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Unterstützung für Studierende in der Corona-Krise – Aufstockung des Darlehensfonds beim Studierendenwerk Bremen - Tischvorlage

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Academic year: 2022

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Vom Senat am 7. April 2020 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen 03.04.2020

Tischvorlage

Vorlage für die Sitzung des Senats am 7. April 2020

„Unterstützung für Studierende in der Coronakrise –

Aufstockung des Darlehensfonds beim Studierendenwerk Bremen“

A. Problem

Aus der letzten Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks aus dem Jahr 2016 ergibt sich, dass in Westdeutschland 68 % der Studierenden einem Nebenerwerb nachgehen. Von diesen erwerbstätigen Studierenden sind 59 % auf den eigenen Verdienst zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts angewiesen.

Da aufgrund der Coronakrise viele der von Studierenden ausgeübten 450-Euro-Jobs, weg- gebrochen sind und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten nicht in dem Umfang vorhan- den sind, wie sie erforderlich wären, besteht die Gefahr, dass Studierende durch den fehlen- den Verdienst in Not geraten, sofern sie nicht durch Eltern oder Verwandte finanziell unter- stützt werden können.

Mit Mitteln der Wissenschaftsbehörde wurde bereits im Jahr 2008 beim Studierendenwerk Bremen ein Darlehensfonds eingerichtet, der zinslose Darlehen an bedürftige Studierende vergibt, die an den Hochschulen im Land Bremen immatrikuliert sind. Für Studierende der Jacobs University Bremen, der Hochschule für öffentliche Verwaltung und der Apollon Hoch- schule der Gesundheitswirtschaft GmbH Bremen gilt dies bislang mit der Einschränkung, wenn eine nach dem BAföG zustehende Leistung ausbleibt. Der Fonds wurde mit einem Grundstock in Höhe von 60.000 Euro eingerichtet und revolvierend angelegt.

Die Darlehensbedingungen wurden seinerzeit streng definiert. Dies hatte zur Folge, dass der Darlehensfonds von den Studierenden kaum in Anspruch genommen wurde.

B. Lösung

Aufgrund der durch die Coronakrise entstandenen neuartigen Situation ist schnelles Handeln erforderlich. Hilfsangebote, die für andere Personengruppen gelten, können von Studierenden nicht in Anspruch genommen werden. Daher müssen die Studierenden, die durch die aktuelle Situation in eine finanzielle Notlage geraten sind und weder durch ausreichende Leistungen nach dem BAföG noch durch Unterstützung von Eltern und Verwandten oder durch eigenes Vermögen abgesichert sind, eine Möglichkeit haben, schnell und unbürokratisch Hilfe durch

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ein zinsloses Darlehen zu erhalten. Studierende, die ein Darlehen beantragen, müssen ihre wirtschaftliche Notlage nachweisen und erhalten für drei Monate eine Darlehenszusage für bis zu 550 Euro monatlich.

Daher soll der bestehende Darlehensfonds um 440.000 Euro auf 500.000 Euro aufgestockt werden. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten; das bisherige Erfordernis einer selbst- schuldnerischen Bürgschaft oder einer Bürgschaft entfällt.

Das Studierendenwerk wird die Richtlinien für die unbürokratische Vergabe der Darlehen aus dem Darlehensfonds kurzfristig entsprechend anpassen.

C. Alternativen

Alternativen werden nicht empfohlen.

D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender-Prüfung

Für die Aufstockung des Darlehensfonds werden 440.000 Euro zur Verfügung gestellt. Das Studierendenwerk prüft die personalwirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des zu erwarten- den erhöhten Antragsaufkommens.

Da die Mittel im Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 nicht vorgesehen sind, wird beabsichtigt, die Finanzierung aus beabsichtigten weiteren Globalmitteln für Mehrbelastungen infolge der Corona-Ausbreitung darzustellen.

Der Anspruch auf ein Darlehen besteht für Studierende aller Geschlechter gleichermaßen.

E. Beteiligung / Abstimmung

Die Abstimmung mit dem Senator für Finanzen und der Senatskanzlei ist eingeleitet.

F. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Die Vorlage ist geeignet, nach Beschlussfassung über das zentrale Informationsregister ver- öffentlicht zu werden. Datenschutzrechtliche Belange stehen dem nicht entgegen.

G. Beschluss

1. Der Senat beschließt die Aufstockung des beim Studierendenwerk Bremen angelegten Dar- lehensfonds um 440.000 Euro auf 500.000 Euro und bittet den Senator für Finanzen, die Be- reitstellung der Haushaltsmittel in Höhe von 440.000 Euro vorzunehmen.

2. Der Senat bittet das Studierendenwerk Bremen, kurzfristig die Richtlinie für die Vergabe von Darlehen aus dem Darlehensfonds im Sinne einer situationsgerechten Inanspruchnahme durch die Berechtigten anzupassen und nach Möglichkeit zum 9. April 2020 in Kraft zu setzen.

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3. Der Senat bittet die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, die Befassung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit sowie den Senator für Finan- zen, die Befassung Haushalts- und Finanzausschusses einzuleiten.

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