• Keine Ergebnisse gefunden

10. Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses 16.12.2021 TOP 6 Sachstand der Umsetzung der SGB VIII-Reform

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "10. Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses 16.12.2021 TOP 6 Sachstand der Umsetzung der SGB VIII-Reform"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen, 03.12.2021

Bearbeitet von: Herrn Diener Tel.: 361 – 7744

Lfd. Nr.: 27/21 LJHA

Vorlage für die Sitzung

des Landesjugendhilfeausschusses am 16.12.2021

TOP 6

Sachstand Umsetzung SGB VIII-Reform hier: Bericht über aktuellen Sachstand

A. Problem

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist am 10.06.2021 nach einem umfangreichen bundesweiten Beteiligungs- und Dialogprozess in Kraft getreten. In den Prozess konnte Bremen auch die eigenen fachlichen Entwicklungen beispielsweise in den Bereichen Inklusion, Kinder- schutz und sozialräumliche Prävention erfolgreich einbringen.

Das neue Gesetz stellt die umfangreichste Reform des SGB VIII seit 1991 in Richtung einer in- klusiven, beteiligungsorientierten, präventiven und sozialräumlich organisierten Kinder- und Ju- gendhilfe dar. Die Reform greift die wichtigsten fachlichen Entwicklungen insbesondere in den Bereichen Inklusion, Kinderschutz, Heimaufsicht, Beteiligung und Partizipation sowie präventive Arbeit im Sozialraum auf. Sie führt außerdem die Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen und der Kinder- und Jugendhilfe bis 2028 unter dem Dach des SGB VIII zusammen.

Der Entwurf wird auch für die Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen und in den Kommunen Bremen und Bremerhaven den Rahmen für die Entwicklungen der nächsten Jahre bilden.

B. Lösung

Im Folgenden wird über den Sachstand des Umsetzungsprozesses sowie über erste fachliche Prioritätensetzungen im Land Bremen berichtet.

I. Sachstand des Prozesses

Die grundlegenden Veränderungen der SGB VIII-Reform sind in den unterschiedlichen Gremien (JHA Bremen am 13.01.2021, AGs nach § 78 SGB VIII, Ausschuss für Jugend, Familie und Frauen BHV am 01.07.2021) vorgestellt und erste Beratungsprozesse eingeleitet worden. Am 16.07.2021 ist ein großer landesweiter Fachtag mit mehr als 100 TN aus Verwaltung, Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe sowie Fachpolitik durchgeführt worden. Das DIJuF (Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) hat einen vertieften Überblick über Schwerpunkte des Reformvorhabens gegeben:

• Besserer Kinder- und Jugendschutz

• Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien und Einrichtungen auf- wachsen

(2)

2

• Inklusive Lösung (Hilfen aus einer Hand)

• Mehr Prävention vor Ort

• Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

In thematischen Arbeitsgruppen wurden erste Ideen und Anregungen zur Umsetzung der Reform in Bremen entwickelt.

Innerhalb der Verwaltung sind sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene erste Schwer- punktsetzungen vorgenommen worden. Auf kommunaler Ebene finden differenzierte Prozesse statt, die in den jeweiligen kommunalen JHAs berichtet werden.

Parallel haben sich die freien Träger unter dem Dach der LAG mit Schwerpunktsetzungen be- fasst.

In der Kommune Bremen werden die Schwerpunktsetzungen in der AG 78 Jugendhilfeplanung zusammengeführt. Dort wird auch ein Vorschlag entwickelt, welche Schwerpunkte in der hand- lungsfeldübergreifenden AG 78 Jugendhilfeplanung und welche in den handlungsfeldspezifi- schen AGs bearbeitet werden.

Auf Verwaltungsseite ist zwischen dem Land und den beiden Kommunen ein regelmäßiges Austauschformat auf Leitungsebene vereinbart worden, um die unterschiedlichen Prozesse zu synchronisieren und im Bedarfsfall aufeinander abzustimmen.

II. Erste Priorisierungen

Aus Sicht der Verwaltung sollten folgende Schwerpunkte im weiteren Umsetzungsprozess priori- tär verfolgt werden. Die Schwerpunktsetzung wird sowohl im Land als auch in den beiden Kom- munen verfolgt:

• Klärung von Aufgabenumfang und –tiefe der Ombudsstelle nach (neu) § 9a SGB VIII so- wie der Organisations- und Finanzierungsform. Geklärt werden muss beispielsweise, ob die Ombudsstelle auch den Ort für die externe Beschwerdemöglichkeit junge Menschen in Einrichtungen nach § 45 (2) und Pflegekinder darstellt. Von Land und den beiden Kom- munen wird momentan eine gemeinsame Ombudsstelle mit Standorten in beiden Kom- munen favorisiert. Für das Frühjahr 2022 ist ein Fachtag geplant, um die inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung der Ombudsstelle zu präzisieren.

• Die Weiterentwicklung des Hilfeplanverfahrens mit der besonderen Herausforderung ei- ner umfassenden Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien in einer verständ- lichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form sowie den Aspekten der Beteiligung auch nichtsorgeberechtigter Eltern, der Berücksichtigung von Geschwisterbeziehungen, der Perspektivplanung und –klärung, der Koordination und Einbeziehung anderer Leis- tungssysteme, der Vorlage des Hilfeplans in familiengerichtlichen Verfahren.

• Der Bereich Care Leaver mit den unterschiedlichen Unteraspekten: u.a. frühzeitige Ver- selbständigungsplanung inklusive Übergangsmanagement zu anderen Sozialleistungs- trägern, die höhere Verbindlichkeit der Hilfen für junge Volljährige, die sogenannte Co- ming-Back-Option, die verbindlichere Nachbetreuung mit Festlegung im Hilfeplan und re- gelmäßiger Kontaktaufnahme auch nach Beendigung der Hilfe, die Entwicklung flexiblerer Übergänge unter Nutzung eines Gutscheinmodells. Die im Gesetz vorgesehene Reduzie- rung der Kostenbeteiligung junger Menschen auf höchstens 25% des aktuellen Einkom- mens wird in beiden Kommunen bereits umgesetzt.

• Die Umsetzung der Inklusion in den drei unterschiedlichen Phasen sowie über alle Berei- che und Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe hinweg mit den Fragestellungen der Entwicklung einer entsprechenden Grundhaltung bei allen Beteiligten und mit der Klärung von Prozessabläufen und Organisationsformen. Auch hier gibt es die besondere Heraus- forderung der umfangreichen Beteiligung der Kinder-, Jugendlichen und Familien an den Verfahren. Das Thema Inklusion hat eine sehr hohe Priorität, für den Umsetzungsprozess ist allerdings (anders als für die anderen Schwerpunkte der Reform) ein Zeitrahmen bis

(3)

3

zum 01.01.2028 vorgesehen. Hier finden in den beiden Kommunen unterschiedliche Pro- zesse statt, da die Ausgangsstrukturen auch sehr unterschiedlich sind.

• Weiterentwicklung der Verfahren im Kinderschutz auf der Basis der in Bremen schon vor- handenen hohen Standards unter enger Einbeziehung anderer relevanter Systeme (Ge- sundheit, Bildung, Justiz etc.).

Ein wesentliches Entscheidungskriterium für die Schwerpunktsetzung ist der eingeschätzte Handlungsbedarf im Land Bremen. In anderen ebenso wichtigen Handlungsfeldern (z.B. sozial- räumliche Prävention, Auslandsmaßnahmen, Pflegekinder) hat Bremen wesentliche Eckpunkte schon umgesetzt. Hier müssen allerdings ebenfalls noch Anpassungen erfolgen.

Diese Priorisierungen bilden einen ersten Rahmen. Sie decken sich im Wesentlichen mit den bisher von Seiten der freien Träger benannten Schwerpunkten und werden in den benannten Gremien weiter präzisiert und vertieft.

C. Alternativen

Alternativen werden nicht empfohlen.

D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender Prüfung

Der Umfang der finanziellen Auswirkungen der Reform kann noch nicht abgeschätzt werden.

Von der Reform sind alle Geschlechter in gleichem Maß betroffen.

E. Beteiligung / Abstimmung

Im Rahmen der benannten Gremien erfolgt

F. Beschlussvorschlag

1. Der Landesjugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

2. Der Landesjugendhilfeausschuss bittet um regelmäßige Berichterstattung zum weiteren Umsetzungsprozess.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Eine Freiwillige arbeitete bei Theaterll (Integration durch Kunst e.V.), um die Aktivitäten und Workshops der Organisation zu unterstützen und Fotos und Videos für die

Diese Ergänzungsvereinbarung regelt die Leistungserbringung und Finanzie- rung der Rückführung von Kindern und Jugendlichen aus Inobhutnahmen in die Herkunftsfamilie im Rahmen

Mit Senatsbeschluss vom 25.08.2020 „Fördermöglichkeiten für zusätzliche Ausbildungsplätze aus dem Bremen-Fonds sowie aus Mitteln der Ausbildungsgarantie –

Kinder, Jugendliche und ihre Familien blicken auf eine lange Zeit mit teils harten Einschrän- kungen während der Pandemie zurück. Pandemiebedingte Schulschließungen haben bei bis

Für die Betreuung der Tiere sind zusätzlich 0,26 Stellen für einen landwirtschaftlichen Gehilfen im Entgelt enthalten. Dazu kommen 0,2 Sfel-

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen, die der Einrichtungsträger für Jugendlich ab 15 Jahren in der Wohngruppe 7 Wochentage Use Akschen, Use Akschen 81, 28237 Bremen erbringt

l .1 Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen, welche die Diakonische Jugendhilfe Bre- men gGmbH, Schiffbauerweg 2,28237 Bremea - im folgeadea Emrichtungsträger genannt - für

Es wird vorgeschlagen, den „Verein für Innere Mission in Bremen“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII in der Stadtgemeinde Bremen anzuerkennen. E