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± Natura 2000-Managementplan

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Academic year: 2022

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GU/GR

GU/GR grn

grn

NW

GU/GR

grn

grn as3

AL/E/FB

GU/GR

RW

SO SO

SO

NW NW

NW NW

NW

4832

91 4854

7454

5091

5089 5102

4708/2

5066 5058

4934 5147

5146

5067 5035 5056

5046

5070/1

5052

5038 5044

5069

5146/1

5039 5049

5042 5148

4935 6109

5150

5045 5050

5037

4934/1 5048

5036 5051 5070

5043

5040 5047

5041 5104

5068 5057

5035/1 5036/1

5048/1

4016/1

5088 5071/1 5071

5040/1 5052 5149

5090/1

328/1 5036/2

5036/3

4928 5033

322/21

4832/10

340 6197/1

5/10

K ra ic h b a c h K ra

ic h b a

c h

K ra ic h

b a c h

St. Leoner See

Au

Felmer

Hoffeld Holzweg

Gänslach

Kühbrunnen

Fritzenbild Gockelacker

Wildsaubusch

Schindhautschlag

St. Leon Reilingen

Kläranlage

Lußhardthof

Schlossmühle

Herrenbuckel

L546 L723

A5 / E35 A6 / E50

0 125 250 500 Meter ±

GU/GR grn

19214

7454 919/1

19521 747/5

1351/2 1351/1

1356 1351/4

1356/1 1351/3

19092

K ra ic h

b a c h

Nachtweid Obere Rott

Hockenheim

Kläranlage

L723

Teilkarte 1

Dr. V. Späth - ILN Bühl U. Mader - ILN Bühl 30. 11. 2012

30. 09. 2011 1 : 5.000 Bearbeiter

Gezeichnet Gefertigt

Stand der Kartierung Maßstab

Maßnahmenkarte

gefördert mit Mitteln der EU

Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet

6717-341 Lußhardt zwischen Reilingen und Karlsdorf und für die Vogelschutzgebiete

6817-441 Saalbachniederung bei Hambrücken und

6916-441 Hardtwald nördlich von Karlsruhe (Erweiterung)

Teilkarte 10 Teilkarte 7

Teilkarte 9

Teilkarte 8

Teilkarte 4 Teilkarte 6

Teilkarte 5

Teilkarte 1

Teilkarte 2

Teilkarte 3 zu 1

Natura 2000-Managementplan

L E G E N D E

Maßnahmen

Teilkarte 12

Teilkarte 11

Grundlage:

Topographische Übersichtskarte TÜK 200 Orthophoto 1:10.000 (DOP)

Automatisiertes Liegenschaftskataster (ALK)

© Landesamt für Geoinformation und

Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) (www.lgl-bw.de) Az.: 2851.9-1/19

Vogelschutzgebiet FFH-Gebiet

Flurstücksgrenze

Erhaltungsmaßnahmen (zuerst genannte Maßnahme)

Auslichten - AL

Anlage von Flachwasserzonen - GFW

Verringerung der Gewässerunterhaltung - GU Entschlammen - E

Extensive Bodenverletzung - BV

Beibehaltung Naturnahe Waldwirtschaft - NW Selektive Mahd - S

Pflege von Gehölzbeständen - PG

Zurückdrängen von Gehölzsukzession - ZG

Kein Besatz mit Fischen - FB Mahd zweimalig - MZ

Umtriebsweide - UW

Teilkarte 14 Teilkarte 13

Teilkarte 16 Teilkarte 15

zu 16

zu 16

Furt/Flutmulde (Maßnahme erfolgt nur auf Teilflächen) - GF

Reduzierung der Wilddichte - RW

Entwicklungsmaßnahmen für den Heldbock erstrecken sich über das gesamte FFH-Gebiet und beinhalten folgende Maßnahmen:

14.31 (Einbringen standortheimischer Baumarten),

14.32 (Förderung der Naturverjüngung standortheimischer Arten), 14.80 (Schutz ausgewählter Habitatbäume)

Beispiel:

UW/ZG/BV vorgesehene Erhaltungsmaßnahmen:

Umtriebsweide; Zurückdrängen von Gehölzsukzession; Extensive Bodenverletzung vorrangig auszuführende Maßnahme

( ) zusätzliche Erläuterung der Maßnahme weitere Maßnahme durch "/" voneinander getrennt

Farbe des Kastens bzw. der Schrift, entspricht der vorrangig auszuführenden Maßnahme

MZ(z1)/ZG

Vollständige Kürzelliste für Maßnahmen:

Das Kürzel ist eine Kombination aus den auf der Fläche durchzuführenden Maßnahmen. Die vorrangig auszuführende Maßnahme steht zuerst, alle weiteren Maßnahmen sind mit einem Schrägstrich "/" voneinander getrennt.

Erhaltungsmaßnahmen sind "fett", Entwicklungsmaßnahmen "fett kursiv" dargestellt. Die Farbe des Kästchens bzw. der Schrift entspricht der Farbe der zuerst genannten Maßnahme.

Im Folgenden werden die im Kürzel verwendeten Maßnahmen nur als Großbuchstaben erläutert, das entsprechende Kürzel in Kleinbuchstaben und kursiv ergibt die Entwicklungsmaßnahme.

Entwicklungsmaßnahmen im Wald werden aus kartographischen Gründen nicht dargestellt.

Es handelt sich um folgende Maßnahmen:

14.1.3 (Waldrandgestaltung), 14.3.5 (Förderung standortheimischer Baumarten bei der Waldpflege), 14.9 (Habitatbaumanteil erhöhen)

Spezielle Artenschutzmaßnahme - AS

Sonstiges (Verzicht auf Kompensationskalkung durch Verblasen) - SO

Entwicklungsmaßnahmen (zuerst genannte Maßnahme)

Umtriebsweide - uw

Gewässerrenaturierung - grn

Neuanlage/Umgestaltung von Gewässern - gn

!

< Beseitigung von Sohlbefestigung/Sohlschwellen - os Vollständige Beseitigung von Gehölzbeständen - bg

Sicherung eines ökologisch angemessenen Mindestabflusses - sm Spezielle Artenschutzmaßnahme - as

Sonstiges - so

Mahd zwei- bis dreimalig - mz

Mahd zweimalig mit Anreicherung durch Saatgutübertragung - mü

Mahd zweimalig mit Abräumen (vor 20. Juni und ab September) - mz (z2) Für den Heldbock sind folgende Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen:

14.80 (Schutz ausgewählter Habitatbäume), 14.31 (Einbringen standortheimischer Baumarten), 14.32 (Förderung der Naturverjüngung standortheimischer Arten),

32.00 (Spezielle Artenschutzmaßnahme), 99.00 (Sonstiges) Maßnahmenfläche Heldbock

Maßnahmenzusatz:

Mahdzeiträume (z1)

(z2)

Belassen von Randstreifen

1. Mahd vor 20. Juni / 2. Mahd ab September

GRN GU HL MZ NW OS PG S SM SO UW ZG

Gewässerrenaturierung

Verringerung der Gewässerunterhaltung Reduzierung der Freizeitaktivität Mahd mit Abräumen mit Anreicherung durch Saatgutübertragung

Mahd mit Abräumen, zwei Schnitte pro Jahr Beibehaltung Naturnahe Waldwirtschaft Beseitigung von Sohlbefestigungen Pflege von Gehölzbeständen

Selektives Zurückdrängen bestimmter Arten Sicherung eines ökologisch angemessenen Mindestabflusses

Sonstiges Umtriebsweide

Zurückdrängen von Gehölzsukzession AH

AL AS AS1 AS2 AS3 AS4 AS5 BG BV E FB GF GFW GN GR

Altholzanteile belassen Auslichten

Spezielle Artenschutzmaßnahme für Großer Feuerfalter

Ziegenmelker, Heidelerche, Wendehals, Neuntöter Kammmolch

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Wendehals, Neuntöter

Vollständige Beseitigung von Gehölzbeständen Extensive Bodenverletzung

Entschlammen

Kein Besatz mit Fischen Flutmulde

Anlage von Flachwasserzonen

Neuanlage/Umgestaltung von Gewässern Extensivierung von Gewässerrandstreifen

Diese Maßnahme wurde nur im Waldbestand westlich Hambrücken in der Karte verortet.

In allen weiteren Waldflächen mit Altholzbeständen über 100 Jahre ist die Maßnahme ebenfalls vorgesehen, kann jedoch aus kartographischen Gründen nicht dargestellt werden.

Altholzanteile belassen - AH

Referenzen

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Mahd zweimalig mit Abräumen (vor 20. Juni und ab September) - mz (z2) Für den Heldbock sind folgende Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen:. 14.80 (Schutz ausgewählter Habitatbäume),

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