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Viele Hartz IV-Haushalte haben Stromschulden – Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. macht Vorschläge zur Vermeidung und Regulierung Pressemitteilung

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Pressemitteilung

Pressekontakt: Beate Maria Hagen Leiterin Vereins- und Mitgliederwesen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel: 030 629 80-614

Fax: 030 629 80-150

E-Mail: presse@deutscher-verein.de

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Michaelkirchstraße 17/18 10179 Berlin

Tel: 030 629 80-0 Fax: 030 629 80-150

info@deutscher-verein.de www.deutscher-verein.de

15. August 2019

Stromschulden

Viele Hartz IV-Haushalte haben Stromschulden – Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. macht Vorschläge zur Vermeidung und Regulierung

Energie ist deutlich teurer geworden als andere Verbrauchsgüter – mit der Folge, dass in vielen Haushalten Zahlungsrückstände entstehen. Im Jahr 2017 waren 4,8 Millionen Haushalte betroffen und bei 330.00 Haushalten wurde der Strom für einen bestimmten Zeitraum abgeschaltet. Etwa die Hälfte der Sperrungen wird in Haushalten der Grundsicherung und Sozialhilfe durchgeführt. Stromschulden und Stromsperren sind damit ein ernsthaftes gesellschaftliches Problem, von dem nicht nur Haushalte in der Grundsicherung und Sozialhilfe betroffen sind, sondern auch viele Haushalte mit niedrigem Erwerbseinkommen. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. macht Vorschläge, wie Stromschulden reguliert und vermieden werden können.

Berlin – In seinen kürzlich verabschiedeten Empfehlungen zeigt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. auf, wie die Regulierung von Stromschulden durch die Jobcenter und Sozialämter ausgestaltet werden sollte und wo diese ansetzen können, um die Vermeidung von Stromschulden zu unterstützen. Vorrang hat dabei die Verhinderung von Stromsperren. Jobcenter und Sozialämter verfügen über gesetzlich geregelte Möglichkeiten, an der Regulierung von Stromschulden mitzuwirken. Das wichtigste Instrument ist die Begleichung der Schuld beim Energieversorger. Bis es zu dieser Regulierung kommt, müssen jedoch Selbsthilfemöglichkeiten ausgeschöpft werden, die in der Praxis oft nicht wirksam Anwendung finden. Beispielsweise werden Ratenzahlungen vereinbart, die die Schuldner nicht tragen können und

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Pressekontakt:

Beate Hagen

Leiterin Vereins- und Mitgliederwesen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel: 030 629 80-614 Fax: 030 629 80-150

presse@deutscher-verein.de www.deutscher-verein.de

Wechsel in günstigere Tarife gefordert, die nicht zustande kommen. Voraussetzung ist eine kooperative Zusammenarbeit von Jobcentern und Sozialämtern mit den örtlich zuständigen

Energieversorgungsunternehmen und einschlägigen Beratungsstellen. „Nur dann sind die Behörden in der Lage, die Selbsthilfeaktivitäten der Leistungsberechtigten zielgerichtet anzustoßen und zu begleiten“, stellt der Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., Johannes Fuchs, fest. „Das setzt voraus, dass die Behörden das Thema Stromkosten zu ihrer Aufgabe machen und als fachlich versierter Ansprechpartner für dieses Thema bekannt sind. Dann lässt sich viel bewegen“, ist sich Johannes Fuchs sicher.

Nach Ansicht des Deutschen Vereins würden die Möglichkeiten der Regulierung und noch mehr der

Vermeidung von Stromschulden sich drastisch verbessern, wenn in Deutschland die sogenannten intelligenten Messsysteme (Smart Meter) mit Vorkassensystem flächendeckend eingeführt würden - für Privathaushalte möglichst kostenneutral. „Wir regen an, dass der Bund und die Länder zusammen mit den

Energieversorgungsunternehmen, Pilotprojekte zur Einführung von Smart-Meter mit Vorkassensystem als Zusatzfunktion in Haushalten der Grundsicherung und Sozialhilfe in Angriff nehmen“, sagt Fuchs. Jobcenter und Sozialämter könnten die Projekte im Verbund mit Energieversorgern vor Ort organisieren und als Teil des Projektes eine Beratung der Haushalte einführen.

Die ausführlichen Empfehlungen sind abrufbar unter: https://www.deutscher-

verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2019/dv-09-19_stromschulden.pdf

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und

Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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