GU/GR
GU/GR grn
grn
NW
GU/GR
grn
grn as3
AL/E/FB
GU/GR
RW
SO SO
SO
NW NW
NW NW
NW
4832
91 4854
7454
5091
5089 5102
4708/2
5066 5058
4934 5147
5146
5067 5035 5056
5046
5070/1
5052
5038 5044
5069
5146/1
5039 5049
5042 5148
4935 6109
5150
5045 5050
5037
4934/1 5048
5036 5051 5070
5043
5040 5047
5041 5104
5068 5057
5035/1 5036/1
5048/1
4016/1
5088 5071/1 5071
5040/1 5052 5149
5090/1
328/1 5036/2
5036/3
4928 5033
322/21
4832/10
340 6197/1
5/10
K ra ic h b a c h K ra
ic h b a
c h
K ra ic h
b a c h
St. Leoner See
Au
Felmer
Hoffeld Holzweg
Gänslach
Kühbrunnen
Fritzenbild Gockelacker
Wildsaubusch
Schindhautschlag
St. Leon Reilingen
Kläranlage
Lußhardthof
Schlossmühle
Herrenbuckel
L546 L723
A5 / E35 A6 / E50
0 125 250 500 Meter ±
GU/GR grn
19214
7454 919/1
19521 747/5
1351/2 1351/1
1356 1351/4
1356/1 1351/3
19092
K ra ic h
b a c h
Nachtweid Obere Rott
Hockenheim
Kläranlage
L723
Teilkarte 1
Dr. V. Späth - ILN Bühl U. Mader - ILN Bühl 30. 11. 2012
30. 09. 2011 1 : 5.000 Bearbeiter
Gezeichnet Gefertigt
Stand der Kartierung Maßstab
Maßnahmenkarte
gefördert mit Mitteln der EU
Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet
6717-341 Lußhardt zwischen Reilingen und Karlsdorf und für die Vogelschutzgebiete
6817-441 Saalbachniederung bei Hambrücken und
6916-441 Hardtwald nördlich von Karlsruhe (Erweiterung)
Teilkarte 10 Teilkarte 7
Teilkarte 9
Teilkarte 8
Teilkarte 4 Teilkarte 6
Teilkarte 5
Teilkarte 1
Teilkarte 2
Teilkarte 3 zu 1
Natura 2000-Managementplan
L E G E N D E
Maßnahmen
Teilkarte 12
Teilkarte 11
Grundlage:
Topographische Übersichtskarte TÜK 200 Orthophoto 1:10.000 (DOP)
Automatisiertes Liegenschaftskataster (ALK)
© Landesamt für Geoinformation und
Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) (www.lgl-bw.de) Az.: 2851.9-1/19
Vogelschutzgebiet FFH-Gebiet
Flurstücksgrenze
Erhaltungsmaßnahmen (zuerst genannte Maßnahme)
Auslichten - AL
Anlage von Flachwasserzonen - GFW
Verringerung der Gewässerunterhaltung - GU Entschlammen - E
Extensive Bodenverletzung - BV
Beibehaltung Naturnahe Waldwirtschaft - NW Selektive Mahd - S
Pflege von Gehölzbeständen - PG
Zurückdrängen von Gehölzsukzession - ZG
Kein Besatz mit Fischen - FB Mahd zweimalig - MZ
Umtriebsweide - UW
Teilkarte 14 Teilkarte 13
Teilkarte 16 Teilkarte 15
zu 16
zu 16
Furt/Flutmulde (Maßnahme erfolgt nur auf Teilflächen) - GF
Reduzierung der Wilddichte - RW
Entwicklungsmaßnahmen für den Heldbock erstrecken sich über das gesamte FFH-Gebiet und beinhalten folgende Maßnahmen:
14.31 (Einbringen standortheimischer Baumarten),
14.32 (Förderung der Naturverjüngung standortheimischer Arten), 14.80 (Schutz ausgewählter Habitatbäume)
Beispiel:
UW/ZG/BV vorgesehene Erhaltungsmaßnahmen:
Umtriebsweide; Zurückdrängen von Gehölzsukzession; Extensive Bodenverletzung vorrangig auszuführende Maßnahme
( ) zusätzliche Erläuterung der Maßnahme weitere Maßnahme durch "/" voneinander getrennt
Farbe des Kastens bzw. der Schrift, entspricht der vorrangig auszuführenden Maßnahme
MZ(z1)/ZG
Vollständige Kürzelliste für Maßnahmen:
Das Kürzel ist eine Kombination aus den auf der Fläche durchzuführenden Maßnahmen. Die vorrangig auszuführende Maßnahme steht zuerst, alle weiteren Maßnahmen sind mit einem Schrägstrich "/" voneinander getrennt.
Erhaltungsmaßnahmen sind "fett", Entwicklungsmaßnahmen "fett kursiv" dargestellt. Die Farbe des Kästchens bzw. der Schrift entspricht der Farbe der zuerst genannten Maßnahme.
Im Folgenden werden die im Kürzel verwendeten Maßnahmen nur als Großbuchstaben erläutert, das entsprechende Kürzel in Kleinbuchstaben und kursiv ergibt die Entwicklungsmaßnahme.
Entwicklungsmaßnahmen im Wald werden aus kartographischen Gründen nicht dargestellt.
Es handelt sich um folgende Maßnahmen:
14.1.3 (Waldrandgestaltung), 14.3.5 (Förderung standortheimischer Baumarten bei der Waldpflege), 14.9 (Habitatbaumanteil erhöhen)
Spezielle Artenschutzmaßnahme - AS
Sonstiges (Verzicht auf Kompensationskalkung durch Verblasen) - SO
Entwicklungsmaßnahmen (zuerst genannte Maßnahme)
Umtriebsweide - uw
Gewässerrenaturierung - grn
Neuanlage/Umgestaltung von Gewässern - gn
!
< Beseitigung von Sohlbefestigung/Sohlschwellen - os Vollständige Beseitigung von Gehölzbeständen - bg
Sicherung eines ökologisch angemessenen Mindestabflusses - sm Spezielle Artenschutzmaßnahme - as
Sonstiges - so
Mahd zwei- bis dreimalig - mz
Mahd zweimalig mit Anreicherung durch Saatgutübertragung - mü
Mahd zweimalig mit Abräumen (vor 20. Juni und ab September) - mz (z2) Für den Heldbock sind folgende Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen:
14.80 (Schutz ausgewählter Habitatbäume), 14.31 (Einbringen standortheimischer Baumarten), 14.32 (Förderung der Naturverjüngung standortheimischer Arten),
32.00 (Spezielle Artenschutzmaßnahme), 99.00 (Sonstiges) Maßnahmenfläche Heldbock
Maßnahmenzusatz:
Mahdzeiträume (z1)
(z2)
Belassen von Randstreifen
1. Mahd vor 20. Juni / 2. Mahd ab September
GRN GU HL MÜ MZ NW OS PG S SM SO UW ZG
Gewässerrenaturierung
Verringerung der Gewässerunterhaltung Reduzierung der Freizeitaktivität Mahd mit Abräumen mit Anreicherung durch Saatgutübertragung
Mahd mit Abräumen, zwei Schnitte pro Jahr Beibehaltung Naturnahe Waldwirtschaft Beseitigung von Sohlbefestigungen Pflege von Gehölzbeständen
Selektives Zurückdrängen bestimmter Arten Sicherung eines ökologisch angemessenen Mindestabflusses
Sonstiges Umtriebsweide
Zurückdrängen von Gehölzsukzession AH
AL AS AS1 AS2 AS3 AS4 AS5 BG BV E FB GF GFW GN GR
Altholzanteile belassen Auslichten
Spezielle Artenschutzmaßnahme für Großer Feuerfalter
Ziegenmelker, Heidelerche, Wendehals, Neuntöter Kammmolch
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Wendehals, Neuntöter
Vollständige Beseitigung von Gehölzbeständen Extensive Bodenverletzung
Entschlammen
Kein Besatz mit Fischen Flutmulde
Anlage von Flachwasserzonen
Neuanlage/Umgestaltung von Gewässern Extensivierung von Gewässerrandstreifen