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61. Verordnung über die Verlängerung der Frist für das Auslaufen der Bakkalaureatsstudienpläne der Informatik (Kennzahlen 033 53x, Mitteilungsblatt UOG93, 2002/2003, Stück XXX vom 30.06.2003, Nr. 282) und Wirtschaftsinformatik (Kennzahl 033 526, Mitteilu

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2009/2010 – Ausgegeben am 23.03.2010 – 13. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

61. Verordnung über die Verlängerung der Frist für das Auslaufen der Bakkalaureatsstudienpläne der Informatik (Kennzahlen 033 53x, Mitteilungsblatt UOG93, 2002/2003, Stück XXX vom 30.06.2003, Nr. 282) und Wirtschaftsinformatik (Kennzahl 033 526, Mitteilungsblatt UOG93, 2000/2001, Stück XXXIV vom 28.09.2001, Nr. 455)

Die im § 11 Abs 3 des Bachelorcurriculums Informatik (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Universität Wien am 02.06.2006, 32. Stück, Nr. 193; 1. (geringfügige) Änderung veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Universität Wien am 27.06.2007, 33. Stück, Nr. 191) bestimmte Frist von 30.04.2010 wird nunmehr auf 30.11.2010 verlängert.

Diese Verordnung tritt mit 1. April 2010 in Kraft.

Der Studienprogrammleiter:

P o l a s c h e k

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

H r a c h o v e c

Referenzen

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