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Mitteilungsblatt Studienjahr 2002/2003 - 34. Stück

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2002/2003 – Ausgegeben am 05.09.2003 – XXXIV. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

T E R M I N E

320. Termine des Senates im Wintersemester für das Studienjahr 2003/2004

W A H L A U S S C H R E I B U N G E N

321. Wahl des Institutsvorstandes und seines Stellvertreters der Interdisziplinären Forschungsinstitutes für Archäologie (VIAS)

E R T E I L U N G D E R L E H R B E F U G N I S A L S U N I V E R S I T Ä T S D O Z E N T

322. Verleihung einer Lehrbefugnis als Universitätsdozent an der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik

S T I P E N D I E N U N D F Ö R D E R U N G E N

323. Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien gemäß § 59 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305/1992 in der Fassung des BGBl. I 142/2000

A L L G E M E I N E I N F O R M A T I O N E N 324. Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt

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XXXIV. Stück – Ausgegeben am 05.09.2003 – Nr. 320-322 TERMINE

320. Termine des Senates im Wintersemester für das Studienjahr 2003/2004

Die Sitzungen des Senates für das Wintersemester im Studienjahr 2003/2004 finden am

Donnerstag, den 06. November 2003, Donnerstag, den 18. Dezember 2003 jeweils um 14.30 Uhr im Senatssaal der Universität Wien statt.

Der Vorsitzende des Senates:

H o y e r

WAHLAUSSCHREIBUNGEN

321. Wahl des Institutsvorstandes und seines Stellvertreters der Interdisziplinären Forschungsinstitutes für Archäologie (VIAS)

Die Wahl des Institutsvorstandes und seines Stellvertreters der Interdisziplinären Forschungsinstitutes für Archäologie (VIAS) für die Funktionsperiode ab 01. November 2003 findet am Dienstag, den 07. Oktober um 10.00 Uhr ptkl. im Rahmen der Institutskonferenz der VIAS im Arbeitsraum von Prof. Friesinger statt.

Der Institutsvorstand:

D a i m

ERTEILUNG DER LEHRBEFUGNIS ALS UNIVERSITÄTSDOZENT

322. Verleihung einer Lehrbefugnis als Universitätsdozent an der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik

Die vom Fakultätskollegium der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik der Universität Wien eingesetzte Habilitationskommission hat in der Sitzung am 28. Juli 2003 die Erteilung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent für „Immunbiologie“ an Herrn Dr. Pawel KOVARIK aufgrund des § 28 Abs. 7 des Universitätsorganisationsgesetzes 93, BGBl. Nr.

805 vom 26. November 1993, i. d. g. F., genehmigt.

Gleichzeitig wird die Zugehörigkeit an das Institut für Mikrobiologie und Genetik festgelegt.

Der Dekan:

N o e

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XXXIV. Stück – Ausgegeben am 05.09.2003 – Nr. 323 STIPENDIEN UND FÖRDERUNGEN

323. Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien gemäß § 59 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305/1992 in der Fassung des BGBl. I 142/2000

Leistungsstipendien dienen gemäß § 57 StudFG zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen.

Voraussetzungen für die Zuerkennung sind:

1. Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 1 Abs. 2 i. v.

m. § 2 StudFG);

2. die Absolvierung der Studienleistungen innerhalb des Studienjahres 2002/2003 (1.10.2002 bis 30.9.2003);

3. die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) des jeweiligen Studienabschnittes unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG);

4. ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen, studienplanrelevanten Prüfungen, Pflichtlehrveranstaltungen (AHStG-Studienpläne: Vorprüfungen, Teilprüfungen, Rigorosen, Proseminare, Seminare, Privatissima; UniStG-Studienpläne: Fachprüfungen und Lehrveranstaltungsprüfungen) und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 2,0;

falls die Anzahl der Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, größer ist als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, erfolgt eine Reihung nach dem Notendurchschnitt und der Anzahl der absolvierten Semesterstunden;

5. für Doktoratsstudien ist folgende Ausschreibungsbedingung zu erfüllen:

Beurteilung der Dissertation mit Bestnote.

Die Zuerkennung der Leistungsstipendien erfolgt durch den Vize-Studiendekan. Auf Zuerkennung eines Leistungsstipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Ein Leistungsstipendium darf die Höhe des allgemeinen Studienbeitrages nach dem Hochschul- Taxengesetz 1972 für zwei Semester (€ 726,72) nicht unterschreiten und € 1.500,- nicht überschreiten.

Bewerbungsfrist:

Bewerbungen sind unter Verwendung der im Dekanat der Kath.-Theol. Fakultät der Universität Wien aufliegenden Formulare vom 1. bis 17. Oktober 2003 einzureichen und haben insbesondere die Leistungsnachweise, das aktuelle Studienblatt, Staatsbürgerschaftsnachweis oder Nachweise über die Gleichstellung gem. § 4 Abs. 1-3 StudFG sowie Nachweise über allfällige Studienzeitverzögerungen gemäß § 19 StudFG zu enthalten.

Der Vize-Studiendekan:

L a n g t h a l e r

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XXXIV. Stück – Ausgegeben am 05.09.2003 – Nr. 324 ALLGEMEINE INFORMATIONEN

324. Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt:

Teil I:

Nr. 81/2003: Bundesgesetz: Musterschutzgesetz-Novelle 2003 (NR: GP XXII RV 65 AB 169 S. 27.BR: AB 6839 S.700) (CELEX-Nr.: 31998L0071) Gleichzeitiges In-Kraft-Treten des Art. 23f Abs. 1 bis 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes mit dem Vertrag von Nizza

Teil II:

Nr. 388/2003: Verordnung: Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters"

an den Lehrgang "Akademisches Verwaltungsmanagement" des Hans Sachs-Institutes Wels, sowie Schaffung der Bezeichnungen "Akademische Verwaltungsmanagerin" und

"Akademischer Verwaltungsmanager"

Nr. 396/2003: Verordnung: Statistiken betreffend Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E-Statistik-Verordnung)

Die Universitätsdirektorin:

T r ö s t l

--- Redaktion: Dr. Nicola Roehlich.

Druck und Herausgabe: Universität Wien.

Erscheinung: nach Bedarf; termingebundene Einschaltungen sind mindestens 3 Arbeitstage vor dem gewünschten Erscheinungsdatum in der Redaktion einzubringen.

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