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An alle bayerischen Kinder- und Jugendärzte sowie an alle bayerischen Hausärzte und Fach- ärzte, die die Voraussetzungen zur Teilnahme an den Verträgen erfüllen
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12.06.2017
Früherkennungsuntersuchungen U10/U11 und J2
Teilnahmeerklärung der Versicherten nun auch bei den bestehenden Verträ- gen der Knappschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 1. Juli 2017 müssen nun auch für die Verträge U10/U11 bzw. J2 die aufsichtsrechtlichen Vorgaben des Bundesversicherungsamtes (BVA) umgesetzt werden.
Versicherte der Knappschaft, die eine Früherkennungsuntersuchung U10/U11 bzw. J2 in An- spruch nehmen wollen, müssen dies nun gegenüber der Knappschaft schriftlich erklären. Die in der Regel vom gesetzlichen Vertreter des Versicherten unterzeichnete Teilnahmeerklärung ist von Ihnen an die auf der Teilnahmeerklärung angegebene Faxnummer bzw. Annahmestelle zu übermitteln.
Als Anlage zu diesem Informationsschreiben finden Sie die Teilnahme- und Einwilligungserklä- rung für Versicherten zu den Verträgen U10/U11 bzw. J2 der Knappschaft, die Sie sich für den Praxisgebrauch kopieren können.
Zugleich fordert das BVA auch eine Bindung des einzelnen Vertragsarztes an die Verträge in Form einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
Um für Sie den damit verbundenen Verwal-
tungsaufwand möglichst gering zu halten, hatten wir die Teilnahmeerklärung für die Ver-
träge U10/U11 und J2 bereits im Jahr 2016 für die Techniker Krankenkasse und die
Knappschaft geltend erstellt. Somit besteht für Sie hierfür kein Handlungsbedarf mehr.
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zum Schreiben vom 12.06.2017
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Weitere Informationen sowie die jeweiligen Formulare zum Download finden Sie auf unserer In- ternetseite (www.kvb.de) in der Rubrik Abrechnung / Verguetungsvertraege / Frueherken- nungsuntersuchungen.
Freundliche Grüße
gez. Stephan Spring Geschäftsführer
Anlagen