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218. 2. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Sinologie

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2009/2010 – Ausgegeben am 25.06.2010 – 32. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

218. 2. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Sinologie

Der Senat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 08. Juni 2010 beschlossene 2. Änderung des Curriculums Bachelorstudium Sinologie, veröffentlicht am 16.06.2008 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 30. Stück, Nr. 216, 1. Änderung veröffentlicht am 03.06.2009 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 26. Stück, Nr. 214 in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

§ 5 Modul 7 Bachelor

Die bisher M0 bis M6 umfassende Voraussetzungskette wird reduziert sodass der erste Satz wie folgt lautet:

„Das Bachelormodul kann nur besucht werden, wenn die Module M0, M1, M2, M4, M5 und M6 positiv abgeschlossen sind. […]“

Begründung:

Es ist den Studierenden aufgrund des Aufbaus des Studienplans nicht möglich ist, bei der Anmeldung für die Proseminare des Moduls Bachelor (M7) bereits alle Lehrveranstaltungen des Moduls 3, welches bisher in der Voraussetzungskette für M7 enthalten war, positiv absolviert zu haben.

§ 10 Inkrafttreten

Abs 3 wird hinzugefügt: Diese Änderungen treten mit 1. Oktober 2010 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission H r a c h o v e c

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Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung..

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Der Senat hat in seiner Sitzung am 18. Stück, Nummer 169 in der nachfolgenden Fassung genehmigt. Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und