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Mitteilungsblatt Studienjahr 2002/2003 - 3. Stück

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Studienjahr 2002/2003 – Ausgegeben am 15.10.2002 – III. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

V E R O R D N U N G E N

12. Verordnung der Studienkommission für die Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik betr. Anerkennung von Prüfungen für das Diplomstudium laut Studienplan gem. § 59 Abs.1 zweiter Satz UniStG an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät

13. Verordnung der Studienkommission Skandinavistik zu den freien Wahlfächern an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät

14. Geschäftseinteilung der Studiendekanin der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik

W A H L A U S S C H R E I B U N G E N

15. Ausschreibung der Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Fakultätskollegiums der Katholisch-Theologischen Fakultät gemäß § 48 Abs. 4 UOG 93

16. Wahl eines Institutsvorstandes und eines Stellvertreters des Institutsvorstandes am Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät 17. Wahl von zwei stellvertretenden Vorsitzenden der Studienkommission Geschichte an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät

18. Wahl eines Institutsvorstandes und eines Stellvertreters des Institutsvorstandes am Institut für Pharmazeutische Chemie an der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik

W A H L E R G E B N I S S E

19. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Fakultätskollegiums der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik

(2)

A L L G E M E I N E I N F O R M A T I O N E N 21. Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

(3)

VERORDNUNGEN

12. Verordnung der Studienkommission für die Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik betr. Ane rkennung von Prüfungen für das Diplomstudium laut Studienplan gem. § 59 Abs.1 zweiter Satz UniStG an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Die Studienkommission für die Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik an der Universität Wien hat in der Sitzung am 28. Juni 2002 gemäß §59 Abs. 1 zweiter Satz des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts Studiengesetz UniStG), BGBl I Nr. 48/1997, in der geltenden Fassung, nachstehende Verordnung beschlossen:

§ 1) Die im Rahme n des Studiums der Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik auf Grund der Bestimmungen des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen (GN-StG), BGBl Nr 326/1971, positiv beurteilten Prüfungen werden für das Diplomstudium der Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik an der Universität Wien (Studienplan laut MTBL der Universität Wien vom 17. Juni 2002, XXVIII. Stück, Nr. 289, in der Fassung vom 30.9.2002, XLIII. Stück Nr.415) ohne individuelles Anrechnungsverfahren anerkannt wie folgt:

Positiv beurteilte Prüfungen Erste Diplomprüfung

anerkannt als Erste Diplomprüfung

Sprachbeherrschung Sprachkompetenz

1. Studienabschnitt 1. Studienabschnitt

K 101 UE 3 Englische Sprachübungen I 111 UE 3 Integrated langua ge and study skills 1 K 102 UE 3 Englische Sprachübungen II 112 UE 3 Integrated language and study skills 2 K 103 UE 3 Englische Sprachübungen III 113 UE 2 Language in Use 1

K 104 UE 3 Englische Sprachübungen IV 114 UE 2 Language in Use 2

K 110 UE 2 Sprechpraktikum 119 UE 2 Practical phonetics / Oral communi- cation skills

Mit dem positiven Abschluss von K 103

gilt als absolviert: 101 VO 1 / 102 UE/VK 1 Language analysis Mit dem positiven Abschluss von K 104

gilt als absolviert: 102 UE/VK 1 / 101 VO 1 Language analysis

2. Studienabschnitt 2. Studienabschnitt

K 401 UE 3 Englische Sprachübungen V K 123 UE 2 Themenspezifische Lehrveran- staltung

K 402 UE 3 Englische Sprachübungen VI K 124 UE 2 Themenspezifische Lehrveran- staltung

Mit dem positiven Abschluss von K 401 +

K 402 gilt als absolviert: 2. Diplomprüfung:Prüfungsfach Sprachkom- petenz,

(4)

Sprachwissenschaft Linguistik

1. Studienabschnitt 1. Studienabschnitt

K 211 VO 2 Englische Phonetik 201 VO/VK 2 Introduction to the study of language 1

K 212 VO 2 Einführung in die Grundbe-

Griffe und Methoden der Linguistik 202 VO/VK 2 Introduction to the study of language 2

K 213 UE 2 Einführung in die englische

Sprachgeschiche 203 PS 2 Introduction to the history of English K 215 PS 2 Linguistisches Proseminar 204 PS 2 Introductory seminar

2. Studienabschnitt 2. Studienabschnitt

K 511 SE 2 Sprachwissenschaftliches SE 222 SE 2 Linguistics seminar

K 512 SE 2 Sprachwissenschaftliches SE 821 SE 2 Seminar aus dem Diplomarbeitsfach K 516 Lehrveranstaltung zur englischen

Sprachgeschichte 1 SSt 223 Interaktive linguistische Lehrveranstaltung 1 St

K 517 2 st Lehrveranstaltung zur engl.

Sprachgeschichte 225 VK/AR/KO 2 Linguistics course/226 VO/VK/AR 2 Special linguistics course K 518 Sprachwissenschaftliche LV 2 st 221 VO 2 Core lecture linguistics Literaturwissenschaft Literaturwissenschaft

1. Studienabschnitt 1. Studienabschnitt

K 221 VO 2 Literaturhistorische VO über

eine Epoche der englischsprachigen Literatur 302 VO 2 Survey of literatures in English 1 K 222 VO 2 Literaturhistorische VO über

eine weitere Epoche der englischsprachigen

Literatur 303 VO 2 Survey of literatures in English 2

K 223 VO/KO 2 Einf. in das Studium der

englischsprachigen Literatur 301 VO/VK 2 Introduction to the study of literature in English

K 225 PS 2 Literaturwissenschaftliches Pro-

seminar 304 PS 2 Introductory seminar

2. Studienabschnitt 2. Studienabschnitt

K 521 SE 2 Literaturwissenschaftliches SE 322 SE 2 Literary seminar

K 522 SE 2 Literaturwissenschaftliches SE 821 SE 2 Seminar aus dem Diplomarbeitsfach K 524 VO 2 Die moderne englischsprachige

Literatur 321 VO 2 Literature course / 325 Literature

course (interaktiv) / 326 Special literature course K 525 VO Literaturwissenschaftliche VO 321 Literature course / 325 Literature course

(interaktiv) / 326 Special literature course K 526 VO/KO 1 Literaturwissenschaftliche

Vorlesung oder Konversatorium 323 VK/AR/KO 1 (Literature course) interaktiv

(5)

Landes- und Kulturkunde Anglophone cultural and regional studies

1. Studienabschnitt 1. Studienabschnitt

K 231 VO 2 Landeskunde der englisch- Sprachigen Länder (Schwerpunkt: Groß-

britannien) 403 VO/VK 2 Cultural and regional studies

(British civilisation) K 231 VO 2 Landeskunde der englisch-

sprachigen Länder (Schwerpunkt: USA) 404 VO/VK 2 Cultural and regional studies (American civilisation)

Weitere Lehrveranstaltungen nach Wahl des Hörers/der Hörerin

K 531 VO/KO 2 aus dem Prüfungsfach

Sprachwissenschaft 225 Linguistics course interaktiv / 226 Special linguistics course / 722 eine weitere LV nach Wahl

K 532 VO/KO 2 aus dem Prüfungsfach

Sprachwissenschaft 225 Linguistics course interaktiv / 228 Special linguistics course / 722 eine weitere LV nach Wahl

K 531 VO/KO 2 aus dem Prüfungsfach

Literaturwissenschaft 321 Literature course / 325 Literature course interaktiv / 326 Special literature course / 722 eine weitere LV nach Wahl

K 532 VO/KO 2 aus dem Prüfungsfach

Literaturwissenschaft 321 Literature course / 325 Literature course interaktiv / 328 Special literature course / 722 eine weitere LV nach Wahl

(6)

Vorprüfungsfach K 701 2st

je nach inhaltlicher Ausrichtung anerkannt als:

405 VO/VK 2Cultural and regional studies (English speaking world)

oder

501 VO/VK/AR 2 Interdisciplinary course;

Gender studies oder

701 VO/VK/PS 2 Eine weitere Lehrveranstal- tung nach Wahl

oder

426 VO/VK/AR 2 Advanced cultural studies course

oder

526 VO/VK/AR 2 Advanced interdisciplinary course; Gender studies course

oder

721 VO/SE/KO/AR 2 Wissenschaftstheorie oder

722 VO/SE/KO/AR eine weitere Lehrveranstal- tung aus den Fächern Sprachkompetenz, Lingui- stik, Literaturwissenschaft, anglophone Kultur- studien oder inter/intradisziplinäre Studien

§ 2 Studierenden des Diplomstudiums Anglistik und Amerikanistik nach AHSTG, die wegen Fristablaufs oder freiwillig in den neuen Studienplan übertreten, werden alle Lehrveranstaltungsprüfungen, die nicht zur Abdeckung des neuen Studienplans im Sinne von

§ 1 benötigt werden, im Rahmen der freien Wahlfächer ohne individuelles Anerkennungsverfahren anerkannt.

§ 3 Studierenden des Diplomstudiums Anglistik und Amerikanistik nach AHSTG, die wegen Fristablaufs oder freiwillig in den neuen Studienplan übertreten, werden alle Lehrveranstaltungsprüfungen, die sie im Rahmen einer bisherigen Fächerkombination anstelle einer zweiten Studienrichtung gem. § 3 Abs. 2 des BG über Geist—und Naturwiss.

Studienrichtungen oder im Rahmen der bisherigen zweiten Studienrichtung abgelegt haben, ohne individuelles Anerkennungsverfahren für die freien Wahlfächer anerkannt.

§ 4 Studierende des Diplomstudiums Anglistik und Amerikanistik nach AHSTG, die von ihrem Recht gem. § 80 Abs. 2 UniStG Gebrauch machen, jeden der Studienabschnitte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des neuen Studienplans noch nicht abgeschlossen sind, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum abzuschließen, können folgende Lehrveranstaltungen, die noch zum Abschluss des ersten Studienabschnitts des Studienplans gem. AHSTG fehlen, durch folgende Lehrveranstaltungen aus dem ersten Studienabschnitt des Studienplans gem. UniStG ohne individuelles Anerkennungsverfahren ersetzen:

(7)

Angebotene LVs des neuen Studienplans für fehlende LVs des alten Studienplans 111 Integrated language and study skills 1 für K 101 UE 3 Englische Sprach-

übungen I

112 Integrated language and study skills 2 für K 102 UE 3 Englische Sprach- übungen II

113 Language in use 1 + 101 VO / 102 VK Language

Analysis für K 103 UE 3 Englische Sprach-

übungen III 114 Language in use 2 + 102 VK / 101 VO Language

Analysis für K 104 UE 3 Englische Sprach-

übungen IV

119 Practical phonetics für K 110 UE 2 Sprechpraktikum 201 Introduction to the study of language 1 für K 211 VO 2 Englische Phonetik

202 Introduction to the study of language 2 für K 212 VO 2 Einf. in die Grundbegriffe und Methoden der Linguistik

203 Introduction to the history of English für K 213 UE 2 Einführung in die englische Sprachgeschichte

204 Introductory seminar für K 215 PS 2 Linguistisches Proseminar 301Introduction to the study of literature in

English für K 223 VO/UE 2 Einführung in das Studium

der englischsprachigen Literatur

302 Survey of literatures in English 1 für K 221 VO 2 Literaturhistorische VO über eine Epoche der englischsprachigen Literatur 303 Survey of literatures in English 2 für K 222 VO 2 Literaturhistorische VO über eine weitere Epoche der englischsprachigen Literatur

304 Introductory seminar für K 225 PS 2 Literaturwissenschaftliches Pro- seminar

403 Cultural and regional studies (British civilisation )

oder

404 Cultural and regional studies (American

civilisation) für K 231 VO 2 Landeskunde der englisch-

sprachigen Länder

§ 5 Studierende des Diplomstudiums Anglistik und Amerikanistik nach AHSTG, die von ihrem Recht gem. § 80 Abs.2 UniStG Gebrauch machen, jeden der Studienabschnitte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplans noch nicht abgeschlossen sind, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich einesSemesters entsprechenden Zeitraum abzuschließen, können folgende Lehrveranstaltungen, die noch zum Abschluss des zweiten Studienabschnitts des Studienplans gem. AHStG fehlen, durch folgende Lehrveranstaltungen aus dem zweiten Studienabschnitt des Studienplans gem. UniStG ohne individuelles Anerkennungsverfahren ersetzen:

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Angebotene LVs des neuen Studienplans für fehlende LVs des alten Studienplans

Sprachkompetenz

Aus 121/122/123/124/125/126 Lehrver- anstaltungen im Ausmaß von 6 St, darunter- jedoch eine themenspezifische LV (UE 2 st) mit dem Inhalt „Übersetzung“ und eine weitere themenspezifische LV (UE 2) mit dem Inhalt „Writing“

Sprachbeherrschung

für K 401 UE 3Englische Sprachübungen V und K 402 UE 3 Englische Sprachübungen VI 221 Core lecture linguistics für K 518 VO 2Sprachwissenschaftliche

Lehrveranstaltung 2st

222 Linguistics seminar für K 511 / K 512 SE 2 Sprachwissenschaft- liches Seminar

Eine Lehrveranstaltung mit sprachhistor.

Inhalt im Ausmaß von 2 SSt aus den Code-

nummern 225/226 für K 517 Lehrveranstaltung zur englischen Sprachgeschichte 2 st

Eine Lehrveranstaltung mit sprachhistor.

Inhalt im Ausmaß von 1 St aus den Code-

nummern 223/224 für K 516 Lehrveranstaltung zur englischen Sprachgeschichte 1 st (bei Diplomarbeit aus Literaturwissenschaft)

Eine Lehrveranstaltung zur modernen eng- lischsprachigen Literatur im Ausmaß von

2 St aus den Codenummern 321/325/326 für K 524 VO 2 Die moderne englischsprachige Literatur

322 Literary seminar für K 521 / K 522 SE 2

Literaturwissenschaftliches Seminar Eine Lehrveranstaltung zur älteren englisch-

sprachigen Literatur im Ausmaß von 2 St

aus den Codenummern 321/325/326 für K 525 VO 2 Literaturwissenschaftliche Vor- lesung

Eine Lehrveranstaltung zur älteren englisch- sprachigen Literatur im Ausmaß von 1 St

aus den Codenummern 323/324 für K 526 VO 1 Literaturwissenschaftliche Vorlesung (bei Diplomarbeit aus Sprachwis- senschaft)

(9)

Bei Diplomarbeit aus Sprachwissenschaft:

Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 4 St aus den Codenummern 221, 222, 223, 224,

225, 226, 228 für K 531 / K 532 Wahlfach

Bei Diplomarbeit aus Literaturwissenschaft:

Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 4 St aus den Codenummern 321, 322, 323, 324,

325, 326, 328 - für K 531 / K 532 Wahlfach

Eine Lehrveranstaltung im Ausmaß von 2 St aus den Codenummern 405, 501, 721, 426,

526 für K 701 Vorprüfungsfach 2 St

Die Vorsitzende der Studienkommission:

O l s s o n

13. Verordnung der Studienkommission Skandinavistik zu den freien Wahlfächern an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Die Studienkommission Skandinavistik empfiehlt für Studierende der Skandinavistik - zusätzlich zu den in § 9 des Studienplanes genannten Lehrveranstaltungen - alle Lehrveranstaltungen in- und ausländischer Universitäten aus den Bereichen der Geistes- und Kulturwissenschaften, Human- und Sozialwissenschaften, Religionswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften als freie Wahlfächer.

Der Vorsitzende der Studienkommission:

R o s s e l

14. Geschäftseinteilung der Studiendekanin der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik

Der Studiendekanin der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik stehen zwei Vize- Studiendekane zur Seite. Die folgende Geschäftseinteilung regelt die Zuständigkeiten für Aufgaben die der Studiendekanin im Rahmen der Bestimmungen des § 43 UOG 93, des UniStG, der §§ 172a und 180b BDG, der §§ 53 Z. 3 + 55 Abs. 3 VBG sowie der EvalVO zukommen. Sie wurde von der gewählten Studiendekanin Prof. Dr. B. Kopp in Abstimmung mit den gewählten Vize-Studiendekanen Prof. Dr. M. Breger und Prof. Dr. M. Hesse erstellt.

(10)

Die Studiendekanin Prof. Dr. B. Kopp nimmt die in den obgenannten Gesetzen angeführten Aufgaben wahr mit Ausnahme folgender Agenden, die an Prof. Dr. M. Breger für die Bereiche der Studienrichtungen Astronomie, Erdwissenschaften, Mathematik, Physik, und Meteorologie und Geophysik (jeweils ohne Lehramt), Prof. Dr. M. Hesse für die Bereiche der Studienrichtungen Biologie, Ernährungswissenschaft und Lehramt zur selbständigen Erledigung übertragen werden:

- Betrauungen gemäß BDG § 172a + § 53 Z 3 VBG - Beauftragungen gemäß BDG § 180b + § 55 Abs. 3 VBG

- Erteilung von Lehraufträgen gemäß UOG 93 §§ 43 Abs. 2 (3) und 30 Abs. 4 UOG 93

- Zuteilung von PrüferInnen, Zusammensetzung von Prüfungssenaten und Festsetzung von Prüfungsterminen gemäß § 43, 2 (4) UOG

- Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse (gemäß UOG § 43, 2 (6))

- Genehmigung der Abhaltung von Lehrveranstaltungen als Blocklehrveranstaltungen (gemäß UniStG § 7, 4)

- Bewilligung von Anträgen seitens der Studierenden (gemäß UniStG § 54) bezüglich - Person der Prüferin oder des Prüfers

- Prüfungstag

- Durchführung der Prüfung in einer Prüfungsmethode, die von der im Studienplan festgesetzten Methode abweicht.

Für die Bereiche der Studienrichtungen Chemie, Molekulare Biologie, Pharmazie und Doktoratsstudium werden auch diese Agenden von der Studiendekanin Prof. Dr. B. Kopp erledigt.

Herr Vize-Studiendekan Prof. Dr. M. Hesse vertritt die Studiendekanin im Falle ihrer Verhinderung (Feststellung gemäß UOG 93 § 43, 7).

Die Studiendekanin:

K o p p

WAHLAUSSCHREIBUNGEN

15. Ausschreibung der Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Fakultätskollegiums der Katholisch-Theologischen Fakultät gemäß § 48 Abs. 4 UOG 93

Die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Fakultätskollegiums der Katholisch- Theologischen Fakultät für den Rest der laufenden Funktionsperiode findet in der Sitzung des Kollegiums am Dienstag, dem 29. Oktober 2002, um 16.00 Uhr, im Sitzungssaal der Fakultät statt.

Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums:

B r a u l i k

(11)

Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät

In der Sitzung der Institutskonferenz am Mittwoch, dem 27. November 2002, um 9.00 Uhr s.t.

findet im Seminarraum des Institutes die Wahl eines Institutsvorstandes und eines Stellvertreters des Institutsvorstandes statt.

Der stellvertretende Institutsvorstand:

B o l o g n e s e – L e u c h t e n m ü l l e r 17. Wahl von zwei stellvertretenden Vorsitzenden der Studienkommission Geschichte an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Die Wahl von zwei stellvertretenden Vorsitzenden der Studienkommission Geschichte findet am Donnerstag, dem 14. November 2002, um 9.00 Uhr s.t. im Dissertant/inn/enraum des Institutes für Osteuropäische Geschichte, Universitätscampus Hof 3a, Spitalgasse 2-4, 1090 Wien statt.

Der Vorsitzende der Studienkommission:

A s h

18. Wahl eines Institutsvorstandes und eines Stellvertreters des Institutsvorstandes am Institut für Pharmazeutische Chemie an der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik

In der Sitzung der Institutskonferenz am Donnerstag, 31. Oktober 2002, um 14.00 Uhr (s.t.) findet im Seminarraum 2D313 die Wahl eines Institutsvorstandes und eines Stellvertreters des Institutsvorstandes statt.

Eine etwaige Wiederholungswahl findet am 11. November 2002 statt.

Der stellvertretende Institutsvorstand:

B u c h b a u e r

WAHLERGEBNISSE

19. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Fakultätskollegiums der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik

In der Sitzung des Fakultätskollegiums der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik am 8. Oktober 2002 wurde Herr O. Univ.- Prof. Dr. Ekkehart TILLMANNS zum Vorsitzenden und Ao.Univ.-Prof.Dr.Werner MIKENDA zum stellvertretenden Vorsitzenden des Fakultätskollegiums für den Rest der laufenden Funktionsperiode gewählt.

Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums:

T i l l m a n n s

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ERTEILUNG DER LEHRBEFUGNIS ALS UNIVERSITÄTSDOZENT

20. Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent an der Medizinischen Fakultät

An der Medizinischen Fakultät der Universität Wien wurde entsprechend den Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes an Herrn Dr. med. univ. Franz KARLHOFER die Lehrbefugnis für "Immunologie mit besonderer Berücksichtigung der Immundermatologie" mit Datum vom 25. September 2002 erteilt.

Er wurde der Universitätsklinik für Dermatologie in Wien zugeordnet.

An der Medizinischen Fakultät der Universität Wien wurde entsprechend den Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes an Frau Dr. med. univ. Claudette ABELA-FORMANEK die Lehrbefugnis für "Augenheilkunde und Optometrie" mit Datum vom 26. September 2002 erteilt.

Sie wurde der Universitätsklinik für Augenheilkunde und Optometrie in Wien zugeordnet.

An der Medizinischen Fakultät der Universität Wien wurde entsprechend den Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes an Herrn Dr. med. univ. Rolf ZIESCHE die Lehrbefugnis für

"Innere Medizin" mit Datum vom 26. September 2002 erteilt.

Er wurde der Universitätsklinik für Innere Medizin IV in Wien zugeordnet.

An der Medizinischen Fakultät der Universität Wien wurde entsprechend den Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes an Herrn Dr. med. univ. Antonius C. KIERNER die Lehrbefugnis für "Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten" mit Datum vom 27. September 2002 erteilt.

Er wurde der Universitätsklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten in Wien zugeordnet.

Der Dekan:

S c h ü t z

ALLGEMEINE INFORMATIONEN 21. Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt:

Nr. 375/2002: Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Durchführung der Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder zum Gründungskonvent

Die Universitätsdirektorin:

T r ö s t l

--- Redaktion: Dr. Nicola Roehlich.

Druck und Herausgabe: Universität Wien.

Erscheinung: nach Bedarf; termingebundene Einschaltungen sind mindestens 3 Arbeitstage vor dem gewünschten Erscheinungsdatum in der Redaktion einzubringen.

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