehr niedrig angesetzt ist oder unter Mitgliedstaaten sehr niedrig angesetzt ist oder unter dem Existenzminimum liegt;

weist im Übrigen das Argument zurück, wonach die Einführung eines Mindestlohns die Arbeitgeber

davon abhält, Stellen zu schaffen;

hält es für wesentlich, dass Arbeitnehmer einen Existenz sichernden Lohn erhalten.“

Entschließung vom 15 .11.2007 zu einer Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit

(9)

W SI Perspektiven einer

Europäischen Mindestlohnpolitik

Hintergrund der Debatte:

Allgemeine Legitimationskrise der europäischen Integration (insbesondere bei abhängig

Beschäftigten)

Dr. Thorsten Schulten

Prekarisierung von Beschäftigungsverhältnissen, Zunahme von Niedriglöhnen und Working Poor

EU-Erweiterung und zunehmende Arbeitsmigration

Bestehende Mindestlohnsysteme reichen vielfach nicht aus, um existenzsichernde

Löhne zu garantieren

(10)

Gesetzliche Mindestlöhne in % des…

Median Durchschnitt Durchschnitt (Industrie und Dienstleistungen)

FR 62% 50%

BE 52% 40% 46%

HU 49% 36% 40%

IR 48% 39% 51%

SK 45% 34% 35%

UK 45% 37% 37%

NL 44% 39% 46%*

NL 44% 39% 46%*

PT 44% 34% 41%

LU 43% 43% 50%

PL 42% 35% 36%

CZ 40% 34% 40%

ES 37% 34% 41%

BG, MT, SI 50%-47%

LT, LV, EE, RO

36%-33%

Quelle: OECD OECD EUROSTAT

(11)

W SI Perspektiven einer

Europäischen Mindestlohnpolitik

Aktuelle Urteile des EuGH:

Viking, Laval und Rüffert

Priorität der Europäische Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit vor Arbeitnehmerschutz Beschneidung des Streikrechts, Verhinderung

Dr. Thorsten Schulten

Beschneidung des Streikrechts, Verhinderung sozialer Auflagen wie z.B. Tariftreueregelungen

Nach restriktiver Auslegung der EU- Entsenderichtlinie sind erlaubt:

Gesetzliche Mindestlöhne

Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge

(12)

W SI Das Recht auf eine „faire“ oder

„angemessene“ Entlohnung

UNO Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948)

IAO Übereinkommen zu Mindestlöhnen Nr. 26 und 131 (1928/1970)

Europäische Sozialcharta des Europarates (1961)

EU-Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer (1989)

Nationale Verfassungen

(z.B. Belgien, Italien, Spanien usw.)

(13)

W SI Normative Grundlagen für die

Festlegung von Mindestlöhnen

EU-Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer (1989)

„Für jede Beschäftigung ist ein gerechtes Entgelt

Dr. Thorsten Schulten

„Für jede Beschäftigung ist ein gerechtes Entgelt zu zahlen. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich,

dass entsprechend den Gegebenheiten eines jeden Landes den Arbeitnehmern ein gerechtes Arbeitsentgelt garantiert wird, das heißt ein Arbeitsentgelt, das ausreicht, um ihnen eine angemessenen Lebensstandard zu erlauben“

(Titel 5, Abs. 1)

(14)

W SI Drei Ansätze für eine

Europäische Mindestlohnpolitik

1. Ein einziger einheitlicher europäischer Mindestlohn für alle EU-Staaten

2. Gemeinsame Mindestlöhne für bestimmte Ländergruppen mit vergleichbarem

ökonomischen Entwicklungstand

3. Eine europäische Norm für relative Mindestlöhne in Bezug auf das jeweils nationale Lohngefüge, z.B. in Hinblick auf

Kaufkraftstandards

BIP pro Erwerbstätigen

Durchschnitts- oder Medianlöhne (z.B. 50%)

(15)

W SI Umsetzung einer

Europäischen Mindestlohnpolitik

Politik:

Einigung auf eine bestimmte europäische Mindestlohnorm

Umsetzung im Rahmen der

Offenen Methode der Koordinierung

Dr. Thorsten Schulten

Offenen Methode der Koordinierung

Gewerkschaften:

Einigung auf tarifvertragliche Mindestlohnnormen

Europäische Koordinierung der Tarifpolitik Autonomie der nationalen

Mindestlohnsysteme bleibt gewährt !!!

Referenzen

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