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± Natura 2000-Managementplan

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Academic year: 2022

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GF

GF

GF

GF

GF GN

GF

GF

MZ(z2) GF

BG MZ

SA1

SA1

14.5; 14.8; 21.1.2

MZ(z2) MZ

MZ(z3) MZ

MZ(z3)

MZ(z2)

MZ(z2)

MZ(z2)

MZ(z2) MZ(z2)

MZ(z2) MZ

MZ(z2)

MZ(z2)

ME(z1)

ME(z1) ME(z1)

ME(z1)

ME(z1)

ME(z1)

ME(z1)

ME(z1) SA1

ZG

ZG

ZG ZG

BG

BG GF

GF

GF

GF

GF GF

GF

GF

GF GN

GN

GN

GN GU/GAS/G/SA3

GU/GAS/SA3

mz

mz

mz(z3) grn/gr

grn

grn grn

Bruch

Strüt

Neuläng

Gaukhurst

Lachenwald

Winkelfeld Haselhurst

Muhrmatten

Breiterort Stockmatten

Prinzipalwiesen Fünfheimburger Wald

Rittgraben

Rittgraben

Sch war zwa sse r A c

h e r (F e ld b a c h )

F ü n fh e im

b u rg e r W a ld g ra b e n

Litzloch Gamshurst

Michelbuch

K5312

K5372

Natura 2000-Managementplan

Teilkarte 3

Maßnahmenkarte

Managementplan

für das FFH-Gebiet 7214-342 Bruch bei Bühl und Baden-Baden

und für die Vogelschutz-Gebiete 7214-441 Riedmatten und Schiftunger Bruch

und 7314-441 Acher-Niederung

Dieses Projekt wird von der Europäischen Union kofinanziert (ELER)

Bad Wildbad A5

A5

A5

B36

B46 2 B3

B3

B500

Rastatt

Bühl

Baden-Baden

Gaggenau

Achern

Bühlertal

Malsch

Gernsbach Sinzheim

Ottersweier

Bad Herrenalb Kuppenheim

Übersichtskarte unmaßstäblich

L E G E N D E

Maßnahmen Offenland

0 125 250 500 Meter ±

Teilkarte 1 Teilkarte 2 Teilkarte 3

Teilkarte 4 Teilkarte 5 Teilkarte 6

Teilkarte 7 Teilkarte 8

Teilkarte 9 Teilkarte 12

Teilkarte 13 Teilkarte 14

Teilkarte 10

Teilkarte 11

Erhaltungsmaßnahmen (Hauptmaßnahme)

Sicherung eines ökologisch angemessenen Mindestabflusses - SM

Spezielle Artenschutzmaßnahme - SA

Verringerung der Gewässerunterhaltung - GU Auf-den-Stock-Setzen - G

Vollständige Beseitigung von Gehölzbeständen/Verbuschung - BG Mähweide - MW

Umtriebsweide - BE Selektive Mahd - S Mahd zweimalig - MZ

Zurückdrängen von Gehölzsukzession - ZG

Neuanlage/Umgestaltung von Gewässern - GN

Furt/Flutmulde (Maßnahme erfolgt nur auf Teilflächen) - GF Mahd einmalig - ME

Flurstücke FFH-Gebietsgrenze

Vogelschutzgebietsgrenze

Grundlage:

Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem (ATKIS)

Orthophoto 1:10.000 (DOP)

Automatisiertes Liegenschaftskataster (ALK)

© Landesamt für Geoinformation und

Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) (www.lgl-bw.de) Az.: 2851.9-1/19

Dr. V. Späth - ILN Bühl

J. Lehmann, U. Mader - ILN Bühl 31. 01. 2013

31. 08. 2012 1 : 5.000 Bearbeiter

Gezeichnet Gefertigt

Stand der Kartierung Maßstab

Entwicklungsmaßnahmen (Hauptmaßnahme)

Gewässerrenaturierung - grn

Extensivierung von Gewässerrandstreifen - gr Mahd zweimalig - mz

Mähweide - mw

Umwandlung von Acker in Grünland - ua

Kilometrierung von Maßnahmen an AREKO-Gewässern

1+000

!

Öffnen/Vergrößern vorhandener Bauwerke - ob Gezielter Besatz - bf

Eine Darstellung dieser Maßnahmen ist aus kartographischen Gründen nicht möglich.

In der Karte werden lediglich die Schlüsselnummern (Nr. in Klammern) angegeben.

Entwicklungsmaßnahmen

Neophytenbekämpfung (3.2); Entnahme standortfremder Baumarten vor der Hiebsreife (14.3.3) Förderung standortheimischer Baumarten bei der Waldpflege (14.3.5)

Altholzanteile belassen (14.4); Totholzanteile belassen (14.5)

Schließung von Gräben (21.1.2); Spezielle Artenschutzmaßnahme (32) Entwicklungsmaßnahmen:

Maßnahmen Wald

Erhaltungsmaßnahmen

Beibehaltung naturnahe Waldwirtschaft (14.7); Reduzierung der Wilddichte (26.3) Erhaltungsmaßnahmen:

Farbe des Kastens bzw. der Schrift, entspricht der vorrangig auszuführenden Maßnahme vorrangig auszuführende Maßnahme

weitere Maßnahme durch "/" vonneinander getrennt weitere Maßnahme durch "/" vonneinander getrennt ( ) zusätzliche Erläuterung der Maßnahme

ZG/MZ(z2)/SA1

Beispiel:

ZG/MZ(z2)/SA1 vorgesehene Erhaltungsmaßnahmen:

Zurückdrängen von Gehölzen / Mahd mit Abräumen, Frühjahrsbearbeitung vor 25. März;

gestaffelte Mahd von Ende Mai bis Anfang Juli / Spezielle Artenschutzmaßnahme,

Großer Feuerfalter (1060): jährlich alternierend Streifen oder Teilflächen von der Mahd aussparen

Maßnahmenattribute:

Mahdzeiträume

(z4) (z5)

Beweidung/Heumahd bis 15. Juni;

Mahd/Nachbeweidung ab 1. September 1. Schnitt bis 15. Juni;

2. Schnitt ab 1. September;

keine Düngung (z1)

(z2) (z3)

Herbstmahd (frühestens Anfang September) Frühjahrsbearbeitung vor 20. März;

gestaffelte Mahd von Ende Mai bis Anfang Juli 1. Schnitt bis 15. Juni;

2. Schnitt ab 1. September BE

BF BG FN G GAS GF GN GR GRN GU J ME MW MZ OB

Umtriebsweide Gezielter Besatz

Vollständige Beseitigung von Gehölzbeständen/Verbuschung Regelung von Freizeitnutzungen Auf-den-Stock-Setzen

Auslichten Furt/Flutmulde

Neuanlage/Umgestaltung von Gewässern Extensivierung von Gewässerrandstreifen Gewässerrenaturierung

Verringerung der Gewässerunterhaltung Jagdliche Maßnahme

Mahd mit Abräumen, ein Schnitt pro Jahr Mähweide

Mahd mit Abräumen, zwei Schnitte pro Jahr Öffnen/Vergrößern vorhandener Bauwerke

S SA SA1 SA2

SA3 SG SM SO UA WH ZG

Selektive Mahd

Spezielle Artenschutzmaßnahme

Großer Feuerfalter (1060): jährlich alternierend Streifen oder Teilflächen von der Mahd aussparen

Großer Feuerfalter (1060), Helm-Azurjungfer (1044):

an schmalen Gewässern alternierende Mahd und Verhinderung der Verlandung

Kleine Flussmuschel (1032): Zusammenführung einzelner Muscheln zu Gruppen

Schließung von Gräben

Sicherung eines ökologisch angemessenen Mindestabflusses

Sonstiges

Umwandlung von Acker in Grünland Änderung des Wasserhaushaltes Zurückdrängen von Gehölzsukzession

Das Kürzel ist eine Kombination aus den auf der Fläche durchzuführenden Maßnahmen. Die Hauptmaßnahme steht zuerst, alle weiteren Maßnahmen sind mit einem Schrägstrich "/" voneinander getrennt. Erhaltungsmaßnahmen sind

"fett", Entwicklungsmaßnahmen "fett kursiv" dargestellt. Im Folgenden werden die im Kürzel verwendeten Maßnahmen nur als Großbuchstaben erläutert, das entsprechende Kürzel in Kleinbuchstaben und kursiv ergibt die

Entwicklungsmaßnahme.

Vollständige Kürzelliste für Maßnahmen im Offenland:

Referenzen

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